Neun EU-Staaten fordern Abschuss des Kormorans
Am 26. Mai 2026 haben neun EU-Mitgliedstaaten beim Treffen der Agrarministerinnen und Agrarminister in Brüssel gefordert, den Kormoran ausserhalb der Brutzeiten bejagen zu dürfen.

Der Antrag kam aus Tschechien und wurde von Finnland, Schweden, Estland, Lettland, Polen, Kroatien, Rumänien und der Slowakei unterzeichnet.
Das erklärte Ziel: den Kormoran-Bestand «auf einem ökologisch und wirtschaftlich akzeptablen Niveau» zu halten. Konkret verlangen die neun Staaten, den Schutzstatus des Vogels unter der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) abzusenken, um eine reguläre Jagdsaison zu ermöglichen.
Die finnische Agrarministerin Sari Essayah begründete die Forderung damit, dass Kormorane «in der Ostsee für grosse Probleme» sorgten. Dahinter steht ein wirtschaftspolitisches Interesse: Die Berufsfischerei und Anglerverbände mehrerer nordosteuropäischer Länder beklagen seit Jahren Fischverluste, die sie dem Kormoran anlasten.
Was die Minister in Brüssel jedoch nicht thematisierten: Die wissenschaftliche Faktenlage ist deutlich vielschichtiger, als das Framing «Problemvogel» suggeriert.
Was die Wissenschaft tatsächlich sagt
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) stand bis 1920 in Mitteleuropa kurz vor der Ausrottung – verfolgt von Menschen, die ihn als Konkurrenten betrachteten. Seit der europaweiten Unterschutzstellung durch die EU-Vogelschutzrichtlinie 1979 hat sich der Bestand erholt. Das ist naturschutzfachlich eine Erfolgsgeschichte, keine Katastrophe.
Wissenschaftliche Untersuchungen aus Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und der Schweiz, dokumentiert in der NABU-Grundsatzposition zum Kormoran, zeigen: An natürlichen Gewässern – also grossen Binnenseen, Flüssen und Küstengewässern, wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten – treten keine nennenswerten Schäden an Fischbeständen auf. Schäden beschränken sich laut diesen Studien auf punktuelle Ausnahmesituationen an kleinen Fliessgewässern oder intensiv bewirtschafteten Teichanlagen.
Relevant ist auch: Der Kormoran steht in Österreich auf der Roten Liste als stark gefährdet – und das, obwohl ihn die Fischerei-Lobby als «überbehütet» bezeichnet. BirdLife Österreich weist darauf hin, dass der Bestandstrend zwar in einigen Regionen zunimmt, der Vogel aber in anderen Ländern erheblichem Jagddruck ausgesetzt bleibt.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie enthält in Artikel 9 bereits eine Ausnahmeregelung: Eingriffe sind legitim, wenn erhebliche Schäden nachweisbar und die Art dadurch nicht gefährdet wird. Dieser Nachweis fehlt jedoch in den meisten Fällen. Die neun Staaten verlangen keine Ausnahmeregelung im Einzelfall, sondern eine generelle Schutzstatus-Absenkung – ein qualitativ anderer, weit weitergehender Schritt.
Fischerei-Lobby arbeitet seit Jahren auf EU-Jagdsaison hin
Die Kormoran-Debatte folgt einem bekannten Muster: Ein Wildtier, das ökonomische Interessen berührt, wird als «Problemart» framed, der Schutzstatus in Frage gestellt, und die Tötung als Managementlösung präsentiert. Dasselbe Muster kennen wir von der Wolf-Debatte, vom Luchs oder vom Biber.
Was bei der Brüsseler Debatte auffällt: Die Forderung nach einer Jagdsaison ausserhalb der Brutzeit klingt nach einer Konzession an den Naturschutz. Tatsächlich ist die Nichtbrutzeit für viele Wasservögel die Phase, in der sie konzentriert an Gewässern rasten und nahrungsabhängig verwundbar sind. «Ausserhalb der Brutzeit» bedeutet in der Praxis nicht «schonendes Management», sondern eine Jagdzeit auf Zugvögel in ihrer sensibelsten Phase.
Die Fischerei-Lobby in mehreren EU-Ländern betreibt seit Jahren intensives Lobbying für eine Kormoran-Jagdsaison. Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) etwa fordert seit 2018 im Europäischen Parlament einen gesamteuropäischen Managementansatz mit Jagd. Die Brüsseler Ministerrunde vom 26. Mai 2026 zeigt: Diese Lobbybemühungen tragen politische Früchte – wissenschaftlich fundierte Gegenargumente hin oder her.
Präzedenzfall mit Signalwirkung für Wolf, Luchs und Biber
Sollte die EU-Kommission dem Druck nachgeben und die Vogelschutzrichtlinie für den Kormoran aufweichen, schafft das einen Präzedenzfall. Wenn wirtschaftliche Interessen einer Berufsgruppe ausreichen, um den Schutzstatus einer Vogelart zu senken, ist das Signal an andere Sektoren eindeutig: Genug politischen Druck, und der Naturschutz weicht.
Für die Schweiz hat die EU-Entscheidung keine direkte Rechtswirkung – die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und der Kormoran untersteht hier dem Bundesgesetz über die Jagd (JSG) sowie dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Allerdings orientiert sich die schweizerische Naturschutzpolitik in vielen Bereichen an EU-Standards. Eine Aufweichung des EU-Schutzrahmens erhöht erfahrungsgemäss den politischen Druck auch auf nationale Schutzregelungen.
Mehr zur Debatte um Beutegreifer und wirtschaftliche Interessen im Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd» und im Beitrag «Frankreich und der Fuchs: Wie ein Nachbarland die Jagdmythen entlarvt».
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