5. September 2026, 05:14

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Tessiner Jagdplanung: Rekordabschüsse und offene Fragen

Rekordjagd auf Hirsche, doch selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft bezweifelt die Begründung.

Der Kanton Tessin hat die Jagd auf Rothirsche in den letzten Jahren deutlich intensiviert.

Allein während der Hochjagd stieg die Strecke von 1’787 Tieren 2022 auf 2’163 im Jahr 2025. Der Verlauf ist dabei nicht gleichmässig: 2023 waren es 1’802 Tiere, 2024 sanken die Abschüsse leicht auf 1’722, ehe sie 2025 sprunghaft anstiegen. Zur Hochjagd kommen regelmässig die Caccia tardo autunnale im November und Dezember sowie behördlich angeordnete Schadensinterventionen hinzu. Die gesamte jährliche Entnahme liegt also noch höher. Für 2025 erklärte der Kanton ausdrücklich, das im Frühling festgelegte Abschussziel sei trotz der Rekordstrecke während der Hochjagd nicht erreicht worden, weshalb erneut die spätherbstliche Jagd geöffnet wurde.

Wie in unserer Analyse zur Bündner Jagdplanung gezeigt, ist eine veröffentlichte Abschusszahl kein Nachweis dafür, dass die Tötung Tausender Wildtiere ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar ist. Im Tessin gilt das umso mehr, weil hier sogar die organisierte Jägerschaft selbst der amtlichen Begründung widerspricht.

Ein Streit unter Hobby-Jägern

2021 lag der Kanton mit der eigenen Jägerföderation FCTI offen über Kreuz. Für die Caccia tardo autunnale verlangte das Amt für Jagd und Fischerei (UCP) 830 zu erlegende Hirsche. Die FCTI stellte einen eigenen Plan mit lediglich 630 Tieren dagegen, 200 weniger. Vizepräsident Marco Viglezio widersprach dabei ausdrücklich der behördlichen Annahme einer nicht sinkenden Hirschpopulation: Es gebe keine Anzeichen für eine wachsende Population, «come si vorrebbe far credere» (wie man glauben machen wolle). Die Jagd auf den Hirsch dürfe nicht zu einem ganzjährigen, tags und nachts geführten «Kampf ohne Gnade» werden, so Viglezio, nur weil sich im Tessin ein teures Wildschadenersatzsystem etabliert habe.

Das ist fast wortgleich das Muster, das der frühere Bündner Patentjäger-Präsident Robert Brunold über die Niederjagd formulierte: nicht nötig, aber berechtigt. Im Tessin geht der Konflikt weiter: Die organisierte Jägerschaft stellte selbst die behördliche Deutung der Hirschentwicklung infrage, mit der eine stärkere Bejagung begründet wurde.

Camoscio und Capriolo: Kontingente, die selten erreicht werden

Beim Gämsbestand gibt der Kanton ein Maximalkontingent von 800 Tieren pro Jahr vor. In den Jahren 2022 bis 2025 wurde es nie erreicht: 511 Tiere 2022, 612 im Jahr 2023, 619 im Jahr 2024 und 463 im Jahr 2025, also zwischen rund 58 und 77 Prozent des Plans. Die Unterschreitung allein sagt allerdings nicht, dass die Obergrenze biologisch zu hoch angesetzt war. Der Kanton selbst nennt für die tieferen Zahlen 2025 mehrere jagdorganisatorische Gründe: den Attraktivitätsverlust der Gämsjagd, den Wegfall eines zweiten direkten Jagdtags auf erwachsene Böcke, die Sperre für den direkten Bockabschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sowie ungünstiges Wetter am entscheidenden Jagdtag. Aus einer Abschusszahl allein lässt sich also weder auf die Bestandsgrösse noch auf die Angemessenheit des Kontingents schliessen.

Wie schnell ein Bestand kippen kann, zeigt das Gebiet Gambarogno‑Tamaro‑Lema. Dort brach die Gämspopulation so stark ein, dass der Staatsrat die Gämsjagd 2022 für drei Jahre ganz einstellte. Ein lokaler Wildhüter berichtete damals, er habe vor zwanzig Jahren zwischen 250 und 300 Gämsen gezählt, zuletzt noch rund 70. Selbst die örtlichen Jagdgesellschaften anerkannten, dass eine Bejagung dieser Art nicht mehr zu rechtfertigen sei. Wir haben den Fall im Beitrag «Tessin: Gämsbestand im Wandergebiet eingebrochen» dokumentiert. Während im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema die Gämsjagd wegen des lokalen Einbruchs für drei Jahre ausgesetzt wurde, führte der Kanton weiterhin ein kantonsweites Maximalkontingent von 800 Gämsen. Das zeigt, wie wenig eine kantonsweite Obergrenze über die Situation einzelner Populationen aussagt.

Beim Reh zeigt sich ein anderes Bild: 314 Tiere 2022, 434 im Jahr 2023, 389 im Jahr 2024, dann ein deutlicher Rückgang auf 239 Tiere im Jahr 2025. Dieser Rückgang ist vor allem eine direkte Folge des ab 2025 geltenden dreijährigen Jagdmoratoriums in den Bezirken Blenio und Leventina. Der Kanton begründete dieses Moratorium mit relativ niedrigen Rehdichten in diesen Bezirken. Die Abschusszahl selbst misst jedoch primär die veränderte Jagdfreigabe, nicht die tatsächliche Bestandsentwicklung.

Verstösse: Zahlen, die man sauber lesen muss

Auch bei den Verstössen braucht es eine präzise Lesart der Zahlen. Nach Ende der Hochjagd 2025 meldete der Kanton mehr als 140 Selbstanzeigen sowie 19 Fälle, in denen wegen besonders schwerer Verstösse ein Patententzug angeordnet wurde, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Diese Zahlen betreffen jedoch nur die Hochjagd und nur die schwersten Kategorien; die endgültigen Jahreszahlen, etwa zu Disziplinarbussen und Übertretungsverfahren, veröffentlicht der Kanton erst später. Ein direkter Vergleich mit einzelnen Vorjahreszahlen ist deshalb heikel, weil Zeiträume und Kategorien nicht deckungsgleich sind.

Wie viele dieser Fälle Fehlabschüsse, Verwechslungen oder verletzte Tiere betrafen, veröffentlicht der Kanton nicht in vergleichbarer Detailtiefe wie andere Kantone. Ein Vergleich mit Graubünden ist nur dort sinnvoll, wo Kategorien, Erfassungsmethoden und Zeiträume offen liegen. Genau diese Datenlücke ist ein Befund für sich.

Transparenz ist kein Nachweis

Der Kanton Tessin veröffentlicht seine Jagdstrecken und Planwerte. Das ist mehr, als eine Politik im Verborgenen leisten würde. Doch eine veröffentlichte Abschusszahl beantwortet nicht von selbst die entscheidenden Fragen: Wie belastbar sind die Bestandsschätzungen? Welche Schäden wurden tatsächlich und nach welcher Methode erhoben? Welche nicht tödlichen Präventionsmassnahmen wurden geprüft? Und welche Folgen haben die Hobby-Jagd, verlängerte Jagdzeiten und Störungen für die Tiere?

Die Tessiner Daten zeigen vor allem eines: Jagdstrecken sind das Resultat eines Systems aus Freigaben, Jagdregeln, Wetter, Beteiligung und behördlichen Zielsetzungen. Sie sind kein eigenständiger Beweis dafür, dass die getötete Zahl ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar war. Der Widerspruch der FCTI zur damaligen Begründung des Kantons macht sichtbar, dass selbst innerhalb der Hobby-Jägerschaft die Datengrundlage und ihre politische Deutung umstritten sind.

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Tessiner Hochjagd 2026: Wild beim Wild begleitet die Saison

Ab morgen sind im Tessin während der Jagdtage wieder rund 1'800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Wir dokumentieren die Saison, Vorfall für Vorfall.

Ab morgen, 5. September, beginnt im Tessin die Hochjagd.

Während der Jagdtage sind in weiten Teilen des Kantons wieder rund 1’800 patentierte Hobby-Jäger unterwegs. Die Jagd dauert in zwei Phasen bis zum 27. September und reicht von der Leventina bis ins Mendrisiotto. Die genauen Daten und die je nach Höhenlage geltenden Schusszeiten legt der Kanton im kantonalen Jagdreglement fest.

Zwei Sonderregeln prägen diese Saison. In den Bezirken Blenio und Leventina gilt seit 2025 ein dreijähriges Moratorium für die Rehjagd. Kantonale Erhebungen hatten dort einen deutlichen Rückgang der Rehbestände gezeigt. Und im Bleniotal wirkt der Fall von Faido und Leontica nach: Ein Hobby-Jäger erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus. Der Fall steht neben weiteren dokumentierten Ereignissen, bei denen legaler Waffenzugang, persönliche Krisen und Gewalt im jagdlichen Umfeld zusammentrafen.

Die Hochjagd ist dabei nur ein Teil des Tessiner Jagdsystems. Bereits am 3. September hat der Staatsrat die teilweise Regulierung der Wolfsrudel Molare und Lepontino beschlossen. Freigegeben sind bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere, konkret zwei beim Rudel Molare und drei beim Rudel Lepontino. Neben dem kantonalen Wildhüterdienst können dafür auch eigens ausgebildete Hobby-Jäger eingesetzt werden. Einen konkreten, den betroffenen Rudeln zugeordneten Riss nennt der Kanton als Voraussetzung nicht.

Hinzu kommt die Wildschwein-Sommerjagd, die das Tessin 2022 eingeführt hat. Sie läuft von Juni bis August: Im Juni wird auf offenen Flächen in der Morgen- und Abenddämmerung gejagt, im Juli und August ausschliesslich nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald. Offiziell dient sie dazu, Wildschweinschäden an Kulturen und Privateigentum zu begrenzen und einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.

Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung im Tessin ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere damit kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5.–19. September sowie 23.–27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Caccia tardo autunnale für Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; die Daten für 2026/27 stehen noch aus.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung und innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Was das für Wanderer und die Bevölkerung heisst

Wer sich während der Hochjagd im Tessin in der Natur bewegt, sollte die geltenden Regeln kennen. Für Erholungssuchende sind vor allem die je nach Höhenlage unterschiedlichen Schusszeiten wichtig. Oberhalb von 400 Metern gelten längere tägliche Jagdzeiten, dort wird von morgens bis abends gejagt, im Bleniotal und in den übrigen Bergregionen also fast den ganzen Tag. Unterhalb von 400 Metern, in den dichter besiedelten Tallagen, schränkt der Kanton die Jagd stärker ein und sperrt über die Mittagszeit ein Fenster, damit die Bevölkerung die Natur nutzen kann. Wer eine bestimmte Wanderung plant, prüft die für 2026 geltenden Zeiten am besten im jährlichen Jagdreglement.

Beim Sicherheitsabstand zeigt sich, wie knapp der Schutz bemessen ist. Gemäss der offiziellen Auskunft des Amts für Jagd und Fischerei (Art. 53 RALCC) müssen Hobby-Jäger lediglich 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen, Vita-Parcours und Naturlehrpfaden einhalten, derselbe Abstand gilt zu Kantonsstrassen, Autobahnen und Bahnlinien. Geschossen werden darf zudem nicht auf Distanzen über 250 Meter. 50 Meter sind wenig: Es ist die Länge eines Schwimmbeckens.

Nach schweren Jagdereignissen im Herbst 2019, bei denen Hobby-Jäger schweizweit Kollegen und Unbeteiligte trafen, darunter ein Kaminfeger mit Warnweste, der erschossen wurde, sowie ein Mann, den ein Begleiter für ein Wildschwein hielt und tötete, kündigte das Tessin an, den Mindestabstand von 50 auf 200 Meter anzuheben und die Schusszeiten in den Talebenen zu verkürzen. Der angekündigte 200-Meter-Abstand wurde jedoch nicht umgesetzt: Bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit dem 3. Juli 2026 sind bei der Jagd im Tessin zudem Schalldämpfer zugelassen. Als Begründung wurde unter anderem genannt, Schüsse in der Nähe besiedelter Zonen mit weniger Lärm abgeben zu können. An den Risiken durch Schussabgabe, Geschossflug und Nähe zu Siedlungen ändert die technische Dämpfung jedoch nichts. Wir haben die damalige Sicherheitsdebatte im Beitrag «Kanton Tessin wehrt sich gegen Hobby-Jäger» dokumentiert. Unser Dossier «Wie viele Jagdunfälle passieren in der Schweiz?» zeigt, dass solche Ereignisse nicht als isolierte Tragödien, sondern im Kontext eines strukturellen Sicherheitsproblems betrachtet werden müssen.

Genau das dokumentiert Wild beim Wild in den kommenden Wochen: Wir werten während der gesamten Hochjagd Mitteilungen der Kantonspolizei, die Berichterstattung der Tessiner Medien sowie Hinweise aus, die bei der IG Wild beim Wild eingehen. Wir halten fest, wo Vorfälle geschehen, wie darüber berichtet wird und wie oft die Erzählung vom «bedauerlichen Einzelfall» einem wiederkehrenden Muster weicht.

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Bündner Wolfspolitik: Ein Hobby-Jäger rechtfertigt sich

AJF-Co-Leiter Adrian Arquint verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig. Ein Blick auf seine Argumente und seine Doppelrolle.

Zwei Naturschutzvereine haben den proaktiven Abschuss dutzender Wölfe in Graubünden scharf kritisiert.

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei (AJF), verteidigt die Eingriffe gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als grundsätzlich verhältnismässig. Seine Argumente verdienen eine genaue Prüfung, ebenso wie die Frage, wer hier eigentlich über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet.

Die Ausgangslage ist rasch umrissen: Das BAFU hat Graubünden ab dem 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Wolfsrudeln bewilligt, bei vier weiteren sind sie nach nachgewiesenem Nachwuchs möglich, und der Kanton beantragt zusätzlich die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels. Die Details dieser Bewilligung und den Widerspruch, dass Graubünden nur wenige Tage zuvor neuen Wolfsnachwuchs vermeldete, haben wir bereits ausführlich analysiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Arquints Rechtfertigung.

Naturschutzvereine sprechen von Ausrottungspolitik

Die Vereine Wildtierschutz Schweiz und Wolfshirten reagierten auf die Regulierungspläne mit einer scharfen Stellungnahme. Das Amt für Jagd und Fischerei sei in den letzten Jahren von einer fachlich unabhängigen Wildtierbehörde zu einem Vollzugsorgan einer deplatzierten, rechtskonservativ dominierten Ausrottungspolitik geworden.

Gerade Graubünden zeige, dass Wölfe geeignete Territorien wieder besiedeln und Verluste meist im Folgejahr kompensiert würden. Die gewählte Strategie sei aus Sicht der beiden Vereine nicht zielführend und ein Kostentreiber ohne Nutzen. Trotz bewilligter Abschüsse von 115 Wölfen sei die Zahl der Wolfsfamilien weiter gestiegen.

Der Wolf stelle ein sehr geringes Risiko für Menschen dar. Nicht die Anzahl Wölfe, sondern die Anzahl ungeschützter Weidetiere sei nach Auffassung der Vereine für die Anzahl Risse verantwortlich. Teile der Landwirtschaft seien beim Herdenschutz zudem lernresistent. Die Ursachen ungenügenden Schutzes würden mit dem Gewehr verwaltet. Friedliche, unauffällige Wolfsfamilien vorsorglich zu dezimieren, widerspreche klar dem Sinn des Artenschutzes.

Das Amt sieht einen verhältnismässigen Eingriff

Arquint bemüht sich um eine sachliche Einordnung. Mit dem genehmigten Eingriff sei der Kanton weit davon entfernt, den Bestand zu gefährden, nicht einmal zu stabilisieren. Für ihn sei der Eingriff deshalb grundsätzlich verhältnismässig.

Er erklärte, die Nutztierrisse hätten sich mit der Ermöglichung präventiver Abschüsse ab der Jagdsaison 2023 halbiert. Diese zeitliche Parallele belegt allerdings keinen Zusammenhang. Der Rückgang der gemeldeten Risse war in Graubünden bereits vor Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage am 1. Dezember 2023 sichtbar: Schon im Alpsommer 2023 sanken die Risse gegenüber 2022 um fast 50 Prozent, von rund 500 auf etwa 260 per Ende September. Aus dieser Chronologie lässt sich keine Wirkung späterer präventiver Abschüsse ableiten. Als Ursache gilt der ausgebaute Herdenschutz, den Arquint im selben Atemzug selbst als grossen Einflussfaktor nennt.

Den Vorwurf der Lernresistenz wies er zurück: Fast 95 Prozent der Schafe und Ziegen seien in Schutzkonzepte eingebunden. Bei jedem Rissvorfall kontrollierten Wildhüter vor Ort, ob die Zaunvorgaben eingehalten worden seien. Die als Kostentreiber kritisierten Personalausgaben rechtfertigte Arquint mit dem gesetzlichen Auftrag zur Rissbegutachtung und zum Wolfsmonitoring. Es stelle sich zudem die Frage nach der Alternative. Auch bei anderen Tierarten wie dem Rotwild sei die Regulation Teil des Managements.

Abschuss von Jungtieren als «notwendiger Eingriff»

Arquint räumte ein, dass der Abschuss von Jungtieren aus menschlicher Sicht emotional schwierig zu verstehen sein könne. Wie bei anderen Arten mit hoher Reproduktionsrate, etwa Reh- und Hirschwild, sei dieser Eingriff aus Sicht von Biologie und Ökologie jedoch notwendig. Beim Wolf verfolge der gezielte Abschuss das Ziel, den Bestand zu stabilisieren, ohne ganze Rudel auszulöschen. Es gebe Hinweise, dass bei kleineren Rudeln das Risiko für Konflikte und Nutztierrisse geringer sei.

Den Vorwurf, die Abschüsse seien unwissenschaftlich oder politisch getrieben, wies er zurück. Zwar habe der politische Druck aufgrund höherer Risszahlen zeitweise zugenommen, das Amt sei seiner Linie jedoch treu geblieben. Wichtig sei, dass das Vorgehen eine klare gesetzliche Grundlage habe und fachlich vertretbar sei. Er räumte ein, dass man sich beim Wolfsmanagement in einem dynamischen Prozess befinde. Die langfristige Wirkung der Welpenregulation sei noch unklar. Erst die Erfahrung der kommenden Jahre, das gesammelte Datenmaterial und die wissenschaftliche Begleitung würden zeigen, ob dieser Weg der zielführendste sei.

Einordnung

Die Argumentation des Amts folgt einem bekannten Muster. Sinkende Risszahlen werden als Beleg für die Wirksamkeit der Abschüsse angeführt, obwohl der Rückgang der Risse bereits vor Beginn der präventiven Regulierung einsetzte und massgeblich dem verbesserten Herdenschutz zuzuschreiben ist. Dass der Bestand trotz über hundert bewilligter Abschüsse weiter wächst, wertet das Amt als Erfolg der Regulierung, während dieselbe Zahl ebenso gut belegt, dass sich der Bestand der Steuerung entzieht.

Arquints Interview enthält zudem einen bemerkenswerten inneren Widerspruch. Der gezielte Abschuss ziele darauf, den Bestand zu stabilisieren, «ohne ganze Rudel auszulöschen», sagt er. Zeitgleich beantragt sein eigenes Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, und in der Vorsaison wurden mit Sinestra und Moesola bereits ganze Rudel entnommen. Die beruhigende Formel und die tatsächliche Praxis stehen im selben Dokument nebeneinander.

Auch der Vergleich mit Reh- und Hirschwild trägt nicht. Er vermischt zwei unterschiedliche ökologische Ausgangslagen. Bei Huftieren wird die Bejagung häufig mit dem Fehlen oder der gezielten Begrenzung grosser Beutegreifer begründet. Beim Wolf hingegen betrifft die Regulation gerade einen solchen Beutegreifer. Reh- und Hirschbestände müssen in der Schweiz überhaupt nur deshalb durch Hobby-Jäger «reguliert» werden, weil der natürliche Regulator, nebst Fuchs, der Wolf, fehlt oder aktiv dezimiert wird. Wer den Beutegreifer beseitigt und die dadurch nötig gewordene menschliche Ersatzregulierung anschliessend als Beleg dafür anführt, dass Regulierung eben zur Natur gehöre, argumentiert im Kreis. Aus dem Vergleich folgt gerade nicht, dass der Abschuss von Wolfswelpen ökologisch notwendig oder zur Verringerung von Schäden wirksam wäre.

Wer hier eigentlich entscheidet

Selten mitgedacht wird, wer diese Eingriffe als biologisch notwendig verteidigt. Adrian Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger. In Interviews spricht er von seinen «Jagdkollegen», nennt Gams- und Hirschjagd als seine bevorzugten Jagden und zählt sich als Amtsvorsteher zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Das ist keine Unterstellung, sondern seine eigene, öffentlich dokumentierte Selbstbeschreibung.

Hinzu kommt eine enge institutionelle Verflechtung zwischen Behörde und Jagdverband. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich «in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei», an denen Arquint neben dem Verbandspräsidenten persönlich teilnimmt, und der Amtsleiter äussert sich regelmässig im militanten Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Damit entscheidet über das Schicksal der Bündner Wölfe nicht eine von der Jagd unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung, die der Hobby-Jagd persönlich und institutionell eng verbunden ist. Wenn derselbe Interessenkreis, der von der Bejagung von Reh und Hirsch lebt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten Wolf befindet, ist die im Interview beanspruchte fachliche Neutralität zumindest erklärungsbedürftig.

Hinter Begriffen wie «Regulation» und «Bestandsmanagement» verbirgt sich denn auch eine Frage, die das Amt nicht beantwortet: notwendig für wen? Für das Ökosystem, das Beutegreifer als natürliche Regulatoren kennt, oder für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagdplanung, denen eine berechenbare Wildtierdichte gelegen kommt? Wer nichtmenschliche Tiere primär danach bewertet, ob sie land-, forst- oder jagdwirtschaftlichen Zielvorstellungen entsprechen, vertritt keine neutrale Ökologie, sondern eine ökonomisch geprägte Managementlogik. In dieser Logik werden Wildtiere zur Verfügungsmasse: Bestände auf Zielzahlen heruntergerechnet, Familienverbände auseinandergerissen, natürliche Entwicklungen so lange korrigiert, bis sie in die gewünschte Landschaft passen. Der Eigenwert der Wildtiere, ihr Anspruch auf ein artgerechtes Leben, kommt in dieser Rechnung nicht vor.

Das Rad muss nicht neu erfunden werden

Am schwersten wiegt Arquints Verweis auf die angeblich noch unklare Langzeitwirkung der Welpenregulation, denn er blendet aus, dass zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel bereits geforscht wird. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, dass diese aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt sei. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senkten und teils sogar mehr Risse beobachtet würden, und warnte vor Folgerisiken einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche seien überdurchschnittlich häufig an Nutztierrissen beteiligt. Ein Automatismus, wonach jede Rudelentnahme zu mehr Rissen führe, lässt sich daraus nicht ableiten, wohl aber, dass die Eingriffe soziale und ökologische Folgewirkungen haben können, die für jede Massnahme wissenschaftlich zu prüfen sind. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel damals trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Es geht also weniger darum, das Rad neu zu erfinden, als darum, vorhandene Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen, die der eingeschlagenen Praxis widersprechen.

Rechtlich bleibt die Verhältnismässigkeit die entscheidende Hürde. Die Berner Konvention stuft den Wolf seit März 2025 nur noch als «geschützt» statt «streng geschützt» ein. Diese Herabstufung auf internationaler Ebene senkt die Hürden für Eingriffe, ersetzt jedoch das schweizerische Schutzrecht nicht und schafft keinen generellen Abschussfreipass. Das vorsorgliche Töten von Welpen in Rudeln ohne dokumentierte Schäden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung und juristischer Beobachtung.

«Bio Bio Plus» und andere Legenden: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Der Bündner Hobby-Jägerpräsident und ein Kulturanthropologe zeichnen in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hochjagd. Ein Faktencheck zu Wildfleisch, Regulierung und Wolf.

Zur Hochjagd 2026 inszeniert sich die Bündner Hobby-Jagd betont versöhnlich.

Der neue Präsident des Patentjägerverbandes und ein Kulturanthropologe zeichnen in der «Südostschweiz» das Bild einer nachdenklichen, dialogbereiten Hobby-Jagd. Zeitgleich lanciert der Verband einen Verhaltenskodex, der zu Zurückhaltung mahnt. Ein Faktencheck zeigt: Zwischen Rhetorik und Praxis klafft eine Lücke, die kein noch so freundliches Interview schliesst.

Es ist die Zeit des Jahres, in der die Bündner Hobby-Jagd um ihr Bild ringt. Im September öffnet die Hochjagd, und mit ihr beginnt die alljährliche Kommunikationsoffensive. In der «Südostschweiz» sprechen Benjamin Hefti, seit Mai Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, und der Kulturanthropologe Nikolaus Heinzer über Leidenschaft, Kultur und die Frage, was das Töten von Wildtieren legitimiert. Der Ton ist nachdenklich, die Kritik wird eingeladen und gleich wieder eingehegt. Fast zeitgleich veröffentlicht der Verband einen Jagd-Kodex, der Respekt, Weidgerechtigkeit und einen sorgsamen Umgang mit Bildern beschwört.

Beides gehört zusammen. Es ist dieselbe Botschaft in zwei Formaten: Die Hobby-Jagd sei moderne Naturpflege, getragen von Verantwortung und Selbstkritik. Wer genauer hinsieht, erkennt jedoch, dass die zentralen Behauptungen dieser Erzählung einer nüchternen Prüfung nicht standhalten. Wir nehmen fünf davon auseinander.

Erste Legende: Der Schuss als Moment höchster Verantwortung

Die eindrücklichste Passage des Interviews gehört dem Schuss. Hefti beschreibt den Tunnelblick, die Konzentration, die Erleichterung nach einem guten Treffer und die Verantwortung, die man in diesen Sekunden trage, vor, während und nach dem Abdrücken. Es ist eine ehrliche Schilderung des Anspruchs. Wie oft dieser Anspruch im Alltag verfehlt wird, zeigen Nachsuchen, Verlustwild und Verstösse gegen die Jagdvorschriften.

Eine Auswertung von Nachsuchen im Kanton Graubünden ergab, dass nur rund 57 Prozent der Nachsuchen auf verletztes Wild mit dem Auffinden und Erlegen des Tieres enden. Bei einem grossen Teil bleibt damit offen, ob und wie lange verletzte Tiere weiterleben oder unauffindbar verenden. Ein Jagdalltag ohne Verletzungen und Nachsuchen ist jedenfalls nicht die Realität. Schon bei der Ansitzjagd, der auf der Bündner Hochjagd üblichen Methode, zieht nach Erfahrungswerten rund jeder zehnte Schuss eine Nachsuche nach sich. Der «sitzende» Schuss, den der Hobby-Jäger Hefti beschwört, ist das erklärte Ziel, nicht der garantierte Normalfall.

Noch deutlicher wird das Bild beim Blick auf die Legalität. Nach Zahlen des Bündner Amts für Jagd und Fischerei fallen im Kanton Jahr für Jahr über tausend Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger an, mit einem Spitzenwert von 1384 im Jahr 2017. Diese hohe Zahl dokumentierter Verfahren und Sanktionen wirft Fragen nach Kontrolle, Regelbefolgung und Vollzug auf. Wie systematisch die Strafverfolgung bei Jagddelikten zugleich versagt, dokumentiert unser Dossier zu Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.

Und die Verantwortung endet nicht beim Wild. Die Hobby-Jagd ist der Umgang mit tödlichen Waffen in einer dicht genutzten Landschaft. Rein rechnerisch passiert in der Schweiz alle 29 Stunden ein Jagdunfall, und ausgerechnet Graubünden ist der unfallträchtigste Kanton. Wie viele Menschen die Hobby-Jagd tatsächlich gefährdet, zeigt unsere Statistik tödlicher Jagdunfälle.

Zwischen dem feierlichen Selbstbild des verantwortungsvollen Schützen und einer Realität aus Fehlschüssen, Verlustwild und tausend jährlichen Verfahren klafft eine Lücke, die kein Interview überbrückt.

Zweite Legende: Wildfleisch als «Bio Bio Plus»

Benjamin Hefti bringt im Interview ein Argument, das in Jägerkreisen zum festen Repertoire gehört: Wildfleisch sei «Bio Bio Plus», nachhaltiger gehe es nicht. Das klingt bestechend und ist doch irreführend.

Hinzu kommt ein Punkt, den das Wort «Bio» verschleiert. «Bio» ist keine Gefühlsbeschreibung für naturnahes Fleisch, sondern steht im Lebensmittelhandel für kontrollierte Produktionsstandards. Wildbret aus freier Hobby-Jagd ist kein automatisch nach Schweizer Bio-Standard zertifiziertes Lebensmittel. Die Formel «Bio Bio Plus» ist deshalb kein Qualitätsnachweis, sondern Jagdmarketing: Sie suggeriert eine kontrollierte ökologische Qualität, die sie nicht belegt.

Dazu passt die Wirklichkeit im Feld. Wildbret hat ein eigenes Hygienerisiko: Zwischen Schuss, oft langer Nachsuche, Bergung, Aufbrechen, Kühlung und allfälliger amtlicher Untersuchung können erhebliche Zeitspannen liegen, in denen im Tierkörper Blutgerinnung und Keimvermehrung einsetzen. Entscheidend wären deshalb eine dokumentierte Kühlkette, fachgerechtes Aufbrechen und eine transparente Deklaration. Von der lückenlosen Kontrolle, der jedes Stück Fleisch aus dem Schlachthof unterliegt, ist die Abgabe von Wild aus der Hobby-Jagd weit entfernt.

Wer Wild als besonders gesundes Naturprodukt verkauft, verschweigt zudem, dass verarbeitetes Fleisch, also auch Wildwurst, Trockenfleisch oder geräucherter Hirschschinken, von der WHO-Krebsforschungsagentur IARC als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft ist, in derselben Beweiskategorie wie Tabak und Asbest. Das bedeutet nicht, dass eine Scheibe Wildwurst so gefährlich ist wie Asbest, denn die Einstufung beschreibt die Stärke des wissenschaftlichen Nachweises, nicht die Höhe des Risikos. Es bedeutet aber, dass der Zusammenhang zwischen verarbeitetem Fleisch und Darmkrebs wissenschaftlich gesichert ist. Das steht im offenen Widerspruch zur Werbeformel «Bio Bio Plus».

Ein Produkt, von dessen Konsum eine Bundesbehörde abrät, als «Bio Bio Plus» zu verkaufen, ist mehr als geschöntes Marketing. Denn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, mit Bleimunition erlegtes Wild nur selten zu essen; Kinder bis sieben Jahre, Schwangere, Stillende und Frauen mit Kinderwunsch sollen vorsorglich ganz darauf verzichten. Zwar schiessen die Bündner Jäger beim Schalenwild inzwischen überwiegend bleifrei, und seit Februar 2025 ist bleihaltige Kugelmunition auf Paarhufer grundsätzlich verboten. Doch der Materialwechsel löst das Grundproblem nicht. Jeder Schuss trägt Metall in Tier und Landschaft. Beim Blei ist das Fleisch selbst betroffen, weil das Geschoss zersplittert und feinste, kaum sichtbare Partikel weit ins Gewebe eindringen. Kupfergeschosse zersplittern zwar weniger, doch eine Studie der TU München zeigt, dass bleifreie Schrote aus Kupfer und Zink für Gewässerorganismen sogar giftiger sein können als Blei. Ob im Fleisch oder in Boden und Wasser: Die Jagd verteilt Schwermetalle, sie kann das Problem verschieben, nicht auflösen. Von einem rückstandsfreien Naturprodukt ist Wildbret damit weit entfernt.

Wie tief das Problem reicht und warum Politik und Jagdlobby ein längst bekanntes Gift mit Übergangsfristen am Leben halten, zeigt unser Dossier zu Blei in der Jagd, unsere Analyse zu Wildbret und Gesundheitsrisiken sowie unser Faktencheck zur JagdSchweiz-Broschüre.

Dritte Legende: Die Hobby-Jagd reguliert den Wald ins Gleichgewicht

Das stärkste Argument der Hobby-Jagd ist die Bestandsregulierung. Hefti verweist auf den Dichtestress bei 16’000 bis 17’000 Hirschen, und auch Heinzer räumt ein, dass die Regulierung nach aussen das Hauptargument für die Jagd sei. Der Kanton meldet stolz, der Hirschbestand sei seit 2020 um 17 Prozent gesenkt worden.

Die Zahlen sind korrekt. Der Hirschbestand wurde seit 2020 um 17 Prozent oder 2805 Hirsche reduziert. Doch die Erzählung dahinter ist ein Zirkelschluss. Denn dieselbe Reduktion, die als Erfolg der Jägerschaft verkauft wird, fällt zeitlich genau mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammen. Das Amt für Jagd und Fischerei räumt selbst ein, dass in Regionen mit Wolfsrudeln die Zuwachsrate der Hirsche sinkt. Wer regulierte hier also wirklich?

Noch verräterischer ist ein anderer Mechanismus: die Sonderjagd. Für die Jagd 2026 sieht der kantonale Abschussplan den Abschuss von 4616 Hirschen vor. Jahr für Jahr werden zwischen 4000 und 5000 Hirsche erlegt, und trotzdem ordnet der Kanton regelmässig Sonderjagden an. Sonderjagden zeigen, dass die Hochjagd allein die kantonalen Bestands- und Strukturziele regelmässig nicht erreicht oder nicht präzise genug erreicht. Über Jahrzehnte hat sie es nicht geschafft, die Bestände eigenständig auf ein waldverträgliches Niveau zu bringen. Mit der Rückkehr von Wolf und Luchs kam ein zusätzlicher natürlicher Regulierungsfaktor hinzu. Das Amt für Jagd und Fischerei räumt selbst ein, dass in Regionen mit Wolfsrudeln die Zuwachsrate der Hirsche sinkt.

Damit wackelt das Hauptargument. Der Rückgang lässt sich nicht pauschal allein der Hobby-Jagd zuschreiben. Natürliche Prädation durch Wolf und Luchs, behördlich verordnete Zusatzabschüsse, Jagddruck, Wanderungen und Reproduktion müssten getrennt ausgewiesen werden, bevor die Jägerschaft den Erfolg für sich reklamiert. Wie sie den Effekt dennoch als Beleg ihrer eigenen Unverzichtbarkeit verkauft, dokumentieren wir in der Analyse Graubünden meldet sinkende Hirschbestände.

Und selbst wenn man das Regulierungsargument beim Hirsch gelten liesse, trägt es den Rest der Jagd nicht. Denn geschossen wird weit mehr als Schalenwild. Auf der Niederjagd und der Passjagd erlegen die Bündner Hobby-Jäger Füchse, Dachse, Marder, Hasen und Vögel, Arten, bei denen von Dichtestress im Wald keine Rede sein kann. Bezeichnenderweise hat ein früherer Präsident des Bündner Patentjägerverbandes, Robert Brunold, die Niederjagd öffentlich als nicht nötig, aber berechtigt bezeichnet. Damit ist das Regulierungsargument für einen erheblichen Teil der Hobby-Jagd vom eigenen Spitzenverband kassiert. Übrig bleibt, was auch Heinzer einräumt: Man jagt, weil man es gern tut.

Bei den Beutegreifern trägt das Argument ohnehin nicht. Ihre Bejagung lässt sich nicht mit Waldverbiss begründen, denn Füchse, Marder und Dachse fressen keine Baumtriebe. Ihre ökologischen Funktionen in den Nahrungsnetzen, etwa die Kontrolle von Kleinsäugern und Nagern, werden im Interview vollständig ausgeblendet. Wer sie regelmässig bejagt, greift in genau jene natürliche Regulierung ein, auf die sich die Hobby-Jagd bei anderer Gelegenheit beruft.

Vierte Legende: Der Wolf werde nur «schadstiftend» und massvoll bejagt

Beim Wolf gibt sich Hefti staatsmännisch. Der Wolf habe bis zu einer gewissen Zahl seine Berechtigung, schadstiftende Tiere müsse man aber konsequent bejagen. Was im Interview unerwähnt bleibt: Hefti spricht als SVP-Grossrat und Landwirt, also aus einer Position mit unmittelbarem Eigeninteresse an einer schwachen Wolfspräsenz.

Vor allem aber ist die Formel «schadstiftende Wölfe» eine Nebelkerze. Sie klingt nach gezielter Reaktion auf einzelne Tiere, die trotz wirksamem Herdenschutz wiederholt Nutztiere reissen. Die bewilligte Praxis geht jedoch weiter. Für die Regulationsperiode 2025/26 durften in Graubünden in allen Rudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der Welpen geschossen werden, und zwar proaktiv, bevor erhebliche Schäden eintreten. Die entscheidende Pointe ist nicht, ob ein Jungtier später hypothetisch Schaden anrichten könnte, sondern dass die Regelung gerade vor dem Nachweis erheblicher Schäden ansetzt.

Wie weit das von gezielter Schadensabwehr entfernt ist, zeigt die Auswahl der Rudel. Betroffen war etwa das Muchetta-Rudel, das über Jahre zurückgezogen lebte und keine besonderen Schäden verursachte. Am Ende der Saison zog der Kanton Bilanz: 18 Wölfe während der Jungtierregulation in sieben Rudeln, 14 weitere durch die Entnahme von drei ganzen Rudeln, dazu drei Einzelwölfe, insgesamt 35 getötete Tiere. Und die Praxis läuft weiter. Für die Periode ab September 2026 hält Graubünden ausdrücklich an der proaktiven Regulation fest.

Auch die scheinbar ausgewogene Position des Kulturanthropologen hält hier nicht stand. Nikolaus Heinzer sagt, es gebe nicht die objektive Zahl, wie viele Wölfe es vertrage; das sei eine gesellschaftliche Aushandlung. Das trifft die politische Frage, wie viele Wölfe eine Gesellschaft toleriert. Es verwischt aber die biologische, und die ist sehr wohl erforscht. Wölfe leben in streng abgegrenzten Territorien, in denen ein Rudel ausser dem eigenen Nachwuchs keine fremden Tiere duldet. Junge Wölfe wandern mit rund zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier, oft über weite Distanzen quer durch Europa. Territorialität, Beuteangebot, Abwanderung und soziale Dynamik begrenzen das Wachstum einer Wolfspopulation auf begrenztem Raum. Daraus folgt nicht, dass jede Regulierung wirkungslos wäre, wohl aber, dass ihre Notwendigkeit und Wirkung nachgewiesen werden müssten, statt sie als blosse Meinungsfrage darzustellen.

Dass es dabei nicht um akute Schadensabwehr geht, belegt auch die Entwicklung der Risse. Die Wolfsrisse haben nach einem Höchststand 2022 mit 1789 Rissen bereits 2023 gesamtschweizerisch um rund 40 Prozent und in Graubünden um knapp 50 Prozent abgenommen, und dies bevor die präventive Regulierung am 1. Dezember 2023 begann. Der Rückgang begann also vor Beginn der proaktiven Regulation. Die Daten widerlegen damit die Behauptung, allein die Regulierung habe ihn verursacht. Sie folgt einer politischen Erwartungshaltung stärker als einer nachgewiesenen Notwendigkeit.

Wie fehleranfällig dieses System obendrein ist, zeigt ein besonders bitterer Fall: In Graubünden wurden auf der Wolfsjagd drei ebenfalls geschützte Luchse getötet. Die Einordnung liefert unser Dossier zum Wolf in der Schweiz sowie die Analyse zu den proaktiven Wolfsabschüssen in Graubünden.

Fünfte Legende: «Einer der grössten Naturschutzverbände»

Am selbstbewusstesten tritt Hefti auf, wenn er die Hobby-Jagd zum Naturschutz umdeutet: über 25’000 Hegestunden pro Jahr, für Baumpflanzungen, Äsungsflächen, Amphibienförderung. Die Jägerschaft sei einer der grössten Naturschutzverbände im Kanton, es seien eben nicht nur die 21 Tage Jagd im Herbst.

Die Zahl klingt gewaltig, schrumpft bei näherem Hinsehen aber zur Symbolik. Denn die Bündner Patentjagd zählt über 5000 Jäger. 25’000 Stunden auf so viele Köpfe verteilt ergeben rund fünf Stunden pro Person und Jahr. Zum Vergleich: Der Kanton Jura schreibt seinen Hobby-Jägern einen gesetzlichen Hegetag von acht Stunden vor. Ein einziger obligatorischer Arbeitstag im Jura übertrifft also die freiwillige Bündner Jahresleistung pro Kopf deutlich.

Dazu kommt ein struktureller Einwand. Im Jura ist die Pflicht individuell zugeordnet und überprüfbar. In Graubünden fehlt jede vergleichbare Erfassung. Die 25’000 Stunden sind eine Verbandsbehauptung, kein belegter Wert. Und weil die Patentjagd kein Reviersystem kennt, in dem einzelne Hobby-Jäger für eine bestimmte Fläche verantwortlich wären, lässt sich diese Hege weder einer Person noch einem Gebiet zurechnen. Sie ist eine Kennzahl für die Öffentlichkeit, nicht ein nachprüfbarer Naturschutzbeitrag.

Vor allem aber ist Naturpflege kein Verdienst, der der Hobby-Jagd allein gehört. Wie unspektakulär echte, uneigennützige Naturpflege aussieht, zeigt das Bergwaldprojekt, eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz im bündnerischen Trin. Allein 2024 leisteten schweizweit rund 2900 Freiwillige über 14’000 Arbeitstage im Bergwald, in der Grössenordnung von rund 100’000 Arbeitsstunden pro Jahr. Diese Menschen pflanzen, verbauen und pflegen ohne Jagdschein und ohne Gegenleistung. Die Hobby-Jagd hingegen verknüpft ihre Hege untrennbar mit dem eigenen Vergnügen: Wer hegt, erwirbt das Patent und darf im Herbst töten. Das ist kein Frondienst für die Allgemeinheit, sondern Teil eines Tauschgeschäfts, an dessen Ende der eigene Abschuss steht. Wer echte, uneigennützige Naturpflege sehen will, findet sie bei jenen, die dafür nichts zurückverlangen.

Wie sehr sich die Hobby-Jagd über ihr Image statt über ihre Praxis definiert, zeigt gerade der Blick über die Kantonsgrenze in unserer Analyse «Das Image ist das Produkt, nicht die Praxis».

Die Inszenierung der Ausgewogenheit

Der eigentliche Trick des Interviews liegt nicht in einzelnen Aussagen, sondern in seiner Anlage. Es verspricht «unterschiedliche Perspektiven», besetzt die Gegenseite aber mit einem Kulturanthropologen, der selbst sagt: «Wie viel tatsächlich reguliert werden muss, kann ich nicht sagen, ich bin kein Ökologe.» Das ist ehrlich, entlarvt aber die Konstruktion. Denn damit steht der Verbandspräsident, ein Interessenvertreter mit politischem und materiellem Eigeninteresse, einem Kulturanthropologen gegenüber, nicht einer Fachperson, die seine Behauptungen prüfen könnte.

Wer wirklich fehlt, sind die Stimmen, die zählen würden: unabhängige Wildbiologie zur Frage, ob und wie viel Regulierung nötig ist; Waldökologie zur Rolle von Klimakrise, Forstwirtschaft und Freizeitdruck bei den «Wildschäden»; Tierschutz zur Frage, ob Leidminimierung eine Tötung rechtfertigt; Herdenschutz statt nur Nutztierhaltung und Jagd. So entsteht keine Debatte, sondern eine freundlich moderierte Selbsterklärung der Hobby-Jagd, der niemand widerspricht, der es fachlich könnte.

Der Kodex, der sich selbst entlarvt

Am aufschlussreichsten ist der Verhaltenskodex, den der Verband parallel zum Interview präsentiert und den Hefti selbst anspricht. Er soll «Leitplanken» setzen und zeigen, wie modern und verantwortungsvoll die Hobby-Jagd sei. Tatsächlich sagt er mehr aus, als beabsichtigt.

Denn der Kodex hält fest, dass Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Jagd widersprechen. Eine solche Mahnung schreibt man nicht ins Leere. Der Kodex ist kein Beweis für einen flächendeckenden Missstand, aber ein Eingeständnis, dass der Verband problematische Selbstdarstellungen und Bilder aus den eigenen Reihen als reales Reputationsrisiko wahrnimmt. Nicht die Existenz von Regeln beweist Verantwortung, sondern ihre Befolgung, Kontrolle und Sanktionierung.

Damit schliesst sich der Kreis. Das Problem dieses Interviews ist nicht, dass ein Hobby-Jäger über Verantwortung, Naturerfahrung oder Zweifel spricht. Solche Erfahrungen können aufrichtig sein. Problematisch ist, dass die Zeitung daraus fast eine Prüfung der Hobby-Jagd macht, ohne die entscheidenden Prüfstellen zu besetzen.

Wer «Bio Bio Plus» sagt, muss über Munition und Lebensmittelsicherheit sprechen. Wer Waldschutz sagt, muss Klimakrise, Forstwirtschaft, Jagddruck und natürliche Beutegreifer mitdenken. Wer «schadstiftende Wölfe» sagt, muss erklären, weshalb Graubünden proaktiv Jungtiere tötet, bevor erhebliche Schäden eintreten. Wer von Weidgerechtigkeit spricht, darf Nachsuchen, Verlustwild und die hohe Zahl dokumentierter Jagdverfahren und Sanktionen nicht ausblenden.

Der Bündner Patentjägerverband will die Hobby-Jagd als moderne Naturpflege präsentieren. Die Fakten zeigen ein widersprüchlicheres Bild: eine Freizeitpraxis mit erheblichem Tötungs- und Leidrisiko, mit politischen Eigeninteressen, mit offenen Umwelt- und Gesundheitsfragen und mit einer Regulierung, deren Notwendigkeit sich nicht durch Selbstbeschreibung beweisen lässt.

Dass es auch anders geht, zeigt der Kanton Genf. Er hat die private Hobby-Jagd 1974 per Volksabstimmung abgeschafft und überträgt die Wildtierregulierung seither ausgebildeten, staatlich angestellten Wildhütern. Seit über fünfzig Jahren funktioniert dort ein Modell, das Regulierung von Freizeitvergnügen, Eigeninteresse und Verbandspolitik trennt.

Dialog auf Augenhöhe beginnt nicht beim besseren Image. Er beginnt dort, wo die Hobby-Jagd ihre Behauptungen unabhängig überprüfen lässt.

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Vier Tote in Gy: Wieder tötet ein Jagdgewehr eine ganze Familie

Ein 42-Jähriger erschoss in Ostfrankreich seine beiden Söhne und die Schwiegermutter, filmte die Tat und richtete danach das Jagdgewehr gegen sich selbst.

Am Mittwochabend, dem 2. September 2026, gegen 20 Uhr rückten rund fünfzig Gendarmen und dreissig Feuerwehrleute auf die Anhöhen von Gy aus, einer Gemeinde mit rund tausend Einwohnerinnen und Einwohnern, etwa 30 Kilometer nördlich von Besançon.

Auf einem privaten Grundstück am Chemin de Bellevue, wo die Familie in einem Mobilheim neben einem im Bau befindlichen Haus lebte, fanden die Einsatzkräfte vier Leichen. Die Spurensicherung dauerte die ganze Nacht, das Dispositiv wurde erst um sechs Uhr morgens aufgehoben.

Die Toten stammen aus derselben Familie: ein Mann von 42 Jahren, seine beiden Söhne im Alter von sechs und zehn Jahren sowie die 74-jährige Mutter seiner Ehefrau. Nach Angaben des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, wurden die Leichen der beiden Erwachsenen in einem Bungalow auf dem Grundstück gefunden, jene der Kinder in einem in der Nähe abgestellten Lieferwagen. Die Ermittler waren alarmiert worden, nachdem der Familienvater selbst gemeldet hatte, seine Kinder getötet zu haben.

Ein Jagdgewehr, Kaliber 12

Nach den ersten Erkenntnissen der Untersuchung wurden die beiden Kinder und der 42-jährige Mann mit einem Jagdgewehr getötet, einer doppelläufigen Flinte im Kaliber 12. Die bevorzugte Hypothese des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, lautet, dass der Vater, der sich in einem Trennungsverfahren befand, die drei anderen Personen tötete, bevor er die Waffe gegen sich selbst richtete. Die Autopsien standen am Donnerstag noch aus. Formal eröffnete die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zunächst wegen fahrlässiger Tötung, der üblichen französischen Ausgangsqualifikation, solange die Rechtsmedizin die genauen Umstände nicht bestätigt hat. Die Ausrichtung der Ermittlung auf eine vorsätzliche Familientötung mit anschliessendem Suizid ergibt sich aus der genannten Hypothese.

Besonders verstörend ist ein Detail, über das mehrere französische Medien übereinstimmend berichten: Der Mann soll die Tat gefilmt und die Aufnahme an seine Frau geschickt haben. Ein Angehöriger, der sich gegenüber der AFP als Cousin des Täters vorstellte, gab an, die Schwiegermutter sei gekommen, um die Kinder abzuholen, als die Tat geschah. Nach seiner Darstellung wollte sich die Partnerin seit Monaten trennen. Die Mutter der Kinder war zum Zeitpunkt der Tat nicht anwesend.

Wir berichten über solche Fälle mit Zurückhaltung und ohne die Angehörigen zusätzlich zu belasten. Was uns hier interessiert, ist nicht das persönliche Drama, sondern ein strukturelles Muster, das sich hinter der Tatwaffe verbirgt.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Der Fall Gy passt in eine Reihe, die wir in unserer Rubrik Kriminalität und Jagd seit Jahren dokumentieren: Menschen mit legalem Zugang zu Jagdwaffen richten diese Waffen und ihre Vertrautheit mit tödlicher Gewalt gegen die eigene Familie, oft in einer Trennungssituation und häufig mit anschliessendem Suizid.

Die Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind zahlreich. In der Schweiz erschoss im Juli 2026 ein 59-jähriger Tessiner Hobby-Jäger im Bleniotal seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus. Bereits 2019 tötete im jurassischen Courfaivre ein 47-jähriger Hobby-Jäger, im kantonalen Jagdverband als Jagdlehrer verankert, seine Ehefrau, wenige Tage nachdem sie Anzeige erstattet hatte. In Deutschland erschoss im Februar 2026 in Strullendorf bei Bamberg ein 52-jähriger Hobby-Jäger mutmasslich seine Frau und seine beiden Kinder und beging danach Suizid. In Schweden verübte im Februar 2025 ein Mann mit einer Bewilligung für vier Jagdwaffen in Örebro den schwersten Amoklauf der Landesgeschichte mit zehn Toten. Solche Fälle tauchen in keiner Jagdunfall-Statistik auf, weil sie als Straftaten geführt werden, nicht als Jagdunfälle.

Was die Forschung zeigt

Dass das Jagdgewehr in diesen Taten so oft die Waffe ist, hat einen nüchternen Grund: Verfügbarkeit. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus. Unter den mit Schusswaffen verübten Femiziden wurden rund 71 Prozent mit Jagdgewehren begangen. Jagdwaffen sind, so die Forschenden, «Gelegenheitswaffen», die im Haushalt griffbereit stehen. Der Psychiater Jean-Louis Terra hielt fest, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünffach höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bezeichnete.

Hinzu kommt die Persönlichkeitsforschung. Die Dissertation von Ursula Grohs, bislang die einzige systematische Untersuchung im deutschsprachigen Raum, kam zum Ergebnis, dass Hobby-Jäger sich selbst signifikant aggressiver einschätzen als Nichtjäger und Konflikte häufiger über Dominanz und Kontrolle lösen. Internationale Studien zu den «Dark Triad»-Merkmalen weisen in dieselbe Richtung: Die Bereitschaft, Tiere ohne Notwendigkeit zu töten, korreliert mit Persönlichkeitsmustern, die in anderen Kontexten als Risikofaktoren gelten.

Der blinde Fleck bleibt

Der Fall Gy fällt in eine Woche, in der die Schweiz nach dem Amoklauf von Aarau über Risikogruppen und Eignungsnachweise beim privaten Waffenbesitz debattiert. Wie wir im Beitrag zu Aarau ausgeführt haben, bleibt dabei ausgerechnet der fortdauernde private Zugang zu Jagdwaffen unerwähnt. Gy zeigt am gleichen Tag, wie wenig dieser blinde Fleck an Ländergrenzen haltmacht. Eine Waffenrechtsdebatte, die Sturmgewehre überprüft, den regelmässigen privaten Zugang zu Jagdwaffen aber ausspart, bleibt unvollständig.

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Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zur Wolfsregulierung frei

Der Staatsrat gibt zwei weitere Rudel zur vorsorglichen Entnahme frei und zieht dafür Hobby-Jäger bei.

Der Tessiner Staatsrat hat am 3. September 2026 die Teilregulierung der beiden Wolfsrudel Molare und Lepontino angeordnet.

Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen befürwortenden Vorbescheid abgegeben hat, dürfen in beiden Rudeln bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere getötet werden. Für die Ausführung zieht der Kanton neben der kantonalen Wildhut ausdrücklich ausgebildete Hobby-Jäger bei.

Ein Abschuss auf Vorrat

Damit setzt das Tessin die sogenannte proaktive Regulierung fort. Grundlage ist die revidierte eidgenössische Jagdverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist. Sie erlaubt den Kantonen, geschützte Wolfsrudel vorsorglich zu dezimieren, ohne dass zuvor ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Auslöser ist allein der dokumentierte Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen in einem Rudel. Sobald dieser Nachweis vorliegt, kann bis zu zwei Drittel des Nachwuchses entnommen werden, unabhängig davon, ob genau dieses Rudel überhaupt Schäden verursacht hat.

Für die beiden nun freigegebenen Rudel bedeutet das: Weder für Molare noch für Lepontino führt der Kanton einen konkreten, dem Rudel zugeordneten Riss als Begründung an. Das Rudel Lepontino, das die orografisch rechte Talseite der Leventina und das obere Lavizzaratal besiedelt, stand bereits in der Vorperiode auf der Abschussliste, damals ausgelöst allein durch fünf fotografisch bestätigte Welpen. Das Rudel Molare, entlang des Alpenkamms zwischen dem Bleniotal und der unteren Leventina, wurde überhaupt erst im Sommer 2026 als eigenständiges Rudel bestätigt.

Die offizielle Begründung des Kantons bewegt sich denn auch auf einer allgemeinen Ebene: Man wolle die «dem Wolf zugeschriebenen Nutztierrisse der letzten zwölf Monate» reduzieren. Das ist eine kantonsweite, keine rudelspezifische Rechtfertigung. Getötet werden geschützte Beutegreifer und ihre diesjährigen Jungtiere, nicht weil sie nachweislich Schaden angerichtet haben, sondern weil das Rudel überhaupt existiert.

Teil eines schweizweiten Musters

Dass die Tötung geschützter Beutegreifer faktisch an die Hobby-Jagd delegiert wird, ist kein Tessiner Einzelfall. Auch der Kanton Graubünden hat für die Saison 2026/27 vom Bund die Bewilligung für die proaktiven Regulierung von gleich zwölf Rudeln erhalten. Wie die IG Wild beim Wild bereits in ihrer Walliser Wolfsbilanz dokumentiert hat, verdeckt der technokratische Begriff der «Regulierung» dabei, worum es faktisch geht: die planmässige Tötung von Jungtieren und die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen. Die vorsorgliche Entnahme von Jungwölfen ist damit definitiv zur schweizweiten Routine geworden.

Besonders zynisch wirkt die Regelung, wenn man sich vergegenwärtigt, wen sie trifft. Zur Entnahme freigegeben sind zwei Jungtiere im Rudel Molare und drei im Rudel Lepontino, allesamt Welpen des Jahrgangs 2026, also im Frühjahr geborene Tiere. Die kantonalen Abschussverfügungen benennen ausdrücklich die «giovani lupi» als Ziel und warnen die Schützen sogar davor, bei annähernd gleich grossen Tieren zu schiessen, um nicht versehentlich ein adultes Tier zu treffen. Der Kanton bestimmt die Welpen damit gezielt zur Tötung.

Selbst wenn man der offiziellen Schadensargumentation folgen wollte: Die Verfügung richtet sich nicht gegen individuell auffällige oder als Verursacher von Nutztierrissen identifizierte Wölfe. Getötet werden nicht nachweislich verantwortliche Einzeltiere, sondern gerade jene Rudelmitglieder, deren individuelle Beteiligung an einem Schaden weder festgestellt noch belegt wird. Zudem können diese Jungwölfe in ihren wenigen Lebensmonaten ohnehin gar keine Nutztierrisse verursacht haben. Es ist die Bestrafung des Nachwuchses für die blosse Tatsache, dass das Rudel sich fortgepflanzt hat.

Nach Aarau: Der blinde Fleck der Waffendebatte heisst Hobby-Jagd

Nach dem Amoklauf von Aarau diskutiert die Schweiz über Risikogruppen und Eignungsnachweise. Der fortdauernde private Zugang zu Jagdwaffen bleibt dabei unerwähnt, obwohl sich quer durch Europa gleichartige Fälle häufen.

Am Rande einer Rave-Party in Aarau wurde Ende August die 22-jährige Maria S. erschossen.

Unter dringendem Tatverdacht nahm die Polizei einen 43-jährigen Schweizer fest, der laut Polizeiangaben rund 40 Schüsse abgegeben haben soll. Gemäss SRF soll es sich bei der mutmasslichen Tatwaffe um eine halbautomatische Kalaschnikow AK-74 handeln, die der Mann vor rund zwanzig Jahren zusammen mit weiteren Waffen legal im Kanton Jura erworben haben soll, zu einer Zeit, als das noch erlaubt war. Für damals rechtmässig erworbene halbautomatische Waffen gilt heute grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Der Fall hat eine Debatte über das Schweizer Waffenrecht ausgelöst.

In dieser Debatte fällt ein Argument auf, das über den Einzelfall hinausweist. Der parteilose Ständerat Daniel Jositsch brachte es gegenüber SRF auf den Punkt: Je schwieriger es für Menschen mit erhöhtem Risiko sei, an eine Waffe zu gelangen, desto kleiner sei die Wahrscheinlichkeit für Taten. Jositsch könne sich vorstellen, Besitzer altrechtlicher Waffen nachträglich zu einem Nachweis als Sportschütze oder Sammler zu verpflichten. SP-Ständerätin Franziska Roth geht weiter und erwägt, halbautomatische Waffen künftig ausnahmslos zu verbieten und bereits gekaufte einzuziehen.

Die Stossrichtung ist klar: Wer über erhöhtes Risiko verfügt, soll seinen fortdauernden Waffenbesitz künftig rechtfertigen müssen. In dieser Debatte bleibt allerdings ein ganzer Bereich privaten Waffenzugangs unerwähnt.

Der Zugang zu Jagdwaffen fehlt in der Debatte

Im Jagdjahr 2025 übten in der Schweiz 29’328 Personen die Jagd aus. Die Eidgenössische Jagdstatistik weist für dieses Jahr 74’914 erlegte Wildhuftiere sowie 23’152 erlegte Beutegreifer wie Füchse und Marder aus. Diese beiden vielzitierten Zahlen erfassen jedoch nur einen Ausschnitt: Nicht enthalten sind Federwild, Feldhasen und weiteres Kleinwild. Rechnet man diese Arten hinzu, werden in der Schweiz jährlich über 120’000 Wildtiere meist grundlos durch die Hobby-Jagd getötet. Die Jagdausübung bedeutet damit für eine grosse, institutionell organisierte Gruppe regelmässigen Zugang zu Schusswaffen. Jagdwaffen sind dafür bestimmt, Wildtiere zu töten. Gerade deshalb verlangt ihr privater Besitz und Einsatz aus Sicht des Tierschutzes und der öffentlichen Sicherheit besondere Sorgfalt und Kontrolle.

Anders als bei den nun diskutierten altrechtlichen halbautomatischen Waffen wird der fortdauernde Waffenzugang von Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhabern öffentlich kaum unter dem Gesichtspunkt von Eignung, gesundheitlicher Veränderung und Gefährdung überprüft. Zugleich fehlt eine schweizweit systematische Statistik dazu, ob und wie häufig Personen mit Jagdpatent bei Gewaltdelikten Waffen einsetzen. Wie wir bereits aufgearbeitet haben, weiss in der Schweiz niemand, wie viele solcher Taten von Personen mit Jagdpatent begangen werden, weil die Erhebung schlicht fehlt. Diese Datenlücke verhindert eine seriöse Risikobewertung.

Kein nationales Problem: eine Serie, die sich über Ländergrenzen zieht

Wer meint, es handle sich um ein Schweizer Sonderproblem, verkennt die Faktenlage. In unserer Rubrik Kriminalität und Jagd dokumentieren wir seit Jahren gleichartige Fälle, in denen Hobby-Jäger ihren legalen Zugang zu Jagdwaffen und ihre Vertrautheit mit tödlicher Gewalt gegen Menschen richteten, in der Schweiz wie im Ausland.

In der Schweiz erschoss im Juli 2026 ein 59-jähriger Tessiner Hobby-Jäger im Bleniotal seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Beim tödlichen Schuss hörte niemand einen Knall, weshalb die Tessiner Polizei laut RSI von einer Schalldämpfer-Nutzung ausgeht. Bereits 2019 tötete in Courfaivre im Kanton Jura ein 47-jähriger Hobby-Jäger, im kantonalen Jagdverband als Jagdlehrer und Präsident der Trophäenbewertung verankert, seine Ehefrau. Wenige Tage zuvor hatte sie Anzeige erstattet, sie sei unter Waffenbedrohung festgehalten und vergewaltigt worden; es galt ein Näherungsverbot, mehrere Schusswaffen waren sichergestellt. Ein Anwalt der Familie warf der Justiz später vor, dem Mann seien zwar die Handfeuerwaffen abgenommen worden, die Kontrolle aber unvollständig geblieben.

Im Ausland reihen sich die Fälle: In Deutschland erschoss im Februar 2026 in Strullendorf bei Bamberg ein 52-jähriger Hobby-Jäger mutmasslich seine Frau und seine beiden Kinder und beging danach Suizid; wenige Monate zuvor, im November 2025, tötete ein 63-jähriger Hobby-Jäger im Raum Reutlingen fünf Angehörige. In Schweden verübte im Februar 2025 ein 35-jähriger Mann mit einer Bewilligung für vier Jagdwaffen in Örebro den schwersten Amoklauf der Landesgeschichte mit zehn Toten. Diese Fälle tauchen in keiner Jagdunfall-Statistik auf, weil sie als Straftaten geführt werden, nicht als Jagdunfälle.

Was die Forschung zeigt

Der Zusammenhang ist nicht bloss anekdotisch. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus: Unter den mit Schusswaffen verübten Femiziden wurden rund 71 Prozent mit Jagdgewehren begangen. Der Grund liege in der Verfügbarkeit, Jagdwaffen sind «Gelegenheitswaffen», die im Haushalt griffbereit stehen. Der Psychiater Jean-Louis Terra hielt fest, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünffach höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bezeichnete.

Hinzu kommt die Persönlichkeitsforschung. Die Dissertation von Ursula Grohs, die bislang einzige systematische Untersuchung im deutschsprachigen Raum, kam zum Ergebnis, dass Hobby-Jäger sich selbst signifikant aggressiver einschätzen als Nichtjäger und Konflikte häufiger über Dominanz und Kontrolle lösen. Internationale Studien zu den «Dark Triad»-Persönlichkeitsmerkmalen (Kavanagh et al., ausgewertet von Beattie 2019) verweisen in dieselbe Richtung: Die Bereitschaft, Tiere ohne Notwendigkeit zu töten, korreliert mit Persönlichkeitsmustern, die in anderen Kontexten als Risikofaktoren gelten. Bezeichnend ist, dass es zu diesen Befunden im deutschsprachigen Raum, wo über eine halbe Million Menschen legal Jagdwaffen führen, bis heute kaum unabhängige Folgeforschung gibt.

Genau hier liegt der sicherheitspolitische Punkt: Wer über längere Zeit Zugang zu tödlichen Waffen hat, sollte bei konkreten Risiken wirksam und fortlaufend überprüft werden können, unabhängig davon, ob die Waffe ein altrechtliches Sturmgewehr ist oder ein Jagdgewehr. Dass es zur Häufigkeit solcher Taten keine schweizweite Datengrundlage gibt, ist kein Argument gegen die Prüfung, sondern eines dafür.

Alter und Eignung

Mit zunehmendem Alter können Sehfähigkeit, Reaktionszeit und kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein. Bei einer Tätigkeit, die den Umgang mit Schusswaffen im Gelände einschliesst, spricht das für regelmässige, risikoorientierte Eignungsüberprüfungen. Ob zusätzlich eine feste Altersobergrenze sinnvoll und verhältnismässig ist, muss anhand von Unfall- und Gesundheitsdaten geprüft werden. Auch dafür braucht es zuerst eine belastbare Erhebung, die heute fehlt.

Was daraus folgt

Wenn die Politik nach Aarau ernsthaft über Risiko, Eignung und fortlaufende Kontrolle beim privaten Waffenbesitz diskutiert, darf sie den Zugang zu Jagdwaffen nicht ausblenden. Die IG Wild beim Wild fordert regelmässige medizinisch-psychologische Eignungsprüfungen für Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhaber nach niederländischem Vorbild sowie eine wissenschaftlich begründete Regelung für das höhere Lebensalter. Eine Waffenrechtsdebatte, die altrechtliche Sturmgewehre überprüft, den regelmässigen privaten Zugang zu Jagdwaffen aber ausspart, bleibt unvollständig.

Wieder tödlicher Jagdunfall: Hobby-Jäger auf Hochsitz erschossen

Ein 58-jähriger Jagdpächter traf gegen 00.25 Uhr einen 50-jährigen Kollegen auf dem Hochsitz. Beide erfahren, eine Wärmebildkamera vor Ort, und trotzdem ein Toter: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Im Westerwald ist ein Hobby-Jäger bei einer nächtlichen Jagd ums Leben gekommen.

In der Nacht auf den 30. August, gegen 00.25 Uhr, gab ein 58-jähriger Jagdpächter in einem Maisfeld bei Dürrholz im Landkreis Neuwied einen Schuss ab. Getroffen wurde ein 50-jähriger Kollege, der auf einem rund drei Meter hohen Hochsitz sass. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte den Vorfall und ermittelt gegen den Schützen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

Beide Männer gelten als erfahrene Hobby-Jäger. Nach bisherigem Kenntnisstand befand sich eine Wärmebildkamera am Ort des Geschehens. Ob das Gerät im Moment der Schussabgabe genutzt wurde, ist offen und Teil der Ermittlungen. Der nächtliche Einsatz im Maisfeld deutet auf eine Jagd auf Schwarzwild hin, wie sie in der warmen Jahreszeit vielerorts stattfindet.

Das «Sicherheits»-Versprechen der Technik

Genau hier liegt das Problem, das die Hobby-Jagd nicht wegargumentieren kann. Wärmebildtechnik wird der Öffentlichkeit als Garant für die «sichere Ansprache» verkauft, als Instrument, das Verwechslungen ausschliesst und Unfälle verhindert. Die Realität sieht anders aus. Wie unser Dossier zur Nachtjagd und Hightech-Jagd zeigt, verlagert diese Technik das Töten in die Dunkelheit und entzieht es jeder Kontrolle in Echtzeit. Wildhüter sind dünn gesät, die Reviere gross, und die Nacht schützt vor allem die Schützen. In dieser Nacht hat die Hightech einen Menschen nicht geschützt.

Bemerkenswert ist die Konstellation. Das Opfer wurde nicht als vermeintliches Wildschwein im Feld verwechselt, sondern auf einem erhöhten Hochsitz getroffen, an einem festen und bekannten Standort. Zwei erfahrene Hobby-Jäger, moderne Ausrüstung, ein toter Mensch: Das gängige Argument, Übung und Technik würden solche Fälle verhindern, hält der Wirklichkeit nicht stand.

Kein Einzelfall

Der Fall reiht sich in eine lange Kette ein. In Deutschland häufen sich Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen. Erst im August 2025 erschoss ein polnischer Hobby-Jäger seinen Nachbarn, den er nachts im Maisfeld für ein Wildschwein hielt. Im Januar 2026 traf ein junger Hobby-Jäger in Ostwestfalen einen Kollegen auf dem benachbarten Hochsitz tödlich. Auch in der Schweiz enden Hobby-Jagden immer wieder mit Toten und Schwerverletzten. Getroffen werden längst nicht nur Hobby-Jäger, sondern auch Treiber, Angehörige, Spaziergängerinnen, Radfahrer und Kinder.

Jeder dieser Vorfälle wird für sich als «tragischer Einzelfall» eingeordnet. In der Summe ergibt sich ein anderes Bild: Die Hobby-Jagd ist eine Freizeitbeschäftigung mit Schusswaffen im öffentlichen Raum, und sie fordert regelmässig Menschenleben. Wildtiere sind keine Zielscheiben. Und die Sicherheit von Mensch und Tier lässt sich am zuverlässigsten dadurch gewährleisten, dass gar nicht erst geschossen wird.