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Tierwelt

Nationalrat verbietet tierquälerische Pelzimporte

Der Nationalrat hat am 17.9.2025 deutliche Schritte gegen Tierquälerei in der Pelzindustrie unternommen. Mit 183 zu 9 Stimmen genehmigte das Parlament Änderungen des Tierschutzgesetzes, die den Import und Handel mit Pelzen, die unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt wurden, verbieten.

Redaktion Wild beim Wild — 17. September 2025

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte».

Diese hatte ein direktes Importverbot gefordert, das sowohl rechtlich als auch handelsrechtlich problematisch gewesen wäre. Der vom Bundesrat erarbeitete Gegenvorschlag setzt stattdessen auf kontrollierte Zertifizierung und Nachweispflichten.

Schweizer Händler und Online-Anbieter müssen künftig beim Einkauf von Pelzprodukten nachweisen, dass diese nicht tierquälerisch gewonnen wurden. Illegale Pelze können beschlagnahmt werden. Der Bund überwacht die Einfuhr und Durchfuhr, während die Kantone das Handelsverbot im Inland durchsetzen. Ausnahmen gelten lediglich für Pelze im Reiseverkehr oder Erbstücke, die importiert, aber nicht verkauft werden dürfen.

In der Debatte betonten Politiker über die Parteigrenzen hinweg das ethische Problem der Pelzindustrie. «Wie man diesen Tieren unermessliche Qualen zumuten kann, nur, um ihre Haut als geschmacklos protzigen Modefehlgriff zu tragen, ist mir schleierhaft», sagte Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH).

Ein zentraler Punkt des Gegenvorschlags ist die Zertifizierung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Damit soll sichergestellt werden, dass die Produktionsmethoden transparent, einheitlich und objektiv geprüft werden – im Gegensatz zu international anerkannten Zertifikaten, die von der Kommission abgelehnt wurden, um Missbrauch durch die Industrie zu verhindern.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte, dass die neuen Vorschriften keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen. Grund für die strengen Regeln ist die Missachtung der bisherigen Deklarationspflichten durch zahlreiche Händler.

Der Gegenvorschlag geht nun an den Ständerat. Das Initiativkomitee hat bereits angekündigt, die Volksinitiative zurückzuziehen, falls das Parlament den Gegenvorschlag verabschiedet.

Die 9 SVP-Nein-Stimmen setzen sich wie folgt zusammen: Wyssmann RémyMartullo-Blocher MagdalenaImark ChristianHess ErichDettling Marcelde Courten ThomasBürgi RomanBüchel Roland Rino, und  Aeschi Thomas.

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