Im Kanton Graubünden steht das tierquälerische Jagdsystem auf dem Prüfstand.
Eine mit der Rekordzahl von über 10’000 Unterschriften eingereichte Volksinitiative will die Sonderjagd am 19. Mai 2019 abschaffen.
Die Sonderjagd wird Ende November und Anfang Dezember durchgeführt, wenn auf der 21-tägigen Hochjagd im September, der unrühmlichsten Jagdveranstaltung (jedes Jahr rund 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jäger) schweizweit, die Abschusspläne des Amtes für Jagd und Fischerei nicht erfüllt wurden. Mit den Abschussplänen soll der Wildbestand reguliert werden, damit sich der Wald verjüngen kann.
Die Bestände werden jedoch seit Jahrzehnten, nicht nur in Graubünden, nicht wirklich reguliert, sondern dezimiert und die Geburtenrate durch den unnatürlichen manipulatorischen Jagddruck der Hobby-Jäger stimuliert. Folge der jetzigen Methoden ist, dass zum Beispiel Rehe und Hirsche noch scheuer werden und ihre tageszeitlichen Aktivitäten vollends in die Nacht verlegen. Dies führt unter anderem zu vielen Verkehrsunfällen und Verbissschäden im Wald.
Das Bündner Jagdsystem funktioniert in der Form seit Jahrzehnten nicht zufriedenstellend, sonst hätten die Hirschbestände kaum um 5’000 – auf 16’500 Hirsche – zugenommen. Ironischerweise sind die Befürworter der Sonderjagd jene, die jährlich die schwammigen Argumente der Verjüngerung des Waldes, Wildverbiss, Bestände an den Lebensraum anpassen, unbekannte Anzahl von Wanderhirschen usw. in den Raum werfen. Die Förster verursachen jedoch zum Beispiel weitaus mehr Schäden im Wald als Wildtiere – die als Sündenbock dienen. In vielen Jägerkreisen werden zudem die Beutegreifer Wolf und Luchs verunglimpft und gewildert, obwohl sie nachweislich die Probleme nachhaltig und professionell angehen.
Irgendwie wird der Bevölkerung Jahr um Jahr etwas vor fabuliert. Die Hobby-Jäger geben vor, etwas zu sein, was sie gar nicht sind.
IG Wild beim Wild
Worum es inhaltlich geht, kann an der letztjährigen Bilanz der Hochjagd demonstriert werden. Der Abschussplan sah vor, im September total 5430 Hirsche zu schiessen. Tatsächlich erlegt wurden 3404 Tiere. Etwa 2000 Hirsche mussten somit auf der Sonderjagd in den Monaten November und Dezember zur Strecke gebracht werden.
Sonderjagd ist, wie der Name schon sagt, eine Nachbesserung. Wird eine Nachbesserung zum Regelfall, dann stimmt etwas nicht mit der Wissenschaft, Wildbiologie, Planung sowie Ausführung und dies ist in Graubünden seit 30 Jahren notorisch der Fall.
Zur Reduktion des Hirsch- und manchmal auch Rehbestandes gelten auf der Sonderjagd gelockerte Bestimmungen. Praktisch alles, was auf der Hochjagd illegal ist, ist auf der Sonderjagd erwünscht. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen, ganze Sozialstrukturen werden wie in einem Blutrausch ohne Erbarmen, Respekt und Jagdethik oftmals sogar im tiefen Schnee zusammengeschossen. Mit dem Abschuss von tragenden Hirschkühen ersticken die werdenden Jungtiere (Föten) im Mutterleib. Die Initianten, nach eigenen Angaben Hobby-Jäger und Tierfreunde, sprechen deshalb von moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen. Die Sonderjagd ist der Beweis, dass Jägerethik eine Fata Morgana ist.

Seit Jahrzehnten umstritten
Umstritten ist die Sonderjagd auch, weil sie in eine Zeit fällt, in der das Wild sich bereits in der Winterruhe befindet. Kritiker sehen sie zudem als reine Fleischbeschaffungsjagd und willkommene Einnahmequelle für den Kanton.
Die Hobby-Jäger manövrieren mit der Sonderjagd ihr Image gleich neben jenes von Tierquälern. Die Sonderjagd ist schlichtweg kriminell. Nur ist unser Rechtssystem noch nicht soweit, dass im Strafrecht zu berücksichtigen.
Man weiss heute, dass es in Graubünden und anderswo in erster Linie wie in einem Reisebüro ums organisieren von attraktiven Jagden geht, welche vom Amt für Jagd und Fischerei geplant werden. Der Mensch wird vom Amt mehr und mehr zum bestialischen Raubtier degradiert und die Wildtiere zu Nutz- und Zuchttiere. Die Anzahl Verstösse gegen die Jagdgesetzgebung und die zahlreichen Anzeigen an die Kreisämter sprechen eine deutliche Sprache. Das Jagdfieber hat die gesunden Grenzwerte längst überschritten. Wilde Horden schiesswütiger Hobby-Jäger, die die Berge stürmen, für eine Trophäe oder Fleisch, welches laut der WHO amtlich in der gleichen Kategorie wie die krebserregenden Stoffen Plutonium, Asbest oder Arsen sein kann.
Jagd ist immer auch eine Form von Krieg gegen Lebewesen, wo die negativen Eigenschaften im Menschen aufleben.
IG Wild beim Wild
Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd verlangt im Wesentlichen, dass die Abschusspläne auf der Hochjagd im September und bis spätestens Ende Oktober erfüllt werden. Dafür soll die Jagd um vier auf 25 Tage verlängert werden. Mit zum Konzept gehört eine verstärkte Bejagung der Wildschutzgebiete. Laut der Studie «Rothirsch im Rätikon» (2015) sind die allermeisten Hirsche im Oktober zurück. Es gibt auch solche, die den Kanton nie verlassen. Die Behauptung, dass im Rätikon die Hirsche erst ab November zurückkehren, ist nicht zutreffend.
Nur eine Stimme im Parlament
Regierung und Parlament stehen wie eine Eins hinter dem schäbigen Jagdkonzept, das seit 1989 im Jagdgesetz verankert ist. Der 120-köpfige Grosse Rat empfiehlt die Volksinitiative mit 96:1 Stimme zur Ablehnung. Bei der Diskussion im Parlament waren diesem allerdings wichtige Informationen vorenthalten worden.
Regierungsrat und Departementvorsteher für Jagd und Fischerei, Mario Cavigelli (CVP), hatte nämlich nicht publik gemacht, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern befand, die Initiative verstosse NICHT gegen übergeordnetes Recht und es durchaus Alternativen zum Status quo gibt. Aus diesem Grund reichte die IG Wild beim Wild eine Strafanzeige gegen Mario Cavigelli ein.
Die Initianten mussten somit wegen den Lügen von Regierungsrat Mario Cavigelli einen kostspieligen Weg über Lausanne ans Bundesgericht machen, damit im Mai überhaupt über das Begehren abgestimmt werden kann. Initiant Christian Mathis betreibt nun den Kanton Graubünden. Der ehemalige SVP-Grossrat fordert vom Kanton rund 113’000 Franken. Doch der Kanton zahlt nicht. Wahrscheinlich entscheidet nun das Verwaltungsgericht.
Update 20.5.2019
Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung in Graubünden. Die nächste Initiative vom Wildtierschutz Schweiz gegen die Sonderjagd und mehr wartet nur noch auf die juristische Freischaltung.
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