Vier Damhirsche im Tierpark Königsfelden erschossen: Warum keine Vermittlung?
Der Tierpark der Psychiatrischen Dienste Aargau vermittelte überzählige Böcke in der Vergangenheit an andere Parks oder Züchter. Diesmal wurden junge Tiere getötet. Offen bleibt, weshalb keine Unterbringung gefunden wurde.
Auf dem Areal Königsfelden in Windisch, dem Hauptstandort der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG), befindet sich ein seit rund neunzig Jahren bestehender Hirschpark.
Das Damwildrudel ist eine Attraktion der öffentlich zugänglichen Parkanlage, die als Naherholungsgebiet genutzt und regelmässig besucht wird. Nach Angaben mehrerer Personen wurden am Dienstagmorgen vier männliche Tiere im Gehege erschossen. Die PDAG hat auf Anfrage bestätigt, dass junge Böcke getötet wurden. Die genaue Zahl und der genaue Zeitpunkt beruhen weiterhin auf den Schilderungen der Betroffenen.
Öffentlich gemacht wurde der Fall zunächst vom Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT), der die Zuschriften von Betroffenen auf seiner Facebook-Seite verbreitete. Der Beitrag stiess auf breite Resonanz. Der VgT wies selbst darauf hin, dass das verwendete Bild ein Symbolbild aus einem anderen Tierpark sei. Auch dem VgT lag somit kein Bildmaterial des konkreten Vorfalls vor; die Meldung beruht auf denselben Zuschriften.
Die PDAG erklärt grundsätzlich, eine Regulierung des Bestands sei «von Zeit zu Zeit unumgänglich» und erfolge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch geschultes Fachpersonal. Sämtliche Stationen würden im Voraus informiert. Die Klinik bedauere, «wenn die Ankündigung der Aktion bei Patientinnen und Patienten zu Verunsicherung geführt hat».
Die frühere Vermittlungspraxis wirft Fragen auf
Der für den Hirschpark zuständige Christian Egloff, Leiter der Gärtnerei am PDAG-Standort, erklärte vor einigen Jahren gegenüber der «Aargauer Zeitung», männliche Tiere würden jeweils einmal jährlich an andere Tierparks oder private Züchter vermittelt. Als Grund nannte er die ausgeprägte Hierarchie im Rudel: Ohne eine Trennung könne es zwischen jungen Männchen und dem Leittier zu Kämpfen um die Weibchen kommen.
Dass Vermittlung grundsätzlich möglich ist, zeigte der Park auch beim halbalbinotischen Damhirsch «Fridolin». Das über Jahre bekannte Tier wurde nicht getötet, sondern an einen privaten Hirschzüchter im Kanton Bern abgegeben. Der Interessent besuchte Fridolin zuvor in Königsfelden. Umgekehrt besichtigte Egloff das Berner Gehege, um zu prüfen, ob es den Vorgaben entsprach. Für den seltenen weissen Hirsch sei ein Abschuss «klar» nicht infrage gekommen, erklärte Egloff damals.
Damit stellt sich die naheliegende Frage: Wenn die Vermittlung an Parks und Züchter in der Vergangenheit genutzt und beim Fall Fridolin sorgfältig vorbereitet wurde, weshalb konnte für die nun getöteten jungen Böcke keine Unterbringung gefunden werden?
Planbarer Nachwuchs, planbare Bestandsfrage
Der männliche Überschuss ist keine überraschende Entwicklung, sondern eine vorhersehbare Folge der Haltung eines fortpflanzungsfähigen Rudels. Beim Damwild kommt regelmässig Nachwuchs zur Welt. Ein Teil der Jungtiere ist männlich, und für diese Böcke entsteht im bestehenden Rudel nach Angaben des Betreibers regelmässig ein Platzproblem.
Die Bestandsfrage ist somit strukturell angelegt. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel in einem öffentlich zugänglichen Park hält, übernimmt Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen: für weibliche und männliche Jungtiere, für die soziale Zusammensetzung des Rudels sowie für die langfristige Planung von Platz, Abgabe und Fortpflanzungssteuerung.
Aus unserer Sicht ist die Tötung von Tieren keine akzeptable Form der Bestandsregulierung. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel hält, trägt die Verantwortung, rechtzeitig tiergerechte und gewaltfreie Lösungen zu planen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die vorausschauende Fortpflanzungssteuerung, die frühzeitige Vermittlung an geeignete und kontrollierte Haltungen sowie ein transparentes Konzept für die langfristige Entwicklung des Bestands. Die PDAG muss offenlegen, welche dieser Möglichkeiten im Fall von Königsfelden geprüft wurden, weshalb sie gegebenenfalls nicht umgesetzt wurden und warum dennoch die Tötung junger Böcke erfolgte.
Die Frage der Fortpflanzungssteuerung
In der öffentlichen Debatte wird regelmässig gefragt, weshalb die Fortpflanzung in einem geschlossenen Gehege nicht durch Kastration oder andere Massnahmen gesteuert werde, statt regelmässig überzählige Tiere zu erzeugen. Diese Frage ist berechtigt und gehört auf den Tisch.
Zugleich ist die Fortpflanzungssteuerung bei Damwild in Rudelhaltung fachlich nicht banal. Eingriffe können den Geweihzyklus und das Sozialverhalten der Böcke beeinflussen. Das entbindet den Betreiber jedoch nicht von einer transparenten Abwägung. Bei einer seit Jahrzehnten bestehenden Damwildhaltung wäre zu erwarten, dass Optionen systematisch geprüft und die Gründe für oder gegen einzelne Massnahmen nachvollziehbar festgehalten werden.
Offen bleibt deshalb: Welche fortpflanzungssteuernden Möglichkeiten hat die PDAG geprüft? Wurde eine zeitweise oder dauerhafte Trennung von Tieren erwogen? Welche Folgen hätte eine Kastration einzelner Böcke für Tierwohl und Gruppendynamik? Und weshalb wurden mögliche Alternativen gegebenenfalls verworfen?
Ein Ort der Ruhe, an dem Schüsse fallen
Die Abschüsse fanden auf dem Areal einer psychiatrischen Klinik statt. Das ist keine Nebensächlichkeit. Das Areal Königsfelden ist öffentlich zugänglich und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien, Spaziergängerinnen und Spaziergängern sowie Patientinnen und Patienten genutzt. Der Hirschpark gehört seit Jahrzehnten zum Bild dieses Ortes.
Gewehrschüsse auf Tiere in einem öffentlich zugänglichen Klinik- und Naherholungsareal werfen deshalb besonders hohe Fragen nach Zumutbarkeit, Kommunikation und dem Schutz von Patientinnen, Patienten und Besuchenden auf. Dass Stationen im Voraus informiert worden seien, ist relevant. Es beantwortet jedoch nicht, ob der Anlass, die Form und die Folgen einer solchen Aktion für besonders belastete Menschen ausreichend berücksichtigt wurden.
Für stationär behandelte Personen kann das Umfeld ausserhalb der Gebäude eine besondere Bedeutung haben. Tiere und Parkanlage können Teil eines geregelten Alltags, eines Spaziergangs oder eines persönlichen Rückzugsortes sein. Wenn ein Betreiber ein Wildgehege bewusst in ein solches Umfeld integriert, trägt er eine erhöhte Verantwortung: für den Schutz der Tiere, für eine sensible Kommunikation und für eine sorgfältige Abwägung von Alternativen.
Ein kontroverses Stimmungsbild
Die Reaktionen in den sozialen Medien zeigen die ganze Spannbreite der Debatte. Viele Menschen äusserten Trauer und Unverständnis darüber, dass für die Böcke offenbar keine Plätze gefunden worden seien. Sie kritisierten, ein Abschuss im Gehege sei möglicherweise die praktischste, nicht aber zwingend die einzige Lösung.
Andere verwiesen auf die Realität der Gehegehaltung. In einem geschlossenen Rudel müsse der Bestand reguliert werden. Ein Abschuss vor Ort könne für die Tiere weniger Stress bedeuten als ein Abtransport. Zudem sei es widersprüchlich, gegen die Tötung von Gehegetieren zu argumentieren und zugleich Fleisch zu konsumieren.
Wieder andere richteten den Blick vor allem auf den Ort. Sie kritisierten, dass psychisch belastete Menschen in einem Klinikareal mit einer solchen Aktion konfrontiert werden könnten.
Diese unterschiedlichen Reaktionen zeigen: Der Fall ist kein einfaches Empörungsthema. Er berührt die grundsätzliche Frage, ob und wie Wildtiere in Gehegen gehalten werden sollen und wer Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen dieser Haltung trägt.
Keine EU-Verordnung erklärt den Abschuss
In der Diskussion zum Fall wurde wiederholt behauptet, eine neue EU-Verordnung stufe die gehaltenen Hirsche als invasiv ein und verbiete ihre Haltung. Deshalb sei die Tötung zwingend gewesen. Diese Darstellung beruht auf einer Verwechslung.
Die Europäische Union hat den Sikahirsch (Cervus nippon) am 7. August 2025 in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen. Damit gelten in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich Beschränkungen für Haltung, Zucht, Einfuhr, Verkauf und Freisetzung. Für bereits gehaltene Tiere können besondere Übergangs- und Sonderregelungen relevant sein.
In Königsfelden werden jedoch keine Sikahirsche gehalten, sondern Damhirsche (Dama dama). Damwild steht nicht auf der Unionsliste invasiver Arten. Für Damhirsche besteht deshalb kein entsprechendes EU-Haltungsverbot. Die Schweiz ist zudem nicht Mitglied der Europäischen Union; deren Regelung gilt hier nicht unmittelbar.
Die EU-Debatte liefert somit keine Erklärung für die Tötung der Damhirsche in Königsfelden. Entscheidend bleibt die konkrete Entscheidung des Betreibers: Wurde die Vermittlung rechtzeitig und umfassend versucht, und wurden alle zumutbaren Alternativen geprüft?
Rund 13’000 Hirsche leben in Schweizer Landwirtschaftsgehegen, überwiegend Damhirsche
In der Schweiz werden auf 325 landwirtschaftlichen Betrieben rund 13’000 Hirsche gehalten. Mit 10’487 Tieren stellt Damwild knapp vier Fünftel dieses Bestands. Die Hirschhaltung dient überwiegend der Fleischproduktion und der Direktvermarktung.
Die öffentliche Statistik zeigt vor allem Bestandszahlen, nicht die jährlichen Zu- und Abgänge einzelner Tierarten. Damit bleibt im Dunkeln, wie viele Damhirsche in landwirtschaftlichen Gehegen, Tierparks oder anderen Haltungen jährlich durch Abschuss oder Schlachtung sterben. Einzelne Betriebe töten die Tiere direkt auf der Weide; der anschliessende Verkauf erfolgt häufig über Metzgereien, Gastronomie oder direkt ab Hof.
Die Antwort der PDAG
Die PDAG hat auf Anfrage geantwortet. Die Stellungnahme fällt knapp aus. Die Tiere seien «bereits fachgerecht entnommen» worden. Es handle sich um junge Böcke, «für die keine anderweitige Unterbringung oder Vermittlung gefunden werden konnte». Der Betrieb des Hirschparks erfolge seit Langem mit grosser Sorgfalt und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Tierschutz- und Ordnungsvorgaben. Der Abschuss sei in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinärdienst erfolgt.
Damit bestätigt die PDAG offiziell, dass junge männliche Tiere getötet wurden und nach ihrer Darstellung keine Vermittlung möglich war. Offen bleibt jedoch, welche Tierparks, Züchter oder weiteren geeigneten Stellen konkret angefragt wurden, über welchen Zeitraum eine Suche nach Plätzen lief und weshalb die früher dokumentierte Vermittlungspraxis diesmal keinen Erfolg hatte.
Ebenso offen bleibt, welche Möglichkeiten der Fortpflanzungssteuerung geprüft wurden, weshalb einzelne Optionen verworfen wurden und auf welcher konkreten fachlichen Grundlage die Tötung als notwendig erachtet wurde.
Die Tötung von Gehegewild kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein. Damhirsche eignen sich laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen grundsätzlich für die Gehegehaltung; auch ein Abschuss unterliegt dabei klaren Vorgaben. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet jedoch nicht die ethische und organisatorische Frage, ob Vermittlung und langfristiges Bestandsmanagement im konkreten Fall ausreichend ausgeschöpft wurden.
Die PDAG hat erklärt, es sei keine anderweitige Unterbringung gefunden worden. Sie hat bislang nicht dargelegt, weshalb die bisherigen Vermittlungswege nicht griffen. Diese Transparenz ist notwendig, gegenüber der Öffentlichkeit, den Menschen auf dem Klinikareal und den Tieren, deren Leben von solchen Entscheidungen abhängt.
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