3. September 2026, 22:38

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Moratorium für Luchsabschüsse bei genetisch gefährdetem Bestand

Statt Abschussgesuche sollen genetische Auffrischung, konsequente Wilderei-Bekämpfung und wissenschaftliche Grundlagenarbeit im Vordergrund stehen.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (…………) zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) der Umgang mit dem Luchs neu geregelt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass

  • kein Gesuch um Regulierung respektive Abschuss von Luchsen gestellt oder bewilligt wird, solange die kantonale oder regionale Teilpopulation gemäss den Fachstellen KORA und FIWI genetisch verarmt ist oder auf externe genetische Auffrischung angewiesen ist
  • vor jedem Regulierungsgesuch eine unabhängige, publizierte Bestandsanalyse vorliegen muss, welche die genetische Diversität, Inzuchtindikatoren sowie den Einfluss von Wilderei und Verkehrsunfällen auf den lokalen Bestand ausweist
  • ein wissenschaftlicher Nachweis erbracht werden muss, dass ein Rückgang von Schalenwildbeständen tatsächlich auf die Präsenz des Luchses zurückzuführen ist, bevor eine Regulierung beantragt werden darf, unter Berücksichtigung des jagdlichen Abschusses als alternative Erklärung
  • der Kanton (………) aktiv und mit ausreichenden Mitteln gegen die Wilderei von Luchsen vorgeht, namentlich durch systematische Kontrolle bekannter Wanderkorridore, konsequente Strafverfolgung und die Auswertung von Fotofallen-Monitoring auf Hinweise illegaler Eingriffe
  • Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Mitglieder kantonaler Jagd- und Wildtierkommissionen ihre persönliche Tätigkeit als Hobby-Jägerin oder Hobby-Jäger offenlegen müssen, bevor sie an Entscheiden zu Luchsregulierungen mitwirken, und bei Interessenkonflikten in den Ausstand treten
  • sich der Kanton (………) beim Bund dafür einsetzt, dass Gesuche um Luchsregulierung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nur bei lückenlosem wissenschaftlichem Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Jagdregals sowie unter Berücksichtigung des genetischen Zustands der Population bewilligt werden
  • der Regierungsrat in der Botschaft darlegt
    • wie hoch der Anteil illegaler Todesfälle (Wilderei) an der Gesamtmortalität des Luchses im Kanton (………) in den letzten zehn Jahren war
    • welche Massnahmen zur genetischen Auffrischung der kantonalen respektive regionalen Luchspopulation bereits geprüft oder umgesetzt wurden
    • welche finanziellen und personellen Mittel für eine wirksame Wilderei-Bekämpfung zusätzlich erforderlich wären

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die Zuständigkeiten des Bundes gemäss Jagdgesetz (JSG) sowie die Einstufung des Luchses als national prioritäre Art auf der Roten Liste.

2. Kurze Begründung

Der Eurasische Luchs gilt in der Schweiz als national prioritäre, streng geschützte Art. Die heutige Population geht auf eine kleine Zahl von Gründertieren aus den slowakischen Karpaten zurück, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, die Juraluchse 30 Prozent. Inzuchtfolgen wie gehäufte Herzgeräusche sind bereits dokumentiert. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss, nicht reduziert.

Regulierungsgesuche werden regelmässig mit rückläufigen Schalenwildbeständen begründet, ohne dass ein wissenschaftlicher Nachweis der Kausalität vorliegt. Gleichzeitig zeigen Studien, etwa eine 2021 in «Frontiers in Conservation Science» publizierte, peer-reviewte Untersuchung eines internationalen Forschungsteams unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern), dass tiefe Luchsbestände in einzelnen Regionen auf systematische Wilderei zurückzuführen sein können und nicht auf fehlende Beute oder ungünstige Habitatbedingungen. Ein Regulierungsgesuch für eine Population, deren tiefer Bestand nachweislich durch illegale Eingriffe verursacht wurde, kehrt die fachliche Logik um.

Hinzu kommt die Frage der Interessenlage: Entscheidet oder wirkt eine Amtsperson an einem Regulierungsgesuch mit, die selbst der Hobby-Jagd angehört, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt gegenüber einer Bevölkerung, der die Wildtiere als Gemeingut gehören. Transparenz und Ausstandspflichten schaffen hier Vertrauen in die Objektivität kantonaler Wildtierpolitik.

Laut Bundesrecht muss kein Kanton der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob und wie die Jagd auf geschützte Arten geregelt wird. Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, wie professionelles, staatliches Wildtiermanagement ohne Interessenkonflikt und ohne Regulierungsdruck auf genetisch verarmte Arten funktionieren kann.

Ein Moratorium für Luchsregulierungen bei nachweislich gefährdetem genetischem Zustand schafft Zeit für eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, priorisiert Wilderei-Bekämpfung gegenüber Abschüssen und positioniert den Kanton (………) als Vorreiter eines sachlichen, evidenzbasierten Umgangs mit Beutegreifern.

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