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Saatkrähen: Luzern prüft Anreize für Hobby-Jäger

Vergrämen wirkt kaum, Nester entfernen bleibt ein Versuch: Der Luzerner Regierungsrat antwortet auf das Krähen-Postulat aus Emmen und will klären, ob Gemeinden und Hobby-Jäger bei einem Pilotprojekt mit Anreizen mitmachen.

Redaktion Wild beim Wild · 5. November 2026
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«Was sie wissen»

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Der Luzerner Regierungsrat schliesst Abschüsse von Saatkrähen im Siedlungsgebiet aus. Ausserhalb der Siedlungen will er mit betroffenen Gemeinden und Hobby-Jägern klären, ob sie bei einem Pilotprojekt mitmachen, das ein «Anreizsystem» für die Bejagung testet.

Das geht aus seiner Stellungnahme vom 27. Oktober 2026 zum Postulat P 760 von FDP-Kantonsrat Martin Birrer hervor, die am Montag, 2. November, publiziert wurde, wie Radio Central gestützt auf Keystone-SDA berichtet. Nach Einschätzung des Regierungsrats lassen sich die Krähen in den Siedlungen nicht einfach vertreiben, Abschüsse dort schliesst er aus Sicherheitsgründen aus.

Was das Postulat verlangt

Birrer, Landwirt aus Emmen, hatte den Vorstoss am 30. März 2026 eingereicht. Er beschreibt Tausende Krähen, dauernden Lärm und mit Kot verschmutzte Balkone, Gartentische und Fahrzeuge. Die FDP verlangte «effektive, zeitnahe Lösungen, die die Kolonien dezimieren» und unabhängig von der Schonzeit angewendet werden können. Saatkrähen sind während mehr als fünf Monaten im Jahr geschützt.

Was der Regierungsrat antwortet

Der Regierungsrat bestätigt, dass die Konflikte mit der Saatkrähe zugenommen haben. Er führt das auf einen gewachsenen Bestand zurück und darauf, dass die Vögel gerne in Siedlungen brüten, weil sie dort vor Feinden wie Baummarder oder Uhu besser geschützt sind. Lärm und Kot gelten nach Abklärungen des Kantons nicht als Wildschaden, für Eingriffe während der Schonzeit fehlt deshalb eine Rechtsgrundlage. Von August bis Mitte Februar dürfen die Luzerner Reviere die Saatkrähe hingegen schon heute ohne Kontingent bejagen. Im Siedlungsgebiet schliesst die Regierung Abschüsse aus Sicherheitsgründen aus, ausserhalb sei eine Bestandesregulierung möglich, wenn auch anspruchsvoll.

Bei den übrigen Mitteln ist die Regierung selbst skeptisch. Versuche, die Krähen mit künstlichen Uhus zu vertreiben, hätten etwa in Basel, Aarau und Biel nur eine bescheidene Wirkung gezeigt. Das Fällen von Brutbäumen könne nachhaltig sein, sei aber umstritten. Als Versuch empfiehlt der Regierungsrat, neu gebaute Nester ausserhalb der Schonzeit und vor der Eiablage zu entfernen, in der Hoffnung, dass sich die Kolonie an einem konfliktärmeren Ort niederlässt. Eine Erfolgsgarantie gebe es nicht. Der Regierungsrat beantragt, das Postulat teilweise erheblich zu erklären.

Anreize für Abschüsse: Steuergeld für die Krähenjagd

Konkret denkt der Regierungsrat an Geld für Spezialausrüstung wie Tarnschirme und Lockbilder, eine Aufwandsentschädigung für die Hobby-Jäger sei «denkbar». Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald könnte Planung und Beratung übernehmen, zudem müssten erst die Aufenthaltsorte der Vögel ermittelt werden. Die Kosten einer späteren Umsetzung schätzt der Regierungsrat grob auf 50’000 Franken, die Gemeinden müssten sich daran beteiligen. Ob Gemeinden und Jagdverband überhaupt mitmachen wollen, ist laut Regierungsrat offen.

Den Grund für die Anreize nennt die Stellungnahme selbst: Die Hobby-Jäger bräuchten «lukrative Anreize», weil es keine Pflicht zur Bejagung gebe und sich diese «in der Regel auch nicht aufdrängt». Die Saatkrähe darf in Luzern also schon heute unbeschränkt geschossen werden; damit es mehr Hobby-Jäger tun, soll nun öffentliches Geld fliessen. Der Kanton Zug ist den umgekehrten Weg gegangen: Er hat seine Umtriebsprämie von 5 Franken pro Krähe und 10 Franken pro Fuchsschwanz am 29. Juni 2026 gestrichen, sechs Hobby-Jäger ziehen dagegen vor Bundesgericht.

Dass Abschüsse ausserhalb der Siedlungen die Probleme in den Siedlungen lösen, ist zudem zweifelhaft. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hält fest, dass über 95 Prozent der Saatkrähen in Bayern in Städten oder in weniger als 100 Metern Abstand zu Ortschaften brüten. Als Gründe nennt das Amt unter anderem die frühere Bejagung ausserorts sowie Verfolgung und Störung an den Kolonien, die die Vögel in die Städte treiben. In den Siedlungen nehmen sie Verkehr und Spaziergänger nicht als Gefahr wahr. Zwar führt das Amt seit 2025 selbst ein Pilotprojekt mit Einzelabschüssen durch, der Befund zur Verdrängung in die Städte stammt aber von ihm selbst. Eine verstärkte Bejagung auf dem Land könnte damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was sich die Anwohnerinnen und Anwohner in Emmen wünschen.

Im Kanton Luzern ist das Thema nicht neu. Bereits 2023 haben wir im Beitrag «Hobby-Jagd auf Raben und Krähen: Sinnlos» gezeigt, warum Abschüsse bei Rabenvögeln Konflikte verschärfen statt lösen.

Kommentar: Kein Steuergeld für die Krähenjagd

Die Luzerner Regierung beschreibt die Lage ehrlicher als der Vorstoss: Vergrämen wirkt kaum, Nester entfernen ist ein Versuch ohne Garantie, und im Siedlungsgebiet darf aus Sicherheitsgründen nicht geschossen werden. Umso weniger verständlich ist, dass sie trotzdem ein Pilotprojekt für grob 50’000 Franken ins Spiel bringt, um Hobby-Jäger zur Krähenjagd zu bewegen, obwohl sie deren Wirkung selbst nur «theoretisch» sieht und die Umsetzung «praktisch anspruchsvoll» nennt. Wer Kolonien draussen beschiesst, riskiert, die Vögel weiter in die Siedlungen zu treiben, wo sie weniger Feinde haben.

Saatkrähen sind hochintelligente, gesellige Vögel, deren Bestand laut Regierungsrat zugenommen hat. Konflikte mit Lärm und Kot sind real, doch die Regierung räumt selbst ein, dass die Frage, welcher Bestand tragbar ist, «sehr subjektiv beantwortet wird». Solche Konflikte verlangen Geduld, Planung bei der Stadtbegrünung und Toleranz, nicht Geld für tote Vögel. Zürich hat gezeigt, dass sich die Vogeljagd einschränken lässt. Wer im Kantonsrat gegen Abschussprämien vorgehen will, findet im Mustertext «Keine Abschussprämien für Wildtiere» eine Vorlage.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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