28. August 2026, 14:16

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Val Fex: Abschussbewilligung abgelaufen – offene Fragen zu Kommunikation und Aufarbeitung

Nach dem Wolfsriss im Val Fex erklärte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei, der Vorfall zeige die «Grenzen des Herdenschutzes». Die betroffenen Schafe befanden sich jedoch in einem nicht geschützten Bereich der Alp. Die anschliessend erteilte Abschussbewilligung lief laut kantonalem Monitoring ab. Im Strafverfahren erhält die IG Wild beim Wild keine Akteneinsicht und keine weitergehenden Informationen.

Am 21. August 2025 griff ein Wolf auf der Alp Muot Selvas im Val Fex oberhalb von Sils im Engadin Schafe an.

Elf Tiere wurden unmittelbar getötet; 26 weitere mussten wegen ihrer Verletzungen euthanasiert werden. Insgesamt waren 37 Schafe betroffen.

Der Fall löste eine öffentliche Debatte über Herdenschutz und Wolfsmanagement aus. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden verfügte nach dem Riss für 60 Tage den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs. In der späteren kantonalen Monitoringübersicht steht beim Eintrag «Fex» jedoch nicht ein Abschuss, sondern «Ablauf der Abschussbewilligung».

Die IG Wild beim Wild erstattete Strafanzeige. Ihr Vertreter wurde von der Kantonspolizei Graubünden als Auskunftsperson einvernommen. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verweigert der Organisation nun die Parteistellung, die Akteneinsicht und weitergehende Auskünfte. Sie betrachtet die IG und ihren Vertreter als blosse Anzeigeerstatter.

Der Riss im Val Fex

Der Angriff ereignete sich auf der Alp Muot Selvas. Für die Alp bestand ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept. Dieses unterschied nach öffentlich verfügbaren Angaben zwischen schützbaren und nicht schützbaren Weidebereichen. Für Teile der Alp war ein Schutzzaun errichtet worden; die angegriffenen Tiere befanden sich jedoch nicht in diesem geschützten Bereich.

Das Amt für Jagd und Fischerei erklärte nach dem Riss, der Vorfall zeige die «Grenzen des Herdenschutzes». Diese Aussage wurde in Medien aufgegriffen. Sie konnte den Eindruck erwecken, die Schafe seien trotz wirksamer Schutzmassnahmen angegriffen worden.

Der tatsächliche Sachverhalt ist differenzierter: Für die gesamte Alp bestand ein Herdenschutzkonzept. Der konkrete Riss geschah jedoch in einem Bereich, der nach den verfügbaren Angaben nicht durch wolfsabweisende Massnahmen gesichert war. Die nachträgliche Korrektur der SRF-Berichterstattung hielt fest, dass sich der Angriff auf einem als nicht schützbar bezeichneten Teil der Alp ereignete.

Aus Sicht von wildbeimwild.com wurde die konkrete Schutzlage in der öffentlichen Kommunikation nicht ausreichend klar dargestellt. Der Hinweis auf «Grenzen des Herdenschutzes» verdrängte den entscheidenden Umstand, dass sich die gerissenen Tiere nicht hinter einem wolfsabweisenden Zaun befanden.

Bewilligung lief ab

Am 26. August 2025 verfügte das Amt für Jagd und Fischerei zur Verhütung weiterer Schäden den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs. Die Bewilligung war auf 60 Tage befristet und bezog sich auf das Gebiet der Gemeinden Sils und Bregaglia.

In der kantonalen Monitoringübersicht mit Stand vom 31. Dezember 2025 ist für «Fex» der «Ablauf der Abschussbewilligung» vermerkt. Die Übersicht unterscheidet zwischen Abschussbewilligungen, deren Ablauf und dokumentierten Abschüssen. Für den Val-Fex-Eintrag weist sie keinen Abschuss aus.

Die öffentliche Dokumentation belegt damit nicht, dass aufgrund der Val-Fex-Verfügung ein Wolf erlegt wurde. Sie belegt, dass die zeitlich befristete Bewilligung ablief.

In derselben Region ist ein Einzelwolfabschuss wegen «problematischen Verhaltens» dokumentiert. Dieser wird in der Übersicht als separate Verfügung geführt. Aus den öffentlichen Unterlagen lässt sich deshalb nicht ableiten, dass dieses Tier aufgrund der Val-Fex-Verfügung erlegt wurde oder mit dem beim Riss als schadenstiftend bezeichneten Wolf identisch war.

Die Strafanzeige

Die IG Wild beim Wild reichte am 29. August 2025 bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige ein. Nach Darstellung der Organisation betraf sie mögliche Verstösse im Kontext des Tierschutzes sowie die Kommunikation über die Herdenschutzsituation im Val Fex.

Am 5. September 2025 beantragte die IG verschiedene Untersuchungshandlungen. Sie verlangte insbesondere den Beizug von Unterlagen der kantonalen Wildhut und des einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepts, die Befragung von Verantwortlichen sowie eine tiermedizinische Abklärung der getöteten und verletzten Schafe.

Am 17. April 2026 nahm die Kantonspolizei Graubünden den Vertreter der IG Wild beim Wild in Roveredo als Auskunftsperson ein. Nach Darstellung der IG beantwortete er dabei die noch offenen Fragen schriftlich und reichte dazu Dokumentationen ein.

Danach erhielt die Organisation bis Anfang August 2026 keine Mitteilung über weitere Schritte. Am 6. August verlangte sie Auskunft zum Verfahrensstand, stellte ein Gesuch um Akteneinsicht und erklärte die Konstituierung als Privatklägerschaft.

Keine Rechte als Anzeigeerstatterin

Der Erste Staatsanwalt Claudio Riedi beantwortete das Gesuch am 10. August 2026. Er teilte mit, die Ermittlungen dauerten weiterhin an. Gleichzeitig verweigerte er die Anerkennung der IG Wild beim Wild als Privatklägerschaft und lehnte das Gesuch um Akteneinsicht ab.

Zur Begründung erklärte die Staatsanwaltschaft, weder die Organisation noch ihr Vertreter seien Geschädigte im Sinn der Strafprozessordnung. Eine geschädigte Person wäre Voraussetzung dafür, als Privatklägerschaft am Verfahren teilzunehmen. Die IG und ihr Vertreter seien deshalb lediglich Anzeigeerstatter und damit «andere Verfahrensbeteiligte» nach Artikel 105 Absatz 1 Buchstabe b StPO.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stehen ihnen deshalb – abgesehen vom beschränkten Anspruch auf Information über Einleitung und Erledigung des Strafverfahrens gemäss Artikel 301 Absatz 2 StPO – keine weiteren Verfahrensrechte zu. Das Schreiben hält ausdrücklich fest: «Weitergehende Auskünfte können wir Ihnen nicht geben. Und das Gesuch um Akteneinsicht müssen wir ablehnen.»

Dennoch bleibt die Informationsasymmetrie problematisch. Gegenüber Medien bestätigt die Staatsanwaltschaft punktuell Ergebnisse jagdlicher Strafverfahren. So bestätigte sie gegenüber Keystone-SDA, nachdem RSI zuvor berichtet hatte, in einem anderen Fall eine Busse, den Ersatz des Werts eines getöteten Tieres für die Wilderei und den Verbleib des Jagdpatents.

Die IG Wild beim Wild, die im Val-Fex-Fall Strafanzeige erstattet und Dokumentationen eingereicht hat, erhält im laufenden Verfahren dagegen lediglich die Information, dass die Ermittlungen andauerten. Rechtlich sind die Situationen nicht gleich: Medienauskünfte können unter den Voraussetzungen von Artikel 74 StPO erfolgen, während Anzeigeerstatter ohne Geschädigtenstellung keine Parteirechte haben. Diese rechtliche Unterscheidung ändert jedoch nichts an der institutionellen Lücke: Wer mögliche Tierschutzverstösse meldet, kann praktisch kaum nachvollziehen, ob und wie die Strafverfolgungsbehörden die eingereichten Hinweise prüfen.

Die Staatsanwaltschaft hat der IG Wild beim Wild im konkreten Fall weder Akteneinsicht noch Einsicht in das Protokoll der eigenen Einvernahme gewährt. Sie teilte zudem mit, über den Hinweis hinaus, dass die Ermittlungen weiter andauerten, keine weitergehenden Auskünfte zu erteilen. Damit bleibt für die Organisation während des laufenden Verfahrens nicht überprüfbar, ob die beantragten Untersuchungshandlungen vorgenommen wurden und wie die Behörde ihre Unterlagen bewertet.

Der dokumentierte Befund

Die prozessrechtliche Begründung der Staatsanwaltschaft folgt einer engen, aber etablierten Unterscheidung: Parteirechte im Strafverfahren stehen grundsätzlich unmittelbar Geschädigten zu. Eine Organisation, die eine mögliche Straftat anzeigt, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann daraus in der Regel keine Parteistellung ableiten.

Der Fall Val Fex zeigt jedoch die praktische Folge dieser Rechtslage. Die IG Wild beim Wild kann Hinweise zu möglichen Tierschutzverstössen zusammentragen, eine Strafanzeige einreichen und in einer polizeilichen Einvernahme Auskunft geben. Nach der Einvernahme kann sie aber nicht überprüfen, welche Unterlagen die Strafverfolgungsbehörden beiziehen, welche Personen sie befragen oder ob die eingereichten Hinweise untersucht werden.

Die staatliche Informationssperre ist vollständig dokumentiert: Die Ermittlungen laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiter. Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt. Akteneinsicht wird verweigert

Was feststeht

Im Val-Fex-Fall stehen damit folgende Punkte fest:

  • Ein Wolf griff am 21. August 2025 auf der Alp Muot Selvas 37 Schafe an; 11 Tiere starben unmittelbar, 26 weitere mussten euthanasiert werden.
  • Die betroffenen Schafe befanden sich in einem nicht geschützten beziehungsweise als nicht schützbar bezeichneten Bereich der Alp.
  • Der Kanton verfügte nach dem Riss eine auf 60 Tage befristete Abschussbewilligung.
  • Das kantonale Monitoring vermerkt für «Fex» den Ablauf der Abschussbewilligung, nicht einen dokumentierten Abschuss.
  • Die IG Wild beim Wild erstattete Strafanzeige und ihr Vertreter wurde als Auskunftsperson einvernommen.
  • Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Ermittlungen weiterlaufen, verweigert aber Parteistellung, Akteneinsicht und weitergehende Auskünfte.

Aus Sicht von wildbeimwild.com bleibt damit eine zentrale Schwierigkeit bestehen: Die öffentliche Darstellung des Risses stellte die «Grenzen des Herdenschutzes» in den Vordergrund. Die nachfolgende Abschussbewilligung lief nach öffentlicher kantonaler Dokumentation ab. Und die Organisation, die diese Abläufe strafrechtlich überprüfen lassen wollte, kann wegen ihrer Stellung als Anzeigeerstatterin nicht nachvollziehen, wie ihre Anzeige bearbeitet wird.

Attentäter auf Grosswildjagd: Der Fall Lavitola zeigt die dunkle Seite der Hobby-Jagd

Zwei Wochen nach dem Anschlag auf Journalist Sigfrido Ranucci reiste der mutmassliche Auftraggeber zur Hobby-Jagd nach Simbabwe. Der Fall Valter Lavitola verbindet Trophäenjagd, Carbon-Credit-Geschäfte und politische Macht.

Zwei Elefantenbullen, ein Löwe und ein Leopard: Diese Tiere waren auf einer Sonderbewilligung aufgeführt, die laut Recherchen des italienischen Portals MowMag am 30. Oktober 2025 von der Parks and Wildlife Management Authority Simbabwes ausgestellt wurde.

Als Kunde ist auf dem Dokument der italienische Geschäftsmann und frühere Verleger Valter Lavitola eingetragen, mit römischer Adresse und italienischem Pass.

Nur zwei Wochen zuvor, am 16. Oktober 2025, war vor dem Wohnhaus des Fernsehjournalisten Sigfrido Ranucci in Pomezia bei Rom ein Sprengsatz detoniert. Ranucci moderiert die Rai-Sendung «Report», eines der bekanntesten italienischen Rechercheformate.

Lavitola wurde im August 2026 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Rom betrachtet ihn als mutmasslichen Auftraggeber des Anschlags; ihm wird unter anderem der Straftatbestand der «strage», erschwert durch mafiöse Vorgehensweise, zur Last gelegt. Bei seiner Einvernahme vor der Untersuchungsrichterin am 12. August 2026 soll Lavitola eingeräumt haben, die Tat organisiert zu haben.

Ein Geständnis, das die Justiz nicht überzeugt

Lavitola erklärte laut italienischen Medienberichten, er habe nicht einen Sprengsatz, sondern Schüsse auf Ranuccis Haus in Auftrag gegeben. Als Motiv gab er an, er habe seinem Freund Ranucci damit zu mehr Personenschutz verhelfen wollen, weil diesem angeblich Gefahr gedroht habe.

Die Untersuchungsrichterin in Rom bezeichnete diese Darstellung in ihrem Beschluss vom 13. August 2026 als «fumose, assolutamente generiche e prive di qualsivoglia indicazione concreta suscettibile di riscontro» – vage, vollkommen unbestimmt und ohne jeden konkreten, überprüfbaren Anhaltspunkt. Sie hielt Lavitola deshalb in Untersuchungshaft und lehnte den Antrag auf Hausarrest ab; als Fluchtgefahr wertete sie unter anderem sein weitreichendes internationales Beziehungsnetz.

Ein Geständnis ist kein rechtskräftiges Urteil, und die endgültige strafrechtliche Bewertung liegt bei den zuständigen Gerichten. Die bisherigen Ermittlungsschritte, die Untersuchungshaft und die richterliche Einschätzung zeigen jedoch, dass die italienische Justiz den Fall als schwerwiegend behandelt.

Bewilligung Nummer 803/2025

Die Sonderbewilligung trug laut MowMag die Nummer 803/2025 und erlaubte eine Jagd vom 1. bis 20. November 2025 in der Konzession Mutema im Süden Simbabwes: ein männlicher Elefant, ein männlicher Leopard, ein männlicher Löwe. Dazu kam ein weiterer, als «Bonus» bezeichneter Elefant in der Konzession Chibuwe. Als zuständiger Berufsjäger ist ein Mann namens Sherpard Katsidzira mit Lizenznummer 169 eingetragen, als Anbieter Elephant Trails Safaris.

Im TG1-Abendprogramm der Rai vom 24. August 2026 wurden Bilder gezeigt, die Lavitola bewaffnet in Afrika sowie neben getöteten Tieren zeigen sollen. Ob tatsächlich alle vier bewilligten Tiere getötet wurden, ist öffentlich nicht abschliessend belegt; die Bewilligung dokumentiert zunächst nur die Erlaubnis zur Jagd.

Solche Erlegerbilder gehören zur öffentlichen Selbstinszenierung der globalen Hobby-Jagdtourismus-Industrie. Das tote Tier dient dabei als Statussymbol, an dem Reichtum und Verfügungsmacht ausgestellt werden.

Ein fragwürdiges Alibi für die Finanzierung

Der frühere simbabwische Geschäftspartner Lavitolas, Benjamin Chimutengo, sagte gegenüber MowMag, Lavitola habe ihn gebeten, seine private Jagdreise mit rund 9’300 US-Dollar aus Mitteln der gemeinsamen Firma Future Awaits zu bezahlen, die eigentlich für Carbon-Credit-Projekte bestimmt gewesen seien. Als Chimutengo dies beanstandet habe, soll Lavitola erklärt haben, ein Arzt in Italien habe ihm nur noch wenige Lebensmonate attestiert und er wolle deshalb auf die Jagd gehen. Chimutengo bezeichnete diese Begründung gegenüber MowMag als wenig glaubwürdig und den Vorgang als Zweckentfremdung von Gesellschaftsmitteln.

Diese Angaben stammen von einem ehemaligen Geschäftspartner und sind nicht gerichtlich festgestellt. Sie fügen sich aber in ein grösseres Bild: Laut Chimutengo habe sich Lavitolas Interesse in Simbabwe ursprünglich auf Trophäenjagd, Safaris und den Kauf von rund 5’000 Acres Agrarland gerichtet, bevor es sich auf das offenbar lukrativere Geschäft mit Carbon Credits verlagerte, mit Gesellschaften wie Future Awaits Zimbabwe, Future Awaits South Africa und Afrocarbon Solutions, ausgeweitet bis nach Kamerun.

Ermittlungen zu Vermögen und Geldflüssen

Die italienischen Ermittlungsbehörden versuchen, Lavitolas Vermögen und die Herkunft der Mittel für seine afrikanischen Projekte zu rekonstruieren. Genau an dieser Schnittstelle wird der Fall über den Einzelfall einer Trophäenjagd hinaus relevant: Wenn Grosswildjagd, undurchsichtige Firmenkonstrukte, internationale Geldflüsse und ein Anschlag auf einen kritischen Journalisten im selben Netzwerk auftauchen, lässt sich die Safari nicht mehr als private Freizeitbeschäftigung isoliert betrachten.

Legal, aber nicht harmlos

Die Hobby-Jagd auf Elefanten, Löwen und Leoparden ist in Simbabwe innerhalb behördlich festgelegter Quoten und Bewilligungen zulässig; keine der drei Arten gilt dort als «specially protected animal». Verteidigt wird das System mit den Einnahmen, die angeblich dem Naturschutz und den lokalen Gemeinden zugutekommen sollen. Legalität beantwortet jedoch nicht die ethische Frage, ob wohlhabende Reisende das Recht haben sollten, sozial komplexe und teils ökologisch bedeutsame Wildtiere gegen hohe Summen töten zu lassen. Das Dossier zum Hobby-Jagdtourismus zeigt, weshalb Einnahmeversprechen dieser Art nicht unbesehen mit tatsächlichem Nutzen für Tiere oder Bevölkerung verwechselt werden dürfen.

Der Fall Lavitola ist kein Beweis dafür, dass jede Person auf Trophäenjagd in kriminelle Geschäfte verstrickt ist. Er zeigt aber exemplarisch ein Milieu aus abgeschirmten Jagdkonzessionen, hohen Geldbeträgen, privaten Vermittlern und einer Kultur, in der das Töten von Grosswild als exklusive, käufliche Erfahrung vermarktet wird – wie es das Dossier zur Trophäenjagd als Statussymbol einordnet.

«Genusswoche»: Wenn Baselland Aas als Delikatesse verkauft

Die Baselbieter Genusswoche 2026 stellt unter dem Motto «Wald & Wild» die Hobby-Jagd als kulinarisches Erlebnis dar. Ein Blick auf die Herkunft des Fleisches zeigt: Das Bild stimmt nicht.

Die 14. Baselbieter Genusswoche steht vom 10. bis 20. September unter dem Motto «Wald & Wild».

Über 50 Anlässe verteilt auf alle fünf Bezirke sollen den «Genuss» in den Vordergrund stellen, mit Wildgerichten in Restaurants, Lehrgängen und einem Erlebnismobil von Jagd Baselland. Präsident Martin Thommen sieht darin eine willkommene Plattform, um der Öffentlichkeit die «facettenreiche» Hobby-Jagd näherzubringen.

Seit wann aber ist Aas Genuss? Was an der Genusswoche als Delikatesse serviert wird, ist kein Fleisch aus einem sterilen Schlachtbetrieb mit Fachpersonal, sondern das Resultat von Hobby-Jägern, die im Wald ohne Kühlung, ohne Hygienestandards und ohne fachgerechte Schlachtung arbeiten. Wie «Wildfleisch vom Hobby-Jäger ist Aas» festhält, bleiben erlegte Tiere bei Treibjagden oft stundenlang liegen, bevor sie geborgen werden, während Rituale wie Verblasen der Strecke oder Schüsseltreiben zelebriert werden. Das ist keine Lebensmittelproduktion, das ist Aas auf dem Teller.

Unreflektierte Jagd-PR statt Journalismus

Der Artikel von Simon Tschopp in der bz Basel übernimmt die Selbstdarstellung von Jagd Baselland praktisch ungeprüft: «facettenreich», Naturschutz, Kulturlandschaftspflege, im Einsatz «wenn andere schlafen». Keine einzige kritische Rückfrage zu Tierschutz, zu wissenschaftlicher Evidenz oder zu den zahlreichen dokumentierten Vorfällen im gleichen Kanton findet sich im Text. Wie genau dieses Muster funktioniert, zeigt das Dossier «Medien und Jagdthemen: Wie Sprache, Bilder und ‹Experten› die Debatte prägen»: Begriffe wie «Hege», «Regulierung» oder «facettenreich» klingen fürsorglich und fachlich, transportieren aber unbenannt die Weltanschauung der Jagdlobby, sobald Medien sie unkommentiert übernehmen. Wer eine Medienkonferenz von Jagd Baselland eins zu eins in einen Artikel verwandelt, betreibt keinen Journalismus, sondern Verlautbarung.

Bezeichnend ist auch das Bild der Medienkonferenz selbst: Neben Martin Thommen posieren dort Liestals Stadtpräsident Daniel Spinnler, Gastro-Baselland-Präsidentin Fabienne Ballmer, Baselland-Tourismus-Projektleiterin Romona Walter, der Präsident des Bäcker-Confiseure-Verbands Reto Ziegler und Baselland-Tourismus-Geschäftsführer Michael Kumli gemeinsam für die Kamera. Eine Stadtbehörde, der Tourismusverband und die Gastronomiebranche haben sich damit vor den Karren der Jagdlobby spannen lassen und ihr eine offizielle, unpolitische Bühne verschafft, die sie sich selbst kaum je hätte organisieren können.

Das ist kein einmaliger Auftritt, sondern strukturell verankert: Auf der offiziellen Website von Baselland Tourismus figuriert Jagd Baselland unter den «Partnern» der Genusswoche, gleichberechtigt neben der Stadt Laufen, dem Baselbieter Obstverband und dem Energieversorger ebl. Eine Interessenorganisation, die vom Töten von Wildtieren lebt, ist damit offiziell in die touristische Vermarktung des Kantons eingebunden, mit Logo-Platzierung und Legitimation durch öffentliche und halböffentliche Trägerinstitutionen. Wer sich so einbinden lässt, sollte sich nicht wundern, wenn die eigene PR ungeprüft in die Zeitung gelangt.

Wie tief diese Einbindung geht, zeigt das Programm selbst: Der Eröffnungsabend am 10. September wird unter dem Titel «Weidmannsheil!» mit Jagdhornbläsern und «Infos zur Jagd» bestritten. Gleich zwei «Wald- und Wild-Lehrgänge», organisiert direkt von den Jagdgesellschaften Sissach und Therwil, waren bereits Wochen im Voraus ausgebucht. Am Liestaler Trüffelmarkt tritt zudem die Jagdgesellschaft Chutzenkopf mit eigenem Stand auf. Die Genusswoche verschafft der Jagdlobby damit nicht nur eine Bühne, sondern liefert ihr direkten, unkritischen Zugang zu einem Publikum, das eigentlich Bäckereien, Obstbau und regionale Produkte entdecken wollte.

Treibjagd bedeutet Todesangst, nicht Qualität

Ein grosser Teil des in der Genusswoche beworbenen Wildfleisches stammt aus Treibjagden, bei denen Tiere über Stunden gehetzt werden, bevor sie erschossen werden. Im Todeskampf schütten die Tiere Stresshormone wie Adrenalin und Cortisol aus, die den gesamten Organismus überschwemmen und im Muskelgewebe nachweisbar bleiben. «Treibjagd im Willbrigwald – Angst, Blut und die Täter» beschreibt diesen Vorgang eindrücklich. Fachlich ist das längst dokumentiert: «Wildfleisch: Risiken, Blei und Jagdmythen» hält fest, dass gerade Treib- und Drückjagden das minderwertigste Fleisch überhaupt produzieren, häufig zusätzlich mit Munitionspartikeln belastet.

Auch die Bleibelastung ist keine Randnotiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit rät Schwangeren, Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ausdrücklich vom Verzehr bleihaltig geschossenen Wildbrets ab, wie im Dossier «Einstieg in die Jagdkritik» zusammengefasst wird. Wer Aas von einem zu Tode gehetzten, mit Bleisplittern durchsetzten Tier verkauft, verkauft kein Qualitätsprodukt, sondern das Resultat von Tierquälerei und ein Gesundheitsrisiko obendrauf, siehe auch «Achtung: Warnung vor Wildfleisch vom Hobby-Jäger». Wie wenig Kontrolle bei solchen Treibjagden herrscht, zeigt ein Fall aus Muttenz: «Hobby-Jagd Basel-Landschaft: Jagdhunde hetzen Wildschwein» dokumentiert, wie ein Wildschwein-Kind über acht Minuten von Jagdhunden gehetzt und gebissen wurde, während die anwesenden Hobby-Jäger untätig zusahen.

700 Füchse pro Jahr: Regulation ohne Grundlage

Pro Jahr werden im Kanton Baselland rund 1200 Rehe, 1000 Wildschweine und etwa 600 Füchse erlegt. Die offizielle Begründung lautet praktisch immer: Bestandsregulierung. Für den Rotfuchs ist diese Begründung wissenschaftlich widerlegt. Mehr als 30 Jahre wildbiologische Forschung zeigen übereinstimmend keine nachhaltige Regulationswirkung durch die Fuchsjagd, weil Kompensationseffekte wie höhere Geburtenraten und Zuwanderung Abschüsse rasch ausgleichen. Der Kanton Luzern, der als einziger den Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst, kommt auf über 98 Prozent gesunde Tiere unter den Erlegten, ein Hinweis darauf, dass auch die Seuchenbekämpfung als Argument nicht trägt.

Ausgerechnet Baselland selbst hat diesen Widerspruch bereits offengelegt: Die Behörden ruderten in einer zweiten Stellungnahme zur kantonalen Fuchsjagd-Petition zurück, nachdem eine frühere Antwort ohne einen einzigen wissenschaftlichen Beleg ausgekommen war, «Basel-Landschaft rudert zurück: Erst Regulation, jetzt ‹kein Ziel›». Wer selbst keine klare Zielsetzung mehr formulieren kann, sollte eine Praxis nicht an einer Genusswoche feiern.

Gefährdung geht über den Wald hinaus

Die Bevölkerung ist bereits während der Hobby-Jagd im Wald zusätzlichen Risiken ausgesetzt, und die Genusswoche verschärft dieses Problem, statt es zu thematisieren. Immer wieder werden Unbeteiligte durch Hobby-Jäger verletzt. Solche Fälle sind kein Ausrutscher, sondern ein belegtes Muster: «Die grosse Jagd-Lüge: Wie Hobby-Jäger Europas Unfallzahlen frisieren und ihre Toten verschweigen» zeigt, wie systematisch Verletzungen und Todesfälle im Umfeld der Hobby-Jagd europaweit heruntergespielt werden.

Gefährdet sind dabei nicht nur zufällig Anwesende, sondern auch Menschen, die die Hobby-Jagd kritisch beobachten. In Baselland selbst wurde einer Hunt-Watch-Aktivistin bei einer Treibjagdbeobachtung in Füllinsdorf und Arisdorf von einem Treiber körperliche Gewalt angetan, wie «Gewaltsamer Übergriff auf Aktivistin bei Treibjagd» dokumentiert. Auch der Tierschutz-Aktivist Olivier Bieli wurde in Baselland bereits Ziel von Einschüchterung: «Hobby-Jäger gegen Tierschützer in Basel-Landschaft» schildert, wie ihm bei einer Treibjagd-Beobachtung die Reifen seines Fahrzeugs zerstochen wurden. Wer während der Genusswoche zum Waldspaziergang oder zur Velotour einlädt, während im selben Gebiet geschossen wird und Beobachtende eingeschüchtert werden, nimmt eine reale Gefährdung der Bevölkerung in Kauf, anstatt sie anzusprechen.

Hobby-Jäger: eine Gruppe mit auffälligem Gewaltpotenzial

Martin Thommen betont, Hobby-Jäger seien im Einsatz, «wenn andere schlafen». Das klingt nach Alleinstellungsmerkmal, ist aber keines: Rettungsdienste, Pflegepersonal und viele weitere Berufsgruppen sind ebenfalls nachts aktiv, ganz ohne Schusswaffe. Die eigentliche Auffälligkeit liegt woanders. Der Zugang zu Feuerwaffen und ein Umfeld, das Töten als Freizeitbeschäftigung normalisiert, korrelieren wiederholt mit schwerer Gewalt. Aktuelle Fälle wie «Wieder Femizid durch Hobby-Jäger: 90-Jähriger tötet Ehefrau» oder «Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern» zeigen ein Muster, das sich nicht mit Einzelfällen wegerklären lässt.

Dass in Baselland jährlich 20 bis 25 neue Hobby-Jägerinnen und -Jäger ausgebildet werden und «kein Nachwuchsproblem» besteht, ist aus Sicht des Wildtierschutzes kein Grund zur Freude, sondern ein Anlass zur Sorge.

Naturschutz braucht keine Feuerwaffen

Wer echten Naturschutz betreiben will, kommt ohne Gewehr aus. Wildblumenstreifen, Hecken und naturnahe Gärten leisten für Biodiversität und Bodenbrüter mehr als jede Treibjagd, ganz ohne ein einziges verendetes Tier. Dass ausgerechnet ein «Genuss»-Anlass die Hobby-Jagd als facettenreiche, sympathische Freizeitbeschäftigung inszeniert und ihr Aas als Delikatesse verkauft, blendet Tierleid, wissenschaftliche Evidenz und ein belegtes Gewaltrisiko gleichermassen aus.

Wie eine wissenschaftlich abgestützte Alternative zur bisherigen Fuchsjagd-Praxis aussehen könnte, zeigt der Kanton Zug, der als einziger Kanton eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben hat, (siehe die Übersicht «Schluss mit der Fuchsjagd»). Bis auch Baselland diesen Schritt macht, bleibt die «Genusswoche» ein Marketing-Etikett für eine Praxis, die einer kritischen Prüfung nicht standhält.

Genf zeigt, dass es auch anders geht

Dass eine «Genusswoche» ausgerechnet mit Hobby-Jagd wirbt, ist auch deshalb bemerkenswert, weil es in der Schweiz längst ein funktionierendes Gegenmodell gibt. Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 per Volksentscheid abgeschafft und setzt seither auf ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement mit ausgebildeten Wildhütern statt mit Freizeitschützen. Es gibt dort keine Treibjagden, keine Hochsitze, die das Landschaftsbild verschandeln, und keine „Regulierung» von Arten wie Fuchs oder Dachs nur deshalb, weil gerade Jagdzeit ist. Stattdessen setzt Genf auf Vergrämung, gezielte Prävention und wissenschaftlich begründete Einzelmassnahmen.

Wenn Baselland eine «Genusswoche» dem Thema Wald und Wild widmen will, wäre ein Blick nach Genf naheliegender gewesen als eine Bühne für Jagd Baselland. Dort liesse sich zeigen, wie Wildtiermanagement ohne Tierquälerei, ohne Gefährdung Unbeteiligter und ohne die Verklärung von Aas als Delikatesse aussehen kann.

Sobald ein Wildtier erschossen ist, beginnt sein Körper, sich zu verändern: Das Blut gerinnt, die Kühlung fehlt zunächst, und bei Verzögerungen steigen die hygienischen Risiken. Für Wild beim Wild ist klar: Was nach langem Liegen im Wald als regionale Delikatesse vermarktet wird, ist Aas – nicht Genuss.

Statt dass die Tiere unverzüglich geborgen, aufgebrochen und gekühlt werden, gehört bei Gesellschaftsjagden oft zuerst das «Verblasen der Strecke» zum Ritual: Die erlegten Tiere werden nebeneinander ausgelegt, Jagdhornbläser spielen die Totsignale der jeweiligen Arten, und die Jägerschaft erweist sich selbst die «letzte Ehre». Das Jagdbrauchtum spricht von Respekt vor dem Wild. Aus Sicht des Tierschutzes bleibt es jedoch eine sektierische Inszenierung rund um die getöteten Tiere, während die für die Fleischhygiene entscheidende Versorgung im Hintergrund wartet.

Was sich keine professionelle Metzgerei oder Schlachterei erlauben könnte, wird bei der Hobby-Jagd als Naturromantik verkauft. In einem Schlachtbetrieb muss die Entblutung möglichst rasch nach der Betäubung erfolgen; danach folgen geregelte Hygieneabläufe, Fleischkontrolle und Kühlung.

Bartgeier Lepontino II: Gerettet, erholt, wieder frei

Monatelang wurde der junge Bartgeier Lepontino II gepflegt, nun ist er in Linthal GL wieder in die Freiheit entlassen worden. Erhöhte Bleiwerte im Blut werfen erneut die Frage auf, wie stark bleihaltige Jagdmunition Greifvögel in den Alpen gefährdet.

Nach monatelanger Pflege ist der junge Bartgeier Lepontino II am 18. August 2026 in Linthal GL wieder in die Freiheit entlassen worden.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng Bleivergiftung und die Gefährdung von Greifvögeln in den Schweizer Alpen zusammenhängen, auch wenn im konkreten Fall die genaue Ursache seines Zusammenbruchs nicht restlos geklärt werden konnte.

Vom Tierfehd zurück in die Alpen

Die Wildhut des Kantons Glarus hatte den stark geschwächten und flugunfähigen Jungvogel am 1. April im Tierfehd südlich von Linthal eingefangen. Der Bartgeier litt unter schweren Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen und wurde zur eingehenden Untersuchung ins Tierspital Zürich gebracht. Die Untersuchungen ergaben erhöhte Bleiwerte im Blut, die allein jedoch die ausgeprägte Symptomatik nicht erklären konnten. Da bereits eine geringe Bleibelastung Vitalität und Reaktionsvermögen von Greifvögeln beeinträchtigen kann, vermuten die Fachleute, dass sie eine Kollision begünstigt haben könnte, mutmasslich mit der Folge eines Schädel-Hirn-Traumas.

Nach der Erstversorgung wurde der Vogel in die Wildtier-Pflegestation des Natur- und Tierparks Goldau SZ verlegt. Dort erholte er sich so weit, dass die Stiftung Pro Bartgeier und die kantonale Wildhut ihn nun in Linthal wieder auswildern konnten.

Wer ist Lepontino II

Der Name führt zurück ins Tessin: Am 31. Juli 2023 flog dort erstmals ein wildgeschlüpfter Bartgeier aus, benannt nach den Lepontinischen Alpen, zu denen die Tessiner Bergwelt gehört. Dem gleichen Brutpaar gelang 2025 die Aufzucht eines zweiten Jungtiers, eben jenes Lepontino II, das nun in Linthal ausgewildert wurde. Inzwischen ist mit Lepontino III bereits ein drittes Jungtier dieses Paares ausgeflogen, ein Zeichen dafür, wie erfolgreich sich die Wiederansiedlung im Tessin mittlerweile entwickelt.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1991 am internationalen Wiederansiedlungsprojekt für den Bartgeier, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts im gesamten Alpenraum ausgerottet worden war. Im Alpenraum gibt es inzwischen 98 Reviere mit erfolgreich brütenden Paaren, 35 davon in der Schweiz. 2025 war mit 26 ausgeflogenen Jungtieren ein Rekordjahr, mit der ersten erfolgreichen Brut auch im Kanton St. Gallen.

Blei bleibt die grösste Dauergefahr für Greifvögel

Auch wenn im Fall von Lepontino II offen bleibt, ob primär eine Kollision oder die Bleibelastung selbst für den Zusammenbruch verantwortlich war, reiht sich der Fall in ein gut dokumentiertes Muster ein. In den Schweizer Alpen sind bereits nachweislich Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen gestorben. Die Vogelwarte Sempach konnte gemeinsam mit dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden per Isotopenanalyse zeigen, dass die Bleisignatur in Steinadlerknochen exakt der Signatur von Jagdmunition entspricht und nicht natürlichem Bodenblei. Mit Fotofallen liess sich zudem belegen, dass Steinadler den bleihaltigen Aufbruch aus der Hoch- und Steinwildjagd systematisch als Nahrungsquelle nutzen, ein Mechanismus, der sich bei aasfressenden Bartgeiern in vergleichbarer Weise stellt.

Wie ernst die Lage ist, zeigt eine 2019 veröffentlichte Studie der Universität Zürich, der Vogelwarte Sempach und des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden: Im internationalen Vergleich erreicht die Bleibelastung von Steinadlern und Bartgeiern im gesamten Schweizer Alpenraum ungewöhnlich hohe Werte, höher als in anderen europäischen Ländern wie Spanien mit den Pyrenäen und höher als in Nordamerika. Für den Bartgeier mit seiner noch kleinen und verletzlichen, wenn auch wachsenden Population in den Alpen stufen die Studienautoren diesen Befund als besonders alarmierend ein: Der Erfolg der jahrzehntelangen Wiederansiedlung wird durch die Bleivergiftungen ernsthaft gefährdet.

Der Nationalrat lehnte ein landesweites Verbot bleihaltiger Munition erst kürzlich knapp mit 99 zu 94 Stimmen ab, obwohl der Bundesrat selbst Handlungsbedarf sah und die Motion zur Annahme empfohlen hatte. Bleihaltige Munition ist bislang nur in einzelnen Kantonen wie Graubünden und Wallis verboten. Die Schweiz verfügt damit über einen kantonalen Flickenteppich statt einer einheitlichen Regelung.

Tiere sind Mitgeschöpfe, nicht Zielscheiben

Von Franz von Assisi über die Hubertus-Legende bis zur buddhistischen Gewaltlosigkeit zieht sich ein ethischer Gedanke durch die spirituellen Traditionen

Ein belastbares wörtliches Jagdverbot ist bei historischen religiösen Figuren selten. Legenden, spätere Zuschreibungen und authentische Kerntexte müssen deshalb sauber getrennt werden.

Wer das tut, erkennt trotzdem eine erstaunliche Übereinstimmung: Religionsübergreifend gilt die Achtung vor verletzlichen Lebewesen als starke ethische Gegenposition zur Hobby-Jagd.

Swami Sivananda und die Gewaltlosigkeit ohne Ausnahme

Swami Sivananda hat die Jagd nach heutigem Quellenstand nicht ausdrücklich kommentiert. Aus seiner klar formulierten Ethik der Ahimsa, der Gewaltlosigkeit und des Nichtverletzens, folgt jedoch, dass er die Freizeit- und Trophäenjagd entschieden abgelehnt hätte.

Sivananda definiert Ahimsa umfassend als Verzicht darauf, irgendeinem Lebewesen zu irgendeiner Zeit durch Gedanken, Worte oder Handlungen Schmerz oder Schaden zuzufügen. Für diese Regel gebe es «keine Entschuldigung und keine Ausnahme». Besonders eindeutig wird er beim Töten von Tieren für Nahrung: Er bezeichnet dies als «grosse Sünde» und kritisiert Menschen, die unschuldige Tiere töten, um Zunge und Gaumen zu befriedigen. Wenn bereits das vermeidbare Töten zur Ernährung verurteilt wird, gilt dies erst recht für eine Jagd, deren Zweck Unterhaltung, Prestige oder die Aneignung einer Trophäe ist.

Franz von Assisi und die Geschwisterlichkeit der Geschöpfe

Franz von Assisi (1181/82 bis 1226) betrachtete Tiere nicht als Objekte, sondern als Teil einer göttlichen Familie: Er sprach von ihnen als Brüdern und Schwestern und erkannte sie als eigenständige Geschöpfe an. Seine Haltung ist daher schwer mit der Jagd als Freizeitbeschäftigung, Trophäensuche oder Machtausübung vereinbar, auch wenn ein überliefertes ausdrückliches Jagdverbot von ihm nicht belegt ist.

Ein häufig verbreitetes Zitat, wonach Franziskus die Hilfe für Tiere als «erste Pflicht» bezeichnet habe, ist quellenkritisch problematisch und lässt sich in seinen gesicherten Schriften nicht ohne Weiteres nachweisen. Belastbar ist hingegen seine dokumentierte Geschwisterlichkeit mit allen Geschöpfen, und die genügt als ethischer Massstab vollauf.

Die Hubertus-Legende und die moralische Umkehr

Die Hubertus-Legende erzählt, dass der adelige Jäger beim Verfolgen eines Hirsches Christus zwischen dessen Geweih erblickt habe. Nach dieser Erzählung fragte Christus: «Hubertus, warum verfolgst du mich?», worauf Hubertus der Jagd entsagt haben soll.

Historisch ist diese Legende nicht als biografische Tatsache gesichert; sie entstand in der überlieferten Form erst lange nach Hubertus’ Tod. Die Geschichte enthält dennoch eine klare moralische Umkehr: Nicht die Jagd wird geheiligt, sondern der Jäger lässt von ihr ab. Gerade deshalb ist die Deutung von Hubertus als Schutzpatron einer «waidgerechten» Jagd ein offener Widerspruch zur zentralen Botschaft der Legende.

Buddha und Mahavira: die konsequente Gewaltlosigkeit

Der Buddha wird meist nicht als «Heiliger» im christlichen Sinn eingeordnet, ist aber eine zentrale religiöse Gestalt der Gewaltlosigkeit. Die buddhistische Grundregel verlangt, kein Lebewesen zu töten, töten zu lassen oder das Töten durch andere zu billigen, und begründet dies mit Mitgefühl für alle lebenden Wesen. Die Überlieferung kritisiert die Jagd ausdrücklich: Jäger, Fischer und Vogelfänger werden als Berufe genannt, die mit ungünstigen karmischen Folgen verbunden sein können. Die Jagd verletzt nach dieser Ethik nicht nur das getötete Tier, sondern auch Tiere, die verwundet fliehen und später an ihren Verletzungen sterben.

Mahavira, der zentrale Lehrer des Jainismus, vertritt eine der konsequentesten Lehren der Gewaltlosigkeit. Die jainistische Ahimsa verlangt, allen empfindungsfähigen Wesen möglichst keinen Schaden zuzufügen. Jagd wäre damit klar unvereinbar, weil sie bewusst Verfolgung, Angst, Verletzung und Tod herbeiführt.

Papst Franziskus und die Grenze menschlicher Herrschaft

Papst Franziskus erklärt in «Laudato si’», es sei falsch, aus der Sonderstellung des Menschen eine «absolute Herrschaft» über andere Geschöpfe abzuleiten. Er hält zudem fest, jede Grausamkeit gegenüber einem Geschöpf widerspreche der menschlichen Würde. Das ist kein ausdrückliches Verbot jeder Jagd, setzt aber einen klaren ethischen Massstab gegen vermeidbare Tierquälerei und gegen die Reduktion von Wildtieren auf Ziele, Beute oder Trophäen.

Bemerkenswert ist, dass die Institution Kirche diesen Massstab historisch selbst gesetzt hat: Am Konzil von Trient (1545 und 1563) untersagte die katholische Kirche nahen Organen die Teilnahme an jagdlichen Aktivitäten, weil das Töten eines Tieres und das Vergiessen von Blut dem Wesen von Kult und Religion grundsätzlich widerspreche. Diese Linie findet sich auch in unserem Argumentarium für professionelle Wildhüter wieder.

Ein Gedanke durch alle Traditionen

Von Franz von Assisi über die Hubertus-Legende bis zur buddhistischen und jainistischen Gewaltlosigkeit zieht sich ein ethischer Gedanke durch unterschiedliche spirituelle Traditionen: Tiere sind Mitgeschöpfe, nicht Zielscheiben. Wo Jagd vermeidbares Leiden, Verfolgung und Töten zum Vergnügen oder Prestige erzeugt, widerspricht sie diesem Gedanken fundamental.

Diese religiösen Stimmen ergänzen eine lange Reihe säkularer Kritik von Kant bis Jane Goodall. Eine erweiterte Sammlung findet sich in unserem Beitrag «Zitate zur Jagd».

Ein Mystiker über die Jagd und die Macht

Warum ein spiritueller Lehrer den Hobby-Jäger und den Politiker als Symptome derselben inneren Krankheit betrachtete

Ein spiritueller Lehrer, der im 20. Jahrhundert eine weltbekannte Bewegung gründete, äusserte sich wiederholt scharf zu zwei Figuren, die er als Symptome derselben inneren Krankheit betrachtete: den Hobby-Jäger und den Politiker.

Beide, so seine These, würden Macht über andere Lebewesen suchen, weil ihnen der Zugang zu ihrem eigenen Bewusstsein fehle.

Der Hobby-Jäger als Feigling

In einem viel zitierten Vortrag schildert der Lehrer eine Begegnung mit einem Hobby-Jäger, den er fragt, warum dieser töte, obwohl genug Nahrung vorhanden sei. Die Antwort «Es ist ein Spiel» weist er zurück, weil das Tier den Regeln dieses angeblichen Spiels nie zugestimmt habe. Er nennt es feige, dass sich der Hobby-Jäger hinter einem Baum verstecke und mit dem Gewehr aus sicherer Distanz schiesse, während das Tier keine Möglichkeit zur Gegenwehr habe. «Du bist ein Feigling, sogar mit deiner Waffe», so seine Formulierung.

Für ihn ist die Jagd kein Zeichen von Stärke, sondern Ausdruck einer unbewussten, angeborenen Zerstörungslust, die der Mensch mit sich trage wie ein Kind, das ohne Grund Ameisen zertrete. Entscheidend ist seine Aussage, jedes Töten lasse das eigene Herz «zu Stein» werden, und ein steinernes Herz verhindere spirituelles Wachstum, weil es den Zugang zum eigenen Sein blockiere. Gut und Böse definiert er dabei nicht über Religion oder Gesetz, sondern über Bewusstsein: Alles, was die Entwicklung des Bewusstseins behindere, sei «Sünde», alles, was es fördere, «Tugend». Da das Töten eines Tieres seiner Logik nach die Bewusstwerdung blockiere, falle die Hobby-Jagd für ihn eindeutig in die Kategorie des ethisch Verwerflichen.

Diese Einschätzung deckt sich mit Beobachtungen, die auf unserer Plattform aus psychologischer Sicht dokumentiert sind. Mehr dazu in unserem Beitrag Hobby-Jäger in der Psychoanalyse.

Der Politiker als kranker Geist

Noch härter fällt sein Urteil über Politiker aus. Er bezeichnet sie wörtlich als «geistig krank» und leidend unter einem Minderwertigkeitskomplex, den sie durch die Jagd nach Macht zu kompensieren versuchten. Politik sei für ihn «nichts als ein Ego-Spiel», und die Menschheit sei Opfer von Machtsuchern, deren einziger Lebensehrgeiz das eigene Ego sei.

Besonders eindringlich ist sein Bild vom Baum: Wer die Blätter beschneide, verändere nichts, man müsse an die Wurzeln, doch genau dort sässen die Politiker, die organisierten Religionen und die alten Denkmuster fest verwurzelt. Deshalb könne, so seine Überzeugung, kein Politiker je revolutionär oder radikal sein, weil «radikal» wörtlich «die Wurzeln betreffend» bedeute. Der Politiker beschneide jedoch nur Blätter, während echte Radikalität nur durch Erleuchtung und Meditation erreichbar sei.

Er ging sogar so weit, zu behaupten, es sei noch nie ein erleuchteter Politiker aufgetreten, weil die Dimension der Politik der Erleuchtung fundamental entgegenstehe. Ein Politiker sei per Definition ein Opportunist ohne echte Prinzipien, der von Prinzipien nur rede, um Menschen zu täuschen. Macht selbst beschreibt er als Sucht der Unbewussten: «Kein kreativer, intelligenter Mensch sucht Macht. Kein intelligenter Mensch hat Interesse daran, andere zu dominieren.»

Die Allianz von Priestern und Politikern

Ein zentrales Motiv seiner Kritik ist die These einer stillschweigenden Komplizenschaft zwischen religiösen und politischen Machthabern. Beide hätten die Welt unter sich aufgeteilt: Das weltliche Leben gehöre dem Politiker, das innere Leben dem Priester, und beide würden sich gegenseitig stützen, um die Menschen in Abhängigkeit zu halten. «Die Priester und die Politiker waren immer in einer Verschwörung gegen die Menschheit», heisst es in seinen Schriften, «sie haben die Dinge unter sich aufgeteilt.»

Diese Verbindung zwischen Jagdkritik und Machtkritik ist bei ihm kein Zufall: Beide Haltungen entspringen derselben Grundüberzeugung, dass Herrschaft über schwächere Lebewesen, ob Tier oder Mensch, ein Zeichen von unbewusster Angst und nicht von Stärke sei. Wer Bewusstsein entwickle, so seine Botschaft, brauche irgendwann weder Waffe noch Amt, um sich selbst zu spüren.

Diese Sichtweise reiht sich ein in eine lange Tradition kritischer Stimmen zur Jagd, von Kant bis Jane Goodall. Eine umfassende Sammlung dieser Stimmen findet sich in unserem Beitrag «Zitate zur Jagd».

Frankreich: Strafanzeige wegen Aufruf gegen Hobby-Jagd

An der UniREVcité bei Tours rief die französische Politikerin Sandrine Rousseau zur Mobilisierung gegen die Hobby-Jagd auf. Ein RN-Abgeordneter sieht darin eine strafbare Anstiftung, der Jagdverband FNC kündigt eine Klage an.

Die französische Grünen-Abgeordnete Sandrine Rousseau hat an einem Öko-Treffen bei Tours zur körperlichen Konfrontation mit Hobby-Jägern aufgerufen.

Ein Rechtsnationaler Abgeordneter erstattete daraufhin Strafanzeige, der französische Jagdverband FNC kündigt eine eigene Klage an. Wir haben rekonstruiert, was, wann, wo und wie genau gesagt wurde, und ordnen die rechtliche Lage ein.

Was, wann und wo geschah

Vom 21. bis 23. August 2026 fand in Saint-Antoine-du-Rocher bei Tours die «UniREVcité» statt, die Sommeruniversität der Bewegung «Révolution écologique pour le vivant» (REV) von Aymeric Caron. Neben Caron und dem Linkspolitiker Philippe Poutou trat auch die Pariser Nationalversammlungsabgeordnete Sandrine Rousseau auf, die bewusst dieses Treffen und nicht die offizielle Sommeruniversität ihrer eigenen Partei «Les Écologistes» wählte.

Am Sonntag, 23. August, äusserte sich Rousseau in einer Debatte zur bevorstehenden Eröffnung der Hobby-Jagd-Saison. Gemäss dem Wortlaut, den mehrere französische Medien dokumentierten, sagte sie unter anderem: «Nous n’avons pas le temps d’être polis, d’attendre» («Wir haben keine Zeit, höflich zu sein, zu warten») und kündigte an: «Ma résolution de la rentrée, c’est que je n’ai plus rien à péter de leur bienséance, je ne veux plus être polie» («Meine Vorsatz für die Rentrée ist, dass mir ihr Anstand egal ist, ich will nicht mehr höflich sein»).

Anschliessend rief sie ihre Anhängerschaft auf, die Jagdgebiete bei Saisonbeginn aufzusuchen: «Il va nous falloir nous affronter à cette ouverture de la chasse» («Wir werden uns dieser Jagdsaisoneröffnung entgegenstellen müssen»), verbunden mit der Hoffnung, «que nous serons nombreux et nombreuses à aller dans les forêts, dans les campagnes, dans les lisières, sur les chemins» («dass wir zahlreich sein werden, um in die Wälder, aufs Land, an die Waldränder, auf die Wege zu gehen»). Sie sprach davon, «ce peuple de l’écologie» zu mobilisieren, «pour empêcher qu’on ait un permis de tuer» («um zu verhindern, dass es einen Tötungsschein gibt»).

Zentral für die anschliessende Anzeige war folgender Satz: «C’est parce que nous serons là, debout, face à eux, physiquement, qu’enfin ils prendront conscience de la réalité de ce que nous sommes» («Weil wir dort sein werden, stehend, ihnen gegenüber, physisch, werden sie endlich begreifen, was wir wirklich sind»).

Warum die Aussage zum juristischen Fall wurde

Der RN-Abgeordnete Matthias Renault (3. Wahlkreis Somme) reichte am 25. August 2026 bei der Staatsanwaltschaft Tours eine Meldung nach Artikel 40 der Strafprozessordnung ein. Er stützt sich dabei auf die Kombination der Begriffe «affronter» (entgegenstellen), «empêcher» (verhindern), «face à eux» (ihnen gegenüber) und «physiquement» (physisch). Renault betont ausdrücklich, ihm lägen bislang keine Hinweise vor, dass dem Aufruf bereits Gewalt- oder Behinderungshandlungen gefolgt seien. Seine Meldung betrifft also die Aussage selbst und deren mögliche Tragweite, nicht bereits eingetretene Taten.

Am 25. August veröffentlichte auch die Fédération Nationale des Chasseurs (FNC) ein Communiqué und kündigte eine eigene Strafanzeige gegen Rousseau an, verbunden mit einer Eingabe an Premierminister, Innenminister und Justizminister. Zusätzlich soll die Nationalversammlungspräsidentin angerufen werden, damit Sanktionen gegen Rousseau geprüft werden. Die FNC spricht von einer «radicalisation du discours public visant les chasseurs» und einer «dérive totalitaire de la pensée».

Rechtliche Einschätzung

Zwei unterschiedliche Verfahrensarten. Die Meldung von Matthias Renault ist ein Signalement nach Artikel 40 CPP: Eine Behörde oder ein Amtsträger bringt der Staatsanwaltschaft mögliche Straftatbestände zur Kenntnis, ohne selbst Klägerpartei zu sein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet eigenständig, ob sie ermittelt. Eine Klage der FNC wäre demgegenüber eine Zivil- oder Strafklage mit der FNC als Partei, die aktiv Schadenersatz oder eine Verurteilung verlangt.

Die angerufenen Normen. Renault beruft sich auf Artikel 24 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881, der die öffentliche Anstiftung zu bestimmten Straftaten unter Strafe stellt, auch wenn der Aufruf folgenlos blieb. Ergänzend zitiert er Artikel R. 428-12-1 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement), der konzertierte Behinderungshandlungen gegen die Durchführung der Hobby-Jagd sanktioniert.

Für eine Verurteilung nach Artikel 24 braucht es nach ständiger französischer Rechtsprechung eine hinreichend direkte und bestimmte Aufforderung zu einer konkreten Straftat, nicht bloss eine allgemeine politische Kampfansage. Die Formulierungen Rousseaus sind mehrdeutig: «affronter» und «physiquement» lassen sich sowohl als Aufruf zu gewaltsamer Konfrontation als auch als Aufruf zu einer sichtbaren, aber gewaltfreien Präsenz vor Ort lesen («debout, face à eux» – stehend, ihnen gegenüber). Ob die Justiz darin eine strafbare Anstiftung sieht, hängt stark vom Gesamtkontext der Rede ab, den die Staatsanwaltschaft laut Renaults eigenem Schreiben erst noch klären soll.

Die Vorgeschichte spricht für Zurückhaltung bei der Einschätzung des Ausgangs. Die FNC ist mit einem strukturell ähnlichen Vorgehen gegen Rousseau bereits einmal gescheitert. Nach ihrer Aussage im Februar 2022 in der Sendung «Télématin», ein Viertel aller Femizide stehe im Zusammenhang mit Jagdwaffen, und dies sei Ausdruck einer «violence intrinsèque» der Hobby-Jäger als Gruppe, klagte die FNC zivilrechtlich auf rund 9’888 Euro Schadenersatz. Das Pariser Tribunal judiciaire wies die Klage im Oktober 2024 ab: Die allgemeine deliktische Haftung nach Artikel 1240 des Zivilgesetzbuchs könne nicht herangezogen werden, um Verstösse gegen die Meinungsäusserungsfreiheit zu sanktionieren, die eigentlich unter das Pressegesetz von 1881 fallen. Zudem befand das Gericht, die Gruppe der rund eine Million Hobby-Jäger sei zu unbestimmt, als dass sich der Einzelne persönlich angesprochen fühlen könne. Die FNC legte Berufung ein.

Unterschied zum aktuellen Fall. Der jetzige Vorwurf zielt nicht auf Diffamierung einer Gruppe, sondern auf eine mögliche öffentliche Anstiftung zu konkretem Handeln unter dem Pressegesetz selbst, also demselben Gesetz, unter dem die frühere Klage gerade an der falschen Rechtsgrundlage scheiterte. Damit ist die rechtliche Ausgangslage diesmal eine andere; ob sie tragfähiger ist, wird davon abhängen, ob die Justiz die Wortkombination als konkrete Handlungsaufforderung oder als politische Rhetorik einstuft. Anhaltspunkte für eine bereits erfolgte Behinderung von Jagdausübungen oder Gewalttaten in der Folge der Rede liegen nach heutigem Stand nicht vor.

Woher stammt die Zahl «ein Viertel aller Femizide»

Die von Rousseau 2022 verwendete und in der Berichterstattung zum aktuellen Fall wieder aufgegriffene Zahl geht auf eine Recherche des französischen Onlinemediums Reporterre vom Dezember 2021 zurück. Der Journalist Moran Kerinec wertete dafür Presseberichte zu Tötungsdelikten und Suiziden der Jahre 2020 und 2021 aus und baute daraus eine eigene Datenbank, weil es keine offizielle Kriminalstatistik zu diesem Zusammenhang gibt. Ergebnis: Bei mindestens 27,54 Prozent der 102 Femizide von 2020 und 25,44 Prozent der 106 Fälle von 2021 wurde eine «arme de chasse» eingesetzt, woraus sich die kolportierte Grössenordnung «ein Viertel» ableitet.

Wichtig für die Einordnung: Reporterre fasste den Begriff «Jagdwaffe» weit und zählte dazu Waffen der Kategorien B und C, wozu auch halbautomatische Mehrschusswaffen gehören, die zur Jagd in Frankreich gar nicht zugelassen sind. Kritische Stimmen aus der Jagdszene monierten deshalb, die Zahl vermische unterschiedliche Waffentypen. Unabhängig von dieser methodischen Schwäche der Einzelrecherche stützen andere Quellen den Grundbefund: Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in einer Studie, dass unter den mit Schusswaffen begangenen Tötungen rund 71 Prozent mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» häufig im Haushalt vorhanden sind. Der Psychiater Jean-Louis Terra hatte bereits 2003 festgestellt, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 gegenüber Reporterre als weiterhin gültig bezeichnete.

Die Schweiz: schlechtere Datenlage als Frankreich. Während in Frankreich zumindest eine journalistische Datenbank existiert, fehlt hierzulande selbst diese. Bei häuslicher Gewalt mit Todesfolge kommt in der Schweiz in rund der Hälfte der Fälle eine Schusswaffe zum Einsatz, in mehr als 80 Prozent der erweiterten Suizide mit Tötung von Partnerin und Kindern ist eine Feuerwaffe im Spiel. Jagdwaffen werden in der Schweizer Kriminalstatistik jedoch nicht separat ausgewiesen: Es ist nicht bekannt, wie viele Femizide mit Jagdwaffen begangen wurden oder wie viele Täter über ein Jagdpatent verfügten. International gut belegt ist dagegen der generelle Zusammenhang, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Haushalt das Risiko tödlicher Gewalt gegen Frauen erhöht, ein Muster, das auch bei Schweizer Ordonnanzwaffen in Studien der Universität Lausanne und St. Gallen dokumentiert ist.

Damit steht Frankreich, trotz aller methodischen Kritik an der Reporterre-Zahl, bei der Transparenz besser da als die Schweiz: Es gibt wenigstens den Versuch einer systematischen Erfassung. In der Schweiz fehlt dieser bislang vollständig.

Ein Schweizer Fallbeispiel für dieses Muster. Wie stark diese Lücke in der Praxis wirkt, zeigt der Femizid von Faido TI im Juli 2026. Ein 59-jähriger Mann erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte tags darauf ein Haus in Leontica im Bleniotal, wobei mehrere Polizistinnen und Polizisten verletzt wurden und der Täter selbst starb. An der Medienkonferenz der Tessiner Kriminalpolizei vom 13. Juli 2026 wurde bestätigt, dass der Täter Hobby-Jäger war und legal mehrere Waffen besass. Wildbeimwild.com berichtete darüber unter Berufung auf eine schriftliche Bestätigung der RSI-Redaktion, die dies als «fatto accertato e confermato», als gesicherte und bestätigte Tatsache, einstufte. Kein anderes Medium griff diesen Punkt auf. In der breiten Berichterstattung zum Fall blieb der Jagdhintergrund des Täters unerwähnt, obwohl er an der Pressekonferenz thematisiert worden war.

Dieser Fall ist deshalb mehr als eine Fussnote: Er illustriert exemplarisch, weshalb selbst dort, wo eine Bestätigung öffentlich vorliegt, keine belastbare Statistik entstehen kann. Wenn der Jagdhintergrund eines Täters bereits auf der Ebene der Tagesaktualität regelmässig nicht in die Berichterstattung einfliesst, kann er erst recht nicht in nachgelagerte Kriminalstatistiken einfliessen, die ohnehin auf Alltagskategorien wie «Schusswaffe» statt «Jagdwaffe» oder «Jagdpatentinhaber» beruhen. Das Dunkelfeld entsteht also nicht nur durch fehlende amtliche Erhebung, sondern bereits durch eine mediale Selektion, die das Milieu des Täters in der Regel gar nicht erst zum Thema macht.

Mehr zum Fall: Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern.

Mehr zum Thema im Dossier Jagd und Waffen sowie zu Mustertexten für jagdkritische Vorstösse zu Jagdwaffen und Femiziden in Kantonsparlamenten. Zum Umgang der französischen Jagdlobby mit Kritik: Hobby-Jäger als Opfer? Jagdkritik und Zahlen aus Frankreich. Weitere Hintergründe im Dossier zur Hobby-Jagd in Frankreich.

Offener Brief an die Urner Sicherheitsdirektion zur Fuchsjagd-Antwort

Neun Fragen an Landesstatthalterin Céline Huber, zwei Wochen Frist.

Nach der ausweichenden Antwort der Urner Sicherheitsdirektion auf die Fuchsjagd-Petition richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Landesstatthalterin Céline Huber.

Neun Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 24. August 2026 antwortete die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri auf die Petition zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd, die der Luzerner Jurist Pascal Wolf am 15. Februar 2026 beim Landrat eingereicht hatte. Die Petition stellte sechs präzise Fragen. Beantwortet wurde keine einzige. Stattdessen lieferte das Schreiben einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, ohne eine einzige Studie zu zitieren. Wir haben den Vorgang auf unserer Kampagnenseite «Fuchsjagd stoppen – Landrat Uri anschreiben» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt bei der Unterzeichnerin der Antwort.

Besonders bemerkenswert: Um die Vielfalt der Schweizer Jagdsysteme zu illustrieren, verwies die Sicherheitsdirektion selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern, ohne zu bemerken, dass genau dieses Beispiel die Petition stützt. Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus. Der Kanton führt damit den Gegenbeweis selbst an, den er eigentlich hätte prüfen sollen.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann und an den Glarner Landammann Dr. Markus Heer: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.

Offener Brief an Landesstatthalterin Céline Huber

Sehr geehrte Frau Landesstatthalterin

Mit Befremden haben wir Ihre Antwort auf die Petition von Pascal Wolf zur Kenntnis genommen, eingereicht am 15. Februar 2026 beim Urner Landrat. Das Schreiben vom 24. August 2026 trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.

Die Petition stellte sechs präzise Fragen zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd. Ihre Antwort beantwortet keine einzige davon. Stattdessen liefert sie einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, Rechtsgrundlagen, Nachhaltigkeit, Tierschutz, Artenschutz und eine Würdigung der Urner Hobby-Jägerschaft. Eine wissenschaftliche Studie wird an keiner Stelle zitiert. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. Die Antwort auf eine ungestellte Frage

Der Kernsatz Ihres Schreibens lautet: «Durch die Fuchsjagd wird weder der Fuchsbestand noch die Artenvielfalt gefährdet.» Danach hat niemand gefragt. Die Petition wollte wissen, welchen wissenschaftlich belegten Nutzen die Fuchsjagd hat, nicht ob sie Schaden anrichtet. Wer nachweist, dass eine Massnahme nicht schadet, hat ihre Notwendigkeit mit keinem Wort begründet. Können Sie den positiven Nutzennachweis nachreichen, den die Petition verlangt hat?

2. Das Genf-Beispiel widerlegt Sie selbst

Um die Vielfalt der Jagdsysteme zu illustrieren, verweisen Sie selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern. Genau dieses Beispiel stützt die Petition: Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus, ohne Bestandsexplosion und ohne verschärfte Krankheitslage. Sie führen den Gegenbeweis selbst an, den Sie eigentlich hätten prüfen sollen. Wie erklären Sie, dass ein von Ihnen gewähltes Referenzbeispiel die Notwendigkeit der Urner Fuchsjagd gerade nicht belegt, sondern in Frage stellt?

3. «Darf» ist nicht «muss»

Ihre Antwort verweist auf die Bundeskompetenz und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Uri, gesunde Füchse zu schiessen. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass der kantonale Handlungsspielraum genutzt werden kann. Weshalb verweist Uri auf eine Bundeskompetenz, wo der Bund den Kantonen selbst Spielraum lässt?

4. Die wissenschaftliche Befundlage

Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion, bessere Überlebensrate und Zuwanderung ausgeglichen. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Zur Seuchenbekämpfung: Die Tollwutepidemie der 1970er-Jahre wurde nicht durch intensive Bejagung gestoppt, sondern erst durch die Impfkampagne ab 1978. Beim Fuchsbandwurm zeigt die französische Studie von Comte et al. (2017) aus dem Raum Nancy, dass die Befallsrate trotz hohem Jagddruck von 44 auf 55 Prozent stieg, weil zugewanderte Jungfüchse eine höhere Wurmbürde tragen. War der Sicherheitsdirektion diese Befundlage bekannt, bevor sie die Urner Fuchsjagd pauschal für unbedenklich erklärt hat? Die vollständige Übersicht findet sich in unserer Sammlung Studien zur Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere.

5. Luxemburg beweist das Gegenteil dessen, was Sie behaupten

Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 vollständig verboten. Statt der prophezeiten Bestandsexplosion und Seuchengefahr trat das Gegenteil ein: Der Anteil der mit dem Kleinen Fuchsbandwurm befallenen Füchse sank nach dem Verbot deutlich. Das ist kein Modell und keine Prognose, sondern ein zehnjähriger Feldversuch mit umgekehrtem Ergebnis. Zusammen mit Genf (seit 1974) liegen damit zwei europäische Referenzräume vor, in denen der Verzicht auf die Hobby-Jagd auf den Fuchs weder zu mehr Tieren noch zu mehr Krankheit geführt hat. Auf welche gegenteilige Evidenz stützt die Sicherheitsdirektion ihre Annahme, die Urner Fuchsjagd sei notwendig?

6. Die Fuchsjagd erhöht die Gesundheitsgefahr, statt sie zu senken

Wird die Fuchsjagd mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet, zeigt die Wissenschaft das Gegenteil. Füchse regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Wo Fuchs und Steinmarder fehlen, steigt die Infektionsrate der Zecken. Beim Fuchsbandwurm wirkt die Bejagung sogar kontraproduktiv: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten den Parasiten so flächendeckend, während gezielte Entwurmung mit Praziquantel-Ködern das Infektionsrisiko nachweislich um bis zu 99 Prozent senkt. Auch historisch bestätigt sich das Muster: Die Tollwut wurde nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme; der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz stammt aus dem Jahr 1996. Wie rechtfertigt die Sicherheitsdirektion eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand die Gesundheit der Bevölkerung nicht schützt, sondern gefährdet? Hintergründe dazu in unseren Beiträgen «Hobby-Jagd fördert Krankheiten» und «Hobby-Jäger verbreiten Krankheiten».

7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Kanton auf dieselbe Petition mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der SWILD-Bericht kommt eindeutig zu dem Schluss: Die praktizierte Fuchsjagd kann Bestände nicht nachhaltig regulieren, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist gegenüber nicht-letalen Methoden unterlegen. Hat die Sicherheitsdirektion diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen, bevor sie die Petition mit einem Grundsatztext ohne eine einzige Quelle beantwortet hat?

8. Textbaustein statt Auseinandersetzung

Ihr Schreiben besteht aus Formulierungen, die auf jede beliebige Jagdpetition passen und deshalb auf keine wirklich eingehen. Es ist derselbe Mechanismus, den bereits der Kanton Basel-Landschaft vorgeführt hat. Betrachtet die Sicherheitsdirektion eine Petition, die ausschliesslich die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage verlangt, mit einem Textbaustein für erledigt?

9. Die eine offene Frage

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben umgeht: Welcher wissenschaftlich belegte Zweck rechtfertigt im Kanton Uri weiterhin die reguläre Bejagung gesunder Füchse, wenn die Bestandsregulation dafür wissenschaftlich nicht trägt und konkrete Problemtiere durch die Wildhut ohnehin gezielt entnommen werden können?

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen

Wie es weitergeht

Antwortet die Sicherheitsdirektion innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Uri reiht sich damit in eine wachsende Reihe von Kantonen ein, die auf dieselbe Petition sehr unterschiedlich reagiert haben: Zug gab als einziger eine wissenschaftliche Studie in Auftrag, Glarus blieb nach einer knappen Antwort stumm, Basel-Landschaft widersprach sich über zwei Schreiben hinweg. Uri liefert nun ein viertes Muster: einen Textbaustein, der sich mit seinem eigenen Genf-Beispiel selbst entkräftet.

Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage töten Hobby-Jäger in der Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?

Wer im Kanton Uri lebt, kann selbst aktiv werden. Auf unserer Kampagnenseite «Fuchsjagd stoppen – Landrat Uri anschreiben» finden sich ein Musterbrief, die Studienlage und die Kontaktwege zum Landrat. Hintergrund zur gesamten Kampagne bietet die Übersicht «Schluss mit der Fuchsjagd», zur Person hinter den Petitionen der Beitrag «Hobby-Jäger als falsche Wildtierexperten».