21. August 2026, 11:57

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Vier Damhirsche im Tierpark Königsfelden erschossen: Warum keine Vermittlung?

Der Tierpark der Psychiatrischen Dienste Aargau vermittelte überzählige Böcke in der Vergangenheit an andere Parks oder Züchter. Diesmal wurden junge Tiere getötet. Offen bleibt, weshalb keine Unterbringung gefunden wurde.

Auf dem Areal Königsfelden in Windisch, dem Hauptstandort der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG), befindet sich ein seit rund neunzig Jahren bestehender Hirschpark.

Das Damwildrudel ist eine Attraktion der öffentlich zugänglichen Parkanlage, die als Naherholungsgebiet genutzt und regelmässig besucht wird. Nach Angaben mehrerer Personen wurden am Dienstagmorgen vier männliche Tiere im Gehege erschossen. Die PDAG hat auf Anfrage bestätigt, dass junge Böcke getötet wurden. Die genaue Zahl und der genaue Zeitpunkt beruhen weiterhin auf den Schilderungen der Betroffenen.

Öffentlich gemacht wurde der Fall zunächst vom Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT), der die Zuschriften von Betroffenen auf seiner Facebook-Seite verbreitete. Der Beitrag stiess auf breite Resonanz. Der VgT wies selbst darauf hin, dass das verwendete Bild ein Symbolbild aus einem anderen Tierpark sei. Auch dem VgT lag somit kein Bildmaterial des konkreten Vorfalls vor; die Meldung beruht auf denselben Zuschriften.

Die PDAG erklärt grundsätzlich, eine Regulierung des Bestands sei «von Zeit zu Zeit unumgänglich» und erfolge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch geschultes Fachpersonal. Sämtliche Stationen würden im Voraus informiert. Die Klinik bedauere, «wenn die Ankündigung der Aktion bei Patientinnen und Patienten zu Verunsicherung geführt hat».

Die frühere Vermittlungspraxis wirft Fragen auf

Der für den Hirschpark zuständige Christian Egloff, Leiter der Gärtnerei am PDAG-Standort, erklärte vor einigen Jahren gegenüber der «Aargauer Zeitung», männliche Tiere würden jeweils einmal jährlich an andere Tierparks oder private Züchter vermittelt. Als Grund nannte er die ausgeprägte Hierarchie im Rudel: Ohne eine Trennung könne es zwischen jungen Männchen und dem Leittier zu Kämpfen um die Weibchen kommen.

Dass Vermittlung grundsätzlich möglich ist, zeigte der Park auch beim halbalbinotischen Damhirsch «Fridolin». Das über Jahre bekannte Tier wurde nicht getötet, sondern an einen privaten Hirschzüchter im Kanton Bern abgegeben. Der Interessent besuchte Fridolin zuvor in Königsfelden. Umgekehrt besichtigte Egloff das Berner Gehege, um zu prüfen, ob es den Vorgaben entsprach. Für den seltenen weissen Hirsch sei ein Abschuss «klar» nicht infrage gekommen, erklärte Egloff damals.

Damit stellt sich die naheliegende Frage: Wenn die Vermittlung an Parks und Züchter in der Vergangenheit genutzt und beim Fall Fridolin sorgfältig vorbereitet wurde, weshalb konnte für die nun getöteten jungen Böcke keine Unterbringung gefunden werden?

Planbarer Nachwuchs, planbare Bestandsfrage

Der männliche Überschuss ist keine überraschende Entwicklung, sondern eine vorhersehbare Folge der Haltung eines fortpflanzungsfähigen Rudels. Beim Damwild kommt regelmässig Nachwuchs zur Welt. Ein Teil der Jungtiere ist männlich, und für diese Böcke entsteht im bestehenden Rudel nach Angaben des Betreibers regelmässig ein Platzproblem.

Die Bestandsfrage ist somit strukturell angelegt. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel in einem öffentlich zugänglichen Park hält, übernimmt Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen: für weibliche und männliche Jungtiere, für die soziale Zusammensetzung des Rudels sowie für die langfristige Planung von Platz, Abgabe und Fortpflanzungssteuerung.

Aus unserer Sicht ist die Tötung von Tieren keine akzeptable Form der Bestandsregulierung. Wer ein fortpflanzungsfähiges Rudel hält, trägt die Verantwortung, rechtzeitig tiergerechte und gewaltfreie Lösungen zu planen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die vorausschauende Fortpflanzungssteuerung, die frühzeitige Vermittlung an geeignete und kontrollierte Haltungen sowie ein transparentes Konzept für die langfristige Entwicklung des Bestands. Die PDAG muss offenlegen, welche dieser Möglichkeiten im Fall von Königsfelden geprüft wurden, weshalb sie gegebenenfalls nicht umgesetzt wurden und warum dennoch die Tötung junger Böcke erfolgte.

Die Frage der Fortpflanzungssteuerung

In der öffentlichen Debatte wird regelmässig gefragt, weshalb die Fortpflanzung in einem geschlossenen Gehege nicht durch Kastration oder andere Massnahmen gesteuert werde, statt regelmässig überzählige Tiere zu erzeugen. Diese Frage ist berechtigt und gehört auf den Tisch.

Zugleich ist die Fortpflanzungssteuerung bei Damwild in Rudelhaltung fachlich nicht banal. Eingriffe können den Geweihzyklus und das Sozialverhalten der Böcke beeinflussen. Das entbindet den Betreiber jedoch nicht von einer transparenten Abwägung. Bei einer seit Jahrzehnten bestehenden Damwildhaltung wäre zu erwarten, dass Optionen systematisch geprüft und die Gründe für oder gegen einzelne Massnahmen nachvollziehbar festgehalten werden.

Offen bleibt deshalb: Welche fortpflanzungssteuernden Möglichkeiten hat die PDAG geprüft? Wurde eine zeitweise oder dauerhafte Trennung von Tieren erwogen? Welche Folgen hätte eine Kastration einzelner Böcke für Tierwohl und Gruppendynamik? Und weshalb wurden mögliche Alternativen gegebenenfalls verworfen?

Ein Ort der Ruhe, an dem Schüsse fallen

Die Abschüsse fanden auf dem Areal einer psychiatrischen Klinik statt. Das ist keine Nebensächlichkeit. Das Areal Königsfelden ist öffentlich zugänglich und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien, Spaziergängerinnen und Spaziergängern sowie Patientinnen und Patienten genutzt. Der Hirschpark gehört seit Jahrzehnten zum Bild dieses Ortes.

Gewehrschüsse auf Tiere in einem öffentlich zugänglichen Klinik- und Naherholungsareal werfen deshalb besonders hohe Fragen nach Zumutbarkeit, Kommunikation und dem Schutz von Patientinnen, Patienten und Besuchenden auf. Dass Stationen im Voraus informiert worden seien, ist relevant. Es beantwortet jedoch nicht, ob der Anlass, die Form und die Folgen einer solchen Aktion für besonders belastete Menschen ausreichend berücksichtigt wurden.

Für stationär behandelte Personen kann das Umfeld ausserhalb der Gebäude eine besondere Bedeutung haben. Tiere und Parkanlage können Teil eines geregelten Alltags, eines Spaziergangs oder eines persönlichen Rückzugsortes sein. Wenn ein Betreiber ein Wildgehege bewusst in ein solches Umfeld integriert, trägt er eine erhöhte Verantwortung: für den Schutz der Tiere, für eine sensible Kommunikation und für eine sorgfältige Abwägung von Alternativen.

Ein kontroverses Stimmungsbild

Die Reaktionen in den sozialen Medien zeigen die ganze Spannbreite der Debatte. Viele Menschen äusserten Trauer und Unverständnis darüber, dass für die Böcke offenbar keine Plätze gefunden worden seien. Sie kritisierten, ein Abschuss im Gehege sei möglicherweise die praktischste, nicht aber zwingend die einzige Lösung.

Andere verwiesen auf die Realität der Gehegehaltung. In einem geschlossenen Rudel müsse der Bestand reguliert werden. Ein Abschuss vor Ort könne für die Tiere weniger Stress bedeuten als ein Abtransport. Zudem sei es widersprüchlich, gegen die Tötung von Gehegetieren zu argumentieren und zugleich Fleisch zu konsumieren.

Wieder andere richteten den Blick vor allem auf den Ort. Sie kritisierten, dass psychisch belastete Menschen in einem Klinikareal mit einer solchen Aktion konfrontiert werden könnten.

Diese unterschiedlichen Reaktionen zeigen: Der Fall ist kein einfaches Empörungsthema. Er berührt die grundsätzliche Frage, ob und wie Wildtiere in Gehegen gehalten werden sollen und wer Verantwortung für die vorhersehbaren Folgen dieser Haltung trägt.

Keine EU-Verordnung erklärt den Abschuss

In der Diskussion zum Fall wurde wiederholt behauptet, eine neue EU-Verordnung stufe die gehaltenen Hirsche als invasiv ein und verbiete ihre Haltung. Deshalb sei die Tötung zwingend gewesen. Diese Darstellung beruht auf einer Verwechslung.

Die Europäische Union hat den Sikahirsch (Cervus nippon) am 7. August 2025 in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen. Damit gelten in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich Beschränkungen für Haltung, Zucht, Einfuhr, Verkauf und Freisetzung. Für bereits gehaltene Tiere können besondere Übergangs- und Sonderregelungen relevant sein.

In Königsfelden werden jedoch keine Sikahirsche gehalten, sondern Damhirsche (Dama dama). Damwild steht nicht auf der Unionsliste invasiver Arten. Für Damhirsche besteht deshalb kein entsprechendes EU-Haltungsverbot. Die Schweiz ist zudem nicht Mitglied der Europäischen Union; deren Regelung gilt hier nicht unmittelbar.

Die EU-Debatte liefert somit keine Erklärung für die Tötung der Damhirsche in Königsfelden. Entscheidend bleibt die konkrete Entscheidung des Betreibers: Wurde die Vermittlung rechtzeitig und umfassend versucht, und wurden alle zumutbaren Alternativen geprüft?

Rund 13’000 Hirsche leben in Schweizer Landwirtschaftsgehegen, überwiegend Damhirsche

In der Schweiz werden auf 325 landwirtschaftlichen Betrieben rund 13’000 Hirsche gehalten. Mit 10’487 Tieren stellt Damwild knapp vier Fünftel dieses Bestands. Die Hirschhaltung dient überwiegend der Fleischproduktion und der Direktvermarktung.

Die öffentliche Statistik zeigt vor allem Bestandszahlen, nicht die jährlichen Zu- und Abgänge einzelner Tierarten. Damit bleibt im Dunkeln, wie viele Damhirsche in landwirtschaftlichen Gehegen, Tierparks oder anderen Haltungen jährlich durch Abschuss oder Schlachtung sterben. Einzelne Betriebe töten die Tiere direkt auf der Weide; der anschliessende Verkauf erfolgt häufig über Metzgereien, Gastronomie oder direkt ab Hof.

Die Antwort der PDAG

Die PDAG hat auf Anfrage geantwortet. Die Stellungnahme fällt knapp aus. Die Tiere seien «bereits fachgerecht entnommen» worden. Es handle sich um junge Böcke, «für die keine anderweitige Unterbringung oder Vermittlung gefunden werden konnte». Der Betrieb des Hirschparks erfolge seit Langem mit grosser Sorgfalt und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Tierschutz- und Ordnungsvorgaben. Der Abschuss sei in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinärdienst erfolgt.

Damit bestätigt die PDAG offiziell, dass junge männliche Tiere getötet wurden und nach ihrer Darstellung keine Vermittlung möglich war. Offen bleibt jedoch, welche Tierparks, Züchter oder weiteren geeigneten Stellen konkret angefragt wurden, über welchen Zeitraum eine Suche nach Plätzen lief und weshalb die früher dokumentierte Vermittlungspraxis diesmal keinen Erfolg hatte.

Ebenso offen bleibt, welche Möglichkeiten der Fortpflanzungssteuerung geprüft wurden, weshalb einzelne Optionen verworfen wurden und auf welcher konkreten fachlichen Grundlage die Tötung als notwendig erachtet wurde.

Die Tötung von Gehegewild kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein. Damhirsche eignen sich laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen grundsätzlich für die Gehegehaltung; auch ein Abschuss unterliegt dabei klaren Vorgaben. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet jedoch nicht die ethische und organisatorische Frage, ob Vermittlung und langfristiges Bestandsmanagement im konkreten Fall ausreichend ausgeschöpft wurden.

Die PDAG hat erklärt, es sei keine anderweitige Unterbringung gefunden worden. Sie hat bislang nicht dargelegt, weshalb die bisherigen Vermittlungswege nicht griffen. Diese Transparenz ist notwendig, gegenüber der Öffentlichkeit, den Menschen auf dem Klinikareal und den Tieren, deren Leben von solchen Entscheidungen abhängt.

Schilt-Rudel: 127 Arbeitsstunden bekannt – die Gesamtkosten bleiben offen

GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller fordert erneut Klarheit über die Kosten der Abschussverfügung und ihres Vollzugs. Die St.Galler Regierung nennt einzelne Aufwände, lehnt eine systematische Erfassung der Vollkosten aber ab.

Im Weisstannental wurden zwei Jungwölfe erlegt. Wie viel der Vollzug die öffentliche Hand kostete, lässt sich weiterhin nicht nachvollziehen.

Wie hoch waren die gesamten Kosten für Verfügung und Vollzug der Abschüsse im Schilt-Rudel? Diese Frage stellt GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller zum zweiten Mal und erhält erneut nur Teilangaben.

Eine Kostenfrage ohne vollständige Antwort

Der Wolf und die Politik: Es bleibt eine komplizierte Beziehung. Allein in den letzten vier Jahren wurden über ein Dutzend Vorstösse zum Thema im St. Galler Kantonsrat eingereicht. Nun kam eine weitere, eigentlich einfache Anfrage hinzu. Die St. Galler Regierung beantwortete der GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller (Jonschwil) die Frage nach den Gesamtkosten jedoch schon einmal nicht vollständig.

Im September 2025 wurden im Weisstannental zwei Jungwölfe des Schilt-Rudels im Rahmen einer kantonalen Abschussverfügung des Amts für Jagd und Blödsinn erlegt. Die schweizweite Wolfspopulation ist trotz der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Regulationen weiter gewachsen, wie ein «Tagesanzeiger»-Artikel vom Januar 2026 zeigt. Die langfristigen Effekte wiederholter Eingriffe auf Rudelstruktur, Reproduktion und Wiederbesiedlung lassen sich jedoch nicht allein aus der Entwicklung der gesamtschweizerischen Population ableiten.

In ihrer Anfrage stellte Cavelti Häller mehrere Fragen zur Wolfsstrategie des Kantons und zu den Kosten des Vollzugs der Regulierung. Eine konkrete Antwort der Regierung zu den Kosten blieb aus. Deshalb hakte Cavelti Häller in einem zweiten Vorstoss nach.

Preview

Für die beiden im Schilt-Rudel erlegten Jungwölfe legt der Kanton St. Gallen keine vollständige Kostenaufstellung vor. Die Kantonsrätin will aber nicht aufgeben.

«Die ursprünglich gestellte Frage nach den konkreten Kosten im Zusammenhang mit der Verfügung und dem Vollzug des Abschusses der beiden Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel bleibt unbeantwortet»

Franziska Cavelti Häller, GLP-Kantonsrätin

Regierung nennt Teilaufwand, aber keine Gesamtkosten

In ihrer Antwort nennt die St. Galler Regierung keine vollständige Kostenaufstellung für den Abschuss der beiden Jungwölfe. Sie beziffert lediglich den Aufwand der Wildhut: Zwischen Inkraftsetzung der Abschussverfügung und der Erlegung der Tiere fielen im September 2025 insgesamt 127 Arbeitsstunden an. Darin enthalten waren An- und Rückfahrten, Einsätze im Feld, Transporte sowie die Untersuchung der erlegten Tiere.

Zusätzlich veranschlagt die Regierung pro Wolf je etwa einen Arbeitstag für den Antrag und die Abschussverfügung sowie für die Instruktion der Jagdrevierpächter. Für die vorgeschriebene veterinärmedizinische Untersuchung nennt sie 600 Franken. Welcher Stundenansatz gilt, welche Personal- und Fahrzeugkosten anfielen und wie hoch der administrative Gesamtaufwand war, bleibt jedoch offen.

Die Regierung erklärt zudem, die Kosten einzelner Regulationsabschüsse würden nicht systematisch erfasst. Damit lässt sich weder nachvollziehen, was die Erlegung der beiden Jungwölfe insgesamt kostete, noch können die Kosten mit anderen kantonalen Massnahmen verlässlich verglichen werden. Vergleiche mit anderen Kantonen wie etwa dem Tessin erachtet die Regierung als nicht sinnvoll.

Was ein Wolfsabschuss die Steuerzahlenden schweizweit kostet

Für den Kanton St. Gallen selbst lässt sich aus den bekannten 127 Arbeitsstunden und den 600 Franken für die veterinärmedizinische Untersuchung keine belastbare Gesamtsumme ableiten. Der Kanton legt weder Stundenansätze noch weitere Personal-, Fahrzeug-, Administrations- und Materialkosten offen.

Andere kantonale Fälle zeigen jedoch, dass der Aufwand erheblich sein kann. Eine eigene Auswertung von wildbeimwild.com anhand öffentlich zugänglicher kantonaler Angaben kommt – je nach berücksichtigten Kostenpositionen – auf einen durchschnittlichen Aufwand von rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf. Die Vergleichbarkeit ist begrenzt, weil Kantone Kosten unterschiedlich erfassen und veröffentlichen. Im Kanton Uri kostete die Jagd auf einen einzelnen Wolf nach dort publizierten Angaben 43’500 Franken. Dieser Einzelfall erlaubt keine Hochrechnung auf St. Gallen, zeigt aber, dass einzelne Einsätze Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen können.

Intransparenz mit System

Dass eine Behörde nicht einmal die eigenen Vollzugskosten systematisch erfasst, passt zu einem Muster, das sich bei der St.Galler Jagdverwaltung wiederholt zeigt. Wie viel die Hobby-Jagd auf Beutegreifer die Steuerzahlenden insgesamt kostet, bleibt schweizweit eine offene Frage, wie auch eine Übersicht zu den tatsächlichen Kosten des Systems Hobby-Jagd zeigt. Solange Kantone wie St. Gallen keine Gesamtrechnung offenlegen, bleibt jede politische Debatte über Sinn und Wirksamkeit der Wolfsregulierung unvollständig.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

Vom Skandal-Audio zur Tragödie: Der Fall Zali und der Tod der «Offensiva Animalista»-Präsidentin

Ein Telefonat, ein Rücktritt, ein ungeklärter Tod im Ceresio: Die Chronologie des Falls Zali.

Der politische Fall um den Tessiner Regierungsrat Claudio Zali erhielt am 18. August 2026 eine tragische neue Dimension: In Melide wurde eine 52-jährige Frau tot im Luganersee aufgefunden, die im Juli die belastenden Audioaufnahmen mit Zali verbreitet hatte.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung. Die Todesursache war zunächst nicht geklärt; die Ermittler erklärten, keine Hypothese auszuschliessen. Die Frau hatte rund zehn Tage zuvor nach einem mutmasslichen Angriff in Melide Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Ob dieser Vorfall mit ihrem Tod zusammenhängt, war bei Redaktionsschluss offen. Einen amtlich belegten Zusammenhang mit dem politischen Fall Zali gibt es bislang nicht.

Es handelt sich, wie der Verein selbst in einer Trauerbotschaft bestätigte, um Elisabetta, langjährige, «historische» Präsidentin von Offensiva Animalista, einer der ältesten Tessiner Tierrechtsgruppen im Einsatz gegen Zirkustierhaltung, Tierversuche und die Hobby-Jagd.

Tessiner Medien nennen den vollständigen Namen der Verstorbenen bislang nicht. Auch dieser Bericht verzichtet darauf. Die hier verwendete Bezeichnung „Elisabetta“ folgt ausschliesslich der öffentlichen Trauerbotschaft ihres Vereins; weitergehende persönliche Angaben werden nicht publiziert.

Die Audioaufnahmen: Was Zali sagte

Im Zentrum des politischen Skandals stehen mehrere Ausschnitte aus einem Telefonat, das «einige Jahre» zurückliegt. Die Aufnahmen wurden über ein anonymes Instagram-Profil verbreitet und am 22. Juli 2026 durch Medienberichte breit öffentlich bekannt. RSI erklärte, sie habe die vollständig vorliegenden Aufnahmen angehört, sie in den Kontext einer langjährigen Bekanntschaft der Gesprächspartner einordnen können und halte sie deshalb für authentisch.

Zu hören ist ein Telefonat zwischen Zali und einer ihm bekannten Frau, die um Rat fragt, wie sie eine mutmassliche Stalkerin loswerden könne:

Frau: «Dimmi Claudio cosa devo fare perché tutto questo finisca?»
(«Sag mir, Claudio, was soll ich tun, damit das aufhört?»)

Zali: «Riempila di botte sotto casa tua.»
(«Hau sie vor deiner Haustür zusammen.»)

Frau: «Non posso, non posso.»
(«Ich kann nicht, ich kann nicht.»)

Zali: «Perché non puoi?»
(«Warum kannst du nicht?»)

Zali: «Io quando è venuta a casa mia l’ho pestata.»
(«Als sie zu mir nach Hause kam, habe ich sie verprügelt.»)

In einem zweiten, kürzeren Ausschnitt bringt Zali eine weitere Option ins Spiel:

Zali: «Mi viene in mente di chiamare un amico di Milano che non mi tradirebbe mai.»
(«Mir kommt in den Sinn, einen Freund aus Mailand anzurufen, der mich nie verraten würde.»)

Zali: «Non dirmi che non ci pensi anche tu a queste cose, almeno a farlo personalmente.»
(«Sag mir nicht, dass du nicht auch selbst daran denkst, das zumindest persönlich zu tun.»)

Die Gesprächspartnerin redet Zali im Verlauf der Aufnahme zweimal mit Vornamen «Claudio» an, einmal mit vollem Namen «Claudio Zali», was zur Identifizierung beitrug.

Reaktion und politischer Absturz

Nach der Veröffentlichung forderten die Präsidenten von PLR, Mitte und SP, Alessandro Speziali, Fiorenzo Dadò und Fabrizio Sirica, in einem an Zali gerichteten Brief öffentliche Aufklärung; der Corriere del Ticino hatte darüber am 22. Juli berichtet. Zali reagierte mit einer Medienmitteilung, in der er von einer «erneuten und instrumentalisierten Verletzung meiner Privatsphäre» sprach und Strafanzeigen gegen alle Beteiligten ankündigte, darunter explizit auch gegen die drei Parteipräsidenten.

Parallel wurde bekannt, dass gegen Zali bereits seit Ende Juni wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Nötigung ermittelt wird, im Zusammenhang mit seinem Einsatz für einen 14-Jährigen, Sohn einer Bekannten, der im Gefängnis La Farera inhaftiert war. Die RSI berichtete zudem über eine ältere E-Mail Zalis von 2020 an die Leitung des Ospedale EOC, in der er sich für die Anstellung einer Bekannten einsetzte und vorschlug, dafür «einen der Grenzgänger zu entlassen, mit denen [das Spital] vollgestopft ist wie ein Cannolo mit Sahne».

Am 29. Juli 2026 kündigte Zali in einem Exklusivschreiben an Radio Ticino an, sein Amt Ende September 2026 niederzulegen; die konkrete Neuordnung der Departemente sollte nach seinem Ausscheiden entschieden werden. Zu den Audioaufnahmen erklärte er:

«La donna che al telefono ho detto di avere “picchiato” l’ho solo allontanata dalla mia proprietà quando, quasi 10 anni fa, si era presentata nottetempo a casa mia. Per farlo l’ho strattonata, ma non percossa. Mi ha querelato e pochi giorni dopo ha ritirato la denuncia.»

(«Die Frau, von der ich am Telefon sagte, ich hätte sie ‹verprügelt›, habe ich nur von meinem Grundstück weggewiesen, als sie vor fast zehn Jahren nachts bei mir auftauchte. Dafür habe ich sie weggezerrt, aber nicht geschlagen. Sie hat mich angezeigt und die Anzeige wenige Tage später zurückgezogen.»)

Zur Frau am Telefon selbst schrieb er:

«Quella che ho detto di voler far “picchiare”, da mesi stava assillando me e l’allora mia compagna. […] Il mio era lo sfogo, in privato, di una persona esasperata. […] Non ho picchiato nessuno, non ho mandato a picchiare nessuno. Non sono un violento.»

(«Diejenige, die ich schlagen lassen wollte, bedrängte mich und meine damalige Partnerin monatelang. […] Es war der private Ausbruch eines verzweifelten Menschen. […] Ich habe niemanden geschlagen, niemanden schlagen lassen. Ich bin kein gewalttätiger Mensch.»)

RSI berichtete zudem über frühere, getrennt zu betrachtende Vorwürfe aus Zalis persönlichem Umfeld. Eine Frau, auf die sich Zali in der Aufnahme mit der Aussage bezog, er habe sie «pestata», hatte demnach bereits 2017 Anzeige erstattet und diese später zurückgezogen. Die Frau, die die im Juli verbreiteten Audios auf Instagram veröffentlicht hatte, soll ihrerseits 2021 Anzeige erstattet haben: Sie warf Zali vor, sie geschlagen und in seinem Auto festgehalten zu haben. Laut RSI wurde die Anzeige nach einer Entschuldigung zurückgezogen, worauf die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiterführte. Diese Angaben sind keine gerichtlichen Feststellungen der behaupteten Übergriffe.

Sie verbreitete die Aufnahmen

Nach ersten unsicheren Meldungen berichtete RSI, dass die am 18. August in Melide tot aufgefundene 52-Jährige jene Frau war, die die Audioaufnahmen im Juli 2026 über Instagram verbreitet hatte. Die Kantonspolizei erklärte gegenüber «Blick» zunächst, die Identität der Toten sei behördlich noch nicht offiziell bestätigt, ein Hinweis darauf, dass die mediale Zuordnung zum Zeitpunkt der ersten Berichte auf journalistischer Recherche und nicht auf einer amtlichen Mitteilung beruhte.

Ein weiteres Detail: Die Frau hatte rund zehn Tage vor ihrem Tod, ebenfalls in Melide, nach einem mutmasslichen Angriff Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ob zwischen diesem Vorfall und ihrem Tod ein Zusammenhang besteht, liess sich nach Angaben der Ermittler zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststellen; ausgeschlossen wurde er aber ebenso wenig.

Der Tod im Ceresio

Am Dienstag, 18. August 2026, gegen 17.30 Uhr, wurde die 52-Jährige, wohnhaft in Melide, wenige Meter vom Ufer entfernt leblos im Luganersee (Ceresio) aufgefunden. Passanten brachten sie an Land, die Kantonspolizei begann mit Reanimationsmassnahmen, die Rettungssanitäter der Croce Verde Lugano setzten diese fort. Die Bemühungen blieben erfolglos.

Die Todesursache war bei Redaktionsschluss amtlich nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Staatsanwalt Roberto Ruggeri leitete eine Untersuchung ein und erklärte ausdrücklich, keine Hypothese vorschnell auszuschliessen. Das Autopsieergebnis stand noch aus.

Elisabetta und «Offensiva Animalista»

Elisabetta war laut Vereinsangaben über Jahre hinweg «historische Präsidentin» von Offensiva Animalista, einer 2009 gegründeten Tessiner Tierrechtsgruppe. Die Gruppe grenzte sich in ihrer eigenen Selbstdarstellung von gemässigteren Tierschutzorganisationen ab und setzte nach eigenen Angaben auf direkte Aktionsformen statt auf Unterschriftensammlungen.

Zu den historisch dokumentierten Kampagnen und Auseinandersetzungen der Gruppe gehörten:

  • Gegen Zoos und Zirkusse: jahrelanger Protest gegen den Zoo al Maglio in Neggio, wiederkehrende Kundgebungen gegen die Zirkusse Knie, Nock und Royal
  • Gegen die Hobby-Jagd: öffentliche Kritik an der Tötung der Beutegreifer M13 (Bär, 2013) und der «Lince di Kandertal» (Luchs) sowie eine 2013 dokumentierte Kontroverse: Nach dem Tod eines Hobby-Jägers im Bleniotal erschienen auf der Facebookseite der Gruppe Kommentare Dritter, die als «Anstossen auf den Tod» gelesen wurden; Offensiva Animalista distanzierte sich davon öffentlich und berichtete, in der Folge zahlreiche Morddrohungen erhalten zu haben (Quellen: RSI, 3. September 2013; Tio, 25. November 2014; Libera TV, 2018)
  • Gegen Tierversuche: Kampagne gegen die Tessiner Tierversuchskommission und Rücktrittsforderung an den damaligen Departementsvorsteher Paolo Beltraminelli
  • Weitere Anliegen: Kampagne «Stop Soppressioni» gegen die Tötung gesunder Heimtiere, wiederholte Aktionen zu Hundevergiftungen in Lugano und Biasca

Nach ihrem Tod würdigte der Verein sie in einer Mitteilung von zwei Mitgliedern, Nadia und Miriam, als «grossartige Tierrechtlerin» und «grossartige Freundin», mit der man in über zwanzig Vereinsjahren «viele Kämpfe für Tiere geführt und gewonnen» habe.

3’200 Menschen für Tierrechte und in den grossen Schweizer Medien fast unsichtbar

3'200 Menschen demonstrierten in Zürich für Tierrechte – in den grossen Schweizer Online-Medien blieb die Kundgebung fast unsichtbar.

Am Samstag, 15. August 2026, demonstrierten in Zürich laut Veranstaltern 3’200 Menschen für Tierrechte.

Der Animal Rights March führte vom Helvetiaplatz durch die Zürcher Innenstadt. Er war bewilligt, öffentlich angekündigt und sichtbar. Es war nach Angaben der Organisatoren die bisher grösste Tierrechtsdemonstration der Schweiz.

Danach blieb die Kundgebung in den von Wild beim Wild überprüften grossen Schweizer Online-Medien praktisch unsichtbar.

Hinweis zur Recherche: Wild beim Wild recherchierte am 19. August 2026 online nach Berichten zum Animal Rights March in Zürich. Geprüft wurden Suchmaschinenresultate sowie die frei zugänglichen Websites und Suchfunktionen mehrerer grosser Schweizer Nachrichtenmedien, darunter 20 Minuten, Tages-Anzeiger, NZZ und SRF. Nicht erfasst sind mögliche reine Printberichte, Paywall-Beiträge, Sendungen ohne Online-Archiv oder nicht indexierte Inhalte.

Eine offene Recherche nach «Animal Rights March Zürich», «Tierrechtsdemo Zürich», dem Datum und verwandten Begriffen führt zu Ankündigungen, Veranstalterseiten, Videos und Social-Media-Beiträgen. Eine eigenständige, frei auffindbare Berichterstattung durch die überprüften grossen Schweizer Online-Medien war hingegen nicht zu finden.

Nicht ausgeschlossen ist, dass einzelne Beiträge hinter Paywalls, ausschliesslich in Print oder auf nicht indexierten Kanälen erschienen sind. Doch selbst dann bleibt die Frage bestehen: Weshalb hinterlässt eine bewilligte Demonstration mit mehreren Tausend Menschen mitten in Zürich online kaum eine sichtbare mediale Spur?

Eine politische Kundgebung, kein Lifestyle-Event

Tierrechte werden in vielen Redaktionen noch immer als emotionales Nischenthema behandelt. Als Anliegen von Veganerinnen, Tierfreunden oder Aktivistinnen. Als Lifestyle, Konsumentscheidung oder moralischer Appell.

Das verkennt die politische Dimension.

Tierrechte betreffen öffentliche Regulierung, Landwirtschaft, Handel, Subventionen, Importvorschriften, Strafrecht, Tiertransport, Schlachtung, Tierversuche, Hobby-Jagd und den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts. Sie betreffen damit staatliche Verantwortung, wirtschaftliche Interessen und die Frage, welchen Wert das Leben und Leiden nichtmenschlicher Tiere in einer demokratischen Gesellschaft hat.

Wenn mehrere Tausend Menschen in Zürich für diese Themen auf die Strasse gehen, ist das keine private Meinungsäusserung im kleinen Kreis. Es ist ein öffentlich sichtbarer politischer Vorgang.

Der Animal Rights March war nach Angaben der Veranstalter bewusst friedlich, bunt und nicht konfrontativ angelegt. Gerade das könnte aus Sicht mancher Redaktionen ein Teil des Problems sein: kein Polizeieinsatz, keine Sachbeschädigung, keine Festnahmen, keine blockierte Kreuzung, keine Eskalation.

Doch seit wann ist friedlicher Protest kein berichtenswertes Ereignis mehr? Nicht jede friedliche Demonstration ist automatisch berichtspflichtig – aber eine bewilligte Kundgebung mit einer angegebenen Mobilisierung von 3’200 Personen in Zürich ist zumindest ein nachvollziehbar berichtenswertes politisches Ereignis.

Sichtbarkeit hängt offenbar vom Thema ab

Nicht jede Demonstration hat automatisch Anspruch auf einen langen Artikel. Redaktionen müssen auswählen. Sie verfügen über begrenzte Zeit, Personal und Platz. Aber Auswahl ist niemals neutral.

Medien entscheiden nicht nur, wie über ein Thema berichtet wird. Sie entscheiden auch, ob ein Thema überhaupt als gesellschaftlich relevant erscheint. Diese Auswahl prägt die öffentliche Wahrnehmung weit stärker, als es viele Redaktionen wahrhaben wollen.

Eine Kundgebung mit mehreren Tausend Menschen in Zürich erfüllt wesentliche klassische Nachrichtenkriterien:

  • Sie ist aktuell und öffentlich.
  • Sie findet an einem zentralen Ort statt.
  • Sie bietet starke Bilder und klare Statements.
  • Sie betrifft politische und wirtschaftliche Konflikte.
  • Sie mobilisiert eine grosse Zahl von Menschen.
  • Sie zeigt gesellschaftlichen Druck ausserhalb von Parlamenten, Verbänden und Unternehmen.

Wenn ein solcher Anlass trotzdem kaum sichtbar wird, stellt sich die Frage, ob Tierrechte im redaktionellen Auswahlprozess eine höhere Schwelle überwinden müssen als andere Anliegen.

Tierschutz erscheint in der medialen Wahrnehmung häufig besonders dann als Nachricht, wenn ein besonders grausamer Einzelfall publik wird, ein Hund gerettet wird, ein Zoo-Nachwuchs gezeigt wird oder ein Skandal nicht mehr ignoriert werden kann. Die systematische Ausbeutung von Tieren, die politischen Rahmenbedingungen dahinter und der gesellschaftliche Widerstand dagegen bleiben dagegen häufig unsichtbar.

Das Weglassen ist ebenfalls eine Entscheidung

Die Schweizer Medien sind rechtlich nicht verpflichtet, über jede Demonstration zu berichten. Der Schweizer Presserat verlangt von Journalistinnen und Journalisten Wahrheitssuche und Orientierung am Recht der Öffentlichkeit, die Wahrheit zu erfahren. Eine allgemeine Pflicht, jedes relevante gesellschaftliche Ereignis aufzugreifen, folgt daraus jedoch nicht.

Aber Medienfreiheit bedeutet nicht, dass jede redaktionelle Auswahl automatisch ausgewogen oder gesellschaftlich neutral ist.

Auch das Weglassen ist eine Entscheidung.

Wer über jagdliche Traditionen, Wolfsabschüsse, landwirtschaftliche Interessen oder Fleischkonsum regelmässig aus der Perspektive von Branchen, Behörden und Lobbyorganisationen berichtet, aber den politischen Protest für Tiere ignoriert, verschiebt die öffentliche Wahrnehmung. Die Interessen derjenigen, die Tiere nutzen, töten oder wirtschaftlich verwerten, erscheinen als Normalität. Die Interessen der Tiere und ihrer Fürsprecher werden dagegen als Randthema behandelt.

Das ist keine staatliche Zensur. Es ist eine publizistische Schieflage.

Die Folge ist gravierend: Was nicht vorkommt, wird nicht diskutiert. Was nicht diskutiert wird, erzeugt keinen politischen Druck. Und was keinen politischen Druck erzeugt, bleibt leicht beim Alten.

Die Tiere sind nicht nur ein Randthema

In der Schweiz werden jährlich sehr viele nichtmenschliche Tiere für Nahrung, Hobby-Jagd, Forschung, Unterhaltung oder andere wirtschaftliche Zwecke genutzt und getötet. Hinter diesen Zahlen stehen politische Entscheide: Gesetze, Verordnungen, Kontrollen, Subventionen, Ausnahmebewilligungen und Vollzugspraxis.

Nichtmenschliche Tiere können nicht demonstrieren. Sie können keine Leserbriefe schreiben, keine Parlamentarierinnen wählen, keine Medienkonferenzen einberufen und keine Lobbyisten bezahlen.

Umso wichtiger ist die Frage, ob Medien die Menschen wahrnehmen, die für sie auf die Strasse gehen.

Am Animal Rights March in Zürich kamen laut Veranstaltern 3’200 Menschen zusammen, um genau diese Stimme hörbar zu machen. Die Veranstaltung wurde im Vorfeld öffentlich beworben und als bewilligte Demonstration angekündigt.

Dass diese Kundgebung danach hauptsächlich in den eigenen Kanälen der Bewegung sichtbar blieb, ist mehr als eine verpasste Meldung. Es ist ein Symptom dafür, wie wenig Tierrechte in der Schweizer Medienagenda als politische Frage anerkannt werden.

Tierrechte gehören in den Politikteil

Eine faire Berichterstattung muss nicht jede Forderung übernehmen. Sie muss auch nicht unkritisch über Aktivismus berichten. Medien dürfen nachfragen, Forderungen einordnen, Gegenpositionen abbilden und Widersprüche benennen.

Aber sie sollten Tierrechte endlich als das behandeln, was sie sind: einen gesellschaftlichen Konflikt über Macht, Verantwortung, Recht und Gewalt gegenüber fühlenden Lebewesen.

Dazu gehört:

  • über grosse Tierrechtskundgebungen mindestens zu informieren;
  • nicht nur über spektakuläre Rettungen oder einzelne Skandale zu berichten;
  • Hobby-Jagd, Tierhaltung und Schlachtung als politische Systeme zu analysieren;
  • Behörden und Branchen zu konkreten Vollzugsfragen zu befragen;
  • wissenschaftliche Erkenntnisse über Tierwohl, Wildtiermanagement und nicht-letale Alternativen ernst zu nehmen;
  • denjenigen Raum zu geben, die eine andere Beziehung zu Tieren fordern.

Die Frage lautet nicht, ob jede Redaktion dieselbe Haltung zu Tierrechten haben muss. Die Frage lautet, ob eine demokratische Öffentlichkeit es sich leisten kann, ein Thema mit so weitreichenden ethischen, ökologischen und politischen Folgen regelmässig an den Rand zu drängen.

Am 15. August gingen in Zürich laut Veranstaltern 3’200 Menschen für die Tiere auf die Strasse. Die grossen Schweizer Online-Medien hätten hinschauen können. Sie taten es offenbar kaum.

Artenschutz-Versprechen der Zoos: Was die Auswilderungszahlen wirklich zeigen

Zoos werben mit dem Artenschutz-Argument. Studien zu Wiederansiedlungsprojekten zeigen jedoch: Zoos stellen Tiere nur für einen begrenzten Teil der untersuchten Arten bereit, und in Gefangenschaft gezüchtete Beutegreifer hatten in einer Übersichtsarbeit im Schnitt deutlich geringere Überlebenschancen als wild gefangene, umgesiedelte Tiere.

Zoos begründen ihre Existenz seit Jahrzehnten mit dem Artenschutz-Argument: Wer Tiere in Gefangenschaft hält, züchtet und erforscht, leiste damit einen Beitrag zur Erhaltung bedrohter Arten.

Zwei Kennzahlen aus der Fachliteratur zeichnen ein deutlich nüchterneres Bild davon, wie oft dieses Versprechen tatsächlich in einer Auswilderung mündet und wie es den wenigen ausgewilderten Tieren danach ergeht.

Wie selten Zoos Tiere für Auswilderungen bereitstellen

Eine Untersuchung aller dokumentierten Wiederansiedlungsprojekte in Nordamerika (Brichieri-Colombi et al., 2018, Conservation Biology) wertete 1863 Fachartikel zu 279 translozierten Tierarten aus. Ergebnis: Nur für 58 Prozent dieser Arten kam überhaupt Zucht in Gefangenschaft zum Einsatz. Zoos stellten Tiere für die Auswilderung bei lediglich 14 Prozent aller untersuchten Arten, und nur bei 25 Prozent jener Arten, die überhaupt in Gefangenschaft für die Auswilderung gezüchtet wurden. 54 Zoos waren insgesamt an Freilassungen beteiligt, verteilt auf 40 Arten. Die Studie ist auf Nordamerika und auf Publikationen bis 2014 beschränkt und misst nicht den individuellen Anteil aller Zootiere, die je ausgewildert werden. Sie zeigt jedoch, dass Zoos in der dokumentierten nordamerikanischen Translokationsliteratur nur für einen begrenzten Teil der Arten Tiere bereitstellten. Sie ist kein Mass für die Auswilderungsbilanz einzelner Zoos und lässt sich nicht direkt auf Europa oder die Schweiz übertragen.

Wie freigelassene Karnivoren überleben

Die zweite Kennzahl betrifft die Überlebenschancen von Karnivoren, die tatsächlich freigelassen wurden. Eine vielzitierte Übersichtsarbeit (Jule, Leaver & Lea, 2008, Biological Conservation) wertete 49 Studien zu Raubtier-Wiederansiedlungen in Afrika, Europa und Nordamerika zwischen 1990 und 2006 aus: 20 Freilassungsprojekte mit 983 in Gefangenschaft geborenen Karnivoren und 29 Projekte mit 1169 wild gefangenen, umgesiedelten Tieren. Das Ergebnis: Die Überlebensrate in Gefangenschaft geborener Karnivoren nach der Freilassung lag bei 32 Prozent, jene wild gefangener, umgesiedelter Tiere bei 53 Prozent. Mehr als die Hälfte der Todesfälle ging auf menschliche Ursachen zurück, etwa Verkehrsunfälle oder gezielte Tötungen. In Gefangenschaft geborene Karnivoren verhungerten zudem häufiger und erkrankten öfter als ihre wild geborenen Vergleichsgruppen.

Die von den Studienautoren diskutierten Risiken weisen Parallelen zu Befunden bei von Menschen aufgezogenen Waisen-Grizzlys auf: Fehlende Erfahrung bei Nahrungssuche und Jagd sowie eine geringe Scheu gegenüber Menschen können die Überlebenschancen nach der Freilassung beeinträchtigen. Wie stark diese Faktoren wirken, hängt jedoch von Art, Aufzucht, Vorbereitung und Auswilderungsbedingungen ab. Ko-Autorin Kristen Jule fasste es damals gegenüber National Geographic so zusammen: Tieren in Gefangenschaft fehlten meist die natürlichen Verhaltensweisen, die es für ein Überleben in der Wildnis braucht. Die Studie ist mittlerweile über 15 Jahre alt und bezieht sich auf Freilassungspraktiken jener Zeit. Neuere Einzelprogramme, etwa beim Iberischen Luchs, berichten unter geeigneten Bedingungen bessere Überlebenswerte für in Gefangenschaft geborene Tiere. Solche Fortschritte ändern jedoch nichts daran, dass vergleichende Übersichtsarbeiten bei Karnivoren durchschnittlich Nachteile gegenüber wild geborenen oder wild gefangenen Tieren festgestellt haben.

Nicht jeder Zoo, nicht jede Zahl gleich

Fairerweise muss festgehalten werden, dass diese Zahlen nicht für jeden Zoo und jedes Programm gleichermassen gelten. Der europäische Zooverband EAZA weist nach eigenen Angaben eine Beteiligung an über 260 Wiederansiedlungsprojekten für 156 Arten aus, mehr als die Hälfte davon als bedroht oder gefährdet eingestufte Arten (Southampton-Studie, EAZA-Mitgliederbefragung). Diese Erhebung zeigt, dass Zoos nicht ausschliesslich Zuschauer sind, und betont dabei auch Beiträge, die über die reine Bereitstellung von Tieren hinausgehen: Finanzierung, Personal, Fachwissen, Ausrüstung und Koordination. Einzelne EAZA-Programme, etwa beim Bartgeier (über 300 seit 1978 in die Wildnis entlassene Tiere) oder beim Östlichen Spitzmaulnashorn in Ruanda, zeigen dokumentierte Erfolge. Diese Leuchtturmprojekte zeigen, dass zoogestützte Wiederansiedlungen unter bestimmten Bedingungen wirksam sein können. Sie ändern jedoch nichts an den Befunden der untersuchten nordamerikanischen Translokationsliteratur und der Karnivoren-Review, deren Reichweite jeweils klar begrenzt ist.

Was das für das Selbstverständnis der Zoos bedeutet

Die verfügbare Literatur zeigt keine pauschale Erfolglosigkeit aller Zoo-Auswilderungen. Sie zeigt aber, dass Zoos in den untersuchten Wiederansiedlungsprojekten nur begrenzt als Tierquellen auftreten und dass in Gefangenschaft geborene Karnivoren im untersuchten Zeitraum durchschnittlich schlechter überlebten als wild gefangene, umgesiedelte Tiere. Aus diesen Befunden zieht die IG Wild beim Wild eine politische Schlussfolgerung: Auswilderungen und einzelne Schutzprogramme reichen aus ihrer Sicht nicht aus, um die fortdauernde Zucht, Haltung und öffentliche Präsentation exotischer Wildtiere zu legitimieren. In Gerechtigkeit für Zoo-Tiere fordert die Organisation deshalb, Zoos langfristig in Auffangstationen umzuwandeln, die keine exotischen Wildtiere mehr kaufen, verkaufen, verleihen oder für die Zurschaustellung züchten, sondern einheimische, in Not geratene Wildtiere aufnehmen und pflegen.

Die Befunde verweisen auf Risiken, die auch bei Waisen-Grizzlys und nicht auswilderbaren Rettungstieren wie den Füchsen von SaveAFox auftreten können: Intensive menschliche Nähe während der Aufzucht kann eine spätere Rückkehr in ein selbstständiges Wildleben erschweren. Ein Unterschied in der Kommunikation bleibt aber bestehen: SaveAFox erklärte von Anfang an, dass die eigenen Füchse nicht auswilderbar sind. Wer mit Auswilderung als Artenschutzargument wirbt, sollte offen und nachvollziehbar ausweisen, wie viele gehaltene Tiere tatsächlich Teil solcher Programme werden.

Weiterführende Artikel

Wenn Rettung zur Falle wird: Was Waisen-Grizzlys nach der Auswilderung gefährdet

In der untersuchten Kohorte aus British Columbia hatten aufgepäppelte Grizzly-Waisen nach der Auswilderung eine sehr geringe Überlebenschance. Nicht die Wildnis allein wird zur Gefahr, sondern auch die Art der Rettung.

Ein verwaistes Bärenjunges, gerettet und liebevoll aufgezogen, kehrt gestärkt in die Wildnis zurück: Diese Geschichte erzählt sich gut. Eine neue Fünfjahresstudie aus British Columbia zeigt jedoch, dass sie in der untersuchten Kohorte meist anders endete.

Die Wildbiologin Dr. Lana M. Ciarniello begleitete zwischen 2019 und 2023 im Rahmen von «Project Rewild» 14 verwaiste Grizzlybären, die als Jungtiere in menschlicher Obhut aufwuchsen. Eine Bärin starb bereits vor der eigentlichen Freilassung während des Helikoptertransports. Die übrigen 13 wurden im folgenden Frühjahr als Jährlinge ausgewildert und per Satellitensender überwacht; bei 12 liess sich das Schicksal eindeutig klären. Das Ergebnis der am 3. August 2026 in Frontiers in Conservation Science veröffentlichten Studie: Zwei Bären überlebten, zehn starben – neun davon noch vor ihrer ersten eigenständigen Überwinterung, der zehnte kurz nach dem Verlassen der Höhle.

Die Stichprobe ist klein, doch sie umfasst nach Angaben der Autorin den vollständigen Bestand geeigneter, in British Columbia während dieses Zeitraums aufgenommener Waisen und gehört zu den wenigen Programmen mit systematischer Nachverfolgung bis zu einem bestätigten Schicksal.

Die Studie beweist nicht, dass die Rehabilitation von Grizzly-Waisen grundsätzlich scheitern muss. Sie zeigt jedoch, dass die untersuchten Aufzuchtbedingungen die Tiere offenbar in eine doppelte Risikolage brachten: Sie wurden körperlich weit grösser als wild aufgewachsene Jährlinge und verbanden Menschen weiterhin mit Nahrung.

Die Todesursachen bei den zehn verstorbenen Tieren: fünf Konflikt- beziehungsweise Managementtötungen nach Mensch-Bär-Konflikten (50 Prozent), zwei illegale Tötungen (20 Prozent), drei Tötungen durch andere Bären (30 Prozent).

Die «metabolische Falle»

Der eigentliche Befund der Studie ist unbequemer als die reine Sterblichkeitsrate. Ciarniello identifiziert einen Mechanismus, den sie «metabolische Falle» nennt: Die in menschlicher Obhut aufgezogenen Jungtiere wogen im Schnitt 127,4 Kilogramm, gegenüber 36,1 Kilogramm bei wild aufgewachsenen Jährlingen – rund das 3,5-Fache. Auch Körperlänge, Brustumfang und Halsumfang lagen deutlich über den Vergleichswerten wild aufgewachsener Jährlinge. «Es sind nicht einfach kleine, rundliche Fettbälle», sagt Ciarniello. «Es ist Skelett. Und wenn du diesen grossen Rahmen einmal hast, musst du ihn auch erhalten.»

Genau das gelingt den ausgewilderten Tieren oft nicht. Zwei Weibchen, in Gebieten ohne Lachszugang freigelassen, verloren im Schnitt 0,48 Kilogramm pro Tag. Selbst in Regionen mit reichem Nahrungsangebot konnten manche Bären den Kalorienbedarf ihres überdimensionierten Körpers nicht decken – ohne die mütterlich erlernte Erfahrung in der Nahrungssuche, die wild aufgewachsenen Jährlingen zur Verfügung steht.

Hinzu kommt die zweite Ursache: Habituierung. Die Annahme, ein zweiwöchiger Kontaktabbruch vor der Freilassung würde die Gewöhnung an Menschen rückgängig machen, bestätigte sich in der Praxis nicht. Die Hälfte aller Todesfälle stand im Zusammenhang mit Mensch-Bär-Konflikten. Mehrere Tiere verbanden Menschen, Infrastruktur oder Siedlungsräume weiterhin mit Nahrung und Sicherheit statt mit Gefahr.

Eine Frage, die sich stellen lässt, aber selten gestellt wird

Ciarniello formuliert es in ihrer Publikation offen: Funktioniert die Rehabilitation verwaister Grizzlys als ethisches Naturschutzinstrument – oder in erster Linie als «sympathetic management», als Massnahme, die vor allem menschliches Mitgefühl bedient? Die Zahlen legen nahe, dass eine Rettung ohne wissenschaftlich fundierte, artspezifische Protokolle leicht zur Verlängerung eines Risikos werden kann, statt zu einer tragfähigen Rückkehr in die Wildnis. Die Studie soll laut Grizzly Bear Foundation, die «Project Rewild» finanziert, in einen Best-Practice-Bericht einfliessen, der künftige Rewilding-Programme in British Columbia und anderen Regionen informieren soll.

Die gleiche Lehre bei den Füchsen

Dieses Muster ist kein Einzelfall der nordamerikanischen Bärenrettung. Es berührt dieselbe Grundfrage, die auch bei Mikayla Raines und ihrer Fuchsrettung SaveAFox im Zentrum stand: Mikayla Raines und SaveAFox: Das kurze Leben einer Fuchsretterin und was es über Pelz erzählt. Die Füchse, die dort ein Zuhause fanden, stammten aus Pelzfarmen oder gescheiterten Heimtierhaltungen. Sie waren captive-born, in Gefangenschaft geboren, und genau deshalb rechtlich wie ethisch nicht auswilderbar. SaveAFox hat diese Konsequenz von Anfang an akzeptiert: Die Rettung bestand nicht in der Rückführung in die Wildnis, sondern in einer dauerhaften, betreuten Existenz.

Der Vergleich betrifft dabei nicht Biologie, Gefährdungslage oder rechtliche Rahmenbedingungen, die bei captive-born Pelzfüchsen und wild geborenen Grizzly-Waisen grundverschieden sind. Er betrifft die ethische Grundfrage: Wann dient Rettung tatsächlich einer Rückkehr in ein selbstbestimmtes Wildleben, und wann verlangt sie eine dauerhafte Verantwortung in menschlicher Obhut? Die Grizzly-Studie zeigt, dass selbst wild geborene Tiere durch eine Phase in menschlicher Obhut in einen Zustand geraten können, der eine erfolgreiche Rückkehr in die Wildnis erschwert. Bei den Füchsen war die Nähe zum Menschen von Geburt an unumkehrbar. Bei den Grizzlys entsteht sie erst durch die Aufzucht selbst, messbar an Übergewicht und Verhaltensmustern – und könnte sich nach Einschätzung der Studienautorin durch konsequent kontaktarme Aufzucht, Fernfütterung und naturnähere Wachstumsziele zumindest verringern lassen. Ob solche Protokolle tatsächlich bessere Überlebensraten erzielen, hat die Studie selbst nicht geprüft.

Was das für die Debatte um Beutegreifer bedeutet

Für die Schweizer Debatte um Beutegreifer und insbesondere um den Braunbären ist die Studie relevant, auch wenn hierzulande derzeit kein Bärenrettungs- oder Auswilderungsprogramm existiert. Die Schweiz kennt das umgekehrte Problem: Bären, die durch Fütterung oder Siedlungsnähe habituiert wurden und deshalb als «Problembären» erschossen wurden, wie JJ3 (2008) und M13 (2013). Die kanadische Studie behandelt eine andere Ausgangslage, beleuchtet aber einen verwandten Mechanismus: Wo Bären Menschen, Infrastruktur oder Siedlungsräume mit Nahrung und Sicherheit statt mit Gefahr verknüpfen, steigt das Konfliktrisiko erheblich – unabhängig davon, ob diese Gewöhnung durch Anfütterung in freier Wildbahn oder durch die Aufzucht in menschlicher Obhut entsteht. Habituierung erhöht damit vor allem das Risiko, dass ein Bär menschliche Siedlungsräume aufsucht und in der Folge als Problembär eingestuft und getötet wird.

Die Konsequenz ist dieselbe wie in der Schweizer Bärenpolitik: Nicht der Bär wird zum Problem, sondern die menschliche Nähe, die ihm Nahrung, Sicherheit oder Normalität verspricht und ihn danach zum Konflikttier macht. Wer Wildtiere retten will, muss diesen Kontakt so klein wie möglich halten, auch dann, wenn die Rettung selbst gut gemeint ist.

Careli-Studie im Doubs: Was die Zahlen wirklich zeigen

Eine französische Jagdzeitschrift feiert die Careli-Studie als Beweis für vernünftige Hobby-Jagd. Die Studie selbst sagt etwas anderes.

Die Studie klingt zunächst nach einer guten Nachricht für alle Seiten: Im französischen Département Doubs haben Hobby-Jäger, Landwirtschaft, Naturschutzverbände und Wissenschaft von 2021 bis 2025 gemeinsam das Programm «Careli» durchgeführt, um den Nutzen der Fuchsbejagung zu prüfen.

Das Jagdportal «Chassons» feiert das Ergebnis als Beleg dafür, dass sich die Hobby-Jagd der Wissenschaft stelle und Verantwortung übernehme. Ein Blick auf die tatsächlich publizierten Daten zeigt: Die Studie fällt deutlich eindeutiger aus, als es der Artikel darstellt.

Was Careli wirklich zeigt

Das Programm wird vom Labor Chrono-environnement der Université de Franche-Comté wissenschaftlich begleitet, koordiniert unter anderem von Patrick Giraudoux. Auf zwei Untersuchungsflächen im Doubs wurde die Fuchsbejagung und der Fang während 3,8 Jahren in einem Teilgebiet ausgesetzt, während im Vergleichsgebiet weiterhin gejagt und gefangen wurde. Begleitend wurden vom 6. April 2021 bis 6. Januar 2025 in 231 Geflügelhaltungen Schäden erhoben.

Das im Fachjournal «Scientific Reports» veröffentlichte Ergebnis ist für die beiden geprüften Fragen eindeutig: Der ESOD-Status, der über die reguläre Jagd hinausgehende Jagd- und Fangmassnahmen ermöglicht, führte in den untersuchten Teilgebieten weder zu einer signifikanten Verringerung der Fuchsabundanz noch zu einem signifikanten Unterschied bei den Geflügelschäden. In einem der beiden Untersuchungsräume wurden sogar mehr Schäden registriert, obwohl der Fuchs dort weiterhin bejagt wurde, ein Befund, der sich auf diese eine Zone bezieht und nicht als allgemeine Wirkung der Jagd zu lesen ist.

Von den 1’105 in der Studienperiode getöteten Vögeln wurden 628 Fälle, also 48,3 Prozent, der Kategorie «Fuchs» oder «wahrscheinlicher Fuchs» zugeordnet, nicht ausschliesslich zweifelsfrei bestätigte Fälle. Für den übrigen Anteil kamen andere Prädatoren oder unklare Ursachen infrage. 41 Prozent der gemeldeten Schäden gingen auf menschliche Nachlässigkeit zurück, etwa offen gelassene Ställe, 36 Prozent auf unzureichenden baulichen Schutz. Careli liefert bislang keinen Nachweis, dass die Bejagung den Schutzmassnahmen einen zusätzlichen Nutzen bringt. Die Studie identifiziert dagegen unzureichend gesicherte Ställe und Ausläufe als die entscheidenden, praktisch beeinflussbaren Risikofaktoren.

Careli entscheidet nicht jede Debatte über Füchse. Das Programm erhebt auch Daten zu Wühlmäusen, Hasen, Zecken, bodenbrütenden Vögeln und Gesundheitsfragen, deren Auswertung laut Chassons und den regionalen Berichten weitgehend noch aussteht, erst rund 20 Prozent der Gesamtresultate sind bisher publiziert. Careli prüft aber bereits die zwei Begründungen, mit denen der ESOD-Status gegenüber Geflügelhaltungen verteidigt wird: Bestandsreduktion und Schadensvermeidung. Für beide fand die bisher veröffentlichte Auswertung keinen statistisch nachweisbaren Effekt.

Das Framing von «Chassons»

Der Chassons-Artikel übernimmt diesen zentralen Befund zwar, relativiert ihn aber sofort mit dem Hinweis, die Studie «verurteile die Hobby-Jagd nicht» und zeige nur, dass sie «in diesem Protokoll» nicht die erwartete Wirkung gehabt habe. Das ist rhetorisch geschickt, faktisch aber eine Verharmlosung: Die untersuchten Parameter, Fuchsbestand und Geflügelschäden, sind genau jene, mit denen die ESOD-Einstufung des Fuchses in Frankreich seit Jahren begründet wird. Wenn beide Kernargumente empirisch nicht standhalten, bleibt von der Rechtfertigung wenig übrig.

Die «wahre Lehre» aus dem Doubs sei nicht der Verzicht auf Bejagung, sondern «Messen statt Karikieren»: Die Hobby-Jagd bleibe «ein Werkzeug unter mehreren». Die bisher veröffentlichten Careli-Ergebnisse zu Fuchsabundanz und Geflügelschäden stützen diese Schlussfolgerung jedoch nicht. Sie liefern keinen Nachweis, dass Bejagung und Fang den Schutzmassnahmen einen zusätzlichen Nutzen bringen. Für die beiden geprüften Fragen – Bestand und Geflügelschäden – bleibt von der Rechtfertigung wenig übrig.

Einordnung: kein Einzelfall

Dass gezielte Bejagung sogenannter «Problemarten» weder Bestände noch Schäden wirksam reguliert, deckt sich mit einer weiteren aktuellen Studie im Fachjournal «Biological Conservation». Sie hat die Kosten und den Nutzen der französischen Verfolgung von Fuchs, Mardern und Rabenvögeln landesweit über sieben Jagdsaisons ausgewertet. Das Ergebnis: Die Kontrollkosten übersteigen die gemeldeten Schäden je nach Berechnungsszenario um bis zu das Achtfache, ein statistischer Zusammenhang zwischen Jagddruck und Schadensreduktion konnte nicht nachgewiesen werden. Mehr dazu im Beitrag «Millionenfach getötet für nichts: Neue Studie entlarvt Jägerlatein».

Auch für die Schweiz liegt inzwischen eine vergleichbar eindeutige Untersuchung vor. Eine im Mai 2026 im Auftrag des Kantons Zug erstellte SWILD-Studie (Dr. Claudia Kistler, Dr. Fabio Bontadina) kommt zum selben Kernbefund wie Careli: Die Patentjagd auf Füchse reguliert die Bestände nicht nachhaltig, da bejagte Populationen Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit, bessere Überlebensraten und Zuwanderung kompensieren. Auch das in Jagdkreisen verbreitete Seuchenargument hält der Studie nicht stand: Bei der Tollwut brachte erst die orale Impfkampagne ab 1978 den Erfolg, nicht die Bejagung, und beim Fuchsbandwurm zeigte ein französisches Vergleichsgebiet mit 35 Prozent höherem Jagddruck eine steigende statt sinkende Befallsrate. Die Zuger Jagdkommission zog daraus im Juni 2026 erste Konsequenzen und verzichtet künftig auf die proaktive Förderung der Fuchsjagd. Als Vergleichsmassstab dienen der Studie die Kantone Genf, der seit 1974 auf Milizjagd verzichtet, und Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, beide ohne die von Hobby-Jägern befürchteten negativen Folgen. Mehr dazu im Beitrag «Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie».

Dieses Muster, belastende Ergebnisse anerkennen und die Bejagung trotzdem als notwendig weiterverteidigen, zeigt sich auch bei JagdSchweiz. Der Dachverband hält in seinem Positionspapier zur Fuchsbejagung von November 2025 an der Notwendigkeit der Fuchsjagd fest, ohne sich mit den Erfahrungen aus Regionen ohne Fuchsjagd auseinanderzusetzen. Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, verzeichnet keine Bestandsexplosion und einen gesunkenen Anteil fuchsbandwurmbefallener Tiere. Genf kommt seit der Abschaffung der Milizjagd 1974 ohne dokumentierte ökologische Probleme aus. Wie Chassons im Fall Doubs verzichtet auch JagdSchweiz darauf, die eigene Position an diesen Gegenbeispielen zu prüfen. Mehr dazu im Beitrag «Fuchsjagd ohne Fakten: JagdSchweiz erfindet Probleme».

Fazit

Careli ist tatsächlich ein bemerkenswertes Projekt, weil eine Hobby-Jäger-Föderation sich auf ein Experiment eingelassen hat, dessen Ausgang ihr eigenes Narrativ widerlegen konnte. Genau das ist geschehen. Die Interpretation, die «Chassons» daraus zieht, die Bejagung bleibe weiterhin ein legitimes «Werkzeug», ist durch die eigenen Daten der Studie nicht gedeckt. Wer «Messen statt Karikieren» fordert, sollte auch die eigenen Messresultate für die geprüften Fragen ernst nehmen, auch wenn Careli zu anderen Aspekten der Fuchsdebatte noch keine abschliessenden Antworten liefert.

Mikayla Raines und SaveAFox: Das kurze Leben einer Fuchsretterin und was es über Pelz erzählt

Die Gründerin der US-Auffangstation SaveAFox rettete zahlreiche, nach Berichten auch Hunderte Füchse aus Pelzfarmen sowie Tiere aus privaten Haltungen. Ihr Tod wirft ein Schlaglicht auf Anfeindungen im Netz und auf die eigentliche Botschaft: Pelz kostet Leben.

Videos des Fuchses Finnegan machten SaveAFox weltweit bekannt. Hinter ihnen stand Mikayla Raines, die Gründerin einer US-Auffangstation für Füchse aus Pelzfarmen, problematischen Privathaltungen und dem Handel mit exotischen Tieren. Raines starb am 20. Juni 2025 in Minnesota.

In den Kommentaren zu solchen Videos zirkulieren seither verkürzte und teils falsche Versionen dieser Geschichte. Wir ordnen ein, was belegt ist und was nicht, weil dieser Fall es verdient, korrekt erzählt zu werden.

Wer war Mikayla Raines

Mikayla Raines gründete SaveAFox im Jahr 2017, mit gerade einmal 20 Jahren. Ihre Mission war einfach und radikal zugleich: nichtmenschliche Tiere retten, die sonst für die Pelzindustrie sterben würden. Über die Jahre nahm ihre Station Hunderte Füchse auf, dazu andere nichtmenschliche Tiere, die Hilfe brauchten.

Sie erwarb die nötigen staatlichen und bundesrechtlichen Lizenzen, absolvierte Kurse in Wildtierrehabilitation und baute in Minnesota eine Anlage auf, in der die Füchse ein möglichst tiergerechtes Leben in menschlicher Obhut führen können. Ihre Videos, in denen Tiere wie Finnegan zu «lachen» schienen, machten sie über die Grenzen der USA hinaus bekannt. Auf YouTube folgten ihr über zwei Millionen Menschen.

Warum die Füchse nicht ausgewildert werden können

In den Kommentarspalten taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Warum werden diese Füchse nicht einfach in die Freiheit entlassen?

Die Antwort ist zugleich das stärkste Argument gegen die Pelzindustrie. SaveAFox nimmt vor allem in Gefangenschaft geborene Füchse auf, darunter Tiere aus Pelzfarmen, abgegebene ehemalige Heimtiere und Tiere aus problematischen Haltungen.. Viele dieser in Gefangenschaft geborenen oder an Menschen gewöhnten Füchse gelten nicht als auswilderungsfähig. Eine Freilassung wäre für sie mit erheblichen Risiken verbunden und wäre keine verantwortbare Lösung. Genau deshalb bleiben sie dauerhaft in der Obhut der Station. Jeder dieser Füchse ist ein lebender Beleg dafür, was Pelzzucht mit einem nichtmenschlichen Tier macht: Die Pelztierzucht macht Füchse zu Produktionsobjekten. Sie werden gezüchtet, gehalten und getötet, damit ihr Fell zu einem Konsumprodukt wird. Für Tiere, die über Generationen in Gefangenschaft gezüchtet wurden, ist eine Auswilderung oft keine realistische Rettung mehr – ein weiterer Grund, die Zucht selbst infrage zu stellen.

Was über die Anfeindungen bekannt ist

Nach ihrem Tod erklärte ihr Ehemann Ethan Frankamp in einem Video, Mikayla Raines habe über längere Zeit psychisch gelitten und sei wiederholt mit Anfeindungen und Gerüchten im Netz konfrontiert gewesen. Nach seiner Darstellung hätten Menschen aus ihrem weiteren Umfeld, darunter auch Personen aus dem Umfeld anderer Tierschutzstationen, ihren Namen und die Arbeit von SaveAFox über Jahre angegriffen; in den Wochen vor ihrem Tod habe sich dies verschärft. Diese Darstellung ist die persönliche Aussage ihres Ehemanns. Sie erlaubt weder eine einfache Erklärung noch eine konkrete Schuldzuweisung für ihren Tod.

An dieser Stelle ist redaktionelle Sorgfalt geboten. Die in sozialen Netzwerken verbreitete Kurzform «Sie wurde gemobbt, also nahm sie sich das Leben» wird der Realität nicht gerecht. Ein Suizid hat fast nie eine einzige Ursache. Was sich belegen lässt, ist die Aussage des Ehemanns: Eine lange psychische Vorgeschichte und eskalierende Anfeindungen kamen zusammen. Was sich nicht als Tatsache behaupten lässt, ist eine konkrete Schuldzuweisung an eine benannte Plattform oder Gruppe. Diese Unterscheidung schützt die Verstorbene und alle, die diesen Text lesen und selbst mit ähnlichen Gedanken ringen.

Auch die in Kommentaren verbreitete Erzählung, Finnegan sei «am gebrochenen Herzen» gestorben, ist ein tröstliches Bild, aber keine belegte Tatsache. SaveAFox bestätigte seinen Tod erst Monate später öffentlich; eine solche emotionale Ursache wurde nicht belegt.

Die stille Last der Tierschutzarbeit

Hinzu kommt, dass den Engagierten immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Politische Trägheit und wirtschaftliche Interessen bremsen den Tierschutz an vielen Stellen aus. Wer sich für nichtmenschliche Tiere einsetzt, kämpft deshalb an zwei Fronten zugleich, gegen das Leid selbst und gegen die Strukturen, die es zulassen. Das macht die Arbeit nicht nur kräftezehrend, sondern über die Jahre auch entmutigend. Umso wichtiger ist es, diejenigen zu stützen und zu schützen, die diese Arbeit leisten.

Wie es mit SaveAFox weitergeht

SaveAFox soll nach dem Tod von Mikayla Raines weitergeführt werden. Ethan Frankamp erklärte öffentlich, die Versorgung der Tiere und die Arbeit der Organisation fortsetzen zu wollen. Neben dem Standort in Minnesota besteht auch ein Standort in Lake County im US-Bundesstaat Florida.

Was bleibt: Tragt keinen Pelz

Die eigentliche Botschaft, die Mikayla Raines mit jedem ihrer Videos vermittelte, bleibt so aktuell wie zuvor: Tragt keinen Pelz. Nicht als Mantel, nicht als Kragen, nicht als vermeintlich harmloser Bommel an der Kindermütze. Hinter Pelzprodukten stehen Tiere, die für ihr Fell gezüchtet, gehalten und getötet werden. Viele der von SaveAFox aufgenommenen Füchse zeigen, welche dauerhaften Folgen dieses System für Tiere hat, die nie mehr ausgewildert werden können.

Wer Pelz meidet, trifft eine Entscheidung, die zählt. Es ist die Entscheidung, für die eine junge Frau in Minnesota ihr ganzes Leben eingesetzt hat.

Wenn Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld belastet sind, sprechen Sie darüber. In der Schweiz erreichen Sie die Dargebotene Hand rund um die Uhr unter der Telefonnummer 143, Angebote für Jugendliche gibt es bei 147. In Deutschland ist die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar, in Österreich der Notruf 142.