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Kriminalität & Jagd

Berngau: Zwei Tote bei Waffenkontrolle eines Hobby-Jägers

Ein 60-jähriger Hobby-Jäger und Sportschütze mit zehn legalen Waffen soll in der Oberpfalz zwei Mitarbeitende des Landratsamts erschossen haben.

Redaktion Wild beim Wild · 9. Oktober 2026
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Im oberpfälzischen Berngau, einer Gemeinde mit rund 2’600 Einwohnern südöstlich von Nürnberg, sind am Donnerstag, 8. Oktober 2026, zwei Mitarbeitende des Landratsamts Neumarkt erschossen worden. Ein 45-jähriger Mann und eine 54-jährige Frau wollten bei einem Waffenbesitzer eine unangekündigte Routinekontrolle durchführen. Gegen 14 Uhr gingen die ersten Notrufe wegen Schüssen ein.

Tatverdächtig ist ein 60-jähriger Deutscher. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist er Hobby-Jäger und besass laut Waffenregister zehn Waffen legal, darunter Lang- und Kurzwaffen. Welche Waffe bei der Tat verwendet wurde, ist nicht bekannt.

Stundenlange Verschanzung, Zugriff in der Nacht

Nach den Schüssen verschanzte sich der Mann in dem Mehrfamilienhaus, in dem er wohnte. Ein Spezialeinsatzkommando umstellte das Gebäude, die Bevölkerung wurde aufgefordert, in den Häusern zu bleiben. Gemäss Polizei meldete sich der Mann selbst telefonisch, gab zu, geschossen zu haben, und kündigte an, sich nicht widerstandslos zu ergeben. Gegen 3 Uhr nachts stürmten die Spezialkräfte das Haus und gaben mehrere Schüsse auf ihn ab. Er wurde schwer verletzt und wird im Spital bewacht. Dass er auf die Einsatzkräfte geschossen hätte, ist bisher nicht bekannt.

Landrat Martin Meier sprach von einer «grauenvollen» Tat. In der örtlichen Schule ist ein Krisenteam im Einsatz.

Polizeilich bisher nicht bekannt

Das Motiv ist offen. Der Mann war polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten, auch Staatsschutz und Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse vor, Hinweise auf eine extremistische Gesinnung gibt es nicht. Die Ermittler prüfen, ob es eine Vorgeschichte mit dem Landratsamt gab. Der Bürgermeister von Berngau beschrieb den Tatverdächtigen gegenüber der dpa als im Dorf nicht integriert.

Der Fall erinnert stark an Faido und Leontica im Tessin. Im Juli 2026 erschoss dort ein 59-jähriger Hobby-Jäger, der legal mehrere Waffen besass, mutmasslich seine Ex-Frau und sprengte tags darauf ein Haus in Leontica. Laut Polizei sollte die Explosion Einsatzkräfte in eine Falle locken, mehrere Polizisten wurden verletzt. Die Abläufe unterscheiden sich, das Muster ist dasselbe: ein legal bewaffneter Hobby-Jäger, bis zur Tat ohne behördliche Auffälligkeit, der seine Waffen am Ende auch gegen Vertreter des Staates richtet. Die Redaktion hat den Tessiner Fall als Teil eines wiederkehrenden Musters dokumentiert.

In Deutschland müssen die Waffenbehörden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Waffenbesitzern spätestens nach drei Jahren erneut prüfen. Eine solche Regelüberprüfung ist allerdings keine psychologische Untersuchung. Wie gross diese Lücke ist, zeigt der Fall Grupp. Die Redaktion dokumentiert laufend weitere tödliche Gewalttaten mit Jagdwaffen, etwa die Familientat von Gy oder den Femizid durch einen 90-jährigen Hobby-Jäger in Niedersachsen.

Kontrolle ohne Schutzkonzept

In Bayern finden laut Herrmann jährlich mindestens 60’000 Waffenkontrollen statt, bei rund 200’000 Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse. Jeder wird etwa alle drei Jahre unangekündigt aufgesucht, die allermeisten Kontrollen verlaufen ohne Zwischenfall. In Berngau lag nach Angaben des Ministers kein Hinweis auf eine Gefahr vor. Die beiden Mitarbeitenden waren deshalb weder von der Polizei begleitet noch mit besonderen Vorsichtsmassnahmen unterwegs. Herrmann will die Abläufe solcher Kontrollen nun mit den Kreisverwaltungsbehörden besprechen.

Und in der Schweiz?

Wie die Schweiz mit der Aufbewahrung von Jagdwaffen und der Eignung von Hobby-Jägern umgeht, hat die Redaktion mehrfach beleuchtet, etwa beim Thema Jagdwaffen im Kleiderschrank und in der Analyse nach Aarau, die zeigt, warum die Waffendebatte den Zugang zu Jagdwaffen ausblendet. Hintergründe bündelt das Dossier «Jagd und Waffen».

Kommentar der Redaktion

Zwei Menschen, die ihre Arbeit taten, sind tot. Tatverdächtig ist ein Hobby-Jäger und Sportschütze, der laut Waffenregister zehn Waffen legal besass. Der Fall wirft die Frage auf, wie wirksam Aufbewahrungskontrollen, Eignungsüberprüfungen und Schutzkonzepte für Behördenmitarbeitende ineinandergreifen. Die Debatte darf nicht beim Einzeltäter stehen bleiben. Wer Waffen für ein Freizeitvergnügen besitzt, schafft ein Risiko, das am Ende andere tragen: Partnerinnen, Kinder, Nachbarn und, wie in Berngau, die Kontrollierenden selbst. Ein Hobby rechtfertigt kein privates Waffenlager.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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