Appenzell Innerrhoden: Wolf reisst Schaf hinter beschädigtem Zaun
Erster bestätigter Nutztierriss im Kanton seit 2024: Der Kanton nennt den Mangel beim Herdenschutz offen und setzt auf Beratung statt auf Abschussrufe.
Schaf hinter Weidezaun. In Gonten AI war der Zaun laut Kanton beschädigt, die Herde nicht ausreichend geschützt. Symbolbild: Thomas Rodriguez / Unsplash
«Kein Zaun, kein Hirt»
Am Montag, 26. Oktober 2026, hat ein Wolf im Bezirk Gonten ein Schaf getötet; laut Medienmitteilung des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 27. Oktober war der Zaun der Weide beschädigt und die Herde deshalb «nicht ausreichend geschützt».
Was der Kanton meldet
Ein Landwirt entdeckte das tote Schaf am Montagmorgen auf seiner Weide und verständigte die Wildhut. Der Wildhüter stellte bei der Rissbeurteilung «eindeutig» einen Wolf als Verursacher fest und entnahm DNA-Proben. Es ist laut Kanton der erste bestätigte Wolfsriss an einem Nutztier in Appenzell Innerrhoden seit 2024, als eine Ziege getötet wurde; im Januar 2026 war ein Wolf in eine Fotofalle getappt. Die kantonale Herdenschutzbeauftragte warnte die Tierhaltenden per SMS und berät sie zu Schutzmassnahmen, die Wildhut «beobachtet die Situation weiterhin». Der Kanton zieht selbst die Lehre: Auch nach längeren Phasen ohne Risse müsse «jederzeit mit Wölfen im Kanton gerechnet werden».
Ein beschädigter Zaun, ein bekanntes Muster
Dass der Kanton den Zustand des Zauns von sich aus nennt, ist nicht selbstverständlich. In Mézery VD stellte sich nach dem Riss von Mutterschafen heraus, dass das Gehege mit zwei statt der verlangten vier Litzen gesichert war. Im Tessin waren von 117 gerissenen Nutztieren dieses Jahres laut amtlichen Zahlen nur sechs angemessen geschützt, bei 52 galt Schutz als nicht zumutbar (Tessin-Ticker, 4. Oktober). Und dem Europarat hat das BAFU schriftlich zugesichert, Abschüsse seien die letzte Massnahme, Herdenschutz komme zuerst (Was das BAFU dem Europarat zusichert).
Die rechtliche Folge ist klar: Nach Art. 9b Abs. 3 der Jagdverordnung bleiben bei der Beurteilung des Schadens Nutztiere unberücksichtigt, «bei welchen die zumutbaren Massnahmen zum Herdenschutz nicht fachgerecht umgesetzt wurden». Ein Riss hinter einem defekten Zaun zählt für ein Abschussgesuch nicht. Ein defekter Zaun ist deshalb kein Argument gegen den Wolf, sondern ein Befund über die Haltung. Wie viele Schafe in der Schweiz überhaupt in Wildtiergebieten stehen und mit welchen Subventionen, hat Wild beim Wild in «Schafsömmerung Schweiz: Zahlen, Subventionen, Wildtiere» aufgearbeitet.
Beratung statt Abschussruf
Innerrhoden reagiert nüchtern. Zum Vergleich: Im Berner Jura genügte im Oktober ein einziges gerissenes Kalb aus einer geschützten Mutterkuhherde, damit der Kanton eine Abschussbewilligung für einen Einzelwolf erteilte, bevor die DNA-Ergebnisse vorlagen; bei Grossvieh lässt Art. 9b Abs. 2 der Jagdverordnung das nach einem einzigen Tier zu (watson, 14. Oktober). In Schwyz liess der Kanton vier Welpen des Chöpfenberg-Rudels töten, obwohl die Regulierung bewilligt wurde, als für 2026 noch kein einziger Riss gemeldet war, und bildete laut SRF 200 Hobby-Jäger zur Unterstützung der Wildhut aus (Chöpfenberg-Rudel: Vier Welpen tot, Rissverursacher nicht).
In Gonten dagegen: SMS an die Tierhaltenden, Beratung, Beobachtung. Das ist die Reihenfolge, die das Gesetz vorsieht und die das BAFU in Strassburg verspricht. Ob der Kanton diese Linie hält, wenn ein zweiter Riss folgt und Bauernverband oder Hobby-Jäger-Kreise lauter werden, wird sich zeigen. Der erste Schritt stimmt: Wo ein Schaf hinter einem defekten Zaun stirbt, ist nicht der Wolf das Problem.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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