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Jagd

Ortolane werden trotz Verbot ertränkt und verspeist

In der Schweiz wird er, auf der Roten Liste als vom Aussterben bedroht (CR), aufwendig geschützt, in Frankreich einfach aufgegessen: Der Ortolan, auch Gartenammer genannt. Der Ortolan begann sich in Europa erst im 17. Jahrhundert auszubreiten. Heute bewohnt er fast den ganzen Kontinent, kommt jedoch über weite Strecken nur zerstreut vor und erleidet seit den

Redaktion Wild beim Wild — 12. September 2021

In der Schweiz wird er, auf der Roten Liste als vom Aussterben bedroht (CR), aufwendig geschützt, in Frankreich einfach aufgegessen: Der Ortolan, auch Gartenammer genannt.

Der Ortolan begann sich in Europa erst im 17. Jahrhundert auszubreiten. Heute bewohnt er fast den ganzen Kontinent, kommt jedoch über weite Strecken nur zerstreut vor und erleidet seit den Sechzigerjahren starke Bestandseinbrüche.

Doch immer weniger Vögel kamen aus ihren Winterquartieren in ihre europäische Heimat zurück. Zu Tausenden wurde der Vogel in Frankreich gefangen, um ihn zur «Fettammer» zu mästen und für teures Geld an Sterne-Restaurants zu verkaufen.

Grausames Brauchtum

Die Rede ist von einer Tradition aus Frankreich, bei der geschützte Singvögel misshandelt und gegessen werden. Die gut betuchte französische Upperclass lässt diese Singvögel einfangen und erst mal in Dunkelheit 2 Wochen lang mästen. Nach der Mast sind die Vögel zwei- bis dreimal so schwer. Danach ertränkt man sie in französischem Brandwein Armagnac.

Ortolane werden trotz Verbot noch immer ertränkt und verspeist

Verbotene Delikatesse

Seit 1980 ging der Bestand europaweit um 88 % zurück. Erst seit dem offiziellen Verbot des Fangs der Vögel konnte er sich ein wenig erholen. Leider werden doch immer noch Ortolane illegal gefangen und auf die beschriebene Art und Weise getötet und gegessen.

Eine Klage der EU gegen Frankreich 2016 wegen Verstössen gegen die Vogelschutzrichtlinien vor dem EuGH sowie massive Interventionen zahlreicher Tierschutzorganisationen brachten die zumindest juristische Wende. 2017 trat das Verbot in Kraft.

Ländliche Identität in Gefahr?

Die Europäische Kommission hat in jüngster Vergangenheit das Verbot der Bleimunition bis 2023 ratifiziert, was die mehr als eine Million französischer Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger zum Waffenwechsel zwingen wird.

Vor einem Monat wurden zudem die Genehmigungen für die Hobby-Jagd auf Kiebitze, Goldregenpfeifer, Feldlerchen, Drosseln und Amseln verboten. Die Begründung: «Diese Genehmigungen entsprechen nicht den Anforderungen des europäischen Vogelschutzrechts.»

«Wir haben beschlossen, unsere Waffen niederzulegen und «Stopp» zu sagen», so Vanessa Maynes, Vorsitzende des Jagdverbandes von Pissos.

Die Hobby-Jägerschaft befürchtet neue Verbote und ruft die gesamte ländliche Welt im Süden von Frankreich zu einer Demonstration am 18. September auf.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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