Lettland erhöht Wolfsquote auf 400 trotz Prüfbericht
Der eigene Rechnungshof stuft die Bestandsdaten der Forstbehörde als nicht überprüfbar ein, die Abschusszahl steigt trotzdem.
Lettland hat das zulässige Abschussvolumen für Wölfe zur Saison 2026/2027 von 370 auf 400 Tiere angehoben, die Jagdzeit läuft seit dem 15. Juli 2026.
Der lettische Rechnungshof hatte die Bestandsbewertung der zuständigen Forstbehörde bereits als nicht nachvollziehbar und nicht überprüfbar bezeichnet.
Was für die neue Saison feststeht
Der Staatliche Forstdienst hat das Volumen auf zwei Bewirtschaftungseinheiten aufgeteilt. In Einheit A, die den grössten Teil des Staatsgebiets abdeckt und in der Wölfe dauerhaft vorkommen, sind 330 Tiere freigegeben, die Jagdzeit läuft dort bis zum Erreichen des Kontingents, längstens bis zum 31. März. In Einheit B mit nur sporadischem Vorkommen gelten 70 Tiere und eine Frist bis zum 31. Dezember.
Entscheidend ist eine Zusatzklausel, die in der öffentlichen Wahrnehmung untergeht: Nach Ausschöpfung des Kontingents kann die Behörde weitere zehn Wölfe zum Abschuss freigeben. Die tatsächliche Obergrenze liegt damit bei 410 Tieren.
Der Forstdienst beziffert den Bestand auf rund 1’400 Wölfe. Bei 400 freigegebenen Tieren entspricht das einer Entnahmequote von 28 Prozent des Gesamtbestands, bei Ausschöpfung der Zusatzfreigabe knapp 30 Prozent.
Die Bilanz der abgelaufenen Saison
In den drei baltischen Staaten wurden in der Saison 2025/2026 zusammen über 800 Wölfe getötet. Lettland schöpfte sein Kontingent von 370 Tieren im Januar 2026 vollständig aus. In Litauen lag das Limit bei 307 Tieren, erlegt wurden bis zum Saisonende am 31. März 2026 insgesamt 275 Wölfe. In Estland wurden 151 von 163 bewilligten Tieren getötet, dazu kamen 16 Wölfe auf Sonderbewilligungen der Umweltbehörde.
Der estnische Verlauf verdient eine eigene Betrachtung. Das Ausgangskontingent lag im November 2025 bei 84 Tieren, wobei bereits vor Saisonbeginn zwölf Wölfe auf Sonderbewilligung getötet worden waren. Im Dezember 2025 schlug die Umweltagentur eine Erhöhung um 28 Tiere in fünf Bewirtschaftungsgebieten vor, begründet mit neuen Rudeldaten aus den ersten Winterjagden. Am Ende standen 163 bewilligte Tiere plus 16 Sonderbewilligungen. Eine Quote, die im Saisonverlauf nahezu verdoppelt wird, folgt nicht der Bestandsbiologie, sondern der Nachfrage.
Wenn die eigene Prüfbehörde widerspricht
Der lettische Rechnungshof legte 2020 einen Prüfbericht zur Frage vor, ob die staatliche Wildtierbewirtschaftung nachhaltig ist. Sein Gesamturteil: Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung existiert nicht.
Zur Bestandsbewertung bei Beutegreifern hält der Bericht fest, dass die Methodik vor rund zwanzig Jahren entwickelt wurde, als die Forstverwaltung anders organisiert war und Forstpersonal deutlich kleinere Flächen täglich begehen konnte. Bei Stichprobenkontrollen in den Forstbezirken stuften die Prüferinnen und Prüfer Verlässlichkeit und Verwendbarkeit der Daten als fragwürdig ein: Die Bewertung baue auf Vorjahreszahlen auf, die Änderungen daran seien nicht nachvollziehbar und einer Überprüfung nicht zugänglich. Je länger dieses Verfahren fortgeschrieben werde, desto wahrscheinlicher weiche die ermittelte Bestandsgrösse von der tatsächlichen Lage ab. Weder der Zustand beim EU-Beitritt noch ein signifikanter Bestandsanstieg lasse sich damit belegen.
Der Bericht dokumentiert zudem, wie weit die Schätzungen auseinanderliegen. Beim Luchs bezifferte der Forstdienst den Bestand nach der Saison 2018 dreimal so hoch wie der beigezogene Fachexperte und achtmal so hoch wie das spezielle Monitoring des Forschungsinstituts Silava. Für den Wolf beschreibt der Rechnungshof eine vergleichbare Konstellation. Berechnungen der Wissenschaft bestätigten den vom Forstdienst angenommenen deutlichen Bestandsanstieg der letzten fünfzehn Jahre nicht.
Besonders bemerkenswert ist ein Verfahrensbefund: Die Arbeitsgruppe zur Festlegung der Abschussquoten hat nach Einschätzung der Prüfbehörde nur formale Bedeutung, und das gilt ausdrücklich auch für die Naturschutzagentur, die eigentlich für den Schutz besonders geschützter Arten zuständig ist. Zusätzlich stellte der Rechnungshof fest, dass das nationale Meldesystem keine verlässlichen Daten über die tatsächlich getöteten Tiere liefert.
Wer eine geschützte Art bejagen will, muss einen günstigen Erhaltungszustand nachweisen. Fehlt die Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Zahlen, steht die gesamte Quotenlogik ohne Fundament da.
Der Forstdienst begründet die Erhöhung unter anderem damit, dass die Wolfsjagd der Landbevölkerung ein Gefühl von Sicherheit vermittle und das Zusammenleben mit der Wolfspopulation erleichtere. Ein Sicherheitsgefühl ist kein biologischer Parameter. Die von der Behörde selbst genannten Schadenszahlen weisen zudem in die Gegenrichtung: Bis zum 13. Juli 2026 waren 24 bestätigte Wolfsangriffe mit 67 verletzten Haustieren registriert, im Vorjahreszeitraum waren es 82 Angriffe mit 372 betroffenen Tieren.
Was die Genetik zeigt
Die belastbarsten Befunde liefert das genetische Monitoring des staatlichen Forschungsinstituts Silava. Zwischen Juli 2009 und März 2021 wurden 1’269 in Lettland getötete Wölfe erfolgreich genotypisiert, rund 42 Prozent aller in diesem Zeitraum erlegten Tiere. Daraus liessen sich 223 Verwandtschaftsgruppen rekonstruieren.
Das Ergebnis ist zweigeteilt und wird deshalb regelmässig verkürzt zitiert. Genetische Vielfalt, Heterozygotie und Inzuchtwerte der lettischen Population blieben unauffällig, die Population ist nicht fragmentiert. Die sozialen Befunde fallen dagegen deutlich aus.
In 46,1 Prozent der Verwandtschaftsgruppen liessen sich verwandte Tiere nur während einer einzigen Jagdsaison nachweisen, in weiteren 15,6 Prozent während zweier Saisons. Weniger als ein Drittel der Gruppen bestand vier Jahre oder länger. In 64,6 Prozent der Gruppen ging mindestens ein Elterntier verloren. In 27,1 Prozent der Fälle wurde ein Elterntier getötet, während noch Welpen lebten, in 17,5 Prozent waren diese Welpen zwischen drei und zehn Monate alt, im Mittel 5,6 Monate.
Junge Wölfe sind bis zu einem Alter von neun bis zehn Monaten auf Versorgung und Anleitung durch erwachsene Rudelmitglieder angewiesen. Die Forschungsgruppe empfiehlt deshalb, die Jagd erst zu eröffnen, wenn die Jungtiere mindestens sechs Monate alt sind, was für Lettland eine Verkürzung der Saison auf einen Beginn im Oktober oder November bedeuten würde. Lettland hat mit dem 15. Juli bis 31. März die längste Wolfsjagdzeit der baltischen Staaten.
Dokumentiert sind ausserdem Rudelauflösungen, die Aufgabe angestammter Territorien und die verfrühte Abwanderung von Jungtieren. In neun Familien wurden Jungtiere nach dem Verlust eines Elterntiers 30 bis 230 Kilometer entfernt getötet. Das Narrativ, Abschüsse seien blosse Bestandsregulierung, hält diesem Befund nicht stand: Entnommen wird nicht ein anonymer Überschuss, sondern die reproduktive und soziale Struktur selbst.
Die Grenzbefestigung als Konnektivitätsfrage
Der im Rahmen der Berner Konvention erstellte Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfs in Europa benennt die neu errichteten Sicherheitszäune an den Grenzen zu Belarus und zur Russischen Föderation ausdrücklich als Anlass zur Sorge, weil sie den Grad der Vernetzung verringern. Ohne genaues Monitoring und ohne diese Vernetzung sei eine Herabstufung der Population möglich.
Die Zäune sperren Wölfe nicht ein, aber sie erschweren Austausch und Zuwanderung. Diese Unterscheidung ist zentral, weil die Kompensationsfähigkeit einer bejagten Population wesentlich davon abhängt, ob erwachsene Tiere aus Nachbargebieten nachrücken. Genau darauf verweist auch die Silava-Studie: Ein Teil der lettischen Population ist für seine Stabilität auf Zuwanderung angewiesen, und die Forschungsgruppe nennt Grenzzäune ausdrücklich als Faktor, der bei der Festlegung von Jagdlimiten künftig berücksichtigt werden müsse.
Nach Süden bleibt der Korridor über Polen, wo seit 1998 nicht auf Wölfe geschossen wird. Die polnisch-litauische Grenze misst allerdings nur rund 100 Kilometer.
Estland: Ein Gericht zieht die Linie
Im Juni 2026 erklärte das estnische Staatsgericht die Anordnung der Umweltbehörde für die Saison 2020/2021, die den Abschuss von 140 Wölfen erlaubte, für rechtswidrig. Die Behörde hatte bei der Vorbereitung die Vorgaben der Berner Konvention nicht berücksichtigt, unter der der Wolf damals strenger geschützt war. Geklagt hatte die Organisation Eesti Suurkiskjad.
Der Fall zeigt, dass administrative Gewohnheit und passende Statistik als Begründung für den Abschuss geschützter Arten nicht genügen. Verlangt sind wissenschaftliche Daten, ein tragfähiger Rechtsrahmen und im Zweifelsfall das Vorsorgeprinzip. Damit reiht sich Estland in eine europäische Entwicklung ein, in der Gerichte die Grenzen jagdpolitischer Wunschzahlen markieren, wie zuvor schon in Schweden.
Bezug zur Schweiz
Die baltische Praxis wird von europäischen Hobby-Jagdorganisationen als Vorbild vermarktet. Auch hierzulande liegt die Bestandserhebung bei Beutegreifern weitgehend in den Händen jagdnaher Verwaltungsstellen, und auch hier werden Zahlen für Abschussentscheide herangezogen, deren Zustandekommen von aussen kaum überprüfbar ist. Der lettische Fall zeigt, wohin diese Konstellation führt, wenn sie über zwei Jahrzehnte unkontrolliert bleibt: Nicht die Population wird verwaltet, sondern die Nachfrage nach Abschüssen.
Weiterführend: Der Wolf in Europa: Warum die Hobby-Jagd keine Lösung ist
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