2. April 2026, 19:57

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Steinbock Schweiz: Geschmuggelt, gerettet, Trophäe

Der Alpensteinbock wurde in der Schweiz bis 1820 vollständig ausgerottet. Sein Überleben verdankt er einer der abenteuerlichsten Artenschutzgeschichten Europas: Ab 1906 schmuggelten Wilderer im Auftrag Schweizer Naturschützer Steinbockkitze aus dem königlichen Jagdgebiet am Gran Paradiso in Italien über die Grenze. Der Bundesrat deckte die illegale Aktion und liess die Zöllner gewähren. 59 geschmuggelte Kitze, aufgezogen im Wildpark Peter und Paul in St. Gallen, bilden den Grundstock aller heute rund 17’000 Steinböcke in der Schweiz und rund 40’000 in den gesamten Alpen (Nationalmuseum, 2022; Schweizerischer Nationalpark, 2020). Diese Erfolgsgeschichte wird seit 1977 durch die Bejagung der Art und seit 2025 durch die Wiedereinführung der Trophäenjagd im Kanton Wallis konterkariert. Für bis zu 25’000 Franken dürfen ausländische Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger wieder auf den «König der Alpen» schiessen. 2024 wurden im Wallis 7’000 Steinböcke gezählt, so viele wie nie zuvor. 624 sind zum Abschuss freigegeben, darunter 34 Böcke über 11 Jahren, jene mit den mächtigsten Hörnern (SRF, 2024; 20 Minuten, 2025). Die IG Wild beim Wild stellt fest: «Trophäenjagd ist feige und ein charakterliches Armutszeugnis» (wildbeimwild.com, 2025).

Steckbrief

Der Alpensteinbock (Capra ibex) ist eine Ziegenart und gehört zur Familie der Hornträger (Bovidae). Er ist das Wappentier des Kantons Graubünden und ein Symbol der Schweizer Alpen. Der Steinbock lebt in Höhen zwischen 1’600 und 3’200 Metern, oberhalb der Waldgrenze, an steilen Felswänden und Graten. Er ist perfekt an das Leben im Hochgebirge angepasst: Seine harten, flexiblen Hufe geben ihm auf steilsten Felsen Halt.

Der Bock erreicht ein Gewicht von 75 bis 120 Kilogramm und eine Schulterhöhe von 85 bis 92 Zentimetern. Die Steingeiss ist deutlich kleiner und leichter (40 bis 55 Kilogramm). Das eindrücklichste Merkmal des Bocks sind die mächtigen, nach hinten gebogenen Hörner, die bis zu einem Meter lang werden und ein Gewicht von bis zu 15 Kilogramm erreichen können. Die Hörner wachsen lebenslang und tragen Jahresringe, anhand derer das Alter bestimmt werden kann. Steingeissen tragen ebenfalls Hörner, die aber deutlich kürzer sind (15 bis 30 Zentimeter).

Biologie und Lebensweise

Der Steinbock ist tagaktiv und lebt in getrennten Geschlechtergruppen: Böcke bilden Junggesellengruppen, Geissen leben mit ihren Kitzen in Mutter-Kind-Rudeln. Nur während der Brunft im Dezember und Januar kommen die Geschlechter zusammen. Alte Böcke mit grossen Hörnern spielen dabei eine zentrale Rolle für die Fortpflanzung und den Zusammenhalt des Rudels. Die Biologin und Grüne Grossrätin Brigitte Wolf (Wallis) betont: «Der Abschuss von alten Böcken ist sehr heikel, weil sie für die Fortpflanzung und den Zusammenhalt des Rudels wichtig sind» (SRF, 2024). Die Tragzeit beträgt rund 170 Tage. Im Juni wird in der Regel ein einzelnes Kitz geboren. Der Steinbock frisst Gräser, Kräuter, Flechten und im Winter auch Zwergsträucher und Rinde. Er ist streng vegetarisch. Seine Lebenserwartung beträgt 15 bis 20 Jahre.

Genetischer Flaschenhals

Alle Steinböcke der Alpen stammen von einer einzigen Restpopulation am Gran Paradiso ab. Der Schweizerische Nationalpark dokumentiert: Die heutigen Tiere haben mehrere genetische Flaschenhälse durchlaufen (Restpopulation, Entnahme durch Wilderer, Aufzucht im Wildpark, Auswilderung in verschiedene Gebiete). Die Folgen dieser hohen Inzuchtrate sind ein geringeres Körpergewicht, eine verminderte Hornlänge und ein erhöhtes Risiko für Parasitenbefall (Schweizerischer Nationalpark, 2020). Die gezielte Trophäenjagd auf die grössten und genetisch wertvollsten Böcke verschärft dieses Problem zusätzlich.

Geschichte: Von der Ausrottung zum Schmuggelkrimi

Die Ausrottung

Der Steinbock diente jahrhundertelang als «wandelnde Apotheke»: Fast jedem Körperteil wurde eine heilende Wirkung zugesprochen. Die Hörner sollten bei Magen- und Darmkrämpfen helfen, die Bezoarkugeln (Magensteine) gegen Vergiftungen wirken, und das sogenannte Herzkreuz (ein verhärteter Knorpel der Herzklappen) sollte seinen Träger unverwundbar machen. Selbst die Steinbocklosung galt als Heilmittel gegen Ischias (Surselva Hausbuch; Nationalmuseum, 2022). Bereits 1550 wurde im Glarnerland der letzte Steinbock erlegt. Obwohl die Drei Bünde 1612 ein Jagdverbot unter Androhung der Todesstrafe verhängten, war der Steinbock 1640 in Graubünden ausgerottet. 1809 beziehungsweise 1820 fiel der letzte Steinbock im Wallis. 1875 wurde der Steinbock auf Bundesebene unter Schutz gestellt, ein halbes Jahrhundert, nachdem er in der Schweiz bereits ausgestorben war.

Der Schmuggelkrimi

Am Gran Paradiso in Norditalien überlebten die letzten 100 bis 200 Alpensteinböcke, geschützt durch König Vittorio Emanuele II., der sich die exklusive Jagd vorbehielt und 50 Wildhüter einstellte. Offizielle Anfragen der Schweiz um Zuchtpaare blieben unbeantwortet. Am 6. Juni 1906 trafen sich der St. Galler Hotelier Robert Mader und der Aostataler Wilderer Joseph Berard in Martigny zu einem streng geheimen Treffen. Berard lieferte die ersten zwei geschmuggelten Steinbockkitze, 800 Franken pro Tier (heute rund 30’000 Franken). Die Kitze wurden im Wildpark Peter und Paul in St. Gallen mit Schoppenflaschen aufgezogen (Beobachter, 2017; Nationalmuseum, 2022). Bis 1933 gelangten 59 geschmuggelte Kitze in die Schweiz. Der Bundesrat finanzierte die Käufe und gab den Zöllnern den Auftrag, die Schmuggler passieren zu lassen (Beobachter, 2017). Ab 1911 wurden die ersten Nachzuchten in der Wildnis freigesetzt. 1920 trafen sieben Steinböcke im Schweizerischen Nationalpark ein, begleitet von einer Blasmusik und einer grossen Menschenmenge (Schweizerischer Nationalpark, 2020).

Die Erfolgsgeschichte

Die Wiederansiedlung wurde zum grössten Artenschutzerfolg der Schweizer Geschichte. Heute leben rund 17’000 Steinböcke in der Schweiz und 40’000 in den gesamten Alpen (Waldwissen.net, Jagdstatistik; Schweizerischer Nationalpark, 2020). Jährlich werden gut 1’000 Steinböcke erlegt (Waldwissen.net, 2023). Der Bestand ist nach der Eidgenössischen Jagdstatistik leicht zunehmend. Im Wallis wurden 2024 erstmals über 7’000 Tiere gezählt (SRF, 2024).

Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität

Die Bejagung: Vom Schutz zurück zur Trophäe

Rechtliche Lage

Der Steinbock ist nach dem Bundesgesetz über die Jagd (JSG) eine geschützte Art. Seit 1977 dürfen einzelne Kantone die Bestände unter strengen Bedingungen regulieren. 1988 erlaubte der Bund die Regulierung schweizweit, mit Bewilligung des BAFU für jeden Abschussplan. Jeder Kanton braucht die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt, bevor er Steinböcke zum Abschuss freigibt. Das BAFU definiert die Menge der Abschüsse und die Zusammensetzung nach Alter und Geschlecht (NZZ, 2017).

Die Walliser «Steinbock-Safari»

Als einziger Kanton erlaubte das Wallis ab 1991 ausländischen und ausserkantonalen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern, den Steinbock gegen Bezahlung zu schiessen. Je länger die Hörner, desto höher der Preis: bis zu 20’500 Franken (Watson, 2025). Private Jagdagenturen wie «K&K Premium Jagd» (Deutschland) vermarkteten das «Erlebnis», teilweise inklusive Helikopterflug über die Alpen (NZZ, 2017). 2016 schoss die US-amerikanische Jagd-Influencerin Olivia Opre einen Walliser Steinbock für ihre Trophäensammlung. Die Fernsehsender SRF Rundschau und RTS deckten die Zustände auf. 70’000 Personen unterschrieben eine Petition für ein Verbot der Steinbock-Safaris. 2021 führte der Kanton Wallis ein Verbot ein (Watson, 2025; SRF, 2024).

Die Wiedereinführung 2025

Per Ende 2024 hob der Kanton Wallis das Verbot wieder auf. Ab 2025 dürfen ausländische und ausserkantonale Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger wieder Steinböcke schiessen. Der Kostenpunkt: 25’000 Franken für Ausländerinnen und Ausländer, rund 12’500 Franken für Schweizerinnen und Schweizer aus anderen Kantonen. 2025 haben sich 16 ausländische und 13 ausserkantonale Personen angemeldet, die Nachfrage übersteigt das Angebot (20 Minuten, 2025). Der Kanton erwartet Einnahmen von 460’000 Franken, davon 60 Prozent von ausländischer Kundschaft (20 Minuten, 2025). Der Kanton betont, die «Fehlfunktionen» der Vergangenheit seien behoben: keine Jagdagenturen mehr, Preis nach Alter statt Hornlänge, Begleitung durch Wildhüter. Watson bemerkt dazu: «Trotzdem gleicht das Ganze einer Trophäenjagd: Nicht-Walliser dürfen lediglich männliche Tiere über elf Jahre schiessen, also jene mit den mächtigsten Hörnern» (Watson, 2025).

Was andere Kantone anders machen

Im Kanton Bern darf ein Hobby-Jäger oder eine Hobby-Jägerin nur einmal im Leben einen Steinbock und eine Steingeiss schiessen. Der Abschuss kostet mit Grundgebühr höchstens 850 Franken. Ausländische Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind nicht zugelassen (NZZ, 2017). JagdSchweiz, der Dachverband der Hobby-Jägerschaft, beobachtet die Vergabe von Patenten an ausländische Kundschaft im Wallis mit «gemischten Gefühlen» und hält den Jagdtourismus für eine «verfehlte Strategie» (NZZ, 2017).

Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger

Das Problem der Trophäenjagd: Warum alte Böcke nicht geschossen werden dürfen

Genetische Erosion

Die Trophäenjagd zielt systematisch auf die grössten, ältesten und genetisch wertvollsten Böcke. Diese Tiere tragen die besten Gene für Grösse, Überlebensfähigkeit und Fortpflanzungserfolg. Der Schweizerische Nationalpark warnt bereits vor den Folgen der genetischen Flaschenhälse: geringeres Körpergewicht, verminderte Hornlänge, erhöhtes Risiko für Parasitenbefall (Schweizerischer Nationalpark, 2020). Die selektive Entnahme der besten Böcke durch Trophäenjägerinnen und Trophäenjäger verstärkt genau diese negativen Tendenzen.

Sozialstruktur der Rudel

Alte Böcke spielen eine zentrale Rolle für die Sozialstruktur und Fortpflanzung der Steinbockrudel. Die Biologin Brigitte Wolf (Grüne Wallis) betont, dass ihr Abschuss die Rudeldynamik stört (SRF, 2024). Wenn die erfahrensten Böcke fehlen, sinkt der Fortpflanzungserfolg und die soziale Stabilität der Gruppe. Die IG Wild beim Wild dokumentiert: «Wie Forschende inzwischen herausgefunden haben, sind alte Böcke mit grossen Hörnern für den Fortbestand und die Gesundheit der Population zentral» (wildbeimwild.com, 2025).

Ethik: Töten als Luxusvergnügen

Die Trophäenjagd auf den Steinbock ist keine Wildtierbewirtschaftung, sondern ein Luxusvergnügen für zahlungskräftige Kundschaft. Der Steinbock hat «keinen Jagddruck und wenig Fluchtinstinkt, man kann sie relativ einfach erlegen», räumt der ehemalige Jagdtour-Anbieter Eric von Schulthess ein (Blick, 2025). Die Tötung eines zutraulichen, wenig scheuen Tieres für 25’000 Franken hat mit Jagd im traditionellen Sinn nichts zu tun. Es ist eine Dienstleistung des Kantons Wallis an eine internationale Trophäensammlerszene.

Ökologische Bedeutung

Hochgebirgsökosystem

Der Steinbock ist eine Schlüsselart der alpinen Ökosysteme. Durch seine Weidetätigkeit hält er Almweiden offen, fördert die Pflanzenvielfalt und verhindert die Verbuschung steiler Grasflächen oberhalb der Waldgrenze. Sein Kot düngt nährstoffarme Hochgebirgsböden und dient Insekten als Nahrungsgrundlage.

Nahrungskette

Der Steinbock ist Beute von Steinadlern (Kitze und Jungsteinböcke) und Wölfen. Die Rückkehr des Wolfs in die Schweizer Alpen stellt eine natürliche Regulierung der Steinbockbestände dar, die ohne menschliche Intervention funktioniert und die genetische Fitness der Population durch die Selektion schwacher und kranker Tiere stärkt, im Gegensatz zur Trophäenjagd, die die stärksten Tiere entfernt.

Indikatorart und Symboltier

Der Steinbock ist ein Indikator für intakte alpine Lebensräume und das Wappentier des Kantons Graubünden. Er ist das meistfotografierte Wildtier der Schweizer Alpen und ein Tourismusmagnet, dessen lebender Wert den Erlös aus seinem Abschuss um ein Vielfaches übersteigt.

Was sich ändern müsste

  • Sofortiges Verbot der Trophäenjagd für ausländische und ausserkantonale Kundschaft im Wallis: Die Vermarktung eines geschützten Wildtiers an zahlungskräftige Trophäensammlerinnen und -sammler ist ethisch nicht vertretbar, wildbiologisch schädlich und beschädigt das Ansehen der Schweiz. Die 70’000 Unterschriften der Petition von 2019 haben den Volkswillen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
  • Verbot des selektiven Abschusses alter Böcke: Wenn eine Regulierung der Steinbockbestände notwendig ist, darf sie nicht auf die genetisch wertvollsten Tiere zielen. Die Entnahme alter Böcke mit grossen Hörnern ist wildbiologisch kontraproduktiv und dient ausschliesslich der Trophäenproduktion.
  • Professionelles Wildtiermanagement statt Hobby-Jagd: Die Regulierung von Steinbockbeständen sollte dort, wo sie nachweislich notwendig ist, ausschliesslich durch professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter erfolgen, nicht durch Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die für das «Erlebnis» bezahlen. Das Genfer Modell, in dem die Wildtierbewirtschaftung seit 1974 durch professionelle Wildhüter erfolgt, zeigt, dass dies funktioniert.
  • Natürliche Regulierung durch Beutegreifer fördern: Die Rückkehr des Wolfs bietet die Chance einer natürlichen Regulierung der Steinbockbestände, die die genetische Fitness der Population stärkt, statt sie zu schwächen. Die Koexistenz von Steinbock und Wolf ist die wildbiologisch sinnvollste Lösung.
  • Genetisches Monitoring und Austausch: Die geringe genetische Vielfalt der Schweizer Steinböcke muss durch ein nationales Monitoring überwacht und durch gezielten Austausch zwischen Kolonien sowie, wenn möglich, durch Importe aus der Ursprungspopulation am Gran Paradiso verbessert werden.

Argumentarium

«Es gibt zu viele Steinböcke, sie müssen reguliert werden.» Die Notwendigkeit einer Regulierung wird oft pauschal behauptet, aber selten differenziert belegt. 7’000 Steinböcke im Wallis klingen nach viel, doch es sind weniger Tiere als im 19. Jahrhundert vor der Ausrottung. Die Tragfähigkeit der Lebensräume wird durch natürliche Mechanismen (Nahrungsverfügbarkeit, Winter, Krankheiten, Beutegreifer) reguliert. Wenn eine Entnahme notwendig ist, muss sie durch professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter nach wildbiologischen Kriterien erfolgen, nicht durch zahlende Trophäenkundschaft, die gezielt auf die grössten Böcke schiesst.

«Es macht keinen Unterschied, wer den Abschuss tätigt, ob Walliser oder Ausländer.» Wenn es keinen Unterschied macht, warum kostet der Abschuss für Ausländerinnen und Ausländer dann 25’000 Franken und für Walliser ein Bruchteil davon? Der Preisunterschied zeigt, dass es nicht um Regulierung geht, sondern um Einnahmen. Die Nachfrage übersteigt das Angebot, und das Los entscheidet, wer einen alten Bock schiessen darf. Das ist keine Bestandsregulierung, das ist ein Geschäftsmodell.

«Die Regeln wurden verschärft, es gibt keine Safari mehr.» Die kosmetischen Änderungen (Preis nach Alter statt Hornlänge, keine Agenturen mehr) ändern nichts am Kern: Nicht-Walliserinnen und -Walliser dürfen nur männliche Tiere über 11 Jahre schiessen, also genau jene Tiere, die die grössten Hörner tragen. Wer 25’000 Franken für einen Steinbock bezahlt, will eine Trophäe. Das ist keine Regulation, das ist Trophäenjagd in neuem Kleid.

«Der Steinbock ist nicht gefährdet, deshalb kann er bejagt werden.» Der Steinbock ist nicht gefährdet, weil er seit 1875 unter Schutz steht und weil Wilderer ihn illegal aus Italien geschmuggelt haben. Diese Erfolgsgeschichte als Argument für die Wiederaufnahme der Trophäenjagd zu verwenden, ist dieselbe perverse Logik wie beim Biber: Man schützt eine Art, bis sie sich erholt, und degradiert sie dann zum Trophäenobjekt.

«Die Trophäenjagd bringt dem Kanton wichtige Einnahmen.» 460’000 Franken Einnahmen stehen einem Reputationsschaden gegenüber, der sich nicht in Franken messen lässt. Der Steinbock ist das Wappentier Graubündens und ein Symbol der Schweizer Alpen. Ihn für 25’000 Franken an wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer zum Abschuss zu verkaufen, beschädigt das Image der Schweiz als Naturschutzland und untergräbt die moralische Autorität, mit der die Schweiz in internationalen Artenschutzverhandlungen auftritt. Ein lebender Steinbock als Tourismusmagnet ist langfristig mehr wert als ein toter Steinbock als Wandtrophäe.

Quicklinks

Beiträge auf Wild beim Wild:

Verwandte Dossiers

Quellenangaben

  • Eidgenössische Jagdstatistik, BAFU/Wildtier Schweiz: http://www.jagdstatistik.ch (Bestand über 19’000, jährlich gut 1’000 Abschüsse)
  • Schweizerischer Nationalpark (2020): Wie der Steinbock zurück in den Nationalpark fand, 100 Jahre Wiederansiedlung (nationalpark.ch)
  • Nationalmuseum Schweiz (2022): Wildtierschmuggel, Steinböcke in der Kiste (blog.nationalmuseum.ch)
  • SAC (2011): 100 Jahre Steinbock in den Schweizer Alpen, Eine erfolgreiche Wiederansiedlung (sac-cas.ch)
  • Beobachter (2017): Geraubt und gerettet (beobachter.ch)
  • Watson (2025): Steinbock-Safari Wallis ab 2025 wieder erlaubt: Was das bedeutet (watson.ch, 31.3.2025)
  • SRF (2024): Umstrittene Trophäenjagd: Ausländer dürfen im Wallis wieder Steinböcke jagen (srf.ch, 12.12.2024)
  • 20 Minuten (2025): Wallis: Ausländer dürfen für 25’000 Fr. einen Steinbock schiessen (20min.ch, 3.7.2025)
  • Blick (2025): 25’000 Franken für einen Bock: So läuft die Jagd im Wallis (blick.ch)
  • SWI swissinfo.ch (2024): Ausländer dürfen im Wallis wieder Steinböcke jagen (swissinfo.ch, 17.12.2024)
  • SRF (2021): Walliser Jagdchef mit brisanter Aussage zur Steinbock-Jagd (srf.ch, 25.10.2021)
  • NZZ (2017): Die teuersten Trophäen gehen ins Ausland (nzz.ch)
  • Walliser Zeitung (2025): Umstrittene Steinbockjagd im Wallis (walliser-zeitung.ch)
  • IG Wild beim Wild (2025): Umstrittene Steinbockjagd im Wallis (wildbeimwild.com)
  • Waldwissen.net / WSL (2023): Eidgenössische Jagdstatistik (Bestand leicht zunehmend, über 19’000)
  • Giacometti, M. (Hrsg., 2006): Von Königen und Wilderern. Salm-Verlag
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
  • Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)

Unser Anspruch

Die Geschichte des Steinbocks in der Schweiz ist ein Spiegel unseres Umgangs mit der Natur. Wir haben ihn ausgerottet, weil wir seinem Körper magische Heilkräfte zuschrieben. Wir haben ihn zurückgeholt, weil Privatpersonen die Gesetze eines fremden Landes brachen und Kitze über die Grenze schmuggelten. Der Bundesrat finanzierte diese illegale Aktion und liess die Zöllner gewähren. Es war eine Geschichte von Mut, Leidenschaft und der Einsicht, dass die Schweiz ohne den König der Alpen ärmer ist.

Heute sind 17’000 Steinböcke in der Schweiz, ein Triumph des Artenschutzes. Und was tun wir mit diesem Triumph? Wir verkaufen ihn. Für 25’000 Franken dürfen wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer im Wallis den mächtigsten Bock eines Rudels schiessen, jenes Tier, das genetisch am wertvollsten ist, das für die Fortpflanzung und den Zusammenhalt der Gruppe zentral ist. Die Nachfrage übersteigt das Angebot. Der Kanton erwartet 460’000 Franken Einnahmen. Das ist der Preis, den der Kanton Wallis für die Würde des Wappentiers von Graubünden verlangt.

Die Petition von 2019 hat 70’000 Unterschriften gesammelt. Das Verbot wurde durchgesetzt. Und dann wurde es aufgehoben, weil es ein Loch in der Kantonskasse hinterliess. Die Walliser Regierung nennt es «Regulation». Watson nennt es «Trophäenjagd in neuem Kleid». Die IG Wild beim Wild nennt es «feige und ein charakterliches Armutszeugnis».

Die Konsequenz ist eindeutig: Die Trophäenjagd auf den Steinbock muss in der gesamten Schweiz verboten werden. Wo eine Regulation notwendig ist, soll sie durch professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter erfolgen, nach wildbiologischen Kriterien, ohne Trophäenproduktion und ohne Preisliste. Der Steinbock ist kein Konsumgut. Er ist ein Tier, das wir fast verloren haben und dem wir seine Rückkehr nicht mit einem Preisschild danken dürfen. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.