Obschon die manipulative Hochjagdstrecke sehr gut ausgefallen ist, gilt es einen anspruchsvollen Plan für die Sonderjagd 2020 umzusetzen.
Ohne die Sonderjagd im November und Dezember wäre eine Regulation der künstlich hochgehaltenen Hirsch- und jetzt neu auch vermehrt der Rehwildbestände undenkbar.
Sonderjagd ist, wie der Name schon sagt, eine Nachbesserung. Wird eine Nachbesserung zum Regelfall, dann stimmt etwas nicht mit der Wissenschaft, Wildbiologie, Planung sowie Ausführung und dies ist in Graubünden beim Amt für Jagd und Fischerei mit seinen Aasjägern seit über 30 Jahren der Fall.
Der Abschussplan beim Hirschwild liegt dieses Jahr mit insgesamt 5560 Hirschen gleich hoch wie im Vorjahr. In allen Regionen in Graubünden mit grossen Wald-Wild-Konflikten wurde der Anteil an weiblichen Tieren, die gemäss dem Abschussplan zu erlegen sind, von 50 auf 55 beziehungsweise 60 % gesetzt, schreibt das Departement vom Regierungsrat Mario Cavigelli.
Der anhaltend hoher Jagddruck hat den Bestand nicht auf gewünschte Höhe reguliert, sondern auf hohem Niveau hochproduktiv gehalten. Das heisst: Je mehr Rehe oder Hirsche geschossen werden, umso stärker vermehren sie sich.
IG Wild beim Wild
Der Plan der Jagdverwaltung wird nie zugunsten der Wildtiere und der normalen Bergbewohner erfüllt. Der Wald-Wild-Konflikt wird Jahr um Jahr verschärft. In den drei Wochen der Bündner Hochjagd 2020 sind im Vergleich zum Vorjahr rund 30 % mehr Hirsche und Rehe erlegt worden.
Damit der abscheuliche jagdliche Auftrag vom Amt für Jagd und Fischerei erfüllt werden kann, müssen auf der Sonderjagd 2020 eine erhebliche Anzahl Hirsche und Rehe zusätzlich erlegt werden, fabuliert Dr. Adrian Arquint, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei in Graubünden, in dieser Medienmitteilung.
Auch der Rehbestand muss reguliert werden
„Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Rehbockstrecke widerspiegelt allgemein einen guten bis regional zu hohen Rehbestand. In Gebieten mit grossen Wald-Wild-Konflikten ist davon auszugehen, dass das Rehwild einen entscheidenden Einfluss auf die Waldverjüngung hat. Aus diesem Grund wird in diesen Regionen die Sonderjagd auf Rehe durchgeführt, unabhängig der Rehbockstrecke der Hochjagd„, sagt Adrian Arquint weiter.
Fakten statt Jägerlatein
Erst die Jagd der Hobby-Jäger treibt die Tiere in den Wald hinein, wo sie dann keine – für sie lebenswichtigen – Gräser und Kräuter finden und ihnen nichts anderes bleibt, als an Knospen zu knabbern, monieren hingegen Tierschützer und die Wissenschaft. Durch die Sonderjagd werden die Wildtiere unnötig aufgescheucht, was ihren Nahrungsbedarf und damit die Frassschäden oft noch weiter erhöht. Gleichzeitig wird so auch deren Reproduktivität stimuliert, damit der Wald-Wild-Konflikt sich noch mehr verschärft, aber die Hobby-Jäger mehr und mehr Kanonenfutter haben und somit reichlich Blutgeld in die Kassen des Kantons fliesst.
Die starke Bejagung hält den Bestand auf hohem Niveau. Sie führte in eine Sackgasse, aus der man nicht herauskommt, wenn noch tiefer hineingefahren wird. Im Gegenteil. Der Verbiss steigt weiter, weil die ihnen aufgezwungene Scheu verhindert, dass sie ihrer Natur gemäss weitgehend im Freien leben. Dürften sie dies, käme das nicht nur der Naturverjüngung im Wald ganz von selbst zugute, sondern auch die Häufigkeit der Wildunfälle würde abnehmen. Rehe, die nicht bei Nacht und Nebel über Strassen müssen, geraten auch nicht unter die Räder. Sie können lernen, sich auf den Strassenverkehr einzustellen. Was ja wohl nicht verkehrt wäre.
Ein weiterer Vorteil käme hinzu: Die Wildtiere würden wieder sichtbar. Wären sie nicht so scheu, liesse sich viel leichter feststellen, wie gross die Bestände tatsächlich sind. Und wie verteilt. Der Verbiss ist dafür kein guter Weiser.
Stiftung Tier im Recht
Entgegen einer anderslautenden Auffassung, die bisweilen noch immer vertreten wird, ist das eidgenössische Tierschutzrecht auch im Rahmen der Jagdausübung vollumfänglich anwendbar. Die Verletzung von Tierschutzvorschriften ist somit auch während der Jagdausübung strafbar. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn das Bundesjagdgesetz einen Sachverhalt ausdrücklich abweichend vom Tierschutzgesetz regelt. Ist dies aber nicht der Fall, so dürfen auch die kantonalen Erlasse keine dem Tierschutzgesetz entgegenstehenden Bestimmungen enthalten.
Das zweistufige Bündner Jagdmodell mit Hoch- und Sonderjagd wirft aus tierschutzrechtlicher Sicht Fragen auf. Während der Sonder- oder Herbstjagd auf Hirsch und Reh, deren Dauer bis weit in den Dezember hinein reicht, gelten gegenüber der Septemberjagd erheblich gelockerte Jagdbetriebsvorschriften. Damit werden in erhöhtem Masse Tierschutzverstösse in Kauf genommen.
Wildtiere sind in den Wintermonaten auf ihre Energiereserven angewiesen. Freizeitbetätigungen in Wildruhezonen und Wildschutzgebieten sind daher zu Recht untersagt. Mittels Sensibilisierungskampagnen wird hinsichtlich sportlicher Aktivitäten abseits befestigter Routen an die Vernunft der Bevölkerung appelliert. Diese verursachen bei aufgeschrecktem Wild Stress und können die Tiere empfindlich schädigen, was letztlich gar ihren Tod zur Folge haben kann. Jagdliche Tätigkeiten bedeuten durch die weit hörbaren Schüsse und die direkt gegen das jagdbare Wild selbst gerichtete Bedrohung eine besondere Belastung für dieses. Aus rechtlicher Sicht wäre in konkreten Härtefällen, beispielsweise bei extremen Witterungsverhältnissen, zu prüfen, ob sich die involvierten Hobby-Jäger einer unnötigen und somit einer Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes strafbar machen.
Bei der Sonderjagd dürfen – anders als während der Septemberjagd- auch säugende Hirschkühe und Rehgeissen sowie deren Jungtiere geschossen werden. In der Praxis ist dies aber kaum in jedem Fall ohne Tierschutzverstoss durchführbar. In den Jagdbetriebsvorschriften ist der Grundsatz festgehalten, dass Kälber und Kitze vor deren Müttern erlegt werden sollen. Ob diese Regelung mit Empfehlungscharakter, für deren Missachtung das kantonale Jagdrecht keine strafrechtlichen Konsequenzen vorsieht, ausnahmslos eingehalten wird, ist fraglich. Aus tierschutzrechtlicher Sicht hingegen müsste im Falle eines zurückbleibenden Jungtieres der Tierquälereitatbestand der qualvollen Tötung geprüft werden, da ein Kalb oder ein Kitz ohne Mutter keine reale Überlebenschance hat und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhungern oder Raubtieren zum Opfer fallen wird.
Im umgekehrten Fall – also beim Abschuss eines Jungtieres vor seiner Mutter – besteht keine Garantie, dass auch das Alttier erlegt werden kann. Der Verlust des Nachwuchses ist für laktierende Tiere in körperlicher wie psychischer Hinsicht belastend. Eine besondere Problematik birgt im Weiteren der Abschuss tragender Tiere, wenn deren Föten lebend entsorgt werden.
Der Grundsatz der Weidgerechtigkeit, der aller Jagdtätigkeit zugrunde liegen soll und im Kanton Graubünden auch gesetzlich verankert ist, wird durch die jagdbetrieblichen Bestimmungen zur Sonderjagd ausgehebelt. Er kann damit nicht als Kompensation zur fehlenden rechtlichen Kontrolle herangezogen werden.
Die Frage der Notwendigkeit einer zusätzlichen Regulierung nach der Hochjagd scheint auch in der Fachwelt der Forst- und Wildbiologie umstritten zu sein. Fraglich ist etwa die Verbindlichkeit der Abschusszahlen. Diese ergeben sich aus Hochrechnungen auf Basis von Zählungen, die aufgrund der Hirschwanderungen zwischen den Tälern überaus unsicher sind. Die hohe Variabilität der Abschusszahlen zwischen den einzelnen Jahren lässt Raum für Interpretation in verschiedene Richtungen. Nicht zweifelsfrei belegt ist überdies das tatsächliche Ausmass der durch die Tiere verursachten Schäden. Obschon in den vergangenen Jahren das zu erreichende Abschuss-Soll auch unter Einbezug der Nachjagd offensichtlich regelmässig nicht erreicht wurde, hat man den Hirschbestand gemäss Aussage des Vorstehers des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden im Griff. Unklar ist daher, inwiefern die Abschusszahlen für die Schadensbegrenzung überhaupt von Bedeutung sind, erklärt Vanessa Gerritsen von der Stiftung Tier im Recht.
Hoher Anteil an männlichen Tieren bei der Hochjagdstrecke
Da bei der Hochjagdstrecke beim Hirschwild die Hobby-Jäger vor allem an männlichen Tieren (Trophäenjagd) interessiert waren, muss auf der Sonderjagd 2020 die Regulation der weiblichen Tiere intensiviert werden. Zudem wurden weitere Schwerpunktbejagungen in besonders betroffenen Gemeinden festgelegt.
Um eine ausreichende Regulation der Hirschbestände zu erzielen, braucht es die zusätzlichen Jagden im November und Dezember. In allen 21 Hirschregionen werden Sonderjagden auf Hirschwild durchgeführt. Für die Sonderjagd haben sich 3551 (Vorjahr 3422) Hobby-Jägerinnen und Jäger angemeldet.
Adrian Arquint ist gegen die Schwächsten in der Gesellschaft im Krieg, seine Sprache und Taten lassen keinen Zweifel offen.
Die Sonderjagd ist immer auch ein unethisches und barbarisches Massaker an Wildtieren. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen, ganze Sozialstrukturen werden wie in einem Blutrausch ohne Erbarmen von Aasjägern zusammengeschossen. Führende Muttertiere vor dem Kitz wegzuschiessen, ist schäbig und gemein. Von Handwerk, Wildbiologie, Wissenschaft kann man da wirklich nicht sprechen, es ist einfach nur Jagd – die Tierquälerei. Und der Jagddruck der vorangegangenen Monate ist dafür auch noch mitverantwortlich. Es wird niemals eine Entschuldigung geben, ein neugeborenes Leben so zu zerstören oder das Muttertiere ihre Kälber nicht ohne Hatz und Todesangst aufziehen können. Hobby-Jäger manövrieren damit ihr Image gleich neben jenes des Islamischen Staates.
Die Bündner Jagd mit den Hobby-Jäger ist schlichtweg hochgradig kriminell. Nur ist unser Rechtssystem noch nicht so weit, das im Strafrecht zu berücksichtigen.
So gibt es zum Beispiel jedes Jahr über 1’000 Anzeigen und/oder Bussen gegen Hobby-Jäger in Graubünden.
2020: 1241 Anzeigen und Bussen
2019: 1104 Anzeigen und Bussen
2018: 1114 Anzeigen und Bussen
2017: 1384 Anzeigen und Bussen
2016: 1201 Anzeigen und Bussen
2015: 1298 Anzeigen und Bussen
2014: 1102 Anzeigen und Bussen
2013: 1122 Anzeigen und Bussen
2012: 1089 Anzeigen und Bussen
Die Menschen, viele Menschen, würden bei uns gern auch mal Wildtiere erleben, die nicht in wilder Panik davon stürmen oder nachts eine gefährliche Vollbremsung auslösen. Mit weiter verstärktem Abschiessen wird sich der Wald nicht retten lassen.