23. August 2026, 13:48

Suchen

Tierrechte

Ramiswil: Wenn 124 Hunde zählen und 86 Millionen Tiere nicht

Der Schweizer Tierschutz verlangt für 124 Hunde Einzelfallprüfung und Tierwürde. Für 86 Millionen «Nutztiere» gelten dieselben Prinzipien nicht.

Redaktion Wild beim Wild — 22. August 2026

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat im Fall Ramiswil Strafanzeige und Aufsichtsanzeige eingereicht. Der Vorwurf: Die Solothurner Behörden hätten 124 Hunde getötet, ohne für jedes einzelne Tier zu prüfen, ob die Tötung wirklich das letzte Mittel war. In den Rechtsschriften beruft sich der STS auf die Würde des Tieres, auf dessen Eigenwert und auf den Grundsatz, dass eine Tötung nur als ultima ratio zulässig ist. Es sind kraftvolle, richtige Sätze. Sie werfen nur eine unbequeme Frage auf: Warum gelten sie für 124 Hunde, aber nicht für die über 86 Millionen «Nutztiere», die der STS mit seinem Label-Kompass gleichzeitig begleitet?

Was in Ramiswil geschah

Am 6. und 7. November 2025 räumte der Veterinärdienst des Kantons Solothurn den Bodenhof in Ramiswil. Angetroffen wurden 124 Hunde, 43 Pferde und zwei Ziegen. Alle 124 Hunde wurden getötet, 122 davon mittels Euthanasie, zwei weitere mit der Schusswaffe, nachdem sie in ein Waldgebiet geflüchtet waren. Der Entscheid zur Tötung sämtlicher Hunde fiel noch am Tag der Kontrolle, ohne dass zwischen der Feststellung der Lage und dem Entschluss eine vertiefte Prüfungsphase lag.

Der am 30. Juni 2026 veröffentlichte Untersuchungsbericht zeichnet ein Bild, das die behördliche Begründung nicht trägt. Nach dem Gutachten von Prof. Dr. med. vet. Simone Schuller war ein Grossteil der Hunde in erstaunlich gutem Allgemeinzustand, rund 59 Prozent der beurteilbaren Tiere wiesen einen normalen Ernährungszustand auf, und aus veterinärmedizinischer Sicht war lediglich bei zwei Hunden eine sofortige Euthanasie gerechtfertigt. Für alle übrigen Tiere wurde die Tötung nachträglich mit fehlender Sozialisierung, Sicherheitsüberlegungen und angeblich fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten begründet.

Petition

Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

Jetzt unterschreiben →

Die Prinzipien, die der STS ins Feld führt

Die Strafanzeige des STS ist in ihrer ethischen Grundierung bemerkenswert. Sie argumentiert nicht bloss mit Verfahrensfehlern, sondern mit dem Eigenwert jedes einzelnen Tieres. Die Tötung sei die schwerstmögliche Einwirkung auf ein Tier und deshalb nur als letztes Mittel zulässig. Zur fehlenden Einzelfallprüfung hält der STS wörtlich fest:

«Die Hunde wurden damit nicht als individuelle Lebewesen mit eigenem Wert beurteilt, sondern als Teil eines pauschal behandelten Bestandes. Gerade darin liegt der konkrete Verdacht einer Missachtung der Tierwürde.»

Der STS geht weiter. Er verwirft ausdrücklich, dass die blosse Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einem Hundetyp eine Tötung rechtfertigen könne. Massgeblich seien allein das individuelle Verhalten, der Gesundheitszustand, die Sozialisierbarkeit und die Vermittlungsfähigkeit des einzelnen Tieres. Bei Welpen und Junghunden sei die pauschale Annahme fehlender Sozialisierbarkeit besonders erklärungsbedürftig. Und die Tötung dürfe nicht der raschen Erledigung eines Verwaltungsproblems dienen, sonst rücke sie in die Nähe der mutwilligen Tötung.

Das sind Prinzipien, die mit einer konsequenten Tierrechtsposition übereinstimmen: Jedes Tier ist ein Individuum mit eigenem Wert, keines darf getötet werden, solange eine Alternative besteht, und Töten darf nicht durch pauschale Gruppenzuschreibung legitimiert werden.

Dieselben Prinzipien, angewendet auf 86 Millionen Tiere

2025 wurden in der Schweiz über 86 Millionen «Nutztiere» geschlachtet. Das sind rund 236’621 Tiere pro Tag, 9’859 pro Stunde, 164 pro Minute. Gegenüber dem Vorjahr wurden 40’636 Tiere mehr getötet.

Für keines dieser Tiere gilt, was der STS in Ramiswil einfordert. Es gibt keine Einzelfallprüfung, ob ein bestimmtes Huhn hätte weiterleben können. Es gibt keine Alternativenprüfung vor der Tötung. Es gibt keine Güterabwägung, in der das Interesse des Tieres am eigenen Leben gegen die Gründe für seine Tötung gestellt wird. Bei Schweinen, Rindern und Hühnern wird die gesellschaftlich und wirtschaftlich zugeschriebene Kategorie «Nutztier» zur Voraussetzung ihrer Zucht, Nutzung und Tötung. Eine individuelle Prüfung ihres Interesses am Weiterleben findet nicht statt, genau jene Prüfung, die der STS bei Hunden ausdrücklich verlangt.

Statt einer Einzelfallprüfung bietet der STS für diese Tiere seinen Label-Kompass an. Dieser bewertet tierische Produkte in vier Kategorien von «sehr gut» bis «unbefriedigend», anhand von 14 Kriterien von der Haltung bis zur Schlachtung. Er stellt nicht die Frage, ob ein fühlendes Individuum für ein vermeidbares Produkt getötet werden darf, sondern nur, unter welchen Bedingungen. Das ist der Kern der Kritik, die wir bereits im Beitrag «Label-Kompass STS: Tierschutz verwaltet das Töten» dargelegt haben: Ein Label kann Haltungsdetails verbessern, aber es rettet kein einziges Tier vor dem vorgesehenen Tod.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Schweizer Tierschutz-Label-Kompass: Warum «Tierschutz» hier der falsche Begriff ist

Wild beim Wild · 2. August 2026

0:00

Ein moralischer Doppelstandard

Der Kontrast lässt sich Zeile für Zeile nachzeichnen.

Bei den Hunden in RamiswilBei den Tieren in der Landwirtschaft
Jedes Tier ist als Individuum mit eigenem Wert zu beurteilen.Das Tier wird als Teil eines Produktionsbestandes behandelt.
Die Tötung ist nur als letztes Mittel zulässig, nach Alternativenprüfung.Die Tötung ist der von Beginn an vorgesehene wirtschaftliche Endpunkt.
Rassezugehörigkeit rechtfertigt keine Tötung.Die Zugehörigkeit zur Gruppe «Nutztier» ist der alleinige Tötungsgrund.
Fehlende Einzelfallprüfung kann eine Strafanzeige auslösen.Eine Einzelfallprüfung ist systemisch nicht vorgesehen.
Der STS spricht von Missachtung der Tierwürde.Der STS vergibt das Prädikat «sehr gut».

Diese Unterscheidung lässt sich nicht mit der Leidensfähigkeit begründen. Hunde, Schweine, Rinder, Ziegen und Hühner können Schmerzen, Angst und Stress empfinden. Der Unterschied liegt allein in der gesellschaftlich zugewiesenen Rolle: Der Hund gilt als Familienmitglied, das Schwein als Lebensmittel, das Huhn als Produktionsmittel. Der Begriff dafür heisst Speziesismus, die Ungleichbehandlung von Lebewesen allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit.

Ramiswil führt diesen Doppelstandard nicht als abstrakten Vorwurf vor, sondern als Praxis derselben Organisation, unterschrieben von derselben Person. STS-Präsident Peter V. Kunz zeichnet die Strafanzeige, die für 124 Hunde das Lebensrecht und die Einzelfallgerechtigkeit einfordert. Dieselbe Organisation vergibt Gütesiegel für ein System, in dem 86 Millionen Tiere pro Jahr ohne jede Einzelprüfung sterben.

Der STS nimmt sich selbst beim Wort

Es geht hier nicht darum, dem STS seine Ramiswil-Intervention vorzuwerfen. Sie ist richtig. Wenn der Staat Tiere beschlagnahmt und tötet, darf das nie Verwaltungsroutine sein, jede Tötung muss individuell geprüft, fachlich begründet und tatsächlich das letzte Mittel sein. Der STS hat vollkommen recht, das einzufordern.

Der Punkt ist ein anderer: Der STS hat in seinen Rechtsschriften die Sprache und die Prinzipien einer konsequenten Tierrechtsposition formuliert. Er hat geschrieben, dass jedes Tier ein Individuum mit eigenem Wert ist, dass Gruppenzugehörigkeit kein Tötungsgrund sein darf, dass die Tötung die letzte aller Optionen bleiben muss. Wer diese Sätze für 124 Hunde ernst meint, kann den routinierten Tod von 86 Millionen anderen Tieren nicht mit einer Vierpunkte-Skala beantworten. Nicht bessere Kategorien für Fleischprodukte sind dann die Antwort, sondern die Frage, warum das Leben dieser Tiere überhaupt zur verfügbaren Ware gemacht wird.

Ramiswil ist damit mehr als ein Behördenskandal. Es ist der Moment, in dem der grösste Tierschutzverband des Landes unfreiwillig aufschreibt, welche Prinzipien eigentlich gelten müssten, und zugleich zeigt, wie selektiv er sie anwendet.

Der STS-Label-Kompass beansprucht, «Tierwohl» transparent und vergleichbar zu machen. Doch seine beste Kategorie bleibt innerhalb eines Systems, dessen Resultat bereits feststeht: Das Tier wird genutzt und getötet. «Sehr gut» bedeutet deshalb nicht, dass das Leben des Tieres geschützt wird. Es bedeutet lediglich, dass die Bedingungen vor der vorgesehenen Tötung im Vergleich zu schlechteren Produktionsformen besser bewertet werden. Genau diese Verschiebung macht aus einer Frage der Rechte eine Frage der Konsumentscheidung.

Quellen

  • Schweizer Tierschutz STS: Strafanzeige und Aufsichtsanzeige im Fall Ramiswil, 14. August 2026.
  • Kanton Solothurn: Externe Untersuchung des Tierschutzfalls Ramiswil, veröffentlicht am 30. Juni 2026.
  • SRF: «Strafanzeige im Fall Ramiswil: Tierschutz zeigt Solothurner Kantonstierärztin an», 14. August 2026.
  • Schweizer Tierschutz STS: Medienmitteilung und Methodik des STS-Label-Kompasses, 8. Juli 2026.
  • Proviande-Schlachtstatistik 2025, aufbereitet durch Swissveg.
  • Wild beim Wild: «Label-Kompass STS: Tierschutz verwaltet das Töten».

LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!

Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden