Wolfsmassaker im Kanton Wallis und Graubünden gestoppt
Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Wolfsabschüsse in Graubünden und im Wallis vorübergehend. Naturschutzorganisationen hatten Beschwerde eingereicht.
Proaktives Massaker überraschend gestoppt
Im Kanton Graubünden wurde das proaktive Massaker an den Wölfen überraschend gestoppt.
Die Hobby-Jägerschaft in Graubünden erhielt am Freitagabend, dem 8.12.2023, eine Mitteilung, dass sie sofort keine Wölfe mehr abschiessen darf. Dies gilt auch für die Wildhut.
Update 11.12.2023: Hobby-Jagd auf zwei Rudel wieder aufgenommen
Der Kanton Graubünden nimmt die Hobby-Jagd auf zwei Wolfsrudel wieder auf. Das teilte das zuständige Amt für Jagd und Blödsinn am Montagabend mit.
Der Kanton stoppte das Massaker in der Folge per sofort. Inzwischen sei klar, dass sich die Beschwerde nur gegen einen Teil der Regulierung von Wolfsrudeln richte, teilte das Amt am Montag mit. «Bis zum Erhalt des Beschwerdeinhalts am Montagnachmittag hat der Kanton Graubünden nur über die Berichterstattung in den Medien am Montag vernommen, gegen welche Rudel die Naturschutzorganisationen WWF Schweiz, Pro Natura und BirdLife Schweiz Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden oder dem Bundesverwaltungsgericht erheben», schreibt das Amt weiter.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht betrifft die Rudel Stagias und Vorab bezüglich Abschuss eines ganzen Rudels sowie Rügiul und Jatzhorn bezüglich Regulation der Jungtiere und damit die Entnahme von 11 Wölfen. «Von der aufschiebenden Wirkung sind somit die Rudel Jatzhorn bei Davos, Rügiul bei Poschiavo sowie Stagias und Vorab in der Surselva betroffen», heisst es weiter.
Beschwerden gegen Abschussverfügungen
Keine Beschwerden lägen gegen die Hobby-Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeute, dass auch die Hobby-Jägerschaft, die sich zur tierquälerischen Sonderjagd anmeldete, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnte, teilt das Amt mit.
Im Wallis ist die Lage noch undurchsichtiger, als befürchtet. Aber auch dort ist das Massaker vorerst gestoppt worden.
Nathalie Rutz von Pro Natura sagt gegenüber dem tagesanzeiger.ch, dass gemäss Gesetz Wölfe nur dann proaktiv geschossen werden, wenn ein klarer Bezug zu grossen Schäden oder der Gefährdung von Menschen gegeben ist und die Tiere zumutbar geschützt gewesen waren. «Der Abschuss ganzer Rudel darf nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden, wenn ein Rudel ausser Kontrolle geraten ist.» Zudem dürfen die lokalen Wolfsbestände durch die Abschüsse nicht gefährdet werden.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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