Wolfsangriff im Wildpark Johannismühle: Gehege statt Wildnis
Ein Gehegewolf verletzt ein Kind schwer, drei Kinder standen beim Tränken in der Polarwolfanlage. Der Fall gehört in die Haltungsdebatte, nicht in die Wolfsdebatte.
Polarwolf in einem Gehege. Symbolbild. Foto: Eva Blue / Unsplash
«Im Rudel»
Am Mittwochmorgen, 28. Oktober 2026, hat ein Wolf im Wildpark Johannismühle bei Baruth/Mark, rund 45 Kilometer südlich von Berlin, ein achtjähriges Mädchen schwer verletzt.
Die Polizei wurde laut Tagesspiegel gegen 9.30 Uhr alarmiert, ein Rettungshubschrauber flog das Kind in ein Spital. Ob ein Wolf oder mehrere zugebissen haben, ist offen. Der Park war für das Publikum noch nicht geöffnet. Gebucht war ein «Tierpflegertag» für Kinder.
Was der Landkreis mitteilt
Nach der Medienmitteilung des Landkreises Teltow-Fläming ereignete sich der Angriff in der Polarwolfanlage, während die Tiere getränkt wurden. Neben dem Mädchen waren zwei weitere Kinder und eine Tierpflegerin im Gehege. Die Pflegerin verhinderte laut Landkreis durch schnelles Handeln, dass auch die beiden anderen Mädchen verletzt wurden. Die Notfallseelsorge betreute vier Personen, darunter drei Kinder.
Die Polizei prüft die genauen Umstände, unter denen die Kinder im Gehege waren, und ob Fahrlässigkeit vorliegt. Die Untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt erhalten den Polizeibericht. Das Veterinäramt will den Park zeitnah tierschutzrechtlich kontrollieren. Der Park bleibt bis auf Weiteres geschlossen; eine Wiedereröffnung ist erst nach behördlicher Freigabe möglich. Die Polarwolfanlage bleibt «entsprechend den regulären Sicherheitsvorkehrungen gesichert», die Wölfe sind also weiterhin dort. Eine fachliche Einschätzung zu Gesundheitszustand und Verhalten der beteiligten Wölfe liegt laut Landkreis noch nicht vor.
Der Betreiber erklärte gemäss dpa: «Wir kooperieren in vollem Umfang mit allen Behörden.» Zum Ablauf äussert er sich während der Ermittlungen nicht. Bis zum Morgen des 29. Oktober gab es weder zum Zustand des Kindes noch zum Verbleib der Wölfe neue Angaben.
Frühere Mängel, Betreiberwechsel, Ausbrüche
Der Park besteht seit 30 Jahren und hatte laut Landkreis mehrere Betreiber- und Geschäftsführungswechsel. Bei früheren Vor-Ort-Kontrollen festgestellte Mängel seien «im Ergebnis behoben» worden. Welche Mängel das waren, sagt der Landkreis nicht. Bei der Kontrolle vom 23. Juli 2025 wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel an den Zäunen festgestellt; dass die Zäune jeden Morgen vor der Öffnung kontrolliert werden, beruht auf einer damaligen Auskunft des Parks, nicht auf einer Prüfung der Behörde. Am 19. März 2026 wurde ein Teilbereich ohne tierschutzrechtliche Beanstandungen kontrolliert. Der Park hält seine Wölfe auf Grundlage einer Genehmigung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz und einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zurschaustellung von Tieren. Die Betriebsgenehmigung verlangt tägliche Kontrollen der Raubtiergehege auf Schwachstellen.
Der Park ist auf Wild beim Wild kein Unbekannter: 2016 brachen dort zwei Löwen aus ihrem Gehege aus. Im Januar 2017 riss ein wildlebender Wolf auf dem Gelände einen Damhirsch; der Park kündigte laut Berliner Zeitung damals an, den Aussenzaun mit Strom zu sichern.
Gehege statt Wildnis
Der Fall sagt etwas über die Haltung von Wölfen, nicht über das Verhalten freilebender Wölfe. Aus Sicht von Wild beim Wild ist entscheidend, dass Gehegewölfe Menschen täglich bei Fütterung und Tränkung erleben und ihnen in einem begrenzten Raum weder ausweichen noch entkommen können. Das Dossier «Wolf Schweiz gefährlich für Menschen?» zeigt, dass problematisches Annäherungsverhalten freilebender Wölfe fast immer auf Habituation und Konditionierung durch Füttern zurückgeht, also genau auf jene Bedingungen, die in einem Gehege Alltag sind. Wer Kinder bei der Versorgung in eine Wolfsanlage mitnimmt, schafft eine Situation, die es in freier Wildbahn so nicht gibt. Die Fragen richten sich deshalb an Betreiber und Aufsicht: Wer hat das Programm bewilligt, welche Regeln galten im Gehege, und was waren die früheren Mängel?
Selbst das deutsche Hobby-Jagd-Portal jaegermagazin.de überschreibt einen Abschnitt mit «Gehegewolf, kein Wildtier aus freier Wildbahn». Gleich darauf heisst es aber: «Solange das Raubwild in derart hohen Bestandsdichten vorkommt, besteht auch in freier Wildbahn jederzeit die Gefahr eines Wolfsangriffs.» So wird ein Haltungsunfall rhetorisch in die Debatte um freilebende Wölfe verschoben.
Warum das die Schweiz betrifft
In der Schweiz wird die Regulierung von Wölfen immer wieder mit einer angeblichen Gefahr für Menschen begründet. Wild beim Wild hat dokumentiert, wie oft solche «Wolfsangriffe» nie bewiesen werden. Ein Unfall in einem deutschen Gehege taugt nicht als Beleg für die Abschüsse in Graubünden oder im Wallis. Er zeigt vielmehr, welche Risiken entstehen, wenn Beutegreifer für Publikumsprogramme in Gefangenschaft gehalten werden, wie es auch der tödliche Tigerangriff im Zoo Zürich gezeigt hat. Was Zoos mit ihrem Artenschutz-Versprechen tatsächlich leisten, zeigt die Auswertung «Artenschutz-Versprechen der Zoos».
Die Position der IG Wild beim Wild
Beutegreifer gehören weder zur Schau in ein Gehege noch ins Visier der Hobby-Jagd. Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab; der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass Wildtiermanagement ohne private Jagdausübung funktioniert.
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