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Jagdgesetz

Nidwalden: SVP will nur noch 50 bis 100 Wölfe in der Schweiz

Zwei Buochser SVP-Landräte verlangen eine Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes. Gleichlautende Motionen liegen in Uri und Luzern vor. Die Zahlen sprechen gegen ihre Begründung.

Redaktion Wild beim Wild · 5. November 2026
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«Auf Vorrat»

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Die Buochser SVP-Landräte Beat Risi und Sepp Gabriel wollen den Wolfsschutz in der Schweiz aufheben und den Bestand auf 50 bis höchstens 100 Tiere senken.

Ihre Motion haben sie am 23. Oktober 2026 im Nidwaldner Landrat eingereicht. Der Kanton soll damit beim Bund eine Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes einreichen. Öffentlich gemacht hat die SVP den Vorstoss mit einer Mitteilung am 2. November, die unter anderem die «Nidwaldner Zeitung» und der «Bote der Urschweiz» veröffentlicht haben. Vorstösse mit derselben Stossrichtung gibt es auch in Luzern und Uri: In Luzern ist die Motion M 744 von SVP-Kantonsrat Fritz Gerber seit dem 30. März 2026 hängig, in Uri wurde im September eine Motion eingereicht.

Was die Motion verlangt

Der Wolf soll künftig regulär bejagt werden können, mit Ausnahme des Schweizerischen Nationalparks. Die Kantone sollen zusätzliche Schutzgebiete bestimmen dürfen, der Bund jährliche Abschusszahlen festlegen. Ziel ist eine schweizweit einheitliche Regulierung und eine Bestandsreduktion auf 50 bis 100 Tiere.

Begründet wird das mit einer Belastung für Alpwirtschaft, Nutztierhaltung und zunehmend auch für die Bevölkerung. Landrat Beat Risi wird in der Mitteilung so zitiert: «In Nidwalden ist der Wolf keine Fantasie mehr, sondern Realität. Gerissene Schafe, verunsicherte Bauern, Sichtungen in Siedlungsnähe», dazu kämen Kinder, die nach einer Begegnung mit dem Wolf Angst hätten. Sepp Gabriel betont: «Es geht nicht um Ausrottung, sondern um ein Gleichgewicht, das wieder funktioniert.» Laut dem Motionstext, aus dem der «Schweizer Bauer» zitiert, verweisen die Motionäre zudem auf steigende Risszahlen, auf bewilligte Abschüsse, die nicht vollzogen werden konnten, und auf die Rudeldichte in den Nachbarkantonen. Eine Risszahl für Nidwalden nennen sie nicht.

In Uri hatte Landrat Alois Arnold (SVP) im September eine Motion eingereicht, die vom Regierungsrat ebenfalls eine Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes verlangt; auch dort soll der Wolf mit Ausnahme des Nationalparks für die reguläre Jagd freigegeben werden, wie der «Bote der Urschweiz» am 30. September berichtete. In Luzern hatte die Motion von Fritz Gerber schon im Frühling Kritik ausgelöst, wie die «Luzerner Zeitung» berichtete.

Drei Viertel des Bestands sollen verschwinden

Die Motion stützt sich auf die Zahlen des KORA-Monitorings: 350 Wölfe, 43 Rudel und über 150 Welpen im Monitoringjahr 2025/26. Eine Obergrenze von 50 bis 100 Tieren hiesse, zwischen 250 und 300 Wölfe zu töten, also 71 bis 86 Prozent der 350 nachgewiesenen Tiere. Mit einem «Gleichgewicht» hat das wenig zu tun. Dabei ist schon die heutige Untergrenze von 12 Rudeln, verteilt auf fünf Regionen, politisch gesetzt. In Akten des BAFU von 2023, die der IG Wild beim Wild nach Öffentlichkeitsgesetz vorliegen, bezeichnet das Bundesamt 20 Rudel als «die kleinste biologisch und rechtlich begründbare Wolfspopulation». Zur Zahl 12 hält es fest: «Für 3+3+2+2+2=12 gibt es keine fachliche Begründung.» Eine Obergrenze von 50 bis 100 Tieren, Einzeltiere und Welpen mitgezählt, läge noch einmal weit darunter.

Schon die heutige Abschusspolitik hält die Gruppe Wolf Schweiz für nicht nachhaltig. Wäre die Schweiz eine Insel, würde der Wolf hier aussterben, sagte David Gerke am 3. November an einer Medienkonferenz der Umweltverbände; ausgeglichen werde das nur durch die Zuwanderung aus Italien. Wie viele Wölfe allein seit September getötet wurden, zeigt unser Zähler Wolfsabschüsse Schweiz 2026/27.

Die Risse gehen zurück

Die Motion kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die Schäden deutlich sinken. Laut einer Bilanz der Gruppe Wolf Schweiz wurden bis Ende Juli schweizweit rund 180 Nutztiere gerissen, im Vorjahreszeitraum etwas mehr als 400; das Tessin ist darin nicht enthalten. Im Wallis standen von 267 bis Ende Oktober getöteten Nutztieren 110 ohne Herdenschutz auf der Weide, wie die amtliche Rissbilanz zeigt, die wir im Wallis-Ticker ausgewertet haben.

Auch das Bild vom Wolf, der Kindern gefährlich wird, hält den Fakten nicht stand. Einen dokumentierten Angriff eines frei lebenden Wolfs auf einen Menschen gibt es in der Schweiz seit der Rückkehr der Art nach heutigem Wissensstand nicht. Die Einordnung dazu liefert der Beitrag «Wolf Schweiz gefährlich für Menschen? Fakten und Mythen».

Rechtlich auf dünnem Eis

Bundespolitisch läuft die Debatte bereits in eine ähnliche Richtung. Der Nationalrat hat am 23. September mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Motion 25.4464 angenommen, die Wolfsabschüsse ab einem vordefinierten Bestandswert ermöglichen soll; wir haben darüber im Beitrag «Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Abschüssen auf Vorrat zu» berichtet. Eine vollständige Aufhebung des Schutzes ginge aber weit darüber hinaus. Im Bundesparlament sind laut Pro Natura inzwischen rund 220 Vorstösse zum Wolf eingereicht worden, wie die Westschweizer Direktorin Sarah Pearson Peret am 4. November gegenüber RTS sagte. Die Verbände verlangen, diese Serie von Einzeländerungen zu stoppen und den Wolf in der ab 2028 geplanten Gesamtrevision des Jagdgesetzes zu behandeln.

Die Schweiz ist an die Berner Konvention (SR 0.455) gebunden. Auch nach der Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» müssen die Vertragsstaaten nach Artikel 7 der Konvention die Nutzung so regeln, dass die Populationen nicht gefährdet werden. Welche Zusicherungen das BAFU dem Europarat bereits gemacht hat und wie die Praxis davon abweicht, zeigt der Beitrag «15 Zusicherungen an den Europarat». Zudem hat das Stimmvolk im September 2020 eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt, die präventive Wolfsabschüsse erleichtert hätte. Zwei Jahre später schrieb das Parlament die präventive Regulierung trotzdem ins Gesetz.

Als Nächstes muss der Nidwaldner Regierungsrat zur Motion Stellung nehmen, danach entscheidet der Landrat. Eine Standesinitiative verpflichtet das Bundesparlament nur dazu, das Anliegen zu behandeln. Um den Wolf jagdbar zu machen, müsste das Jagdgesetz geändert werden, und dagegen könnte das Referendum ergriffen werden.

Kommentar: Angst als Abschussgrund

Die SVP-Mitteilung nennt keine Zahl zu Rissen im eigenen Kanton, dafür Kinder, die Angst haben. Wer drei Viertel einer geschützten Art töten will, sollte mehr vorweisen können als Stimmungen. Die Zahlen zeigen das Gegenteil dessen, was die Motion behauptet: Wo geschützt wird, sinken die Schäden, und die Schweiz hat laut David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz schon heute die tiefste Risszahl pro Einzelwolf aller Alpenländer.

Dass die SVP innerhalb von sieben Monaten in Luzern (März), Uri (September) und Nidwalden (Oktober) Vorstösse mit derselben Stossrichtung einreicht, zeigt, dass es nicht um lokale Probleme geht, sondern um eine koordinierte Kampagne. Beutegreifer wie der Wolf sind kein Störfaktor, den man auf eine politisch genehme Zahl herunterschiessen kann. Sie regulieren Huftierbestände und entlasten den Wald, wie unser Wolf-Dossier zeigt. Wenn laut Gruppe Wolf Schweiz schon der heutige Bestand ohne Zuwanderung nicht überleben würde, wäre ein Bestand von 50 bis 100 Tieren erst recht keine lebensfähige Population.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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