Emsland: Ganze Wolfsrudel seit 1. November zum Abschuss frei
Niedersachsen hat zwei Interventionsgebiete ausgewiesen. Seit dem 1. November dürfen dort nicht mehr nur Jungwölfe, sondern auch erwachsene Tiere und damit ganze Rudel geschossen werden. Wo genau, verrät das Land nicht.
Symbolbild. Foto: Robin Strahl / Unsplash
Im Rudel
In Niedersachsen ist am 1. November die nächste Stufe der Wolfsbejagung in Kraft getreten. In den beiden Interventionsgebieten Werlte und Dörpen dürfen seither bis Ende Februar auch erwachsene Wölfe geschossen werden. Damit können dort ganze Rudel getötet werden.
Zwei Interventionsgebiete, Grenzen unter Verschluss
Das Interventionsgebiet Werlte besteht seit dem 6. August 2026 und umfasst laut Landwirtschaftsministerium Teile der Landkreise Emsland und Cloppenburg. Am 28. Oktober kam Dörpen im Emsland hinzu, wie der NDR berichtet. Es sind die einzigen beiden Interventionsgebiete in Niedersachsen. Die genauen Gebietsgrenzen veröffentlicht das Land nicht; informiert werden nur die betroffenen Jagdpächter (NOZ).
Grundlage ist die Allgemeinverfügung «Revierübergreifender Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf» vom 29. Juni 2026, veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 312. In Interventionsgebieten sind Jungwölfe ab dem 1. Juli und alle übrigen Wölfe ab dem 1. November bis Ende Februar zum Abschuss freigegeben.
Tierschützer verlangen Aufklärung
Der Landestierschutzverband Niedersachsen kritisiert, dass das Ministerium die Details zum Gebiet Werlte geheim hält. Nach Angaben des Verbands war der Territoriumsstatus der Wölfe dort im Landesmonitoring zuletzt als «nicht bestätigt» oder «unklar» geführt. Ob in einem Gebiet, in dem ein festes Rudel nicht einmal gesichert nachgewiesen ist, ganze Rudel zum Abschuss freigegeben werden sollten, lässt sich ohne offene Daten von aussen nicht prüfen.
Nicht der erste Abschuss
Getötet wird in Niedersachsen schon länger. Seit dem Frühjahr laufen Schnellabschussverfahren nach § 22d Bundesjagdgesetz, seit dem 1. Juli nach dem neuen Managementplan. Laut der Liste des Ministeriums wurden 22 Verfahren beendet, zwei Wölfe wurden getötet, in den Landkreisen Cuxhaven und Heidekreis; bestätigt hat das Ministerium dies am 2. Oktober. Keiner der beiden Abschüsse fand im Emsland statt. Neu ist seit dem 1. November, dass in den Interventionsgebieten auch erwachsene, territoriale Tiere ins Visier geraten.
Eine Obergrenze, die keine Abschussquote ist
Für die Saison 2026/27 begrenzt der Managementplan die Zahl der erwachsenen territorialen Wölfe, die wegfallen dürfen, auf 22 in der atlantischen und 5 in der kontinentalen Region. In diese 27 Tiere wird auch Fallwild eingerechnet, etwa Wölfe, die im Strassenverkehr sterben. Es handelt sich also nicht um eine reine Abschussquote, sondern um eine Gesamtgrenze.
Die Jagdzeiten stehen in der Verordnung vom 5. Oktober 2026 (Nds. GVBl. Nr. 84), die seit dem 6. Oktober gilt. Sie legt in § 3 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz die Jagdzeiten für den Wolf abweichend von § 22d Bundesjagdgesetz fest. Dieselbe Verordnung verlängert die Jagdzeiten für Nil-, Grau- und Kanadagänse über den bisherigen Schluss am 15. Januar hinaus; junge Nilgänse dürfen ganzjährig geschossen werden (Land & Forst).
Was Abschüsse gegen Risse bringen
Ob die Abschüsse die Risse an Weidetieren tatsächlich verringern, ist offen. Eine Auswertung von 25 Jahren Daten aus den nordwestlichen USA (Wielgus und Peebles, PLOS ONE 2014) fand, dass getötete Wölfe im Folgejahr mit mehr statt weniger Nutztierrissen einhergingen, solange die Abschussrate unter rund 25 Prozent der Population lag. Die Studie ist methodisch umstritten, sie zeigt aber, dass der Abschuss kein verlässlicher Ersatz für Herdenschutz ist.
Vom geschützten Tier zum Jagdwild
Die Entwicklung folgt der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht, über die Wild beim Wild berichtet hat, und dem neuen Jagdgesetz in Niedersachsen. Mit dem Rudelabschuss in Interventionsgebieten geht Niedersachsen einen Weg, den auch die Schweiz mit der Regulierung ganzer Rudel eingeschlagen hat. Wie beide Länder den Wolf zum Abschuss freigeben, zeigt ein Vergleich zwischen Berlin und Bern. Weitere Beiträge finden sich in der Rubrik Jagdgesetz und unter dem Stichwort Beutegreifer.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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