Neuenburg erlaubt Jagd auf gefährdete Feldhasen, Freiburg öffnet Faunafonds für Schiessanlagen
In Neuenburg dürfen Hobby-Jäger an zwei Samstagen Feldhasen schiessen, in Freiburg darf der Topf für die Wildtiere künftig auch Schiessanlagen mitfinanzieren.
Foto: Margo Evardson / Unsplash
Was wir vermissen
Im Kanton Neuenburg läuft seit dem 1. Oktober die Rehjagd, am 24. und 31. Oktober folgt die Jagd auf den Feldhasen. Im Nachbarkanton Freiburg hat der Grosse Rat beschlossen, dass der Faunafonds künftig auch Schiessanlagen für Hobby-Jäger mitfinanzieren darf. Die beiden Fälle werfen die Frage auf, welches Gewicht der Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume gegenüber den Interessen der Hobby-Jagd erhält.
Neuenburg: «Stabilität» nach Lesart des Verbands
Radio RTN berichtete am 9. Oktober, rund 160 Bewilligungen für die Rehjagd seien ausgestellt worden. Bis zum 9. November würden etwa 300 Rehe getötet, eine Zahl, die seit einigen Jahren stabil sei. Die Angaben stammen von Gilles Walder, dem Präsidenten der Fédération des chasseurs neuchâtelois, nicht vom Kanton.
Für den Vergleich mit dieser Einschätzung sind die amtlichen Abschusszahlen relevant. Laut dem Bericht 2025 des kantonalen Amts für Fauna, Wald und Natur lösten 163 Personen ein Rehjagdpatent und töteten 312 Rehe. Im Vorjahr waren es 153 Patente und 270 Rehe. Ob die Abschüsse über mehrere Jahre stabil waren, lässt sich nur anhand der längeren Zeitreihe beurteilen. Über den Bestand selbst sagen Abschusszahlen ohnehin wenig aus.
Laut dem Jagdbeschluss 2026/27 des Staatsrats darf jeder Hobby-Jäger zwei erwachsene Rehe schiessen, ein männliches und ein weibliches. Ein Jungtier kann jederzeit ein erwachsenes ersetzen. Dazu kommen bis zu 40 Zusatzmarken zu 85 Franken für Gebiete mit «problematischem Verbiss». Eine kritische Einordnung der Begründung mit Verbissschäden bietet unser Dossier zum Verbiss-Narrativ.
2025 wurden zudem 82 im Strassenverkehr getötete Rehe und drei Rehe als Luchsbeute gemeldet. Mehr zur Lage der Art im Dossier Reh.
Feldhase und Waldschnepfe: Rote-Liste-Arten im Visier
Den Feldhasen gibt Neuenburg an den Samstagen 24. und 31. Oktober frei. Pro Patent ist ein Hase erlaubt. Geschossen werden darf nur mit Schrot und nur in Wäldern, auf Weiden und Dauerwiesen, sechs Sektoren bleiben gesperrt. 2025 lösten 43 Personen das Hasenpatent und töteten 14 Feldhasen.
Obwohl der Feldhase auf der Roten Liste der Säugetiere von BAFU und info fauna als verletzlich (VU) eingestuft ist, erlaubt Neuenburg weiterhin seine Bejagung. Die Rote Liste begründet die Einstufung damit, dass die Bestände weiter abnehmen. Wie die Hasenjagd in Graubünden, im Tessin und im Wallis geregelt ist, zeigt unser Beitrag zur Niederjagd 2026. Hintergründe liefert das Dossier Feldhase.
Auch die Waldschnepfe ist auf der Roten Liste der Brutvögel als verletzlich eingestuft. In Neuenburg darf sie vom 19. Oktober bis 14. Dezember gejagt werden, bis zu 15 Vögel pro Hobby-Jäger und Saison. 2025 wurden 58 Waldschnepfen getötet.
Fütterungsverbot mit Ausnahme für Maisköder
Der Jagdbeschluss verbietet das Füttern von Wildtieren und das Auslegen von Salzsteinen. Wer dagegen verstösst, verliert das Patent auf der Stelle. Ausgenommen ist Mais als Köder bei der besonderen Wildschweinjagd von bewilligten Hochsitzen aus. Diese Jagd findet vom 1. Juli bis 30. September statt, gleichzeitig dürfen höchstens 500 Gramm Mais am Boden liegen.
Pro Person sind vier Wildschweine erlaubt. Nach jedem Abschuss kann eine weitere Marke bezogen werden, insgesamt höchstens vier zusätzliche. 2025 töteten Hobby-Jäger 267 Wildschweine, dazu kamen 46 Regulierungsabschüsse. Für Schäden an Kulturen und Wiesen bezahlte der Kanton in 118 Fällen 118’743 Franken. Zusammen mit Prävention, Verträgen mit Landwirten und Expertisen beliefen sich die Kosten auf 186’836 Franken. Warum mehr Jagddruck das Problem eher verschärft, erklärt das Dossier Wildschwein.
Bei der Wildschweinjagd ist vom 1. Oktober bis 9. November grundsätzlich der freie Einsatz von Hunden erlaubt, besondere Gebietsbeschränkungen bleiben bestehen. Die Baujagd mit speziell abgerichteten Hunden ist ebenfalls zugelassen. Zur Jagdkultur des Kantons siehe auch Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Neuenburg.
Freiburg: Faunafonds für Schiessanlagen
Im Kanton Freiburg hat der Grosse Rat am 9. Oktober 2026 die Revision der Gesetze über Jagd, Fischerei und Natur- und Landschaftsschutz mit 96 zu 0 Stimmen verabschiedet. Der neue Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe d des Jagdgesetzes erlaubt es, Mittel aus dem Fonds de la faune zur Subventionierung von Schiessanlagen für die Ausbildung jagender Personen einzusetzen. Ein Antrag von SP-Grossrat Grégoire Kubski zu dieser Bestimmung scheiterte mit 28 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum, das Inkrafttreten bestimmt der Staatsrat. Konkrete Beiträge sind damit noch nicht gesprochen. Laut dem erläuternden Bericht des Staatsrats sollen sie Bau, Unterhalt oder Betrieb der Anlagen betreffen können, ihre Höhe wird über das Budget festgelegt.
Auslöser war eine parlamentarische Anfrage zum Mangel an Schiessständen. Der Staatsrat hatte damals noch abgewinkt: Er sei rechtlich zu keiner Unterstützung verpflichtet. Laut «La Liberté» zahlt der Kanton bereits 13’000 Franken an die Schiesstrainings. Zudem trügen die Steuerzahlenden schon heute ein jährliches Defizit der Hobby-Jagd von rund 60’000 Franken.
Der WWF Freiburg lehnte die Neuerung in seiner Vernehmlassungsantwort vom 16. März 2026 ab. Der Fonds sei schon jetzt zu knapp dotiert. Seit Jahren sei daraus kein Franken in die Schaffung von Lebensräumen für Wildtiere geflossen. Der Fachbericht zur kantonalen Biodiversitätsstrategie habe empfohlen, den Fonds zu sanieren, nicht zusätzlich zu belasten. Wenn der Staat Schiessanlagen fördern wolle, solle er das über das ordentliche Budget tun.
Die Revision bringt eine weitere Lockerung. Den Entzug des Jagdrechts kann die Direktion künftig für höchstens fünf Jahre verfügen, die bisherige Mindestdauer von einem Jahr entfällt. Die Liste der Wünsche der Freiburger Hobby-Jagd-Lobby ist damit nicht erschöpft, wie unser Beitrag zur geplanten Steinbockjagd zeigt.
Einordnung
Was RTN als «Stabilität» verbreitet, ist die Sicht des Verbands. Stabil ist vor allem die Jagd auf zwei Arten der Roten Liste. Wer einen als verletzlich eingestuften Feldhasen an zwei Samstagen zum Abschuss freigibt, stellt die Tradition der Hobby-Jagd über den Artenschutz.
Der Präsident der Neuenburger Hobby-Jäger sagt, die Folgen der Trockenheit dieses Sommers liessen sich frühestens am Ende der Saison beurteilen. Wer so argumentiert, müsste die Abschussvorgaben vorsorglich senken. Der Kanton hält an ihnen fest.
In Freiburg zeigt sich dieselbe Logik beim Geld. Treffsicherheit ist eine Pflicht derer, die zur Waffe greifen, und ihre Kosten gehören zu ihrem Hobby. Ein Fonds, der Lebensräume für nichtmenschliche Tiere schaffen soll, darf nun Schiessanlagen subventionieren. Gleichzeitig decken die Steuerzahlenden das Defizit der Hobby-Jagd. So wird die Rechnung erneut der Allgemeinheit präsentiert. Was die Hobby-Jagd die Schweiz insgesamt kostet, zeigt unser Dossier Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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