15.09.2026, 18:19

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Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

15.09.2026
Di 14:32

Hirsch per Helikopter aus dem Piemont: Provinzpolizei bestätigt Tessiner Hobby-Jäger

Der Kronenhirsch, der am Wochenende im Ossolatal erlegt und per Helikopter über die Grenze geflogen wurde, ist ein Tessiner Fall. Der Kommandant der Provinzpolizei Verbano-Cusio-Ossola bestätigt gegenüber tio.ch: Der Hobby-Jäger ist im Tessin patentiert und zusätzlich in der Provinz VCO zugelassen, der Helikopter gehört einer Tessiner Firma, abgesetzt wurde das Tier bei Cimalmotto in der Gemeinde Campo (Vallemaggia). Beanstandet werden der Überflug eines Vogelschutzgebiets ohne die vorgeschriebenen Meldungen und der Umstand, dass der Hobby-Jäger selbst an Bord war, was in Italien für Jäger verboten ist. Hobby-Jäger und Flugunternehmen zahlen je über 5’000 Euro Busse. Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung; ob das Ufficio della caccia e della pesca patentrechtliche Konsequenzen prüft, haben wir angefragt. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

06.09.2026
So 12:18

54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)

Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.

Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.

Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Offener Brief an Regierungsrätin Sibylle Jeker zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an Regierungsrätin Sibylle Jeker, Antwortfrist bis 29. September 2026.

Nach ihrer Antwort auf die Petition zur wissenschaftlichen Überprüfung der Fuchsjagd richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an die Solothurner Regierungsrätin Sibylle Jeker.

Sieben Fragen, eine Antwortfrist bis 29. September 2026 und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 14. September 2026 wies Regierungsrätin Sibylle Jeker, Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, die Petition des Juristen Pascal Wolf vom 15. Februar 2026 zurück (GK 6900). Das Schreiben umfasst eine Seite. Es hält fest, die Fuchsjagd müsse der Konfliktlösung dienen, und bezeichnet ihren Beitrag dazu als «unbestreitbar». Zugleich erklärt es, ein evidenzbasiertes Fuchsmanagement würde die kantonalen Ressourcen überfordern. Die einzige Fussnote verweist auf ein Positionspapier von JagdSchweiz, dem Dachverband der Hobby-Jäger.

Gerade weil das Schreiben so knapp ist, lässt es sich an seinen eigenen Aussagen messen: Es bezeichnet die Wirkung als «unbestreitbar», weist aber weder messbare Ziele noch kantonale Daten noch eine Erfolgskontrolle aus. Die Fakten haben wir in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Solothurn anschreiben» eingeordnet, mit den Zahlen des Bundesamts für Umwelt und der kantonalen Jagdstatistik sowie einem Musterbrief an die Mitglieder des Kantonsrats.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner RUEK-Präsidenten Michael Kurmann, an den Glarner Landammann Markus Heer, an die Urner Sicherheitsdirektion und an den Ausserrhoder Regierungsrat Dölf Biasotto: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 15. September 2026 an Regierungsrätin Sibylle Jeker übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Regierungsrätin Sibylle Jeker

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin

Mit Interesse haben wir Ihre Antwort vom 14. September 2026 auf die Petition zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd zur Kenntnis genommen (GK 6900). Sie halten darin fest, die Fuchsjagd müsse der Konfliktlösung dienen, und bezeichnen ihren Beitrag dazu als «unbestreitbar». Zugleich erklären Sie, ein auf wissenschaftlicher Evidenz basierendes Fuchsmanagement würde die kantonalen Personal- und Finanzressourcen überfordern. Diese beiden Aussagen stehen in einem Spannungsverhältnis, das Ihr Schreiben nicht auflöst. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Unbestreitbar», aber ohne Beleg

Sie schreiben, der Beitrag der Jagd und der Selbsthilfe zur lokalen Konfliktlösung mit Füchsen sei «unbestreitbar». Ihr Schreiben nennt jedoch weder ein messbares kantonales Ziel der Fuchsjagd noch Daten zur Zielerreichung noch eine wissenschaftliche Quelle, die diesen Beitrag belegt. Die Petition hatte genau danach gefragt. Auf welche kantonalen Daten zu Wildschäden, Nutztierverlusten oder Krankheitsgeschehen stützt sich die Aussage, der Beitrag der Fuchsjagd sei unbestreitbar?

2. Reguläre Jagd und konkrete Konfliktfälle

Die eidgenössische Jagdstatistik weist für den Kanton Solothurn neben der regulären Jagdstrecke auch Spezialabschüsse aus; diese Kategorie betrifft insbesondere Abschüsse ausserhalb der regulären Jagdzeit oder in Schutzgebieten, etwa bei Krankheit oder Verletzung. Seit 2000 lagen sie bei höchstens 19 Füchsen pro Jahr; 2023 waren es zwölf, 2024 und 2025 keine. Die reguläre Jagdstrecke betrug 2024 dagegen 866 Füchse. Wenn der Regierungsrat die Fuchsjagd mit lokaler Konfliktlösung, Wildschadenverhütung und Tierseuchenbekämpfung begründet: Welche konkreten Konfliktfälle oder Zielgrössen rechtfertigen eine reguläre Jagdstrecke von mehreren hundert Füchsen pro Jahr? Und nach welchen Kriterien unterscheidet der Kanton zwischen gezielten Eingriffen in einem dokumentierten Einzelfall und der routinemässigen Bejagung?

3. Ein Positionspapier des Jagdverbands als einzige Quelle

Die einzige Fussnote Ihres Schreibens verweist auf das Positionspapier zur Fuchsbejagung von JagdSchweiz. JagdSchweiz ist der Dachverband der schweizerischen Jagdorganisationen und vertritt die Interessen der Jagdausübenden, darunter jene, die Füchse bejagen. Ein Positionspapier eines Interessenverbands ist keine unabhängige wissenschaftliche Grundlage. Hat der Regierungsrat vor seiner Antwort unabhängige wildbiologische Literatur konsultiert, und falls ja, welche?

4. Zulässigkeit ist keine Begründung

Sie halten fest, die Rechtsordnung gebe den Rahmen vor, und lehnen ein «Primat der Wissenschaft» ab. Dass die Fuchsjagd nach Bundes- und Kantonsrecht zulässig ist, hat niemand bestritten. Die Petition fragte nicht nach der Zulässigkeit, sondern nach dem Nutzen. Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art, verpflichtet die Kantone aber nicht zu einer regulären Bejagung; der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne private Jagdausübung aus. Wenn der Kanton Solothurn die Fuchsjagd ausdrücklich mit Wildschadenverhütung und Tierseuchenbekämpfung begründet, muss diese Wirkung auch belegbar sein. Weshalb ersetzt aus Sicht des Regierungsrats die rechtliche Zulässigkeit den Nachweis des behaupteten Nutzens?

5. Das Kostenargument und die vorhandenen Daten

Sie erklären, ein Monitoring als Grundlage der Jagdplanung sei «nicht annähernd mit vernünftigem Personal- und Kostenaufwand zu bewerkstelligen». Der Kanton Zug hat gezeigt, dass eine wissenschaftliche Standortbestimmung auch ohne flächendeckendes Bestandsmonitoring möglich ist: Der SWILD-Fachbericht wertete die vorhandene Literatur und die bestehende Jagdstatistik aus. Beides liegt in Solothurn vor; das Amt für Wald, Jagd und Fischerei publiziert jährlich detaillierte Jagd- und Fallwildstatistiken. Ihr Schreiben legt keine Auswertung dieser Daten vor. Weshalb wurde eine solche Standortbestimmung nach Zuger Vorbild nicht in Betracht gezogen?

6. Jahrzehnte hohe Jagdstrecken, keine ausgewiesene Wirkungskontrolle

Die eidgenössische Jagdstatistik dokumentiert die Solothurner Fuchsjagd seit 1933. Von 1990 bis 2013 lagen die Jagdstrecken in den meisten Jahren zwischen 1’000 und 1’500 Füchsen; in den letzten Jahren lagen sie tiefer, 2024 bei 866 Tieren. Gleichzeitig wurden 2024 572 Füchse als Fallwild registriert, der höchste Wert der verfügbaren Aufzeichnungen. Jagdstrecke und Fallwild liefern für sich allein keinen direkten Bestandsnachweis. Sie werfen aber die Frage auf, welche Wirkung die langjährige Bejagung tatsächlich erzielt. Welche Daten erhebt der Kanton ausserhalb der Jagd- und Fallwildstatistik, um den Einfluss der Fuchsjagd auf Bestandsentwicklung, Wildschäden, Konfliktfälle und Krankheitsrisiken zu überprüfen? Falls keine solchen Daten vorliegen: Weshalb wird die Wirkung der Jagd dennoch als «unbestreitbar» bezeichnet?

7. Tierseuchenbekämpfung ohne kantonale Befunddaten

Sie nennen die Tierseuchenbekämpfung als Beispiel für die Konfliktlösung durch die Jagd. Nach den uns bekannten öffentlich zugänglichen kantonalen Jagdstatistiken weist der Kanton Luzern den Gesundheitszustand erlegter Füchse besonders detailliert aus: Im Jagdjahr 2018/19 wurden bei 2’217 erlegten Füchsen 39 Krankheitsbefunde registriert, entsprechend 1,76 Prozent. In der Solothurner Fallwildstatistik 2024 entfielen rund 75 von 572 Füchsen auf die Kategorie «Alter, Krankheit, Schwäche». Die Statistik sagt damit nicht aus, dass keine Krankheiten vorkommen. Sie zeigt aber keine Grundlage für die Annahme, dass eine reguläre Jagdstrecke von 866 Füchsen zur Seuchenbekämpfung erforderlich sei. Die wissenschaftliche Literatur weist zudem darauf hin, dass intensive Bejagung die Prävalenz des Fuchsbandwurms erhöhen kann (Comte et al. 2017), während in Luxemburg nach dem Jagdverbot ab 2015 ein Rückgang dokumentiert wurde. Auf welche spezifischen Daten aus dem Kanton Solothurn stützt sich der Regierungsrat, wenn er der regulären Fuchsjagd einen Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung zuschreibt?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher für den Kanton Solothurn messbare Zweck rechtfertigt eine reguläre Fuchsjagd mit mehreren hundert Abschüssen pro Jahr, wenn das Schreiben weder Ziel noch Datengrundlage noch Erfolgskontrolle ausweist? Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art und setzt den Rahmen für die kantonale Jagdregelung. Es verpflichtet den Kanton jedoch nicht zu einer allgemeinen regulären Fuchsjagd. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass dieser Spielraum genutzt werden kann.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme bis 29. September 2026. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Solothurn reiht sich damit in eine wachsende Serie kantonaler Auseinandersetzungen über die Fuchsjagd ein. In Luzern, Glarus, Uri und Appenzell Ausserrhoden hat die IG Wild beim Wild Behörden mit Fragen zu Zielsetzung, Datengrundlage und Wirksamkeit der Fuchsjagd konfrontiert.

Der Regierungsrat bezeichnet den Nutzen der Fuchsjagd als «unbestreitbar», erklärt aber zugleich, die für ein evidenzbasiertes Management nötige Datengrundlage sei nicht mit vertretbarem Aufwand zu schaffen. Unsere sieben Fragen betreffen genau diese Lücke: Ziel, Datengrundlage und überprüfbare Wirkung der regulären Fuchsjagd im Kanton Solothurn.

Wer selbst aktiv werden will, findet die Faktenanalyse, die BAFU-Zahlen und einen Musterbrief für die Mitglieder des Kantonsrats in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Solothurn anschreiben». Hintergründe bietet die Übersicht Schluss mit der Fuchsjagd, zum Genfer Vorbild der Beitrag Abschaffung der Hobby-Jagd nach dem Vorbild des Kantons Genf und zur psychologischen Dimension der Solothurner Jagd der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Solothurn.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

15.09.2026
DI 08:32

Wolfsregulation auf 17 von 18 Rudeln ausgeweitet, Nutzen nicht belegt

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» sind inzwischen sämtliche Bündner Regulationsgesuche bewilligt: 17 der 18 bekannten Rudel dürfen bis Ende Januar 2027 um bis zu zwei Drittel der Welpen dezimiert werden, das Calderas-Rudel soll vollständig entnommen werden. Eine öffentliche Übersicht des Bundes über alle Bewilligungen fehlt weiterhin. Gleichzeitig räumt Sven Buchmann von der Stiftung KORA, die das nationale Wolfsmonitoring im Auftrag des BAFU betreibt, ein, dass direkte wissenschaftliche Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar seien. Die Wirkung wird erst in einem bis 2029 laufenden Projekt untersucht. Die Regulation erfolge zudem nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern als gesellschaftspolitische Massnahme. Ausgerechnet das Calderas- und das Muchetta-Rudel wurden laut Buchmann nach der Welpenregulation auffällig. Die Risse sanken in Graubünden bereits vor Beginn der präventiven Regulation, das AJF nennt den Herdenschutz selbst als grossen Einflussfaktor. Entschieden wird über die Abschüsse von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört; autorisierte Hobby-Jäger werden während Hoch- und Sonderjagd einbezogen. Die Berner Konvention führt seit Dezember 2024 ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Ausführlich: Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

12.09.2026
SA 05:55

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Der oberste Bündner Hobby-Jäger Benjamin Hefti beteuert in der «Südostschweiz», die Bündner Jägerschaft und der kantonale Verband verträten keine wolfsfeindliche Position. Auch von Jagenden, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, wisse er nichts. Beides überzeugt bei näherem Hinsehen nicht: Dass Hefti keinen Fall kennt, belegt nur, dass er keinen kennt. Und die behauptete Neutralität steht in klarem Widerspruch zu den wiederholten Forderungen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Ein Verband ist an seiner politischen Linie zu messen, nicht an seiner Selbstdarstellung. Der ausführliche Faktencheck nimmt Heftis Aussagen Punkt für Punkt auseinander.

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9.11.2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Ticker-Text

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

Der Umfang der Bündner Regulation ist seit der Bewilligung vom 26. August auf 17 von 18 bekannten Rudeln angewachsen, während die nationale Monitoringstelle einräumt, dass direkte Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar sind.

Als das Bundesamt für Umwelt am 26. August die Bündner Gesuche bewilligte, betraf dies zwölf Rudel sowie vier weitere Rudel nach einem Nachweis diesjährigen Nachwuchses.

Für das Calderas-Rudel beantragte der Kanton zusätzlich die vollständige Entnahme. Wir haben diese Verfügungslage und den Widerspruch zu den sinkenden Rissen bereits dokumentiert. Seither hat sich der Umfang ausgeweitet.

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» von Mitte September sind inzwischen sämtliche Gesuche des Kantons bewilligt. Damit dürfen laut diesem Bericht 17 der 18 bekannten Bündner Rudel reguliert werden, ein Rudel soll vollständig entnommen werden. Am 25. August galten im Kanton noch 13 Rudel als bestätigt. Eine öffentlich zugängliche Übersicht des Bundes über sämtliche Bewilligungen der Regulationsperiode 2026/27 fehlt weiterhin.

Die entscheidende Frage ist damit nicht mehr, ob die Abschüsse rechtlich zulässig sind. Sie lautet: Bringen sie, was sie versprechen? Die Antwort der nationalen Monitoringstelle fällt bemerkenswert aus.

Die nationale Monitoringstelle findet kaum Belege

Sven Buchmann ist bei der Stiftung KORA für das nationale Wolfsmonitoring zuständig, das die Stiftung im Auftrag des Bundesamts für Umwelt betreibt. Im Interview mit der «Südostschweiz» hält er fest, dass die proaktive Welpenregulation, wie die Schweiz sie praktiziert, einzigartig sei und über ihre Auswirkungen entsprechend wenig bekannt ist.

Zum zentralen Rechtfertigungsargument, die Abschüsse erhielten oder verstärkten die Scheu der Wölfe, sagt er: «Doch direkte wissenschaftliche Belege, die sich speziell auf das letale Wolfsmanagement beziehen, sind rar.» Ob die Abschüsse in der Praxis überhaupt einen der behaupteten Effekte auslösen, und wenn ja, in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang, müsse erst untersucht werden.

Untersucht wird die Frage in einem Projekt mit dem Titel «Auswirkungen des letalen Managements», federführend bei der KORA, gemeinsam mit dem BAFU und den Kantonen. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und endet 2029. Es soll nicht nur klären, ob sich Abschüsse auf die Zahl der Risse auswirken, sondern auch, wie letales Management Rudelstruktur, Populationsdynamik und die Haltung der Bevölkerung zum Wolf verändert. Gerade weil diese Fragen noch offen sind, ist die Behauptung einer gesicherten präventiven Schutzwirkung wissenschaftlich nicht haltbar. Bis 2029 wird im gesetzlichen Maximum weiter geschossen.

Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei formuliert es zurückhaltender. In einer Mitteilung vom März hielt es fest, der genaue Einfluss der Regulation werde erst mit zunehmender Erfahrung und weiteren Beobachtungen belastbarer beurteilbar sein. Dass Umweltverbände seit Jahren genau diese fehlende Wirkungskontrolle kritisieren, ist nicht neu. Neu ist, dass die vom Bund beauftragte Monitoringstelle dieselbe Lücke bestätigt. Diese Lücke betrifft allerdings die schweizerische Praxis, nicht die Grundfrage. Zu dieser liegt seit Jahren Forschung vor.

Keine ökologische Notwendigkeit

Bemerkenswert ist auch, wie Buchmann die Begründung einordnet. Auf die Frage, weshalb die Regulation aus ökologischer Sicht wichtig sei, korrigiert er die Prämisse: Die präventiven Abschüsse erfolgten nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern mit dem Ziel, ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Menschen zu unterstützen.

Damit ist die Sache benannt. Es handelt sich um eine gesellschaftspolitische Massnahme, nicht um Artenschutz und nicht um ökologische Steuerung. Wer sie als naturschutzfachlich notwendig darstellt, gibt die Begründung der eigenen Monitoringstelle falsch wieder.

Was die Forschung längst zeigt

Buchmanns Befund gilt für die schweizerische Sonderpraxis. Er bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Frage unerforscht wäre. Zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel liegt seit Jahren Forschung vor, und wir haben sie in unserer Studienübersicht zusammengetragen.

Die aktuellste Auswertung stammt von Adrian Treves und Kollegen und erschien 2026 in «Conservation Science and Practice». Sie verglich fünf Feldstudien aus Slowenien, Michigan, der Slowakei, Lettland und den Golanhöhen, die vorab definierte Mindestkriterien für Studiendesign und Datentransparenz erfüllten. Das Ergebnis war nicht, dass Abschüsse stets zu mehr Schäden führen. Es war, dass Entnahmen spätere Nutztierschäden nicht zuverlässig verhindern: In einzelnen Untersuchungen blieben Effekte aus, in anderen sanken Schäden, in weiteren stiegen sie. Für die Slowakei war zuvor gezeigt worden, dass zwischen der Zahl getöteter Wölfe und den Nutztierverlusten kein Zusammenhang bestand, wohl aber ein umgekehrter zwischen der verfügbaren Biomasse wildlebender Beutetiere und den Rissen. Die öffentliche Wolfsjagd wurde dort 2021 eingestellt.

Entscheidend für den Bündner Fall ist ein zweiter Strang. Cassidy und Kollegen zeigten 2023 in «Frontiers in Ecology and the Environment» anhand langjähriger Daten aus fünf US-Nationalparks, dass menschenverursachte Mortalität mit geringerer Rudel-Persistenz und geringerer Reproduktion im Folgejahr verbunden war. Besonders stark waren die Effekte beim Verlust von Leittieren. Eine Arbeit in «Scientific Reports» von 2024 kommt zum gleichen Schluss: Gezielte Entnahme begünstigt die Auflösung von Rudeln und eine geringere Reproduktion, besonders in kleinen Populationen. Und eine Untersuchung in «Frontiers in Ecology and Evolution» von 2022 fand, dass Schafverluste stärker von den umgesetzten Schutzmassnahmen und der Zahl der gehaltenen Schafe abhängen als von der Grösse der Wolfspopulation.

Damit ist ein Mechanismus benannt, der auch für Graubünden relevant ist und dort nie untersucht wurde. Die gezielte Entnahme von Welpen ist eine Form menschenverursachter Mortalität. Ob sie Rudel in vergleichbarem Ausmass destabilisiert wie der Verlust von Leittieren, ist offen. Dass sie ohne Folgen für die Sozialstruktur bleibt, hat allerdings auch niemand gezeigt, und genau das wäre die Voraussetzung, um sie als unbedenklich zu bezeichnen. Destabilisierte Rudel können unter Umständen mehr Nutztiere reissen, nicht weniger. Dass stabile Rudel weniger Nutztiere reissen, ist seit über zehn Jahren publiziert und wird im Schweizer Wolfsmanagement konsequent ignoriert.

Die Befundlage ist nicht in jedem Punkt eindeutig, und das gehört zur Redlichkeit dazu. Eine vielzitierte amerikanische Arbeit von 2014, wonach Abschüsse die Risse im Folgejahr erhöhen, wurde 2016 nachgerechnet, wobei die Replikation Grösse und Richtung der Ergebnisse nicht bestätigte. Eine Modellierung für die Westalpen von 2024 kam unter ihren Annahmen zum Schluss, dass Abschüsse Populationsgrösse und Risikoniveau tief halten könnten, weil abwandernde Wölfe frei werdende Territorien rascher besetzen. Die Autoren bezeichnen ihr Modell allerdings ausdrücklich nicht als Managementinstrument.

Was bleibt, ist eine klare Beweislastverteilung. Es trifft nicht zu, dass über die Wirkung letaler Eingriffe nichts bekannt wäre. Bekannt ist, dass Entnahmen Nutztierverluste nicht zuverlässig verhindern, dass sie Rudelstrukturen und Reproduktion messbar beeinträchtigen, und dass der Herdenschutz die wirksamere Massnahme ist. Graubünden praktiziert die weltweit schärfste Ausprägung eines Instruments, dessen mildere Formen andernorts messbar nichts gebracht haben. Wer so vorgeht, muss den Nutzen belegen. Nicht die Kritik muss beweisen, dass er ausbleibt.

Calderas und Muchetta wurden nach der Regulation auffällig

Ein Detail aus dem Interview verdient besondere Aufmerksamkeit. Auf die Frage, ob Abschussdruck ein Rudel dazu bringen kann, bei der Nahrungsbeschaffung grössere Risiken einzugehen, verweist Buchmann auf das Calderas- und das Muchetta-Rudel, die nach der Welpenregulation auffällig wurden. Ein Beleg lasse sich daraus nicht ableiten, weil sich gleichzeitig weitere Faktoren verändert hätten: die Sozialstruktur des Rudels, Anzahl und Art der Nutztiere im Gebiet, die umgesetzten Herdenschutzmassnahmen.

Diese Einschränkung ist methodisch korrekt. Sie beantwortet die Frage aber nicht, sie hält sie offen. Und offen bleibt sie ausgerechnet bei jenem Rudel, dessen vollständige Entnahme der Kanton beantragt hat. Calderas stand bereits in der Periode 2025/26 unter Regulation und soll nun in der zweiten Runde ganz verschwinden. Ob die Destabilisierung des Sozialverbands die späteren Risse mitverursacht hat, wird von niemandem ausgeschlossen und von niemandem geprüft. Wer ein Rudel vollständig tötet, beseitigt zugleich die Möglichkeit, diese Frage je zu beantworten.

Unbeantwortet ist die Frage allerdings nur, wenn man die vorhandenen Erkenntnisse übergeht. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, diese sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senken und teils sogar mehr Risse beobachtet werden, und warnte vor den Folgen einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche sind überdurchschnittlich häufig an Rissen beteiligt. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Nach der vollständigen Entnahme wurden im Gebiet zahlreiche Schafsrisse gemeldet, wie Nationalparkdirektor Ruedi Haller festhielt. Ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht belegt. Es war aber exakt die Entwicklung, vor der die Forschungskommission gewarnt hatte.

Damit verschiebt sich die Lage. Was Buchmann für Calderas und Muchetta offenlässt, ist in der Fachliteratur als Mechanismus beschrieben. Konkrete Warnungen lagen dem Amt zudem im Fall Fuorn vor, bezogen auf ein konkretes Rudel, und wurden überstimmt. Die Evidenzlücke besteht also fort, obwohl internationale Forschung und fachliche Warnungen vor möglichen Folgen von Rudelentnahmen längst vorliegen.

Wölfe begrenzen sich selbst, nur weiss niemand, ab wann

Auf die Frage, ob sich Wölfe ab einer gewissen Rudeldichte in einem Gebiet selbst begrenzen, antwortet Buchmann bejahend. Die Wissenschaft kennt dafür zwei Mechanismen: knapper werdende Nahrung bei hohen Dichten sowie soziale Faktoren wie Territorialität, innerartliche Konflikte und Rudelgrösse, die zu höherer Sterblichkeit oder zu weniger Welpen führen. Die sogenannte ökologische Kapazitätsgrenze sei dabei kein fixer Wert und könne schwanken, etwa je nach Nahrungsangebot.

Eine grobe Schätzung aus dem Jahr 2020 geht für die gesamte Schweiz von einer Obergrenze von 50 bis 100 Rudeln aus. Für Graubünden allein ist der KORA keine Schätzung bekannt. Die Frage wird derzeit in einer wissenschaftlichen Projektarbeit erneut untersucht, Resultate stehen aus.

Es gibt also einen Mechanismus, der den Bestand ohne einen einzigen Schuss begrenzt, dessen Schwelle im Alpenraum aber nicht beziffert ist. Der Kanton greift ein, bevor diese Frage beantwortet ist. Und er deutet dabei um, was in Wahrheit Kompensation ist. Die drei im August als neu gemeldeten Rudel besetzen exakt jene Territorien, deren frühere Rudel durch Abschüsse entnommen oder aufgelöst wurden: Heinzenberg im Gebiet des früheren Beverin-Rudels, Giarsinom im Gebiet des erloschenen Fuorn-Rudels, Madlain im Territorium des im November 2025 vollständig entnommenen Sinestra-Rudels. Was als Wachstum präsentiert wird, ist in diesen drei Fällen dokumentierter Ersatz. Und dieser Ersatz liefert die Rechtfertigung für die nächste Abschussrunde.

Kommentar: eine Praxis ohne Fundament

Wer den Nutzen der Abschüsse belegen will, muss die Chronologie erklären. Die Nutztierrisse sanken schweizweit von 1789 im Rekordjahr 2022 auf 1051 im Jahr 2023, in Graubünden im selben Zeitraum von 517 auf 267. Die präventive Regulierung begann am 1. Dezember 2023. Der Rückgang war also da, bevor der erste präventive Schuss fiel, und er setzte sich 2024 mit 213 Rissen in Graubünden fort. Diesen Befund haben wir bereits dokumentiert. 2026 liegt der Kanton bis Ende Juli bei 30 Rissen gegenüber 68 im Vorjahreszeitraum, und das AJF nennt den Ausbau des Herdenschutzes selbst als grossen Einflussfaktor. Weniger Risse bei steigender Rudelzahl ist kein Argument für mehr Abschüsse. Die entscheidende Variable ist der Schutz der Nutztiere, nicht die Zahl der Wölfe.

Die Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz werfen dem Jagdamt vor, von einer fachlich unabhängigen Behörde zu einem Vollzugsorgan einer rechtskonservativ dominierten Politik geworden zu sein, und kritisieren, dass statt wirksamem Herdenschutz Wolfsfamilien zerschossen würden. Der Kanton widerspricht und hält die Eingriffe für verhältnismässig. Die Kritik trifft allerdings auf eine Praxis, deren Nutzen die vom Bund beauftragte Monitoringstelle nicht belegen kann. Darin liegt der Widerspruch: Eine Massnahme wird im gesetzlich maximalen Umfang ausgeweitet, während ihr Nutzen offen ist.

Auch völkerrechtlich bleibt die Regelung umstritten. Das Büro der Berner Konvention bewertete den Schweizer Umgang mit dem Wolf im April 2024 als «sehr besorgniserregend» und den in der Jagdverordnung festgelegten Mindestbestand von zwölf Rudeln als «willkürlich». Am 5. Dezember 2024 eröffnete der Ständige Ausschuss einstimmig ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Kritisiert werden insbesondere die präventiven Abschüsse wegen bloss möglicher Schäden und die Entnahme von Jungtieren zur Basisregulierung. Eine abschliessende Beurteilung steht aus, die Konformität ist aber Gegenstand eines formellen Verfahrens, nicht bloss einer politischen Behauptung. Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» im März 2025 senkt die Hürden für Eingriffe, ändert aber weder das schweizerische Schutzrecht noch die Voraussetzungen für einzelne Abschussverfügungen automatisch. Das vorsorgliche Töten von Jungtieren in Rudeln ohne dokumentierten Schaden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung.

Und dann ist da die Frage, wer entscheidet. Die Tötungen führt nicht allein die Wildhut aus, autorisierte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger werden während der Hoch- und der Sonderjagd einbezogen. Entschieden wird über sie von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört: AJF-Co-Leiter Adrian Arquint beschreibt sich öffentlich als passionierter Jäger und zählt sich zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Der Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich in Absprache mit seinem Amt. Wenn derselbe Interessenkreis, der in der Patentjagd Rehe und Hirsche bejagt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten befindet, ist die beanspruchte fachliche Neutralität erklärungsbedürftig. Diese Überschneidungen sollten mit transparenten Entscheidungsgrundlagen beantwortet werden, nicht mit dem Verweis auf die gesetzliche Zulässigkeit.

Was zu fordern ist, ist nicht kompliziert:

  • Sämtliche Abschussgesuche, Bewilligungen und zugrunde liegende Schadensdokumentationen sind vollständig zu veröffentlichen.
  • Proaktive Eingriffe dürfen nur dort geprüft werden, wo wirksamer Herdenschutz dokumentiert, kontrolliert und ausgeschöpft ist.
  • Die Maximalquote von zwei Dritteln der bestätigten Jungtiere ist auszusetzen, bis die KORA-Untersuchung belastbare Daten liefert.
  • Beantragte vollständige Rudelentnahmen brauchen eine besonders strenge, öffentlich nachvollziehbare Verhältnismässigkeitsprüfung, die vorliegende fachliche Stellungnahmen einbezieht.

Bis Ende Januar können in Graubünden Dutzende Jungwölfe getötet werden. Die Eingriffe sind rechtlich bewilligt. Ihr behaupteter präventiver Nutzen ist nicht belastbar belegt, und wer eine geschützte Art vorsorglich im gesetzlichen Maximum töten lässt, trägt die Beweislast dafür, dass dieser Eingriff notwendig, verhältnismässig und wirksam ist. Diese Beweislast liegt beim Staat, nicht bei jenen, die die Abschüsse kritisieren. Getötet wird derweil nicht, weil die Jungwölfe selbst Schaden angerichtet hätten, sondern weil sie in Rudeln geboren wurden, für die der Staat eine vorsorgliche Maximalquote bewilligt hat.

Alle Hintergründe im Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd».

Quellen: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Medienmitteilung zur proaktiven Regulation 2026, 28. August 2026, sowie Mitteilung vom März 2026; «Südostschweiz», Berichte und Interview von Ursina Straub mit Sven Buchmann, September 2026; Stiftung KORA, Projekt «Auswirkungen des letalen Managements», 2025 bis 2029; Treves, A. et al., «Removing wolves did not reliably prevent domestic animal losses», Conservation Science and Practice, 2026, DOI 10.1111/csp2.70388; Kutal, M. et al., «Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses», Conservation Letters, 2024; Cassidy, K. A. et al., «Human-caused mortality triggers pack instability in gray wolves», Frontiers in Ecology and the Environment, 2023; Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks, Stellungnahme zur vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels, 2024; Büro und Ständiger Ausschuss der Berner Konvention, Verfahren zur Schweizer Wolfspolitik, 2024; Mitteilungen der Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz.

Hirsch per Helikopter über die Grenze: Tessiner Hobby-Jäger im Piemont gebüsst

Im Ossolatal erlegt, im Vogelschutzgebiet ausgeflogen, bei Cimalmotto abgesetzt: Die Provinzpolizei bestätigt, dass Hobby-Jäger und Helikopterfirma aus dem Tessin stammen.

Der Fall ist in wenigen Sätzen erzählt und sagt trotzdem alles über das Selbstverständnis eines Teils der Hobby-Jägerschaft.

Im Gemeindegebiet von Montecrestese im Ossolatal, Provinz Verbano-Cusio-Ossola, erlegte ein Schweizer Hobby-Jäger zu Beginn der italienischen Selektionsjagd einen Kronenhirsch. Für die Bergung bestellte er keinen Saumpfad und keine Seilbahn, sondern einen Helikopter einer Schweizer Firma. Ausgeflogen wurde nicht nur das tote Tier, sondern auch der Schütze selbst, über die Grenze in die Schweiz.

Die Polizia Provinciale des VCO stoppte die Aktion und beschlagnahmte den Hirsch. Beanstandet wurden zwei Punkte: der Flug über eine Zona di Protezione Speciale, also ein europäisches Vogelschutzgebiet, sowie die Vorschriften über den Einsatz von Luftfahrzeugen bei der Bergung erlegter Wildtiere. Die Busse gegen den Hobby-Jäger liegt bei über 5’000 Euro. Eine Sanktion in vergleichbarer Höhe traf auch das Schweizer Flugunternehmen, das die Überflüge nach Darstellung der Provinzpolizei ohne die nötige Bewilligung durchgeführt hat.

Ein zweiter Fall am selben Wochenende

Der Hirsch war nicht die einzige Kontrolle. In grosser Höhe über Macugnaga stoppte die Provinzpolizei zwei weitere Hobby-Jäger. Einer der beiden besass gar keine für das Provinzgebiet gültige Lizenz. Nach dem Schuss ging einer der Männer zum getroffenen Tier, stellte fest, dass der junge Gämsbock nicht dem freigegebenen Stück entsprach, und liess ihn liegen. Geborgen wurde das Tier erst später von der Polizei, mit einem Schweisshund. Beschlagnahmt wurden die Gämse und die Waffe, dem lizenzierten Hobby-Jäger wurde der selektive Abschuss für die laufende Saison entzogen. Zusammen mit dem Hirsch-Fall summieren sich die Bussen auf über 10’000 Euro. Zusätzlich sanktioniert wurden Hobby-Jäger und Begleiter, die die vorgeschriebene Warnkleidung nicht trugen.

Ein Tier, das nach dem Schuss als «falsch» erkannt und einfach liegen gelassen wird: Das ist keine Betriebspanne, sondern der Normalfall einer Praxis, die sich selbst als präzise und selektiv beschreibt. Wie belastbar dieses Selbstbild ist, zeigt auch unser Dossier zur Hochjagd in der Schweiz.

Warum ausgerechnet ein Kronenhirsch

Ein Kronenhirsch ist kein beliebiges Stück Rotwild. Er ist das Tier, das in der Hobby-Jagd am höchsten gehandelt wird, weil sein Geweih das repräsentativste Stück an der Wand ergibt. Genau solche Tiere sind der Grund, weshalb jemand bereit ist, ein ausländisches Abschussrecht zu lösen, in unwegsames Gelände zu steigen und für die Bergung einen Helikopter zu bezahlen. Der Aufwand rechnet sich nicht über das Fleisch, sondern über die Trophäe. Was diese Logik mit Wildtierpopulationen anrichtet, haben wir in Trophäenjagd: Mythos und Realität aufgearbeitet.

Dazu kommt ein Punkt, den die Berichterstattung übergeht: Wer ein Tier nur mit Fluggerät aus dem Gelände bringen kann, hat an einem Ort geschossen, an dem eine zeitnahe, saubere Versorgung des Kadavers gar nicht möglich ist. Was das für die Qualität des sogenannten Wildbrets bedeutet, zeigt unser Dossier Wildfleisch in der Schweiz.

Der Helikopter als Selbstverständlichkeit

Bemerkenswert ist, wie normal der Griff zum Helikopter offenbar geworden ist. Im Kanton Tessin ist der Einsatz in einem Bereich sogar ausdrücklich geregelt: Das Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco verbietet den Helikopter, um die Jagdzone zu erreichen, erlaubt ihn aber mit Bewilligung eines Wildhüters oder des Ufficio caccia e pesca für die Bergung männlicher Steinböcke ab vier Jahren. Für die Tessiner Hochjagd gilt diese Bestimmung nicht. Der Fall im Ossolatal zeigt, was passiert, wenn die Gewohnheit die Bewilligung ersetzt.

Was über die Herkunft des Mannes bekannt ist, und was nicht

Hier endet die belegbare Faktenlage schnell. Weder La Stampa noch La Prealpina, Eco Risveglio, Ossolanews, VCONews, Ossola24 oder die Schweizer Agenturmeldungen nennen Name, Wohnort oder Kanton des Hobby-Jägers. Auch das Helikopterunternehmen bleibt unbenannt, ebenso die Landestelle in der Schweiz. Alle Berichte gehen auf dieselbe Mitteilung der Provinzpolizei zurück.

Klar ist einzig die Geografie: Das Gemeindegebiet von Montecrestese grenzt über die Valle Cravariola direkt an den Kanton Tessin, an das Gebiet von Campo Vallemaggia. Ein Bezug des Hobby-Jägers oder des Flugunternehmens zum Südtessin liegt damit nahe. Bestätigt ist er nicht, und wir behandeln ihn als das, was er ist: eine Arbeitshypothese, nicht eine Tatsache.

Nachtrag vom 15. September 2026: Es ist ein Tessiner

Die Arbeitshypothese hat sich bestätigt. Gegenüber tio.ch erklärt der Kommandant der Polizia Provinciale des VCO, Riccardo Maccagno, der Mann sei ein Tessiner Hobby-Jäger, im Kanton Tessin jagdberechtigt und zusätzlich in der Provinz Verbano-Cusio-Ossola zugelassen. Auch der Helikopter gehört einer Tessiner Firma. Den Namen nennt die Behörde aus Datenschutzgründen nicht. Abgesetzt wurde das tote Tier in der Nähe von Cimalmotto, einer Fraktion der Gemeinde Campo im Vallemaggia, also exakt dort, wo die Geografie es nahelegte.

Maccagno präzisiert auch die Verstösse. Der Hobby-Jäger hat die Meldungen unterlassen, die nach erteilter Bewilligung vor einer Bergung vorgeschrieben sind, und er ist selbst an Bord gestiegen, was in Italien für Jäger verboten ist. Die Helikopterfirma hat über dem Schutzgebiet Operationen durchgeführt, die dort nicht erlaubt sind. Die Bussen belaufen sich auf je über 5’000 Euro.

Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung: ein Tessiner Patentinhaber, ein Tessiner Flugunternehmen, eine Landestelle im Kanton. Ob das Ufficio della caccia e della pesca daraus Konsequenzen für das Patent zieht, ist die Frage, die jetzt im Raum steht.

Was wir wissen wollen

Die IG Wild beim Wild hat bei der Polizia Provinciale des Verbano-Cusio-Ossola nachgefragt. Nicht nach Personendaten, sondern nach dem Namen des sanktionierten Helikopterunternehmens, nach den konkret beanstandeten Normen samt genauer Bussenhöhe und danach, ob weitere verwaltungs- oder strafrechtliche Abklärungen laufen. Zusätzlich fragen wir beim Ufficio della caccia e della pesca des Kantons Tessin nach, ob der Vorfall dort bekannt ist und ob er patentrechtlich geprüft wird. Denn eine Busse in Italien beantwortet die entscheidende Frage nicht: Die italienische Busse ist eine Verwaltungssanktion und bleibt damit an der Grenze stehen. Offen ist deshalb vor allem, ob die Schweizer Aufsicht über das beteiligte Flugunternehmen vom Vorfall überhaupt Kenntnis hat und ob sie Flüge ohne ausländische Bewilligung als Thema betrachtet. Ergänzungen zu diesem Beitrag folgen, sobald Antworten vorliegen.

Fällt dir ein Verdachtsfall auf, ob in der Schweiz oder im grenznahen Ausland? Melde ihn uns. Wie systematisch solche Vorfälle unter der Wahrnehmungsschwelle bleiben, zeigt unsere Sammlung zum Thema Wilderei und die Analyse Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin

Quellen

  • tio.ch, «Cervo ucciso e portato via dall’Italia in volo: è un affare tutto ticinese», Paolo Contangelo, 15.09.2026
  • Polizia Provinciale VCO, wiedergegeben in Ossolanews.it und VCONews.it, «Caccia agli ungulati, oltre 10mila euro di sanzioni tra Montecrestese e Macugnaga», 14.09.2026
  • Eco Risveglio, «Primi giorni di caccia e prime sanzioni della Polizia provinciale», 14.09.2026
  • La Stampa, Verbano-Cusio-Ossola, 14.09.2026
  • La Prealpina, «Cervo abbattuto e trasportato in elicottero, sanzionato cacciatore svizzero»
  • Ansa, wiedergegeben bei Watson.ch, 15.09.2026
  • Repubblica e Cantone Ticino, Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco vom 25.10.2017, Art. 10

Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte

Wie ein Alt-Kantonsrat politischen Druck für weniger Vogeljagd in Zürich aufbaute.

Dass der Kanton Zürich Eichelhäher, Elster und Türkentaube aus der Liste jagdbarer Vogelarten strich, folgte auf eine Einzelinitiative des Alt-Kantonsrats Robert Brunner.

Der Regierungsrat lehnte die Initiative im Bericht vom 18. Juni 2025 zwar formell ab, übernahm mit der gleichzeitigen Änderung der kantonalen Jagdverordnung aber einen zentralen Teil ihres Anliegens.

Ein Anliegen ohne politische Folge

Vorausgegangen war eine Vernehmlassung zur kantonalen Jagdverordnung, in der sich Birdlife Zürich für ein Verbot der Bejagung schadloser Vogelarten eingesetzt hatte. Der Regierungsrat berücksichtigte die Forderung damals nicht.

Ein Bürger reicht das Gesetz gleich selbst nach

Robert Brunner, alt Kantonsrat der Grünen aus Steinmaur und Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Steinmaur, liess das nicht auf sich beruhen. Am 10. November 2023 reichte er die Einzelinitiative KR-Nr. 367/2023 «Schutz der Biodiversität nicht nur in Sonntagsreden» ein. Gegenüber wildbeimwild.com betont er, kein grundsätzlicher Jagdgegner zu sein. Sein ausformulierter Gesetzesvorschlag zielte darauf, Saatkrähe, Nebelkrähe, Stockente, Elster, Eichelhäher sowie Ringel- und Türkentaube unter kantonalen Schutz zu stellen. Als jagdbar sollten im Gesetz nur noch Kormoran, Rabenkrähe und verwilderte Haustauben verbleiben.

Klare Mehrheit im Kantonsrat

Der Kantonsrat unterstützte die Initiative am 8. Januar 2024 mit 95 Stimmen vorläufig. In der Debatte bestätigte Wilma Willi, Grüne und Regionalleiterin von Birdlife Zürich, dass Brunner Ornithologe ist. Das zentrale Argument der Befürworter: Elstern und Eichelhäher richten kaum Schäden an, und die geschossenen Tiere werden nicht verwertet.

Beutetiere für bedrohte Greifvögel

Bereits in seiner schriftlichen Einzelinitiative argumentierte Brunner, Türkentaube, Ringeltaube, Elster, Eichelhäher und Stockente seien eine wichtige Nahrungsquelle für Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Baum- und Wanderfalke. Gegenüber wildbeimwild.com ergänzt er, diese Beutetierfunktion sei im Kanton Zürich besonders relevant, weil die Bestände von Habicht und Sperber rückläufig seien. Es gehe deshalb nicht nur um den Schutzstatus einer Art selbst, sondern auch um ihre Funktion in der Nahrungskette.

Verwaltung lenkte erst vor der drohenden Niederlage ein

Im Bericht vom 18. Juni 2025 lehnte der Regierungsrat die Einzelinitiative formell ab. Gleichzeitig änderte er die kantonale Jagdverordnung: Eichelhäher, Elster und Türkentaube wurden von der Liste jagdbarer Arten gestrichen. Als Begründung hielt der Regierungsrat fest, ihre Bejagung sei «nur in Einzelfällen sinnvoll» und sie verursachten in der Landwirtschaft «kaum Schäden». Rabenkrähe, Saatkrähe, Nebelkrähe und Ringeltaube blieben dagegen jagdbar, mit Verweis auf dokumentierte Entschädigungszahlungen aus dem Wildschadenfonds. Zusätzlich wurde die Wasservogeljagd in Auengebieten, Mooren, Amphibienlaichgebieten und weiteren bedeutenden Feuchtgebieten untersagt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragte deshalb am 11. November 2025 einstimmig, die Initiative selbst abzulehnen, weil das Anliegen «teilweise bereits umgesetzt» sei. Der Kantonsrat folgte diesem Antrag in seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 und lehnte die Initiative endgültig ab.

Brunner selbst ordnet das Verhalten der Verwaltung nüchtern ein: Überzeugt habe sein Argument sie nicht. Eingelenkt habe sie erst, weil er im Vorfeld nach eigener Darstellung gezielt Gespräche mit Meinungsführenden in den Fraktionen geführt und sich damit eine Mehrheit für die Initiative aufgebaut hatte. Vor der absehbaren Niederlage habe die Verwaltung reagiert, nicht aus fachlicher Einsicht.

Ein Muster, das über Zürich hinausweist

Wie unterschiedlich Kantone mit denselben Vogelarten umgehen, zeigt der Vergleich mit St. Gallen, das trotz vergleichbarer Faktenlage an der Bejagung von Eichelhäher, Elster und Türkentaube festhält. Zur ökologischen Funktion des Eichelhähers mehr im Dossier Der Eichelhäher in der Schweiz. Weitere Hintergründe im Dossier Einstieg in die Jagdkritik.

Mailand mobilisiert gegen die Hobby-Jagd

Einen Tag vor dem Jagdstart in der Lombardei mobilisieren Tierschützer gegen Italiens Reform C.2984.

Am Samstag, 19. September 2026, soll in Mailand ein nationaler Demonstrationszug gegen die Hobby-Jagd stattfinden.

Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an den Bastioni di Porta Venezia; der Protest richtet sich gegen die geplante italienische Jagdreform DDL S.1552, die nach dem Senatsentscheid als C.2984 in der Abgeordnetenkammer weiterberaten wird.

Mailand wird damit einen Tag vor der allgemeinen Jagderöffnung in der Lombardei zum Schauplatz einer überregionalen Tierschutzmobilisierung. Organisiert wird der Zug laut den Ankündigungen von Fronte Animalista und AVI – Associazione Vegani Internazionale; angesprochen sind Tierschutzvereine, Tierheime, Schutzzentren, Freiwillige und Menschen ohne Organisationszugehörigkeit.

Protest vor Jagdstart

Die Wahl des Datums ist politisch aufgeladen. In der Lombardei beginnt die allgemeine Hobby-Jagdsaison 2026/27 am 20. September, unmittelbar nach dem geplanten Protest in der Metropole der Region.

Die Veranstaltenden wollen den Konflikt damit sichtbar machen: Während regional die Hobby-Jagdsaison beginnt, berät das italienische Parlament über eine Reform, welche die rechtliche Stellung wild lebender Tiere und die Grenzen der Jagdausübung tiefgreifend verändern würde.

Der Aufruf formuliert bewusst breit. Es gehe nicht um die Demonstration einer einzelnen Organisation, sondern um ein gemeinsames Signal verschiedener Bewegungen für den Schutz von Wildtieren, Lebensräumen und Ökosystemen.

Der Anlass: C.2984

Das DDL S.1552 wurde am 23. Juni 2026 vom Senat mit 80 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Es fasst mehrere Vorlagen zusammen und soll das Gesetz 157/1992 ändern, Italiens bisheriges Grundgesetz zum Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel sowie zur Jagd.

Seit dem 24. Juni liegt die Vorlage bei der Camera dei deputati unter der Nummer C.2984. Nach dem zuletzt dokumentierten offiziellen Stand befindet sie sich in der Landwirtschaftskommission; sie ist nicht in Kraft und muss das parlamentarische Verfahren einschliesslich einer endgültigen Annahme noch durchlaufen.

Diese Differenz ist zentral: In Mailand wird gegen einen fortgeschrittenen, vom Senat beschlossenen Entwurf demonstriert, nicht gegen ein bereits geltendes neues Jagdgesetz. Bis zu einem endgültigen Parlamentsbeschluss und der Verkündung bleibt das bisherige Gesetz 157/1992 anwendbar.

Was auf dem Spiel steht

Die Reform greift nicht nur punktuell in Jagdregeln ein. Sie verändert den gesetzlichen Rahmen, in dem Wildtierschutz, Wildtiermanagement und jagdliche Nutzung zueinander stehen. Das Gesetz würde ausdrücklich stärker auf «Bewirtschaftung» ausgerichtet und damit die bisherige Schutzlogik des Gesetzes 157/1992 politisch und rechtlich verschieben.

Zu den umstrittensten Punkten zählen die Ausweitung jagdbarer Arten, flexiblere Jagdzeiten, neue Möglichkeiten für Hobby-Jagd auf schneebedecktem Boden und eine stärkere Rolle privater Akteure bei Wildtierkontrollen. Der Entwurf sieht ausserdem Änderungen bei Jagdbetrieben, Lockvögeln und technischen Hilfsmitteln vor.

StreitpunktBedeutung des Entwurfs
Neue jagdbare ArtenUnter anderem Graugans und verwilderte Stadttaube sollen in den Kreis jagdbarer Arten aufgenommen werden.
Küsten und SträndeDie Lockerung des Jagdverbots auf staatlichem Meeresgrund könnte freie Strand- und Küstenabschnitte sowie weitere Bereiche des demanio marittimo für die Hobby-Jagd öffnen.
NachtjagdtechnikNachtsicht- und Wärmebildgeräte sowie Schalldämpfer werden in Berichten zur Reform als Teil einer technischen Ausweitung der Jagd genannt.
Jagd bei SchneeFür einzelne Jagdformen und Gebiete, besonders im Alpenraum sowie bei bestimmten Huftier- und Wildschweinjagden, sollen Ausnahmen vom Schneeverbot möglich werden.
Private JagdbetriebeJagdbetriebe könnten wirtschaftlicher organisiert und unter Bedingungen mit erweiterten Jagdzeiten versehen werden.
WildtierkontrolleRegionen könnten neben Behörden auch Jagdscheininhaber, Grundeigentümer, Pächter und weitere private Akteure zur Kontrolle heranziehen.
WolfDer Wolf würde aus der besonderen nationalen Schutzliste in Artikel 2 gestrichen. Eine allgemeine Freigabe der Wolfsjagd folgt daraus jedoch nicht automatisch, weil weiterhin europarechtliche Regeln gelten.

Küstenjagd als Symbol

Die Möglichkeit der Hobby-Jagd in Küstenbereichen ist zu einem Symbol für die Reform geworden. Sie beruht auf der erneuten Öffnung des demanio marittimo, des staatlichen Meeresgrunds; dazu gehören je nach konkreter Lage freie Strände, Küstenstreifen, Klippen und andere öffentliche Küstenflächen.

Dabei ist präzise Sprache wichtig: Es geht nicht darum, dass jeder Badestrand jederzeit automatisch zur Jagdfläche wird. Der rechtliche Effekt besteht in der Aufhebung oder Lockerung eines bisherigen Verbots, wodurch solche Gebiete grundsätzlich wieder in den jagdrechtlichen Regelungsbereich geraten können; die konkrete Anwendung hängt von finalem Gesetzestext und regionalen Vorgaben ab.

Für Tierschutzorganisationen ist dies dennoch ein zentraler Angriff auf die öffentliche Sicherheit und auf die Idee gemeinschaftlich nutzbarer Natur- und Erholungsräume. Die Kritik richtet sich gegen eine Politik, die Hobby-Jagd nicht begrenzt, sondern territorial und technisch weiter normalisieren würde.

Widerstand wächst

Die angekündigte Demonstration steht nicht allein. OIPA Milano hat öffentlich erklärt, sich dem nationalen Zug anzuschliessen; der Verein begründet dies mit seinem Widerstand gegen die Jagdreform und gegen die Wildtierpolitik der italienischen Regierung.

Auch ausserhalb des organisierten Tierschutzes wuchs der Widerstand. Wild beim Wild berichtete über Kritik aus Wissenschaft, Umweltverbänden, Kirche und Teilen der politischen Mehrheit; zudem stehen Fragen zur Vereinbarkeit der Reform mit europäischem Naturschutzrecht im Raum.

Die EU-rechtliche Auseinandersetzung betrifft insbesondere die Vogel- und die Habitatrichtlinie. Verbände und Medien verwiesen auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission, die Teile der Reform kritisch beurteilt haben soll; ohne Veröffentlichung des vollständigen Originaldokuments muss dieser Vorwurf jedoch als dokumentierte Kritik und nicht als abschliessend geklärte Rechtsfeststellung dargestellt werden.

Mailand als Signal

Der geplante Zug verbindet zwei Ebenen: die konkrete Jagdpolitik der Lombardei und den Kampf um das nationale Jagdrecht. Die Demonstrierenden wollen verhindern, dass eine Reform mit weitreichenden Folgen für Wildtiere, Schutzgebiete, Küstenräume und die öffentliche Nutzung der Landschaft ohne breiten gesellschaftlichen Widerspruch verabschiedet wird.

Die Kundgebung am 19. September ist deshalb mehr als ein Aktionstag gegen die Hobby-Jagd. Sie ist ein öffentlicher Appell an die Abgeordnetenkammer, C.2984 nicht unverändert zu verabschieden, und die italienische Wildtierpolitik wieder an Schutz, Biodiversität und wissenschaftlichen Kriterien auszurichten.

Service

Nationaler Demonstrationszug gegen die Hobby-Jagd
Datum: Samstag, 19. September 2026
Zeit: 14.00 Uhr
Ort: Bastioni di Porta Venezia, Mailand

Offener Brief an Regierungsrat Dölf Biasotto zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an Regierungsrat Dölf Biasotto, zwei Wochen Frist.

Nach seiner Antwort auf eine Bürgeranfrage zur Fuchsjagd richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an den Appenzeller Regierungsrat Dölf Biasotto.

Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 4. September 2026 beantwortete Regierungsrat Dölf Biasotto, zuständig für Bau und Volkswirtschaft, die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd. Anders als die meisten Kantone antwortete er persönlich und ausführlich, auf viereinhalb Seiten. Gerade weil die Antwort konkrete Aussagen enthält, lässt sie sich an ihren eigenen Massstäben überprüfen.

Mehrere dieser Aussagen werfen Fragen auf: Der Kanton erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchzuführen und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen. Gleichzeitig ist der Fuchs im Jagdjahr 2026/2027 vom 1. Juli bis 28. Februar jagdbar. Die Fakten haben wir in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben» eingeordnet, mit den Zahlen des Bundesamts für Umwelt und einem Musterbrief an die Mitglieder des Kantonsrats.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann, an den Glarner Landammann Markus Heer und an die Urner Sicherheitsdirektion: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 14.9.2026 an Regierungsrat Dölf Biasotto übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Regierungsrat Dölf Biasotto

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Mit Interesse haben wir Ihre Antwort vom 4. September 2026 auf die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd zur Kenntnis genommen. Anders als die meisten Kantone haben Sie sich die Mühe gemacht, auf viereinhalb Seiten persönlich und ausführlich zu antworten. Das anerkennen wir. Umso mehr fällt ins Gewicht, dass Ihre Antwort in mehreren zentralen Punkten Fragen aufwirft, die aus unserer Sicht einer Präzisierung bedürfen. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Nicht proaktiv gefördert», aber acht Monate Jagdzeit ohne jede Erhebung

Sie schreiben, die Fuchsjagd werde in Appenzell Ausserrhoden «nicht proaktiv gefördert». Im selben Schreiben räumen Sie ein, der Kanton führe «keine wissenschaftliche Erhebung zu unserer Fuchsbejagung» und lege «keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe» fest. Gleichzeitig ist der Fuchs im Kanton acht Monate im Jahr, vom 1. Juli bis 28. Februar, jagdbar. Diese Jagdzeit ist keine polemische Zuspitzung, sondern die amtliche Vorgabe des Kantons selbst: Nach den auf ar.ch publizierten Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2026/2027 ist «für den Dachs, den Fuchs und das Wildschwein die Jagdzeit vom 1. Juli bis max. 28. Februar festgelegt».

Eine reguläre Jagdzeit von acht Monaten ohne messbares Ziel, ohne zahlenmässige Vorgabe und ohne Erfolgskontrolle ist keine punktuelle Ausnahme-Massnahme. Wie lässt sich diese Praxis mit der Aussage vereinbaren, die Fuchsjagd werde nicht proaktiv gefördert?

2. Drei Fragen bleiben unbeantwortet

Die Bürgerin fragte nach dem konkreten, messbaren Ziel der Fuchsjagd, nach den Daten zur Zielerreichung und nach der wissenschaftlichen Grundlage. Ihre Antwort nennt kein messbares Ziel, verweist auf keine Daten zur Erfolgskontrolle und führt keine wissenschaftliche Quelle an. Stattdessen beziehen Sie sich auf «langjährige Erfahrung» und die Beurteilung durch die Wildhut.

Ohne eigene Datenerhebung und ohne benannte externe Evidenz kann der Kanton weder die Zielerreichung überprüfen noch einen standortspezifischen Nutzen der regulären Fuchsjagd belegen. Können Sie den verlangten Nutzennachweis nachreichen?

3. Das Beispiel Genf und die Frage der Übertragbarkeit

Sie verweisen selbst auf den Kanton Genf, dessen wildhutbasiertes Modell Sie als vorbildlich zitieren. Genau dieses Modell kommt seit 1974 ohne die milizjagdlich ausgeübte Jagd auf den Fuchs aus. Nur staatliche Wildhüter greifen dort ein, in den letzten beiden Jahren ohne einen einzigen als Regulation erfassten Abschuss. Ein von Ihnen selbst gewähltes Referenzbeispiel stützt damit gerade nicht die Notwendigkeit einer regulären Fuchsjagd, sondern zeigt, dass ein Kanton ohne sie auskommt. Wie beurteilen Sie die Übertragbarkeit des Genfer Modells auf Appenzell Ausserrhoden?

4. Die Wildhut tötet einen Bruchteil, die reguläre Jagd die grosse Mehrheit

Sie beschreiben die Wildhut als sorgfältige Fachstelle, die kranke Tiere unter schwierigen Bedingungen erlöst. Die kantonale Abgangsstatistik zeigt das Mengenverhältnis deutlich: Im Jagdjahr 2024/2025 wurden 388 Füchse in der Jagd und 14 durch die Wildhut getötet, im Vorjahr 346 gegenüber 10. Die Wildhüter machten damit rund drei Prozent der durch Jagd und Wildhüter getöteten Füchse aus.

Wenn die Wildhut gezielt bei kranken oder konfliktverursachenden Tieren eingreift, die weitaus grössere Zahl der Füchse jedoch in der regulären Patentjagd getötet wird, stellt sich die Frage nach dem eigenständigen, messbaren Zweck dieser regulären Jagd. Wie begründet der Kanton diese Grössenordnung, wenn der tierschutzorientierte Anteil, auf den Sie sich berufen, zahlenmässig kaum ins Gewicht fällt?

5. Krankheitsrisiken und Datengrundlage

Sie begründen die Fuchsjagd mit dem Risiko von Krankheiten wie Räude sowie mit Ängsten in der Bevölkerung. Belege für einen Zusammenhang zwischen der regulären Bejagung und einer Verringerung des Krankheitsgeschehens nennen Sie nicht. Ohne Erhebung lassen sich weder Gesundheitszustand und Dynamik der lokalen Fuchspopulation noch die Wirkung der Jagd darauf beurteilen.

Ein besonders aussagekräftiger Schweizer Vergleichswert liegt aus dem Kanton Luzern vor. Dort wurden im Jagdjahr 2018/2019 bei 2’217 erlegten Füchsen 39 Krankheitsbefunde registriert, das entspricht 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der erlegten Tiere waren in dieser Erfassung ohne dokumentierten Krankheitsbefund. Der Regierungsrat nennt keine Daten, die auf eine abweichende gesundheitliche Situation in Appenzell Ausserrhoden hindeuten. Auf welche Daten stützt der Kanton die Annahme, die Bejagung senke ein Krankheitsrisiko?

6. Die wissenschaftliche Befundlage

Die wissenschaftliche Befundlage weist darauf hin, dass die heute übliche, räumlich nicht koordinierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig reguliert. Kompensation durch höhere Fortpflanzung, bessere Überlebensraten und Zuwanderung kann Abschüsse rasch ausgleichen (Baker und Harris 2006, Rushton et al. 2006, Kämmerle et al. 2019). Der aktuelle SWILD-Fachbericht für den Kanton Zug kommt zum Schluss, dass mit der gegenwärtig praktizierten Jagd weder eine nachhaltige Bestandsregulation noch eine Verringerung des Infektionsrisikos erreicht wird.

Für den Fuchsbandwurm berichtete Comte et al. (2017) aus einem französischen Untersuchungsgebiet im Raum Nancy trotz hohen Jagddrucks von einem Anstieg der Prävalenz von 44 auf 55 Prozent. Der SWILD-Bericht verweist zudem darauf, dass die Prävalenz in Luxemburg nach dem Jagdverbot von 2015 zurückging; zugleich hält er fest, dass für Luxemburg keine wissenschaftlich publizierten Daten zur Bestandsentwicklung vorliegen. War diese Befundlage dem Regierungsrat bekannt, bevor er die Ausserrhoder Fuchsjagd im Wesentlichen auf «langjährige Erfahrung» stützte?

7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Schweizer Kanton auf dieselbe Frage mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der Fachbericht von SWILD, der der Zuger Jagdkommission am 16. Juni 2026 vorgelegt wurde, kommt zum Schluss, dass die heute praktizierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig regulieren kann, die Seuchenbekämpfung nicht verbessert und beim Schutz von Nutztieren nicht-letalen Massnahmen unterlegen ist. Hat die Ausserrhoder Regierung diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher wissenschaftlich belegte und für Appenzell Ausserrhoden messbare Zweck rechtfertigt die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige reguläre Fuchsjagd, wenn der Kanton selbst erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung durchzuführen, keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen, und die Wildhut nur einen Bruchteil der Tiere entnimmt? Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art und setzt den Rahmen für die kantonale Jagdregelung. Es verpflichtet den Kanton jedoch nicht zu einer allgemeinen regulären Fuchsjagd.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Appenzell Ausserrhoden reiht sich damit in eine wachsende Serie kantonaler Auseinandersetzungen über die Fuchsjagd ein. In Luzern, Glarus und Uri hat die IG Wild beim Wild Behörden mit Fragen zu Zielsetzung, Datengrundlage und Wirksamkeit der Fuchsjagd konfrontiert.

Der Fall Appenzell Ausserrhoden ist jedoch besonders aufschlussreich: Regierungsrat Biasotto hat nicht ausweichend geantwortet, sondern ausführlich. Seine Antwort hält zugleich fest, dass der Kanton keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchführt und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festlegt. Damit bleibt eine Frage offen: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage rechtfertigt der Kanton die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige Fuchsjagd, bei der jedes Jahr mehrere hundert Füchse getötet werden?

Wer selbst aktiv werden will, findet die Faktenanalyse, die BAFU-Zahlen und einen Musterbrief für die Mitglieder des Kantonsrats in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben». Hintergründe bietet die Übersicht Schluss mit der Fuchsjagd, zum Genfer Vorbild der Beitrag Abschaffung der Hobby-Jagd nach dem Vorbild des Kantons Genf und zur psychologischen Dimension der Ausserrhoder Jagd der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Forschungshirsch «Ossi» auf Rügen erlegt: Ein Schuss gegen die Wissenschaft

Ein besenderter Rothirsch aus einem laufenden Forschungsprojekt wird erlegt, laut Jagdverband ohne Abschussfreigabe. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage an die Jagdpraxis auf.

Auf der Ostseeinsel Rügen ist im September 2026 der besenderte Forschungshirsch «Ossi» erlegt worden.

Nach Angaben des Jagdverbands Rügen und Hiddensee lag für das deutlich markierte Tier keine Abschussfreigabe vor.

Der junge Rothirsch trug ein auffälliges gelbes Senderhalsband mit der Nummer 60 sowie Ohrmarken. Als erster besenderter junger Hirsch des Forschungsprojekts «Wild auf Wanderschaft» lieferte er über längere Zeit Bewegungsdaten zum Rotwild auf Rügen und Hiddensee. Die Daten sollten helfen, zu verstehen, wie sich die Tiere zwischen Wäldern, Feldern, Küstenräumen und touristisch genutzten Gebieten bewegen. Mit «Ossi» ist eines der zentralen Forschungstiere des Projekts tot.

Deutlich markiert und dennoch erlegt

Thomas Nissen, Vorsitzender des Jagdverbands Rügen und Hiddensee, bezeichnete den Abschuss als wissenschaftlichen und wildtierökologischen Verlust. Das Projekt sei auf den Inseln bekannt gewesen, mehrfach medial vorgestellt und auch im Rahmen eines Rotwildsymposiums thematisiert worden. Der Verband fordert Aufklärung, weist aber zugleich darauf hin, keine Ermittlungsbehörde zu sein.

Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Wie verlässlich ist die viel beschworene Ansprache von Wildtieren vor dem Schuss? Ein Forschungshirsch mit gelbem Halsband und Ohrmarken hätte nicht in einer Abschussstatistik enden dürfen. Ob die Markierungen im konkreten Moment sichtbar waren, unter welchen Bedingungen geschossen wurde und weshalb der Hirsch überhaupt erlegt wurde, muss nun aufgeklärt werden.

Auch in der Schweiz zeigen dokumentierte Fehlabschüsse immer wieder, welche Folgen es hat, wenn Tiere nicht zweifelsfrei angesprochen werden. Erst im September 2026 wurde im Bündner Avers ein Pferd mit einem Hirsch verwechselt und erschossen, am selben Jagdwochenende, an dem im Tessin zwei Hobby-Jäger tödlich verunglückten. Ein Fall wie jener von «Ossi» verweist deshalb nicht bloss auf ein individuelles Versagen, sondern auf ein strukturelles Risiko einer Hobby-Jagdpraxis, in der Fehlentscheidungen für Tiere tödlich enden.

Empörung über den Verlust, aber welchen Verlust?

Bemerkenswert ist, dass gerade der Jagdverband den Vorgang öffentlich kritisiert. In seiner Kommunikation stehen der Verlust wissenschaftlicher Daten, der wildtierökologische Schaden und die Kosten einer möglichen erneuten Besenderung im Zentrum. Dass ein individuell bekanntes Tier getötet wurde, dessen Bewegungen über längere Zeit dokumentiert wurden, wird damit vor allem als Verlust für Forschung und Projektfinanzierung behandelt.

Für «Ossi» selbst bleibt in dieser Rechnung wenig Raum. Er war nicht bloss ein Senderträger oder ein Datensatz, sondern ein lebendes Wildtier mit einem eigenen Bewegungsraum und einer eigenen Geschichte. Seine Bekanntheit schützt ihn im Nachhinein vor dem Vergessen, nicht aber vor dem Schuss.

Ungeklärt ist zudem, was nach dem Abschuss mit dem Tier geschah. Öffentliche Berichte weisen darauf hin, dass zum Verbleib des Wildbrets bislang keine Angaben vorliegen. Ob der Hirsch zerwirkt, verkauft, weitergegeben oder verzehrt wurde, ist nicht dokumentiert.

Was der Fall über die Hobby-Jagd verrät

«Ossi» war kein anonymes Tier in einer Jagdstatistik. Er war ein markierter, wissenschaftlich begleiteter Rothirsch. Wenn selbst ein solches Tier nicht vor einem unzulässigen oder ungeklärten Abschuss geschützt ist, stellt sich die Frage, welche praktische Bedeutung Kennzeichnung, Projektkommunikation und angebliche Sorgfaltspflichten im Hobby-Jagdalltag tatsächlich haben.

Der Rothirsch wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung zum Tier des Jahres 2026 erklärt. Gleichzeitig wird er in weiten Teilen Europas noch immer vor allem als regulierbares Abschussobjekt behandelt. In der Schweiz wurde er im 19. Jahrhundert durch intensive Verfolgung und Bejagung ausgerottet und kehrte erst ab dem frühen 20. Jahrhundert über die Alpen aus eigener Kraft zurück. Der Tod von «Ossi» auf Rügen zeigt, wie rasch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn, individueller Tierschutz und der Anspruch auf sorgfältige Jagdausübung an einem einzigen Schuss scheitern können.

Willy Schraen und die Eröffnung: Der Stolz auf das Töten

Zur Eröffnung der Saison 2026/27 inszeniert Frankreichs oberster Hobby-Jäger Trotz und Traditionsstolz. Dahinter steht eine Weltsicht, die das Töten zum Vergnügen erklärt und die Natur zum Privatbesitz.

Zur Eröffnung der französischen Hobby-Jagdsaison 2026/27 hat sich Willy Schraen, Präsident der Fédération Nationale des Chasseurs (FNC), am 13. September 2026 in einer Videobotschaft an die Hobby-Jäger und an die französische Gesellschaft gewandt.

Sein zentraler Appell: «Seid stolz, Hobby-Jäger zu sein.» Und mit Nachdruck: «Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir werden weder auf unsere Territorien noch auf unsere Traditionen noch auf unsere Rechte verzichten.» Es ist die vertraute Kampfansage des obersten französischen Hobby-Jägers an alle, die die Freizeittötung von Wildtieren infrage stellen.

Das Vokabular ist bei Schraen kein Zufall. «Wir antworten auf Karikaturen mit Fakten, auf Provokationen mit unserer Kaltblütigkeit und auf Angriffe mit unserer Einheit», rief er den Anhängern zu. Stolz, Tradition, Rechte, Gelassenheit. Es inszeniert die Hobby-Jagd als bedrohtes Kulturgut, das gegen angebliche Angriffe verteidigt werden müsse. Konkret zielte Schraen dabei auf die Grüne Abgeordnete Sandrine Rousseau, die dazu aufgerufen hatte, sich zur Eröffnung in Wälder und Felder zu begeben. Doch wer Schraens Aussagen der vergangenen Jahre zusammennimmt, erkennt, worauf dieser Stolz tatsächlich fusst: auf der Normalisierung des Tötens als Vergnügen, auf einem Besitzanspruch gegenüber der Natur und auf der Abwertung jeder ökologischen Kritik. Es lohnt sich, hinter die Parolen zu blicken.

«Ich töte gerne Tiere»

Anders als die meisten Funktionäre, die ihr Tun hinter Begriffen wie «Wildtiermanagement», «Dienst an der Natur» oder «Hege» verstecken, hat Schraen den Kern einmal selbst ausgesprochen. Im August 2020, zur Veröffentlichung seines Buchs «Un chasseur en campagne», antwortete er im Sender CNews auf die Frage, ob ihm das Verfolgen und Erlegen Freude bereite: «Die Antwort ist ja. Ich töte gerne Tiere im Rahmen der Jagd.» Töten sei «überhaupt nicht gewalttätig». Man müsse nicht jagen, um sich zu ernähren, räumte er ein, aber es sei «ein grosses Vergnügen».

Diese Offenheit ist entlarvend. Sie benennt genau jenes Motiv, das die kritische Auseinandersetzung mit der Hobby-Jagd seit Langem ins Zentrum rückt: die Lust am Töten. Schraen liefert die Widerlegung seiner eigenen Rechtfertigung gleich mit. Wer einräumt, dass Nahrung kein Grund ist, hat die Ernährungsfrage selbst erledigt. Was bleibt, ist das Vergnügen an Verfolgung, Schuss und Tod eines fühlenden Lebewesens. Wir haben diese Selbstoffenbarung ausführlich eingeordnet: «Ich töte gerne Tiere»: Was die Hobby-Jagd verschweigt.

Bezeichnend ist auch, wie Schraen seine Botschaft zur Sicherheit formuliert. «Nicht zu schiessen ist auch ein Akt der Jagd», mahnte er zur Eröffnung. Der Satz soll umsichtig klingen, offenbart aber die Grundhaltung: Der Schuss ist die Norm, der Verzicht die lobenswerte Ausnahme.

«Die Natur gehört nicht allen»

Zum Selbstbild des Willy Schraen gehört ein auffälliger Besitzanspruch. Wenn Spaziergänger sich unsicher fühlten, weil sie während der Saison auf bewaffnete Hobby-Jäger träfen, empfahl er ihnen kühl, doch «bei sich zu Hause» spazieren zu gehen. Sein Satz «Die Natur gehört nicht allen» brachte ihm eine Welle der Empörung ein, den Spott der Tierschutzorganisation PETA und vom Direktor der französischen Vogelschutzliga den Titel «der Trump am Abzug».

Man höre genau hin: Nicht die Menschen, die sich unbewaffnet im Wald bewegen wollen, haben nach dieser Logik ein Anrecht auf die Natur, sondern jene, die mit dem Gewehr kommen. Wer sich am Anblick eines Hobby-Jägers störe, solle zu Hause bleiben. Spaziergängerinnen, Familien und Velofahrende erscheinen als Störfaktoren, während bewaffnete Hobby-Jäger ihre «Leidenschaft» auf derselben Fläche ausüben sollen. Der öffentliche Konflikt wird kurzerhand umgedreht: Rechtfertigen soll sich nicht, wer tötet, sondern wer sich frei und sicher bewegen will. Genau diese Umkehr wiederholte Schraen zur Eröffnung 2026, als er nicht die bewaffnete Jagd, sondern den Protestaufruf einer Abgeordneten zur «unverantwortlichen Aufforderung zur Konfrontation» erklärte.

Der Feind heisst «Ökologie»

Schraens Rhetorik lebt vom Feindbild. Naturschutz wird bei ihm zur «écologie punitive», zur Strafökologie. Wer Rückzugsräume für Wildtiere nach Extremereignissen fordert, betreibe die «Ideologie von Ökos, die nichts davon verstehen». So wies er die Forderung nach Sperrung von Brandflächen für die Hobby-Jagd als «lächerlich» zurück, obwohl Portugal genau diesen Schritt gegangen ist und die Datenlage ihm widerspricht. Wir haben den Fall dokumentiert: Waldbrände und Hobby-Jagd: Was Portugal regelt und Frankreich nicht.

Zur Eröffnung 2026 verfeinerte Schraen diese Strategie: «Wir stellen der Ideologie die Wissenschaft entgegen», verkündete er und rief die Hobby-Jäger auf, ihre Abschüsse zu dokumentieren, um «objektive Daten» gegen politische Entscheide in der Hand zu haben. Was nach Sachlichkeit klingt, ist ein Deutungsanspruch: Nicht die unabhängige Forschung soll über den Zustand der Wildbestände urteilen, sondern die Zahlen jener, die selbst das Gewehr führen.

Dasselbe Muster zeigt sich beim Blei in der Jagdmunition. Als die EU das Verbot um Jahre verschob, feierte Schraen dies als Sieg der «Realitäten des ländlichen Raums» über eine angeblich abgehobene Kommission. Dass hinter der Verwässerung eine Allianz aus Hobby-Jagdverbänden und Munitionsindustrie stand, blieb in seiner Erzählung unerwähnt. Dabei geht es bei Blei nicht um eine Geschmacksfrage, sondern um ein hochgiftiges Schwermetall, das Greifvögel, Aasfresser und ganze Ökosysteme schädigt. Nachzulesen hier: Blei in der Jagd: Wie Politik, Lobby und Übergangsfristen ein Gift am Leben halten.

Wie sehr diese Verteidigung des Giftigen zur Selbstinszenierung des Verbands gehört, zeigte Schraen auch im Streit um die Leimruten: Als Frankreich einer EU-Vorgabe folgte und die grausame Vogelfangmethode einschränkte, erklärte er sich «vollständig dagegen» und drohte mit Klagen, im Namen von Menschen «mit starken Werten, die Freude daran haben, ein paar Vögel zu fangen».

Der Wolf als Feindbild

Wie weit Schraens Denken reicht, zeigt seine Haltung zum Wolf. Am FNC-Kongress in Deauville im März 2026 stellte er sich hinter jene, die den Beutegreifer nicht mehr dulden wollen. Nach der Wiedergabe des jagdnahen Portals «Chasses Éternelles» trieb er die Argumentation bis zum Äussersten: In gewissen Zonen sei der Wolf mit dem Vorrang der Weidewirtschaft nicht mehr vereinbar, dort müsse man das ganze Rudel eliminieren können. Als Vorbild für Effizienz nannte er ausgerechnet die Schweiz.

Hinter dem Tier steht bei Schraen stets eine Weltanschauung: der Mensch als Herr, der entscheidet, welche Art wo zu existieren hat. Der Wolf ist dabei nur das sichtbare Feindbild. Die Logik dahinter trifft alle Wildtiere, die dem Zugriff der Hobby-Jagd im Weg stehen, vom Fuchs über die Krähe bis zum Wasservogel.

Ein Stolz ohne Fundament

Der Aufruf zur «Kaltblütigkeit» zur Saisoneröffnung ist deshalb mehr als eine Floskel. Kaltblütigkeit ist präzise jene Haltung, die nötig ist, um ein Lebewesen zu verfolgen und zu erlegen, ohne dass die natürliche Hemmung greift, und dies auch noch als Quelle des Stolzes zu begreifen. Empathie gegenüber Tieren ist kein Zeichen von Naivität, sondern eine moralische Fähigkeit. Die wiederholte Gewöhnung an Gewalt kann diese Empathie abstumpfen lassen. Wer sie im Namen von Tradition, Besitz oder «Leidenschaft» verdrängt, macht das Töten gesellschaftlich akzeptabel, obwohl es weder für die Ernährung noch für ein verantwortungsvolles Naturerleben nötig ist. Diese psychologische Dimension der Hobby-Jagd beleuchten wir vertieft in unserem Dossier Psychologie & Jagd.

Genau diese Verschiebung feiert Schraen als Tugend. Sein «Stolz» ist kein Stolz auf Naturschutz oder Verantwortung, sondern der Stolz einer Lobby, die ihre gesellschaftliche Deutungshoheit verteidigt: das Recht, Wildtiere als Freizeitbeschäftigung zu töten, und Kritik daran als Angriff auf Tradition und ländliche Identität abzuwehren. Die ehrlichste Aussage dieses Mannes bleibt jene zum Vergnügen am Töten. Alles Übrige, Tradition, Territorium, Rechte und vermeintliche Gelassenheit, ist politische Kulisse.

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Verantwortung

Diese Podcast-Episode führt von Graubünden ins Tessin, vom Pferd, das mit einem Hirsch verwechselt wurde, bis zu Wildtierkorridoren, die Jura und Alpen verbinden sollen.

Wild beim Wild recherchiert und dokumentiert die Jagd-Saison 2026/27 so gründlich, dass man beinahe vergisst, selbst hinauszugehen und nachzuschauen.

Im Mittelpunkt stehen Jagdunfälle, behördliche Aufsicht, Wildtierpolitik, die Widersprüche der Jagdkultur und ein konkretes Hilfsangebot für Gewaltbetroffene im Tessin.

Die Episode beginnt bei den Grenzen der Jagdaufsicht: Ein Wildhüter aus Graubünden beschreibt Wärmebildkontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und Nachsuchen nach angeschossenen Tieren. Doch gerade diese Nachsuchen zeigen das Problem: Jährlich sind es rund tausend, und längst nicht jedes verletzte Tier wird gefunden. Dazu kommen Fehlabschüsse, Kontrollen, ein im Avers mit einem Hirsch verwechseltes Pferd sowie tödliche Jagdunfälle im Berggebiet. Die zentrale Frage lautet: Was sagt es über ein System aus, wenn es intensive Kontrollen braucht, um die Schäden seiner eigenen Praxis zu begrenzen?

Danach richtet sich der Blick auf die Wildtierpolitik. Die Luchse im südlichen Mittelland sind ein positives Signal, aber kein Grund zur Entwarnung: Die Verbindung zwischen Jura und Alpen hängt an wenigen, vielfach zerstörten oder beeinträchtigten Wildtierkorridoren. Gleichzeitig mehren sich politische Zeichen für einen Kurswechsel – etwa die Forderung nach wissenschaftlich fundiertem Fuchsmanagement in Bern oder Zürcher Entscheide gegen die Bejagung bestimmter Vogelarten und für betreute Taubenschläge statt Tötung.

Auch die Jagdkultur wird kritisch beleuchtet: hohe Abschusspläne, Wolfsregulation, problematische Schüsse bei schlechten Lichtverhältnissen und die Differenz zwischen Verbandskodex und öffentlich präsentierten Erlegerbildern. Internationale Jagdzahlen zeigen zudem ein uneinheitliches, insgesamt aber brüchiges Bild: In mehreren Ländern sinken Jagdausweise und Nachwuchs deutlich. Gleichzeitig werden Risiken und blinde Flecken sichtbar – von fragwürdigen Jagdpraktiken bis zur Verharmlosung gesundheitlicher Risiken von Wildbret.

Zum Schluss geht es um Waffenzugang, Gewalt und konkrete Hilfe. Nach dem Femizid von Faido unterstützt Wild beim Wild die «Cassette Arancioni» im Tessin: orange Briefkästen, über die Betroffene von Gewalt anonym und niederschwellig Unterstützung anfordern können. Die Episode verbindet damit Wildtier- und Jagdpolitik mit einer grundsätzlichen gesellschaftlichen Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn Kontrolle, Waffen und Gewaltfolgen nicht als Einzelfälle, sondern als strukturelle Probleme sichtbar werden?

Schlussgedanke: Die Saison zeigt nicht bloss einzelne Fehltritte. Sie zeigt ein System, dessen Folgen bei Tieren, in der Landschaft und bei Menschen sichtbar werden und das sich der Frage nach Verantwortung stellen muss.

Sarajevo-Safaris: Die Lugano-Spur im Fokus

Eine Gruppe von Hobby-Jägern rund um einen Luganer Kunsthändler soll für die «Menschen-Safaris» nach Bosnien gereist sein. Belege fehlen, seriöse Recherchen zweifeln, und genau deshalb lohnt der zweite Blick.

Vor rund zehn Monaten griffen wir erstmals den schwerwiegenden Verdacht auf, wonach wohlhabende Westeuropäer während des Bosnienkriegs dafür bezahlt haben sollen, von den Hügeln um Sarajevo auf Zivilistinnen und Zivilisten zu schiessen.

Damals stand die Analogie im Vordergrund, die sich aufdrängt, sobald man das Milieu kennt. Jetzt taucht erstmals ein konkreter Bezug zum Tessin auf. Zugleich wird deutlicher, wie dünn die öffentlich bekannte Beweislage weiterhin ist.

Was neu ist

Wie der «Blick» am 13. September 2026 berichtet, sind bei der Schweizer Bundesanwaltschaft Strafanzeigen mit Informationen zu möglichen Tätern und Mitwissenden aus der Schweiz eingegangen. BA-Sprecher Maximilian Tikhomirov bestätigt die Anzeigen, äussert sich zu Details aber nicht. Er sagt lediglich, man prüfe die Anzeigen nach dem üblichen Vorgehen, und betont, dass bisher kein Strafverfahren eröffnet wurde. Noch sei offen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und ob die Bundesanwaltschaft überhaupt zuständig wäre.

Damit rückt zum ersten Mal eine geografisch konkrete Tessiner Dimension ins Bild. Der Mailänder Autor Ezio Gavazzeni, der die internationalen Ermittlungen mit seinem Buch «I cecchini del weekend» («Die Wochenendschützen») ins Rollen gebracht hat, konkretisiert seine früheren Andeutungen erstmals. Gavazzeni zufolge handle es sich um Schweizer und Italiener, die sich damals um einen Kunsthändler in Lugano gruppiert hätten. Die Gruppe habe aus Jägern bestanden, die für die «Sniper-Safaris» gemeinsam nach Bosnien gereist seien. Der Kunsthändler soll selbst nicht geschossen, aber von den behaupteten Reisen und Taten detailliert erfahren haben. Der «Blick» berichtet, zwei voneinander unabhängige Quellen stützten diese Darstellung; öffentlich überprüfbare Belege liegen jedoch nicht vor.

Ein entscheidender Satz steht denn auch im «Blick»: Belastbare Belege dafür fehlen bis jetzt.

Der Ursprung des Verdachts

Ins Rollen kam alles mit dem slowenischen Dokumentarfilm «Sarajevo Safari» (2022) von Miran Zupanič. Gavazzeni sah den Film und begann zu recherchieren. In seinem im März 2026 erschienenen Buch behauptet er, rund 230 Italiener und insgesamt mehrere Hundert Ausländer könnten beteiligt gewesen sein. Kolportiert werden zudem Tarife, die an blanken Zynismus grenzen: Nach Angaben, die bislang nicht unabhängig belegt sind, sollen bis zu 25’000 Euro für einen erschossenen Mann, 40’000 für eine Frau und knapp 50’000 für ein Kind bezahlt worden sein. Die «Kundschaft» sei meist über Triest angereist und von Angehörigen der bosnisch-serbischen Armee zu den Stellungen gebracht worden.

Die Ermittlungslandschaft ist real und international. In Mailand läuft seit 2025 ein Verfahren; im Februar 2026 wurde ein inzwischen 80-jähriger Mann aus Norditalien einvernommen, der die Vorwürfe zurückweist. In Österreich läuft seit April 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen einen österreichischen Staatsbürger sowie eine unbekannte Person. Ende Juni war zudem ein Austausch italienischer, belgischer und bosnischer Ermittler im Rahmen der EU-Justizbehörde Eurojust angekündigt; Angaben zu Ort und genauer Zusammensetzung der Runde sind in den öffentlichen Berichten nicht einheitlich. Gavazzeni sagt, er sei von den Staatsanwaltschaften in Bern und Brüssel angehört worden und habe auch die Bundesanwaltschaft mit Namen mutmasslicher Zeugen versorgt.

Warum wir hier vorsichtig bleiben

Und jetzt der Teil, den man in reisserischen Aufmachern gern weglässt. Die Recherche des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) stellt die Beweislage substanziell infrage, und wir nehmen diese Zweifel ernst, weil Glaubwürdigkeit nicht teilbar ist.

BIRN hat die Darstellung im Juli 2026 auseinandergenommen: Die Beweislage sei dünn, die Aussagen zentraler Quellen widersprüchlich und unbestätigt. Zwei namentlich genannte Schlüsselquellen distanzierten sich später von der Darstellung im Buch. Eine Forscherin des Belgrader Humanitarian Law Center durchsuchte die Archive des UNO-Kriegsverbrechertribunals und fand ausser einer bekannten Zeugenaussage und dem Fall eines kanadischen Freiwilligen nichts, wobei dieser Kanadier gerade kein zahlender Tourist, sondern ein ausländischer Kämpfer war. Ein früherer UNO-Pressesprecher gibt zu bedenken, dass in Sarajevo durchgehend die renommiertesten Kriegsreporter der Welt stationiert waren, und hält es für kaum vorstellbar, dass ihnen eine derart gravierende Sache entgangen wäre. Beobachter, die den Fall seit Langem verfolgen, weisen zudem darauf hin, dass Gavazzenis Erzählung mit der Zeit gewachsen ist, von einer kleinen Zahl Beteiligter zu Bussen voller Schützen und über 300 Personen, samt einer angeblichen geheimen Landepiste bei Sarajevo, für die es keinen Nachweis gibt. In einer jüngsten gemeinsamen Recherche kamen ARTE und BIRN erneut zum Schluss, dass ein schlüssiger Beweis weiterhin fehlt.

Gavazzeni hält dagegen, das sei der Finger, der den Mond verdecke, ein Ablenkungsmanöver, um eine von mehreren europäischen Staatsanwaltschaften getragene Untersuchung scheitern zu lassen.

Was der Fall über Jagdkultur sichtbar macht

Ob sich die Vorwürfe erhärten, ist offen. Gerade deshalb darf dieser Fall nicht als Beleg dafür dienen, Hobby-Jäger pauschal mit Kriegsverbrechen in Verbindung zu bringen. Eine solche Gleichsetzung wäre falsch.

Gleichwohl ist auffällig, dass in den bisherigen Erzählungen, Anzeigen und Medienberichten immer wieder von Menschen aus einem Milieu die Rede ist, in dem Waffen, Schiessen und organisierte Jagdreisen selbstverständlich sind. Auch die These, mögliche Reisen könnten über Strukturen abgewickelt worden sein, die sonst Jagdreisen in Länder wie Ungarn, Kroatien oder Rumänien organisieren, ist bislang eine Ermittlungsannahme, kein nachgewiesener Befund.

Für uns liegt die Relevanz deshalb nicht in einer vorschnellen Schuldzuweisung. Sie liegt in der Frage, welche kulturellen Bilder hinter der Jagd als Freizeitvergnügen stehen: das Tier als Trophäe, das Zielfernrohr als Distanzinstrument, das Töten als Erlebnis und Statussymbol. Diese Kritik an der Lustjagd steht für sich. Sie braucht keinen unbewiesenen Fall, um berechtigt zu sein.

Sollten sich die Vorwürfe von Sarajevo bestätigen, wäre allerdings zu klären, welche Netzwerke, welche Vermittler und welche Normalisierung von Gewalt solche Taten ermöglicht oder begünstigt haben könnten. Bis dahin gilt: recherchieren, präzise unterscheiden und weder verharmlosen noch behaupten, was nicht belegt ist. Wir bleiben an der Sache dran und melden uns, sobald die Bundesanwaltschaft Klarheit schafft, in die eine oder die andere Richtung.

Sachsen-Anhalt entzieht AfD-Jägern waffenrechtliche Erlaubnisse

Laut BILD-Recherche verloren 17 Hobby-Jäger bereits Waffen und waffenrechtliche Erlaubnisse; 122 weitere Fälle werden demnach geprüft.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat rechtskräftig bestätigt, dass Mitgliedern und Unterstützern des dort als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbands waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden können.

Nach einer BILD-Recherche vom 12. September 2026 sollen deswegen inzwischen 17 Hobby-Jäger ihre Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnisse verloren haben, in 122 weiteren Fällen liefen demnach Prüfungen oder Verfahren.

Ein Dachdeckermeister ohne Waffenschrank

Zu den Betroffenen gehört laut BILD Marcel Pries, Dachdeckermeister und passionierter Hobby-Jäger aus Sachsen-Anhalt. Er ist AfD-Mitglied und musste sieben Waffen abgeben. Die Zeitung zeigt ihn vor den leeren Waffenschränken im Keller seines Hauses und berichtet zusätzlich von Jagdscheinentzugs bei einem Teil der 17 Betroffenen. Die konkrete Zählweise von 17 Hobby-Jägern und 122 laufenden Fällen, ebenso wie die exakte Zuordnung zu Waffenbesitzkarten und Jagdscheinen im Einzelfall, ist bislang ausschliesslich über die BILDplus-Recherche belegt und lässt sich öffentlich nicht unabhängig verifizieren.

Das Urteil aus Magdeburg, präzise eingeordnet

Das OVG schuf kein neues Grundsatzurteil, sondern machte am 7. August 2026 in drei Verfahren (Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25 und 3 L 51/25) die Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg aus dem März 2025 rechtskräftig, indem es die Zulassung der Berufung ablehnte. Diese Urteile hatten den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und den Entzug der Waffenbesitzkarte bereits bestätigt.

Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Regelvermutung aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz: Wer eine verfassungsfeindliche Vereinigung unterstützt oder ihr angehört, gilt danach grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig, eine zusätzliche Waffenstraftat oder konkrete Gewaltandrohung ist dafür nicht nötig. Die Regelvermutung lässt sich im Einzelfall widerlegen; das OVG sah diese Ausnahme in den drei Verfahren jedoch nicht als gegeben an. Ein Parteiverbot ist für die Anwendung der Regelvermutung nicht Voraussetzung.

Massgeblich ist dabei die landesbezogene Einstufung: Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt gilt seit November 2023 als «gesicherte rechtsextremistische Bestrebung». Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 auch die Bundes-AfD so eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Amt jedoch im Februar 2026 per Eilbeschluss, diese Einstufung bis zum Hauptsacheentscheid öffentlich zu verwenden oder zu vollziehen. Bundesweit wird die AfD deshalb aktuell wieder als Verdachtsfall geführt. Für den Fall Sachsen-Anhalt bleibt das ohne Bedeutung, weil hier die eigenständige Landeseinstufung greift.

Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind zwei verschiedene Dinge

Die Waffenbesitzkarte ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz bestimmter Schusswaffen, der Jagdschein eine eigenständige jagdrechtliche Berechtigung. Ein Entzug der Waffenbesitzkarte kann jagdrechtliche Folgen nach sich ziehen, ist damit aber nicht automatisch identisch mit einem Entzug des Jagdscheins. Das OVG-Verfahren betraf nachweislich waffenrechtliche Erlaubnisse. BILD berichtet zusätzlich von Jagdscheinentzügen bei einem Teil der 17 Betroffenen. Die exakte Zuordnung im Einzelfall ist öffentlich, jedoch nicht überprüfbar.

Ältere, amtlich bestätigte Zahlen aus einer parlamentarischen Anfrage Anfang 2025 zeigen die Grössenordnung: 74 AfD-Mitglieder besassen damals in Sachsen-Anhalt eine Waffenbesitzkarte, 25 davon als Jäger, 49 als Sportschützen, mit insgesamt rund 330 Schusswaffen. Zu diesem Zeitpunkt waren fünf Widerrufsbescheide erlassen worden, eine Waffe war freiwillig zurückgegeben worden, 51 weitere Prüfungen liefen. Die neuen Zahlen von 17 betroffenen Jägern und 122 laufenden Fällen stammen ausschliesslich aus der aktuellen BILD-Recherche und liegen deutlich über diesem früheren Stand.

Ein bundesweiter Flickenteppich

Einheitlich ist die Praxis in Deutschland nicht. Das Verwaltungsgericht Gera entschied am 9. Februar 2026 in vier Fällen gegenteilig: Die blosse Mitgliedschaft in der Thüringer AfD rechtfertige für sich allein keinen Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sieht der dortige Landesjagdverband derzeit keinen Handlungsbedarf, weil der Landesverband dort nicht als gesichert extremistisch eingestuft ist. Das Bundesinnenministerium hält sich mit einer bundesweiten Regelung bislang zurück, einzelne Landesinnenminister fordern jedoch ausdrücklich ein einheitliches Vorgehen.

Warum das auch die Schweiz betreffen sollte

Auch in der Schweiz ist Waffenbesitz an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Je nach Waffe braucht es einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Die kantonalen Behörden prüfen dabei unter anderem, ob Hinderungsgründe vorliegen. Eine allgemeine Prüfung politischer Gesinnungen ist dabei kein übliches Kriterium.

Wie wenig konsequent die Schweiz bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Hobby-Jägern hinschaut, zeigt sich bereits bei dokumentiertem Fehlverhalten einzelner Personen. Der Fall aus Sachsen-Anhalt stellt deshalb eine weitergehende Frage: Reagieren die Behörden konsequent genug, wenn konkrete Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft, extremistische Bestrebungen oder eine Gefährdung Dritter bestehen?

Cassette Arancioni: Hilfe im Tessin nach Faido und Leontica

Orangefarbene Briefkästen sollen Gewaltbetroffenen im Tessin einen diskreten Weg zur Hilfe eröffnen. Die Initiative kommt in einem Jahr, in dem der Kanton bereits den dritten Femizid registrierte, zuletzt in Faido und Leontica.

Im Tessin werden orangefarbene Briefkästen aufgestellt, über die sich Gewaltbetroffene diskret an die Hilfsorganisation «Mi-ti-ci Against Abuse» wenden können.

Was die «Cassette Arancioni» bewirken sollen

Am Donnerstag wurden die «Cassette Arancioni» in Losone vorgestellt. In den kommenden Wochen sollen sie im ganzen Kanton Tessin aufgestellt werden, bei Apotheken, Gemeindeverwaltungen, Spitälern, Schulen und Supermärkten, an Orten also, die Betroffene möglichst unbeobachtet aufsuchen können.

Wer einen Zettel mit Name, Adresse und einem geeigneten Zeitfenster für einen Rückruf einwirft, wird von «Mi-ti-ci Against Abuse» kontaktiert. Der 2019 gegründete Verein aus Bikerinnen und Bikern begleitet Betroffene nach eigenen Angaben physisch im Alltag, etwa zu Gerichtsterminen oder bei Besuchen ihrer Kinder, hilft bei der Rückholung persönlicher Gegenstände und arbeitet mit der Fachstelle für häusliche Gewalt der Tessiner Kantonspolizei zusammen. Erreichbar ist die Organisation über Instagram. Mitfinanziert wird die «Cassette Arancioni»-Initiative unter anderem von «Una Goccia nel Mare».

Wildbeimwild.com unterstützt die Initiative

Wir begrüssen die «Cassette Arancioni» als konkretes, niederschwelliges Hilfsangebot. Wer selbst von Gewalt betroffen ist oder sich um eine andere Person sorgt, erreicht seit dem 1. Mai 2026 die nationale, kostenlose und rund um die Uhr besetzte Opferhilfe-Nummer 142. In einer akuten Gefahrensituation gilt weiterhin der Polizeinotruf 117.

Wenn die Gewalt vom Hochsitz nach Hause kommt

Der Fall reiht sich in eine Reihe von Vorfällen ein, die wir in unserer Rubrik «Kriminalität & Jagd» dokumentieren: Waffenzugang und Vertrautheit im Umgang mit tödlicher Gewalt treffen auf persönliche Krisen, mit Folgen, die weit über die Jagdsaison hinausreichen. Unsere Einordnung zur Psychologie der Hobby-Jagd im Tessin zeigt, wie diese Muster entstehen. Ein Einzelfall ist Faido damit nicht, sondern ein weiterer Beleg dafür, dass die privilegierte Rechtsstellung von Hobby-Jägern beim Waffen- und Schalldämpferzugang im schlimmsten Fall zur tödlichen Gefahr für Menschen wird, nicht nur für Tiere.

Faido als dritter Femizid im Tessin

Faido und Leontica stehen nicht für sich allein. Laut RSI war der Femizid vom 9. Juli 2026 bereits der dritte im Kanton Tessin seit Jahresbeginn, nach einem Fall in Gnosca im Februar, und der 17. in der Schweiz. Das feministische Kollektiv «Io l’8 ogni giorno» demonstrierte am 21. Juli in Bellinzona im Namen aller drei Fälle und forderte ein nationales Femizid-Register. Die «Cassette Arancioni» wurden am 10. September ohne Bezug auf einen einzelnen Fall vorgestellt, als allgemeine Antwort auf «il fenomeno» der häuslichen Gewalt im Kanton.

Am 9. Juli 2026 wurde eine 56-jährige Frau mit einer Schussverletzung am Kopf auf dem Gelände einer Rehaklinik in Faido gefunden. Sie starb kurz darauf im Spital Bellinzona. Als Täter identifizierten die Behörden ihren 59-jährigen Ex-Mann aus der Region Leontica.

Am Abend des folgenden Tages kam es in Leontica zu einer schweren Explosion in einem Gebäude. Drei Polizisten wurden dabei verletzt. In den Trümmern fanden Einsatzkräfte menschliche Überreste, die später dem gesuchten 59-Jährigen zugeordnet wurden. Nach der Rekonstruktion der Tessiner Kantonspolizei an der Medienkonferenz vom 13. Juli 2026 hatte der Mann die Einsatzkräfte gezielt ins Gebäude gelockt, bevor er die Explosion auslöste. Eine zweite, nicht gezündete Sprengladung von rund zwei Kilogramm wurde später gefunden. Er selbst kam bei der Detonation ums Leben.

Auf schriftliche Anfrage bestätigte RSI, gestützt auf dieselbe Medienkonferenz, dass der Mann ein Jäger war. Wild beim Wild bezeichnet ihn deshalb als Hobby-Jäger. Offen blieben nach damaligem Stand zentrale Fragen zur Herkunft, zum rechtlichen Status und zur Bewilligung eines mutmasslich verwendeten Schalldämpfers. Nach Angaben der Tessiner Kriminalpolizei deutete das Ausbleiben hörbarer Schussgeräusche darauf hin, dass die Tatwaffe wahrscheinlich schallgedämpft war. Mehr zur Chronologie und zu diesen offenen Fragen haben wir bereits hier eingeordnet.

Mountainbiker im Visier: Wenn Wahrnehmungsfehler zur Gefahr werden

Ein Bike-Magazin zeigt, warum sichere Zielansprache wichtiger ist als Erfahrung und Warnkleidung.

Es dauerte einige Sekunden.

Bei Chaumont im Kanton Neuenburg nähert sich ein Mountainbiker auf einem breiten Weg, klar sichtbar. Ein Hobby-Jäger dreht sich, richtet seine Waffe auf ihn und hält ihn eine Weile im Visier. Erst als er bemerkt, dass es kein Wild ist, sondern ein Mensch, senkt er die Waffe wieder. Diesmal löst sich kein Schuss.

Bemerkenswert an diesem Fall ist nicht nur, dass er glimpflich ausging. Bemerkenswert ist, wer ihn aufgearbeitet hat. Nicht eine Tierschutzorganisation, sondern das Schweizer Mountainbike-Magazin «Ride». Autor Men Danuser, in Flims aufgewachsen und seit Kindesbeinen auf dem Bike, hat unter dem Titel «Mountainbiker im Visier» eine Analyse vorgelegt, die weit über die übliche Empörung hinausgeht. Sie stellt die entscheidende Frage: Warum passiert das immer wieder, und zwar gerade dann, wenn eigentlich alles gegen einen Fehler spricht?

Kein Einzelfall

Chaumont steht nicht allein. Bei Girona in Spanien überlebte ein 54-jähriger Radfahrer nur knapp, weil ihn ein Hobby-Jäger für ein Wildschwein hielt und ihm in den Bauch schoss. Mehrere Notoperationen, der Schütze festgenommen wegen Fahrlässigkeit. Und im bündnerischen Avers wurde ein Pferd erschossen, weil ein Hobby-Jäger es für einen Hirsch hielt, einer von zwei Vorfällen, die zeigen, warum die Jagdämter ihre Verantwortung nicht abschieben können.

Die Reihe kann verlängert werden. In Ostpolen erschoss ein Hobby-Jäger seinen Nachbarn vor dessen eigenem Haus, weil er ihn nachts für ein Wildschwein hielt. Wir dokumentierten den Fall, als ein polnischer Hobby-Jäger seinen Nachbarn mit einem Wildschwein verwechselte. Erst kürzlich starb bei einem tödlichen Jagdunfall ein Hobby-Jäger auf dem Hochsitz, getroffen von einem erfahrenen Kollegen. Getroffen werden längst nicht mehr nur Hobby-Jäger und Treiber, sondern auch Spaziergängerinnen, Radfahrer und Kinder. Wer die lange Chronik der Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen liest, erkennt das Muster.

Genau dieses Muster nimmt Danuser auseinander. Und er prüft zuerst die bequemen Erklärungen.

Was gängige Erklärungen nicht leisten

Alkohol allein? Erklärt nicht alle Fälle. Die französischen Unfallstatistiken zeigen: In der Saison 2024/25 wurden von 61 nach Unfällen getesteten mutmasslich verantwortlichen Personen zwei positiv auf Alkohol getestet, also 3,3 Prozent. Über zwanzig Jahre liegt dieser Anteil im Schnitt bei 8,3 Prozent. Diese Zahlen sagen aber weder etwas über alle Jagenden noch über die vielen ungetesteten Fälle aus, und Alkohol bleibt bei Schusswaffen ein eigenständiger, vermeidbarer Risikofaktor. Unerfahrenheit? In neuseeländischen Auswertungen war der Schütze in mehr als zwei Dritteln der Fälle ein erfahrener Hobby-Jäger. Schlechte Sicht? Die durchschnittliche Distanz liegt bei rund 35 Metern. Oft beobachtete der Schütze sein vermeintliches Ziel längere Zeit bei Tageslicht.

Auch die Warnfarbe, das naheliegendste Gegenmittel, hilft nur begrenzt. Zwar zeigen Auswertungen nordamerikanischer Unfallstatistiken einen klaren Zusammenhang: Von jenen, die für Wild gehalten und beschossen wurden, trug fast niemand eine auffällige Farbe. Eine helle Weste oder ein leuchtender Helm wären für Mountainbiker in der Jagdsaison also kein modisches Accessoire, sondern eine sinnvolle Schutzmassnahme. Trotzdem, so Danusers unbequemer Punkt, erklärt die Kleidung das Kernproblem nicht. Bei Chaumont war der Radfahrer klar erkennbar, und der Hobby-Jäger zielte trotzdem.

Der Fall Chaumont zeigt zugleich, warum man den Alkohol nicht kleinreden darf. Wie wir im Beitrag «Schiessen auf Promille» dokumentiert haben, roch der Atem des Schützen laut Bericht deutlich nach Alkohol. Der Vorfall löste in Neuenburg die Debatte aus, die zur Promillegrenze führte. Fehlwahrnehmung, Erwartungsdruck und Alkohol schliessen sich nicht aus, sie können sich gegenseitig verschärfen. Wie wenig die Kombination aus Alkohol auf der Hobby-Jagd reguliert ist, haben wir mehrfach gezeigt.

Das Problem beginnt vor dem Abdrücken

Hier liegt der eigentlich interessante Teil der Analyse, und der Grund, warum das Thema in die Psychologie der Hobby-Jagd gehört und nicht bloss in die Unfallstatistik.

Wer auf Wild wartet, richtet Aufmerksamkeit, Erwartung und Blick automatisch auf jene Signale aus, die auf ein Tier hindeuten könnten: eine Bewegung im Unterholz, eine dunkle Silhouette, ein Geräusch, einen flüchtigen Umriss. Visuelle Informationen werden dabei nicht neutral aufgenommen, sondern fortlaufend nach Erwartung, Aufmerksamkeit und Situation eingeordnet. Unter Zeitdruck, bei schlechter Sicht oder in vertrauter Umgebung kann daraus eine vorschnelle Einordnung werden: Ein mehrdeutiger visueller Eindruck kann vorschnell als erwartetes Ziel eingeordnet werden, bevor die Person bewusst prüfen kann, was sie da eigentlich sieht. Die Psychologie kennt dafür Begriffe wie zielgerichtete Aufmerksamkeit, Erwartungseffekt und Unaufmerksamkeitsblindheit.

Reviervertrautheit und Gruppendruck verstärken das. Wer Jahr für Jahr auf demselben Hochsitz sitzt, kennt jeden Baumstumpf; die Routine senkt die Aufmerksamkeit für Neues. Bei Bewegungs- und Treibjagden kommt Zeitdruck hinzu: Mehrere Schützinnen und Schützen stehen gleichzeitig an, während Treiber und Hunde Wild in Bewegung bringen. Die kurze Gelegenheit zum Schuss kann dazu verleiten, Bewegung und Umriss vorschnell als Wild anzusprechen. Die Erwartungssituation einer Treibjagd sieht an diesem Punkt ein Tier vor, keinen Menschen auf zwei Rädern.

Das erklärt keine Schüsse und entschuldigt sie erst recht nicht. Im Gegenteil: Gerade weil die Wahrnehmung fehlbar ist, darf ein Schuss erst fallen, wenn Ziel, Hintergrund und Kugelfang zweifelsfrei geklärt sind. Wo ein Mensch mit einem Wildtier verwechselt werden kann, hat nicht die Warnweste versagt. Versagt hat die Sicherheitsentscheidung des bewaffneten Menschen.

Warum die Grundregel nicht genügt

«Identifiziere dein Ziel zweifelsfrei, bevor du abdrückst.» Das ist eine zentrale Sicherheitsregel der Jagdausbildung. Dass sie nicht zuverlässig befolgt wird, zeigen Unfallauswertungen immer wieder. In der französischen Grosswildjagd etwa ist die Missachtung des Sicherheitswinkels von 30 Grad, also der Schuss in Richtung anderer Personen, Wege, Gebäude oder Strassen, seit Jahren stabil die häufigste Einzelursache schwerer Unfälle; sie steht hinter rund einem Drittel der Fälle.

Danusers Erklärung ist einleuchtend: Erwartungsgeleitete Wahrnehmung läuft schnell, automatisch und weitgehend unbewusst ab. Die bewusste Anwendung einer Sicherheitsregel ist dagegen langsam und muss in jeder Situation aktiv erfolgen. Gerade deshalb darf kein Schuss fallen, wenn auch nur begründete Zweifel an Ziel, Umfeld oder Kugelfang bestehen.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild wirft der Fall damit eine unbequeme Frage auf: Wenn selbst Erfahrung, Sichtbarkeit und Sicherheitsregeln Fehlidentifikationen nicht zuverlässig verhindern, dann ist die Verwechslung kein blosser Betriebsunfall einzelner schwarzer Schafe. Sie ist ein Risiko, das mit Jagd mit Schusswaffen in gemeinsam genutzten Wäldern verbunden ist. Keine Warnweste und keine Verhaltensregel für Spaziergängerinnen, Radfahrer oder Kinder kann dieses Risiko vollständig auf die Betroffenen abwälzen.

Und wenn es um Sicherheit geht: Whataboutism

Man könnte erwarten, dass dieses Risiko ernst genommen wird. Beim Fall Chaumont richtete der Präsident des Neuenburger Hobby-Jägerverbands seine öffentliche Kritik jedoch nicht an den Schützen, der einen Menschen ins Visier genommen hatte, sondern an den Mountainbiker: Der habe nicht sofort die Polizei gerufen.

Dieses Reaktionsmuster beschreibt das französische Trailrunning-Magazin «u-trail» als «le grand whataboutism des chasseurs». Es handelt sich um die publizistische Argumentation eines Trail-Magazins, nicht um eine empirische Studie über alle Jagdorganisationen. Sie benennt dennoch ein bekanntes rhetorisches Muster: Statt die Sicherheit auf Wegen zu beantworten, wird auf Verkehr, Wetter, Lawinen oder Wildschäden verwiesen. Nicht das Gewehr sei das Problem, sondern der Mensch, der ihm zu nahe komme.

Wo Umlenken nicht reicht, folgen mancherorts Einschränkungen des Waldzugangs. Im Elsass haben mehrere Gemeinden die nächtliche und teils ganzjährige Waldnutzung eingeschränkt, offiziell zum Schutz der Wildtiere. Wir haben gezeigt, wie einzelne Gemeinden und Jagdinteressen den Waldzugang einschränken. Die Asymmetrie ist bemerkenswert: Hobby-Jäger dürfen nachts unterwegs sein, Sportlerinnen und Naturliebhaber sollen genau dann draussenbleiben. Oder, wie es «u-trail» zuspitzte: Geschützt würden nicht die Bäume, sondern die Hochsitze.

Damit schliesst sich der Kreis. Für Menschen, die sich im Wald bewegen, wird es doppelt eng. Gefährlicher, weil erwartungsgeleitete Wahrnehmung einen Menschen zum vermeintlichen Wild machen kann. Und enger, weil an manchen Orten dieselben Interessen den Zugang zum Gemeingut Wald beschneiden.

Was bliebe zu tun

Danuser verweist auf Trainingsmethoden mit unvorhersehbaren Orten und Zeitpunkten, damit sich keine Routinen einschleifen, welche die Wahrnehmung im Ernstfall nur noch bestätigen. Ein kleiner Feldversuch mit ehemaligen Polizisten zeigte weniger Fehlschüsse. Für die Hobby-Jagd ist ein entsprechender Ansatz bisher nicht etabliert.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild greift die Diskussion über Trainingsmethoden und Warnwesten dennoch zu kurz. Die Frage ist nicht in erster Linie, ob Nichtjagende ihr Risiko durch Kleidung etwas senken können. Die Frage lautet, weshalb sie überhaupt einem vermeidbaren Schussrisiko ausgesetzt werden. Der Kanton Genf zeigt seit Jahren, dass es auch ohne Hobby-Jagd geht: mit professioneller Wildhut statt privater Freizeitjagd mit Schusswaffen in öffentlich genutzten Räumen.

Es dauerte bei Chaumont einige Sekunden, bis der Hobby-Jäger begriff, wen er im Visier hatte. Auf der einen Seite des Laufs stand ein Menschenleben. Auf der anderen, wäre der Schuss gefallen, ein zweites: eines, das sich selbst nie ganz hätte verzeihen können. Dass es diesmal gut ging, ist kein Verdienst der Hobby-Jagd. Es ist Glück.

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

12.09.2026
Sa 07:15

Wallis: In einer Woche startet die Hochjagd, mitten in der Hirschbrunft, während Schwyzer Hobby-Jäger genau das ablehnen

In rund einer Woche beginnt im Wallis die Hochjagd, also mitten in der einsetzenden Hirschbrunft (Mitte September bis Mitte Oktober). Dass dieser Zeitpunkt unter Hobby-Jägern selbst umstritten ist, zeigt aktuell der Blick in die Innerschweiz. Im Kanton Schwyz laufen Hobby-Jäger gegen die Bejagung brunftiger Hirsche Sturm, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens die Fleischqualität: Hirschfleisch von einem Stier aus der Brunftzeit hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird daher für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen. Im Klartext: Das erlegte Tier wird als kaum geniessbar eingestuft.

Zweitens gilt es unter Hobby-Jägern als nicht «waidmännisch», die Tiere in der Brunft zu stören, wenn sich die Stiere an den Brunftplätzen um die Rangordnung sammeln. Trotzdem setzte sich am Ende der Jagddruck durch: Nach Protesten der Jägerschaft gab die Schwyzer Jagdverwaltung kurzfristig einen «Stierentag» frei, damit die Hobby-Jäger die mehrendigen Hirsche, also männliche Tiere mit Geweih, noch vor dem brunftbedingten Geschmacksverderb erlegen konnten.

Das Wallis macht die brunftzeitliche Bejagung dagegen zum regulären Modell. Was Schwyzer Hobby-Jäger als geschmacklich wie jagdethisch fragwürdig verpönen, ist im Wallis fixer Bestandteil der Hochjagd. Wir dokumentieren die Walliser Saison ab Start.

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund