24.09.2026, 22:44

Suchen

Emmental und Entlebuch: Mehr Hirschkühe im Visier, verwaiste Kälber werden verstossen

Bern und Luzern verlagern die Rotwildjagd auf weibliche Tiere. Was das für die Kälber bedeutet, sagt ein Wildhüter offen, und in Schangnau wurde eine noch tragende Hirschkuh erschossen.

Verliert ein Hirschkalb seine Mutter, verliert es auch die Führung und seine soziale Stellung im Rudel und wird verstossen.

Das sagt der Luzerner Wildhüter Daniel Schmid gegenüber der «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch». Trotzdem verlagern die Kantone Bern und Luzern die Hobby-Jagd auf Rothirsche in dieser Saison gezielt auf weibliche Tiere. In Schangnau wurde Anfang September zudem eine Hirschkuh erschossen, die noch tragend war.

Im Kanton Bern begann die Rotwildjagd am 1. September, in Luzern bereits am 1. August. Mit steigenden Beständen und Schäden an Wald und Kulturen begründet, hat Bern die Abschusszahlen um sechs Prozent erhöht. Im Wildraum 5 zwischen Lüderen und Schangnau sind 26 Rothirsche freigegeben, 15 davon weiblich. Luzern strebt laut seinen Jagdbetriebsvorschriften 2026 ein Verhältnis von mindestens anderthalb weiblichen auf ein männliches Tier an. Geschossen werden sollen mindestens 195 Rothirsche, darunter 82 überjährige weibliche Tiere, dazu ein Kälberanteil von rund 30 Prozent.

Erst die Kuh, dann der Stier

Wie konsequent der Druck auf die weiblichen Tiere organisiert ist, zeigt ein Detail der Luzerner Vorschriften. Einen Spiesser oder Stier darf ein Hobby-Jäger erst schiessen, wenn er vorher sogenannte Kahlwildpunkte gesammelt hat: zwei pro Hirschkuh, einen pro Schmaltier, einen halben pro Kalb. Wer den ersten Stier will, muss also zuerst eine Kuh oder zwei Kälber töten. Auch Bern koppelt die Freigabe von Kronenhirschen an einen vorherigen Abschuss von Kahlwild.

Die Logik dahinter erklärt Schmid in der «Wochen-Zeitung»: Der Abschuss von Stieren verändere die Bestandsentwicklung kaum. Werden viele Stiere geschossen, beteiligen sich zudem junge Hirsche an der Brunft, was den Anteil weiblicher Tiere weiter wachsen lässt. Reife Stiere dagegen zeugten tendenziell mehr männliche Kälber, wie Forschungsprojekte gezeigt hätten. Hobby-Jäger schiessen lieber männliche Hirsche, räumt Schmid ein, nicht nur wegen der Trophäe, sondern auch, weil das Risiko eines Irrtumsabschusses geringer sei.

Schmid beschreibt damit eine Entwicklung, die nach Einschätzung von Wild beim Wild auch mit der langjährigen Trophäenorientierung der Hobby-Jagd zusammenhängt: Jahrzehntelang stand der Abschuss männlicher Hirsche im Vordergrund. Nun sollen die Folgen mit mehr getöteten Kühen korrigiert werden.

Was mit dem Kalb geschieht

Die Rotwildkälber kommen im Mai und Juni zur Welt. Beim Luzerner Jagdstart Anfang August sind sie zwei bis drei Monate alt, beim Berner Jagdstart rund drei bis vier Monate. Führende Hirschkühe sind in Luzern geschützt, als Merkmal gilt ein aktiv milchbildendes Gesäuge, das Milch trägt. Der Schutz hat jedoch eine Lücke: Werden Kalb und Kuh gemeinsam geschossen, gilt auch die milchtragende Kuh als nicht führend. In Bern dürfen milchtragende Kühe geschossen werden, sofern zuerst das Kalb getötet wird und beide Tiere gemeinsam zur Kontrolle vorgewiesen werden.

Überleben könnte ein älteres Kalb ohne Mutter grundsätzlich, sagt Schmid, denn es frisst längst auch Pflanzen. Entscheidend sei aber der Verlust von Führung und Rang im Rudel. Getrennt würden Kuh und Kalb vor allem bei der sogenannten lauten Jagd mit Hunden, die in Luzern ab Oktober praktiziert wird.

Wird in Luzern eine milchtragende Kuh irrtümlich geschossen, gilt sie nur dann als nicht führend, wenn auch das Kalb bis spätestens zum Einbruch der Nacht des zweiten Folgetags getötet wird. Die Wildhut kann diese Frist um einige Tage verlängern, danach soll weiterhin versucht werden, das verwaiste Kalb zu erlegen. Was in der Sprache der Vorschriften nüchtern klingt, bedeutet für das Kalb Tage ohne Mutter, ohne Schutz und ohne Platz im Verband, bevor auch es erschossen wird, sofern man es überhaupt findet. Dass solche Fälle keine Randerscheinung sind, zeigt der Kanton Tessin: Im Tessiner Jagdbericht 2024 sind 143 erlegte säugende Hirschkühe ausgewiesen, wie der Beitrag 190 Selbstanzeigen, 186 Verfahren: Was der oberste Tessiner Hobby-Jäger «fast verschwunden» nennt dokumentiert. Bereits 2022 berichtete Wild beim Wild über Hobby-Jäger im Tessin, die auf säugende Hirschkühe schiessen.

Die tragende Hirschkuh von Schangnau

Am 3. September 2026 wurde in der Gemeinde Schangnau eine Hirschkuh geschossen, die noch tragend war. Das bernische Jagdinspektorat bestätigt den Fall gegenüber der «Wochen-Zeitung». Der Abschuss fiel in die erste Jagdwoche, in der in Bern vom 1. bis 6. September ausschliesslich Kahlwild geschossen werden durfte, also Kühe, Schmaltiere und Kälber. Vergleichbare Fälle seien aus den vergangenen Jahrzehnten nicht bekannt, auch Luzern hat nie einen derart späten Geburtstermin festgestellt. Die Fachleute des Inspektorats sprechen von einer aussergewöhnlichen Ausnahme und vermuten eine sehr späte Befruchtung im Januar, rund drei Monate nach der üblichen Brunftzeit.

Folgen hat der Fall keine. Weil es sich um einen Einzelfall handle, sehe Bern keinen Anlass, den Jagdbeginn am 1. September zu verschieben. Auch für den Schützen bleibt der Abschuss ohne Konsequenzen, da nicht davon auszugehen gewesen sei, dass die Kuh noch tragend war.

Die Begründung ist aufschlussreich. Regeln, die davon ausgehen, dass der Schütze den Zustand eines Tieres vor dem Schuss nicht erkennen muss, verlagern das Risiko vollständig auf das Tier. Dasselbe Prinzip gilt beim Muttertierschutz: Ob eine Kuh ein Kalb führt, ob sie Milch bildet, ob sie trägt, beurteilt der Schütze in Sekunden, oft in der Dämmerung und auf Distanz. Wie wenig dabei offengelegt wird, zeigt Bern gleich selbst: Aktuelle Abschusszahlen gibt der Kanton gemäss «Wochen-Zeitung» nicht bekannt.

Rotwild, das lernt

Luzern liegt mit 84 geschossenen Rothirschen rund 20 Tiere hinter dem Vorjahresstand zurück. Hirsche seien schwieriger zu jagen als Rehe, sagt Schmid, weil sie meist nur in der Dämmerung vom Hochsitz aus erreichbar seien. Das Rotwild, das in der Region erst seit rund 20 Jahren bejagt wird, lernt aus der Situation, und die Muttertiere gäben ihr Wissen an die Jungtiere weiter. So haben die Tiere gemerkt, dass sie im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn nichts zu befürchten haben. Luzern hat deshalb erneut beim Bund Regulationsabschüsse im Schutzgebiet beantragt, gestützt auf eine Verfügung von 2026. Die dort getöteten Tiere zählen zur ordentlichen Jagdstrecke.

Wiederholter Jagddruck kann dazu beitragen, dass Rotwild scheuer wird, seine Aktivität in Dämmerung und Nacht verlagert und Rückzugsräume aufsucht. Im Entlebuch beschreibt Schmid genau diesen Lerneffekt. Die Antwort darauf ist nicht weniger Jagddruck, sondern Abschüsse auch dort, wo das Gesetz Ruhe garantieren soll. Und gezielt getroffen werden jene Tiere, die das Wissen des Rudels weitergeben: die erfahrenen Kühe. Welche Folgen der Verlust von Leittieren und Sozialstrukturen für Wildtierpopulationen hat, fasst die Seite Jagd im Faktencheck zusammen.

Wie Kantone ihre Hirschzahlen begründen und was sie dabei nicht offenlegen, zeigt auch die Analyse 4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist. Laufende Vorfälle aus der Bündner Hochjagd dokumentiert der Graubünden-Ticker.

Quellen: «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch», 24. September 2026 (Bruno Zürcher); Kanton Luzern, Jagdbetriebsvorschriften 2026; Kanton Bern, Festlegung der Jagdperiode 2026.

Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht

Zehn Franken pro Fuchsschwanz, fünf pro Krähe: Weil der Kanton Zug diese Prämien gestrichen hat und an der Nachsuchepflicht nach Fehlschüssen festhält, klagen sechs Hobby-Jäger in Lausanne.

Sechs Zuger Hobby-Jäger haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen mehrere Bestimmungen der kantonalen Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 eingereicht.

Das berichten die «Zuger Zeitung» und der «Bote der Urschweiz» gestützt auf eine Mitteilung der Beschwerdeführer. Parallel dazu haben die sechs beim Regierungsrat eine Rüge und eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Direktion des Innern eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Vorschriften überschritten die kantonalen Befugnisse, verletzten übergeordnetes Recht und schadeten der Biodiversität.

Im Zentrum stehen zwei Punkte. Der Kanton zahlt keine Prämien mehr für getötete Füchse und Krähen. Und er verlangt nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg eine Nachsuche mit einem geprüften Hund.

Den direkten Gang nach Lausanne begründen die Beschwerdeführer damit, dass der Kanton Zug keine kantonale abstrakte Normenkontrolle für solche Verordnungen kennt. Laut «Bote» bestätigt die Direktion des Innern, dass es keine kantonale Vorinstanz gibt. Auf die laufende Saison hat das Verfahren vorerst keinen Einfluss: Solange das Bundesgericht nicht über die beantragte aufschiebende Wirkung entschieden hat, gelten die Vorschriften unverändert. Die Hobby-Jagd dauert in Zug je nach Wildart vom 1. September 2026 bis zum 15. Februar 2027.

Zehn Franken pro Fuchsschwanz

Bis zur letzten Saison vergütete der Kanton Zug sogenannte Umtriebsprämien: 10 Franken pro abgelieferter Fuchslunte, wie der Fuchsschwanz in der Jägersprache heisst, und 5 Franken pro Krähe. So stand es in § 20 der Jagdbetriebsvorschriften 2025/26. Die Direktion des Innern hat diese Bestimmungen am 29. Juni 2026 aufgehoben, seit dem 3. Juli 2026 gelten sie nicht mehr. Erhalten bleibt einzig die Möglichkeit, im Rahmen von Sonderbewilligungen Prämien für Abschüsse schadenstiftender Tiere auszurichten. Beschwerdeführer Charly Keiser sieht darin einen geringeren Anreiz, Beutegreifer zu bejagen, und zeigt sich «fassungslos». Werden Füchse und Krähen nicht mehr ausreichend geschossen, gerieten Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen unter Druck, so die Argumentation. Die sechs verlangen die «sofortige Rücknahme» der Bestimmungen.

Die Direktion des Innern hält dagegen, die Frage sei fachlich geprüft und in der kantonalen Jagdkommission ausführlich diskutiert worden. Füchse und Krähen dürften weiterhin geschossen werden, gestrichen sei einzig der pauschale finanzielle Anreiz. Einen fachlichen Grund, den Jagddruck auf diese Arten mit Geld zusätzlich zu erhöhen, sehe man nicht. Wo es konkrete Artenschutz- oder Schadensprobleme gebe, würden gezielte Massnahmen ergriffen.

Ein Stück pro Schwanz ist die älteste Form der Wildtierpolitik: Sie belohnt die Tötung, nicht deren Wirkung. Die Logik stammt aus der Zeit, als Füchse, Greifvögel und Rabenvögel pauschal als «Raubzeug» galten, wie der Beitrag Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd nachzeichnet. Dass ein Kanton diese Kopfprämie 2026 abschafft, ist kein Angriff auf die Biodiversität, sondern das späte Ende eines Relikts.

Die Studie, die der Kanton selbst bestellt hat

Die Streichung steht nicht für sich allein. Nach der Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf liess das Zuger Amt für Wald und Wild die Fuchsjagd durch das Büro SWILD untersuchen. Die 25-seitige Studie von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Zuger Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt. Bejagte Populationen gleichen Verluste durch mehr Nachwuchs, bessere Überlebensraten und Zuwanderung aus. Die Jagdkommission beschloss daraufhin am 16. Juni 2026 drei Massnahmen, darunter, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Die Hintergründe dokumentieren die Beiträge Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd.

Am 19. Juni 2026 bestätigte Landammann Andreas Hostettler dem Petitionär die Beschlüsse der Jagdkommission schriftlich. Zehn Tage später, am 29. Juni, hob die Direktion des Innern die Umtriebsprämien für Füchse und Krähen auf. Einen ausdrücklichen Zusammenhang zwischen Studie, Kommissionsbeschluss und Prämienstreichung stellt die Berichterstattung nicht her. Zeitliche Abfolge und Inhalt legen ihn jedoch nahe: Eine Abschussprämie ist proaktive Förderung in ihrer reinsten Form. Wer ihre Wiedereinführung verlangt, ficht im Kern die Konsequenz aus einer wildbiologischen Fachstudie an.

Auch das Biodiversitätsargument der Beschwerdeführer hält der Forschungslage nicht stand. Der Rückgang von Feldhase, Rebhuhn oder Feldlerche geht in erster Linie auf intensive Landwirtschaft, fehlende Deckung und Lebensraumverlust zurück. Rehkitze sterben in der Schweiz vor allem unter dem Mähwerk. Wo Füchse bejagt werden, füllen Jungtiere und Zuwanderer die Lücken rasch, der Druck auf Bodenbrüter bleibt bestehen. Selbst aus Jägerkreisen kommt inzwischen Widerspruch, wie der Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage zeigt. Die Studienlage ist auf der Seite Jagd im Faktencheck zusammengestellt.

Nachsuche nach jedem Fehlschuss

Der zweite Streitpunkt ist Paragraph 17 der Jagdbetriebsvorschriften. Er verlangt, dass nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg unverzüglich eine Nachsuche mit einem dafür geprüften Hund eingeleitet wird. Die Beschwerdeführer halten das für unverhältnismässig und für weitergehend als das Bundesjagdgesetz. Selbst nach einem Schuss, bei dem man sicher sei, nichts getroffen zu haben, müsse eine Nachsuche organisiert werden.

Die Direktion des Innern begründet die Regel mit einem einfachen Tierschutzgedanken: Bleibt der Abschusserfolg aus, lässt sich nicht in jedem Fall ausschliessen, dass ein Tier trotzdem verletzt wurde. Ein vermeintlich sicherer Fehlschuss sei deshalb nicht mit einem unverletzten Tier gleichzusetzen. Tatsächlich ist die Pflicht nicht neu. Bereits die Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 enthielten sie in § 17 im Wesentlichen gleichlautend, samt sofortiger Meldung an die Wildhut. Für 2026/27 wurden einzelne Absätze angepasst, der Grundsatz blieb unverändert. Angefochten wird also keine neue Auflage, sondern eine Tierschutzregel, unter der die Zuger Hobby-Jägerschaft seit Jahren jagt.

Genau hier liegt der Kern. Ob ein Schuss getroffen hat, beurteilt der Schütze selbst, oft in der Dämmerung, auf Distanz und unter Anspannung. Ein angeschossenes Reh, ein Fuchs mit zerschossenem Kiefer oder ein Hirsch mit Laufschuss flüchtet nicht selten ohne erkennbares Zeichen und stirbt Stunden oder Tage später. Wie wenig die Kontrolle ohne klare Pflichten greift, zeigt der Fall aus Amden, in dem ein angeschossenes Tier nicht nachgesucht wurde: «Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen. Eine Nachsuchepflicht nach jedem Fehlschuss verlagert das Risiko dorthin, wo es hingehört: vom verletzten nichtmenschlichen Tier zum Menschen, der geschossen hat. Dass ausgerechnet diese Mindestregel des Tierschutzes bis vor Bundesgericht bekämpft wird, sagt mehr über das Selbstverständnis eines Teils der Zuger Hobby-Jägerschaft als über die Vorschrift.

Eine Minderheit gegen den eigenen Verband

Die Beschwerdeführer sprechen von einer «falschen politischen Ausrichtung» und werfen dem Kanton vor, lokale Verhältnisse sowie die Interessen von Biodiversität, Landwirtschaft und Jägerschaft zu übergehen. Die Direktion des Innern entgegnet, aus dem Unmut einzelner Hobby-Jäger lasse sich nicht ableiten, dass diese Anliegen nicht berücksichtigt worden seien. Die Vorschriften würden jedes Jahr mit der Jagdkommission und der Jägerschaft erarbeitet. Der Zuger Kantonale Patentjägerverein stehe hinter den Jagdbetriebsvorschriften.

Damit stehen sechs Einzelpersonen nicht nur gegen die kantonale Verwaltung, sondern auch gegen den eigenen Verband. Das Bundesgericht wird prüfen, ob die Zuger Regeln mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. Eine Frage beantwortet das Verfahren schon heute: Zug zeigt, dass ein Kanton aus wildbiologischen Befunden Konsequenzen ziehen kann, und der Widerstand dagegen nicht aus der Wissenschaft kommt.

Alle Informationen zur Fuchsjagd im Kanton Zug, zum Entscheid und zu den Kontaktdaten finden sich auf der Kampagnenseite Fuchsjagd im Kanton Zug. Den Überblick über alle Kantone bietet Schluss mit der Fuchsjagd, die Hintergründe im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: «Zuger Zeitung» / «Bote der Urschweiz», 24. September 2026; Kanton Zug, Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 und 2026/27 (BGS 932.111).

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

24.09.2026
Do 10:28

Bund gibt Jungwölfe zweier Rudel frei, drei Walliser Rudel sollen ganz verschwinden

Das BAFU hat am 18. September zwei Gesuche des Kantons bewilligt: Aus den Rudeln Nendaz-Isérables und Les Toules dürfen bis zum 31. Januar 2027 bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungwölfe getötet werden. Noch hängig sind drei weitere Gesuche, mit denen das Wallis die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers vollständig beseitigen will. Damit stehen fünf der elf Walliser Rudel ganz oder teilweise zur Disposition. Risszahlen pro Rudel, Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen oder genetische Nachweise nennt der Kanton nicht, obwohl die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 schweizweit von 402 auf 183 gesunken sind. Die ganze Einordnung im Beitrag Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss.

24.09.2026
Do 10:16

«Mehr als schiessen»? Canal9 zeigt die Hochjagd als Naturerlebnis

Der Walliser Regionalsender Canal9 hat in der «Tagesinfo» vom 23. September einen jungen Hobby-Jäger auf der Riederalp begleitet, unter dem Titel «Jagd: mehr als schiessen». Das Porträt zeigt die Hobby-Jagd als Tradition und Naturerlebnis. Wenig Platz haben darin die Schattenseiten: Die Hochjagd fällt mitten in die Hirschbrunft, in der Schwyzer Hobby-Jäger nicht jagen wollen, weil das Fleisch der Stiere kaum geniessbar ist. Das Abschussziel von 1700 Hirschen steigt trotz drei verfehlten Jahren wieder, Oberwalliser Metzger kritisierten 2024 häufige Bauchschüsse, und der Abschuss einer geschützten Wölfin in Herbriggen kostete 300 Franken. Die ganze Einordnung im Beitrag «Mehr als schiessen»? Die Walliser Hochjagd zwischen Imagefilm und Hirschbrunft.

19.09.2026
Sa 06:10

1’700 Hirsche als Ziel: Walliser Hochjagd startet mit derselben Vorgabe wie 2015

Am Montag, 21. September, beginnt im Wallis die Hochjagd. Laut «Walliser Bote» (pomona.ch, 18.09.2026) nehmen rund 2’100 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger teil, das Abschussziel beim Rotwild liegt bei 1’700 Hirschen. Neu ist diese Zahl nicht. Bereits 2015 lautete die Vorgabe 1’700 Hirsche, damals bei 2’700 Patentinhabern. 2022 waren 1’630 geplant und 1’744 wurden geschossen. 2023 waren 1’700 geplant und 1’411 wurden erreicht, 2025 waren 1’650 geplant und 1’415 wurden erreicht. Trotz drei verfehlter Pläne in Folge steigt die Vorgabe 2026 wieder auf 1’700.

Wer seit über einem Jahrzehnt Jahr für Jahr gleich viele nichtmenschliche Tiere töten lässt, reguliert keinen Bestand, sondern bewirtschaftet ihn. Die Hirsche gleichen die Verluste durch höhere Nachwuchsraten aus, die Planzahl bleibt, der Kreislauf beginnt von vorn. Die Forschung dazu haben wir in Jagd im Faktencheck zusammengetragen. Welche Rolle Beutegreifer spielen könnten, zeigt der Beitrag Ohne Wolf kein Wald.

Bemerkenswert ist, wie der Kanton die Quote absichert. Laut Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026/27 schiesst die Wildhut nach, wenn die Hobby-Jagd die Planzahl verfehlt. Teilgebiete kantonaler Banngebiete können für den Abschuss von Hirschkühen, Schmaltieren und Kälbern geöffnet werden. Beschwerden gegen den Beschluss ist die aufschiebende Wirkung entzogen. Schutzgebiete und Rechtsschutz gelten also nur so lange, wie sie der Strecke nicht im Weg stehen.

Der Vergleich mit Graubünden zeigt zwei Wege zum selben Ziel. Graubünden schont säugende Hirschkühe und Kälber im September und gibt sie im November und Dezember auf der Sonderjagd frei, die faktisch jedes Jahr stattfindet. Das Wallis kennt keine institutionalisierte Sonderjagd, schiesst Kühe und Kälber dafür bereits während der Hochjagd, öffnet dazu Banngebiete und lässt die Wildhut nachschiessen, wenn die Quote verfehlt wird. Und während Graubünden die erste Jagdphase vor die Brunft legt, fällt die Walliser Hochjagd vollständig in jene Wochen, in denen Schwyzer Hobby-Jäger das Fleisch der Stiere für kaum geniessbar und die Störung für nicht waidmännisch halten. Hintergründe zum Bündner Modell liefert der Beitrag Neun Fragen zum Hirsch-Abschussplan 2026, die Saison dokumentiert der Graubünden-Tracker.

Gleichzeitig warnt die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere vor akuten Naturgefahren. In Blatten im Lötschental bleibt die Bergsturz-Sperrzone für die Hobby-Jagd geschlossen, im Blinnental wird eine grössere Felsmasse überwacht. Bei Randa drohen am Hängegletscher Weisshorn und am Bisgletscher Eisabbrüche bis hin zu grösseren Eislawinen. Ein Gebirge in Bewegung, dazu 2’100 Bewaffnete mitten in der Hirschbrunft: Für Wildtiere wie für die Freizeitbevölkerung beginnt die unruhigste Zeit des Jahres.

18.09.2026
Fr 16:20

300 Franken für eine erschossene Wölfin: Herbriggen zeigt das Walliser Justizproblem

In Herbriggen im Mattertal hat ein Hobby-Jäger eine geschützte Wölfin erschossen, die er mit einem Fuchs verwechselt haben will. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste ihn laut «Walliser Bote» mit 300 Franken, das Jagdpatent bleibt. Zum Vergleich: Ein weggeworfener Zigarettenstummel kostet im Wallis neu 80 Franken. Dieselbe Erklärung gab es bereits im Januar 2024 im Goms, als ein Hobby-Jäger bei der nächtlichen Fuchspassjagd eine Wölfin erlegte. Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen der Schweiz entfallen sieben auf das Wallis. Während Norwegen zehn Wolfswilderer ins Gefängnis schickt und Frankreich für einen erschlagenen Luchs über 30’000 Euro verlangt, rechnet das Wallis eine Wölfin zum Tarif einer Ordnungsbusse ab. Die ganze Einordnung im Beitrag 300 Franken für eine Wölfin: Wie die Schweizer Justiz Wilderei zur Bagatelle macht.

12.09.2026
Sa 07:15

Wallis: In einer Woche startet die Hochjagd, mitten in der Hirschbrunft, während Schwyzer Hobby-Jäger genau das ablehnen

In rund einer Woche beginnt im Wallis die Hochjagd, also mitten in der einsetzenden Hirschbrunft (Mitte September bis Mitte Oktober). Dass dieser Zeitpunkt unter Hobby-Jägern selbst umstritten ist, zeigt aktuell der Blick in die Innerschweiz. Im Kanton Schwyz laufen Hobby-Jäger gegen die Bejagung brunftiger Hirsche Sturm, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens die Fleischqualität: Hirschfleisch von einem Stier aus der Brunftzeit hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird daher für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen. Im Klartext: Das erlegte Tier wird als kaum geniessbar eingestuft.

Zweitens gilt es unter Hobby-Jägern als nicht «waidmännisch», die Tiere in der Brunft zu stören, wenn sich die Stiere an den Brunftplätzen um die Rangordnung sammeln. Trotzdem setzte sich am Ende der Jagddruck durch: Nach Protesten der Jägerschaft gab die Schwyzer Jagdverwaltung kurzfristig einen «Stierentag» frei, damit die Hobby-Jäger die mehrendigen Hirsche, also männliche Tiere mit Geweih, noch vor dem brunftbedingten Geschmacksverderb erlegen konnten.

Das Wallis macht die brunftzeitliche Bejagung dagegen zum regulären Modell. Was Schwyzer Hobby-Jäger als geschmacklich wie jagdethisch fragwürdig verpönen, ist im Wallis fixer Bestandteil der Hochjagd. Wir dokumentieren die Walliser Saison ab Start.

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss

Fünf von elf Walliser Wolfsrudeln stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Wie die Anträge begründet sind, bleibt öffentlich unklar.

Das Bundesamt für Umwelt hat dem Kanton Wallis erlaubt, aus zwei Wolfsrudeln bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere töten zu lassen.

Gleichzeitig sind drei Gesuche für die vollständige Entnahme weiterer Rudel hängig. Damit will der Kanton fünf seiner derzeit elf Wolfsrudel ganz oder teilweise beseitigen.

Was der Bund am 18. September bewilligt hat

Gemäss Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 18. September 2026 hat das BAFU zwei Gesuche zur sogenannten proaktiven Regulierung gutgeheissen. Betroffen sind die Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules. In beiden Rudeln dürfen bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungwölfe getötet werden. Die Verfügungen gelten seit dem 18. September 2026 und laufen bis zum 31. Januar 2027.

Eingereicht hatte der Kanton seine Anträge am 28. August 2026, insgesamt fünf. Rechtsgrundlage ist die revidierte Jagdverordnung (JSV), die seit dem 1. Februar 2025 Abschüsse erlaubt, bevor ein konkreter Schaden eintritt. Der Kanton begründet die Eingriffe damit, Konflikte in Gebieten mit Nutztierrissen zu verringern.

Drei Rudel sollen ganz verschwinden

Weniger Beachtung finden bisher die drei übrigen Gesuche. Für die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers beantragt das Wallis die vollständige Entnahme, also die Tötung aller Tiere. Über diese Gesuche hat das BAFU noch nicht entschieden, sie sind hängig.

Die Rechnung ist einfach: Per 17. September 2026 zählt der Kanton elf Rudel auf seinem Gebiet. Fünf davon stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Werden alle Anträge bewilligt, verschwinden drei Familienverbände vollständig, zwei weitere verlieren einen Grossteil ihres Nachwuchses.

Die Begründung bleibt unsichtbar

Öffentlich nicht nachvollziehbar ist, worauf sich die Anträge im Einzelnen stützen. Die Medienmitteilung nennt keine Risszahlen pro Rudel, keine Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen und keine genetischen Nachweise, die Schäden einem bestimmten Rudel zuordnen. Dabei ist genau das die Frage, an der sich die Verhältnismässigkeit eines Eingriffs messen lässt.

Schweizweit sind die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 deutlich gesunken. SRF berichtete von 183 gerissenen Nutztieren gegenüber 402 in derselben Periode des Vorjahres. David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, hielt gegenüber SRF fest, dass Regulierungsabschüsse lokal entlasten könnten, für den grossflächigen Rückgang aber nicht verantwortlich seien. Entscheidend sei der Herdenschutz. Gerade das Wallis, das einen grossen Teil seines Wolfsbestands geschossen hat, verzeichne weiterhin mehr Risse als andere Kantone, vor allem dort, wo der Herdenschutz lückenhaft sei.

Die Walliser Vorgeschichte

Das Vertrauen in die Walliser Wolfspolitik ist angeschlagen. Wild beim Wild hat dokumentiert, wie eine als «Einzelwolf» freigegebene Wölfin erschossen wurde, die sich später als Muttertier herausstellte: Wallis: «Einzelwolf» war Muttertier, Bericht verschwiegen. Die Bilanz der letzten Regulierungsperiode findet sich in der Walliser Wolfsbilanz 2025/2026.

Was eine Totalentnahme bedeutet

Ein Wolfsrudel ist eine Familie. Wird es vollständig entfernt, bleibt ein Territorium zurück, das früher oder später von neuen, oft jungen und unerfahrenen Tieren besetzt wird. Ob das die Konflikte mit der Nutztierhaltung verringert oder neue schafft, hängt wesentlich davon ab, ob die Herden auf den betroffenen Alpen geschützt sind. Ohne wirksamen Herdenschutz verschiebt ein Totalabschuss das Problem, statt es zu lösen.

Offene Fragen an Kanton und BAFU

  • Wie viele Nutztierrisse wurden den Rudeln Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers je einzeln zugerechnet, und in welchen Zeiträumen?
  • Wie viele Vorfälle ereigneten sich trotz korrekt umgesetztem Herdenschutz?
  • Welche Herdenschutzmassnahmen bestanden auf den betroffenen Alpen, und wie wurde ihre Umsetzung kontrolliert?
  • Welche genetischen Nachweise ordnen die Schäden welchem Rudel zu?
  • Nach welchen Kriterien unterscheidet das BAFU eine Regulierung von der vollständigen Entfernung eines Rudels, und bis wann wird entschieden?

Solange diese Fragen unbeantwortet sind, kann nicht beurteilt werden, ob die beantragten Totalabschüsse verhältnismässig sind. Wild beim Wild wird über die Entscheide des BAFU berichten. Hintergründe zur Schweizer Wolfspolitik im Dossier Wolf in der Schweiz.

Quellen: Kanton Wallis, Medienmitteilung vom 18.09.2026; watson.ch/Keystone-SDA, 18.09.2026; SRF: Haben die umstrittenen Wolfsabschüsse doch etwas gebracht?

«Mehr als schiessen»? Die Walliser Hochjagd zwischen Imagefilm und Hirschbrunft

Regionalmedien zeigen die Hobby-Jagd gern als Tradition und Naturerlebnis. Das Wild kommt dabei oft nur als Kulisse vor.

In der «Tagesinfo» vom 23. September 2026 porträtiert der Walliser Regionalsender Canal9 einen «Jungjäger», wie ihn der Sender nennt.

Gemäss Sendungsbeschrieb sind während der Hochjagd über 2000 Hobby-Jäger im Wallis unterwegs. Der Titel des Beitrags: «Jagd: mehr als schiessen».

Es geht hier nicht um die porträtierte Person. Es geht um die Frage, welches Bild der Hobby-Jagd ein regionales Medium vermittelt und welche Perspektiven darin Platz haben.

Was zur Hochjagd auch gehört

Die Walliser Hochjagd hat am 21. September begonnen. Rund 2100 Hobby-Jäger sollen in dieser Saison 1700 Hirsche erlegen, obwohl die Abschussziele in den letzten drei Jahren verfehlt wurden.

Die Jagdzeit fällt in die Brunft des Rothirsches, die von Mitte September bis Mitte Oktober dauert. In dieser Phase sind die Tiere ganz auf die Fortpflanzung ausgerichtet. Im Kanton Schwyz lehnen selbst Hobby-Jäger die Jagd auf Hirschstiere während der Brunft ab. Das Fleisch brünftiger Stiere hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen, berichtete der «Bote der Urschweiz» am 8. September 2026. Die Schwyzer Hobby-Jäger wollen die Stiere deshalb vor der Brunft erlegen. Im Wallis dagegen ist die Hobby-Jagd mitten in der Brunft das reguläre Modell. Die laufenden Vorfälle dokumentiert unser Live-Ticker Wallis Jagd 2026/27.

Zur Realität gehört auch die Schussqualität. 2024 machten Oberwalliser Metzger öffentlich, dass sie schlecht geschossenes Wild nicht mehr verarbeiten wollten. Der Präsident der Oberwalliser Metzger kritisierte gegenüber SRF häufige Bauchschüsse, nach denen Fleisch entsorgt werden müsse, und nannte als Ursache zu viele Hobby-Jäger für zu wenig Wild. Der Oberwalliser Jägerverband widersprach.

Und zur Realität gehört die Strafpraxis. Ein Hobby-Jäger, der in Herbriggen eine geschützte Wölfin erschoss und angab, sie für einen Fuchs gehalten zu haben, kam mit einer Busse von 300 Franken davon und durfte seine Jagdberechtigung behalten: 300 Franken für eine Wölfin.

Fragen, die ein Porträt stellen könnte

  • Wie geht es dem Wild während der Brunft, wenn gleichzeitig über 2000 Bewaffnete im Gelände sind?
  • Wie viele Tiere werden angeschossen und müssen nachgesucht werden?
  • Warum steigt das Abschussziel, obwohl es drei Jahre in Folge verfehlt wurde?
  • Was sagen Wildtierbiologinnen, Wandernde oder der Tierschutz zur Hochjagd?
  • Wird die Behauptung, die Hobby-Jagd erfülle einen ökologischen Auftrag, überprüft oder nur wiedergegeben?

Ein Porträt muss nicht jede Kritik abbilden. Doch wenn Regionalmedien die Hobby-Jagd Jahr für Jahr vor allem als Tradition und Naturerlebnis zeigen, entsteht ein Bild, in dem das Wild nur als Kulisse vorkommt.

Wie die Hochjagd abläuft und was sie für Tiere bedeutet, erklärt unser Beitrag Hochjagd Schweiz: Ablauf, Tierschutz und kritische Einordnung.

Quellen: Canal9, Tagesinfo vom 23.09.2026; Bote der Urschweiz, 08.09.2026; SRF, 12.09.2024; Kanton Wallis, SGS 922.110

FACE: Wie die Jagdlobby der EU‑Behördenmeldungen umschreibt und Bleiverbote entkernt

Drei Posts in einer Woche: Der Dachverband der Hobby-Jäger macht aus einem Fangprogramm ein Managementvakuum, aus einer Hundeimpf-Warnung ein Jagdargument und aus einem entkernten Bleiverbot einen Naturschutzerfolg.

Ein Verband, drei Posts, drei Verdrehungen.

FACE nennt sich «European Federation for Hunting and Conservation» und vertritt in Brüssel nach eigenen Angaben sieben Millionen Hobby-Jäger. Auch JagdSchweiz gehört dem Verband an, jener Verband, den wir bereits als Fabrik für Fehlinformation beschrieben haben. Der Dachverband in Brüssel arbeitet nach demselben Prinzip, nur mit grösserer Reichweite: Was FACE veröffentlicht, wandert in die Argumentationsketten der nationalen Jagdverbände, auch hierzulande. Es lohnt sich deshalb, genau hinzuschauen, was der Verband allein in der vergangenen Woche auf seinen Kanälen verbreitet hat. Drei Beispiele, drei Muster.

Cabañeros: Das «Managementvakuum», das keines ist

«What happens when wildlife populations are no longer managed?», fragt FACE und verweist auf den spanischen Nationalpark Cabañeros, wo die Hobby-Jagd seit Dezember 2020 verboten ist. Die Antwort des Verbands: Überweidung, Bodenerosion, Notstand.

Die Wirklichkeit ist eine andere. Die spanische Nationalparkbehörde legte einer Delegation des Europaparlaments im Februar ihren Huftier-Managementplan vor: Bis 13. Februar 2026 waren 5’252 Hirsche und 1’101 Wildschweine gefangen worden, 78 beziehungsweise 64 Prozent der vorgesehenen Entnahmen. Der Park verfügt dafür über 13 Fanganlagen für Hirsche und neun für Wildschweine. Von einem «Managementvakuum» kann also keine Rede sein: Der Nationalpark wird aktiv bewirtschaftet, mit Fang statt mit Gewehr. Für die privaten Flächen im Park wurde im Januar 2026 zusätzlich eine Vereinbarung zur Bestandskontrolle unterzeichnet.

Wer der Delegation die «Überpopulation» vorführte, verschweigt FACE: Es war die Asociación de Afectados, ein Zusammenschluss der Eigentümer von neun Privatfincas im Park, die mit dem Verbot ihre Jagdeinnahmen verloren haben. Die Visite wurde vom Partido Popular vorangetrieben, mit dem erklärten Ziel, Spanien über Brüssel zur Wiederzulassung der Jagd zu drängen. Ecologistas en Acción kritisierte, die Delegation habe kein Treffen mit Umweltverbänden gesucht und folge den Anliegen einer Handvoll Grossgrundbesitzer; die Jagd sei die Hauptursache der Umweltprobleme im Park, nicht deren Lösung. Cabañeros war vor der Parkgründung 1995 ein Jagdgut, in dem die Hirschbestände bewusst hochgehalten wurden. Die heutige Dichte ist ein Erbe der Hobby-Jagd, nicht ihrer Abwesenheit.

Lettland: Aus einer Impfwarnung wird ein Jagdargument

Zweites Beispiel: «Why fox population management matters», titelt FACE und beruft sich auf eine Meldung des lettischen Veterinärdienstes PVD vom 23. September. In Füchsen bei Ādaži wurde Staupe nachgewiesen.

Die Behördenmeldung ist eine Warnung an Hundehalter: Vor Waldspaziergängen soll geprüft werden, ob der Hund gegen Staupe geimpft ist; Hunde sollen an der Leine geführt und Kontakte mit Füchsen, anderen Wildtieren oder Kadavern vermieden werden. Die Leiterin der Tierseuchenüberwachung betont ausdrücklich, dass Staupe und Listeriose in Lettland längst bekannt sind und der Fall keine neue Seuchenlage anzeigt, sondern an die Impfprophylaxe erinnert. Gemeldet wurden die auffälligen Füchse von Anwohnern. Von Jagd, Abschuss oder Bestandsregulierung ist in der Meldung keine Rede.

Das alles hat FACE hinzugedichtet und «Source: PVD» daruntergesetzt. Fachlich ist die Konstruktion unhaltbar: Abschuss senkt die Krankheitsprävalenz in Fuchspopulationen nicht, sondern erhöht den Anteil Jungfüchse und die Wanderbewegungen, was Kontakte fördert. Die Tollwut hat es vorgemacht: Jahrzehnte Fuchsabschuss und Baubegasung brachten nichts, die orale Impfung machte Europa tollwutfrei. Das Staupevirus zirkuliert zwischen Haus- und Wildtierpopulationen; genau deshalb ist eine hohe Impfquote bei Hunden zentral, ergänzt durch Leinenführung und das Meiden auffälliger Tiere. Das sagt der PVD. Abschussforderungen folgen daraus nicht.

Dass die zentrale Rechtfertigung der Fuchsjagd auch im Jägerlager bröckelt, zeigt unser Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage. Die Studienlage dazu findet sich auf unserer Seite Jagd im Faktencheck.

Bleischrot: Sieben Jahre Aufschub als «Erfolg»

Das dritte Beispiel ist kein Unsinn, sondern eine Bilanz, und gerade deshalb aufschlussreich. FACE erklärt seinen Mitgliedern, warum sie das EU-Bleischrotverbot nicht mehr bekämpfen sollen. Der Verband hält die finale Beschränkung für «workable». Die Übergangsfrist für Bleischrot wurde auf sieben Jahre verlängert, gegenüber den 18 Monaten, die der Risikobewertungsausschuss der EU-Chemikalienagentur empfohlen hatte, und den drei Jahren im Kommissionsvorschlag. Bleikugeln und Flintenlaufgeschosse wurden vollständig aus dem Anwendungsbereich gestrichen; die europäische Verteidigungsagenda sei dabei ein wesentlicher Faktor gewesen.

Aus einem Gesamtverbot aller Bleimunition mit kurzer Frist wurde ein Schrotverbot mit sieben Jahren Karenz. FACE verfolgt das Dossier nach eigener Angabe seit fast 20 Jahren. Jedes Jahr Aufschub bedeutet weitere Tonnen Blei in Feuchtgebieten, in Böden, in Wasservögeln und Greifvögeln. Dass Stahlschrot heute schon zu vergleichbaren Preisen erhältlich ist und die Munitionsindustrie den Umstieg innert sieben Jahren liefern kann, sagt FACE selbst. Damit fällt das Hauptargument für die lange Frist in sich zusammen.

Besonders zynisch ist die Rettung der Bleikugel über die Sicherheitsdebatte. Jagdmunition ist keine Militärmunition. Gerettet wurde genau jene Munition, die bei Schalenwild in Fleisch und Aufbrüche splittert, Steinadler und Bartgeier vergiftet und laut dem Ratsdokument zur Beschränkung für Kinder in Jägerfamilien ein moderates bis hohes Gesundheitsrisiko durch Blei im Wildfleisch bedeutet. Und der Massstab, an dem FACE den Umstieg in Dänemark, den Niederlanden und Flandern misst, ist entlarvend: kein Rückgang der Jägerzahlen und der Jagdstrecken. Nicht weniger vergiftete Vögel, sondern gleich viele Hobby-Jäger und gleich viele tote Tiere gelten als Erfolg.

Wie die Vertagung zustande kam, haben wir im Juli dokumentiert: EU vertagt Bleiverbot bei Jagdmunition auf sieben Jahre. Die Hintergründe zu Blei in Wildfleisch, Böden und Greifvögeln stehen im Beitrag Bleimunition: Giftige Jagdmunition und ihre Folgen für Mensch und Tier.

Der nächste Hebel: Stresstest der Naturschutzrichtlinien

Im selben Monatsbericht kündigt FACE an, wo es als Nächstes ansetzt. Die EU-Kommission unterzieht die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie einem «Stresstest» im Rahmen ihrer Vereinfachungsinitiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. FACE interessiert sich dabei vor allem für einen Punkt: das Verfahren zur Anpassung der Anhänge. Der Verband räumt ein, die Relevanz dieses Punkts für die Wettbewerbsfähigkeit sei «not quite clear», organisiert aber nächste Woche einen Anlass im Europaparlament dazu; Gastgeber ist der spanische PP-Abgeordnete Juan Ignacio Zoido.

«Anhänge anpassen» heisst im Klartext: Wolf, Biber, Kormoran, Gänse und weitere Arten aus den strengen Schutzkategorien holen oder in die jagdbaren Anhänge verschieben. Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention war die Blaupause; die Schweiz hat dabei im Windschatten der EU agiert. Was FACE in Brüssel vorbereitet, landet mit Verzögerung in den Vorstössen von JagdSchweiz und den kantonalen Jägerverbänden. Dazu unser Dossier Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd.

Was das für die Schweiz bedeutet

Die Schweiz übernimmt REACH nicht automatisch. Bleischrot ist hierzulande nur bei der Jagd über Gewässern und in Feuchtgebieten verboten, bei bleifreier Kugelmunition herrscht ein kantonaler Flickenteppich. Selbst die von FACE auf sieben Jahre gestreckte EU-Frist wäre damit ehrgeiziger als der Schweizer Stillstand. Und die Argumentationsmuster, die FACE liefert, funktionieren in Bern und in den Kantonen genau gleich wie in Brüssel: Fangprogramme werden zum «Managementvakuum», Impfwarnungen zum Jagdargument, Verzögerungen zum Naturschutzerfolg.

Wer den Verband als Naturschutzorganisation wahrnimmt, sollte seine Posts lesen, bevor er sie teilt.

Quellen

  • Europäisches Parlament, Petitionsausschuss: Missionsbericht zum Nationalpark Cabañeros (Delegation 16. bis 18. Februar 2026, Bericht angenommen 6. Mai 2026)
  • eldiario.es, 19. Februar 2026: «Dueños de fincas de Cabañeros alegan ‹deterioro ecológico› para denunciar la ‹superpoblación› de animales»
  • Ecologistas en Acción Castilla-La Mancha, 13. Februar 2026: Stellungnahme zur Delegationsvisite in Cabañeros
  • Revista Jara y Sedal, 7. Mai 2026: Bericht zum PETI-Beschluss mit den Fangzahlen der Nationalparkbehörde
  • Pārtikas un veterinārais dienests (PVD) / LSM, 23. September 2026: Staupe bei Füchsen in Ādaži
  • FACE, 22. September 2026: «The EU restriction on lead gunshot: FACE’s assessment»
  • Rat der Europäischen Union, Dok. 11840/26, 13. Juli 2026: Entwurf der REACH-Beschränkung für Blei in Schrotmunition
  • Europäische Kommission: Stress test of the Birds and Habitats Directives
  • FACE, 22. September 2026: «Member States Cautious about Changing the Nature Directives»

Wildbuffet im Bundeshaus: JagdSchweiz serviert Lobbyarbeit auf dem Teller

Rund 100 Parlamentarierinnen und Parlamentarier liessen sich von JagdSchweiz bewirten. Der Verband der Hobby-Jäger spricht offen von einem Lobbyanlass.

Rund 100 Mitglieder des eidgenössischen Parlaments folgten am 14. September 2026 der Einladung von JagdSchweiz in die Galerie des Alpes im Bundeshaus.

Auf dem Buffet lagen Reh aus Luzern, Gams aus dem Tessin, Hirsch aus der Waadt, Wildschwein aus Solothurn und Trockenfleisch aus dem Wallis. Was der Dachverband der Hobby-Jäger in seinem eigenen Bericht über den Abend schreibt, ist bemerkenswert deutlich: Das Wildbuffet gehöre zu den wichtigen Lobby- und Netzwerkanlässen des Verbands im Bundeshaus.

Damit benennt der Verband selbst, was bei solchen Anlässen sonst nur indirekt sichtbar wird. Das Wildbuffet dient nicht allein Tradition und Kulinarik, sondern ausdrücklich dem politischen Networking. Die Hobby-Jagd, ausgeübt von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, pflegt so den direkten Draht zu jenen, die über Jagdgesetz, Artenschutz und den Umgang mit Beutegreifern entscheiden.

«Kontakte, bevor sie dringend benötigt werden»

JagdSchweiz schreibt, beim Buffet liessen sich Kontakte aufbauen, «bevor sie dringend benötigt werden». Zwischen Stehtischen würden politische Anliegen angesprochen und Themen angestossen. Genannt werden Artenvielfalt, Wald, Landwirtschaft, Wildschäden, Tiergesundheit sowie der Umgang mit Beutegreifern wie dem Wolf. Ein persönliches Gespräch, so der Verband, leiste oft mehr als Positionspapiere oder E-Mails.

Offen bleibt, welche konkreten Geschäfte, Forderungen oder Gesetzesvorhaben am Abend besprochen wurden. Ebenso nennt der Bericht weder die Kosten des Anlasses noch dessen Finanzierung. Diese Fragen sollten JagdSchweiz und die Parlamentsdienste beantworten. Das Muster dahinter dokumentiert unser Dossier Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen.

Ein Ständeratspräsident aus der Jagdgruppe

Besonders stolz ist JagdSchweiz auf zwei Gäste: Nationalratspräsident Pierre-André Page (SVP/FR) und Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR). Der Verband betont eigens, dass Engler selbst aktiver Hobby-Jäger ist. Laut Register ist er zudem Vizepräsident der Parlamentarischen Gruppe «Jagd und Biodiversität», die JagdSchweiz als wichtiges Bindeglied zwischen Jägerschaft und Parlament beschreibt. Dass ein Mitglied dieser Gruppe den Ständerat präsidiert, verleihe der Hobby-Jagd «eine besondere Ehre», heisst es im Bericht.

Englers Haltung in Wildtierfragen hat wildbeimwild.com bereits im Beitrag Umweltrating entlarvt die «Mitte» im Ständerat beleuchtet.

Sekretariat in Zofingen

Das offizielle Register der parlamentarischen Gruppen (Stand 1. September 2026) zeigt, wie eng Verband und Parlamentsgruppe verbunden sind. Das Sekretariat der Gruppe «Jagd und Biodiversität» führt ein Mitarbeiter von JagdSchweiz, eingetragen ist die Geschäftsstelle des Verbands in Zofingen. Der Interessenverband organisiert damit die Parlamentsgruppe, die seine Anliegen im Bundeshaus vertreten soll.

Mitglieder sind laut Register sechs Männer aus zwei Parteien: die Ständeräte Stefan Engler (GR) und Fabio Regazzi (TI), beide Mitte, sowie die Nationalräte Lorenz Hess (BE, Mitte), Thomas de Courten (BL, SVP), Roman Hug (GR, SVP) und Markus Schnyder (GL, SVP). Als Ziele nennt die Gruppe unter anderem eine «freiheitliche Jagd», einen die Hobby-Jagd respektierenden Naturschutz und ein «liberales Waffenrecht». Die Biodiversität im Gruppennamen steht damit neben Forderungen, die mit Artenschutz wenig zu tun haben.

Die Namen sind keine Unbekannten. Fabio Regazzi trieb die Regulierung des Wolfs mit Nachdruck voran, wie Wolfsobergrenze: Bundesrat folgt Regazzi zeigt. Lorenz Hess, unter dessen Schirmherrschaft das Buffet stattfand, präsidiert die Gruppe und den Berner Jagdverband. Zu seinen Mandaten berichtete wildbeimwild.com etwa in Skandal: Lorenz Hess verschweigt erneut Mandat.

Wildbret als Botschafter: Was die WHO dazu sagt

JagdSchweiz preist das Buffet als Botschafter für die Hobby-Jagd, unmittelbar und genussvoll. Wildbret sei ein hochwertiges, regionales Lebensmittel. Die Weltgesundheitsorganisation sieht das nüchterner. Ihre Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch, also Geräuchertes, Gepökeltes, Gesalzenes und Getrocknetes, als krebserregend für den Menschen ein. Das ist Gruppe 1, dieselbe Kategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen. Genau solches Fleisch stand im Bundeshaus auf dem Buffet: Trockenfleisch aus dem Wallis.

Rotes Fleisch, zu dem Reh, Gams, Hirsch und Wildschwein zählen, führt die WHO als wahrscheinlich krebserregend (Gruppe 2A). auf. Die Einstufung beschreibt, wie gesichert ein Zusammenhang mit Krebs ist, nicht wie gross das Risiko pro Portion ausfällt. Ein Teller Trockenfleisch ist nicht so gefährlich wie Asbest. Die Beweislage, dass verarbeitetes Fleisch Darmkrebs verursachen kann, ist aber ebenso eindeutig. Die Einzelheiten erläutert die WHO in ihren Fragen und Antworten.

Beim Wildbret kommt ein Problem hinzu, das Fleisch aus dem Schlachthof nicht kennt: Munitionsreste. Bleisplitter verteilen sich weit um den Schusskanal im Gewebe. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung warnt, dass die Bleibelastung von Wildfleisch gesundheitlich bedenklich sein kann, besonders für Kinder, Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch. Blei schädigt das Nervensystem, anorganische Bleiverbindungen stuft die IARC zudem ebenfalls als wahrscheinlich krebserregend ein. Belege sammelt unsere Studienseite im Abschnitt Bleimunition, die Übersicht Wildbret und Gesundheitsrisiken: Was Studien zeigen fasst die Studienlage zusammen.

Auch was auf dem Etikett steht, ist nicht immer verlässlich, wie Jeder dritte Betrieb schummelt bei Wildbret-Deklaration belegt. Von alldem steht im Bericht von JagdSchweiz kein Wort. Serviert wurde den Volksvertretern ein Genussprodukt, verschwiegen ein Gesundheitsrisiko. Bemerkenswert ist zudem die Gams aus dem Tessin auf den Tellern, just während im Kanton eine Hochjagdsaison mit Todesfällen und Unfällen läuft.

Neuer Präsident, altes Rezept

Für Flurin Filli, seit Juni 2026 Präsident von JagdSchweiz, war es das erste Wildbuffet in dieser Funktion. Erfolgreiche Interessenvertretung braucht Vertrauen und persönliche Kontakte, schreibt der Verband, und empfiehlt den Anlass ausdrücklich zur Nachahmung in den Kantonsparlamenten. Die nächste Ausgabe im Bundeshaus ist für den Herbst 2028 angekündigt.

Wer verstehen will, warum Jagdgesetze in der Schweiz so oft den Wünschen der Hobby-Jäger folgen, sollte deshalb nicht nur Abstimmungsresultate lesen, sondern auch Gästelisten und Register. Hintergründe bieten Jagdverwaltung und Jagdverbände: Verflechtung in der Schweiz, weitere Analysen die Kategorie Jagdgesetz.

Quellen: JagdSchweiz, Bericht zum Parlamentarier-Wildbuffet (Ronja Stöckli); Parlamentsdienste, Register der parlamentarischen Gruppen, Stand 1. September 2026; WHO/IARC, Monografie 114 zu rotem und verarbeitetem Fleisch; Bundesinstitut für Risikobewertung.

Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Abschüssen auf Vorrat zu

Naturschutzverbände warnen, dass Abschüsse nach fixen Bestandszahlen Rudel zerreissen und mehr Nutztierrisse verursachen könnten.

Der Nationalrat hat am 23. September 2026 die Motion 25.4464 von Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI) mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hatte bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Damit muss der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage ausarbeiten, um Wölfe in einer Region zum Abschuss freizugeben, sobald die Population einen gemeinsam mit den Kantonen festgelegten Schwellenwert überschreitet.

Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz kritisieren den Entscheid in einer gemeinsamen Medienmitteilung als kontraproduktiv und unnötig. Laut den Verbänden gab es seit der natürlichen Rückkehr des Wolfs bereits über 220 parlamentarische Vorstösse zu dieser einen Tierart, mit zunehmender Kadenz und Radikalität.

Was die Motion 25.4464 verlangt

Regazzi begründet seinen Vorstoss mit dem Wachstum der Wolfspopulation und bezeichnet das heutige System der einzelfallbasierten Abschussbewilligungen als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Die Motion 25.4464 verschiebt damit den Massstab: weg von nachgewiesenen Schäden oder konkreten Konflikten, hin zu einer populationsbezogenen Obergrenze. Wie weit die spätere Gesetzesvorlage noch konfliktbezogene Kriterien enthält, ist offen.

Die Verbände befürchten, dass ein Bezug zu drohenden oder eingetretenen Konflikten mit Nutztieren wegfallen würde. Sie bezeichnen das Modell als «Rasenmähermethode», die sich an künstlich festgesetzten Bestandszahlen orientiert. Eine gezielte Regulierung von Rudeln in Konfliktgebieten bei gleichzeitiger Schonung unauffälliger Wölfe fände so nicht mehr statt.

Warum Abschüsse in unauffälligen Rudeln Probleme schaffen

Der zentrale Einwand ist biologisch: Werden Wölfe aus Rudeln geschossen, die bisher keine Nutztiere gerissen haben, können diese Familienverbände auseinanderbrechen. Versprengte, unerfahrene Einzeltiere greifen eher auf leicht erreichbare Nutztiere zurück. Abschüsse nach Bestandszahlen könnten deshalb mehr Konflikte erzeugen statt weniger. Die wissenschaftlichen Grundlagen dazu sind im Faktencheck zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd auf Wildtiere zusammengestellt.

Dass bereits die heutige Praxis Fehler produziert, zeigen die Fehlabschüsse von Leitwölfen im Jura, in Graubünden und im Wallis.

Proaktive Regulierung besteht bereits

Das 2022 revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) erlaubt schon heute eine proaktive Regulierung. Laut den Verbänden werden mittlerweile jährlich rund hundert Wölfe abgeschossen. Der WWF Schweiz bezifferte den Anteil in der dritten Regulierungsperiode von September 2025 bis Januar 2026 erneut auf rund einen Drittel des Schweizer Wolfsbestands.

Gleichzeitig scheitert der Vollzug oft. Gruppe-Wolf-Geschäftsführer David Gerke verwies gegenüber SRF auf das Tessin, wo zwanzig Wölfe freigegeben, aber nur fünf erlegt wurden. Eine starre Obergrenze löst dieses Problem nicht.

Nutztierrisse sinken laut Verbänden das vierte Jahr in Folge

Gemäss der Medienmitteilung ist die Zahl der Nutztierrisse durch den Wolf 2026 bereits zum vierten Mal hintereinander gesunken, und der Rückgang hat sich verstärkt. Der Kanton Graubünden verzeichnete bis Ende Juli lediglich 30 Risse, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum noch über 60. Die Verbände verweisen zudem darauf, dass der Bund die Mittel für den Herdenschutz erhöht und im Mai bekräftigt hat, dass dieser ein zentraler Pfeiler im Umgang mit dem Wolf bleibt.

Auch die unterlegene Minderheit aus SP und Grünen in der vorberatenden Nationalratskommission argumentierte, die Wirkung der bestehenden Instrumente müsse zuerst bewertet werden. Eine stärkere Unterstützung der Alpwirtschaft sei wirksamer als eine Obergrenze.

Parlament wartet die eigene Analyse nicht ab

Mit dem Kommissionspostulat 25.3027 hat das Parlament selbst eine Evaluation der Jagdgesetzänderungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen 2027 vorliegen. Ohne sie abzuwarten, hat eine Mehrheit bereits die nächste Gesetzesrevision beschlossen. Laut den Verbänden verunsichern die ständigen Revisionen die Älplerinnen und Älpler ebenso wie die Wildhut und behindern die Kantone bei der Umsetzung des geltenden Rechts.

Wie es weitergeht

Umweltminister Albert Rösti hat angekündigt, die Motion mit einer Gesetzesänderung umzusetzen. Die Vorlage geht danach erneut durch beide Räte. Gegen die Revision des Jagdgesetzes kann das Referendum ergriffen werden, womit die Stimmbevölkerung das letzte Wort hätte.

Nachtrag: Was die Zahlen sagen und was offen bleibt

Auch schweizweit stellen die Zahlen die Begründung der Motion in Frage. Im Alpsommer 2026 wurden gemäss SRF 183 Nutztiere gerissen, in derselben Periode des Vorjahres waren es 402. Gleichzeitig leben in der Schweiz rund 350 Wölfe in über 40 Rudeln. David Gerke hielt gegenüber SRF fest, dass Regulierungsabschüsse lokal entlasten könnten, der grossflächige Rückgang aber auf den Herdenschutz zurückgehe. Selbst das BAFU schrieb in seinem Bericht vom Mai 2026, ein gebremstes Bestandswachstum lasse sich erst nach mehreren weiteren Regulierungsperioden sicher bestätigen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Mindestbestand und Obergrenze. Die heute geltenden zwölf Rudel beschreiben, was es für das Überleben des Wolfs in der Schweiz mindestens braucht. Sie sind weder ein ökologisch begründeter Zielbestand noch eine politische Obergrenze. Wird der Mindestwert faktisch zum Höchstwert, droht genau die Rasenmähermethode, vor der die Verbände warnen.

Die Motion selbst legt keinen Wert fest. Offen ist, wie hoch der Schwellenwert sein soll, ob er national oder regional gilt, ob er Rudel oder einzelne Tiere zählt, wie das Monitoring aussieht und welche Rechtsmittel gegen Abschussverfügungen bleiben. Ein Referendum hätte einen Präzedenzfall: 2020 lehnte das Stimmvolk bereits eine Revision des Jagdgesetzes ab.

Kommentar: Politik nach Zahlen statt nach Schäden

Die Motion 25.4464 löst kein Problem, das die Daten belegen. Die Risse sinken, der Herdenschutz wirkt, die Regulierung existiert. Was bleibt, ist ein politisches Signal für eine Politik, die den Wolf über Bestandsgrenzen zurückdrängen will. Ein Schwellenwert macht aus einem geschützten Beutegreifer faktisch eine Art, die nach Kontingent reduziert wird, unabhängig davon, ob ein einzelnes nichtmenschliches Tier je ein Schaf angerührt hat. Wer vor der eigenen Evaluation Fakten schafft, zeigt, dass es nicht um Evidenz geht.

Mehr Hintergründe im Dossier Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Hobby-Jagd sowie in der Kategorie Jagdgesetz.

Fuchs «Chance»: Angefahrener Jungfuchs lernt im Hundepool wieder gehen

In England erhält ein gelähmter Rotfuchs Hydrotherapie, in der Schweiz stand ein Fuchsretter vor Gericht.

Im Juni wurde in Huthwaite in der englischen Grafschaft Nottinghamshire ein junger Rotfuchs von einem Auto erfasst.

Der Autofahrer liess das verletzte Jungtier auf der Strasse liegen und fuhr weiter. Eine Person aus der Nachbarschaft entdeckte den Fuchs und bemerkte, dass seine Hinterbeine nicht mehr funktionierten.

Die Finderin wandte sich zuerst an zwei Tierärzte. Beide erklärten ihr, das Jungtier müsse eingeschläfert werden. Sie suchte weiter und stiess auf die Mansfield Wildlife Rescue, eine registrierte Wohltätigkeitsorganisation unter der Leitung von Gründerin Cheryl Martins. Dort erhielt der Fuchs, den das Team «Chance» taufte, zunächst Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente, während die Tierärztin der Organisation die Schwere der Verletzung abklärte.

Schwimmtraining im Becken für Hunde

Nach einer Impfung begann die Therapie. Einmal pro Woche geht Chance zu Mansfield Canine Swim & Splash, dem Hydrotherapie-Angebot des Mansfield Canine Centers. Das Becken dient normalerweise Hunden, die sich von Verletzungen oder Operationen erholen. Die Sitzungen erhält der Fuchs kostenlos.

Den Hunden begegnet Chance dort nicht, und auch der Kontakt zu Menschen wird bewusst tief gehalten. Ins Wasser begleitet ihn einzig seine Betreuerin Chelsea von der Rettungsorganisation.

Die Hinterbeine reagieren wieder

Die Behandlung zeigt Wirkung: Chance stützt sich zunehmend auf seine Hinterbeine, gewinnt das Gefühl in ihnen zurück und strampelt damit im Wasser. Kann er sich vollständig erholen, soll er ausgewildert werden. Ein ähnlicher Fall aus England endete anders: Die Füchsin Sweep wurde nach ihrer Genesung so zahm, dass sie nicht mehr in die Wildnis zurückkonnte (zum Artikel).

Mehr Füchse werden Opfer des Strassenverkehrs

Cheryl Martins beobachtet in diesem Jahr deutlich mehr angefahrene Füchse. Sie führt das auf die Überbauung ihrer Lebensräume und auf die Hitze zurück: Die Tiere müssten weiter und öfter tagsüber nach Nahrung und Wasser suchen, wenn auf den Strassen mehr Verkehr herrscht. Fünf Füchse wurden ihrer Station dieses Jahr nach Verkehrsunfällen gebracht, im Vorjahr waren es zwei. Ein Teil davon gehe darauf zurück, dass die Organisation bekannter geworden sei. Martins geht aber von einem deutlichen Anstieg aus, zumal viele angefahrene Tiere am Strassenrand liegen blieben.

Auch in der Schweiz ist der Strassenverkehr für Füchse eine erhebliche Gefahr. Die eidgenössische Jagdstatistik weist solche Verluste als Fallwild getrennt von den Abschüssen durch Hobby-Jäger aus.

Wie die Schweiz mit verletzten Füchsen umgeht

In der Schweiz hätte Chance diese Chance kaum bekommen. Der Kanton Zürich verlangt bei einem Wildunfall, den Vorfall umgehend der Polizei via 117 zu melden, welche die zuständige Jagdaufsicht informiert. Wer einen Unfall nicht meldet, kann sich strafbar machen. Zudem soll man Abstand wahren, das Tier nicht berühren und am Unfallort auf den Jagdaufseher oder den Wildhüter warten.

Für Füchse gilt eine besonders strikte Regel. Der Kanton ordnet sie der Gruppe der grossen Wildsäuger zu, zusammen mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Dachs, Luchs und Wolf. Diese Tiere dürfen weder transportiert noch in eine Tierarztpraxis gebracht werden. Sie sind am Fundort zu belassen, und nur die Jagdaufsicht darf entscheiden, ob das Tier zu erlösen ist. Wird ein solches Tier dennoch in eine Praxis gebracht, ist es unverzüglich zu euthanasieren. Die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zur Versorgung von Wildtieren sind laut Kanton seit dem 1. Februar 2025 schweizweit einheitlich geregelt. Eine Rehabilitation, wie sie Chance in England erhält, ist für einen verletzten Fuchs in diesem System nicht vorgesehen.

Wie heikel private Hilfe werden kann, zeigte ein Fall aus dem Bezirk Meilen ZH. Im Juni 2025 verfing sich ein Jungfuchs in einem flexiblen Weidenetz. Ein 53-jähriger Unternehmer durchtrennte das Netz mit Messer und Gartenschere und befreite das Tier, das verletzt davon humpelte. Weil er danach weder Polizei noch Jagdaufseher informierte, beantragte die Staatsanwältin laut NZZ eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 120 Franken und 300 Franken Busse wegen fahrlässiger Tierquälerei.

Das Bezirksgericht Meilen sprach den Mann frei. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, der Freigesprochene erhält rund 5200 Franken für seine Anwaltskosten. Das Urteil vom 11. Mai 2026 ist bislang nicht rechtskräftig.

Kommentar: Zwei Blicke auf dasselbe Tier

In England kämpfen eine Wildtierrettung, eine Tierärztin und ein Therapiezentrum um einen einzelnen Fuchs, nachdem zwei Tierärzte ihn bereits aufgegeben hatten. In der Schweiz wäre derselbe Fuchs in einer Tierarztpraxis unverzüglich getötet worden. Über sein Schicksal entscheidet hierzulande die Jagdaufsicht, also jenes System, das den Fuchs zugleich als jagdbares Tier verwaltet. Wer auf eigene Faust hilft, riskiert im Extremfall ein Strafverfahren.

Der Fall «Chance» zeigt, dass nichtmenschliche Tiere als Individuen wahrgenommen werden können und nicht bloss als Bestandsgrösse. Dass es anders geht, beweisen auch der Kanton Genf ohne Hobby-Jagd und der Schweizerische Nationalpark. Warum die Fuchsjagd wissenschaftlich nicht zu begründen ist, dokumentiert die Kampagne Schluss mit der Hobby-Jagd auf den Fuchs. Die Studienlage findet sich im Dossier Jagd im Faktencheck.

Quellen: «20 Minuten» (22.9.2026), «Chad», BBC, NZZ (12.5.2026), Kanton Zürich (Veterinäramt)

Kopfloser Hirsch bei Luc Besson: Hobby-Jägerverband widerspricht dem Regisseur

Der Regisseur macht Hobby-Jäger für einen kopflosen Hirsch vor seinem Haus verantwortlich, der Verband der Orne widerspricht, und es ist nicht der erste Konflikt um Bessons Rückzugsort für Hirsche.

Der französische Regisseur Luc Besson hat am Sonntag, 20. September 2026, auf X das Foto eines toten Hirsches ohne Kopf veröffentlicht.

Der Kadaver lag nach seinen Angaben vor seinem Haus im Département Orne in der Normandie. Besson macht Hobby-Jäger dafür verantwortlich. Sinngemäss schreibt er, nun würden die Hirsche vor seinem Haus geköpft und die Körper zum Verrotten liegen gelassen, und fragt, wie man da noch von der «Noblesse» der Hobby-Jagd sprechen könne. Dazu verweist er auf die eben eröffnete Hobby-Jagdsaison.

Was der Hobby-Jägerverband sagt

Gegenüber dem französischen Hobby-Jagdportal «Chasse Passion» weist die Fédération départementale des chasseurs de l’Orne jeden Zusammenhang mit der Saisoneröffnung zurück. Präsident Christophe de Balorre argumentiert, das nichtmenschliche Tier weise keine Schussverletzung auf und sei stark verwest, also deutlich vor dem fraglichen Wochenende gestorben. Als mögliche Ursachen nennt der Verband die Strapazen der Brunft, eine Kollision mit einem Fahrzeug oder einen Zaun, der auf Bessons Foto zu erkennen sei. Zudem sei der Kadaver dem Office français de la biodiversité (OFB) bereits mehr als eine Woche zuvor gemeldet worden. Unabhängig bestätigt ist diese Meldung bisher nicht.

Chasse Passion wirft dem Regisseur vor, seine Anschuldigung ohne jede Prüfung an Zehntausende Follower verbreitet zu haben. Bemerkenswert ist eine Passage im selben Artikel: Weil weder eine Schussverletzung noch eine Abschussmarke zu sehen sei, würde ein Kenner der Hobby-Jagd eher das OFB wegen Wilderei einschalten. Selbst das Hobby-Jagdportal hält also ein Delikt für plausibler als einen Unfall.

Kein Einzelfall: Besson und die Hobby-Jäger der Orne

Chasse Passion stellt Bessons Reaktion als Überreaktion dar. Die Vorgeschichte zeigt, warum der Regisseur misstrauisch ist.

2019 und 2021: Besson duldet auf seinem 160 Hektar grossen Anwesen am Rand des Staatswalds von Saint-Évroult keine Hobby-Jagd. Der Hobby-Jägerverband der Orne verklagte ihn deshalb auf 122’198 Euro: Die Hirsche, die auf seinem Land Ruhe finden, würden bei benachbarten Landwirten Schäden anrichten. Am 26. Dezember 2019 wies das Gericht in Argentan die Klage ab. Es fand weder ungewöhnliche Hirschkonzentrationen auf dem Grundstück noch Belege dafür, dass die Schäden von diesen Tieren stammten. Der Verband zog das Urteil weiter und scheiterte im Oktober 2021 auch vor der Cour d’appel de Caen; er musste Besson die Prozesskosten erstatten. Wir haben damals unter dem Titel «Frankreich: Ökologische Massenmörder verlieren Prozess» berichtet.

Februar 2025: Am 21. Februar 2025 drangen zwei Hobby-Jäger mit einer Hundemeute auf das Anwesen ein. Ein gehetzter Hirsch hatte sich auf die Terrasse von Bessons damals 85-jähriger Mutter geflüchtet. Einer der Männer hielt das Geweih fest, der andere tötete das Tier mit einer Klinge, während die Mutter die Szene filmte. Besson erklärte damals, solche Übergriffe auf sein Eigentum kämen immer wieder vor. Unser Bericht: «Hobby-Jäger töten Hirsch auf dem Grundstück von Star-Regisseur».

Januar 2026: Das Strafgericht Argentan sprach die beiden Männer, 33 und 41 Jahre alt, am 20. Januar 2026 schuldig: unerlaubte Hobby-Jagd auf fremdem, eingefriedetem Grund und Hobby-Jagd mit verbotenen Mitteln. Sie verloren den Jagdschein für ein Jahr, müssen einen Kurs des OFB zu Jagdrecht und Sicherheit besuchen und erhielten Geldbussen von 1’200 und 600 Euro. Zudem müssen sie den Nebenklägern gemeinsam 3’000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Gericht hielt fest, der Hirsch sei nicht tödlich verletzt gewesen. Bessons Mutter sagte, sie hätte sich eine deutlich härtere Strafe gewünscht. Im Februar 2026 legte einer der beiden Berufung ein.

September 2026: Nun der kopflose Hirsch vor dem Haus.

Besson steht mit solchen Erfahrungen nicht allein. Bereits im Januar 2025 hatte Tom Arthus-Bertrand, Sohn des Fotografen Yann Arthus-Bertrand, ähnliche Vorfälle auf seinem Land öffentlich gemacht und eine Petition gegen die Hetzjagd mit Hundemeuten lanciert. Wer in Frankreich Wildtieren einen Rückzugsort bietet, muss offenbar damit rechnen, dass die Meute ihn trotzdem betritt.

Die offene Frage: Wer hat den Kopf abgetrennt?

Die Erklärung des Verbands betrifft die Todesursache, nicht den Zustand des Kadavers. Ein Zaun, ein Auto oder ein Brunftkampf trennen keinen Kopf ab. Das hat ein Mensch getan. Im September tragen Rothirsche ihr voll ausgebildetes Geweih. Wer einem toten Hirsch in dieser Zeit den Kopf nimmt, nimmt in aller Regel die Trophäe mit.

Ob ein Hobby-Jäger, ein Wilderer oder ein Trophäensammler am Werk war, lässt sich aus dem Foto nicht ableiten. Bessons Vorwurf ist damit nicht belegt. Die Version des Verbands, der Hirsch sei eines natürlichen Todes gestorben und habe mit der Hobby-Jagd nichts zu tun, erklärt den entscheidenden Befund aber ebenso wenig. Und der Verband, der jetzt vorschnelle Schuldzuweisungen beklagt, stand Besson schon mehrfach gegenüber: 2019 und 2021 als Kläger, 2025 als Dachorganisation der Männer, die auf seiner Terrasse einen Hirsch erstachen.

Einordnung

Der Fall zeigt ein bekanntes Muster: Tote Wildtiere mit Spuren menschlicher Einwirkung werden selten aufgeklärt, und die Deutung liegt am Ende bei den Beteiligten. Der Verband verteidigt seine Mitglieder, bevor die Behörde ermittelt hat. Wie schwer sich Frankreich mit der Verfolgung von Delikten im Umfeld der Hobby-Jagd tut, zeigen auch der Prozess um die nächtliche Wilderei mit dem Geländewagen und das Verfahren gegen Olivier Bouygues wegen mutmasslicher Wildtierverfolgung.

In der Schweiz sieht die Lage kaum besser aus. Wie mild Wilderei hierzulande bestraft wird, zeigt der Fall der Wölfin im Mattertal, der den Schützen 300 Franken kostete. Weitere Fälle sammeln wir in der Rubrik Kriminalität und Jagd.

Ein Rückzugsort wie jener von Besson wäre in der Schweiz zudem kaum möglich. Das Jagdregal liegt bei den Kantonen, und Grundeigentümer können die Hobby-Jagd auf ihrem Land in den meisten Kantonen nicht untersagen. Mehr dazu in unserer Rubrik zum Jagdgesetz. Ob die Hobby-Jagd Wildschäden überhaupt wirksam senkt, wie es der Verband der Orne vor Gericht behauptete, ist umstritten. Die Studienlage fassen wir in «Jagd im Faktencheck» zusammen.

Quellen: Chasse Passion (22.9.2026), France 3 Normandie, France Bleu Orne, Fondation 30 Millions d’Amis, Freiheit für Tiere.

Tätermonitoring ohne Waffencheck: der blinde Fleck im Kampf gegen Femizide

Frankreich dokumentiert seit Jahren, wie oft Jagdgewehre bei Femiziden im Spiel sind. Die Schweiz baut ein Tätermonitoring, das genau diese Waffen gar nicht erfasst.

Der Nationalrat hat am 22. September 2026 gleich mehrere Motionen gegen häusliche Gewalt überwiesen.

Herzstück der Debatte war ein nationales Tätermonitoring, ein System, das gefährliche Gewalttäter erfassen und fortlaufend überwachen soll. Der Ansatz ist richtig. Er hat nur einen blinden Fleck, und dieser blinde Fleck ist ausgerechnet das tödlichste Tatmittel überhaupt.

Ein Monitoring ist nur so scharf wie seine Register

Ein Tätermonitoring lebt vom Datenabgleich. Es kennzeichnet eine Person als Hochrisikotäter und verknüpft diese Kennzeichnung mit Kontaktverboten, Meldepflichten und im Ernstfall mit Haft. Doch was nützt die schärfste Überwachung, wenn niemand prüft, ob dieselbe Person einen Jagdpass besitzt und zu Hause einen Waffenschrank voller Gewehre stehen hat? Wer Täter überwacht, aber ihre Waffen ignoriert, beobachtet die Gefahr und lässt das Werkzeug liegen.

Was Frankreich längst dokumentiert

In Frankreich ist die Datenlage klarer als bei uns. Rund ein Drittel aller Femizide wird dort mit Schusswaffen verübt. Und unter diesen Schusswaffen dominiert eine Kategorie: das Jagdgewehr. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil zeigte in ihrer Dissertation zu Partnerschaftstötungen (Universität Poitiers, 2011), dass Jagdgewehre rund 71 Prozent der dabei eingesetzten Schusswaffen ausmachen, weil sie als «Gelegenheitswaffen» griffbereit im Haushalt stehen. Das Kollektiv «Féminicides par conjoint ou ex-conjoint» zählte für 2020 und 2021 Jagdwaffen in rund einem von vier Femiziden insgesamt. Eine Recherche der Journalistinnen Laurène Daycard und Fanny Marlier im Amnesty-Magazin «La Chronique» ermittelte zudem in 104 von 168 Schusswaffen-Femiziden das Täterprofil: 35 Prozent waren Hobby-Jäger, davon 8 Prozent ehemalige.

Die Schweiz sammelt die Zahlen gar nicht erst

Hier beginnt das eigentliche Problem. Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der höchsten Dichte an privaten Schusswaffen in Europa. Trotzdem weist die Kriminalstatistik bis heute nicht aus, welche Rolle Jagdwaffen bei Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld spielen. Wo Frankreich zählt, schaut die Schweiz weg. Und wo keine Zahlen erhoben werden, lässt sich bequem behaupten, es gebe kein Problem. Hinzu kommt: Der Waffenentzug nach einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt erfolgt nicht systematisch, sondern von Fall zu Fall. Wie dünn die Schweizer Datengrundlage tatsächlich ist, haben wir in «Jagdwaffen und Gewalt: Was die Schweizer Daten zeigen» aufgearbeitet.

Warum ausgerechnet die Hobby-Jagd den Abgleich fürchtet

Ein automatischer Abgleich zwischen Tätermonitoring, Waffenregister und Jagdpass wäre technisch simpel und politisch überfällig. Dass er nicht kommt, hat einen Grund: Kein anderer Kreis privater Waffenbesitzer hat ein derartiges Interesse daran, dass Jagdwaffen in der Statistik unsichtbar bleiben und in der Debatte tabu. Denn sobald sauber gezählt würde, geriete das Selbstbild der Hobby-Jagd als harmloses Naturhandwerk ins Wanken. Es geht nicht um einen Generalverdacht gegen alle Hobby-Jäger. Es geht um die schlichte Weigerung, ein bekanntes Risiko überhaupt zu messen. Und diese Weigerung kostet im Zweifel Menschenleben.

Was jetzt zu fordern ist

Ein Tätermonitoring, das diesen Namen verdient, muss drei Register zusammenführen: die Liste der Hochrisikotäter, das Waffenregister und den Jagdpass. Wird eine Person als Gefährder erfasst, gehören Waffen und Jagdberechtigung automatisch auf den Prüfstand, im Ernstfall sofort entzogen. Dazu braucht es eine Kriminalstatistik, die Jagdwaffen endlich separat ausweist.

Genau diese Forderungen haben wir im Mustertext «Schutz vor häuslicher Waffengewalt: Jagdwaffen, Hobby-Jäger und Femizide» bereits ausformuliert, anschlussfähig an die nun laufende Bundesdebatte. Der Nationalrat hat das Tätermonitoring gewollt. Jetzt muss er es auch scharf stellen. Ein Monitoring, das die Jagdwaffe ausblendet, bleibt ein Papiertiger mit Zielfernrohr. Denn die Gewalt vom Hochsitz bleibt selten dort, wo sie geübt wird. Sie wandert mit ins Haus.

Delaware: 74-jähriger Hobby-Jäger erschiesst Frau, die er für einen Hirsch hielt

Eine 39-Jährige überquert mit einem Mann und zwei Kindern ein Feld bei Ellendale. Ein 74-jähriger Hobby-Jäger schiesst aus seinem Ansitz, weil er nach Angaben der Polizei einen Hirsch gesehen zu haben glaubte. Die Frau stirbt im Spital.

Im US-Bundesstaat Delaware hat ein 74-jähriger Hobby-Jäger eine 39-jährige Frau erschossen, weil er sie nach Angaben der Polizei für einen Hirsch hielt.

Der tödliche Schuss fiel am Freitag, 18. September 2026, gegen 19.40 Uhr auf einem offenen Feld bei Ellendale im Sussex County.

Das Opfer, Santos Maria Chilel Soto aus Georgetown, war zu Fuss mit einem Mann und zwei Kindern über das Feld unterwegs. Zur selben Zeit war Walter Moorhead aus Salisbury im benachbarten Bundesstaat Maryland auf der Hobby-Jagd auf Hirsche. Er sass laut Delaware State Police in einem bodennahen, getarnten Ansitz («ground blind»), sah eine Bewegung und feuerte mit seinem Gewehr, weil er einen Hirsch zu sehen glaubte. Der Schuss traf die 39‑Jährige. Einsatzkräfte versorgten sie noch am Tatort, im Spital wurde sie kurz darauf für tot erklärt.

Anklage nach tödlichem Schuss

Moorhead wurde noch am Tatort festgenommen. Die Ermittler der Mordkommission gehen davon aus, dass er den tödlichen Schuss abgab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung («manslaughter»), Waffenbesitz während der Begehung eines Verbrechens sowie dreifache rücksichtslose Gefährdung ersten Grades vor. Nach der Vorführung vor dem Friedensgericht kam er gegen eine Barkaution von 43’000 US-Dollar wieder frei.

Kein Naturereignis

Der Fall zeigt die tödliche Folge einer Missachtung der elementarsten Sicherheitsregel im Umgang mit Schusswaffen: Wer schiesst, muss sein Ziel zweifelsfrei erkennen. Ein Mensch, der mit zwei Kindern und einem weiteren Erwachsenen ein offenes Feld überquert, darf nicht wegen eines Umrisses oder einer Bewegung zum Ziel eines Gewehrschusses werden. Dass der Schütze einen Hirsch gesehen haben will, erklärt den Tod von Santos Maria Chilel Soto nicht, es benennt den Fehler: Es wurde geschossen, bevor das Ziel sicher identifiziert war.

Auch in der Schweiz sind Menschen im Umfeld der Hobby-Jagd gefährdet. Die offizielle Statistik zählt rund 300 anerkannte Jagdunfälle pro Jahr. Rein rechnerisch verunfallt alle 29 Stunden jemand. Eine vollständige, unabhängige Übersicht über sämtliche Toten und Verletzten durch Hobby-Jägerwaffen fehlt bis heute. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb seit Jahren eine Altersobergrenze für die Hobby-Jagd sowie verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungsprüfungen nach niederländischem Vorbild.

Für Santos Maria Chilel Soto und ihre Angehörigen bleibt ein Spaziergang über ein Feld untrennbar mit einem tödlichen Schuss verbunden. Der Fall aus Delaware reiht sich in jene Ereignisse ein, bei denen ein Mensch durch eine Waffe stirbt, die für eine blosse Freizeitbeschäftigung geführt wurde.

Wirtschaftsfaktor Hobby-Jagd: Was hinter den 180 Milliarden steckt

Warum die 180 Milliarden einen ganzen Waffen-, Munitions- und Freizeitmarkt erfassen, und weshalb daraus keine Rechtfertigung für die Hobby-Jagd folgt.

Die Jagdpresse feiert eine Zahl.

180 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung pro Jahr, meldet der europäische Dachverband FACE, mehr als eine Million Arbeitsplätze, fast ein Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Einzelne Länder legen mit eigenen Zahlen nach, Österreich etwa mit knapp einer Milliarde. Die Botschaft dahinter ist simpel: Wer so viel Geld bewegt, muss etwas Richtiges tun. Genau hier beginnt der Denkfehler.

Wer die Studie liest und nicht nur die Schlagzeile, erkennt, wie die Zahl zustande kommt. Die 180 Milliarden messen nicht den Nutzen der Hobby-Jagd. Erfasst wird ein weit gefasster Komplex aus ziviler Waffen- und Munitionsindustrie, Jagd, Sportschiessen, angeschlossenen Dienstleistungen, Lieferketten und modellierten Folgewirkungen, den sogenannten «induzierten Effekten». Die Studie der Universität Urbino zählt also nicht, was die Hobby-Jagd leistet, sondern die wirtschaftliche Aktivität, die ein ganzer Konsum- und Industriesektor auslöst.

Wie dünn die Verbindung zur Hobby-Jagd selbst ist, zeigen die Detailzahlen derselben Studie. Die eigentliche Waffenindustrie kommt auf 3,27 Milliarden Euro Umsatz, die Munitionsindustrie auf 2,54 Milliarden. Zusammen sind das keine sechs Milliarden. Der weitaus grösste Brocken der gefeierten Summe stammt aus einer anderen Position: Europas Hobby-Jäger und Sportschützen geben laut FACE jährlich 96,3 Milliarden Euro für ihre Aktivitäten aus, ausdrücklich ohne Waffen und Munition. Darin stecken Pachten, Ausrüstung, Optik, Bekleidung, Hunde, Reisen und Schiessanlagen. Das ist zunächst der private Konsum einer Freizeitgruppe. Ihn zur gesellschaftlichen Rechtfertigung umzudeuten, verwechselt Ausgaben mit Nutzen.

Nach dieser Logik wäre jedes kostspielige Hobby ein «Wirtschaftsmotor». Golf, Segeln oder Motorsport bewegen ebenfalls Milliarden, und niemand leitet daraus einen besonderen gesellschaftlichen Anspruch ab. Ein grosser Teil dieser Ausgaben ist keine neu geschaffene Wertschöpfung, sondern Konsum, der genauso in Tourismus, Kultur oder Handwerk fliessen könnte. Aus der Tatsache, dass Geld ausgegeben wird, folgt weder ein besonderer volkswirtschaftlicher Nutzen noch eine Rechtfertigung für das Töten von Tieren.

Und selbst wenn die Zahl eine sauber abgegrenzte Wertschöpfung der Hobby-Jagd ausweisen würde, wäre sie kein moralisches Argument. Auch Tabak, Glücksspiel und Waffenhandel schaffen Umsätze, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Niemand hält sie deshalb für gerechtfertigt. Wirtschaftliche Aktivität ist eine Beschreibung, keine Legitimation.

Bezeichnend ist, was die Studie ausdrücklich nicht untersucht hat. Die ökologischen und sozialen Folgen der Hobby-Jagd blieben aussen vor, wie die Autoren selbst einräumen. Gezählt wurde die eine Seite der Bilanz, die Einnahmen. Die andere Seite, die Kosten für Wildtiere, Ökosysteme und Allgemeinheit, kommt gar nicht vor. Eine Nutzenbilanz ist das nicht. Es ist eine Leistungsschau, erstellt im Umfeld der Waffen- und Jagdverbände und präsentiert im passenden Rahmen des EU-Parlaments.

Interessant ist vor allem, wann dieses Argument auftaucht. Solange sich die Hobby-Jagd als ökologische Notwendigkeit verkaufen liess, war von Wirtschaftsleistung selten die Rede. Erst seit der Mythos vom jagenden Naturschützer bröckelt, wird die Kasse als Kronzeuge aufgerufen. Es ist dasselbe Muster, das wir am Beispiel der Fuchsjagd beschrieben haben: Die Tätigkeit steht fest, nur die Begründung rotiert. Erst Schädlingsbekämpfung, dann Tradition, jetzt Wirtschaftsfaktor. Die Ideologie zieht sich einen neuen sektiererischen Anzug an, diesmal einen betriebswirtschaftlichen.

Die ehrliche Frage lautet nie, ob die Hobby-Jagd Geld bewegt. Jedes Hobby tut das. Die Frage lautet, ob das Töten von Tieren zum Vergnügen überhaupt eine gesellschaftliche Rechtfertigung braucht, und ob ausgerechnet eine Umsatzzahl sie liefern kann. Kann sie nicht.

«Wie kann dich der Tod eines Lebewesens rühren?»

Deutliche Worte kommen vom Tessiner Ethologen Nash Pettinaroli, Präsident des Vereins AnimaLife Ticino. In einem Interview mit tio.ch reagiert er direkt auf den Präsidenten der Federazione Cacciatori Ticinesi (FCT), Davide Corti, der als schönstes Erlebnis seiner Laufbahn schildert, seine Tochter eine Beute erlegen zu sehen. Für Pettinaroli ein Widerspruch, der ihn fragen lässt, ob das ein Scherz sein solle. Dass der Tod eines Lebewesens zur Rührung werde, gehe für ihn nicht auf. «Wie kann dir der Tod eines Lebewesens Freude bereiten? Da stimmt für mich etwas nicht.»

Pettinaroli bleibt nicht bei der Emotion stehen. Immer mehr Hobby-Jäger stellten ihre leblose Beute zur Schau, in Fotos, Selfies und WhatsApp-Status, eine Entwicklung, die er widerlich nennt. Er warnt vor einer «empathischen Erosion»: Verhaltensweisen, die eigentlich nicht normal seien, würden so lange normalisiert, bis am Ende gar keine Empathie mehr übrig bleibe. Die Hobby-Jagd selbst sieht er nicht als ökologische Notwendigkeit, sondern als reines Vergnügen, das man mit dem «Märchen» von der Regulierung des Ökosystems verbrämt.

Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist

Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.

Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.

Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.

Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

22.09.2026
Di 12:16

Toter Hirsch als Schaustück: Ethologe rechnet mit der Selfie-Kultur der Tessiner Hobby-Jäger ab

Seit Tagen kursiert im Luganese das Foto eines Hobby-Jägers, der mit einem erlegten Hirsch auf dem Anhänger durch die Strassen fährt. Für den Ethologen Nash Pettinaroli ist das kein Einzelfall, sondern Symptom einer Entwicklung: Immer mehr Hobby-Jäger stellen ihre toten Beutetiere zur Schau, auf Social Media, im WhatsApp-Status, als Selfie neben dem Kadaver. Pettinaroli nennt diese Zurschaustellung im Interview mit tio.ch «widerlich» und warnt vor einer schleichenden Abstumpfung: Wer den Tod eines Lebewesens zum Trophäenbild mache, erodiere die Empathie einer ganzen Gesellschaft.

Auch das beliebteste Rechtfertigungsnarrativ lässt der Ethologe nicht gelten. Dem Argument, die Hobby-Jagd reguliere das Ökosystem, hält er die Stimmen der Wissenschaft entgegen: Der Zoologe Ragnar Kinzelbach, der Biologe Karl-Heinz Loske und der frühere Direktor des Nationalparks Gran Paradiso, Bruno Bassano, hätten die Hobby-Jagd übereinstimmend als überflüssig bezeichnet, intakte Wildbestände regulierten sich selbst. Genau das dokumentiert auch unser Faktencheck zu den sechs zentralen Jagdlobby-Mythen. Für Pettinaroli bleibt am Ende nur ein Motiv: das reine Vergnügen. Die Erzählung von der Ökosystem-Regulierung diene bloss dazu, dieses Vergnügen zu beschönigen.

Bemerkenswert ist der Rahmen, in dem das Interview erscheint. Erst kürzlich hatte der Präsident der Tessiner Hobby-Jägerschaft öffentlich erklärt, seine grösste Emotion sei es, seine Tochter eine Beute erlegen zu sehen. Pettinaroli, der nach eigenen Angaben bereits bedroht und dessen Autoreifen zerstochen wurden, hält dagegen: Wie könne einen der Tod eines Lebewesens rühren?

18.09.2026
Fr 16:42

Umfrage im Nachbarland: 82 Prozent halten die Hobby-Jagd für unsicher, nur 3 Prozent wollen sie fördern

Direkt hinter der Tessiner Grenze liegt seit dieser Woche eine der grössten Erhebungen vor, die in Europa je zur Hobby-Jagd gemacht wurden: Ipsos Doxa hat für die Fondazione Capellino 7002 Personen in Italien befragt. 75 Prozent wollen die Hobby-Jagd abschaffen, auslaufen lassen oder auf wenige Notfälle begrenzen, nur 3 Prozent wollen sie fördern. 82 Prozent halten sie für nicht ganz oder überhaupt nicht sicher, ausdrücklich auch für Menschen, die im Wald und auf Wanderwegen unterwegs sind. Selbst die Wählerschaft der Regierungsparteien, die das Jagdgesetz gerade lockern, will mehrheitlich das Gegenteil. Für das Tessin ist das mehr als ein Blick über den Zaun: Hier gilt weiterhin ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zu Wohnhäusern, hier hat die laufende Hochjagd bereits zwei Menschenleben gefordert, und Tessiner Hobby-Jäger sind auch jenseits der Grenze aktiv. Eine Befragung dieser Grösse wäre auch im Tessin fällig. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

16.09.2026
Mi 15:15

FCT-Präsident nennt Verstösse «fast verschwunden», der Jagdbericht zählt 186 Verfahren

Auf tio.ch erklärt Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi, die Hobby-Jagd zur «wissenschaftlichen Wildbewirtschaftung», zur Seuchenprävention und zum Umweltschutz. Schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden». Der Jagdbericht 2024 des Kantons widerspricht ihm in jedem Punkt: 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen, 186 Übertretungsverfahren, neun Delikte bei der Staatsanwaltschaft und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge, in der statistischen Tabelle desselben Berichts sogar 37. Das ist kein Randphänomen, sondern die dokumentierte Untergrenze eines Vollzugsproblems. Corti selbst nennt im gleichen Interview den illegalen Einsatz von Nachtsichtgeräten als «Hauptsorge» des Verbandes; was verschwunden sein soll, kann nicht gleichzeitig die grösste Sorge sein.

Die behauptete «Ethik» misst sich an der Praxis: 3’377 getötete Hirsche, Rehe und Wildschweine in der Hochjagd 2024, ein Rekord, plus 48 Prozent gegenüber zehn Jahren zuvor; 143 erschossene säugende Hirschkühe, davon 87 ohne Kalb zur Kontrolle gebracht, was der Kanton als Fortschritt verbucht. Die Wildschweinabschüsse haben sich seit 2000 verfünffacht, und die wildbiologische Forschung erklärt seit zwei Jahrzehnten, weshalb hoher Jagddruck die Vermehrung erst erzeugt. Beim Gamswild werden doppelt so viele Böcke wie Geissen getötet, der Kanton benennt die Trophäenjagd als Ursache und lässt sie trotzdem zu. Den Wolf will Corti «wie andere Arten bewirtschaften», präventive Abschüsse eines geschützten Beutegreifers, deren Schutzwirkung laut KORA bis heute nicht belegt ist.

Der Journalist stellt keine einzige Rückfrage, nennt keine Zahl, erwähnt weder die zwei toten Hobby-Jäger vom Eröffnungswochenende noch den Femizid von Faido, bei dem ein Hobby-Jäger mit Schalldämpfer eine Frau erschoss. Seine Schlagzeile ist Cortis stärkste Erinnerung aus vierzig Patentjahren: die erste Beute der Tochter. Das ist der ehrlichste Satz des Interviews, und er sagt mehr über die Hobby-Jagd als alle Managementvokabeln davor. Zur Analyse

15.09.2026
Di 14:32

Hirsch per Helikopter aus dem Piemont: Provinzpolizei bestätigt Tessiner Hobby-Jäger

Der Kronenhirsch, der am Wochenende im Ossolatal erlegt und per Helikopter über die Grenze geflogen wurde, ist ein Tessiner Fall. Der Kommandant der Provinzpolizei Verbano-Cusio-Ossola bestätigt gegenüber tio.ch: Der Hobby-Jäger ist im Tessin patentiert und zusätzlich in der Provinz VCO zugelassen, der Helikopter gehört einer Tessiner Firma, abgesetzt wurde das Tier bei Cimalmotto in der Gemeinde Campo (Vallemaggia). Beanstandet werden der Überflug eines Vogelschutzgebiets ohne die vorgeschriebenen Meldungen und der Umstand, dass der Hobby-Jäger selbst an Bord war, was in Italien für Jäger verboten ist. Hobby-Jäger und Flugunternehmen zahlen je über 5’000 Euro Busse. Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung; ob das Ufficio della caccia e della pesca patentrechtliche Konsequenzen prüft, haben wir angefragt. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

06.09.2026
So 12:18

54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)

Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.

Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.

Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Luzern rüttelt an Jagdtraditionen, doch die Hobby-Jäger ziehen die Grenze

Luzern hinterfragt gewachsene Jagdtraditionen und erwägt Belohnungen und Strafen für Jagdgesellschaften. Den wirksamsten Waldhelfer klammert die Strategie aber aus.

Der Kanton Luzern stellt die eigene Jagdpraxis infrage.

Künftig soll stärker gesteuert werden, wo, wie und welche Tiere erlegt werden. Reh, Rothirsch und Gämse sollen so reguliert werden, dass im Wald wieder genügend junge Bäume nachwachsen. Grundlage ist die kürzlich vorgestellte kantonale Strategie «Wald-Wild-Lebensraum». Bemerkenswert ist dabei weniger die Ankündigung selbst als das Eingeständnis, das in ihr steckt: Nach Jahrzehnten organisierter Hobby-Jagd, für die die Jagdgesellschaften dem Kanton jährlich knapp eine Million Franken Pachtzins zahlen, ist das Verjüngungsproblem ungelöst.

Nicht intensiver, aber gezielter

Projektleiter Michiel Fehr von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald spricht nicht von mehr, sondern von gezielterer Jagd. Handlungsbedarf bestehe nicht überall: Auf knapp der Hälfte der Luzerner Waldfläche wachse der Jungwald trotz Wild ungehindert nach. Anders sei es in weiten Teilen der Voralpen sowie rund um Pilatus, Rigi und Napf, wo einzelne Baumarten wegen des Verbisses ausfielen.

Entscheidend sei nicht nur, wie viele Tiere fallen, sondern welche. Um einen Bestand langfristig zu senken, brauche es genügend weibliche Tiere und Jungtiere. Genau hier legt der Kanton den Finger in die Wunde der Jagdkultur. Fachbereichsleiter Christian Hüsler räumt ein, unter Hobby-Jägern sei es «teilweise immer noch verpönt», weibliche oder junge Tiere zu erlegen. Dazu kämen ungeschriebene «Anstandsregeln», etwa die, pro Tag nicht mehr als ein Reh zu schiessen. Solche Traditionen erschwerten eine wirksame Regulierung. Damit bestätigt die Behörde, was Kritikerinnen und Kritiker seit Langem festhalten: Die Hobby-Jagd folgt einer Freizeit- und Trophäenlogik, nicht einem ökologischen Auftrag. Mehr dazu im Dossier Wald-Wild-Konflikt: Was das Verbiss-Narrativ verschweigt.

Bonus ja, Bestrafung nein

Am meisten zu reden gibt ein geprüftes Bonus-Malus-System für Jagdgesellschaften. Reviere, die ihre Ziele erreichen, sollen gewürdigt werden, so die Idee, ähnlich wie im Waldbau. Wie das konkret aussieht, ist offen. Der Verband Revierjagd Luzern trägt den Kurs grundsätzlich mit, zieht aber eine klare Grenze: gegen Anreize habe man nichts, eine finanzielle Bestrafung sei jedoch «nicht tragbar». Präsident Fabian Stadelmann, der für die SVP im Kantonsrat sitzt, verweist auf Witterung, Freizeitdruck und Wanderbewegungen des Wildes, Faktoren also, die eine Jagdgesellschaft nicht steuern kann.

Der Einwand ist nicht falsch, entlarvt aber die Grundhaltung. Man reklamiert die Belohnung, weist die Rechenschaft jedoch zurück. Wer für ein exklusives Nutzungsrecht knapp eine Million Franken zahlt und öffentlich als Naturschützer auftritt, kann sich der messbaren Verantwortung schwer entziehen. Wie schmal die tatsächliche ökologische Bilanz der Hobby-Jagd ausfällt, zeigt die Auswertung Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet.

Der ausgeklammerte Waldhelfer

So ehrlich der Kanton die Schwächen der Jagdtraditionen benennt, so konsequent blendet die Strategie den wirksamsten und günstigsten Faktor aus: die Beutegreifer. Wolf und Luchs senken den Verbissdruck nicht nur, indem sie Tiere erlegen, sondern schon durch ihre blosse Anwesenheit, die das Wild wachsamer und beweglicher macht. Genau dieser Effekt fehlt in der Luzerner Handlungslogik als eigener Hebel. Bezeichnend ist der zeitgleiche Widerstand im Nachbarkanton, wo Hobby-Jäger «keine stinkenden Hirsche» wollen, also den natürlichen Vergrämungseffekt der Beutegreifer ausdrücklich ablehnen. Was ein intaktes Beutegreifer-System für den Wald leistet, dokumentiert der Beitrag Ohne Wolf kein Wald: Was Beutegreifer für die Schweiz bedeuten.

Hinzu kommt der überlagernde Druck des Klimawandels. Der Kanton begründet die Dringlichkeit mit Trockenheit und Hitze, doch je stärker der Wald unter Klimastress steht, desto bequemer wird der Verbiss zum Sündenbock für strukturelle Versäumnisse in der Waldbewirtschaftung. Diesen Mechanismus zeigt der Beitrag Verbiss wird zum bequemen Sündenbock.

Immerhin: Hüsler und Fehr betonen selbst, für den Jungwald seien nicht allein die Hobby-Jäger verantwortlich, die Strategie setze auch bei Waldbewirtschaftung, Lebensräumen und Störungen durch Menschen an. Das ist die richtige Einsicht. Sie wäre vollständig, wenn Luzern den Mut hätte, die Beutegreifer nicht als Problem, sondern als Teil der Lösung zu denken.

Quelle: Susanne Balli, «Bote der Urschweiz», 22. September 2026.

Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd

In Zürich sterben zehntausende Füchse, und bei mehr als neun von zehn kann der Kanton keinen Grund nennen. Das ist kein Datenleck, sondern ein Denken, das Tiere nach Kategorie beurteilt statt nach dem Einzelfall, staatlich verdichtet im Reichsjagdgesetz von 1934.

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt sprach der Schweizer Satiriker Mike Müller auf «X» von «einer knappen Million Nazis».

Ein AfD-Wähler zeigte ihn wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung an. Der Zürcher Strafrechtler Matthias Michlig gibt der Anzeige gegenüber Nau.ch «eher keine guten Erfolgsaussichten», weil bei Ehrverletzungsdelikten nur die unmittelbar verletzte Person antragsberechtigt ist und diese unmittelbare Betroffenheit bei pauschalen Angriffen auf grosse Gruppen regelmässig fehlt.

Das ist die Grenze, innerhalb derer man eine Weltanschauung benennen darf, ohne einen einzelnen Menschen an den Pranger zu stellen. Genau diese Grenze braucht es hier. Wir sagen nicht, dieser oder jener Hobby-Jäger sei ein Nazi. Wir sagen: Das Denken, das die Fuchsjagd bis heute trägt, stammt aus einer Zeit, die man beim Namen nennen muss.

Der Fuchs stirbt, weil er ein Fuchs ist

Der Kanton Zürich begründet die Fuchsjagd damit, ein Grossteil der Tiere sei krank oder stehe in Konflikt mit Landwirtschaft und Bevölkerung. Das elektronische Wildbuch, in das die Hobby-Jäger ihre Abschüsse selbst eintragen, sagt etwas anderes. Von 21’846 zwischen 2015 und 2025 erschossenen Füchsen tragen nur 7,7 Prozent einen Hinweis auf Krankheit oder Verletzung. Konflikte mit Landwirtschaft und Bevölkerung erfasst die Verwaltung überhaupt nicht, und sie räumt selbst ein, sie könne ihre Behauptung nicht mit Datenmaterial abstützen. Bei mehr als neun von zehn erschossenen Füchsen existiert also kein einziger dokumentierter Grund.

Das ist kein Versehen, das ist der Kern der Sache. Diese Füchse sterben nicht, weil sie krank sind, nicht, weil sie einen Schaden angerichtet haben, sondern weil sie Füchse sind. Der Abschuss braucht keine Begründung im Einzelfall, weil die Begründung längst in der Kategorie steckt. Der Fuchs ist abgelegt unter «tötbar». Und diese Ablage hat eine Geschichte.

Die vollständige Datenanalyse steht in unserem Beitrag Fuchsjagd Zürich: Das Wildbuch widerlegt die Krankheitsbegründung des Kantons.

Ein Jagdgesetz aus der Zeit der Gleichschaltung

Kurz nach der Machtergreifung liess Hermann Göring ein Jagdgesetz ausarbeiten. Am 3. Juli 1934 wurde es als erstes verbindliches einheitliches Reichsjagdgesetz beschlossen und ersetzte die damals 17 Landesjagdgesetze. Es erhob die «deutsche Waidgerechtigkeit» zum Rechtsbegriff, zusammen mit Hegeverpflichtung, Jägerprüfung und Abschussplan. Göring stellte dem Gesetz eine grösstenteils selbstverfasste Präambel voran, die eine «edle Kunst des deutschen Waidwerks» beschwor, aufgebaut auf «uralter germanischer Überlieferung».

Zur Genauigkeit gehört eine Differenzierung, die auch Jagd-Apologeten gerne ins Feld führen. Der fachliche Teil des Gesetzes gilt als vergleichsweise unpolitisch, und die volle Blut-und-Boden-Kodifizierung sitzt nicht im Jagdrecht, sondern im Reichsnaturschutzgesetz von 1935 und im gleichgeschalteten Naturschutzapparat. Die deutsche Wikipedia charakterisiert aber genau Görings Präambel als von Gedanken der Eugenik und nationalsozialistischer Blut-und-Boden-Ideologie geprägt. Die völkisch-germanische Rahmung steht also im Jagdgesetz selbst.

Dass Jagd und Naturschutz dieselbe Handschrift trugen, war kein Zufall. Der Naturschutz im Nationalsozialismus begann 1933 mit der Gleichschaltung der Verbände und dem Ausschluss der jüdischen Mitglieder, wurde institutionell dem Reichsforstamt unter Göring unterstellt und ideologisch mit einem völkischen Heimatbegriff und der Blut-und-Boden-Ideologie verknüpft. Der Leiter der Reichsstelle für Naturschutz, Walther Schoenichen, veröffentlichte 1942 ein Werk mit dem Titel «Naturschutz als völkische und internationale Kulturaufgabe» und war über weite Strecken seiner Laufbahn Antisemit. Jagd, Naturschutz und völkische Ordnungsvorstellungen liefen im selben Apparat, unter demselben Mann, zusammen.

Nützling und Schädling: als eine Kategorie zum Gesetz wurde

Das ideologische Herz dieser Ordnung ist eine einzige Unterscheidung: nützlich oder schädlich. Es gibt das gehegte, das «starke» Wild, das man aufzieht, um es zu erlegen, und es gibt das «Raubzeug», das man ausrottet, damit das gehegte Wild gedeiht.

Das war kein blosses Bild, das war Gesetz. Der Begriff «Raubzeug» war bis 1976 Inhalt des deutschen Bundesjagdgesetzes, und der Schutz des Wildes vor dem Raubzeug galt als «Inhalt des Jagdschutzes». Fuchs, Wolf, Fischotter, Luchs, Biber, Greifvögel und Krähen wurden prämiengestützt bekämpft. Gegen den Fuchs legte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit Strychnin versetzte Giftköder aus. Der Fuchs war der Prototyp des Beutegreifers, dem man das Existenzrecht per Kategorie absprach.

Die Nationalsozialisten haben diese Einteilung nicht erfunden, aber sie haben sie ideologisch aufgeladen. In der Pädagogik der Dreissiger- und Vierzigerjahre dienten Tiere dazu, Kindern zu erklären, was im nationalsozialistischen Sinne ein «Schädling» oder «Schmarotzer» sei. Die Kategorie war also nicht bloss ein jagdlicher Fachbegriff, sondern Teil eines Weltbildes, in dem Jagd, Naturschutz und völkische Ordnung im selben Apparat zusammenliefen. Man muss die menschenverachtende Seite dieses Weltbildes nicht ausbuchstabieren, um den Kern zu sehen: die Anmassung, Leben nach seinem Nutzen für eine gesetzte Ordnung einzuteilen und das minderwertige zu beseitigen.

Warum die Schweiz nicht ausgenommen ist

Hier setzt die Jagdlobby zum Gegenschlag an, und man muss ihr den Wind aus den Segeln nehmen. Das Schweizer Jagdrecht stammt nicht aus der Nazizeit. Das eidgenössische Jagd- und Schutzgesetz datiert von 1986, die Jagd ist kantonal geregelt, und sie ist nicht aus dem Reichsjagdgesetz abgeleitet. Wer das Gegenteil behauptet, macht sich angreifbar.

Nur ändert das nichts am Denken. Das Gesetz ist neuer, die Denkschablone ist dieselbe. Die «Waidgerechtigkeit», der Hegegedanke, der Mensch als Regulator, die stille Einteilung der Tierwelt in erwünscht und unerwünscht: All das lebt im Selbstbild der Schweizer Hobby-Jägerschaft unverändert weiter. Und der Zürcher Fuchs führt es vor. Wenn ein Kanton 21’846 Tiere erschiessen lässt und bei mehr als neun von zehn keinen Grund nennen kann, dann handelt er nicht nach Biologie, sondern nach Kategorie. Der Fuchs ist der «Schädling» geblieben, auch ohne dass das Wort noch im Gesetz steht. Genf kommt seit 1974 ohne Fuchsjagd aus. Es geht also auch ohne. Zürich will nicht.

Der vorhersehbare Einwand

Jagd-Apologeten, bis hin zu einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, argumentieren, der fachliche Teil des Reichsjagdgesetzes sei in unpolitischen Formulierungen gehalten gewesen. Das stimmt sogar, und es widerlegt nichts. Nicht der einzelne Paragraph ist das Problem, sondern die Weltanschauung, die ihn hervorbrachte. Dass diese Kontinuität besteht, bestätigen sogar Jagdmedien selbst: Das Fachmagazin «Pirsch» hat darüber unter dem Titel «Grüne Paragraphen, braune Denke» geschrieben. Und der Naturschutzverband NABU hält fest, dass die massive Verfolgung von Beutegreifern eine Folge der in Jägerkreisen propagierten «Raubzeugbekämpfung» ist und der Fuchs bis heute grundlos bejagt wird.

Was daraus folgt

Der Fall Mike Müller zeigt am Ende das Richtige: Man darf eine Weltanschauung benennen, ohne einen einzelnen Menschen zu diffamieren. Wild beim Wild tut genau das. Wir behaupten nicht, der Zürcher Wildhüter oder der Hobby-Jäger von nebenan sei ein Nationalsozialist. Wir stellen fest, dass die Kategorie, die 21’846 Füchse das Leben gekostet hat, aus einem Denken stammt, das ein verbrecherisches Regime in Gesetze goss: die Einteilung von Leben in wertvoll und wertlos. Dieses Fundament gehört abgetragen, und der erste Schritt dazu ist, es zu benennen.

Mehr zum Thema: Die soziologische Nähe von Hobby-Jagd und Rechtsextremismus zeigt unser Beitrag Die Schnittmengen zwischen Hobby-Jäger und Rechtsextremen. Wie Jagdgesetze Kontrolle organisieren, steht im Dossier Jagdgesetze und Kontrolle. Wer hinter der Figur steckt, zeigt Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert. Wer die Zürcher Praxis ändern will, findet den Weg auf der Kampagnenseite Fuchsjagd stoppen.

Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage

JagdSchweiz erklärt die Fuchsjagd für unverzichtbar, räumt aber selbst ihre begrenzte Wirkung auf den Bestand ein. Der Ökologische Jagdverein Schweiz setzt auf Lebensräume und die ökologische Rolle von Luchs und Wolf.

Es ist ein bemerkenswerter Konflikt innerhalb der organisierten Hobby-Jägerschaft:

Während JagdSchweiz die Fuchsjagd erhalten und regional intensivieren will, vertritt der Ökologische Jagdverein Schweiz (OEJV) eine stärker am Lebensraum und an der Prädatorenökologie orientierte Sicht.

Am 20. November 2025 datierte JagdSchweiz, der Dachverband der Schweizer Hobby-Jägerschaft, sein Positionspapier zur Fuchsjagd. Die Botschaft ist unmissverständlich: Die Bejagung des Fuchses sei «sinnvoll und nützlich» und müsse «unbedingt beibehalten werden». Der Fuchsbestand im Mittelland und in den Siedlungen sei «unnatürlich hoch». Als Hauptrechtfertigung dient der Schutz anderer Arten, namentlich des Feldhasen und bodenbrütender Vögel wie Kiebitz, Birkhuhn oder Waldschnepfe.

Die eigentliche Schwäche des Papiers steht im Kleingedruckten. JagdSchweiz räumt selbst ein, dass die heutige Bejagung «wohl kaum einen spürbar limitierenden Einfluss» auf den Gesamtbestand des Fuchses habe, dass lokale Abschüsse durch Zuwanderung und erhöhte Reproduktion rasch ausgeglichen würden und dass die Hobby-Jagd auf das Seuchengeschehen «meist keinen direkten Einfluss» habe. Rund 60 Prozent der erlegten Füchse landen laut dem Verband nicht einmal in der Pelzverwertung. Trotzdem verlangt das Papier eine «regional sehr intensive und zeitlich anhaltende» Bejagung bis hin zur winterlichen Baujagd und zur Fangjagd mit Kastenfallen. Der Dachverband beschreibt also eine Praxis, die fast nichts von dem erreicht, was sie zu leisten vorgibt, und fordert im selben Atemzug, sie unbedingt und intensiv fortzuführen. Wild beim Wild hat diese Widersprüche bereits aufgeschlüsselt.

Und ausgerechnet die eigenen Grundlagen des Ökologischen Jagdvereins Schweiz stützen die zentrale Rechtfertigung von JagdSchweiz nicht. Der 2020 gegründete Verein versteht sich als Stimme einer wissenschaftsbasierten Jagd. Schon sein Leitbild lehnt die Trophäenjagd ab, verpflichtet sich zur «Schonung bedrohter Tiere» und fordert ausdrücklich «ein Verbot der Baujagd», also just jener Methode, die JagdSchweiz beim Fuchs für besonders effizient und unverzichtbar hält. In seinen Haltungspapieren benennt der Verein beim Feldhasen und bei den Bodenbrütern zudem ganz andere Ursachen als den Fuchs.

Im «Haltungspapier zur Hasenjagd» (2023) hält der OEJV fest, der Feldhase leide «vor allem wegen der intensiven Landwirtschaft». Genannt werden vermähte Junghasen, ausgeräumte Agrarflächen, fehlende Hecken, Monokulturen und Pestizide. Prädation erscheint dort nur als Folge fehlender Deckung in der ausgeräumten Landschaft, nicht als eigenständiger Treiber. Eine Rechtfertigung für eine flächige Fuchsbejagung zum Schutz des Feldhasen ergibt sich aus dem Papier nicht.

Im «Haltungspapier zur Jagd auf Alpenschneehuhn, Birkhahn und Waldschnepfe» (2023) klingt es fast gleich: Die Abnahme dieser Bestände sei «mehrheitlich auf den Verlust eines geeigneten Lebensraumes zurückzuführen», dazu kämen menschliche Störungen und der Klimawandel. Der Fuchs wird als Ursache nicht genannt. Die ökologisch orientierte Jägerschaft benennt also exakt jene Faktoren, die JagdSchweiz zugunsten des Fuchses in den Hintergrund rückt.

Am deutlichsten wird der Unterschied dort, wo beide Verbände von derselben Forschung ausgehen. JagdSchweiz nennt örtlich fehlende Spitzenprädatoren als einen von vier Gründen für hohe Fuchsbestände und schreibt selbst, Luchs und Wolf würden Mesoprädatoren wie den Fuchs begrenzen; als Beleg dient dem Verband unter anderem Forschung von Elmhagen. Der OEJV stützt sich in seinem «Positionspapier zu den grossen Beutegreifern» (2022) auf dieselbe Forschungslinie, konkret auf Elmhagen et al. (2010), zieht daraus aber die gegenteilige Konsequenz. Er hält fest, der Luchs begrenze auch Mesoprädatoren wie den Fuchs, und «mit steigender Luchspopulation» seien in Finnland «die Bestände der Raufusshühner und Schneehasen gewachsen». Vom «regulierenden Einfluss» der grossen Beutegreifer auf Fuchs, Waschbär und Marderhund profitierten damit gerade jene Vogel- und Hasenarten, die JagdSchweiz mit der Jagd schützen will. Sein Fazit: «Es besteht kein ökologischer Grund, Spitzenprädatoren zu regulieren.»

Damit steht die eigentliche Alternative im Raum. Wo JagdSchweiz zur dauerhaften jagdlichen Prädationskontrolle greift, setzt die ökologische Jägerschaft auf die Aufwertung der Lebensräume und auf die Ausbreitung und wirksame Präsenz grosser Beutegreifer, die den Fuchs natürlich begrenzen. Der eine Verband will das Symptom bejagen, der andere die Ursache angehen.

Diese Position trifft sich mit der Faktenlage, die Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert. Der Kanton Genf kennt seit 1974 keine Freizeitjagd auf den Fuchs, ohne Überpopulation, Seuchen oder übermässige Schäden. Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 abgeschafft; nach Angaben der luxemburgischen Veterinärverwaltung ist die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm seither nicht gestiegen, sondern gesunken. Und der Kanton Zug liess eine Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf von einer externen Fachstelle prüfen, mit dem Ergebnis, dass die Fuchsjagd wissenschaftlich nicht notwendig ist. Wolf bringt seinen Vorstoss inzwischen in mehreren Kantonen ein.

Der Dachverband JagdSchweiz weist Kritik an der Fuchsjagd regelmässig als emotional und faktenfern zurück. Dieser Reflex läuft ins Leere. Denn der Zweifel an der Fuchsjagd kommt nicht mehr nur von aussen, sondern aus der Jägerschaft selbst, und er stützt sich auf dieselbe Forschung, die JagdSchweiz in seinem eigenen Papier zitiert, aber nicht zu Ende denken kann.

Italiens «Sparatutto»-Gesetz: Wie die Jagdlobby den Wildtierschutz umbauen will

Während in Mailand gegen die Jagdreform C.2984 demonstriert wird, dokumentiert die Jagdopfer-Vereinigung AVC die menschlichen Folgen einer Praxis, deren Risiken der Staat nicht systematisch erfasst.

In Mailand demonstrierten am 19. September Tierschutzorganisationen gegen die geplante Reform des italienischen Jagdrechts. Zum landesweiten Corteo aufgerufen hatten Fronte Animalista und AVI, unterstützt von zahlreichen weiteren Verbänden. Anlass ist die umstrittene Vorlage S.1552, die im Juni vom Senat angenommen wurde und nun als C.2984 in der Abgeordnetenkammer beraten wird. In Kraft ist sie noch nicht.

Kritikerinnen und Kritiker nennen das Projekt «legge sparatutto», ein «Schiess-auf-alles-Gesetz». Sie warnen vor einer Verschiebung des gesetzlichen Grundprinzips: weg vom Schutz der Wildtiere als öffentlichem Gut, hin zu einer Ausweitung der Hobby-Jagd und zu mehr Entscheidungsspielraum für die Regionen.

Ein Gesetz von 1992 wird umgebaut

Das Gesetz 157/92 erklärte die Wildtiere 1992 zum «unveräusserlichen Erbe des Staates» und machte den Schutz der Fauna zur Regel, den Abschuss zur Ausnahme. Unter der Regierung Meloni wird dieses Prinzip schrittweise zugunsten der Jagdinteressen gelockert. Die nun in der Abgeordnetenkammer beratene Vorlage C.2984 könnte diesen Kurs weiter verschärfen. Wild beim Wild hat die geplanten Lockerungen bereits im Detail dokumentiert.

Am 23. Juni 2026 nahm der Senat den Gesetzesentwurf S.1552 mit 80 zu 56 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Erstunterzeichner ist der Fraktionschef der Fratelli d’Italia, Lucio Malan; mitgetragen wird die Vorlage von Vertretern der Lega, der Forza Italia und der weiteren Mitte-rechts-Koalition. Am 24. Juni ging der Text an die Kammer und wird seither als Atto Camera C.2984 in der Landwirtschaftskommission beraten. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann er in Kraft treten.

Was die Vorlage vorsieht

Die geplanten Änderungen sind kein technisches Feintuning, sondern zielen auf einen Systemwechsel. Umweltverbände wie WWF und Legambiente warnen vor den Folgen. Zu den umstrittensten Punkten gehören:

Die Vorlage sieht vor, die Jagd auf staatliche Flächen und bislang geschützte Zonen auszuweiten, ausdrücklich bis an die Strände, wobei die konkrete Umsetzung bei den Regionen läge. Historisch verbotene Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer könnten zugelassen werden, was nach Einschätzung von Kritikern wirksame Kontrollen erschweren würde. Wildtaube und Wildgans sollen jagdbar werden. Umstritten ist zudem eine Änderung von Artikel 16, die es nach Lesart der Jagdopfer-Vereinigung AVC ermöglichen würde, private Grundstücke gegen den Willen der Eigentümer für jagdliche und kommerzielle Interessen zu nutzen. Und schliesslich sind Sanktionen bei Handlungen vorgesehen, die die Jagdausübung behindern, stören oder verzögern.

Tierschutzorganisationen befürchten, dass eine solche Strafnorm legitimen Protest und die Verteidigung privater Lebensräume unter Druck setzen könnte.

Vom Schutz zur «aktiven Bewirtschaftung»

Der eigentliche Kern der Reform steckt in ihrer Umdeutung. Der Text definiert die Jagd neu als Tätigkeit, die «zum Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme beiträgt», und rückt die Hobby-Jäger in die Rolle von «Bioregulatoren». Damit würde jenen, die Wildtiere töten, die Rolle ihrer Beschützer zugeschrieben.

Parallel dazu soll die wissenschaftliche Kontrolle an Gewicht verlieren. Das ISPRA, Italiens oberstes Institut für Umweltforschung, gäbe faktisch Einfluss ab: Regionen könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Gutachten zu den Jagdkalendern abweichen. Fachleute halten dem entgegen, dass wirksames Wildtiermanagement auf Daten und Prävention beruht, nicht auf einer Ausweitung des Abschusses.

Die vergessenen Opfer

Was in der politischen Debatte fast vollständig fehlt, sind die menschlichen Kosten. Hier liefert die Associazione Vittime della Caccia (AVC), die Jagdopfer-Vereinigung, mit ihrem Osservatorio Vittime della Caccia die einzige fortlaufende Dokumentation des Landes, weil eine amtliche nationale Statistik zu Jagdunfällen fehlt. Dass ein Staat, der die Hobby-Jagd ausweiten will, ihre Opfer nicht systematisch erfasst, ist für sich genommen bemerkenswert.

Nach dem 19. Dossier der Organisation, das die offizielle Jagdsaison 2025/26 samt Vorverlegungen abdeckt, registrierte AVC 46 durch Jagdwaffen oder im jagdlichen Zusammenhang getötete oder verletzte Personen. Aufschlussreich ist deren Zusammensetzung: 33 der Betroffenen waren Jägerinnen und Jäger, die sich selbst oder einander trafen, 13 waren Menschen, die mit der Jagd nichts zu tun hatten. Am meisten Fälle verzeichnete die Organisation im Piemont und auf Sizilien mit je sieben, gefolgt von der Toskana mit sechs und Sardinien mit fünf. Die Daten beruhen auf einer von AVC nach eigenen Kriterien geführten Chronologie öffentlich dokumentierter Fälle, nicht auf einer staatlichen Gesamterhebung.

Bemerkenswert ist dabei ein Gegensatz: Die Zahl der Hobby-Jäger in Italien sinkt seit Jahren. Laut Innenministerium bestanden 2024 rund 588 000 gültige Jagdlizenzen, gegenüber etwa 609 500 im Jahr 2022 und weit über 1,5 Millionen in den 1980er- und 1990er-Jahren. Die gesellschaftlichen Schäden nehmen aus Sicht von AVC dennoch nicht ab. Eine Ausweitung von Jagdzeiten und Jagdräumen würde nach Einschätzung der Vereinigung und weiterer Kritiker das Risiko zusätzlicher Zwischenfälle erhöhen. Wie stark sich dies statistisch niederschlagen würde, lässt sich vor Inkrafttreten der Reform nicht seriös beziffern.

Brüssel erhöht den Druck auf Rom

Die Reform berührt auch europäisches Recht. Die EU-Kommission leitete im Februar 2024 gegen Italien das Vertragsverletzungsverfahren INFR(2023)2187 ein. Anlass waren Änderungen im italienischen Jagdrecht, die Regionen unter anderem Eingriffe in Wildtierbestände auch in Schutzräumen oder ausserhalb üblicher Jagdzeiten ermöglichen können. Beanstandet wurde zudem die Umsetzung der REACH-Vorgaben zur Bleimunition in und nahe Feuchtgebieten. Im November 2024 verschärfte die Kommission das Verfahren mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.

Sollte Italien die Reform trotz dieser Bedenken verabschieden, könnten am Ende finanzielle Sanktionen drohen, deren Kosten die Allgemeinheit zu tragen hätte.

Warum das die Schweiz angeht

Man könnte all dies als italienisches Problem abtun. Das wäre ein Fehler. Denn die Bausteine dieser Deregulierung sind exakt jene, die auch hierzulande auf der Wunschliste der Jagdlobby stehen: die Herabstufung des Wolfs, die Zulassung von Nachtzieltechnik, die Jagd in bislang geschützten Räumen, die Verharmlosung der Bleiproblematik. Und vor allem dasselbe Narrativ, wonach ausgerechnet Hobby-Jäger die eigentlichen Naturschützer seien.

Parallel zur Jagdreform verändert sich auch der politische Umgang mit dem Wolf. Die europäische Herabstufung seines Schutzstatus schafft Spielräume, die Italien und seine Regionen für stärkere Eingriffe nutzen könnten. Ob, wo und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Abschüsse zulässig wären, bleibt jedoch an nationale und regionale Verfahren gebunden.

Italien führt gerade in Echtzeit vor, wohin dieser Weg führen kann, wenn Fachwissen der Ideologie weicht und wirtschaftliche Interessen über den Artenschutz gestellt werden. Wer in der Schweiz die Debatte um Beutegreifer, Schutzgebiete und die Rolle der Wissenschaft verfolgt, findet südlich der Alpen die Blaupause. Die von AVC dokumentierten Opfer sind die Mahnung, die sie begleitet.