Indien: Oberstes Gericht Indiens ändert Hundepolitik
In einer überraschenden Kehrtwende hat das indische Oberste Gericht seine frühere Anordnung revidiert, die die vollständige Umsiedlung aller streunenden Hunde aus Delhi und Umgebung in Tierheime vorsah.
Nun sollen die Hunde – sofern sterilisiert und geimpft – in ihre ursprünglichen Stadtteile zurückgebracht werden. Von der Rückkehr ausgenommen sind nur Hunde, die aggressiv sind oder Anzeichen einer Tollwutinfektion zeigen.
Am 11. August hatte ein Zweier-Senat des obersten Gerichtshofs die Entfernung sämtlicher streunender Hunde angeordnet, was in Folge einer Welle von Hundebissen und Tollwutfällen begründet wurde. Doch dieser Schritt stiess auf massiven Protest: Menschenrechtsgruppen, Tierschützer, prominente Persönlichkeiten und Politiker wie Rahul Gandhi kritisierten die Entscheidung als unmenschlich und unpraktikabel – zumal es in Delhi an ausreichend ausgestatteten Tierheimen mangelte.
Die neue Regelung im Detail
Eine Drei-Judge-Bank des Gerichts unter Leitung von Justices Vikram Nath, Sandeep Mehta und N.V. Anjaria hat nun das Vorgehen angepasst:
- Sterilisation und Impfung: Die streunenden Hunde dürfen nach erfolgter Sterilisation und Impfung wieder zurück in ihre ursprünglichen Stadtteile.
- Ausnahmen: Aggressive oder tollwütige Tiere bleiben hiervon ausgenommen und werden gesondert untergebracht.
- Fütterungsstellen: Zudem sollen spezielle Futterstellen eingerichtet werden, anstatt dass Hunde überall auf den Strassen gefüttert werden, um Konflikte und Hygienerisiken zu reduzieren.
- Nationale Richtlinie: Das oberste Gericht plant eine landesweite Richtlinie zur einheitlichen Steuerung des Themas Streunerhunde.
Stimmen aus der Öffentlichkeit
Maneka Gandhi, eine prominente Tierschutzaktivistin, lobte den neuen Ansatz als «wissenschaftliche Entscheidung» und drängt zugleich darauf, den Begriff «aggressiv» klar zu definieren. Auch PETA India zeigte sich erleichtert und appellierte an die Bevölkerung, Hunde zu adoptieren und Sterilisationen zu unterstützen.
Auf politischer Ebene kritisierte etwa Priyanka Chaturvedi die ursprüngliche Anordnung als inhuman und begrüsste die neue, ausgewogenere Linie. Auch das Bezirksamt von Delhi (MCD) zeigte sich bereit, die Anordnung «mit voller Kraft» umzusetzen und verwies auf seine vorhandenen ABC-Zentren (Animal Birth Control) zur Durchführung der Massnahmen.
Ein Spannungsverhältnis zwischen Lehre und Praxis
Die Debatte verdeutlicht ein strukturelles Problem: Während die Animal Birth Control (ABC)-Regeln seit Langem das Verfahren vorsehen – Sterilisation, Impfungen und Rückführung an den ursprünglichen Ort –, wurde diese Praxis zunehmend kritisiert als ineffizient umgesetzt und personell unterversorgt.
Tierschutzorganisationen sehen im aktuellen Schritt eine Wiederannäherung an wissenschaftlich fundierte Ansätze – aber auch die Gefahr neuer Unsicherheiten, etwa durch schwammige Definitionen und eine mangelhafte Umsetzung auf kommunaler Ebene.
Warum das Urteil jetzt wichtig ist
- Öffentliche Gesundheit: In Delhi wurden allein zwischen Januar und Juli 2025 etwa 49 Tollwutfälle registriert, dazu kommen schätzungsweise täglich rund 2’000 Hundebiss-Vorfälle – oft unter Kindern.
- Tierschutz: Die Sterilisation und Rückführung folgen modernen, ethischen Prinzipien und vermeiden das Leid und die Überlastung von Heimen.
- Verwaltung: Die Anordnung zur Schaffung von Futterstellen und zur Zusammenarbeit zwischen Behörden und NGOs zielt auf eine koordinierte Umsetzung ab.
Das Oberste Gericht Indiens hat mit seiner Entscheidung vom 22. August 2025 einen Versuch unternommen, das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und Tierschutz zu versöhnen. Der Fokus liegt nun auf einer wissenschaftlich fundierten, dezentralen Lösung statt auf umfassender Verdrängung. Ob dieser Balanceakt langfristig tragfähig ist, hängt wesentlich von klaren Definitionen, seriöser Umsetzung und genügend Ressourcen für die kommunalen Massnahmen ab.
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