26. Mai 2026, 06:13

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Tierrechte

Wolfsschutz: Was die Herabstufung in der Berner Konvention bedeutet

Schutzstatus gesenkt, Feuer frei, die Jagd auf den Wolf ist eröffnet, oder? Gern wird genau dies von Wolfsgegnern suggeriert. Wahr ist aber: Der Wolf steht auch dann noch unter strengem Schutz, seine Überführung vom Anhang II in den Anhang III der Berner Konvention ist aber der erste Schritt, dies zu ändern.

Redaktion Wild beim Wild — 5. März 2025

Im Anhang II der Berner Konvention aus dem Jahr 1979 sind streng geschützte Tierarten aufgeführt.

Für sie gilt ein grundsätzliches Tötungsverbot, das begrenzte Ausnahmen zulässt. Der Wolf ist nun aber nicht mehr im Anhang II, sondern im Anhang III gelistet. Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäss Berner Konvention ist damit aufgehoben.

Allerdings haben sich die EU-Staaten im Rahmen einer weiteren Richtlinie dem Artenschutz verpflichtet: Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Richtlinie 92/43/EWG) ist hinsichtlich des strengen Artenschutzes die Umsetzung der Berner Konvention auf EU-Ebene. Hier ist der Wolf auch weiterhin im Anhang IV aufgeführt und damit streng geschützt.

Schutzstatus in der Praxis noch nicht geändert

In der Praxis hat sich das Schutzniveau für den Wolf somit weiterhin nicht geändert, er unterliegt weiterhin dem grundsätzlichen Tötungsverbot der EU-weit gültigen FFH-Richtlinie mit sehr begrenzten Ausnahmemöglichkeiten gemäss Artikel 12.

Allerdings eröffnet die jetzt in Kraft getretene Senkung des Schutzstatus durch die Berner Konvention die Möglichkeit, ihn auch in der FFH-Richtlinie zu senken. Er würde dann vom Anhang IV in den Anhang V überführt und hätte damit seinen strengen Schutz verloren. Er würde dann zu den Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gehören, «deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmassnahmen sein können». Das grundsätzliche Tötungsverbot gemäss FFH-Richtlinie bestünde also nicht mehr. Allerdings ist zur Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie die Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten erforderlich. Auch in der Schweiz ist die irrsinnige Hobby-Jagd auf Wölfe höchst umstritten.

Der nächste Schritt ist dann die Umsetzung auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten, und erst dann wäre der gesenkte Schutzstatus wirksam.

Keine unkontrollierte Bejagung möglich

Eine unkontrollierte Bejagung oder gar die Einrichtung wolfsfreier Zonen, wie sie gern von Wolfsgegnern propagiert wird, ist auch nach Senkung des Schutzstatus durch die Nationalstaaten nicht möglich. Der Wolf ist im Anhang III der Berner Konvention zwar keine streng geschützte, aber immer noch eine geschützte Art. Dies bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass die Wolfspopulation in ihrem Fortbestand nicht gefährdet werden darf.

Die Statussenkung in der Berner Konvention bedeutet also keineswegs «Feuer frei», sie ist aber der erste Schritt hin zu einer Bejagung von Wölfen. Sie ist ein fatales Signal für den europäischen Artenschutz, denn die Entscheidung fusste nicht auf wissenschaftlicher Grundlage, sondern war rein politisch motiviert. Der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation ist weder EU-weit noch in den einzelnen Ländern auch nur annähernd erreicht, weite Gebiete der EU sind nach wie vor wolfsfrei. Wie Studien belegen, scheitert die Hobby-Jagd als Populationskontrolle.

Dammbruch für den Artenschutz

Die Entscheidung, den Schutzstatus von Wölfen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse herabzustufen, stellt einen erheblichen Rückschlag für den Naturschutz und demokratische Prozesse in Europa dar. Sie verstösst gegen etablierte Verfahren, entbehrt einer wissenschaftlichen Begründung und stellt eine direkte Bedrohung der biologischen Vielfalt dar. Sie widerspricht auch den Grundprinzipien der Berner Konvention selbst, die, wie in ihrer Präambel festgehalten, den intrinsischen Wert und das Recht auf Leben der wild lebenden Flora und Fauna anerkennt, das es zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben gilt. Mehr zur Biodiversität.

Die Entscheidung kann ein Dammbruch sein, der möglicherweise weitere Tierarten betreffen wird, unter anderem den Biber oder den Fischotter.

Die Hobby-Jagd auf Wölfe wird sich als kontraproduktiv für den Herdenschutz erweisen, die enttäuschten Hoffnungen werden Wasser auf die Mühlen der Wolfshetzer sein. Der beste Schutz für Weidetiere vor Wölfen sind guter technischer Herdenschutz und/oder der Einsatz von Herdenschutzhunden, sowie stabile Wolfsrudel in stabilen Territorien, in denen die territorialen Wölfe es gelernt haben, dass Zäune wehtun.

Weiterführende Artikel

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden