11. September 2026, 18:00

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Fuchsmanagement statt Fuchsjagd: Berner Motion fordert die Ablösung

Sechs Fraktionen fordern im Kanton Bern den Systemwechsel: weg von der Hobby-Jagd auf den Fuchs, hin zu wissenschaftlich fundiertem Fuchsmanagement.

Im Berner Grossen Rat fordert ein parteiübergreifend getragener Vorstoss den Systemwechsel in der Fuchspolitik.

Am 8. September 2026 reichte GLP-Grossrat Casimir von Arx die Motion «Von der Fuchsjagd zum Fuchsmanagement» ein (Motion 237-2026, Geschäft 2026.GRPARL.559). Der Vorstoss verlangt, die heutige Hobby-Jagd auf den Fuchs durch ein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmanagement zu ersetzen.

Getragen wird die Motion von sechs Ratsmitgliedern aus fünf Fraktionen: Casimir von Arx (GLP), Mathias Müller (SVP), Dominique Bühler (Grüne), Susanne Clauss (SP), Claudine Esseiva (FDP) und Manuel C. Widmer (Grüne).

Vom Feldversuch zum Systemwechsel

Dem neuen Vorstoss ging eine weniger weitreichende Motion voraus. Von Arx hatte im Dezember 2025 zunächst einen wissenschaftlich begleiteten Feldversuch zum Verzicht auf die Fuchsjagd verlangt (Motion 351-2025, Geschäft 2025.GRPARL.1535). Der Regierungsrat lehnte das Anliegen am 6. Mai 2026 ab und verwies darauf, der Fuchs sei nach Bundesrecht eine jagdbare Art, Einschränkungen seien nur aus Artenschutzgründen angezeigt. Bemerkenswert ist eine Passage, die er selbst formuliert: Die Jagd auf nicht bedrohte Arten wie den Fuchs sei «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung genau jenen Punkt, den die Hobby-Jagd öffentlich gewöhnlich bestreitet. Die Motionäre wiederum nannten die wissenschaftliche Faktenlage für die Zwecke, mit denen die Fuchsjagd gerechtfertigt wird, «äusserst dürftig». Sie bestreiten nicht, dass es zuweilen Probleme mit Füchsen gibt, sondern fragen, welchen Beitrag die Jagd unter dem Strich zu deren Lösung leistet.

Statt sich mit der Ablehnung abzufinden, zog von Arx die frühere Motion zurück und reichte eine weitergehende ein. Aus dem vorgeschlagenen Versuch wurde der Anspruch auf einen Systemwechsel. Den fachlichen Anlass dafür lieferte der Kanton Zug: Er gab als erster Kanton der Schweiz einen unabhängigen Fachbericht zur Fuchsjagd in Auftrag (SWILD, Mai 2026). Weil dieser Bericht die Fragen des Feldversuchs bereits beantwortet, überspringt die neue Motion die Testphase und verlangt direkt die Umsetzung.

Was die Motion verlangt

Die Motion beauftragt den Regierungsrat mit vier Punkten. Der Kanton soll Daten zur Verbreitung von Füchsen und zu tatsächlich verursachten Schäden systematisch erheben und regelmässig veröffentlichen. Auf dieser Grundlage soll die bisherige Fuchsjagd durch ein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmanagement ersetzt werden, das ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Fuchs fördert und Tierleid begrenzt. Vorrang haben nichtletale Massnahmen wie die Sicherung von Abfällen, Vergrämung und wirksame Zäunung zum Schutz von Wild- und Nutztieren. Schliesslich soll der Regierungsrat die nötigen rechtlichen Anpassungen vorlegen.

Ein solches Fuchsmanagement bedeutet nicht, bei konkreten Problemen untätig zu bleiben. Kranke oder verletzte Tiere sowie einzelne konfliktverursachende Füchse könnten weiterhin durch die Wildhut erlegt werden. Zur Debatte steht nicht der gezielte Eingriff im Einzelfall, sondern die flächendeckende Hobby-Jagd ohne nachweisbaren Nutzen.

Was die Berner Zahlen zeigen

Ein Blick in die eidgenössische Jagdstatistik stützt die Stossrichtung der Motion. Die Zahl der im Kanton Bern erlegten Füchse ist über die letzten 25 Jahre stark gesunken: von Spitzenwerten um 8’000 Tiere jährlich in den 1990er-Jahren auf zuletzt rund 2’000 bis 2’500. Ein entsprechender Einbruch des Fuchsbestands ist nicht dokumentiert, ebenso wenig die von Jagdverbänden regelmässig prophezeiten Folgen.

Zugleich werden im Kanton Bern inzwischen deutlich mehr verendete Füchse als Fallwild registriert als jagdlich erlegt. Das erfasste Fallwild liegt bei rund 3’400 bis 3’500 Tieren pro Jahr, der grösste Teil davon entfällt auf Verkehrsunfälle. Abschusszahlen taugen deshalb nicht als direktes Mass für die Bestandsgrösse, sie bilden auch Jagdpraxis, Meldeverhalten und Erfassungsintensität ab. Quelle: Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU, eigene Auswertung.

Wissenschaftliche Grundlage

Der Zuger Fachbericht von SWILD kommt zum Schluss, dass die heute übliche, räumlich wenig koordinierte Fuchsjagd keine nachhaltige Regulation von Fuchsbeständen erwarten lässt. Höhere Fortpflanzung, bessere Überlebensraten und Zuwanderung können Abschüsse ausgleichen. Zudem fehlen lokal und regional verlässliche Bestandsdaten, mit denen sich ein Regulationseffekt sauber überprüfen liesse.

Auch zur Krankheitsbekämpfung ist die Jagd keine verlässliche Massnahme. Der Bericht verweist darauf, dass erhöhte Mobilität und Zuwanderung in bejagten Beständen die Ausbreitung von Krankheiten begünstigen können. Bei der Tollwut erwies sich die orale Impfkampagne als entscheidende Massnahme zur erfolgreichen Bekämpfung; intensive Bejagung hatte zuvor keinen vergleichbaren Erfolg gebracht. Für den Schutz von Wild- und Nutztieren rückt der Bericht nichtletale Massnahmen ins Zentrum: sichere Gehege und Zäune, verbessertes Betriebsmanagement und die Begrenzung menschgemachter Nahrungsquellen.

Wie ein solcher Weg aussehen kann, zeigt der Kanton Genf: Dort ist die Hobby-Jagd seit 1974 verboten. Nur staatliche Wildhüter greifen dort ein, in den letzten beiden Jahren ohne einen einzigen Regulierungsabschuss beim Fuchs. Wer Genf lobt, spricht sich damit gegen die reguläre Hobby-Jagd auf den Fuchs aus, nicht für sie.

Wie es weitergeht

Entscheidend ist die parteiübergreifende Trägerschaft. Dass ein Vorstoss zur Abkehr von der routinemässigen Fuchsjagd von SVP bis Grüne mitgetragen wird, zeigt: Die Frage nach Sinn, Wirkung und Verhältnismässigkeit der Hobby-Jagd auf den Fuchs reicht längst über traditionelle Tierschutzkreise hinaus.

Der Regierungsrat wird zunächst zum Vorstoss Stellung nehmen. Mit einer Beratung im Grossen Rat ist frühestens im Frühling oder Sommer 2027 zu rechnen.

Das vollständige Vorstossdokument gibt es hier: Motion «Von der Fuchsjagd zum Fuchsmanagement» (PDF)

Wer sich einbringen will, findet auf unserer Aktionsseite einen Musterbrief an den Grossen Rat: Fuchsjagd stoppen, Grossen Rat Bern anschreiben.

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Island kündigt Walfangverbot an: Bis zu 70 Finnwale noch freigegeben

Islands Regierung will den kommerziellen Walfang gesetzlich stoppen. Doch in der laufenden Saison dürfen noch bis zu 70 weitere Finnwale getötet werden.

Islands Regierung will den kommerziellen Walfang per Gesetz beenden.

Bringt sie den angekündigten Entwurf im Februar 2027 erfolgreich durch das Parlament, wären weltweit nur noch Norwegen und Japan als Staaten mit kommerziellem Walfang übrig. Wie die Regierung diese Woche auf ihrer Website mitteilte, soll die Vorlage ein «dauerhaftes Verbot des Walfangs» vorsehen. Da die Regierungskoalition über eine Mehrheit im Parlament verfügt, gilt eine Annahme als wahrscheinlich.

Verbot angekündigt, Quote noch nicht ausgeschöpft

Die Ankündigung kommt jedoch zu spät für jene Finnwale, die in Islands laufender Fangsaison noch getötet werden dürfen. Von Juni bis Ende September erlaubt die Quote für 2026 bis zu 150 Finnwale. Bis zum 9. September waren nach Angaben der Tierschutzorganisation Humane World for Animals bereits 80 Tiere erlegt. In der laufenden Saison könnten damit noch höchstens 70 weitere Finnwale sterben, falls die verbleibende Saisonquote ausgeschöpft wird.

Bis zu einem allfälligen Inkrafttreten eines Verbots bleibt die Jagd nach geltender Rechtslage erlaubt. Zeitpunkt des Inkrafttretens, der parlamentarische Verlauf und mögliche Übergangsbestimmungen sind offen.

Finnwale gelten nach dem Blauwal als zweitgrösste Tierart der Erde. Die Weltnaturschutzunion IUCN führt sie auf ihrer Roten Liste als «gefährdet».

Ein einziges Unternehmen hält den Walfang am Leben

Getragen wird der isländische Walfang faktisch von einem einzigen Unternehmen: Hvalur hf. des Unternehmers Kristján Loftsson. Die Firma ist die letzte kommerziell aktive Walfangoperation im Nordatlantik. Nach Unterbrechungen in den Vorjahren nahm Hvalur 2026 die Jagd auf Finnwale wieder auf. In den beiden Jahren zuvor blieb die Jagd trotz gültiger Lizenz vollständig aus, weil der Absatz in Japan als einzigem Abnehmermarkt wirtschaftlich unattraktiv geworden war.

Besonders umstritten bleibt die Lizenzpolitik. Ende 2024 erhielt Hvalur eine auf fünf Jahre angelegte Fanglizenz, ausgestellt von einer geschäftsführenden Übergangsregierung in deren letzten Amtstagen. Tierschutzorganisationen kritisierten die Entscheidung scharf, auch weil frühere behördliche Kontrollen gravierende Tierschutzprobleme beim Einsatz explosiver Harpunen dokumentiert hatten. Ein Bericht der isländischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde MAST hielt fest, dass einzelne Tiere nach dem Harpunentreffer sehr lange bis zum Tod brauchten. Die angekündigte Gesetzesinitiative würde die Lizenz politisch und rechtlich grundsätzlich infrage stellen.

Wildtiere zahlen den Preis eines politischen Spiels

Der Widerspruch ist offensichtlich. Eine Regierung, die den Walfang beenden will, lässt gleichzeitig zu, dass bis zum letzten legalen Tag weiter Harpunen abgefeuert werden. Wendy Higgins von Humane World for Animals sprach von erheblichem politischem und öffentlichem Rückhalt für das Verbot sowie von zwingenden ethischen, veterinärmedizinischen, rechtlichen und artenschutzbezogenen Gründen für dessen Erfolg.

Das Muster ist auch aus der Schweizer Debatte um die Hobby-Jagd vertraut: Solange ein wirtschaftliches oder ideologisches Einzelinteresse gesetzlich abgesichert ist, sterben Wildtiere weiter, obwohl Bevölkerung und Wissenschaft längst weiter sind. Ob am Ende tatsächlich kein Finnwal mehr fällt, entscheidet sich nicht an der Ankündigung, sondern daran, wie viele Tiere die noch nicht ausgeschöpfte Quote kostet und wie schnell das Verbot Gesetz wird.

Mehr zum Thema in unserem Beitrag Island genehmigt trotz aller Skandale Walfang in 2024 sowie zu Japans Rückkehr zum kommerziellen Walfang.

Windkraft im Kanton Bern: Grüne Regierungsrätin Trede scheitert mit Verordnung gegen die Gemeinde-Mitsprache

Mit 76 zu 75 Stimmen überwies der Grosse Rat eine Motion zum Schutz der Gemeinde-Mitsprache. Aline Tredes Direktion wollte das kommunale Zustimmungsrecht per dringlicher Verordnung streichen.

Es hätte knapper nicht ausgehen können: Mit 76 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 10. September 2026 eine Motion überwiesen, welche die Mitsprache der Standortgemeinden bei grossen Windenergieprojekten gesetzlich absichern soll.

Damit stellte sich das Kantonsparlament knapp gegen den von der eigenen Regierung vorgesehenen Verordnungsweg, hauchdünn, aber deutlich genug für einen politischen Dämpfer.

Bemerkenswert ist die politische Konstellation. Es war die grüne Justizdirektorin Aline Trede, deren Direktion den Gemeinden das Zustimmungsrecht auf dem Verordnungsweg entziehen wollte. Ausgerechnet eine Vertreterin jener Partei, die sich Bürgernähe und Basisdemokratie auf die Fahne schreibt, wollte die kommunale Mitbestimmung nicht durch eine referendumsfähige Gesetzesänderung beschneiden, sondern per dringlicher Verordnung.

Der bundesrechtliche Hintergrund

Auslöser ist der seit dem 1. April 2026 geltende Beschleunigungserlass des Bundes für erneuerbare Energien. Für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse führt neu der Standortkanton ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch, in dem auch bislang kommunale Bewilligungen gebündelt werden. Grundsätzlich bleibt die Zustimmung der Standortgemeinde vorgesehen, das Bundesrecht erlaubt den Kantonen jedoch, davon abweichende Regelungen zu erlassen. Genau um diese kantonalrechtliche Ausgestaltung dreht sich der Berner Konflikt.

Die Direktion unter Regierungsrätin Trede wollte diesen Spielraum in einer Einführungsverordnung bis zum Äussersten ausreizen: Im Entwurf sollte die Zustimmung der Standortgemeinde für solche Projekte nicht mehr erforderlich sein. Besonders stossend: Der Entwurf wurde nicht in eine ordentliche öffentliche Vernehmlassung gegeben, sondern lediglich in eine Konsultation, und dies mitten in den Sommerferien. Der Verband Bernischer Gemeinden bezeichnete den Verordnungsweg als rechtlich höchst problematisch. VBG‑Präsident Daniel Bichsel sprach von verfassungsrechtlichen Bedenken. Kritiker halten das Vorgehen für verfassungsrechtlich wie gesetzlich fragwürdig.

Der Volksentscheid, der bedeutungslos werden sollte

Wie weitreichend die Frage ist, zeigt das Beispiel Kirchlindach. Oberhalb der Gemeinde plant Windenergie Schweiz einen Windpark mit fünf Anlagen von rund 200 Metern Höhe. Die Bevölkerung hatte sich vorsorglich abgesichert: Im Juni 2026 nahmen die Stimmberechtigten eine Änderung der Gemeindeordnung mit 1’261 zu 322 Stimmen an, die einen kommunalen Urnenentscheid über ein allfälliges Projekt verankert. Genau dieses demokratische Instrument drohte durch die kantonale Verordnung bedeutungslos zu werden. Der Gemeinderat von Kirchlindach kritisierte den Verordnungsentwurf denn auch ausdrücklich.

Motion überwiesen, Sache noch nicht entschieden

Die vom SVP-Grossrat Nils Fiechter eingereichte Motion verlangt, dass das Mitspracherecht der Gemeinden nicht bloss auf Verordnungsebene, sondern in einem Gesetz geregelt wird. Der Kern der Kritik: Eine solche Einschränkung dürfe nicht ohne Zustimmung des Grossen Rates geschehen, sondern brauche eine referendumsfähige Gesetzesänderung. Die Gegenseite argumentierte, es handle sich um Projekte von nationalem Interesse.

Zur Einordnung: Mit der Annahme der Motion ist die Sache noch nicht definitiv entschieden. Eine Motion ist ein verbindlicher parlamentarischer Auftrag an die Regierung, kein sofort geltendes Gesetz. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten, die den parlamentarischen Prozess durchläuft und dem Referendum unterstehen kann. Anschliessend wird der Grosse Rat erneut befinden, ob die Standortgemeinden bei solchen Projekten ein ausdrückliches Zustimmungsrecht behalten. Der politische Druck, vom vorgesehenen Verordnungsweg abzusehen, ist nach dem heutigen Entscheid allerdings erheblich.

Warum das für den Wildtierschutz zählt

Für uns ist dieser Vorgang mehr als ein demokratiepolitisches Lehrstück. Wenn die Bevölkerung vor Ort nichts mehr zu sagen hat, verliert die Natur eine ihrer wirksamsten Schutzinstanzen. Denn es sind oft die Standortgemeinden, die lokale Kenntnisse über Wälder, Wildtierkorridore, Zugrouten sowie Brut- und Rückzugsgebiete einbringen. Eine frühzeitige und verbindliche Mitsprache kann helfen, Standorte mit hohen Konfliktrisiken genauer zu prüfen oder auszuschliessen.

Denn Windenergie ist nicht folgenlos für die Tierwelt. Besonders Vögel und Fledermäuse sind durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet. Bei Fledermäusen wird neben der direkten Kollision auch das Barotrauma als Mechanismus diskutiert, eine durch Druckveränderungen an den Rotorblättern verursachte innere Schädigung. Eine Übersicht in Nature Reviews Biodiversity verweist auf Schätzungen, wonach Windenergieanlagen allein in Ländern mit hoher Windkraftdichte jährlich rund eine Million Fledermäuse töten könnten; für Deutschland werden mehr als 200’000, für die USA mehr als 500’000 tote Fledermäuse pro Jahr geschätzt. Nach Angaben der IG Wald ohne Windturbinen dokumentierte ein Ornithologe im Juni 2022 innerhalb von zwei Tagen 86 getötete Vögel beim Windpark Gotthard. Windkraftanlagen in Berglagen bergen besondere Risiken für Greifvögel und Zugvögel, die thermische Aufwinde nutzen und dabei in den Gefahrenbereich der Rotoren geraten. Entscheidend sind dabei Standortwahl, Jahreszeit, Wetter, Artenvorkommen und wirksame Abschaltzeiten.

Dazu kommt die Standortfrage: Die Schweiz gehört zu den windschwächsten Gebieten Europas. Windanlagen erzeugen wetterabhängig Strom, ihre Jahresproduktion hängt stark von Windangebot, Standort und Anlagenhöhe ab. Aus Sicht der Kritiker stehen viele der bis zu 210 Meter hohen Alpenanlagen in einem Missverhältnis zwischen Ertrag, öffentlicher Förderung und den Eingriffen in Landschaft und Lebensräume. Für den Wildtierschutz genügt es deshalb nicht, eine Anlage pauschal als «erneuerbar» zu bezeichnen. Jede Anlage muss daran gemessen werden, ob ihr Stromertrag den Eingriff in Landschaft und Lebensräume rechtfertigt, gerade dort, wo sensible Arten, Zugrouten oder weitgehend unzerschnittene Lebensräume betroffen sind.

Der knappe Berner Entscheid ist damit ein doppeltes Signal: für die Gemeindeautonomie und für den Schutz jener Wildtiere, die sich gegen Rotorblätter nicht wehren können. Er deckt sich auch mit dem Anliegen der Gemeindeschutz-Initiative, die dem Stimmvolk das letzte Wort bei Windkraftprojekten in allen Kantonen sichern will.

Zürich beschliesst Ausbau von Taubenschlägen statt Tötung

Der Stadtzürcher Gemeinderat überweist eine Motion für betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an den Stadtrat.

Das Zürcher Stadtparlament hat den Stadtrat am Mittwoch beauftragt, eine kreditschaffende Vorlage für den Ausbau betreuter Taubenschläge auszuarbeiten.

Auslöser der Debatte war ein Video, das im Mai am Bahnhof Stadelhofen aufgenommen wurde: Wildhüter fingen dort Tauben ein und töteten sie unmittelbar danach, verstaut in schwarzen Abfallsäcken. Die Aufnahmen sorgten schweizweit für Empörung und führten zu einer Kundgebung mit rund 150 bis 300 Teilnehmenden.

Bisherige Praxis ohne Erfolg

Bislang tötete die Stadt Zürich jährlich bis zu 1’727 Tauben, um die Population einzudämmen. Auch ein Fütterungsverbot brachte keine Trendwende. Weil sich Stadttauben mehrmals jährlich fortpflanzen und trotz Verbots weiterhin gefüttert werden, blieb die Zahl der Tiere hoch.

Die Motionärinnen Selina Walgis und Sibylle Kauer (beide Grüne) fordern nun ein tierfreundliches Regulierungskonzept nach dem sogenannten Augsburger Modell: In betreuten Taubenschlägen sollen Eier gezielt entfernt oder durch Attrappen ersetzt werden, teilweise mit Unterstützung von Freiwilligen. Die konkreten Kosten muss der Stadtrat nun in seiner Vorlage darlegen.

Knappe Mehrheit im Rat

Die Ratslinke stellte sich hinter den Vorstoss. Moritz Bögli (AL) verlangte, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, um das Problem langfristig zu lösen, das bisherige Vorgehen sei nicht mehr tragbar. Mathias Egloff (SP) sprach von einem Weg zu einer gesunden Population.

Aus bürgerlichen Reihen kam Widerstand: Die GLP verwies auf günstigere Alternativen, Thomas Bühler (Die Mitte) hielt die bestehenden drei Taubenschläge für ausreichend, und die FDP befürchtete zu hohe Kosten, ohne dass das Grundproblem der Fütterung damit gelöst wäre. Mit 61 zu 53 Stimmen wurde das Geschäft schliesslich knapp an den Stadtrat überwiesen. Stadträtin Simone Brander (SP) kündigte an, die Motion umsetzen zu wollen.

Ein Modell mit Signalwirkung

Der Entscheid zeigt, dass städtische Wildtierkonflikte auch ohne Abschuss oder Falle gelöst werden können, sofern der politische Wille vorhanden ist. Genau diese Frage nach tierschutzkonformen Alternativen stellt sich auch bei der Hobby-Jagd auf frei lebende Wildtiere ausserhalb der Stadt, wo Tötung nach wie vor als erste und oft einzige Antwort auf vermeintliche Konflikte gilt. Ob Zürich das Augsburger Modell nun konsequent umsetzt, dürfte sich frühestens mit der angekündigten Vorlage des Stadtrats zeigen.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9.11.2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Ticker-Text

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Audio zum Beitrag

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Ein Wildhüter, der die Hobby-Jagd kontrolliert, und trotzdem zu ihr schaut

Ein Bündner Wildhüter nennt die Jagd, die er überwacht, selbst ein Hobby. Warum sein Arbeitsalltag zeigt, dass über den Abschuss Tausender Wildtiere Freizeitschützen entscheiden statt Fachleute.

Ein Bündner Wildhüter erklärt, das Tierwohl sei ihm das Wichtigste, und beschreibt zugleich einen Kontrollapparat, der zeigt, wie viel bei der Bündner Hochjagd 2026 schieflaufen kann.

Anfang September beginnt in Graubünden die 21-tägige Hochjagd, und mit ihr die Arbeit von Männern wie Thomas Hartmann. Der 54-Jährige ist Chef des Jagdbezirks Albula-Davos, war zwanzig Jahre lang selbst Hobby-Jäger und steht heute auf der anderen Seite: Er kontrolliert, ob sich Patentinhaberinnen und Patentinhaber an Regeln und Abschussvorgaben halten.

In einem ausführlichen Porträt beschreibt Hartmann Arbeitstage ab vier Uhr morgens, nächtliche Kontrollgänge mit Wärmebildkamera, Einsätze mit dem E-Mountainbike, mit dem er unberechenbar bleiben will, und Durchsuchungen von Fahrzeugen und Rucksäcken. Bei Jagdrecht, Waffenrecht und Wilderei arbeite die Wildhut mit der Kantonspolizei zusammen, sie sei jagdpolizeilich weitgehend der Polizei gleichgestellt. Das Porträt zeichnet das Bild eines naturverbundenen Beamten. Zugleich dokumentiert es, wie aufwendig die Überwachung eines Jagdbetriebs mit Tausenden privaten Jagdpatenten ist.

Warum ein einzelner Mann so viel Kontrolle braucht

Dieser Kontrollapparat ist keine Nebensache, sondern das eigentliche Eingeständnis. Ein System, das Präsenz im Gelände, Wärmebildtechnik, Fahrzeugdurchsuchungen, Sanktionen und polizeiliche Befugnisse braucht, ist kein Argument für die Hobby-Jagd, sondern gegen sie. Wer Tausende bewaffnete Personen mit Freizeitpatent drei Wochen lang über die Berge schickt, erzeugt einen permanenten Vollzugsbedarf, den keine andere Freizeitaktivität im Gebirge auch nur annähernd kennt.

Die Bündner Zahlen belegen den Umfang. Über Jahre hinweg registrierte der Kanton jährlich mehr als tausend Ordnungsbussen und Anzeigen im Zusammenhang mit Jagdverstössen, 2017 waren es 1’384. Diese Vorgänge sind nicht mit gleich vielen fehlbaren Personen gleichzusetzen, sie zeigen aber einen aussergewöhnlich hohen Kontroll- und Vollzugsaufwand. Ein erheblicher Teil betrifft Fehlabschüsse, also Tiere, die widerrechtlich erlegt wurden, weil Art, Geschlecht, Alter oder Freigabe nicht stimmten. Bei der Hochjagd 2022 registrierte das Amt 790 solcher Fehlabschüsse bei rund neun Prozent der Strecke. Das ist kein Randphänomen, sondern ein wiederkehrendes Merkmal des Jagdbetriebs. Wie tief das Kontroll- und Sanktionsnetz reicht, zeigt auch die Übersicht zu Kontrolle und Konsequenzen bei der Bündner Hochjagd.

Das Tierwohl-Bekenntnis und sein Widerspruch

Der stärkste Satz des Porträts ist zugleich sein grösster Widerspruch. Hartmann sagt, das Schöne an seinem Beruf sei, ein Tier von seinen Schmerzen erlösen zu können, deshalb sei er Wildhüter und kein Hobby-Jäger mehr, das Tierwohl sei ihm das Wichtigste. Genau dieser Gnadenschuss beendet aber Leiden, das häufig erst entsteht, weil ein Tier nach einem jagdlichen Schuss nicht unmittelbar stirbt, angeschossen flüchtet und erst bei der Nachsuche gefunden wird, wenn es überhaupt gefunden wird.

Die Nachsuche-Bilanz ist ernüchternd. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent. Wo eine Suche ohne Fund endet, bleibt offen, ob ein verletztes Tier weiterlebt oder tagelang unbemerkt verendet. Soweit diese Nachsuchen auf Schüsse während der Jagd zurückgehen, ist das Leiden menschengemacht: Es entsteht nicht durch natürliche Prädation, sondern durch einen Jagdbetrieb, in dem Tiere getroffen werden und nicht sofort sterben. Nicht Beutegreifer verursachen dieses Leid, sondern Menschen mit Freizeitpatent. Dass die Hochjagd das Wild in eine Dauerstörung versetzt, belegt auch der Befund, wonach das Bündner Jagdamt sinkende Hirschbestände und mehr Störung des Wilds meldet.

Was das Porträt ausblendet

Das Bild der drei Generationen beim erlegten Reh, über das sich der Wildhüter im Text sichtlich freut, wird unkommentiert als Idylle präsentiert. Dass hier die Tötung von Wildtieren als Familienerlebnis über Grosseltern, Eltern und Kinder weitergegeben wird, bleibt unhinterfragt. Auch die Rede vom guten Verhältnis zwischen Wildhut und Jägerschaft verschweigt den strukturellen Interessenkonflikt: Kontrolleure und Kontrollierte stammen aus derselben Kultur, viele Wildhüter waren wie Hartmann selbst jahrzehntelang Hobby-Jäger. Wer soll ein System glaubwürdig kontrollieren, dessen Teil er ein halbes Berufsleben lang war?

Am aufschlussreichsten ist eine Formulierung, die Hartmann selbst wählt. Jeder solle wissen, sagt er, dass er sein Hobby, die Jagd, korrekt ausüben müsse. Der Kontrolleur stuft damit selbst ein, was er drei Wochen lang überwacht: keine professionelle Wildtierarbeit, sondern eine Freizeitbeschäftigung. Ein erlegender Jäger im selben Porträt bestätigt die Rahmung aus der Gegenrichtung und spricht ebenfalls von seinem Hobby. Genau das ist der Kern des Problems. Über den Abschuss Tausender Wildtiere entscheiden nicht Fachleute mit staatlichem Auftrag, sondern Privatpersonen in ihrer Freizeit. Ein staatlich bezahlter Aufpasser muss anschliessend kontrollieren, ob das Hobby regelkonform ausgeübt wurde, und mit dem Gewehr ausrücken, wenn es das nicht wurde.

Dabei existieren längst andere Modelle. Im Kanton Genf ist die private Patentjagd seit 1974 verboten, das Wildtiermanagement liegt bei Fachleuten des Kantons. Wenn dort Eingriffe angeordnet werden, sind sie keine Freizeitaktivität, sondern ein öffentlicher Auftrag ohne Eigeninteresse am Abschuss, und niemand muss Tausende private Schützen überwachen. Der Schweizerische Nationalpark im Engadin zeigt seit 1914, dass Wildtiere in einem grossflächig geschützten Lebensraum ohne reguläre Jagd leben können. Beide Beispiele lassen sich nicht schematisch auf ganz Graubünden übertragen. Sie widerlegen aber die Behauptung, Wildtiermanagement sei zwingend auf Tausende private Jagdpatente angewiesen. Wie ein professionelles Wildhütermodell für Graubünden konkret aussehen könnte, zeigt die kantonale Volksinitiative für professionellen Wildtierschutz.

Das Problem ist damit nicht der einzelne Wildhüter, der ein leidendes Tier findet und erlöst. Das Problem ist ein System, das überhaupt erst so viele Regeln, Kontrollen, Fehlabschussverfahren und Nachsuchen hervorbringt, wie es die Analyse der Hochjagd als Stresstest für Wildtiere im Detail zeigt. Ein Wildhüter kann die Folgen dieses Systems begrenzen. Tierfreundlich machen kann er es nicht.

Naturkatastrophe Hobby-Jäger

In dem Durcheinander, in dem sich die Natur nach jahrzehntelanger Hege und Pflege der Hobby-Jäger befindet, ist der Anteil der bedrohten Arten in keinem Land der Welt so gross, wie in der Schweiz. Die Auftragskiller schaffen seit Jahrzehnten ein ökologisches Ungleichgewicht in der Kulturlandschaft mit teils dramatischen Folgen (Schutzwald, Krankheiten, landwirtschaftliche Schäden u. v. m.). Über ein Drittel der Pflanzen, Wildtiere und Pilzarten gilt als bedroht. Die Schweiz ist europaweit beim Ausscheiden von Schutzflächen für die Biodiversität ebenfalls Schlusslicht. Es sind genau immer auch diese Kreise aus Hobby-Jägern mit ihrer Lobbyarbeit, die über die Politik, Medien und Gesetze seit Jahrzehnten dafür verantwortlich zu machen sind. Sie sind es, die zeitgemässe, ethische Tierschutzverbesserungen notorisch blockieren und den seriösen Tier- und Artenschutz sabotieren. Hobby-Jäger wehren sich regelmässig gegen mehr Nationalpärke in der Schweiz, weil es ihnen eben nicht um Natur, Biodiversität und Artenschutz oder Tierschutz geht, sondern darum, ihr perverses, blutiges Hobby zu pflegen.

Wussten Sie …

  • dass in der Schweiz unschuldige Jungwölfe liquidiert werden?
  • dass Hobby-Jäger bei der Beurteilung der Wildbretqualität lügen und dass verarbeitetes Wildfleisch laut der WHO wie Zigaretten, Asbest oder Arsen krebserregend ist?
  • dass laut Studie nirgendwo die Bleibelastung der Steinadler und Bartgeier höher ist, als in den Schweizer Alpen, wegen der Munition der Hobby-Jäger?
  • dass die Waidgerechtigkeit der Hobby-Jäger dem Tierschutzgesetz diametral widerspricht, eine Fata Morgana ist?
  • dass Jagd Krieg ist, wo man tierische Konkurrenten einfach liquidiert?
  • dass es unzählige illegale und nicht gekennzeichnete Hochsitze in unserer Natur gibt, die zum Teil so morsch sind, dass sie eine Gefahr für Kinder darstellen, Menschen zu Tode kommen können?
  • dass Jahr für Jahr unzählige Menschen durch Jägerwaffen getötet oder verletzt werden, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Glieder amputiert werden?
  • dass in der Schweiz jährlich rund 120’000 völlig gesunde Rehe, Hirsche, Füchse, Murmeltiere und Gämsen meist sinnlos gekillt werden?
  • dass es wegen der Hobby-Jäger heute kaum mehr möglich ist, mit den Wildtieren in Harmonie zu leben, Wildtiere zu sehen?
  • dass Schrotladungen Hasen wie kleine Kinder aufschreien lassen und “geschossenen” Rehen und Hirschen die Innereien zerfetzen, damit sie auf der Flucht Spuren für die Nachsuche hinterlassen?
  • dass die Behauptung der Hobby-Jäger, die grausamen Wildtier-Massaker seien notwendig, um Tierbestände zu regulieren, wissenschaftlich widerlegt sind?
  • dass Hobby-Jäger offen zugeben, dass es bei der Jagd um die “Lust am Töten” und “die Freude am Beute-Machen” einer krankhaften Passion geht?
  • dass Hobby-Jäger keinen sechsten Sinn haben und dennoch regelmässig behaupten, sie schössen nur kranke und schwache Tiere, was natürlich in der Praxis nicht stimmt?
  • dass Hobby-Jäger ins Ausland zur Trophäenjagd fahren, fern aller Arten- und Jagdschutzbestimmungen, und dass es sogar Schweizer-Hobby-Jäger-Reiseveranstalter für solch debile Jagdvergnügen gibt?
  • dass die überwiegende Mehrheit keine legitimierten Berufsjäger sind, sondern die Jagd als Hobby-, Sport- und Freizeitvergnügen ausüben, was nicht sittlich ist und eigentlich dem Tierschutzgesetz widerspricht?
  • dass 99,07 % der zivilisierten Menschen in der Schweiz keine Hobby-Jäger sind, also nur 0,3 % Hobby-Jäger Freude an diesen blutigen Aktivitäten haben?
  • dass diese Wildtierkiller nicht anhand wissenschaftlicher Rechtfertigungen jagen?
  • dass geschützte Arten eigentlich nicht ins Jagdrecht gehören, weil Hobby-Jäger mit dem Artenschutz überfordert sind und immer wieder auf der Roten Liste stehende Tiere, wie Luchs, Wolf, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, usw., aus Spass abschiessen?
  • dass Hobby-Jäger bestimmte Tierarten gezielt dezimieren, um keine Konkurrenz zu haben, für ihr widernatürliches Verhalten (Fuchs, Luchs, Wolf, Greifvögel, usw.)?
  • dass das Wild stirbt, bevor der Hobby-Jäger auch nur einen einzigen Schuss abgeben kann, es dies zu verhindern gilt und das wohl der zentrale Gedanke der Hege und Pflege sowie Jagdplanungen ist?
  • dass bei den Wildschweinen (und Füchsen) normalerweise nur die Leitbache Junge bekommt, aber aufgrund ihres Abschusses alle weiblichen Tiere innerhalb der Rotte sich fortpflanzen und wir auch deshalb eine Wildschweinschwemme haben?
  • dass die Weidetiere – Hirsche, Rehe, usw. – ursprünglich hauptsächlich tagaktiv auf Feldern und Wiesen lebten, wie Ziegen, Schafe, Kühe, usw., und nicht im Wald?
  • dass der Wolf für die Gesunderhaltung der wilden Huftiere langfristig lebenswichtig ist, weil er zum Beispiel mit unglaublicher Präzision kranke oder schwache Tiere erbeutet und dadurch den Hobby-Jägern hoch überlegen ist?
  • dass Füchse nach der sinnlosen Jagd meist im Abfall landen?
  • dass Füchse heute hauptsächlich gejagt werden, damit es mehr Hasen, usw. für die Hobby-Jäger in der Bratpfanne hat? Dass sich der Fuchs aber zu über 90 % nicht von Hasen ernährt, einen gesunden Hasen nie erwischt?
  • dass man gegen Hobby-Jäger im Tierschutz nicht nur mit Sanftmut, Strassenfesten, Gebetsketten, usw. vorgehen kann (auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil)?
  • dass Hobby-Jäger mit dem Jägerlatein eine respektlose Verhöhnung von Lebewesen betreiben?
  • dass es verpönt ist, Hochwild an der Fütterung oder während der Paarungszeit zu erschiessen, der Hobby-Jäger aber keine Skrupel hat, dies beim Beutekonkurrenten Fuchs zu tun?
  • dass in manchen Kantonen Hobby-Jäger nur des zarten Fleisches eines Jungtieres wegen auf die Jagd gehen?
  • dass Hobby-Jäger trächtige Mutterkühe vor ihren Jungtieren erschiessen oder nur Jungtiere während der Aufzuchtzeit (Nach-Sonderjagd)?
  • dass Hobby-Jäger die Umwelt, Natur, Mensch und Tier mit ihrer Munition vergiften?
  • dass Bestialität, Barbarei, Grausamkeit, Blutvergiessen und sinnlose Qualen kein Kulturgut sein können in einer zivilisierten Gesellschaft?
  • dass Hobby-Jäger jährlich rund 10’000 Rehkitze erschiessen?
  • dass Hobby-Jäger im strengen Winter hungernde Tiere mit Futter anlocken, nur um sie hinterhältig und feige erschiessen zu können?
  • dass Hobby-Jäger scharf gemachte Hunde in Höhlen hetzen, um Füchse und Dachse zu eliminieren (Baujagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Lebewesen in Kastenfallen locken, in denen sie unter Umständen tagelang leiden und auf ihren Killer warten müssen oder den Tieren oft einen stundenlangen Todeskampf bereiten (Fallenjagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Wildtiere beim Schlafen oder Sonnen feige mit hochmodernen Präzisionswaffen aus dem Hinterhalt meucheln oder verletzen?
  • dass Hobby-Jäger Auszeichnungen, Fellmärkte, Preisverleihungen für den Trophäenkult, Trophäenschauen, Pelzhandel, usw. unterstützen?
  • dass Hobby-Jäger minderjährigen Schulkindern Schusswaffen in die Hände drücken und mit ihnen das Töten üben?
  • dass Hobby-Jäger ihre qualvollen Taten oft in der Einsamkeit ausführen, was Tierquälereien fördert?
  • dass Hobby-Jäger viele Wildtiere nur schwer verletzen und die Opfer oft stundenlang unter enormen Qualen und Angst leiden, bis ein Schweisshund sie findet und sie erschossen werden?
  • dass Hobby-Jäger (ausser der Vivisektion) den Tieren am meisten Qualen und Missbrauch zufügen, auch durch die Art des Tötens?
  • dass die jägerliche Tier- und Naturliebe sich nicht am Dasein des geliebten Objekts erfreut, sondern vielmehr darauf abziehlt, das geliebte Wesen mit Haut und Haar zu besitzen, und darin gipfelt, es durch den Akt des Tötens zur Beute zu machen?
  • dass Hobby-Jäger Verbissschäden geradezu fördern durch den Jagddruck, insbesondere auf Beutegreifer wie Fuchs, Luchs und Wolf?
  • dass Hobby-Jäger für asoziales, unethisches und unchristliches Verhalten Tür und Tor öffnen?
  • dass Hobby-Jäger der Bevölkerung normale natürliche Tierbeobachtungen und Interaktionen vorenthalten?
  • dass es kein grösseres und mit Munition verseuchtes Quälprodukt gibt als Wildbret?
  • dass es schweizweit keine einheitliche Regelung gibt, was Sehtest, Schiesspraxis, usw. der Hobby-Jäger betrifft?
  • dass es keinen psychologischen Wesenstest für Hobby-Jäger gibt?
  • dass es kein Alkoholverbot gibt für Hobby-Jäger, wenn sie mit ihren Waffen auf Tiere schiessen?
  • dass Hobby-Jäger in schulische Einrichtungen eindringen, um ihr Jägerlatein und ihre Gewalt den Kindern aufzuschwätzen?
  • dass ein Gericht in Bellinzona unlängst bestätigt hat, dass Jagdvereine praktisch alles, was grausam, unnötig und herzlos ist, fördern?
  • dass der Verein «Jagd Schweiz» in erster Linie Respektlosigkeit und eine Gewaltkultur kultiviert – genau das Gegenteil, wonach ein kultivierter Mensch in unserer Gesellschaft streben sollte.
  • dass allein im Kanton Graubünden jedes Jahr über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger verhängt werden?

Das Mittelland als Nadelöhr: Warum der Luchs mehr braucht als Präsenz

Neue KORA-Daten zeigen: Zwischen Jura und Alpen entscheidet sich, ob aus zwei genetisch verarmten Beständen eine überlebensfähige Schweizer Luchspopulation wird.

Der Luchs breitet sich im Schweizer Mittelland aus, ausgerechnet dort, wo Fachleute die Landschaft lange als zu dicht besiedelt und zu stark zerschnitten hielten.

Eine neue Auswertung der Stiftung KORA für die Jahre 2020 bis 2025, gestützt auf GPS-Telemetrie, Fotofallen und genetische Proben, zeigt: Im südlichen Mittelland zwischen Bern, Freiburg und der Waadt ziehen mehrere Luchsweibchen erfolgreich Nachwuchs auf. Als frühe Pionierin gilt das Weibchen Mona, bei dem bereits 2012 die erste Fortpflanzung eines Luchses im Mittelland dokumentiert wurde.

Die naheliegende Schlagzeile lautet: Der Luchs kommt zurecht. Sie ist falsch, oder zumindest gefährlich verkürzt. Denn das Mittelland ist für den Schweizer Luchs kein zusätzlicher Lebensraum unter vielen. Es ist ein Nadelöhr, an dem sich die Zukunft der ganzen Art in der Schweiz entscheidet.

Warum die Lage entscheidend ist

Die Schweizer Luchsvorkommen werden im Monitoring den Populationen Jura, Alpen und Nordostschweiz zugeordnet. Für das biologische Jahr 2024/2025 schätzt KORA den Bestand auf 364 ± 10 selbstständige Luchse, also subadulte und adulte Tiere über einem Jahr. Davon lebten 246 ± 9 in den Alpen, 86 ± 6 im Jura und 32 ± 3 in der Nordostschweiz. Jungtiere, die noch bei ihrer Mutter leben, sind in dieser Schätzung nicht enthalten.

Diese Bestände gehen auf wenige Wiederansiedlungstiere zurück und sind teils räumlich wie genetisch voneinander getrennt. Das südliche Mittelland ist deshalb nicht bloss zusätzlicher Lebensraum, sondern ein möglicher Verbindungsraum zwischen Jura und Alpen. Ob diese Verbindung dauerhaft funktioniert, entscheidet mit darüber, ob die Schweizer Luchsvorkommen langfristig widerstandsfähig bleiben. Wie prekär die Verbindung von Artenschutz, Lebensraum und politischem Druck bis heute ist, zeigt auch das Dossier «Der Luchs in der Schweiz: Beutegreifer, Schlüsselart und politisches Streitobjekt».

Der Unterschied zwischen Präsenz und Vernetzung

Hier liegt der Kern, den die übliche Berichterstattung verfehlt. Entscheidend ist nicht allein, ob Luchse im Mittelland auftauchen, sondern ob sie sichere Wanderachsen nutzen, überleben und Nachwuchs hinterlassen. Warum solche Verbindungen für Tiere in einer verbauten Schweiz zentral sind, erklärt «Wildtierkorridore Schweiz: Funktion, Fakten und Jagdkritik».

Drei Ebenen müssen dabei sauber auseinandergehalten werden: Eine Sichtung beweist nur Präsenz. Eine Autobahnquerung beweist nur Bewegung. Erst der genetische Nachweis von Nachkommen aus zwei bisher getrennten Populationen belegt tatsächliche funktionale Vernetzung.

Genetische Vielfalt ist dabei keine abstrakte Kennzahl. Sie bestimmt, wie gut eine Population mit Krankheiten, veränderten Umweltbedingungen und anderen Belastungen umgehen kann. KORA verweist ausdrücklich auf das Risiko von Inzucht und weniger widerstandsfähigen Tieren, wenn die Vernetzung ausbleibt. Der reine Anstieg gezählter Tiere beantwortet die entscheidende Frage also nicht: ob sich die Populationen dauerhaft verbinden und widerstandsfähig bleiben.

Das laufende KORA-Projekt «Luchsprojekt GGD 2024 bis 2026» konzentriert sich deshalb genau darauf: auf die Verbindung zwischen Jura und Alpen, die Besiedlung des Mittellands, genetische Proben in möglichen Korridoren sowie auf Gesundheit und Reproduktion. Haarproben an natürlichen Markierstellen sollen zeigen, welche Individuen Korridore tatsächlich nutzen und ob daraus Nachwuchs entsteht.

Wildbrücken: notwendig, aber kein Alibi

Eine Wildbrücke ist kein Symbolbauwerk und kein Ersatz für intakte Lebensräume. Sie kann nur funktionieren, wenn sie Teil eines durchgehenden Netzes ist: mit geeigneten Waldverbindungen, Hecken, Gehölzen, Deckung, störungsarmen Rückzugsräumen und sicheren Anschlüssen auf beiden Seiten. Wo Zuführungen fehlen, Siedlungen wachsen oder Freizeitnutzung die Umgebung entwertet, bleibt auch die teuerste Querung eine isolierte Insel. Wildbrücken und Unterführungen sind damit kein Schmuckwerk der Verkehrspolitik, sondern Teil einer ökologischen Infrastruktur: Wildbrücken und Raumplanung sind wirksamer als Abschüsse, weil sie Tieren ermöglichen, Verkehrsachsen zu überwinden und Populationen miteinander zu verbinden.

Der BAFU-Befund verleiht dieser Kritik Gewicht. Das BAFU zählt schweizweit 304 Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung. 47 davon, 16 Prozent, sind weitgehend unterbrochen; weitere 171, 56 Prozent, nennenswert bis stark beeinträchtigt. Nur 86 Korridore, 28 Prozent, gelten als intakt. Anders gesagt: Fast drei Viertel jener Verbindungen, die für den grossräumigen Austausch von Wildtieren wichtig sind, funktionieren nicht uneingeschränkt.

Für den Luchs ist das besonders gravierend, weil sein Überleben als Art in der Schweiz auf den Austausch zwischen Teilpopulationen angewiesen ist. Der Staat anerkennt die Bedeutung der Verbindungen grundsätzlich: Seit 2003 arbeiten ASTRA, BAFU und Kantone an Sanierungen entlang der Nationalstrassen. Die Lücke liegt nicht in der Absicht, sondern in der Umsetzungsgeschwindigkeit und im Zustand des Gesamtnetzes.

Ein konkretes Beispiel liefert Freiburg. Beim Wildtierkorridor FR-23 nahe Vaulruz starb 2022 ein Luchs bei einer Verkehrskollision; später wurde erneut ein Luchs in diesem Bereich überfahren. Für FR-23 sind eine Wildtierpassage über die A12 sowie Aufwertungen durch Hecken und Feldgehölze vorgesehen. Der Kanton plant die Sanierung der Korridore FR-16 und FR-23; FR-23 wurde als Pilotprojekt in den Aktionsplan der Strategie Biodiversität Schweiz aufgenommen.

Dass Korridore funktionieren können, zeigt dieselbe Region: Die im Freiburger Mittelland lebende Luchsin ELYN nutzte im Frühjahr 2023 den Korridor FR-06 zur Querung der A12, obwohl dieser ursprünglich nicht speziell für Luchse gebaut wurde. Erreichbarkeit und Durchlässigkeit entscheiden, nicht die Etikette des Bauwerks.

Die politische Folgerung ist klar: Wildbrücken dürfen nicht als punktuelle Ausgleichsmassnahme herhalten, während Lebensräume anderswo weiter verbaut und Korridoranschlüsse entwertet werden. Nötig ist ein verbindliches Netz, kein PR-taugliches Einzelobjekt.

Verkehr: der Verlust der Wandernden

Strassen und Bahnlinien treffen Luchse nicht gleichmässig. Besonders gefährdet sind Jungtiere und subadulte Luchse, wenn sie nach der Ablösung von der Mutter ein eigenes Revier suchen. Genau diese Abwanderung ist aber der Mechanismus, über den neue Lebensräume besiedelt und bislang getrennte Populationen genetisch verbunden werden. Wer die Wandernden verliert, verliert die Vernetzung. Wie weit einzelne Luchse auf der Suche nach einem Revier wandern und welche Barrieren sie überwinden müssen, zeigt der Fall «Luchs Juro schwimmt vom Schwarzwald in die Schweiz».

Mit 60 bekannten Verlusten erreichte die registrierte Luchsmortalität 2025 einen Rekord seit der Wiederansiedlung des Luchses in der Schweiz. Besonders oft werden Jungtiere im ersten Lebensjahr gefunden; auch subadulte Tiere auf Reviersuche und erwachsene Tiere sind betroffen. KORA führt Verkehrsunfälle, Krankheiten sowie illegale Tötungen als relevante Todesursachen. Jeder Verlust eines wandernden Tieres kann eine potenzielle Verbindung zwischen zwei Teilpopulationen kappen.

Wilderei: Bekannte Fälle sind Mindestzahlen

Wilderei ist beim Luchs eine systematische Schutzlücke, weil sie schwer sichtbar zu machen ist. Ein Verkehrsopfer wird in vielen Fällen gefunden, untersucht und registriert. Ein illegal erschossenes, vergiftetes oder verstecktes Tier kann dagegen verschwinden, ohne dass je eine Todesursache festgestellt wird. Die Zahl der nachgewiesenen Fälle bildet deshalb nie das vollständige Ausmass ab.

KORA führt Wilderei ausdrücklich neben Verkehr und Krankheiten als Ursache für Luchsverluste an. Zugleich erschwert die zerschnittene Landschaft die Vernetzung der Bestände. Diese Kombination ist für eine kleine, genetisch belastete Population besonders problematisch: Wenn ein wanderndes oder fortpflanzungsfähiges Tier verschwindet, geht nicht nur ein Individuum verloren, sondern möglicherweise ein Baustein für den Austausch zwischen Jura und Alpen.

Seriöse Berichterstattung muss beides festhalten: Nicht jedes verschwundene Tier ist nachweislich Opfer einer illegalen Tötung. Doch die Zahl bestätigter Fälle taugt ebenso wenig als Entwarnung, weil die Dunkelziffer bei Delikten gegen Wildtiere methodisch kaum zuverlässig beziffert werden kann. Für die Schweiz sind über Jahrzehnte zahlreiche illegale Tötungen dokumentiert, mit Methoden von Abschüssen über Vergiftungen bis zum Fang mit dem Tellereisen. Eine ältere Auswertung besenderter Luchse kam zum Schluss, dass illegale Tötungen einen erheblichen Anteil der festgestellten Todesursachen ausmachten. Daraus lässt sich jedoch keine aktuelle schweizweite Quote ableiten. Erschwerend kommt hinzu: Die Schweiz verfügt über keine schweizweit einheitliche, öffentlich zugängliche Wilderei-Statistik.

Der redaktionelle Kern

Das Mittelland ist kein Beweis dafür, dass der Luchs es allein schafft. Es ist der Engpass, an dem sich entscheidet, ob aus genetisch geschwächten und lange voneinander getrennten Beständen eine langfristig überlebensfähige Schweizer Luchspopulation werden kann.

Entscheidend sind nicht PR-Bilder einzelner Wildbrücken und nicht die bloss steigende Zahl von Nachweisen. Entscheidend ist, ob Wildtierkorridore rechtlich gesichert, saniert und langfristig vor weiterer Überbauung geschützt werden. Entscheidend ist, ob Autobahnen und Bahnlinien mit wirksamen Passagen, Zäunen und Leitstrukturen entschärft werden. Entscheidend ist, ob jene Tiere überleben, die zwischen Jura und Alpen wandern und den genetischen Austausch ermöglichen.

Dazu gehören ein systematisches Monitoring der Passage-Nutzung und Fortpflanzung, die ökologische Aufwertung von Korridoranschlüssen, die forensische Untersuchung jedes tot aufgefundenen Luchses sowie transparente Erfassung und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen.

Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind zusätzliche Abschüsse keine verantwortbare «Regulierung», sondern zusätzlicher Druck auf eine Art, deren Vernetzung noch immer an der menschengemachten Zerschneidung der Landschaft scheitert. Der Luchs im Mittelland braucht nicht primär «Akzeptanz» als abstraktes Schlagwort. Er braucht eine durchlässige Landschaft und weniger menschengemachte Todesursachen.

Der Rücktritt, der eine Blutbilanz verdeckt: Salzburgs oberster Hobby-Jäger und sein Gatter des Grauens

Wie ein Natura-2000-Gebiet zur Kulisse für Massenabschüsse wurde und die öffentliche Hand am Ende Millionen zahlte.

Maximilian «Max» Mayr-Melnhof kündigt seinen Rückzug als Salzburger Landesjägermeister für 2027 an.

In den freundlichen Abschiedsmeldungen fehlt jedoch der entscheidende Teil seiner Bilanz: Mayr-Melnhof gehörte über Jahre zu den prominentesten Betreibern der österreichischen Gatterjagd. In der Antheringer Au wurden Wildschweine innerhalb eines umzäunten Jagdgebiets bei Treibjagden mit Hunden und Treibern aufgescheucht und vor Schützen gebracht. Die Tiere konnten innerhalb des Gatters fliehen, nicht aber aus dem Jagdsystem heraus.

«Zwei Perioden sind genug»

Die Meldung klingt nach geordneter Amtsübergabe. Nach zehn Jahren an der Spitze der rund 11’800 Salzburger Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger will Mayr-Melnhof beim 80. Landesjägertag am 24. April 2027 nicht mehr antreten. «Zwei Perioden sind genug», lässt er sich zitieren, es sei die grösste Ehre gewesen, seinen Hobby-Jägern zu dienen. Als Wunschnachfolger nennt er offiziell den früheren Rennfahrer und Unternehmer Markus Friesacher. Ziel: eine Wahl ohne Gegenkandidaten, um eine Kampfabstimmung zu vermeiden.

Was in den Kurzmeldungen untergeht: Mayr-Melnhof war nicht nur Salzburger Landesjägermeister. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 amtierte er als Präsident von «Jagd Österreich», dem Dachverband der neun Landesjagdverbände mit rund 132’000 Mitgliedern. Der Vorsitz rotiert dort jährlich zwischen den Landesjägermeistern; seit 1. Januar 2025 ist Mayr-Melnhof zweiter Vizepräsident, Präsident ist seither der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Seine Funktion in Salzburg und seine Rolle auf Bundesebene zeigen, wie weit seine institutionelle Reichweite über ein einzelnes Jagdrevier hinausging.

Das Gatter in der Antheringer Au

Nördlich der Stadt Salzburg, an der Grenze zu Deutschland, betrieb die Familie Mayr-Melnhof über Jahrzehnte ein rund 500 Hektar grosses Jagdgatter. Seit 1989 galt die Antheringer Au als gesetzlich legitimiertes Jagdgatter; angelegt wurde es unter Mayr-Melnhofs Vater Friedrich, der als Salzburger Landesrat für Landwirtschaft und Umwelt zuständig war. In diesem umzäunten Gebiet lebten nach einer ausführlichen Recherche des Magazins «profil» rund 600 Wildschweine, dazu Damhirsche.

Der entscheidende Punkt für jede saubere Einordnung: Es geht hier nicht um das Narrativ «notwendiger Wildregulierung» in freier Wildbahn. Es geht um das planmässige Töten eines eigens bewirtschafteten, hochgehaltenen Tierbestands in einem eingezäunten Areal. Die Tiere werden gehegt, gefüttert und in hoher Dichte gehalten, um dann an wenigen Tagen im Jahr in grossen Gesellschaftsjagden erschossen zu werden. Es ist eine Jagdform, die feudalen Traditionen entspringt und historisch weniger dem Nahrungserwerb als der gesellschaftlichen Selbstdarstellung diente.

Diese Praxis der Gatterjagd steht seit Jahren international in der Kritik, ob bei gezüchteten Löwen für die Trophäenjagd oder bei Wildschweinen in mitteleuropäischen Gattern.

Treibjagd hinter Zäunen: warum das ethisch anders wiegt

Bei einer Treibjagd im Gatter werden die Tiere von Treibern und Hunden aufgescheucht und in Bewegung gebracht, während der Zaun den Wechsel in angrenzende Lebensräume ausschliesst. Aus Hochsitzen wird auf die laufenden Tiere geschossen. Mayr-Melnhof räumte gegenüber «profil» selbst ein, dass Schüsse auf bewegte Tiere das Treffen erschweren und Streifschüsse nicht völlig vermeidbar seien.

Das ist der Kern des Tierschutzproblems: Auf bewegte Tiere zu schiessen, erhöht das Risiko von Fehl- und Verletzungsschüssen. Und anders als im offenen Lebensraum ist der Fluchtraum strukturell begrenzt. Ein Gatter ist im Salzburger Jagdrecht gerade dadurch definiert, dass es gegen den Wechsel des gehegten Wildes von und zu benachbarten Flächen abgeschlossen ist. Die Tiere können sich innerhalb des Geländes bewegen und verbergen, dem Jagdsystem als solchem aber nicht entkommen. Eine Recherche des Magazins «Profil» berichtete über Abschusszahlen von bis zu 200 Wildschweinen an einem einzigen Jagdtag. Kritiker dokumentierten zudem, dass bei den Treibjagden regelmässig auch Jagdhunde verletzt oder getötet wurden.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bekämpfte diese Jagdform über Jahre als grausam und anachronistisch. Das ist die Position einer Tierschutzorganisation, keine gerichtliche Feststellung. Die dokumentierte Praxis des Gatters selbst, also hohe Wilddichte, Fütterung, Treibjagden und Massenabschüsse in einem umfriedeten Gebiet, ist davon unabhängig belegbar und für sich genommen aussagekräftig.

Natura-2000-Gebiet als Schweinemast

Besonders brisant: Die Antheringer Au wurde bereits Ende der 1990er-Jahre der EU als Europaschutzgebiet gemeldet und gilt als Natura-2000-Gebiet. Genau dort wurde über Jahre ein intensiv bewirtschafteter Wildbestand gehalten. Tierschützer und selbst von der Landesregierung beauftragte Fachgutachten beschrieben die Folgen: verkotete Gewässer, umgegrabene Wiesen, verbissene und geschälte Bäume, zerstörte Jungpflanzen. Die Kombination aus Schutzstatus auf dem Papier und faktischer Übernutzung im umzäunten Gatter machte den Fall zum Symbol dafür, wie weit formaler Naturschutz und reale Praxis auseinanderklaffen können.

Die juristische Auseinandersetzung: Was gilt und was nicht

Rund um eine Gatterjagd im November 2017 eskalierte der Konflikt zwischen Tierschützern, die die Jagd von aussen filmten, und Jagdbeteiligten. Es folgte eine ganze Serie gegenseitiger Anzeigen und Prozesse. Hier ist Präzision entscheidend, weil die verschiedenen Verfahrensstränge oft durcheinandergeworfen werden:

  • Nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg, auf die sich der VGT und spätere Gerichtsverfahren beziehen, wurde festgestellt, dass Mayr-Melnhof einem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera abgenommen und ihn dabei verletzt habe. Im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens ersetzte das Land dem VGT in der Folge den Wert der Kamera.
  • Strafrechtlich verlief es anders. Wegen der dokumentierten Gewalt- und Kameraentwendung wurde Mayr-Melnhof nicht angeklagt: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellte die ursprünglichen Ermittlungen ein. Erst ein Fortführungsantrag der Opferseite führte, allein beim Vorwurf der falschen Beweisaussage, zu einem Strafverfahren. In diesem Prozess sprach ihn das Landesgericht Salzburg 2021 frei; der Richter verwies auf die subjektive, nicht zwingend vorsätzlich falsche Wahrnehmung.
  • Umgekehrt wurden mehrere Tierschützer, die nach den Vorfällen wegen Verleumdung oder Falschaussage angeklagt worden waren, freigesprochen. Eine Richterin bezeichnete die von Mayr-Melnhof aufgebotenen Zeugen als unglaubwürdig.

Sauber getrennt heisst das: Der Vorwurf der Gewalt und der Kameraentwendung ist verwaltungsgerichtlich behandelt und in einem Amtshaftungsverfahren mit Kostenfolge verbunden worden. Eine strafrechtliche Verurteilung Mayr-Melnhofs gibt es nicht; der einzige gegen ihn geführte Strafprozess, jener wegen falscher Beweisaussage, endete mit einem Freispruch. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle nicht rechtskräftig abgeurteilten Vorwürfe. Wer den Fall seriös darstellt, muss beide Ebenen benennen, statt die eine gegen die andere auszuspielen.

Das teure Ende: 35,6 Millionen und ein Pachtzins von 1000 Euro

Was die aktuellen Rücktrittsmeldungen ebenfalls ausblenden: Das Kapitel Antheringer Au ist längst zu einem finanzpolitischen Streitfall geworden. 2022 kaufte das Land Salzburg die Au, offiziell begründet mit Hochwasserschutz und der Erweiterung des Naturparks Salzachauen. Der Kaufpreis lag bei rund 35,6 Millionen Euro für rund 520 Hektar; die zugrunde gelegten Gutachten bewegten sich bei 32,5 respektive 34,3 Millionen Euro. Mehr als zwei Drittel der Summe kamen von Bund und EU.

Der Salzburger Landesrechnungshof beurteilte den Kauf später als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig. Besonders pikant: Nach dem Ankauf verpachtete das Land die Eigenjagd bis zum Ende der Jagdperiode 2024 für jährlich 1000 Euro an Mayr-Melnhof zurück. Der Rechnungshof hielt diesen Betrag angesichts eines im Gutachten 2020 angesetzten Pachtzinses von 50 Euro pro Hektar und Jahr ausdrücklich für nicht nachvollziehbar. Derselbe Gutachter hatte den Wert der Jagd mit 3,1 Millionen Euro beziffert. Beides ist skandalös, muss aber ökonomisch getrennt gelesen werden: einmal der Kapitalwert der Jagd, einmal der jährliche Pachtzins.

Parallel läuft in Salzburg das gesetzliche Ende der Gatterjagd. § 68 Abs. 9 des Salzburger Jagdgesetzes sieht vor, dass allseitig künstlich eingefriedete Wildgehege ab 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig sind. Die Einfriedungen müssen daher entfernt oder so geöffnet werden, dass ein freier Wildwechsel wieder möglich wird; die Behörde kann die notwendigen Schritte bereits vor Ende 2026 anordnen.

So entsteht das eigentliche Bild dieser zehn Jahre: Ein Grossgrundbesitzer betreibt über Jahrzehnte eine hochumstrittene Gatterjagd in einem Schutzgebiet, prägt zugleich als Landesjägermeister und zeitweiliger Bundespräsident der Jagd die offizielle Interessenvertretung, und am Ende löst die öffentliche Hand den Konflikt mit einem millionenschweren Ankauf, den der eigene Rechnungshof zerpflückt.

Ein «geordneter Rücktritt» ist die falsche Rahmung

Mayr-Melnhofs Argument, die Gatterjagd sei legitime Nutzung des eigenen Grund und Bodens, ist eine politische Interessenposition, keine Antwort auf die Tierschutzfrage. Zur Bilanz von Max Mayr-Melnhof gehören eine jahrzehntelang betriebene Gatterjagd in einem Natura-2000-Gebiet, dokumentierte Treibjagden auf einen künstlich eingegrenzten Wildbestand, ein verwaltungsgerichtlich behandelter Konflikt mit Tierschützern sowie ein millionenschwerer Ankauf durch die öffentliche Hand, den der Salzburger Landesrechnungshof als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig bewertete.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng in der Hobby-Jagd Grossgrundbesitz, Jagdinteressen, Politik und institutionelle Repräsentation verflochten sein können. Genau deshalb verdient dieser Abgang mehr als eine wohlwollende Verabschiedung mit «Weidmannsruh».

IG Wild beim Wild dokumentiert die Praxis und Politik der Hobby-Jagd im gesamten deutschsprachigen Raum. Weitere Analysen zur Hobby-Jagd in Österreich sowie zur international kritisierten Gatterjagd finden sich in unseren Dossiers.

Geschützte Wildtiere als «Störfaktor»: Olivier Bouygues wegen mutmasslicher Wildtierverfolgung vor Gericht

Auf dem abgeschotteten Jagdgut des französischen Unternehmers Olivier Bouygues sollen über Jahre Bussarde, Reiher, Wildkatzen und Igel mit Schüssen, Fallen und Gift beseitigt worden sein. Die Anklage lautet unter anderem auf Zerstörung geschützter Arten «in organisierter Bande». Das Urteil soll am 23. Oktober fallen.

Vor dem Strafgericht in Orléans hat sich am 7. und 8. September 2026 der französische Unternehmer Olivier Bouygues verantworten müssen.

Der 75-Jährige ist Sohn des Bouygues-Konzerngründers Francis Bouygues und Bruder von Martin Bouygues. Der Vorwurf wiegt schwer: Auf seinem eingezäunten Jagdgut in der Sologne sollen über Jahre geschützte Wildtiere planmässig getötet worden sein. Die Staatsanwältin Emmanuelle Bochenek-Puren sprach von einer «Professionalisierung der Zerstörung». Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung.

Angeklagt sind neben Bouygues fünf weitere Personen, darunter Verwalter und Wildhüter, sowie die Betreibergesellschaft SCEA Saint-Hubert. Der Bouygues-Konzern selbst ist nicht Teil des Verfahrens. Verhandelt werden mutmassliche Taten aus den Jahren 2019 bis 2025 auf dem rund 650 Hektaren grossen Domaine de Fontenaille bei La Ferté-Saint-Aubin im Département Loiret, etwa zwanzig Kilometer südlich von Orléans. Bouygues erwarb das Anwesen 2002 und gab vor Gericht an, dort jährlich vierzig bis fünfzig Tage zu verbringen, vor allem während der Jagdsaison. Das gesamte Gut ist von über zwei Meter hohen Zäunen umgeben und liegt zugleich innerhalb des grössten terrestrischen Natura-2000-Gebiets Frankreichs.

Kadaver, Fallen und Gift

Ausgelöst wurde die Untersuchung durch einen anonymen Hinweis, der am 25. März 2025 beim französischen Amt für Biodiversität (OFB) einging. Bei der Durchsuchung am 4. Juni 2025 stiessen die Ermittler von OFB und Gendarmerie auf eine Ablagerungsstätte mit Kadavern in teils fortgeschrittener Verwesung. Medienberichte nennen darunter Turmfalken, Silberreiher, Weihen, Mäusebussarde und Kormorane, aber auch Wildkatzen, Igel und ein Eichhörnchen. Nach Angaben der Zivilklägerinnen fanden sich zudem Notizhefte mit Listen zu tötender Tiere.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, geschützte Arten gezielt beseitigt zu haben, weil sie als Konkurrenz zur kommerziellen Hobby-Jagd galten. Auf dem Gut wurden Rebhühner und Fasane in grosser Zahl für den Abschuss gehalten; die Ermittler zählten rund 7’000 Rebhühner sowie auf 160 Hektaren etwa 500 Wildschweine, also drei Tiere pro Hektar, eine Dichte, die kein Wald natürlich hervorbringt. Greifvögel, Reiher und Wildkatzen fressen Eier, Küken und Jungvögel und störten damit diese für die Jagd bestimmten Bestände. Bei den Jagdpartien mit zehn bis fünfzehn Schützen wurden nach Prozessangaben im Schnitt sechzig Vögel pro Schütze und Tag erlegt.

Zentral ist der Vorwurf der «illegalen Beeinträchtigung des Erhalts einer geschützten Tierart in organisierter Bande». Hinzu kommen Vorwürfe der illegalen Haltung beziehungsweise Zucht von Wildschweinen und Hirschen sowie weiterer Verstösse gegen Waffen-, Umwelt- und Jagdvorschriften. Die rechtliche Einordnung ist entscheidend für das Strafmass: Für die Zerstörung geschützter Arten drohen in Frankreich grundsätzlich bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und 150’000 Euro Busse. Wird die Tat in organisierter Bande begangen, erhöht sich der Rahmen auf bis zu sieben Jahre und 750’000 Euro.

«Ich wusste nichts»

Olivier Bouygues bestritt jede Verantwortung. Er habe «anderes zu tun», als das Tagesgeschäft auf dem Gut zu führen, und sei beim Bekanntwerden der Ermittlungen «schockiert» und «überrascht» gewesen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch und beanstandete die Ordnungsmässigkeit des Verfahrens. Mehrere Angestellte entlasteten ihren Arbeitgeber vor Gericht, teils im Widerspruch zu früheren Aussagen im Polizeigewahrsam.

Am zweiten Verhandlungstag beantragte die Staatsanwaltschaft gegen Bouygues fünf Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Busse von 750’000 Euro (das gesetzliche Maximum) sowie ein fünfjähriges Verbot beruflicher Tätigkeiten in Landwirtschaft und Zucht mit Bezug zur Freizeitjagd. Gegen die Mitangeklagten wurden je nach Rolle Bewährungsstrafen von einem bis mehreren Jahren, Bussen und befristete Entzüge der Jagdberechtigung beantragt.

Die Umweltorganisationen, die sich als Zivilklägerinnen angeschlossen haben, darunter die Ligue pour la protection des oiseaux, One Voice und France Nature Environnement, bezifferten den ökologischen Schaden auf mehr als 750’000 Euro; die Forderung beruht nach ihren Angaben auf einer Mindestschätzung von 1’314 getöteten Tieren. Bemerkenswert ist, dass sich auch die Hobby-Jägerföderation des Départements Loiret einstimmig als Zivilklägerin gegen Bouygues konstituiert hat. Das Gericht will sein Urteil am 23. Oktober 2026 verkünden.

Warum der Fall die Schweiz betrifft

Der Fall legt ein Muster offen, das nicht an der Landesgrenze haltmacht. Wo Hobby-Jagdinteressen, grosse Privatvermögen und abgeschottete, eingezäunte Reviere zusammenkommen, entsteht ein Raum, den kaum jemand von aussen kontrolliert. Gerade die Abschottung solcher Güter erschwert es, Eingriffe in Wildtierbestände unabhängig zu überprüfen.

Dass der Prozess auch in Schweizer Medien erscheint, ist kein Hinweis auf eine Schweizer Verwicklung. Eine belastbare Verbindung zur Schweiz, etwa ein Wohnsitz, ein Revier oder ein Schweizer Verfahren, ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich. Seine Bedeutung für die Schweiz liegt vielmehr in der übertragbaren Frage nach Kontrolle, Transparenz und Strafverfolgung in Hobby-Jagdbetrieben.

Auch die Schweiz kennt die Verfolgung geschützter Tiere

Die Vorstellung einer «sauberen» Schweizer Hobby-Jagdlandschaft hält der dokumentierten Faktenlage nicht stand. Geschützte Beutegreifer werden auch hier illegal verfolgt, nachweislich mit Fallen, Schüssen und Gift, wenn auch bislang nicht in einem vergleichbar grossen und öffentlich bekannt gewordenen System auf einem privaten Jagdgut.

Für den Luchs gehören illegale Tötungen neben Verkehrskollisionen und der Zerschneidung von Lebensräumen zu den grössten Gefahren in der Schweiz. Im Wallis legte ein Forschungsteam unter Leitung der Universität Bern offen, dass am zentralen Einwanderungskorridor des Luchses 17 illegale Fallensysteme installiert waren, einige davon bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Erste Hinweise auf Luchswilderei im Kanton reichten bis 1995 zurück; erst rund zwei Jahrzehnte später führte DNA-Material an einer Falle zur ersten Verurteilung eines Hobby-Jägers. Mehr dazu in unserer Dokumentation «Wallis: Systematische Wilderei» sowie im Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Auch Greifvögel sind betroffen. Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Taubenzüchter, der eine lebende Taube mit dem hochtoxischen und in der Schweiz verbotenen Nervengift Carbofuran präpariert hatte, um damit einen geschützten Greifvogel zu töten. Die Vergiftung wurde verhindert, weil die Taube entdeckt wurde. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten und eine Busse von 1’500 Franken. Wie im Fall Bouygues wurde eine geschützte Art als unerwünschter Störfaktor behandelt und mit einer gefährlichen Substanz bekämpft.

Der französische Prozess ist damit kein exotischer Einzelfall, sondern ein besonders grelles Beispiel für ein Phänomen, das auch in der Schweiz dokumentiert ist: Geschützte Tiere werden dort zur Zielscheibe, wo sie als unerwünschte Konkurrenz oder Störung menschlicher Nutzungsinteressen gelten. Gesetze allein reichen nicht, wenn die Kontrolle abgeschotteter Reviere und die konsequente Strafverfolgung fehlen.

Schon drei Tote während der Hobby-Jagd: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben

Ein Pferd wird im Bündner Avers erschossen, zwei Männer sterben am ersten Jagdwochenende im Tessin, ein weiterer Jäger verunglückt während der Hochjagd in Graubünden tödlich. Diese Fälle sind nicht gleich – doch sie verweisen auf die Risiken eines staatlich bewilligten Systems, das kantonale Jagdämter organisieren und kontrollieren müssten.

Ein Pferd wird in Graubünden offenbar mit einem Hirsch verwechselt und erschossen. Innerhalb weniger Tage sterben drei Männer während der Jagd im Tessin und in Graubünden nach Abstürzen oder mutmasslichen Abstürzen im Berggelände.

Für die Angehörigen und das Umfeld der Betroffenen sind die Todesfälle menschliche Tragödien. Sie dürfen weder relativiert noch für politische Schlagworte missbraucht werden. Zugleich wäre es falsch, alle Ereignisse als bloss private Fehlentscheidungen abzutun. Die Jagd ist keine private Wanderung und kein unverbindliches Freizeitspiel. Sie ist ein kantonal bewilligtes, reguliertes und gebührenpflichtiges System, in dem Privatpersonen mit Schusswaffen Wildtiere verfolgen und töten.

Wenn dieses System Fehlabschüsse, verletzte Tiere, Nachsuchen, Unfälle und Todesfälle hervorbringt, endet die Verantwortung nicht bei jener Person, die den Abzug betätigt oder sich im Gelände bewegt. Die kantonalen Jagdämter legen den Rahmen fest: Jagdzeiten, Gebiete, Patentvoraussetzungen, Abschussvorgaben, Ausbildung, Kontrollen und Sicherheitsregeln.

Pferd statt Hirsch im Avers

Am frühen Sonntagmorgen wurde im Averser Ortsteil Cröt GR ein Pferd auf einer Weide durch einen Jagdschuss getötet. Der Schütze hatte das Tier offenbar mit einem Hirsch verwechselt. Er meldete den Vorfall selbst; das Jagdpatent wurde ihm abgenommen.

Für den betroffenen Hof und die Menschen, die sich um das Pferd kümmerten, bleibt ein Tier tot. Ein Mensch schoss, obwohl das Ziel offensichtlich nicht zweifelsfrei erkannt worden war.

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden erklärte gegenüber Medien, die zulässigen Schusszeiten seien in den Jagdbetriebsvorschriften geregelt und orientierten sich an den jahreszeitlichen Lichtverhältnissen. Schlussendlich müsse jedoch die jagende Person selbst beurteilen, ob sie ein Tier korrekt ansprechen könne. Der Vorfall wurde als «Einzelfall» bezeichnet.

Diese Erklärung greift zu kurz.

Selbstverständlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung. Wer nicht mit Sicherheit weiss, welches Tier sich im Visier befindet, ob es überhaupt freigegeben ist und ob ein sicherer Kugelfang besteht, darf nicht schiessen. Dass ein Pferd erschossen wurde, zeigt jedenfalls, dass die erforderliche eindeutige Identifikation des Zieles im konkreten Fall nicht zum Schutz des Tieres geführt hat.

Doch die Zuständigkeit beginnt nicht erst in der letzten Sekunde vor dem Schuss. Das Amt definiert die Jagdregeln, bewilligt Jagdzeiten, erteilt Patente, plant Abschüsse und entscheidet, unter welchen Bedingungen während der Jagdsaison mehrere Tausend Patentjägerinnen und Patentjäger mit Gewehren im Gelände unterwegs sein dürfen. Wer diesen Rahmen schafft, kann die Verantwortung für dessen vorhersehbare Folgen nicht vollständig auf einzelne Patentinhaber abschieben.

«Einzelfall» gegen die Statistik

Dass ein Pferd mit einem Hirsch verwechselt wird, ist in dieser konkreten Form aussergewöhnlich. Fehlabschüsse, Regelverstösse und Nachsuchen sind in Graubünden jedoch keine singulären Erscheinungen.

2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil. Das Amt registrierte im selben Jahr 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung – insgesamt 1’201 Vorgänge. In 1’013 Fällen ging es um Fehlabschüsse.

2017 stiegen die Zahlen weiter an: 5’532 Personen nahmen an der Hochjagd teil, während 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen ausgesprochen beziehungsweise eingereicht wurden. Das ergibt 1’384 registrierte Vorgänge; 1’146 davon betrafen Fehlabschüsse. Diese Werte bedeuten nicht, dass jede betroffene Meldung einer anderen Person zugeordnet werden kann. Mehrere Verstösse können dieselbe Person betreffen. Als Bilanz des Jagdbetriebs bleiben die Zahlen dennoch erheblich.

Auch die Nachsuchen zeigen, wie häufig Tiere nach einem Schuss gesucht werden müssen. 2016 wurden in Graubünden 1’242 Nachsuchen durch Schweisshundeführer registriert, von denen nur 59 Prozent erfolgreich waren. Nicht jede Nachsuche bedeutet zwingend, dass ein Wildtier angeschossen wurde; erfasst sein können auch Kontrollsuchen oder Verkehrsunfälle. Die Zahl macht dennoch sichtbar, wie oft Tiere nach Jagdereignissen gesucht und wie häufig ihr Verbleib nicht geklärt werden kann.

Für 2016 berichtete SRF, dass 516 Hirsche nach einem Schuss gesucht werden mussten – rund 9,5 Prozent aller Hirschabschüsse. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde nicht gefunden. Über mehrere Jahre lag der Anteil der Hirsche, bei denen nach einem Schuss eine Nachsuche ausgelöst wurde, zwischen 8,8 und 11 Prozent

Die Jagdverbände sprechen gern vom «ethischen Handwerk» und von «Weidgerechtigkeit». Ein Handwerk müsste jedoch an seiner tatsächlichen Verlässlichkeit gemessen werden: an sauberer Ausführung, wirksamer Qualitätskontrolle, transparenten Fehlerquoten und konsequenten Folgen bei Regelverstössen. Wo regelmässig Fehlabschüsse festgestellt werden und bei einem relevanten Teil der Tiere eine Nachsuche nötig wird, passt die Selbstbeschreibung als präzises und kontrolliertes Handwerk nicht zur dokumentierten Praxis.

Drei Tote innerhalb von Tagen

Die Risiken der Hobby-Jagd treffen nicht nur Wildtiere, sondern auch Haus- und Weidetiere. Sie betreffen auch jene Menschen, die an der Hobby-Jagd teilnehmen.

Am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison 2026/27 starben innert weniger Stunden zwei Männer im Berggelände. Am 5. September stürzte ein 69-jähriger Schweizer im Gebiet von Biasca nahe dem Riale Crenone an einem Hang ab. Trotz Reanimationsversuchen verstarb er. Am folgenden Tag wurde ein 54-jähriger Mann aus dem Locarnese nach einer Suchaktion am Pizzo Sassariente tot aufgefunden. Nach der ersten Rekonstruktion der Behörden steht auch dort ein tödlicher Sturz während der Jagd im Vordergrund. Die genauen Umstände beider Fälle werden abgeklärt.

Am 8. September verunglückte während der Bündner Hochjagd ein weiterer Mann tödlich. Der 66-Jährige erschien am Vormittag in Surcasti nicht wie abgemacht an einem Treffpunkt. Seine Jagdkollegen begannen eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden. Kurz vor Mittag wurde der Mann leblos gefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen stürzte er in steilem, unwegsamem Gelände ab. Für die Bergung setzte die Rega einen Helikopter mit Alpinspezialisten ein. Die Kantonspolizei Graubünden untersucht gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die genaue Todesursache und die näheren Umstände.

Damit sind innerhalb weniger Tage drei Menschen während der Jagd im Schweizer Berggelände ums Leben gekommen. Diese Fälle dürfen nicht vorschnell gleichgesetzt werden. Beim Todesfall in Surcasti ist der genaue Hergang ausdrücklich noch offen. Ebenso lässt sich ohne die Ergebnisse der Untersuchungen nicht behaupten, alle Ereignisse hätten dieselbe unmittelbare Ursache.

Fest steht jedoch: Die Jagd führt Menschen mit Waffen, Munition, Ausrüstung und oft schwerem Gepäck in steiles, unwegsames und teils abgelegenes Gelände. Jagende sind mit körperlicher Belastung, Dämmerung, Wetterwechseln, Alleingängen sowie dem Suchen, Verfolgen und Bergen von Tieren konfrontiert. Das Risiko ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern Teil eines Jagdsystems, das jährlich Hunderte anerkannte Unfallereignisse hervorbringt.

Jagdunfälle sind keine abstrakte Möglichkeit. Nach den ausgewerteten UVG-Daten werden in der Schweiz jährlich rund 300 Unfälle im Kontext der Hobbyjagd anerkannt – rechnerisch etwa ein Unfall alle 29 Stunden. Die Statistik deckt jedoch nicht alle Gruppen vollständig ab, insbesondere nicht Personen ohne obligatorische Unfallversicherung. Sie bildet das gesamte Unfallgeschehen deshalb nur teilweise ab.

Für die Jahre 2000 bis 2019 erfasste die Beratungsstelle für Unfallverhütung mehr als 75 Todesfälle im Jagdkontext. Diese Zahlen sagen nichts über die Ursache jedes einzelnen Ereignisses aus. Sie zeigen aber, dass schwere und tödliche Unfälle im Kontext der Hobby-Jagd kein hypothetisches Restrisiko sind.

Staatliche Verantwortung für ein Hobby

Hobby-Jägerinnen und -Jäger entscheiden selbst, ob sie ein Patent lösen und mit einem Gewehr ins Gelände gehen. Wer schiesst, trägt dafür selbstverständlich persönliche Verantwortung. Wer ein Risiko eingeht, trägt auch Verantwortung für sein Handeln.

Doch die Hobby-Jagd ist nicht privat. Sie wird von den Kantonen erlaubt, geplant und geregelt. Die Jagdämter bestimmen, wann und wo gejagt werden darf. Sie vergeben Patente, legen Abschusszahlen fest, definieren Prüfungen und Sicherheitsregeln und kontrollieren Verstösse. Sie kassieren zudem Gebühren für die Jagdpatente.

Darum können die Ämter bei Fehlabschüssen, verletzten Tieren oder Unfällen nicht einfach sagen: Das sei allein Sache der einzelnen jagenden Person. Die unmittelbare Verantwortung liegt beim Schützen oder bei der Schützin. Aber die kantonalen Behörden tragen Verantwortung für die Regeln, die sie festlegen, und dafür, ob diese Regeln Menschen und Tiere tatsächlich schützen.

Wenn der Staat Eingriffe in Wildtierbestände für nötig hält, darf er die damit verbundenen Risiken nicht weitgehend an ein saisonales Freizeitmodell delegieren. Professionelle Fachpersonen unter klarer öffentlicher Verantwortung wären regelmässig qualifiziert, überprüfbar eingesetzt und einer einheitlichen Dokumentations- und Rechenschaftspflicht unterstellt.

Eine einmal bestandene Jagdprüfung reicht dafür nicht. Wer regelmässig mit einer tödlichen Schusswaffe unterwegs ist, muss dauerhaft dazu geeignet sein. Dazu gehören regelmässige Seh- und Reaktionstests, gesundheitliche Abklärungen sowie unabhängige Kontrollen bei berechtigten Zweifeln. Solche Regeln dürfen nicht erst eingeführt werden, nachdem ein Tier, ein Mensch oder ein Unfallopfer zu beklagen ist.

Abschaffung der Hobby-Jagd

Das getötete Pferd im Avers und die drei Todesfälle im Tessin und Graubünden sind unterschiedliche Ereignisse. Ihre gemeinsame politische Frage lautet dennoch: Wer übernimmt Verantwortung, wenn ein staatlich organisiertes Freizeitsystem vorhersehbare Gefahren für Menschen und Tiere schafft?

Der Schütze im Avers ist für seinen Schuss verantwortlich. Die drei verstorbenen Männer trugen Verantwortung für ihre persönlichen Entscheidungen im Gelände. Doch das ist nicht die ganze Bilanz.

Die zuständigen kantonalen Jagdämter legen die strukturellen Bedingungen fest: Jagdzeit, Gebiet, Patent, Ausbildung, Abschussplanung, Sicherheitsvorgaben, Sanktionen und Kontrollen. Sie organisieren und bewilligen ein System, in dem Tausende Privatpersonen mit tödlichen Waffen Wildtiere verfolgen und töten. Ein Amt kann nicht einerseits Patente verkaufen, Jagdsaisons planen und Abschüsse vorgeben – und andererseits bei jedem Fehlabschuss, Unfall oder Todesfall ausschliesslich auf die einzelne jagende Person verweisen.

Die IG Wild beim Wild fordert deshalb die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen nachweislich unvermeidbar sind, müssen sie durch professionell ausgebildete, staatlich angestellte Fachpersonen erfolgen – unter unabhängiger Kontrolle, mit vollständiger Dokumentation und klarer öffentlicher Verantwortlichkeit.

Der Kanton Genf hat die private Jagd bereits 1974 abgeschafft. Dort werden nötige Eingriffe durch Fachpersonen der «Police de la nature» vorbereitet und durchgeführt. Dieses Modell ersetzt die saisonale Jagd durch tausende private Patentinhaber nicht einfach mit mehr Schüssen. Es schafft klarere Zuständigkeiten, professionelle Ausbildung, institutionelle Kontrolle und öffentliche Rechenschaftspflicht.

Ein zeitgemässes Wildtiermanagement darf zudem nicht beim Gewehr beginnen. Vorrang haben Prävention und Lebensraumschutz: die Wiederherstellung ökologisch wertvoller Flächen, Wildtierkorridore, der Schutz landwirtschaftlicher Kulturen mit nicht tödlichen Mitteln, die Verringerung von Verkehrsunfällen und die Förderung natürlicher Regulationsprozesse. Nur wenn ein Eingriff fachlich transparent belegt und tatsächlich unvermeidbar ist, darf er unter engen Kriterien erfolgen – mit dem Ziel, jedes vermeidbare Leid zu verhindern.

Transparenz statt Verharmlosung

Die Jagd wird oft mit Begriffen wie «Hege», «Tradition», «Regulierung» oder «Naturverbundenheit» verteidigt. Diese Begriffe können aber nicht darüber hinwegtäuschen, was geschieht: Menschen verfolgen Wildtiere, schiessen auf sie, verletzen sie teilweise und töten sie. Dabei werden auch Haus- und Weidetiere gefährdet. Zugleich setzen sich Jagende selbst einem erheblichen Risiko aus.

Speziesismus beschreibt die Praxis, die Interessen nichtmenschlicher Tiere allein wegen ihrer Artzugehörigkeit geringer zu gewichten als menschliche Freizeitinteressen, Traditionen oder Trophäenkultur. Genau das zeigt sich in einer Jagdpraxis, die das Leben und die Unversehrtheit von Wildtieren einer freiwilligen Freizeitbeschäftigung unterordnet.

Eine Tradition ersetzt keine ethische Prüfung. Dass etwas seit Generationen getan wird, macht es nicht automatisch vertretbar – erst recht nicht, wenn Fehlabschüsse, Nachsuchen, verletzte Tiere und menschliche Unfallopfer regelmässig dokumentiert werden.

Es braucht deshalb öffentlich zugängliche und kantonsübergreifend vergleichbare Daten zu Jagdunfällen, Verletzungen, Todesfällen, Fehlabschüssen, Nachsuchen, nicht gefundenen Tieren, Waffenverstössen und Sanktionen. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, welche Folgen ein staatlich bewilligtes Jagdsystem für Tiere, Menschen und die öffentliche Sicherheit hat.

Der Verweis auf den «Einzelfall» reicht nicht. Die kantonalen Jagdämter müssen Risiken, Fehlabschüsse, Nachsuchen, Unfälle und Sanktionen transparent dokumentieren, öffentlich ausweisen und wirksam reduzieren. Langfristig braucht es eine Abkehr von der privaten Hobby-Jagd – hin zu einem professionellen, wissenschaftlich fundierten, öffentlich kontrollierten und konsequent präventionsorientierten Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild.

St. Gallen hält an Vogeljagd fest – Zürich zieht die Konsequenzen

St. Gallen hält Eichelhäher, Elster und Türkentaube auf der Jagdliste. Zürich schützt sie längst – weil sie kaum Schäden verursachen und ihre Bejagung nicht nötig ist.

Eichelhäher, Elstern und Türkentauben verursachen kaum relevante landwirtschaftliche Schäden.

Während der Kanton Zürich diese Erkenntnis in seiner Jagdverordnung umgesetzt und die Arten geschützt hat, will die St. Galler Regierung an ihrer Bejagung festhalten. Der Unterschied zeigt: Es geht nicht zwingend um Wissenschaft oder Notwendigkeit, sondern um kantonale Jagdpolitik.

Im Kanton St. Gallen dürfen Eichelhäher, Elstern, Türkentauben und weitere Vogelarten weiterhin geschossen werden. Für Eichelhäher und Elster reicht die Jagdzeit vom 1. August bis zum 15. Februar. Gleichzeitig hat der wenige Kilometer entfernte Kanton Zürich diese Arten von der Liste jagdbarer Vögel gestrichen – ausdrücklich mit der Begründung, ihre Bejagung sei nur in Einzelfällen sinnvoll und sie verursachten in der Landwirtschaft kaum Schäden.

Dieser kantonale Gegensatz wirft eine grundlegende Frage auf: Weshalb soll ein Eichelhäher auf Zürcher Boden geschützt sein, während er in St. Gallen als jagdbares Ziel gilt? Die Tiere unterscheiden nicht zwischen Kantonsgrenzen. Ihre ökologische Funktion ebenso wenig.

St. Gallen sagt Nein

Ausgangspunkt ist ein Vorstoss des St. Galler GLP-Kantonsrats Andreas Bisig. Er verlangte eine Überprüfung der Liste jagdbarer Vogelarten. Seine Kritik: Im Kanton würden weiterhin Arten als jagdbar geführt, obwohl sie kaum relevante Schäden anrichteten. Namentlich verwies er auf den Eichelhäher; auch das Birkhuhn wurde angesprochen, dessen Bestände schweizweit unter Druck stehen.

Die St. Galler Regierung lehnt eine Anpassung ab. Sie erklärt, die Auswahl jagdbarer Arten erfolge nicht aufgrund ihres Schadenpotenzials, sondern «primär aufgrund des Artenschutzes». Der Eichelhäher sei im Kanton nicht bedroht, beim Birkhuhn würden die Bestände als stabil eingeschätzt. Deshalb bestehe kein Bedarf für strengere Regeln.

Diese Logik überzeugt nicht. Dass eine Art gegenwärtig nicht auf einer Roten Liste steht, beantwortet nicht die Frage, weshalb sie getötet werden soll. «Nicht bedroht» kann höchstens erklären, warum eine Art nicht besonders geschützt werden muss. Es ist jedoch keine fachliche Begründung dafür, sie zur Freizeitjagd freizugeben.

Die geltende St. Galler Verordnung enthält nur wenige kantonal zusätzlich geschützte Tierarten, darunter Schneehase, Schneehuhn und Waldschnepfe. Für die übrigen jagdbaren Tiere verweist sie grundsätzlich auf die bundesrechtlichen Jagd- und Schonzeiten. Damit übernimmt St. Gallen einen grossen Teil der bundesrechtlich möglichen Jagd, statt den kantonalen Handlungsspielraum für einen vorsorglichen Schutz nicht bedrohter Arten zu nutzen.

Zürich entscheidet anders

Der Kanton Zürich hat gezeigt, dass es anders geht. Mit einer Änderung der kantonalen Jagdverordnung vom 18. Juni 2025 wurden Eichelhäher, Elster und Türkentaube aus der Liste der jagdbaren Arten entfernt. Die Begründung des Regierungsrats ist klar: Ihre Bejagung sei «nur in Einzelfällen sinnvoll»; in der Landwirtschaft verursachten sie «kaum Schäden».

Die Formulierung ist bemerkenswert, weil sie das zentrale Kriterium offenlegt: Wenn keine relevanten Schäden vorliegen und keine reguläre Bejagung erforderlich ist, entfällt die sachliche Grundlage für eine pauschale Jagdfreigabe. Zürich behielt andere Arten auf der Liste, etwa Rabenkrähe, Saatkrähe, Nebelkrähe und Ringeltaube. Bei diesen verwies der Regierungsrat auf dokumentierte Entschädigungszahlungen aus dem Wildschadenfonds sowie auf teils steigende Bestände.

Das bedeutet nicht, dass jede verbleibende Jagdfreigabe automatisch gerechtfertigt wäre. Es zeigt aber, dass eine Regierung zwischen Arten differenzieren und ihre Entscheidungen zumindest an konkreten Schadenangaben ausrichten kann. Beim Eichelhäher, bei der Elster und bei der Türkentaube kam Zürich zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.

Zürich ging zudem über den Artenschutz hinaus: Die Jagd auf Wasservögel wurde in Auengebieten, Mooren, Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung und weiteren bedeutenden Feuchtgebieten untersagt. Der Regierungsrat begründete dies mit dem Schutz seltener und störungsempfindlicher Arten sowie dem Umstand, dass Jagd selbst ein Störfaktor für Wildtiere ist.

Kein Naturgesetz an Kantonsgrenzen

Die gegensätzlichen Regelungen sind keine Folge unterschiedlicher Biologie. Ein Eichelhäher ist nicht weniger schützenswert, weil er von Zürich nach St. Gallen fliegt. Seine Lebensweise, sein Schmerzempfinden und seine Funktion im Wald enden nicht an einer Verwaltungsgrenze.

Der Eichelhäher ist in weiten Teilen der Schweiz verbreitet. Er sammelt im Herbst Eicheln und Nüsse, versteckt sie als Wintervorrat und trägt damit zur natürlichen Verbreitung von Bäumen bei. Nicht wiedergefundene Samen können im Frühling keimen. Der Kanton Solothurn bezeichnet den Vogel deshalb als wichtigen Teil der Samenverbreitung.

Fachliteratur unterstreicht diese Funktion: Eichen mit ihren schweren Samen sind auf Tiere angewiesen, welche die Samen transportieren. Untersuchungen zeigen, dass Eichelhäher Eicheln über weite Distanzen verbreiten, ihre Versteckaktivität die Keimlinge räumlich verteilt und die Eicheln teilweise vor Kleinsäugern schützt.

Der Eichelhäher ist damit kein überflüssiges «Jagdobjekt», sondern Teil eines komplexen Waldökosystems. Er verbreitet Samen, unterstützt die natürliche Waldverjüngung und erfüllt als Allesfresser weitere ökologische Funktionen. Wer ihn ohne konkret belegten Zweck zum Abschuss freigibt, ignoriert diese Zusammenhänge.

Abschüsse ohne erkennbaren Zweck

Im Kanton St. Gallen wurden im vergangenen Jahr gemäss kantonaler Jagdstatistik unter anderem 18 Elstern und 16 Eichelhäher geschossen. Solche Zahlen sind klein im Verhältnis zum gesamten Jagdgeschehen, aber gerade das macht die Frage nach dem Zweck umso drängender: Wenn die Abschüsse weder der Abwendung relevanter Schäden noch einer klar begründeten Schutzmassnahme dienen, weshalb werden sie überhaupt ermöglicht?

Eine minimale Anzahl getöteter Tiere ist kein Argument für deren Tötung. Im Gegenteil: Wenn für eine Art kaum Schäden dokumentiert sind und die Bejagung nur eine Nebenrolle spielt, wäre es einfach und folgerichtig, sie wie Zürich aus der Liste jagdbarer Tiere zu entfernen.

Die Zürcher Verordnungsänderung zeigt zudem, dass ein Schutz dieser Arten keine neuen Kosten und keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für Kanton oder Gemeinden verursachen muss. Der Regierungsrat hielt ausdrücklich fest, dass aus der Anpassung weder Mehrkosten noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.

Artenschutz darf nicht selektiv sein

Die St. Galler Regierung beruft sich auf «Artenschutz», um den Schutz nicht auszuweiten. Doch Artenschutz erschöpft sich nicht darin, Arten erst dann ernst zu nehmen, wenn ihr Bestand bereits eingebrochen ist. Moderner Naturschutz sollte präventiv handeln: unnötige Belastungen vermeiden, Lebensräume sichern und Tiere nicht ohne zwingenden Grund einer tödlichen Freizeitnutzung aussetzen.

Das Vorsorgeprinzip ist besonders wichtig, weil Jagd weit mehr bewirkt als die Zahl der getöteten Tiere. Jagdbetrieb erzeugt Störung. Tiere werden aufgescheucht, Fluchtverhalten kostet Energie, soziale Gruppen können auseinandergerissen werden, und sichere Rückzugsräume verlieren ihre Funktion. Selbst der Zürcher Regierungsrat hält fest, dass Jagd einen Störfaktor für Wildtiere darstellt.

Wer behauptet, eine Art sei nicht bedroht, sagt damit nichts über die Belastung einzelner Tiere, über die Störung ihrer Population oder über die Legitimität eines Abschusses aus. Bestandsschutz allein ist kein umfassender Tierschutz.

Wenn ein Kanton Tiere ohne nachweisbar dargelegten Nutzen zur Jagd freigibt, geht es nicht bloss um Verordnungen und Listen. Es geht auch um die Frage, wie politische Macht gegenüber jenen eingesetzt wird, die keine Stimme im Parlament haben.

Ein spiritueller Lehrer, dessen Kritik an Jagd und Politik bis heute provoziert, sah in beiden Bereichen dieselbe Versuchung: das Bedürfnis, über Schwächere zu bestimmen. Seine Sicht ist keine naturwissenschaftliche Erklärung und ersetzt keine politische Analyse. Sie benennt jedoch eine ethische Frage, die in Jagdverordnungen oft ausgeblendet wird: Darf ein Mensch oder eine Behörde über das Leben eines wehrlosen Tieres verfügen, wenn kein zwingender Grund dafür vorliegt?

Für ihn war die Hobby-Jagd kein Sport und kein Naturdienst, sondern ein einseitiges Spiel. Das Tier hat seinen Regeln nie zugestimmt und kann sich der Waffe nicht entziehen. Politik wird nach dieser Lesart dort zum Ego-Spiel, wo sie nicht schützt, sondern über Leben und Tod verfügt.

Gerade deshalb genügt der Hinweis nicht, eine Vogelart sei «nicht bedroht». Fehlende akute Gefährdung ist keine Erlaubnis zum Töten. Eine verantwortliche Politik müsste darlegen, weshalb ein Tier sterben soll – nicht bloss, weshalb es bisher noch nicht ausgestorben ist.

Eine Frage der politischen Haltung

Das Problem liegt tiefer als bei einer einzelnen Regierung. In der Schweiz setzt der Bund mit dem Jagdgesetz zwar den rechtlichen Rahmen. Die Kantone regeln und planen die Jagd jedoch konkret: Sie legen ihre Detailvorschriften fest, bestimmen Jagdzeiten, können Arten weitergehend schützen und entscheiden damit wesentlich darüber, welche Tiere als jagdbar gelten.

Damit hängt das Leben eines Eichelhähers nicht allein von seiner ökologischen Bedeutung oder von möglichen Schäden ab. Es hängt auch davon ab, in welchem Kanton er fliegt und ob die dortigen politischen Behörden bereit sind, überlieferte Jagdfreigaben kritisch zu überprüfen.

Zürich hat bei Eichelhäher, Elster und Türkentaube entschieden, dass geringe landwirtschaftliche Schäden und eine nur in Einzelfällen sinnvolle Bejagung keine Grundlage für eine reguläre Jagdfreigabe bilden. St. Gallen hält an der bisherigen Regelung fest. Derselbe Vogel wird damit in zwei Nachbarkantonen grundlegend verschieden behandelt.

Das ist keine objektiv vorgegebene Notwendigkeit. Es ist eine politische Entscheidung. Politische Entscheidungen spiegeln Mehrheitsverhältnisse, Verwaltungspraktiken, Traditionen und die Bereitschaft, Jagdprivilegien an transparenten, wissenschaftlich überprüfbaren Kriterien zu messen.

Wo die Jagd als Normalzustand gilt, wird die Beweislast oft umgekehrt: Nicht die Behörden müssen plausibel erklären, weshalb ein Tier getötet werden soll. Tierschutz und Naturschutz müssen begründen, weshalb es leben darf. Gerade bei Arten ohne relevantes Schadenpotenzial ist diese Umkehr der Beweislast ethisch und politisch nicht hinnehmbar.

St. Gallen sollte deshalb dem Zürcher Beispiel folgen und Eichelhäher, Elster und Türkentaube von der Liste jagdbarer Arten streichen. Solange für ihre reguläre Bejagung kein konkreter, nachvollziehbar belegter Zweck ausgewiesen wird, fehlt die Grundlage, ihr Leben für die Freizeitjagd freizugeben.

Mehr zum Eichelhäher und seiner Funktion im Wald: Der Eichelhäher in der Schweiz – natürlicher Baumpflanzer im Fadenkreuz der Niederjagd.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

Wutausbruch führt zum Waffenentzug – wann zieht die Schweiz endlich Konsequenzen?

Nach einem Wutausbruch an einer gesperrten Strasse entzieht Trient einem Hobby-Jäger die Jagdwaffenlizenz und verbietet ihm den Besitz von Waffen und Munition. Der Fall wirft auch in der Schweiz Fragen zu Jagdwaffen, Gewalt, Kontrollen und behördlicher Verantwortung auf.

Ein Hobby-Jäger aus dem Val di Sole im Trentino verliert nach einem Wutausbruch seine Jagdwaffenlizenz.

Gleichzeitig wird ihm der Besitz von Waffen und Munition verboten. Der Fall zeigt, weshalb auch die Schweiz ihre Kontrollen bewaffneter Hobby-Jäger deutlich verschärfen muss: Wer privat tödliche Waffen besitzt und sie im Wald, in den Bergen und in weiteren frei zugänglichen Lebensräumen führt, muss fortlaufend auf Zuverlässigkeit und Eignung überprüft werden.

Die Behörden griffen nicht erst ein, nachdem jemand angeschossen oder getötet worden war. Sie handelten präventiv. Genau darin liegt die Bedeutung dieses Falls.

Wutausbruch – dann Waffenentzug

Auslöser war ein Vorfall im vergangenen April bei einer Radsportveranstaltung. Eine Strasse war aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gesperrt worden. Nach der Rekonstruktion der Carabinieri reagierte der Hobby-Jäger mit einem Wutausbruch, widersetzte sich den angeordneten Einschränkungen und versuchte trotz Sperrung, die Strasse zu überqueren.

Nach Vorlage des Berichts der Carabinieri ordnete der Polizeipräsident von Trient den Entzug der Jagdwaffenlizenz an. Zusätzlich wurde dem Mann der Besitz von Waffen und Munition verboten.

Die Behörde beurteilte damit nicht allein einen Verkehrs- oder Ordnungsfall. Sie stellte die entscheidende Frage: Ist eine Person, die bei einer behördlichen Sicherheitsanordnung die Kontrolle verliert, weiterhin geeignet, Waffen zu besitzen und zu führen?

Mit dem Entzug der Jagdwaffenlizenz und dem Verbot des Waffen- und Munitionsbesitzes verneinte die Behörde seine weitere waffenrechtliche Eignung.

Das ist keine «Schikane gegen Jäger». Es ist eine notwendige Schutzmassnahme. Wer auf eine vorübergehende Strassensperrung mit Wut und Widerstand reagiert, liefert den Behörden einen nachvollziehbaren Anlass, die Eignung zum Besitz tödlicher Waffen neu zu prüfen. Der Zugang zu Jagdwaffen ist kein Grundrecht und kein lebenslanges Privileg.

Tödliche Waffen für ein Hobby

Hobby-Jagd wird gerne als Tradition, Naturerlebnis oder Dienst an der Allgemeinheit dargestellt. Tatsächlich handelt es sich um eine Freizeitbeschäftigung, für die Privatpersonen Zugang zu tödlichen Waffen erhalten und Wildtiere verfolgen, verletzen und töten dürfen.

Wer mit Jagdwaffen unterwegs ist, trägt deshalb eine weit höhere Verantwortung als jemand, der lediglich ein Freizeitgerät benutzt. Jagdwaffen sind keine harmlose Sportausrüstung. Sie können Menschen, Haus- und Nutztiere sowie Wildtiere innert Sekunden töten oder schwer verletzen.

Ein Jagdpatent darf nie als Blankoscheck verstanden werden. Ebenso wenig genügt es, einmal eine Prüfung bestanden zu haben. Persönliche Krisen, Aggression, Gewalt, Kontrollverlust, Alkohol- oder Drogenprobleme, gesundheitliche Veränderungen und sinkende körperliche oder kognitive Fähigkeiten können sich erst Jahre später zeigen. Behörden müssen deshalb jederzeit eingreifen können – und sie müssen dies auch tun.

Die Grosskontrolle bei Hobby-Jägern im Kanton Schwyz war ein Schritt in die richtige Richtung. Kantonspolizei und Wildhut kontrollierten Jagdpatente, Jagdzeiten, Abschusskontingente, Fahrzeuge und Waffenhandhabung. Weitere unangekündigte Kontrollen sind vorgesehen. Dass einzelne Hobby-Jäger dies als übertrieben empfinden, ist kein Argument gegen die Kontrolle. Wer eine tödliche Waffe trägt, muss sich überprüfen lassen, ob er oder sie dazu berechtigt ist.

Der Femizid von Faido

Wie verheerend die Folgen eines unzureichend kontrollierten Zugangs zu Waffen sein können, zeigte sich im Tessin im Juli 2026. In Faido wurde eine 56-jährige Frau mit einer Kopfschussverletzung aufgefunden; sie starb kurz darauf im Spital. Als mutmasslicher Täter galt ihr 59-jähriger Ex-Mann, ein Hobby-Jäger aus Leontica.

Am folgenden Tag kam es in Leontica zu einer Explosion in einem Haus des Bruders des mutmasslichen Täters. Mehrere Einsatzkräfte wurden verletzt, ein Polizist geriet unter Trümmer. Der Mann starb bei der Explosion. Die Tessiner Polizei prüfte, ob die Detonation vorbereitet worden war und ob Schüsse dazu dienten, Polizeikräfte in das Gebäude zu locken.

Der mutmassliche Täter besass legal mehrere Waffen. Zum Zeitpunkt der Recherche war offen, welche Waffe beim Femizid eingesetzt worden war, ob ein Schalldämpfer verwendet wurde und in welchem rechtlichen Status sich allfällige jagdlich verwendbare Waffenkomponenten befanden. Diese Fragen sind Gegenstand der Ermittlungen und dürfen nicht vorweggenommen werden.

Jede Hobby-Jagd ist Gewalt gegen Tiere. Wer ein Jagdpatent löst, beantragt nicht bloss Zugang zur Natur, sondern die staatliche Erlaubnis, fühlende Lebewesen mit Waffen zu verfolgen, zu verletzen und zu töten. Der Femizid von Faido betrifft zusätzlich Gewalt gegen einen Menschen und darf nicht relativiert werden. Er zeigt jedoch, welche zusätzlichen Risiken entstehen, wenn ein System privaten Freizeitjägern den Zugang zu mehreren tödlichen Waffen eröffnet und Warnsignale nicht früh genug zu einem Entzug führen.

Der Beitrag «Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern» beleuchtet den Zusammenhang von Waffenbesitz, fehlender Transparenz über Bewilligungen und der Verantwortung der Behörden, Gefährdungslagen rechtzeitig zu erkennen.

Kein Zufall, sondern ein Kontrollproblem

Der Femizid von Faido steht im Kontext weiterer dokumentierter Vorfälle im Umfeld von Hobby-Jagd, Jagdwaffen und jagdlicher Ausrüstung. Die IG Wild beim Wild sammelt und ordnet diese Fälle in der Kategorie «Kriminalität & Jagd». Dort kann sich jede und jeder selbst ein Bild von Gewalt, Tötungsdelikten, Drohungen, Wilderei, Waffenmissbrauch, Regelverstössen und weiteren Missständen machen.

Diese Sammlung ist keine amtliche Kriminalstatistik. Sie erlaubt daher keine seriöse Prozentrechnung über den Anteil gewalttätiger Hobby-Jäger. Sie zeigt jedoch, dass Jagdbehörden und Jagdlobby die Fälle nicht einfach als völlig unabhängige, bedeutungslose «Einzelfälle» abtun können. Wiederkehrende Vorfälle mit Waffen, Aggression, Wilderei, Fehlabschüssen und erheblichen Sicherheitsrisiken verlangen eine systematische Antwort.

Auch die Sicherheitsbilanz der Jagd ist gravierend. Im Avers erschoss ein Hobby-Jäger ein Pferd auf einer Weide, nachdem er es offenbar mit einem Hirsch verwechselt hatte. Sein Jagdpatent wurde eingezogen. Der Fall ist im Beitrag «Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben» dokumentiert.

In Graubünden registrierten die Behörden 2016 bei 5’512 Teilnehmenden an der Hochjagd 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen; 1’013 der registrierten Vorgänge betrafen Fehlabschüsse. 2017 wurden bei 5’532 Teilnehmenden 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen gezählt, davon 1’146 Fehlabschüsse. Diese Zahlen betreffen Vorgänge, nicht zwingend einzelne Personen. Sie zeigen dennoch ein Ausmass an Fehlhandlungen, das mit der Erzählung einer durchgehend sicheren und kontrollierten Freizeitjagd nicht vereinbar ist.

2016 wurden in Graubünden zudem 1’242 Nachsuchen mit Schweisshunden registriert, wovon 59 Prozent erfolgreich endeten. Das bedeutet zugleich, dass eine grosse Zahl angeschossener Tiere nicht oder nicht rechtzeitig gefunden werden konnte. Bei 516 Nachsuchen nach angeschossenen Hirschen wurde knapp die Hälfte der Tiere nicht gefunden.

Jagdämter tragen Verantwortung

Jagdämter und Waffenbehörden können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Schützen abschieben. Sie entscheiden, wer Jagdpatente und Waffenbewilligungen erhält. Sie setzen Jagdzeiten fest, bestimmen Abschusspläne und Ausbildungsanforderungen, überwachen Verstösse und verfügen im Ernstfall Entzüge.

Wenn Fehlabschüsse, verletzte und nicht gefundene Wildtiere, Jagdunfälle oder missbräuchliche Waffenverwendung bekannt werden, müssen die zuständigen Behörden nicht nur Einzelfälle verwalten. Sie müssen prüfen, ob ihre Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionspraxis ausreichend ist.

Notwendig sind regelmässige, unangekündigte und unabhängige Kontrollen in Jagdgebieten. Es braucht wiederkehrende Überprüfungen der persönlichen, körperlichen und psychischen Eignung zum Besitz und Führen von Jagdwaffen, verbindliche Sicherheits- und Schiessnachweise sowie rasche Interventionen bei Drohungen, häuslicher Gewalt, schweren Konflikten, Kontrollverlust oder akuten Krisen.

Ebenso nötig sind öffentlich zugängliche Statistiken über Kontrollen, Beanstandungen, Waffenentzüge, Sicherstellungen, Wilderei, Fehlabschüsse, Nachsuchen, Unfälle und Gewaltvorfälle. Nur Transparenz ermöglicht es der Öffentlichkeit zu prüfen, ob Jagdämter ihre Schutzpflicht tatsächlich wahrnehmen.

Wald und Berge sind kein Jagdclub

Wald, Berg und Alp sind keine exklusiven Räume für bewaffnete Freizeitjäger. Sie gehören den Menschen, die dort leben, wandern, Velo fahren, arbeiten und Tiere halten – und vor allem den Wildtieren, die dort ihren Lebensraum haben.

Ein Jagdpatent verleiht kein Eigentumsrecht auf Wege, Täler oder Wildbestände. Gerade Graubünden kennt im Patentsystem keine persönlichen Jagdreviere. Dennoch verhalten sich einzelne Hobby-Jäger, als gehörten ihnen bestimmte Landschaftsräume und als müssten andere Menschen während der Jagdzeit zurückweichen. Der Beitrag «Wem Wald und Berge gehören – und wer dort Tiere töten darf» ordnet dieses Anspruchsdenken ein.

Die Lehre aus Trient ist einfach: Behörden dürfen nicht abwarten, bis aus Wut Gewalt wird und aus Gewalt eine Tragödie. Wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit entstehen, müssen Jagdwaffen und Munition rasch aus dem Zugriff genommen werden.

Solange private Hobby-Jagd erlaubt bleibt, braucht es deutlich strengere Regeln, fortlaufende Eignungsprüfungen, wirksame Kontrollen und vollständige Transparenz. Langfristig ist die private Hobby-Jagd nicht zu rechtfertigen. Falls Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich nachweislich nötig sind, müssen sie durch professionell ausgebildete, staatlich kontrollierte Fachpersonen erfolgen – nicht durch ein Hobby-System, das Privatpersonen Waffen und eine Lizenz zum Töten überlässt.

Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben

Ein erschossenes Pferd im Avers, zwei tödliche Abstürze im Tessin und jährlich Hunderte Jagdunfälle: Warum kantonale Jagdämter ihre Verantwortung für die Risiken der Hobby-Jagd nicht auf einzelne Schützinnen und Schützen abschieben können.

Ein Pferd wird im Bündner Avers mit einem Hirsch verwechselt und erschossen.

Im Tessin sterben am ersten Jagdwochenende innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Beide Ereignisse machen sichtbar, was Jagdämter gern individualisieren: Die einzelne Person trägt den Finger am Abzug und entscheidet über den nächsten Schritt im Gelände. Doch die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei schaffen, bewilligen und finanzieren das System, in dem diese Risiken überhaupt entstehen.

Die Jagd ist keine private Wanderung und kein unverbindliches Freizeitspiel. Sie ist ein staatlich reguliertes, kostenpflichtiges und behördlich organisiertes System, in dem Privatpersonen mit Waffen Wildtiere verfolgen und töten. Wo dieses System zu Fehlabschüssen, angeschossenen Tieren, Verletzungen oder Todesfällen führt, endet die Verantwortung nicht beim einzelnen Hobby-Jäger.

Pferd statt Hirsch im Avers

Am frühen Sonntagmorgen wurde im Averser Ortsteil Cröt GR ein Pferd auf einer Weide durch einen Jagdschuss getötet. Der Schütze hatte das Tier offenbar mit einem Hirsch verwechselt. Er meldete den Vorfall, worauf ihm das Jagdpatent abgenommen wurde. Für den betroffenen Hof und die Menschen, die sich um das Pferd kümmerten, bleibt ein Tier tot – weil ein Mensch unter Bedingungen schoss, unter denen er sein Ziel offensichtlich nicht zweifelsfrei erkannt hatte.

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden erklärte gegenüber Blick, die Schusszeiten seien in den Jagdbetriebsvorschriften festgelegt und orientierten sich an den Lichtverhältnissen der Jahreszeit. Schlussendlich liege es aber beim Jäger selbst, zu entscheiden, ab wann er ein Tier korrekt ansprechen könne. Zugleich bezeichnete das Amt den Vorfall als «Einzelfall».

Diese Erklärung ist ungenügend.

Natürlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung: Wer nicht sicher weiss, welches Tier vor ihm steht, ob es freigegeben ist und ob ein sicherer Kugelfang vorhanden ist, darf nicht schiessen. Beim Pferd im Avers war diese Pflicht offenkundig nicht erfüllt.

Doch wenn das Amt sagt, die Verantwortung liege beim Jäger, beschreibt es nur die letzte Sekunde vor dem Schuss. Es verschweigt seine eigene Rolle. Das Amt bestimmt die Regeln, die Jagdzeiten und die Abschussplanung. Es erteilt Jagdberechtigungen, legt die Anforderungen für die Jagd fest, verwaltet Patente und organisiert eine Jagdform, bei der Tausende Freizeitpersonen in kurzer Zeit mit Gewehren unterwegs sind. Wer diesen Rahmen setzt, kann sich bei seinen vorhersehbaren Folgen nicht aus der Verantwortung ziehen.

«Einzelfall» gegen die eigene Statistik

Die Verwechslung eines Pferdes mit einem Hirsch mag in dieser konkreten Form selten sein. Fehlabschüsse, Regelverstösse und angeschossene Tiere sind in Graubünden jedoch kein Ausnahmephänomen.

2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil. Im gleichen Jahr registrierte das Amt 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung: insgesamt 1’201 Vorgänge. In 1’013 Fällen ging es um Fehlabschüsse.

Ein Jahr später lagen die Werte noch höher. 2017 nahmen 5’532 Personen an der Hochjagd teil. Das Amt verzeichnete 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen, insgesamt 1’384 Vorgänge. Davon betrafen 1’146 Fälle Fehlabschüsse.

Diese Zahlen bedeuten nicht, dass jede fünfte Person persönlich gebüsst oder angezeigt wurde; mehrere Vorgänge können dieselbe Person betreffen. Als Systembilanz sind sie dennoch klar: 2016 kam auf knapp fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang, 2017 auf rund vier. Wer bei solchen Dimensionen einen tödlichen Fehlabschuss als «Einzelfall» abtut, spricht über den Sonderfall Pferd – aber nicht über die dokumentierte Fehlerquote im Jagdbetrieb.

Hinzu kommt das Leiden von Tieren nach Schüssen. 2016 mussten in Graubünden 1’242 Nachsuchen durch Schweisshundeführer durchgeführt werden. Nur 59 Prozent davon waren erfolgreich. Nicht jede Nachsuche betrifft zwingend ein angeschossenes Wildtier, denn auch Kontrollsuchen oder Verkehrsunfälle sind erfasst. Trotzdem zeigt die Zahl, wie oft Tiere gesucht werden müssen und wie häufig ihr Verbleib ungeklärt bleibt.

SRF berichtete für 2016, dass 516 Hirsche nach einem Schuss gesucht werden mussten – 9,5 Prozent aller Hirschabschüsse. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde nicht gefunden. Über mehrere Jahre lag der Anteil der Hirsche, bei denen nach einem Schuss eine Nachsuche nötig wurde, zwischen 8,8 und 11 Prozent.

Die Jagd wird gern als «ethisches Handwerk» bezeichnet. Ein Handwerk müsste jedoch an seiner Verlässlichkeit gemessen werden: an präzisem Arbeiten, klaren Qualitätsstandards, wirksamer Kontrolle und konsequenten Folgen bei Fehlern. Wenn auf knapp vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang entfällt und bei etwa jedem zehnten Hirsch eine Nachsuche nötig wird, ist die Selbstbeschreibung als verlässliches Handwerk nicht überzeugend.

Wer bei 5’512 Jagdteilnehmenden 1’201 Buss- und Anzeigevorgänge registriert, kann nicht glaubwürdig von wenigen bedauerlichen Ausnahmen sprechen. Man stelle sich einen Koch vor, bei dem jede fünfte Mahlzeit wegen eines gravierenden Fehlers beanstandet werden müsste. Er würde nicht als Meister seines Handwerks gelten, sondern seinen Arbeitsplatz verlieren. In der Hobby-Jagd werden vergleichbare Fehler dagegen als «Einzelfälle» verharmlost – obwohl es um Kugeln, verletzte Tiere und vermeidbare Gefahren für Menschen geht.

Zwei Tote am ersten Wochenende

Die Risiken dieser Jagdpraxis treffen nicht nur Wildtiere, Haus- und Weidetiere. Sie treffen auch die Jagenden selbst.

Am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison 2026/27 starben innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger im Berggelände. Am 5. September stürzte ein 69-jähriger Schweizer im Gebiet von Biasca nahe dem Riale Crenone an einem Hang ab. Trotz Reanimationsversuchen starb er. Am folgenden Tag wurde ein 54-jähriger Mann aus dem Locarnese nach einer Suchaktion am Pizzo Sassariente tot aufgefunden. Auch hier gehen die Behörden nach der ersten Rekonstruktion von einem tödlichen Sturz während der Jagd aus. Die genauen Umstände beider Todesfälle werden abgeklärt.

Diese Todesfälle dürfen nicht instrumentalisiert werden. Sie sind zunächst menschliche Tragödien, die Angehörige und das Umfeld der Verstorbenen treffen. Gerade deshalb wäre es falsch, sie als bedauerliche private Unglücke ohne gesellschaftlichen und politischen Zusammenhang abzulegen.

Die Jagd führt Menschen mit Waffen, Ausrüstung und oft schwerem Gepäck in steiles, unwegsames und teils abgelegenes Gelände. Sie ist mit körperlicher Belastung, Zeitdruck, Dämmerung, Wetterwechseln und dem Anspruch verbunden, Tiere zu suchen, zu verfolgen und zu bergen. Das Unfallrisiko ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern statistisch dokumentiert.

In der Schweiz ereignet sich rein rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Pro Jahr werden rund 300 UVG-anerkannte Unfälle im Kontext der Hobbyjagd registriert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung erfasste für die Jahre 2000 bis 2019 über 75 Todesfälle im Jagdkontext. Diese Zahl ist keine historische Gesamtbilanz: Sie erfasst weder die Jahrzehnte davor noch die jüngste Zeit vollständig und bildet zudem nicht alle Personengruppen gleich ab. Pensionierte, Selbstständige und weitere Personen ohne obligatorische Unfallversicherung erscheinen in den UVG-Daten nicht lückenlos. Die wirkliche Zahl der Unfälle und Todesfälle liegt deshalb höher.

Staatliche Verantwortung für ein Hobby

Die Kantone schicken niemanden buchstäblich zur Jagd. Erwachsene Personen lösen freiwillig ein Jagdpatent. Aber diese Freiwilligkeit entbindet den Staat nicht von seiner Verantwortung.

Ein Amt für Jagd und Fischerei entscheidet, unter welchen Voraussetzungen eine Jagd überhaupt möglich ist. Es setzt Jagdzeiten und Jagdgebiete fest, reguliert die zulässigen Waffen und Munition, bestimmt Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen, verwaltet Bewilligungen und Patente und plant die Abschüsse. Die Kantone machen aus dem Töten von Wildtieren eine behördlich gesteuerte Praxis und erheben dafür Gebühren.

Damit tragen sie eine politische, organisatorische und sicherheitsbezogene Mitverantwortung. Das bedeutet nicht, dass ein Amt einen individuellen Fehlabschuss oder einen konkreten Absturz verursacht. Es bedeutet: Wer ein riskantes System ermöglicht und reguliert, muss dessen vorhersehbare Risiken begrenzen, dokumentieren und öffentlich verantworten.

Bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder militärischen Einsätzen würde der Staat gefährliche Aufgaben nicht als kostenpflichtiges Freizeitmodell an Tausende Privatpersonen delegieren. Dort gelten klare Befehls- und Verantwortungsstrukturen, professionelle Ausbildung, periodische Qualifikation, Einsatzplanung, medizinische Anforderungen, Materialkontrolle und institutionelle Rechenschaftspflicht.

Bei der Hobby-Jagd ist die Konstruktion eine andere: Der Staat übergibt eine öffentliche Aufgabe, soweit Eingriffe in Wildtierbestände überhaupt notwendig sind, an private Patentinhaber. Die Risiken bleiben weitgehend beim Individuum, während die Verwaltung sich bei Fehlern auf die Eigenverantwortung beruft. Genau dieses Wegdelegieren der Verantwortung muss politisch hinterfragt werden.

Besonders bei älteren Jagenden stellt sich die Frage nach verbindlichen, wiederkehrenden medizinischen und praktischen Eignungsprüfungen. Ein 69-jähriger Mensch ist nicht grundsätzlich ungeeignet, sich in den Bergen zu bewegen. Doch die Jagd verbindet Waffen, schweres Material, teilweise Alleingänge, Dämmerung, unwegsames Gelände und psychische Belastung. Es braucht daher nicht pauschale Altersdiskriminierung, sondern nachvollziehbare und regelmässige Sicherheitsstandards – unabhängig vom Alter und ohne blosse Selbstdeklaration.

Abschaffung der Hobby-Jagd

Der Tod eines Pferdes im Avers und die zwei Todesfälle im Tessin sind nicht dasselbe Ereignis. Sie haben jedoch eine gemeinsame politische Frage: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein staatlich organisiertes Hobby-System vorhersehbare Gefahren für Menschen und Tiere schafft?

Der Jäger im Avers war für seinen Schuss verantwortlich. Die beiden Männer im Tessin trugen Verantwortung für ihre persönlichen Entscheidungen im Gelände. Doch damit endet die Verantwortung nicht. Die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei entscheiden über Jagdzeiten, Jagdgebiete, Patente, Ausbildungsvorgaben, Abschussplanung, Sicherheitsregeln und Kontrollen. Sie organisieren, bewilligen und finanzieren eine Jagdpraxis, bei der Tausende Privatpersonen mit tödlichen Schusswaffen auf Wildtiere schiessen.

Ein Amt darf nicht einerseits die Jagd planen, Patente verkaufen, Abschüsse vorgeben und eine saisonale Jagdveranstaltung organisieren – und andererseits bei jedem Unfall, Fehlabschuss und vermeidbaren Leid ausschliesslich auf den einzelnen Hobby-Jäger verweisen. Wer das System organisiert, muss auch dessen Bilanz tragen.

Die IG Wild beim Wild fordert deshalb die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen nachweislich unvermeidbar sind, müssen diese durch eine professionell ausgebildete, staatlich angestellte Wildhut erfolgen – nach dem Vorbild des Kantons Genf.

Genf hat die private Jagd 1974 abgeschafft. Seither werden erforderliche Eingriffe durch Fachpersonen der «Police de la nature» vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und institutionell verantwortet. Dieses Modell ersetzt eine saisonale Massenveranstaltung mit Tausenden Privatpersonen durch klar definierte Zuständigkeiten, professionelle Ausbildung, kontrollierte Einsätze und öffentliche Rechenschaftspflicht.

Ein professionelles Wildtiermanagement beginnt jedoch nicht mit dem Gewehr. Es setzt bei Prävention an: beim Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen, bei Wildtierkorridoren, bei der Senkung von Verkehrsunfällen, beim wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Kulturen mit nichttödlichen Mitteln und bei der Förderung natürlicher Beutegreifer. Nur wenn ein Eingriff fachlich nachgewiesen unvermeidbar ist, darf er unter klaren Kriterien, unabhängiger Kontrolle, vollständiger Transparenz und mit dem Ziel minimalen Leids erfolgen.

Solange die Hobby-Jagd besteht

Solange die private Jagd nicht abgeschafft ist, fordert die IG Wild beim Wild für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze.

Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Altersgruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch zu. Das bedeutet nicht, dass jeder ältere Mensch ungeeignet wäre. Aber die Eignung für eine Tätigkeit mit tödlichen Schusswaffen, Dämmerung, steilem Gelände, schwerer Ausrüstung, körperlicher Belastung und Entscheidungen unter Zeitdruck darf nicht pauschal als lebenslang gegeben gelten.

Eine einmal bestandene Jagdprüfung ist keine lebenslange Sicherheitsgarantie. Wer regelmässig mit Jagdwaffen auf Tiere schiesst, muss die körperliche, sensorische und psychische Eignung wiederkehrend nachweisen. Notwendig sind verbindliche Seh-, Reaktions- und Koordinationstests, medizinische Abklärungen sowie unabhängige psychologische Gutachten. Bei eingeschränkter Eignung muss ein Patent sistiert oder entzogen werden.

Sicherheit entsteht nicht durch Appelle an die individuelle Vernunft, sondern durch verbindliche Regeln, unabhängige Kontrollen und professionelle Verantwortung. Die Antwort auf tödliche Fehlhandlungen darf nicht immer wieder «Einzelfall» heissen.

Gewalt ist keine Tradition

Hobby-Jagd beruht auf Speziesismus. Speziesismus bezeichnet die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein wegen ihrer Artzugehörigkeit. Die Interessen von Wildtieren an Leben, Unversehrtheit und Schutz werden dabei einer menschlichen Freizeitbeschäftigung, Tradition oder Trophäenkultur untergeordnet.

Eine Tradition ersetzt keine moralische Prüfung. Dass eine Praxis seit langem besteht und kulturell verankert ist, macht sie nicht ethisch vertretbar. Die Jagdverbände sprechen von «Hege», «Weidgerechtigkeit» und «Naturverbundenheit». Diese Begriffe ändern nichts daran, dass Menschen Tiere freiwillig verfolgen, verletzen und töten.

Der Fall im Avers zeigt die brutale Realität eines Fehlabschusses. Die Nachsuchestatistiken zeigen zudem, dass der Anspruch eines schnellen und kontrollierten Todes regelmässig nicht eingelöst wird. Wildtiere flüchten nach Schüssen, werden gesucht und bleiben teilweise verschwunden. Haus- und Weidetiere können zum Ziel werden. Und auch die Jagenden selbst werden in einem risikoreichen System verletzt oder getötet.

Transparenz statt Jagdmythen

Kaum ein anderer Bereich ist so stark von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und institutioneller Selbstentlastung geprägt wie die Hobby-Jagd. Wenn ein Pferd erschossen wird, spricht das zuständige Amt von einem «Einzelfall». Wenn Menschen während der Jagd sterben, wird auf das individuelle Risiko verwiesen. Wenn angeschossene Wildtiere nicht gefunden werden, bleiben sie häufig bloss eine Zahl in einer Nachsuchestatistik.

Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, Fehlabschüsse, verletzte Tiere und den Missbrauch von Jagdwaffen verweisen auf ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen und unabhängigen Kontrolle.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist das nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten beruht und zugleich erhebliche Risiken für Menschen, Haus- und Weidetiere sowie Wildtiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.

Es braucht deshalb vollständige, öffentlich zugängliche Statistiken zu Jagdunfällen, Todesfällen, Verletzungen, Fehlabschüssen, Nachsuchen, nicht gefundenen Tieren, Waffenverstössen und Sanktionen. Und es braucht den politischen Willen, die private Hobby-Jagd durch ein professionelles, wissenschaftlich kontrolliertes und präventionsorientiertes Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild zu ersetzen.

Wem Wald und Berge gehören und wer dort Tiere töten darf

Graubünden kennt keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem beanspruchen manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ganze Täler als ihr «angestammtes» Gebiet.

Ein fremdes Auto am Ausgangspunkt genügt manchmal.

Wer neu in einem Bündner Jagdgebiet auftaucht, merkt rasch, dass gewisse Täler, Waldstücke und Berghänge für manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger mehr sind als Landschaft. Sie gelten als eigenes Revier, obwohl das Recht solche privaten Ansprüche nicht kennt.

Graubünden jagt nach dem Patentsystem. Ein Jagdpatent ist persönlich und nicht übertragbar. Es gibt kein individuelles Anrecht auf einen bestimmten Hochsitz, eine Pirschroute oder ein Tal. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Patent löst, darf grundsätzlich im ganzen Kanton Hobby-Jagd ausüben, beschränkt durch Jagdzeiten, Schutzgebiete, Abschussvorgaben und weitere Vorschriften.

Tradition kann Verbundenheit schaffen. Sie schafft aber kein Eigentum an Wildtieren, Bergen oder Jagdplätzen. Und sie rechtfertigt erst recht nicht, andere berechtigte Personen durch Druck, Einschüchterung oder informelle Besitzansprüche fernzuhalten.

Herrenlos – aber staatlich verwaltet

Frei lebende Wildtiere gehören nicht den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern. Sie gehören auch nicht den Menschen, denen Wald, Wiese oder Alp gehören. Juristisch gelten sie traditionell als res nullius, als herrenlos. Zwar hält das Schweizer Zivilgesetzbuch fest, dass Tiere keine Sachen sind. Soweit besondere Vorschriften fehlen, werden die Regeln des Sachenrechts jedoch sinngemäss angewendet. Deshalb stehen frei lebende Wildtiere nicht im privaten Eigentum einer Person.

Auch der Kanton Graubünden ist nicht Eigentümer jedes lebenden Hirsches, Rehs oder Wolfs. Er besitzt aber das Jagdregal und damit die hoheitliche Befugnis, die Hobby-Jagd zu planen, zu regeln und zu überwachen. Er entscheidet also, wann Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Wildtiere verfolgen und töten dürfen.

Erst das rechtmässige Erlegen begründet nach geltendem Bündner Jagdrecht privates Eigentum: «Rechtmässig erlegtes Wild gehört dem Erleger.» Ein lebendes Tier wird damit nicht wegen einer besonderen Bindung an eine Hobby-Jägerin oder einen Hobby-Jäger zur Beute. Es wird durch die staatlich bewilligte Tötung angeeignet.

Das macht die Vorstellung vom «angestammten Jagdgebiet» besonders fragwürdig. Niemand kann ein Tal, ein Rudel oder einen Hirschbestand durch langjährige Hobby-Jagd zu seinem Eigentum machen. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erhalten kein Besitzrecht an Wildtieren, sondern eine zeitlich und räumlich begrenzte staatliche Erlaubnis, herrenlose Wildtiere unter bestimmten Bedingungen zu töten und sich danach anzueignen.

Die vielen Hochsitze in Bündner Wäldern zeigen, wie sich formell nicht existierende Jagdreviere faktisch verfestigen. Ein Hochsitz verleiht zwar kein persönliches Recht auf ein Tal oder einen Wildwechsel. Er markiert aber einen Schiessstandort, schafft Gewohnheit und kann bei langjähriger Nutzung den Eindruck erwecken, ein Stück Wald sei für die Hobby-Jagd reserviert. Gerade dort, wo Hochsitze ohne klare Bewilligung stehen oder Bäume für Schussschneisen gefällt und zurückgeschnitten werden, wird aus einer blossen Jagdtradition ein Eingriff in Wald, Eigentum und Lebensraum. Schussschneisen sind keine Privatangelegenheit der Hobby-Jagd: Sie benötigen die Zustimmung der Eigentümerschaft und eine forstliche Bewilligung.

Eigentum ohne Schutzraum

Wald, Wiesen und Alpen gehören in Graubünden unterschiedlichen Eigentümerschaften: Privaten, Gemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen oder dem Kanton. Die Eigentumsgarantie ist in Art. 26 der Bundesverfassung verankert. Auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit wird durch Art. 15 BV geschützt.

Trotzdem kann eine Person, die ihren Privatwald oder ihre Wiese bewusst als Schutzraum für Wildtiere erhalten will, die Hobby-Jagd darauf heute grundsätzlich nicht einfach ausschliessen. Das geltende Jagdrecht privilegiert die staatlich bewilligte Jagdnutzung gegenüber dem Wunsch von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, auf ihrem Land keine Tiere töten zu lassen.

Das betrifft nicht nur abstrakte Eigentumsfragen. Hobby-Jagd bringt Schüsse, bewaffnete Personen, Jagdhunde, Nachsuchen und Unruhe in den Lebensraum von Wildtieren. Für Menschen, die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, bedeutet die erzwungene Duldung einen direkten Gewissenskonflikt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach festgestellt, dass Staaten ethisch jagdablehnende Personen nicht pauschal verpflichten dürfen, Jagd auf ihrem Eigentum zu dulden. Die Leitentscheide Chassagnou u.a. gegen Frankreich, Schneider gegen Luxemburg und Herrmann gegen Deutschland betrafen genau diese Zwangsbejagung.

Deutschland reagierte auf das Urteil Herrmann: § 6a des Bundesjagdgesetzes ermöglicht die «Befriedung» von Grundstücken aus ethischen Gründen. Wer die Hobby-Jagd ernsthaft ablehnt, kann beantragen, dass sie auf dem eigenen Land ruht. Ausnahmen bleiben möglich, wenn konkret gewichtige öffentliche Interessen betroffen sind, etwa Seuchenbekämpfung, erhebliche Schäden oder Sicherheitsrisiken.

Die Schweiz kennt keine vergleichbare, allgemein zugängliche Regelung. Sie hat das erste Zusatzprotokoll zur EMRK, auf dessen Eigentumsgarantie sich die genannten EGMR-Urteile stützen, nicht ratifiziert. Die Schweizer Eigentumsgarantie und Gewissensfreiheit gelten jedoch trotzdem. Wer sein Land jagdfrei halten will, braucht deshalb endlich ein transparentes, gesetzlich geregeltes Verfahren statt Abhängigkeit vom Goodwill jagdnaher Behörden.

Abschüsse auf Vorrat

Die gleiche politische Logik zeigt sich beim Wolf: Prävention wird zu oft mit präventivem Töten verwechselt.

Der Kanton Graubünden hat für die Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 die Bewilligung erhalten, in zwölf Wolfsrudeln Jungtiere zu töten. Bei vier weiteren Rudeln soll dies möglich werden, sobald Nachwuchs nachgewiesen ist. In jedem betroffenen Rudel dürfen bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungwölfe getötet werden. Zusätzlich soll das Calderas-Rudel in Mittelbünden vollständig getötet werden.

Diese Abschüsse sind nicht bloss eine Reaktion auf konkret entstandene Schäden. Sie erfolgen proaktiv, also bevor erhebliche Schäden eintreten. Die Folge: Wolfswelpen werden zum Abschuss freigegeben, weil ein Verwaltungsmodell mögliche künftige Konflikte kalkuliert.

Dabei war die Ausgangslage im Alpsommer 2026 gerade nicht jene einer eskalierenden Schadensbilanz. Bis Ende Juli wurden in Graubünden 30 Nutztierrisse registriert, gegenüber 68 im Vorjahreszeitraum, ein Rückgang um mehr als die Hälfte. Der Kanton hatte für 2025 insgesamt 217 Nutztierrisse gemeldet, ungefähr gleich viele wie im Vorjahr, während die Zahl der Rudel mit 11,5 stabil blieb.

Der Bund erkennt selbst an, dass Herdenschutz ein zentraler Pfeiler ist und wesentlich dazu beiträgt, Schäden an Nutztieren zu verhindern. Die rückläufigen Schadenszahlen führt das Bundesamt für Umwelt auf den Ausbau des Herdenschutzes und die verstärkte Wolfsregulierung zurück. Diese amtliche Zuschreibung belegt jedoch nicht, welchen Anteil die einzelnen Massnahmen haben.

Was vergleichsweise gut belegt ist: Herdenschutz kann Risse deutlich senken. Eine KORA-Auswertung von Übergriffen auf Alpen kam zum Ergebnis, dass Herdenschutzhunde die durchschnittliche Zahl gerissener Nutztiere pro Alpsommer unter sonst gleichen Bedingungen um 75 Prozent verringerten.

Schutz statt Hobby-Jagd

Jasmine Candrian aus Chur formulierte in einem Leserbrief, was die Bündner Politik ausblendet: Öffentliche Mittel gehören zuerst in Herdenschutz und Aufklärung, nicht in eine immer weiter ausgebaute Abschusspolitik. Das ist keine romantische Verklärung des Wolfs. Es ist eine Forderung nach einer nachvollziehbaren Reihenfolge: Schäden möglichst verhindern, statt nachher Tiere zu töten oder vorsorglich ganze Rudelstrukturen zu zerschlagen.

Der Kanton muss offenlegen, ob die GPS-Daten besenderter Wölfe je zur Einsatzplanung bei Abschüssen dienten. Seine eigene Antwort an das Parlament bestätigt, dass Telemetriedaten der Wildhut beim Vollzug von Abschüssen helfen. Nicht belegt ist dagegen, dass solche Daten an externe Hobby-Jägerinnen oder Hobby-Jäger weitergegeben wurden. Gerade deshalb müssen Zugriffsrechte, Datenflüsse und Einsatzprotokolle öffentlich überprüfbar werden.

Der Konflikt um imaginäre Jagdreviere zeigt, wie stark die Hobby-Jagd von Tradition, Zugang und Macht geprägt ist. Die Wolfsabschüsse zeigen, wie rasch sich dieselbe Haltung in staatliche Praxis übersetzt: Wildtiere werden nicht als eigenständige Lebewesen geschützt, sondern als Bestände verwaltet, die bei politischem Druck reduziert werden sollen.

Graubünden braucht einen Kurswechsel:

  • Privatpersonen müssen ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Hobby-Jagd befreien lassen können.
  • Herdenschutz, Beratung und faire Finanzierung müssen vor Abschüssen stehen.
  • Jede Wolfsregulierung braucht eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung ihrer Wirkung auf Schäden, Rudel und Ökosystem.
  • Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Tiere weshalb getötet werden und ob mildere Massnahmen ausgeschöpft wurden.

Wald und Berge sind kein Privatclub für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Sie sind Lebensräume für Wildtiere, Eigentum unterschiedlicher Menschen und Erholungsräume für die Öffentlichkeit. Wer sie als Schiessplatz behandelt, verteidigt keine Tradition, sondern ein überholtes Machtverhältnis.

Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen

Der Bündner Patentjägerverband beschwört die Würde des Wildes, während ein Sektionspräsident aus den eigenen Reihen Erlegerbilder verbreitet.

Der Bündner Kantonale Patentjägerverband (BKPJV) fabuliert über einen Jagd-Kodex.

Er trägt den Titel «Unsere Haltung – unsere Verantwortung» und ist von Sarah Cadotsch und Martina Just, Mitgliedern des Zentralvorstands, gezeichnet. Er stellt die Hobby-Jagd als Verantwortung gegenüber Wildtieren, Lebensräumen und der Gesellschaft dar. Die Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, so der Text, nähmen einen wichtigen Auftrag im Dienst der Natur wahr. Die Achtung vor dem Wildtier stehe, so der Verband, stets im Mittelpunkt des Handelns.

Ein solcher Kodex ist kein Tierschutzprogramm, sondern ein Selbstbild der Jagdlobby. Gerade deshalb muss er an der Realität gemessen werden: an Abschüssen, Fehlleistungen, Erlegerbildern und am politischen Schutz einer Jagdpraxis, die der Verband selbst für nicht notwendig erklärt hat.

Was der Kodex verspricht

Der Kodex verlangt einen respektvollen Umgang mit dem Wild «vor, während und nach der Jagd». Besonderes Gewicht legt er auf den Umgang mit Bildern und sozialen Medien. Jagdfotografien sollten die Würde des Wildes jederzeit respektieren. Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, widersprächen den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Vor jeder Veröffentlichung, so der Appell, sollten sich Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger überlegen, welche Wirkung ein Bild auf die Öffentlichkeit haben kann.

Das ist eine bemerkenswerte Einsicht. Sie löst aber das ethische Grundproblem nicht: Ein respektvoll inszenierter Abschuss bleibt die Tötung eines fühlenden Wildtiers. Und die Forderung nach Zurückhaltung bei Jagdbildern ist nur so viel wert, wie sie auch von jenen eingehalten wird, die den Verband repräsentieren.

Die zentralen Widersprüche

Der Kodex stellt die Achtung vor dem Wildtier ins Zentrum, ohne den grundlegenden Konflikt zu benennen: Die Patentjagd bedeutet, dass Tiere gezielt verfolgt, beunruhigt und getötet werden, oft in einer Zeit, in der sie sich auf den Winter vorbereiten oder Junge führen.

Der Begriff der «nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildbestände» ist kein neutraler Naturbegriff. Wildtierpopulationen werden in Graubünden auch durch Lebensraumverlust, Störungen, Verkehr, Klima, Beutegreifer sowie forst- und landwirtschaftliche Interessen beeinflusst. Abschüsse als Standardantwort zu bezeichnen, greift zu kurz.

Die Behauptung, die Hobby-Jagd schütze Natur und Wildtiere, vermischt zwei verschiedene Dinge. Lebensraumschutz hilft Wildtieren unmittelbar. Die Hobby-Jagd ist die Entnahme einzelner Tiere. Ob und wann sie ökologische Ziele erfüllt, muss jeweils nachvollziehbar belegt werden.

Wenn der frühere BKPJV-Präsident Robert Brunold die Niederjagd selbst als «Nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt» bezeichnet, entlarvt das den Kodex als Doppelmoral: Ein Verband, der eine unnötige Freizeitjagd verteidigt, kann sich kaum glaubhaft zum Schutz und Respekt gegenüber Wildtieren bekennen.

Auch der vom Kodex geforderte Respekt gegenüber Wandernden, Bikenden und anderen Menschen im Wald ist selbstverständlich. Ein glaubwürdiger Kodex müsste aber konkrete Regeln zu Sicherheit, Transparenz über Jagdzeiten und Jagdräume sowie zum Schutz störungsempfindlicher Wildtiere enthalten.

Erst am 6. September 2026 erschoss ein Hobby-Jäger in Avers Cröt ein Pferd, das er auf einer offenen Wiese mit einem Hirsch verwechselt hatte; sein Jagdpatent wurde vor Ort entzogen. Wenn jährlich mehr als 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in Graubünden anfallen, ist das kein Randphänomen und kein Problem einzelner «schwarzer Schafe». Es ist ein strukturelles Versagen eines Jagdsystems, das sich selbst als fachkundig, weidgerecht und verantwortungsvoll darstellt. Der BKPJV-Kodex müsste deshalb nicht mit schönen Worten beginnen, sondern mit unabhängigen Kontrollen, vollständiger Transparenz und wirksamen Konsequenzen für wiederholte Verstösse.

Erlegerbilder aus Scuol

Die Società da Chatschaders Lischana Scuol bezeichnet sich auf ihrer Website selbst als Sektion der Uniun grischuna da chatschaders da patenta, also des BKPJV. Ihr Präsident ist Mario Duschèn. Die Vorstandsseite der Sektion weist ihn mit Foto und Funktion «President» aus. Der BKPJV führt zudem Duschèn als Koordinator für die Jagdausbildung in der Region Unterengadin/Münstertal, mit Theorie-Kursen in Zernez und den Schiessanlagen Urezzas, Scuol und Zernez. Er ist damit nicht nur lokaler Sektionspräsident, sondern auch in der Ausbildung künftiger Hobby-Patentjägerinnen und -Patentjäger tätig.

Über die Website der Sektion werden Jagd- und Naturfotografien veröffentlicht. Die Seite ruft öffentlich dazu auf, weitere Bilder einzusenden. Nach Darstellung von IG Wild beim Wild veröffentlichte Mario Duschèn zudem auch auf seinem Facebook-Profil Erlegerbilder. Die IG machte diese Veröffentlichungen zum Gegenstand einer Strafanzeige. Würde ein Polizist oder Soldat nach einer tödlichen Gewaltanwendung mit dem getöteten Wesen posieren und das Bild verbreiten, wäre die Empörung zu Recht gross. Wenn Hobby-Jäger dasselbe mit Wildtieren tun, wird es unter dem Etikett «Tradition» oder «Weidgerechtigkeit» verharmlost. Diese Doppelmoral entwertet das Wildtier zur Trophäe und entlarvt den Respekt-Kodex als leere Rhetorik.

Selbst JagdSchweiz beschwört den «grossen Respekt» gegenüber dem Einzeltier. Wer getötete Wildtiere als Trophäenkulisse in sozialen Medien verwendet, verletzt den Geist dieses eigenen jagdlichen Anspruchs.

Als Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator ist Mario Duschèn kein Vorbild für den respektvollen Umgang mit Wildtieren, den der BKPJV-Kodex selbst verlangt. Zwischen seiner öffentlichen Bildpraxis und dem angekündigten Kodex besteht ein deutlicher Widerspruch: Der BKPJV verlangt, Jagdfotografien müssten die Würde des Wildes jederzeit respektieren; Sensationsbilder und unnötig inszenierte Darstellungen erlegter Tiere widersprächen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Wenn ein Präsident und Ausbildungskoordinator mit getöteten Wildtieren posiert oder solche Bilder öffentlich verbreitet, ist das nicht bloss eine private Kommunikationsfrage. Es betrifft die Vorbildfunktion, die Glaubwürdigkeit der Verbandsstruktur und die Frage, ob die eigenen ethischen Ansprüche auch für deren Repräsentanten gelten.

Erlegerbilder zeigen nicht primär Naturbeobachtung oder Lebensraumschutz. Sie stellen den Moment nach der Tötung eines Wildtiers aus und machen das getötete Tier zum Teil einer jagdlichen Selbstdarstellung. Weshalb diese Praxis aus Sicht von IG Wild beim Wild rechtlich und ethisch problematisch ist, erläutern wir im Beitrag Erlegerbilder: Würde, Recht und die Jagd-Doppelmoral. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung mit 1’050 Befragten der Generation Z in Deutschland kam zum Schluss, dass jagdliche Erlegerbilder in sozialen Netzwerken die Einstellung zur Jagd überwiegend negativ beeinflussen.

Eine Anzeige ohne materielle Prüfung

Der Leiter der IG Wild beim Wild reichte am 8. August 2025 Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte am 27. August 2025 eine Nichtanhandnahme, eröffnete also kein Strafverfahren. Das Obergericht Graubünden trat am 20. November 2025 auf die Beschwerde nicht ein, weil es die Beschwerdebefugnis des Anzeigeerstatters verneinte. Damit liegt keine gerichtliche materielle Beurteilung dazu vor, ob die veröffentlichten Erlegerbilder mit Tierschutz- oder Strafrecht vereinbar sind. Die gerichtliche Auseinandersetzung drehte sich um die prozessuale Stellung und Beschwerdelegitimation des Anzeigeerstatters, nicht um eine materielle Würdigung der Bilder.

Der Fall zeigt eine problematische Asymmetrie: Die Veröffentlichung von Bildern getöteter Wildtiere wurde nicht materiell strafrechtlich untersucht. Gleichzeitig löste die kritische Verwendung eines solchen Bildes ein Strafverfahren aus. Die Hintergründe dieses Parallelverfahrens dokumentieren wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden.

Die Kritik dieses Beitrags betrifft die öffentliche Bildpraxis und den Widerspruch zum kommunizierten Kodex.

Der gleiche Konflikt, zehn Jahre früher

Dieser Konflikt ist nicht neu. Er ist in der Bündner Jagdöffentlichkeit seit mindestens einem Jahrzehnt präsent.

Bereits im April 2016 reichte die IG Wild beim Wild bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein, damals gegen das militante Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Anlass war ein Bild, auf dem ein Waidmann die Innereien einer erlegten Hirschkuh in den Händen hielt und in die Kamera grinste. Die IG sah darin den Verdacht auf organisierte Gewaltdarstellung und eine Verletzung der Würde von Tieren.

Aufschlussreich war damals die Reaktion der Verbandsspitze. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, sah der Anzeige gemäss der Medienberichterstattung mit Gelassenheit entgegen. Im beanstandeten Bericht sei es um das Thema «Respekt vor dem Tier» gegangen, weshalb es nur ehrlich sei, zu zeigen, wie ein Tier ausgeweidet werde. Der Redaktor des «Bündner Jägers», Walter Candreia, verteidigte die Aufnahmen nach denselben Berichten mit dem Argument, das Ausweiden sei integraler Bestandteil der Jagd und für ein Fachmagazin adressatengerecht. Wenn man das nicht mehr zeigen dürfe, habe man als Gesellschaft ein Problem.

Wie der Verband mit den eigenen Leuten umgeht, zeigte sich in den Jahren darauf. Derselbe Redaktor des «Bündner Jägers» wurde 2017 und 2018 gerichtlich verurteilt, einmal wegen Persönlichkeitsverletzung, einmal wegen übler Nachrede, nachdem er einen jagdinternen Befürworter der Sonderjagdinitiative als «Heckenschützen» bezeichnet hatte. Der BKPJV überwies im März 2018 für das erste Verfahren 6’003.10 Franken. Ob der Verband auch die Kosten des zweiten Verfahrens oder weitere Anwaltskosten übernahm, blieb nach der damals dokumentierten Aktenlage offen. Wir haben den Fall im Beitrag «Bündner Jäger: Verband bezahlte Gerichtskosten für Straftäter» dokumentiert.

Die damalige Verbandsspitze verteidigte also die Veröffentlichung von Bildern, die das Ausweiden eines erlegten Tieres zeigen. Der Kodex von 2026 warnt dagegen vor unnötig inszenierten Darstellungen erlegter Tiere und fordert Respekt vor deren Würde. Ob diese beiden Bildtypen gleich zu bewerten sind, kann diskutiert werden. Der Gegensatz in der öffentlichen Kommunikation ist dennoch deutlich.

Der Kodex markiert sprachlich eine Abkehr von einer Bildpraxis, die führende Vertreter des BKPJV 2016 noch öffentlich verteidigt hatten. Ob dieser sprachlichen Veränderung auch eine verbindliche Veränderung der Praxis folgt, bleibt offen.

Was ein glaubwürdiger Kodex leisten müsste

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wildtieren braucht mehr als Appelle an «Weidgerechtigkeit», einen Begriff, den die Jägerschaft weitgehend selbst definiert.

Dass der BKPJV Bilder von getöteten Tieren kritisch beurteilt, ersetzt keine kritische Auseinandersetzung mit der Jagdpraxis selbst. Verantwortung gegenüber Wildtieren zeigt sich nicht in wohlklingenden Leitbildern, sondern daran, ob ihr Schutz auch dann Vorrang erhält, wenn er jagdlichen Interessen entgegensteht.

Der BKPJV sollte offenlegen, welche verbindlichen Regeln für Erlegerbilder gelten, ob diese auch gegenüber Sektionspräsidenten und Ausbildungskoordinatoren durchgesetzt werden und welche Konsequenzen Verstösse haben. Solange diese Antworten ausbleiben, ist der Jagd-Kodex kein überprüfbarer ethischer Massstab, sondern Öffentlichkeitsarbeit für eine Hobby-Jagd, deren Praxis den eigenen Worten widerspricht.

Schwyz: Grosskontrolle bei Hobby-Jägern sorgt für Unmut

Kapo Schwyz und Wildhut prüfen Patente, Jagdzeiten und Waffen. Weitere unangekündigte Kontrollen sind vorgesehen.

Am Freitag, 4. September 2026, hat die Kantonspolizei Schwyz zusammen mit der Wildhut grossflächige Jagdkontrollen durchgeführt.

Kontrolliert wurde im Raum Muotathal sowie gleichentags in Einsiedeln und in der Ausserschwyz.

Laut Polizeisprecher Roman Gisler lag der Fokus auf der Einhaltung der Jagd- und Wildschutzgesetzgebung. Überprüft wurden unter anderem die Gültigkeit der Patente, die Einhaltung der Jagdzeiten, die Abschusskontingente sowie die Fahrzeuge der Hobby-Jäger. Auch die korrekte Handhabung von Waffen stand im Fokus.

Ein Hobby-Jäger mit über 50 Jahren Erfahrung kritisierte das Vorgehen gegenüber dem «Boten der Urschweiz». Er erklärte, er sei von drei Polizisten «gefilzt worden wie ein Schwerverbrecher», und bezeichnete die Kontrolle als Schikane.

Die Kantonspolizei erklärte gegenüber dem «Boten», sie habe Verständnis für den Ärger. Die gesetzlichen Vorgaben gelten jedoch für alle. Solche Kontrollen würden regelmässig und unangekündigt in verschiedenen Gebieten durchgeführt; weitere Einsätze seien vorgesehen.

Zu den Ergebnissen der Grosskontrolle, etwa zur Zahl der überprüften Personen, zu Beanstandungen oder zu möglichen Anzeigen, wurden bisher keine öffentlichen Angaben bekannt.

Der Kanton Schwyz ist als jagdpolitischer Schwerpunkt seit Längerem dokumentiert. Zur Vorgeschichte von Wilderei, verbotenen Jagdmitteln und strafrechtlich verfolgten Delikten siehe Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen. Eine weitergehende Einordnung bietet der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz. Zum Ausbau der Hobby-Jagd und zur Einbindung von Hobby-Jägern in die Regulation von Beutegreifern siehe Schwyz revidiert Jagdverordnung und Kanton Schwyz: Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen.