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Ehepaar gewinnt Klage: Grundstück in Siegsdorf ab 2022 jagdfrei

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Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald.

Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Hobby-Jäger auf ihrem Grundstück Wildtiere tot schiessen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird! Zunächst spielte die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein auf Zeit, dann lehnte sie den Antrag der Tierfreunde ab: Die Bejagung der an das Haus angrenzenden Wiese und des Waldgrundstücks sei notwendig. Daraufhin reichten die Mönchs Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Erfolg! Das Grundstück wird zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2022 jagdfrei!

Brigitte und Dietbert Mönch können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Killer auf ihrer Wiese und dem angrenzenden Waldgrundstück Tiere tot schiessen. »Sie erschießen die Tiere praktisch vor unserer Haustür«, berichtet Diplom-Ingenieur Dietbert Mönch. Am Rand des Anwesens stehen auf dem Nachbargrundstück ein Hochsitz sowie eine Futterstelle, um Tiere vor dem Hochsitz anzulocken.

2014 stellte das Ehepaar Mönch bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner Grundstücke und berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl der Grundeigentümer die Jagd nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

Doch die Jagdbehörde lehnte den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ab. Einerseits wurden die ethischen Gründe des Ehepaars Mönch in Frage gestellt, andererseits wurde behauptet, eine Bejagung der an das Wohnhaus angrenzenden Wiese und des Waldgrundstücks sei notwendig.

Jagdbehörde lehnt Antrag ab – Klage vor dem Verwaltungsgericht München

Daraufhin klagten die Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht München. Bei der Anhörung am 25.6.2019 erklärte Dietbert Mönch, er und seine Frau seien aus ethischer Überzeugung grundsätzlich gegen das Töten von Wildtieren, insbesondere auf dem eigenen Grundstück. Beide engagieren sich seit Jahrzehnten im Tierschutz und nehmen Tiere aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen bei sich auf. Auf dem eigenen Grundstück miterleben zu müssen, wie Jäger auf Tiere schiessen, können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren.

»Die Jäger behaupten, unser Grundstück müsse bejagt werden, weil es zu viel Verbiss durch Rehe gebe. Dabei fördert doch gerade die Jagd den Verbiss, weil sie die Tiere in den Wald drückt«, so Dietbert Mönch. »Wir können beobachten, wie die Rehe oft stundenlang auf unserer Wiese stehen und Gräser essen. Ohne Jagd würde es viel weniger Verbiss geben

Dass die Jagdbehörde aus solchen Gründen eine jagdrechtliche Befriedung des Grundstücks ablehnt, ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht vereinbar. Vor dem höchsten europäischen Gericht hatten die Deutsche Bundesregierung, der Deutsche Jagdverband und weitere Verbände sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch Wildtiere verursachten Schäden, …) – wie sie auch im Fall der Mönchs von Jägerseite angeführt wurden – vorgetragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, für die Eigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 der Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) verletzt.

Verwaltungsgericht München bestätigt Eigentumsrecht: Grundstück ab 1.4.2022 jagdfrei!

Ende 2021 kam die erlösende Nachricht: DasGrundstück der Mönchs wird zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2022 jagdfrei!

»Das muss man sich mal vorstellen, das zog sich jetzt über acht Jahre hin!«, sagt Dietbert Mönch. “Es scheint die Vorgabe zu sein an die Behörden, das Jagdverbot auf privaten Grundstücken zu verhindern. Das fing bei uns damit an, dass sie einfach nicht reagiert haben. Dann haben sie geschrieben, die ethische Begründung reicht nicht, das lehnen wir ab. Sie haben uns die Akteneinsicht verweigert… Sie haben behauptet, sie könnten ihre Abschussquoten nur erfüllen, wenn sie auf unserem Grundstück jagen. Bei der Schlussverhandlung kamen sie noch mit einem Gutachten, dass der Verbiss angeblich so extrem wäre. Das hab ich dann mal schnell durchgeblättert: Da stand drin, dass der Verbiss in unserem Gebiet gar nicht zu hoch, sondern tragbar und in der Tendenz sogar verbessert ist!”

Umso grösser ist nun die Erleichterung: »Wir sind da jetzt durch. Unsere ethische Motivation hat das Gericht schon beim ersten Termin 2019 akzeptiert. Und jetzt ist das Eigentumsrecht noch mal bestätigt worden.« Jetzt warten die Mönchs noch auf die Urteilsbegründung.

6 Kommentare

  1. Katharina

    Danke an das Ehepaar Mönch!
    Ich frage mich schon lange, warum nicht mehr Menschen ihr Grundstück befrieden lassen (auch wenn einem dabei von den Behörden leider Steine in den Weg gelegt werden). Wir könnten schon so viel weiter sein!

  2. Brigitte Sydow

    Finde es super. Hoffentlich werden Sie als ein Vorbild genommen. Da werden Füchse abgeknallt, damit die Mäusepopulation mit Gift bekämpft werden muss. Diese Jägerschaft müsste verboten werden. Wer ein rumballern will, soll zur Armee gehen.

  3. Didi Stuhlmann

    Eine bodenlose Frechheit der Jagdbehörde,die ethische Einstellung der Familie Mönch in Frage zu stelllen! Wer glauben diese Typen eigentlich,wer sie sind?
    Bravo Familie Mönch! Gratuation zu Ihrem Erfolg, zumal Sie das jahrelang durchziehen mussten und haben!

  4. Ute Spieler

    Super…der Kampf hat sich gelohnt…herzlichen Dank…das sie durchgehalten haben…

  5. Brigitte Feldmann

    Ich hoffe das ihr noch recht bekommt wenn diese einfach nicht richtig sich alles anschauen und nur auf das kommt istveine Schande denn es ist Eigentum und da haben diese nichts zusuchrn nur weil sie gail auf wild sind da hat doch jemand von der jagdtbehoerte seine Finger im Spiel das singt zum Himmel aber gewiss .Ich hoffe noch das ihr noch recht bekommt in dieser Sache auf jeden fall ist dies nicht auf eine weise recht die tiere sollen leben und nicht aus lust zum toeten ausgerottet werden die jaeger gehoern dies und nicht die tiere

  6. sharina senna

    Erfreulich erfreulich erfreulich! Dieses Urteil für das LEBEN, Balsam für meine Seele und bes. gerecht, gegenüber den Tieren!!!!!!!!!!!!!! GOTT segne Euch, Fam. Mönch, Euer Kampf hat sich gelohnt – sich einzusetzen für die Schöpfung GOTTES, dass erfüllt von ganzem Herzen!