Frankreich: Ökologische Massenmörder verlieren Prozess
Der Hobby-Jägerverband der Orne verklagte den Regisseur, weil er Hirschen auf seinem Anwesen Ruhe gewährt, und scheiterte 2019 in erster und 2021 in zweiter Instanz.
Sie warfen Besson vor, auf seinem befriedeten Anwesen in La Trinité-des-Laitiers, in der Orne Hirschen Zuflucht zu geben.
Mit 60 Jahren befindet sich Luc Besson im Zentrum eines Gerichtsverfahrens, vor dem Bezirksgericht Argentan (Orne) wegen Umweltproblemen. Der Verband der Hobby-Jäger des Departements Orne (FDCO) fordert die Justiz auf, Luc Besson für den Schaden zu haften, der durch die auf seinem Gelände befindlichen Hirsche verursacht wurde, und fordert 122’198 Euro zur Deckung der Entschädigungen für ein halbes Dutzend Landwirte und Kosten, die bei diesem Verfahren anfallen.
Besson schützt Hirsche auf 160 Hektar
Luc Besson besitzt seit mehr als fünfzehn Jahren ein Anwesen in La Trinité-des-Laitiers, einem Dorf 38 km nördlich von Mortagne-au-Perche. Das Gebiet umfasst 160 ha, davon 84 ha Wald, am westlichen Rand des Nationalwaldes von Saint-Evroult. In La Trinité leben Hirsche in Frieden, geschützt vor den ökologischen Massenmördern. Luc Besson, «an die Heiligkeit des wilden Lebens gebunden», wie sein Anwalt Jean-Marc Descoubes festhält, übt sein Jagdrecht nicht aus.
Inmitten einer Debatte über das Drama der Ökologie und der Artenvielfalt, das den ganzen Planeten betrifft, bitten mich die Hobby-Jäger der Orne, die Hirsche zu töten, die an meinem Haus vorbeiziehen! Soll ich meine Kinder für diesen Anlass auf den Balkon stellen?
Drehbuchautor Luc Besson
Luc Besson trägt nach Schätzungen des FDCO zur Verbreitung von Hirschen in diesem Sektor bei, indem er auf seinem Gebiet nicht jagt oder nicht jagen lässt. Und die Hirsche, deren Zahl nach Schätzungen der Föderation zwischen 50 und 100 liegt, verwüsten nach ihren Angaben das Getreide und den Weizen der an Luc Besson angrenzenden Parzellen und verringern so die Ernten.
Weigerung zu töten ist kein Fehler
Die Landwirte glaubten, dass zu viele Tiere ihre Felder beschädigt hatten, und wandten sich an die ökologischen Massenmörder (FDCO), um eine Entschädigung zu erhalten. Der Jagdverband selbst hatte daraufhin Klage gegen den Filmemacher erhoben, um ihn zur Zahlung des Schadens zu bewegen.
Die Weigerung, ein Tier zu töten, kann nicht als Fehler gewertet werden, betont Me Descoubes, der Anwalt von Luc Besson und mahnt, dass Tiere Lebewesen sind, die seit dem Gesetz von 2015 mit Sensibilität ausgestattet sind – Wildtiere, die vom Filmemacher nicht eingeführt wurden und somit nicht in seinem Besitz sind. Ein weiteres Argument des Anwaltes war, dass der Wald von Luc Besson 1,4 % des Saint-Evroult-Massivs darstellt. Vom FDCO zu behaupten, dass Herr Besson durch den Besitz dieses unbedeutenden Grundstücks, in dem er nicht jagen würde, für das Gleichgewicht und Schäden dieses ganzen Massivs verantwortlich wäre, ist eine Häresie, betont der Anwalt.
Nachtrag: Auch in zweiter Instanz gescheitert
Der Hobby-Jägerverband der Orne akzeptierte das Urteil von 2019 nicht und zog es weiter. Im Oktober 2021 wies auch die Cour d’appel de Caen die Klage ab. In der Berufung verlangte der Verband noch 105’621 Euro für Schäden bei zehn Landwirten zwischen 2014 und 2019. Die Richter befanden, die Feststellungen der Gerichtsvollzieher belegten nicht, dass die Schäden von Hirschen auf Bessons Grundstück stammten. Besson muss nichts zahlen, der Verband muss ihm die Prozesskosten erstatten.
Hintergrund der Klage ist das französische System der Wildschadenvergütung: Die Hobby-Jägerverbände müssen Landwirte für Schäden durch Hirsche und Wildschweine entschädigen. Wer auf seinem Land keine Hobby-Jagd zulässt, wird so zum Ziel. Die Gerichte haben in zwei Instanzen festgehalten, dass der Verzicht aufs Töten kein Fehler ist.
Beendet war der Konflikt damit nicht. Im Februar 2025 drangen zwei Hobby-Jäger mit einer Hundemeute auf das Anwesen ein und erstachen einen Hirsch vor den Augen von Bessons Mutter; beide wurden im Januar 2026 verurteilt («Hobby-Jäger töten Hirsch auf dem Grundstück von Star-Regisseur»). Im September 2026 folgte ein kopfloser Hirsch vor Bessons Haus («Kopfloser Hirsch bei Luc Besson: Hobby-Jägerverband widerspricht dem Regisseur»). Ob Rückzugsorte ohne Hobby-Jagd Wildschäden tatsächlich erhöhen, ist wissenschaftlich umstritten; die Studienlage fassen wir in «Jagd im Faktencheck» zusammen.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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