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Tierrechte

Wolfsrisse im Tessin: Nur 6 von 131 Tieren waren geschützt

Die eigene Statistik des Kantons belegt das Ausmass, seine Etiketten widersprechen sich, und das Beschwerdegericht entscheidet bis Ende Jahr über die Akteneinsicht der IG Wild beim Wild.

Redaktion Wild beim Wild · 4. November 2026
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«Kein Zaun, kein Hirt»

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Von 131 nichtmenschlichen Tieren, deren Tod der Kanton Tessin zwischen Januar und Oktober 2026 dem Wolf zuschreibt, waren gerade einmal sechs angemessen geschützt. Das sind keine Zahlen der IG Wild beim Wild, sondern die eigenen Zahlen des Kantons. Die IG Wild beim Wild hat am 2. November 2026 ihre vierzehnte Strafanzeige eingereicht, und das Tessiner Beschwerdegericht kündigt einen Entscheid über die Akteneinsicht bis Ende Jahr an.

Was die Statistik des Kantons zeigt

Das Ufficio della caccia e della pesca veröffentlicht eine monatliche Grafik mit dem Titel «Lupo – Predazioni 2026». Die aktuelle Fassung ist auf den 30. Oktober 2026 nachgeführt. Sie weist für Januar bis Oktober 46 dem Wolf zugeschriebene Risse mit 131 getöteten oder tödlich verletzten Tieren aus.

Aufgeschlüsselt nach Schutzstatus ergibt sich folgendes Bild:

  • 61 Tiere starben in Situationen, in denen der Kanton Schutz als «nicht zumutbar» einstuft.
  • 48 Tiere starben bei ungenügendem Schutz («protezione non adeguata»).
  • 13 Tiere starben bei ungenügendem Schutz «aus höherer Gewalt».
  • 6 Tiere starben trotz angemessenem Schutz.
  • Bei 3 Tieren macht der Kanton keine Angabe.

Nach der eigenen Statistik des Kantons waren somit 122 der 131 gerissenen Tiere ausdrücklich nicht wirksam geschützt, das sind 93 Prozent. Ende Juli lag das Tessin laut der Bilanz der Gruppe Wolf Schweiz mit 69 getöteten Tieren schweizweit an zweiter Stelle hinter dem Wallis mit 130. In Graubünden waren es zum gleichen Zeitpunkt 29, in der Waadt 5. Gesamtschweizerisch, ohne das Tessin, sank die Zahl der gerissenen Nutztiere gegenüber dem Vorjahr von 402 auf 183, vor allem dank verstärktem Herdenschutz, wie wir in unserer Halbzeitbilanz des Alpsommers gezeigt haben. Wo geschützt wird, sinken die Risse. Im Tessin wird kaum geschützt.

Fünf Risse am selben Ort

Wie wenig die behördliche Feststellung «Tiere nicht genügend geschützt» bewirkt, zeigt ein einzelner Ort im Luganese besonders deutlich. An den Koordinaten 720366 / 101097 in Villa Luganese starb am 29. Juli 2026 eine Ziege, drei weitere wurden verletzt. An exakt derselben Stelle waren am 5. Juli zwei Schafe getötet und eine Ziege verletzt worden. Rund 50 Meter daneben, in Cadro, starben am 29. Mai drei Schafe, rund 90 Meter daneben am 13. März sechs Schafe und eine Ziege. Bereits im Dezember 2024 meldete der Kanton im selben Kilometerquadrat drei tote Schafe und eine tote Ziege.

Fünf Risse auf engstem Raum, jedes Mal mit derselben Feststellung. Die IG Wild beim Wild hat diesen Ort am 16. März und am 10. Juli 2026 angezeigt. Drei der Risse ereigneten sich nach der ersten Anzeige, einer sogar nach der zweiten. Weder der Tierhalter noch eine Behörde hat daraus erkennbar Konsequenzen gezogen. Wie das Tessiner Veterinäramt mit solchen Fällen umgeht, haben wir schon früher beschrieben: «Tessiner Veterinäramt schaut weg, Tiere sterben».

«Höhere Gewalt» im Val Bedretto

Am 5. August 2026 starben im Val Bedretto drei Schafe, ein viertes musste eingeschläfert werden. Am 28. August folgte ein weiteres Schaf. Beide Fälle stuft der Kanton auf seiner Fallliste mit derselben Formel ein: «non protetti adeguatamente per cause di forza maggiore», ungenügend geschützt aus höherer Gewalt. Dieselbe Formel tragen auch die Risse vom 8. und 9. September im selben Tal. Sie ist ein Widerspruch in sich, und der Kanton verwendet sie routinemässig.

Höhere Gewalt setzt ein unvorhersehbares Ereignis voraus. Im Val Bedretto dokumentiert der Kanton Wolfsrisse seit 2004. Im unmittelbar angrenzenden Kilometerquadrat wurden im Juli und August 2024 zweimal je elf Schafe getötet, und seit August 2025 gilt das Gebiet als Revier des Rudels «Bedretto». Zugleich stufte der Kanton am 15. und 20. August 2026 zwei Risse im selben Tal als «protetti adeguatamente» ein. Geschützte Herden gibt es dort also. Wenn die eine Herde geschützt wird und die andere nicht, ist das keine höhere Gewalt, sondern eine Unterlassung.

Dieselbe Weide, zwei Etiketten

In Brione Verzasca starben zwischen dem 6. und 11. August 2026 vierzehn Schafe. Am Standort 699904 / 129911 lautete die Einstufung am 9. August «non proteggibili», nicht schützbar. Zwei Tage später, am identischen Standort, hiess es «forza maggiore». Beides kann nicht gleichzeitig stimmen.

Ähnlich in Gordevio im Maggiatal: Im November 2020 meldete der Kanton dort fünf getötete Ziegen mit dem Vermerk «animali non protetti». Seit 2024 gilt dasselbe Gebiet durchwegs als «nicht schützbar», zuletzt am 6. September 2026. Knapp drei Kilometer weiter stufte der Kanton einen Riss im Juli 2025 wiederum als «non protetti adeguatamente» ein. Das Gelände hat sich nicht verändert, wohl aber die Etikette. Wie wenig die Einstufung «nicht schützbar» bedeutet, zeigt die Alpe Bri/Ninagn: Der Kanton hatte sie als nicht zumutbar schützbar eingestuft, der Hirte schützt seine rund 360 Schafe dort trotzdem, mit Herdenschutzhunden, Zäunen und Nachtpferch.

Das Beschwerdegericht entscheidet bis Ende Jahr

Wie die Behörden mit den Anzeigen umgehen, ist Gegenstand des hängigen Verfahrens vor der Corte dei reclami penali in Lugano. Im Juni 2026 hatte die Tessiner Staatsanwaltschaft der IG Wild beim Wild und ihrem Gründer die Parteistellung und damit die Einsicht in die Akten ihrer eigenen Strafanzeigen verweigert. Die IG Wild beim Wild erhob am 18. Juni Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 30. Juni räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass zu den angezeigten Fällen noch nicht einmal Polizeirapporte vorlagen und keine Beschuldigten identifiziert waren, und das mehr als acht Monate nach der ersten Anzeige.

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2026 hat der Präsident der Corte dei reclami penali nun mitgeteilt, dass die Beschwerde bis Ende des laufenden Jahres entschieden wird. Seit Beginn des Verfahrens stellt die IG Wild beim Wild dem Gericht jede neue Strafanzeige in Kopie zu. Die vierzehnte, eingereicht am 2. November 2026, umfasst zehn Fälle zwischen dem 29. Juli und dem 6. September mit 25 getöteten Tieren. Insgesamt umfassen die Anzeigen der IG Wild beim Wild seit Oktober 2025 nach eigener Zählung nun 34 Vorfälle mit mindestens 116 getöteten Tieren.

Kommentar: Nicht schützbar heisst nicht hier

Die Etiketten des Kantons haben einen klaren Zweck. Tiere, die als «nicht schützbar» gelten, zählen für Wolfsabschüsse so, als wären sie geschützt gewesen. Wer seine Tiere an einen Ort bringt, an dem sie nach eigener Darstellung nicht geschützt werden können, erhält damit nicht etwa eine Rüge, sondern liefert die Begründung für den nächsten Abschuss. Im September und Oktober 2026 wurden im Tessin bereits Wölfe aus den Rudeln Molare und Camoghè getötet. Für jeden Abschuss zahlt der Kanton den Hobby-Jägern eine Prämie von 500 Franken. Den aktuellen Stand führt unser Zähler der Wolfsabschüsse.

Würde man es bei Hühnern, Pferden oder Rindern hinnehmen, wenn Halter ihre Tiere unbeaufsichtigt an einem Ort zurücklassen, den sie selbst als nicht schützbar bezeichnen? Bei Schafen und Ziegen wird genau das offenbar akzeptiert. Dabei beginnt die Verantwortung nicht erst beim Zaun, sondern bei der Wahl der Weide. Ein Ort, der nicht schützbar ist, ist kein Ort für ungeschützte Schafe.

Der Kanton protokolliert die Risse und stuft sie als «nicht schützbar» oder «höhere Gewalt» ein, doch Konsequenzen für die Tierhalter sind keine erkennbar. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Juni, mehr als acht Monate nach der ersten Anzeige, noch keine beschuldigte Person identifiziert. Den Preis für ungeschützte Tierhaltung zahlen die Tiere: die Schafe und Ziegen, die ohne Schutz sterben, und die Wölfe, die dafür erschossen werden. Hintergründe zur Rolle des Wolfs bietet unser Dossier Wolf in der Schweiz, weitere Beiträge finden sich in der Rubrik Tierrechte.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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