Biber Schweiz: Angesiedelt und zum Abschuss freigegeben
Der Europäische Biber war in der Schweiz Anfang des 19. Jahrhunderts vollständig ausgerottet. Sein Fell, sein Fleisch und sein Bibergeil, ein Drüsensekret, das als Wunderheilmittel galt, machten ihn zum Opfer einer jahrhundertelangen Verfolgung. Die Kirche erklärte Biberfleisch wegen des fischähnlichen Schwanzes zum «Fisch» und erlaubte seinen Verzehr in der Fastenzeit. 1685 erschien ein Biber-Kochbuch mit 200 Rezepten (SWI swissinfo.ch, 2024). Engagierte Privatpersonen setzten zwischen 1956 und 1977 insgesamt 141 Biber an 30 Standorten in der Schweiz wieder aus. 2022 zählte die nationale Bestandserhebung 4’914 Biber in 1’382 Revieren (info fauna, Biberbestandeserhebung 2022). Die Art hat sich so gut erholt, dass sie aus der Roten Liste entlassen und in die Kategorie «nicht gefährdet» (LC) eingestuft wurde. Der Biber ist eine der grössten Erfolgsgeschichten des Schweizer Naturschutzes. Seit dem 1. Februar 2025 können die Kantone Biber abschiessen, die «erhebliche Schäden» anrichten. Für die Abschüsse ist nicht einmal eine Anhörung des Bundes vorgesehen. Pro Natura, WWF und BirdLife Schweiz halten die neue Regelung für unnötig, zu schwammig formuliert und möglicherweise gesetzeswidrig. BirdLife-Geschäftsführer Raffael Ayé warnt: «Dies öffnet dem willkürlichen Abschuss Tür und Tor» (SRF, 2025).
Steckbrief
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist das grösste einheimische Nagetier der Schweiz. Er erreicht ein Gewicht von 20 bis 25 Kilogramm und eine Körperlänge von bis zu einem Meter, zuzüglich des flachen, beschuppten Schwanzes (der «Kelle») von etwa 30 Zentimetern Länge. Er ist damit schwerer als ein Reh. Sein Fell ist dicht und wasserabweisend, braun bis dunkelbraun. Die kräftigen orangefarbenen Schneidezähne wachsen lebenslang nach und ermöglichen es ihm, Baumstämme von bis zu einem Meter Durchmesser zu fällen. Der Biber lebt monogam in Familienverbänden von vier bis sechs Tieren (Eltern und Jungtiere der letzten zwei Jahre). Er ist nachtaktiv, streng vegetarisch (Rinde, Äste, Wasserpflanzen, Kräuter) und territorial. Die Lebenserwartung beträgt in freier Wildbahn 10 bis 15 Jahre. Das Weibchen bringt nach einer Tragzeit von rund 105 Tagen ein bis vier Junge zur Welt. Die Jungtiere verlassen im Alter von zwei Jahren das Elternrevier und suchen sich ein eigenes Territorium.
Ökosystem-Ingenieur: Seit 15 Millionen Jahren
Der Biber ist der einzige Organismus neben dem Menschen, der seine Umwelt aktiv und grossflächig umgestaltet. Er fällt Bäume, baut Dämme, staut Bäche auf, legt Teiche an und errichtet Burgen. Seit 15 Millionen Jahren entfaltet der Europäische Biber diese landschaftsgestalterischen Fähigkeiten (NaturZYT). Die Gewässerlandschaften Europas sind durch Jahrmillionen der Biberaktivität geformt worden. Die Auen, Feuchtgebiete und dynamischen Flusslandschaften, die wir als «Natur» betrachten, sind zu einem erheblichen Teil das Werk des Bibers. Seine Ausrottung hat nicht nur eine Art beseitigt, sondern einen ökologischen Prozess unterbrochen, der die Gewässer Europas seit dem Miozän geprägt hat.
Geschichte: Ausrottung und Rückkehr
Die Ausrottung
Der Biber war einst in der gesamten Schweiz verbreitet. Drei Faktoren führten zu seiner vollständigen Ausrottung bis Anfang des 19. Jahrhunderts: das wertvolle, dichte Fell, aus dem Filzhüte gefertigt wurden; das Bibergeil (Castoreum), ein Drüsensekret, das als Heilmittel gegen allerlei Gebrechen vermarktet wurde; und das Fleisch, das die Kirche wegen des fischähnlichen Schwanzes als «Fisch» einstufte und damit zum Fastenspeisenkonsum freigab (SWI swissinfo.ch, 2024). In ganz Europa überlebten nur rund 1’200 Biber in wenigen isolierten Restvorkommen (info fauna, Biber in der Schweiz).
Die Wiederansiedlung
1956 setzte der Genfer Naturforscher Maurice Blanchet zusammen mit einer Gruppe von Naturschützern die ersten Biber an der Versoix im Kanton Genf wieder aus. Bis 1977 folgten weitere Auswilderungsaktionen an 30 Standorten in der ganzen Schweiz, insgesamt 141 Tiere aus verschiedenen europäischen Restvorkommen. Die Wiederansiedlung war nicht vom Bund koordiniert, sondern das Werk engagierter Privatpersonen wie Maurice Blanchet (Genf), Karl Rüedi (Aargau) und Anton Trösch (Thurgau) (info fauna, Biber in der Schweiz). Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt (JSG, SR 922.0).
Bestandesentwicklung: Eine Erfolgsgeschichte
Die Erholung verlief langsam: 1978 zählte die erste nationale Bestandeserhebung nur wenige Hundert Tiere. 1993 waren es rund 350. Im Jahr 2008 wurde der Bestand auf 1’600 Biber geschätzt. Bei der jüngsten Erhebung 2022 waren es 4’914 Biber in 1’382 Revieren (info fauna, Biberbestandeserhebung 2022). Die Population wächst nach einem logistischen Muster: zunächst langsam, dann exponentiell, in einigen lange besiedelten Gebieten bereits mit Sättigungstendenzen. Auf der Roten Liste wurde der Biber entsprechend herabgestuft: 1994 «vom Aussterben bedroht» (CR), 2008 «verletzlich» (VU), seit 2022 «nicht gefährdet» (LC) (info fauna; WWF Basel).
Diese Erfolgsgeschichte ist das Ergebnis eines konsequenten Jagdverbots, das über 60 Jahre gehalten hat. Es ist ein Beweis dafür, dass Schutz funktioniert und dass Arten, die dem Menschen Platz abverlangen, koexistenzfähig sind. Genau diese Erfolgsgeschichte wird nun mit der neuen Abschussregelung infrage gestellt.
Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität
Die neue Abschussregelung: Schutz mit Hintertür
Was seit dem 1. Februar 2025 gilt
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat das revidierte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung (JSV) per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt (Bundesrat, Medienmitteilung, 2024). Die Jagdverordnung regelt erstmals auch Abschüsse von Bibern. Die Regel lautet: Einzelne Biber können abgeschossen werden, wenn sie «erhebliche Schäden» anrichten oder Menschen gefährden, nachdem sich Schaden und Gefährdung nicht durch andere Massnahmen verhüten liessen (SRF, 2025). Der Biber bleibt formal eine geschützte Art. Doch sein Schutz gilt nicht mehr absolut.
Was die Naturschutzorganisationen kritisieren
Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz halten die neuen Bestimmungen für unnötig und gefährlich. Ihre Kritik im Einzelnen:
Erstens: Keine Anhörung des Bundes vor Abschüssen. Anders als beim Wolf ist für Biberabschüsse keine vorgängige Anhörung des Bundes vorgesehen. Die Kantone können eigenständig über Abschüsse entscheiden. BirdLife-Geschäftsführer Raffael Ayé kritisiert: «Der Bundesrat versucht damit auf fragwürdige Art und Weise für den Biber dieselben Abschussgründe wie für den Wolf zu schaffen» (BirdLife Schweiz, 2024).
Zweitens: Keine klar definierte Schadensschwelle. Die Formulierung «erhebliche Schäden» ist zu schwammig. Es ist zu befürchten, dass auch geringste Schäden als Abschussgrund geltend gemacht werden können (BirdLife Schweiz, 2024).
Drittens: Bisher war kein einziger Abschuss nötig. Obwohl es seit über 30 Jahren die gesetzliche Möglichkeit gibt, Biber unter bestimmten Bedingungen zu töten, hat bis 2025 kein einziger Kanton davon Gebrauch gemacht. Die Konflikte wurden mit Präventionsmassnahmen gelöst, wie zahlreiche Praxisbeispiele in den Kantonen zeigen (SRF, 2025).
Viertens: Das Familienklauselproblem. Biber leben in Familienverbänden. Wenn alle Mitglieder einer Familie an einem «Schadensfall» beteiligt sind, müsste konsequenterweise der ganze Clan getötet werden (SRF, 2025). Die Regelung gefährdet damit nicht nur Einzeltiere, sondern ganze Familienverbände.
Fünftens: Mögliche Gesetzeswidrigkeit. Raffael Ayé hält die neuen Regeln für möglicherweise gesetzeswidrig: «Man kann das Jagdgesetz nicht einfach mit einer solchen Verordnung übersteuern» (SRF, 2025).
Der politische Kontext
2020 hatte das Schweizer Stimmvolk eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt, die dem Bundesrat die Kompetenz gegeben hätte, weitere Arten wie Luchs und Biber auf die Abschussliste zu setzen. Pro Natura kommentiert: «Luchs, Biber und weitere geschützte Tiere können nicht präventiv dezimiert werden. Dies konnten wir mit dem Referendum verhindern» (Pro Natura, 2023). Dass der Biber nun über die Hintertür der Jagdverordnung trotzdem auf die Abschussliste gelangt, untergräbt den Volksentscheid von 2020.
Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
Ökologische Bedeutung: Der Baumeister der Biodiversität
Lebensräume schaffen
Das BAFU selbst dokumentiert die ökologische Leistung des Bibers in einem ausführlichen Webdossier (BAFU, 2023): In Marthalen (ZH) hat eine einzelne Biberfamilie ein Ökosystem von rund 5 Hektaren geschaffen, das inzwischen als Waldreservat von 10 Hektaren ausgewiesen ist. Libellen, Amphibien, Fische und Wasserpflanzen sind zurückgekehrt. Das BAFU beschreibt das Ergebnis als «Amazonien der Schweiz» (info fauna, Biberbestandeserhebung 2022). Die Biberfachstelle dokumentiert: 2008 gab es in der Schweiz 185 Biberdämme, 2022 bereits 1’316 (info fauna, 2023). Jeder einzelne Damm schafft neue Feuchtgebiete, erhöht den Grundwasserspiegel und fördert die Artenvielfalt.
Die 90-Prozent-Lücke
Die Arbeit des Bibers ist in der Schweiz umso wertvoller, weil 90 Prozent der Auen in den letzten 150 Jahren durch Flussbegradigung und Trockenlegung zerstört wurden (BAFU, 2023). Auen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen der Schweiz und sind gleichzeitig die am stärksten gefährdeten. Der Biber ist der einzige Organismus, der neue Auenlebensräume schaffen kann, ohne dass der Mensch Millionen in Renaturierungsprojekte investiert. In einer Zeit, in der die Schweiz Milliarden für die Revitalisierung ihrer Gewässer ausgibt, ist der Biber der kosteneffizienteste Renaturierer des Landes.
Wasserrückhalt und Hochwasserschutz
Biberdämme halten Wasser in der Landschaft zurück, verlangsamen den Abfluss und reduzieren Hochwasserspitzen. In Zeiten zunehmender Starkniederschläge durch den Klimawandel ist diese Leistung von wachsender Bedeutung. Gleichzeitig erhöhen Biberdämme den Grundwasserspiegel und schaffen Wasserreservoire, die in Trockenperioden Wasser nachliefern. Diese Ökosystemleistungen sind wirtschaftlich quantifizierbar und übersteigen die von Bibern verursachten Schäden bei weitem, werden aber in keiner Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt.
Wasserqualität
Biberdämme wirken als natürliche Filter. Durch die längere Verweildauer des Wassers in Biberteichen laufen vielfältige chemische und biologische Abbauprozesse ab. Schweizer Fliessgewässer sind häufig durch Stickstoff und Phosphor belastet. Die Rückhaltefunktion der Biberdämme trägt dazu bei, diese Nährstofffrachten zu reduzieren, bevor sie in grössere Gewässer gelangen (info fauna, Biber in der Schweiz).
Was sich ändern müsste
- Rücknahme der Abschussregelung in der Jagdverordnung: Die Biberabschüsse sind unnötig, wie 30 Jahre Praxis ohne einen einzigen Abschuss beweisen. Die Konflikte lassen sich mit Präventionsmassnahmen lösen: Baumschutz durch Drahthosen, Dammentfernung an kritischen Stellen, Einbau von Durchlässen, Uferbepflanzung mit weniger attraktiven Gehölzen. Die neue Regelung muss bei der nächsten Verordnungsrevision ersatzlos gestrichen werden.
- Konsequente Umsetzung von Präventionsmassnahmen: Die revidierte Jagdverordnung sieht vor, dass Bund und Kantone sich an den Kosten der Schadensverhütung beteiligen. Diese Mittel müssen konsequent in Prävention investiert werden, nicht als Vorwand für Abschüsse dienen. Der Bund muss sicherstellen, dass Abschüsse nur als allerletzte Massnahme genehmigt werden und dass die Kantone nicht den bequemen Weg über die Flinte wählen.
- Gewässerraumgesetz konsequent umsetzen: Viele Konflikte mit dem Biber entstehen, weil Landwirtschaft und Infrastruktur bis direkt an den Gewässerrand reichen. Die konsequente Umsetzung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) würde die meisten Konflikte entschärfen. Der Biber braucht einen Uferstreifen; wenn dieser gewährleistet ist, gibt es kaum Probleme.
- Den Biber als Renaturierungsinstrument nutzen: Das BAFU hat die positiven Effekte des Bibers auf Biodiversität, Wasserrückhalt und Wasserqualität dokumentiert. Diese Erkenntnisse müssen in die Praxis umgesetzt werden: Der Biber soll gezielt in Renaturierungsprojekte integriert werden, statt als «Schadentier» bekämpft zu werden. In Marthalen (ZH) ist dies bereits gelungen.
Argumentarium
«Der Biber verursacht erhebliche Schäden an Infrastruktur und Landwirtschaft.» Biber können lokal Schäden verursachen: untergrabene Dämme, überflutete Wiesen, gefällte Obstbäume. Diese Schäden sind real, aber bewältigbar. 30 Jahre Koexistenz ohne einen einzigen Abschuss beweisen, dass Prävention funktioniert. Die ökologischen Leistungen des Bibers (Artenförderung, Wasserrückhalt, Wasserreinigung, Auenbildung) übersteigen die lokalen Schäden um ein Vielfaches. Die Schweiz gibt Milliarden für Gewässerrenaturierung aus; der Biber liefert dieselbe Leistung kostenlos.
«Die neue Regelung betrifft nur Einzelfälle und gefährdet den Bestand nicht.» Die Formulierung «erhebliche Schäden» ist zu schwammig und ohne klar definierte Schadensschwelle. Die fehlende Anhörung des Bundes gibt den Kantonen zu viel Spielraum. Biber leben in Familienverbänden; der Abschuss eines «Schadensbibers» kann den Abschuss einer ganzen Familie nach sich ziehen. Die Erfahrung mit der Wolfsregulierung zeigt, dass einmal geschaffene Abschussmöglichkeiten schnell ausgeweitet werden. Was als «Einzelfall» beginnt, wird zur Routine.
«Der Biber ist nicht mehr gefährdet, deshalb ist eine Regulierung vertretbar.» Der Biber ist nicht mehr gefährdet, weil er 60 Jahre lang konsequent geschützt wurde. Diesen Erfolg als Argument gegen den Schutz zu verwenden, ist eine perverse Logik: Man schützt eine Art, bis sie sich erholt, und schiesst sie dann wieder ab, weil sie sich erholt hat. Der Biber wurde in der Schweiz einmal ausgerottet. Die Lehre aus dieser Geschichte ist nicht, dass man ihn wieder bejagen darf, sobald es genug gibt, sondern dass konsequenter Schutz funktioniert und beibehalten werden muss.
«Der Volksentscheid von 2020 hat den Biberschutz nicht berührt.» Das Stimmvolk hat 2020 eine JSG-Revision abgelehnt, die dem Bundesrat die Kompetenz gegeben hätte, Biber auf die Abschussliste zu setzen. Dass der Biber nun über die Jagdverordnung auf die Abschussliste gelangt, ohne dass Volk oder Parlament direkt zugestimmt haben, untergräbt den demokratischen Entscheid. BirdLife hält die Verordnung für möglicherweise gesetzeswidrig.
«Andere Länder regulieren ihre Biberbestände, die Schweiz muss nachziehen.» Die Situation in der Schweiz ist nicht mit Ländern wie Deutschland oder Österreich vergleichbar, wo Biberbestände deutlich grösser und die Gewässerlandschaften anders strukturiert sind. Die Schweiz hat 90 Prozent ihrer Auen verloren. Der Biber ist das einzige Tier, das neue Auen schaffen kann. In dieser Situation ist jeder Biber ein Gewinn für die Biodiversität, nicht ein Problem, das reguliert werden muss.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Studien über die Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
- Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
- Tierquälerei: Fuchsmassaker in der Schweiz
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Quellenangaben
- info fauna / Biberfachstelle: Biber in der Schweiz, Verbreitung, Geschichte, Bestandeserhebung 2022 (infofauna.ch)
- info fauna (2023): Biberbestandeserhebung 2022 in der Schweiz und Liechtenstein. Angst C., Auberson C., Nienhuis C. (4’914 Biber, 1’382 Reviere, 1’316 Dämme)
- BAFU (2023): Ein vielfältiger Gestalter: Wenn der Biber kommt, wird’s bunt (Webdossier, bafu.admin.ch)
- BAFU: Artenförderung Vögel / Biodiversität (bafu.admin.ch)
- Bundesrat (2024): Medienmitteilung 13. Dezember 2024, Revidiertes Jagdgesetz per 1. Februar 2025 in Kraft (admin.ch)
- SRF (2025): Kantone dürfen bald Biber schiessen, unter gewissen Bedingungen (srf.ch, 15.1.2025)
- BirdLife Schweiz (2024): Bundesrat beschliesst problematische Jagdverordnung (birdlife.ch, 13.12.2024)
- Pro Natura (2023): Neue Jagdverordnung, Pro Natura schaut genau hin (pronatura.ch)
- Gruppe Wolf Schweiz: Jagdgesetz, Biber und Luchs (gruppe-wolf.ch)
- SWI swissinfo.ch (2024): Der Biber, Geschichte einer Rückeroberung (swissinfo.ch)
- NaturZYT: Der Biber ist zurück in der Schweiz mit seinen Burgen (naturzyt.ch)
- WWF Zentralschweiz: Biber, Bestand 2022 (wwf-zentral.ch)
- WWF Basel: Biber, Gefährdungsstatus und Geschichte (wwf-bs.ch)
- Capt S. (2022): Rote Liste der Säugetiere (ohne Fledermäuse). BAFU / info fauna (Biber: LC seit 2022)
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Jagdverordnung (JSV, SR 922.01), revidiert per 1. Februar 2025
- Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)
Unser Anspruch
Der Biber ist die grösste Erfolgsgeschichte des Schweizer Artenschutzes. Von null auf fast 5’000 Tiere in 66 Jahren. Von «vom Aussterben bedroht» zu «nicht gefährdet». Vom letzten überlebenden Einzeltier zur landesweiten Verbreitung. Diese Geschichte ist möglich geworden, weil engagierte Privatpersonen nicht aufgegeben haben, weil der Schutz konsequent durchgesetzt wurde und weil die Schweiz ihrem grössten Nagetier 60 Jahre Zeit gegeben hat, sich zu erholen.
Der Biber dankt es uns. In Marthalen hat eine einzelne Familie ein «Amazonien der Schweiz» geschaffen. An über 1’300 Dämmen im ganzen Land entstehen neue Feuchtgebiete, kehren Amphibien, Libellen und Fische zurück, wird Wasser in der Landschaft zurückgehalten und die Wasserqualität verbessert. Die Schweiz hat 90 Prozent ihrer Auen verloren. Der Biber ist der einzige, der neue Auen schaffen kann, kostenlos, rund um die Uhr, seit 15 Millionen Jahren.
Und was tut die Schweiz? Sie setzt ihn per Verordnung auf die Abschussliste. Nicht weil es nötig wäre: 30 Jahre lang hat kein einziger Kanton einen Biber abschiessen müssen. Nicht weil das Volk es gewollt hätte: 2020 hat das Stimmvolk eine Revision abgelehnt, die genau dies ermöglicht hätte. Sondern weil es bequemer ist, ein Tier zu erschiessen, als den Gewässerraum einzuhalten, einen Drahtzaun um einen Obstbaum zu ziehen oder einen Durchlass in einen Damm einzubauen.
Die Konsequenz ist eindeutig: Die Abschussregelung für den Biber muss zurückgenommen werden. Konflikte lassen sich mit Prävention lösen, wie 30 Jahre Praxis beweisen. Der Biber ist kein Schadentier. Er ist ein Ökosystem-Ingenieur, ein Renaturierer, ein Baumeister der Biodiversität und eine Erfolgsgeschichte, die geschützt werden muss, nicht beschossen. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
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