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Hobby-Jäger verweigert Graureiher-Abschuss: Freispruch

Ein Zürcher Hobby-Jäger hat sich geweigert, einen verletzten Graureiher zu erschiessen, und wurde nun vom Bezirksgericht Pfäffikon freigesprochen. Das Urteil ist ein kleiner, aber symbolisch wichtiger Sieg für Vernunft und Mitgefühl im Jagdwesen. Die Justiz entschied, dass der Mann, der zugleich Strassenbauer ist, «angemessen» gehandelt habe, als er die Polizei an einen näher gelegenen Jagdaufseher-Kollegen verwies, statt selbst die tödliche Aufgabe zu übernehmen.

Redaktion Wild beim Wild — 16. Februar 2026

Der Fall zeigt exemplarisch, wie widersprüchlich das schweizerische Jagdsystem organisiert ist: Freiwillige Laienjäger werden von den Behörden gerufen, um verletzte Wildtiere «zu erlösen», auch wenn es sich um geschützte Arten handelt. In diesem Fall war es ein Graureiher, der nach einer Kollision mit einem Zug schwer verletzt im Gras lag. Statt vorschnell zu schiessen, tat der Hobby-Jäger das Richtige, er dachte nach.

Tierleid zwischen Gesetz und Gefühl

Das Bezirksgericht stellte klar: Niemand ist verpflichtet, einen geschützten Vogel eigenhändig zu töten, wenn das nicht unverzüglich möglich oder rechtlich zweifelhaft ist. Damit widersprach das Gericht der Bezirksverwaltung, die den Mann zuvor mit 750 Franken gebüsst hatte. Begründung damals: Er habe die «Erlösung des Reihers unnötig verzögert».

Hier geht es jedoch um mehr als nur Formalrecht. Der Fall offenbart die moralische Schieflage eines Systems, das Tierschutz predigt, aber die Hobby-Jägerschaft zur routinierten Tötung delegiert. Wenn selbst ein freiwilliger Jagdaufseher aus Menschlichkeit zögert, wird er zum Angeklagten, während die strukturelle Gewalt gegenüber Wildtieren unangetastet bleibt.

Ein Mensch zeigt Rückgrat, das System reagiert gereizt

Der Zürcher Hobby-Jäger erklärte vor Gericht, er habe sich geweigert, weil er den Vogel als geschützte Art erkannte. Zudem hätte er fast zwei Stunden gebraucht, um mit seiner Waffe vor Ort zu sein. Stattdessen informierte er den Wildhüter, der das Tier schliesslich erlöste. Das Gericht teilte seine Einschätzung: Diese Entscheidung sei «plausibel» und «verantwortungsbewusst».

Solche seltenen Urteile sind wichtig, weil sie zeigen, dass Mitgefühl und gesunder Menschenverstand in der Jagdpraxis Platz finden dürfen. Doch sie ändern nichts am Grundproblem: In der Schweiz wird die Hobby-Jägerschaft noch immer als «verlängerter Arm» der Verwaltung eingesetzt, um Wildtiere zu töten, selbst in Zweifelsfällen oder geschützten Zonen.

Eine Wende in Sicht?

Der Mann, inzwischen 60 Jahre alt, kündigte an, seinen Posten aufzugeben. Bereits 2022 war er wegen eines ähnlichen Falls verurteilt worden, damals ging es um eine Krähe in einer Naturschutzzone. Auch dieses Verfahren liegt derzeit beim Bundesgericht.

Die wiederholte Bestrafung eines Hobby-Jägers, der ersichtlich nach ethischem Empfinden handelt, zeigt, dass das Jagdsystem selbst krank ist. Die Schweiz bräuchte ein modernes Wildtiermanagement, das Schutz, Pflege und Rettung über das alte Paradigma der Waffenherrschaft stellt.

Vielleicht markiert dieses Urteil den Beginn eines Umdenkens: Weg von der mechanischen «Erlösung» mit der Schusswaffe hin zu echter Tierethik und einer Professionalisierung des Wildtierschutzes.

Nachtrag vom 17. September 2026: Das Bundesgericht hat den einjährigen Ausschluss eines Zürcher Jagdpächters von Revierpacht, Jagdpass und Jagdaufsicht bestätigt (Urteil 2C_703/2025 vom 19. August 2026). Anlass war unter anderem seine Weigerung, eine verletzte Jungkrähe in einem Vogelreservat zu erlösen. Der Fall weist deutliche Parallelen zum hier beschriebenen Verfahren auf, eine abschliessende Zuordnung ist anhand der anonymisierten Entscheide aber nicht möglich. Laut Bundesgericht begründete der Beschwerdeführer seine Weigerung im Krähenfall mit fehlender Zuständigkeit im Schutzgebiet und nicht mit ethischen Bedenken. Die in diesem Artikel geäusserte Einschätzung, der Hobby-Jäger habe ersichtlich aus ethischen Gründen gehandelt, kann angesichts der Parallelen zum Krähenfall nicht mehr ohne Einschränkung aufrechterhalten werden. Richtigstellung: Den Graureiher erlöste gemäss Prozessbericht kein Wildhüter, sondern ein Jagdaufseher-Kollege. Hintergründe zum Urteil: Bundesgericht bestätigt Sperre für Zürcher Hobby-Jäger.

Dossier: Jagd und Tierschutz

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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