6. September 2026, 08:19

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Freiburg: Hobby-Jäger wollen den Steinbock bejagen

Während der Kanton den Steinbock wegen schwacher Bestände nicht zur Jagd freigibt, fordert die Hobby-Jagd-Lobby neue Abschüsse, künstliches Licht als Schusshilfe und Anfütterung. Umweltverbände und ein SP-Vorstoss halten dagegen.

Redaktion Wild beim Wild — 6. September 2026
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«Der Salzstein»

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Die Freiburger Jägerschaft und ihr Dachverband haben dem Kanton einen Forderungskatalog vorgelegt, der auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielt.

Im Zentrum steht ausgerechnet der Steinbock: Beide Freiburger Kolonien sind so schwach, dass der Kanton die Art nicht zur Jagd freigibt. Naturschutzorganisationen und ein parlamentarischer Vorstoss halten dagegen.

Ein Katalog der Ausweitung

Die Freiburger Hobby-Jägerschaft und der Freiburger Jagdverband haben dem Kanton eine Reihe von Forderungen unterbreitet, die auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielen. Die Zeitung «La Liberté» machte den Vorstoss publik und titelte unverblümt, die Freiburger wollten den Steinbock erlegen. Was auf den ersten Blick wie technische Detailanliegen wirkt, ergibt in der Summe das Muster einer politischen Offensive der Hobby-Jagd-Lobby: mehr jagdbare Arten, mehr technische Hilfsmittel und mehr Anlockung. Der Steinbock ist dabei die symbolträchtigste, aber längst nicht die einzige Forderung.

Denn parallel geht es um künstliches Licht als Schusshilfe beim Wildschwein und um eine Ausweitung der Kirrung, also der gezielten Anfütterung. Drei Anliegen, ein gemeinsamer Nenner: Der Jagddruck soll steigen, die Hobby-Jagd technischer werden, um die eigene Unfähigkeit zu kompensieren.

Der Steinbock: geschützt, aber nicht geschossen

Hier lohnt sich eine genaue Unterscheidung. Der Steinbock ist in der Schweiz eine besondere Art. Nach seiner Ausrottung zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde er ab 1911 mit Tieren aus dem italienischen Nationalpark Gran Paradiso wieder angesiedelt. Im Kanton Freiburg bestehen seit Jahrzehnten zwei Kolonien: jene am Vanil Noir mit dem angrenzenden Bimis und jene an der Dent de Lys.

Rechtlich ist der Steinbock geschützt, kann aber unter bestimmten Bedingungen bejagt werden. Entscheidend ist, was der Kanton daraus macht: Aufgrund der zu schwachen Bestände beider Kolonien gibt das Amt für Wald und Natur den Steinbock derzeit nicht zur Jagd frei. Die Forderung der Hobby-Jägerschaft zielt also nicht auf bereits laufende Abschüsse, sondern auf eine politische Öffnung dort, wo der Kanton aus guten Gründen die Bremse gezogen hat.

Wie gut diese Gründe sind, zeigt die jüngere Bestandsgeschichte. Am Vanil Noir zählte man vor einigen Jahren noch über 300 Tiere, 2014 waren es rund 200, und die Erhebung 2016 ergab einen historischen Tiefstwert von nur noch 111 Steinböcken. Allein zwischen 2015 und 2016 verschwanden 55 Tiere, ohne dass die Ursachen restlos geklärt wären. Eine Population, die derart eingebrochen ist, verträgt keinen zusätzlichen Jagddruck.

Dass ausgerechnet der Steinbock ins Visier gerät, hat eine bittere Ironie: Das Tier ist das Wappentier von Pro Natura, der ältesten Naturschutzorganisation der Schweiz. Wie problematisch die Jagd auf diese Art ist, zeigt sich seit Jahren im Nachbarkanton, wo die umstrittene Steinbockjagd im Wallis regelmässig für Kontroversen sorgt. Gerade die selektive Hobby-Jagd auf alte Böcke mit besonders grossen Hörnern steht seit Jahren in der Kritik, weil sie die Alters- und Sozialstruktur von Steinbockpopulationen verändern und unerwünschten Selektionsdruck erzeugen kann. Zum biologischen und züchterischen Hintergrund der Art gehört auch ein weniger bekanntes Kapitel, das wir im Beitrag zu den Steinbock-Ziegen-Hybriden beleuchten.

Licht und Anfütterung: Die Jagdlobby hat bereits Erfolg

Während der Steinbock noch Forderung ist, hat die Hobby-Jagd-Lobby beim Wildschwein bereits einen politischen Teilerfolg erzielt. Der Staatsrat hat zugesagt, die Jagdverordnung anzupassen und den Einsatz einer künstlichen Lichtquelle als Schusshilfe unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen: auf Hochsitzen in den internationalen Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in kantonalen Reservaten am Südufer des Neuenburgersees, bis 21 Uhr, für die Jagd auf Wildschweine. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Kirrung, also die Anfütterung, in denselben Gebieten begrenzt ausgeweitet werden, um die Tiere gezielt anzulocken. Ausgelöst wurde die Lockerung durch eine Motion aus den Reihen von SVP und Mitte, die mit Kulturschäden und dem Risiko der Afrikanischen Schweinepest argumentierte.

Solange die Verordnungsänderung nicht in Kraft ist, bleibt dies eine politische Zusage. Bemerkenswert ist aber schon jetzt der Schauplatz: Es sind ausgerechnet Vogelreservate, in denen nun mit künstlichem Licht geschossen und mit Futter angelockt werden soll.

Pro Natura: «Wie weit geht das noch?»

Die Naturschutzseite sieht in dieser Entwicklung kein Detail, sondern eine Richtung. Morgane Bättig, Projektleiterin bei Pro Natura, beobachtet die Lockerungen mit Sorge und bringt die Kernfrage auf den Punkt: Wie weit gehe man eigentlich noch? Sie befürchtet, dass die Hobby-Jagd immer technischer werde, und dies zulasten der Ökologie gehe. Die zunehmende technische Aufrüstung der Hobby-Jagd könne Wildtiere stören, die Sicherheit anderer Nutzerinnen und Nutzer der Landschaft beeinträchtigen und ernste Fragen des Respekts und der Ethik aufwerfen.

Was die Hobby-Jäger als «Verbesserung» verkaufen, ist aus dieser Perspektive das Gegenteil: eine Aufrüstung, die das Kräfteverhältnis zwischen Mensch und Wildtier weiter zugunsten der Waffe verschiebt.

Die politische Antwort: ein Vorstoss gegen die Jagd auf bedrohte Arten

Auf die Offensive der Hobby-Jägerschaft folgt der Gegenzug im Kantonsparlament. Grossrat Grégoire Kubski (SP, Fribourg) hat gemeinsam mit Pierre Vial (SP, Progens) eine Motion eingereicht, die im Kanton Freiburg ein Verbot der Hobby-Jagd auf geschützte Arten sowie auf jene Arten fordert, die auf der Roten Liste des Bundesamts für Umwelt als verletzlich, gefährdet oder stark gefährdet geführt werden. Kubski begründet den Vorstoss gemäss «La Liberté» mit dem wachsenden Druck der Jagdlobby, die er als schlagkräftig beschreibt. Es sei an der Zeit, zu zeigen, dass es Grenzen gebe.

Der Vorstoss trifft einen realen Widerspruch im System. In der Schweiz dürfen nach wie vor Arten bejagt werden, deren Überleben bedroht ist, ohne dass dafür ein zwingender Grund wie Kulturschäden vorliegt. Diese Spannung zwischen Jagdpraxis, Jagdgesetz und Roter Liste haben wir im Überblick zu den bejagten Wildtierarten in der Schweiz ausführlich dokumentiert. Dass Freiburg dabei kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigt der Fall der Waldschnepfe: Der Kanton hält an der Jagd auf die Bécasse fest, obwohl die Art auf der Roten Liste steht, während sie in zahlreichen Deutschschweizer Kantonen längst verboten ist.

Patentkanton ohne laufende Hegepflicht

Ein Argument, mit dem die Hobby-Jagd ihre Sonderrechte gern rechtfertigt, lautet: Wer jagt, pflegt und reguliert auch. Im Fall von Freiburg trägt dieses Argument schlecht. Freiburg ist ein Patentkanton. Die Hobby-Jagd ist als Patentjagd organisiert: Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und eine jährliche Jagderlaubnis und jagen auf dem gesamten Kantonsgebiet, ohne feste Revierverantwortung wie in den Revierkantonen.

Damit fehlt die kontinuierliche Bindung an ein Gebiet und dessen Pflege. Eine öffentlich ausgewiesene, jährlich wiederkehrende Hegepflicht für Patentinhaberinnen und Patentinhaber ist in Freiburg nicht erkennbar. Zum Vergleich: Im Kanton Jura sind es rund acht Stunden pro Jahr, in Graubünden etwa fünf. In Freiburg dagegen ist die einzige klar dokumentierte Naturarbeit eine einmalige Anforderung in der Ausbildung: Wer die Jägerprüfung anstrebt, muss während der rund 18 Monate dauernden Vorbereitung mindestens 50 Stunden für die Natur leisten. Nach dieser einmaligen Naturleistung sollte der Kanton transparent darlegen, welche verbindlichen Pflegeleistungen Jagdpatentinhaber im laufenden Jagdbetrieb tatsächlich schulden.

Die Patentinhaber übernehmen jedenfalls keine feste ökologische Verantwortung für ein Revier, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen von Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind. Das relativiert das Selbstbild vom pflegenden Heger erheblich und stellt die Frage, mit welcher Legitimation die Hobby-Jagd nun zusätzliche Rechte an geschützten Arten einfordert.

Ein belastetes Verhältnis

Der aktuelle Konflikt fällt in eine Zeit, in der das Verhältnis zwischen Freiburger Hobby-Jägern und der kantonalen Wildhut ohnehin gespannt ist. Anlass war der Freispruch eines erfahrenen Hobby-Jägers, der ein von einem grossen Raubtier verletztes Reh erlöst hatte, ohne die zuständige Wildhüterin vorab zu informieren. Ein Kadermann des kantonalen Amts stellte diesen Freispruch schriftlich in Frage, worauf die Gerichtspräsidentin eine Verletzung der Gewaltenteilung rügte und der zuständige Staatsrat einschreiten musste.

In diesem Zusammenhang fiel eine bemerkenswerte Aussage. Die betroffene Wildhüterin hielt im Frühjahr 2026 in einem Schreiben an die Gerichtspräsidentin fest, der freigesprochene Hobby-Jäger verletze wie jeder Hobby-Jäger und wie es die Statistiken zeigten jedes Jahr gesunde Tiere im Rahmen der Hobby-Jagd, ohne dass ihn das sonderlich zu stören schien. Ein Eingeständnis aus dem Umfeld der Wildhut selbst, das die Kehrseite der Hobby-Jagd offenlegt. «La Liberté» konnte das Schreiben einsehen.

Die kantonale Kontrollbilanz der Saison 2025/26 nennt 31 Ordnungsbussen, 13 Anzeigerapporte und zwei Patententzüge. In derselben Bilanz werden beim Wildschwein 162 Abschüsse durch Patentjägerinnen und Patentjäger sowie 117 subsidiäre Abschüsse durch die Wildhut ausgewiesen. Zur Einordnung von Verbänden, Lobbydruck und politischer Einflussnahme im Jagdwesen lohnt ein Blick in den grossen Hobby-Jäger-Radar.

Nicht der Einzelfall, sondern die Richtung

Schon 2020 formierte sich in Freiburg ein breites Komitee gegen die damalige Verschärfung des eidgenössischen Jagdgesetzes, getragen von SP, Grünen, Grünliberalen und CVP und unterstützt von Pro Natura, WWF, dem Cercle ornithologique, dem Tierschutz und BirdLife. Der Widerstand gegen eine Ausweitung der Hobby-Jagd auf geschützte Arten hat im Kanton also Tradition.

Genau darum geht es auch jetzt: Eine kleine Steinbockpopulation, die der Kanton wegen ihrer schwachen Bestände nicht zur Jagd freigibt, steht einer Forderung nach jagdlicher Öffnung gegenüber. Zusammen mit den Plänen für künstliches Licht als Schusshilfe und für mehr Anfütterung zeigt sich eine politische Richtung: mehr Jagddruck, mehr technische Mittel und weniger Rücksicht auf den Schutz von Wildtieren. Ob der Vorstoss von Grégoire Kubski und Pierre Vial diese Entwicklung bremsen kann, entscheidet sich im Freiburger Kantonsparlament.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier umfassende Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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