Verbotene Wege: Hobby-Jäger beanspruchen den Wald
Im Elsass vollzieht sich gerade ein beunruhigender Wandel.
Mehrere Gemeinden haben nächtliche Waldnutzungen verboten, in einem Fall sogar das ganze Jahr über.
Offiziell geschieht dies „zum Schutz der Wildtiere“. Faktisch aber zeigt sich: Es sind nicht die Rehe und Wildschweine, die hier verteidigt werden. Es sind die Interessen der Hobby-Jägerschaft.
In Orschwihr etwa darf zwischen Mai und Oktober nur tagsüber auf markierten Wegen gelaufen werden. Der örtliche Jagdpächter beklagt, Stirnlampenläufer würden das Wild vertreiben. Seine Bilanz: „40 Autos bei der Jagd, 0 Wild gesehen.“ Mit anderen Worten: Wenn die Jagd nicht erfolgreich ist, sind die Jogger schuld.
Hier wird mit zweierlei Mass gemessen. Hobby-Jäger beanspruchen für sich, auch in den frühen Morgen- und Nachtstunden unterwegs zu sein. Doch Sportler, Wanderer und naturverbundene Menschen sollen genau dann draussenbleiben? Das ist keine Naturschutzpolitik – das ist die Durchsetzung von Sonderrechten einer kleinen militanten und lautstarken Lobby.
Der Mythos vom „Wildschutz“
Die Gemeinden begründen ihre Verbote mit der „nächtlichen Ruhe der Fauna“. Doch wo sind die Studien, die belegen, dass ein Läufer mit Stirnlampe den Bestand von Rehen oder Füchsen gefährdet? Der Verdacht liegt nahe: Hier wird ein vorgeschobenes Argument instrumentalisiert, um die Hobby-Jagd ungestört zu halten. Oder, wie es u-Trail zuspitzt: „Es sind nicht die Bäume, die wir schützen, es sind die Hochsitze.“
Die Folgen für die Bevölkerung sind real: Menschen, die abends oder frühmorgens trainieren möchten, werden verdrängt. Das Gefühl wächst, im eigenen Wald nicht mehr willkommen zu sein. Waldwege, einst Orte der Freiheit und Erholung, werden reguliert und hierarchisiert, zugunsten einer einzigen Gruppe.
Was wäre gerecht?
- Transparente Beteiligung aller Nutzergruppen.
- Evidenz statt Hobby-Jäger-Argumente.
- Einheitliche Regeln: Wenn Hobby-Jäger nachts unterwegs sein dürfen, dann auch Sportler.
- Klare Kommunikation und faire Abwägung, nicht Verbote im Hinterzimmer.
Die Hobby-Jagdlobby im Elsass zeigt, wie subtil Machtverschiebungen im ländlichen Raum funktionieren. Mit der Floskel „Schutz der Natur“ wird ein Allgemeingut in Beschlag genommen. Wer das hinnimmt, macht sich mitschuldig daran, dass Waldwege vom Gemeingut zum Jagdterrain umdefiniert werden.
Es geht um mehr als Stirnlampen und Trailrunning. Es geht um das Recht auf freien Zugang zur Natur. Und das gehört allen, nicht nur denen mit Gewehr.
Für die IG Wild beim Wild ist klar: Diese Entscheidung ist ein weiterer Präzedenzfall, der weit über das Elsass hinausreicht. Wenn Hobby-Jagdlobbys einmal erfolgreich den Zugang zu öffentlichen Wegen einschränken können, droht das Modell auf andere Regionen überzugreifen. Schritt für Schritt könnte so ein Netz von Sonderrechten entstehen, bis am Ende der Wald nicht mehr der Allgemeinheit gehört, sondern den Gewalttätern.
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