4. September 2026, 01:05

Suchen

Vier Tote in Gy: Wieder tötet ein Jagdgewehr eine ganze Familie

Ein 42-Jähriger erschoss in Ostfrankreich seine beiden Söhne und die Schwiegermutter, filmte die Tat und richtete danach das Jagdgewehr gegen sich selbst.

Am Mittwochabend, dem 2. September 2026, gegen 20 Uhr rückten rund fünfzig Gendarmen und dreissig Feuerwehrleute auf die Anhöhen von Gy aus, einer Gemeinde mit rund tausend Einwohnerinnen und Einwohnern, etwa 30 Kilometer nördlich von Besançon.

Auf einem privaten Grundstück am Chemin de Bellevue, wo die Familie in einem Mobilheim neben einem im Bau befindlichen Haus lebte, fanden die Einsatzkräfte vier Leichen. Die Spurensicherung dauerte die ganze Nacht, das Dispositiv wurde erst um sechs Uhr morgens aufgehoben.

Die Toten stammen aus derselben Familie: ein Mann von 42 Jahren, seine beiden Söhne im Alter von sechs und zehn Jahren sowie die 74-jährige Mutter seiner Ehefrau. Nach Angaben des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, wurden die Leichen der beiden Erwachsenen in einem Bungalow auf dem Grundstück gefunden, jene der Kinder in einem in der Nähe abgestellten Lieferwagen. Die Ermittler waren alarmiert worden, nachdem der Familienvater selbst gemeldet hatte, seine Kinder getötet zu haben.

Ein Jagdgewehr, Kaliber 12

Nach den ersten Erkenntnissen der Untersuchung wurden die beiden Kinder und der 42-jährige Mann mit einem Jagdgewehr getötet, einer doppelläufigen Flinte im Kaliber 12. Die bevorzugte Hypothese des Staatsanwalts von Vesoul, Arnaud Grécourt, lautet, dass der Vater, der sich in einem Trennungsverfahren befand, die drei anderen Personen tötete, bevor er die Waffe gegen sich selbst richtete. Die Autopsien standen am Donnerstag noch aus. Formal eröffnete die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zunächst wegen fahrlässiger Tötung, der üblichen französischen Ausgangsqualifikation, solange die Rechtsmedizin die genauen Umstände nicht bestätigt hat. Die Ausrichtung der Ermittlung auf eine vorsätzliche Familientötung mit anschliessendem Suizid ergibt sich aus der genannten Hypothese.

Besonders verstörend ist ein Detail, über das mehrere französische Medien übereinstimmend berichten: Der Mann soll die Tat gefilmt und die Aufnahme an seine Frau geschickt haben. Ein Angehöriger, der sich gegenüber der AFP als Cousin des Täters vorstellte, gab an, die Schwiegermutter sei gekommen, um die Kinder abzuholen, als die Tat geschah. Nach seiner Darstellung wollte sich die Partnerin seit Monaten trennen. Die Mutter der Kinder war zum Zeitpunkt der Tat nicht anwesend.

Wir berichten über solche Fälle mit Zurückhaltung und ohne die Angehörigen zusätzlich zu belasten. Was uns hier interessiert, ist nicht das persönliche Drama, sondern ein strukturelles Muster, das sich hinter der Tatwaffe verbirgt.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Der Fall Gy passt in eine Reihe, die wir in unserer Rubrik Kriminalität und Jagd seit Jahren dokumentieren: Menschen mit legalem Zugang zu Jagdwaffen richten diese Waffen und ihre Vertrautheit mit tödlicher Gewalt gegen die eigene Familie, oft in einer Trennungssituation und häufig mit anschliessendem Suizid.

Die Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind zahlreich. In der Schweiz erschoss im Juli 2026 ein 59-jähriger Tessiner Hobby-Jäger im Bleniotal seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus. Bereits 2019 tötete im jurassischen Courfaivre ein 47-jähriger Hobby-Jäger, im kantonalen Jagdverband als Jagdlehrer verankert, seine Ehefrau, wenige Tage nachdem sie Anzeige erstattet hatte. In Deutschland erschoss im Februar 2026 in Strullendorf bei Bamberg ein 52-jähriger Hobby-Jäger mutmasslich seine Frau und seine beiden Kinder und beging danach Suizid. In Schweden verübte im Februar 2025 ein Mann mit einer Bewilligung für vier Jagdwaffen in Örebro den schwersten Amoklauf der Landesgeschichte mit zehn Toten. Solche Fälle tauchen in keiner Jagdunfall-Statistik auf, weil sie als Straftaten geführt werden, nicht als Jagdunfälle.

Was die Forschung zeigt

Dass das Jagdgewehr in diesen Taten so oft die Waffe ist, hat einen nüchternen Grund: Verfügbarkeit. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus. Unter den mit Schusswaffen verübten Femiziden wurden rund 71 Prozent mit Jagdgewehren begangen. Jagdwaffen sind, so die Forschenden, «Gelegenheitswaffen», die im Haushalt griffbereit stehen. Der Psychiater Jean-Louis Terra hielt fest, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünffach höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bezeichnete.

Hinzu kommt die Persönlichkeitsforschung. Die Dissertation von Ursula Grohs, bislang die einzige systematische Untersuchung im deutschsprachigen Raum, kam zum Ergebnis, dass Hobby-Jäger sich selbst signifikant aggressiver einschätzen als Nichtjäger und Konflikte häufiger über Dominanz und Kontrolle lösen. Internationale Studien zu den «Dark Triad»-Merkmalen weisen in dieselbe Richtung: Die Bereitschaft, Tiere ohne Notwendigkeit zu töten, korreliert mit Persönlichkeitsmustern, die in anderen Kontexten als Risikofaktoren gelten.

Der blinde Fleck bleibt

Der Fall Gy fällt in eine Woche, in der die Schweiz nach dem Amoklauf von Aarau über Risikogruppen und Eignungsnachweise beim privaten Waffenbesitz debattiert. Wie wir im Beitrag zu Aarau ausgeführt haben, bleibt dabei ausgerechnet der fortdauernde private Zugang zu Jagdwaffen unerwähnt. Gy zeigt am gleichen Tag, wie wenig dieser blinde Fleck an Ländergrenzen haltmacht. Eine Waffenrechtsdebatte, die Sturmgewehre überprüft, den regelmässigen privaten Zugang zu Jagdwaffen aber ausspart, bleibt unvollständig.

HOBBY-JÄGER-RADAR

Auf der Spur versteckter Tierschutzvergehen, Wilderei und/oder Kriminalität? Melden Sie uns Verdachtsfälle! Helfen Sie beim grossen Hobby-Jäger-Radar.

zum Formular

Jäger Radar

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zur Wolfsregulierung frei

Der Staatsrat gibt zwei weitere Rudel zur vorsorglichen Entnahme frei und zieht dafür Hobby-Jäger bei.

Der Tessiner Staatsrat hat am 3. September 2026 die Teilregulierung der beiden Wolfsrudel Molare und Lepontino angeordnet.

Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen befürwortenden Vorbescheid abgegeben hat, dürfen in beiden Rudeln bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere getötet werden. Für die Ausführung zieht der Kanton neben der kantonalen Wildhut ausdrücklich ausgebildete Hobby-Jäger bei.

Ein Abschuss auf Vorrat

Damit setzt das Tessin die sogenannte proaktive Regulierung fort. Grundlage ist die revidierte eidgenössische Jagdverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist. Sie erlaubt den Kantonen, geschützte Wolfsrudel vorsorglich zu dezimieren, ohne dass zuvor ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Auslöser ist allein der dokumentierte Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen in einem Rudel. Sobald dieser Nachweis vorliegt, kann bis zu zwei Drittel des Nachwuchses entnommen werden, unabhängig davon, ob genau dieses Rudel überhaupt Schäden verursacht hat.

Für die beiden nun freigegebenen Rudel bedeutet das: Weder für Molare noch für Lepontino führt der Kanton einen konkreten, dem Rudel zugeordneten Riss als Begründung an. Das Rudel Lepontino, das die orografisch rechte Talseite der Leventina und das obere Lavizzaratal besiedelt, stand bereits in der Vorperiode auf der Abschussliste, damals ausgelöst allein durch fünf fotografisch bestätigte Welpen. Das Rudel Molare, entlang des Alpenkamms zwischen dem Bleniotal und der unteren Leventina, wurde überhaupt erst im Sommer 2026 als eigenständiges Rudel bestätigt.

Die offizielle Begründung des Kantons bewegt sich denn auch auf einer allgemeinen Ebene: Man wolle die «dem Wolf zugeschriebenen Nutztierrisse der letzten zwölf Monate» reduzieren. Das ist eine kantonsweite, keine rudelspezifische Rechtfertigung. Getötet werden geschützte Beutegreifer und ihre diesjährigen Jungtiere, nicht weil sie nachweislich Schaden angerichtet haben, sondern weil das Rudel überhaupt existiert.

Teil eines schweizweiten Musters

Dass die Tötung geschützter Beutegreifer faktisch an die Hobby-Jagd delegiert wird, ist kein Tessiner Einzelfall. Auch der Kanton Graubünden hat für die Saison 2026/27 vom Bund die Bewilligung für die proaktiven Regulierung von gleich zwölf Rudeln erhalten. Wie die IG Wild beim Wild bereits in ihrer Walliser Wolfsbilanz dokumentiert hat, verdeckt der technokratische Begriff der «Regulierung» dabei, worum es faktisch geht: die planmässige Tötung von Jungtieren und die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen. Die vorsorgliche Entnahme von Jungwölfen ist damit definitiv zur schweizweiten Routine geworden.

Besonders zynisch wirkt die Regelung, wenn man sich vergegenwärtigt, wen sie trifft. Zur Entnahme freigegeben sind zwei Jungtiere im Rudel Molare und drei im Rudel Lepontino, allesamt Welpen des Jahrgangs 2026, also im Frühjahr geborene Tiere. Die kantonalen Abschussverfügungen benennen ausdrücklich die «giovani lupi» als Ziel und warnen die Schützen sogar davor, bei annähernd gleich grossen Tieren zu schiessen, um nicht versehentlich ein adultes Tier zu treffen. Der Kanton bestimmt die Welpen damit gezielt zur Tötung.

Selbst wenn man der offiziellen Schadensargumentation folgen wollte: Die Verfügung richtet sich nicht gegen individuell auffällige oder als Verursacher von Nutztierrissen identifizierte Wölfe. Getötet werden nicht nachweislich verantwortliche Einzeltiere, sondern gerade jene Rudelmitglieder, deren individuelle Beteiligung an einem Schaden weder festgestellt noch belegt wird. Zudem können diese Jungwölfe in ihren wenigen Lebensmonaten ohnehin gar keine Nutztierrisse verursacht haben. Es ist die Bestrafung des Nachwuchses für die blosse Tatsache, dass das Rudel sich fortgepflanzt hat.

Nach Aarau: Der blinde Fleck der Waffendebatte heisst Hobby-Jagd

Nach dem Amoklauf von Aarau diskutiert die Schweiz über Risikogruppen und Eignungsnachweise. Der fortdauernde private Zugang zu Jagdwaffen bleibt dabei unerwähnt, obwohl sich quer durch Europa gleichartige Fälle häufen.

Am Rande einer Rave-Party in Aarau wurde Ende August die 22-jährige Maria S. erschossen.

Unter dringendem Tatverdacht nahm die Polizei einen 43-jährigen Schweizer fest, der laut Polizeiangaben rund 40 Schüsse abgegeben haben soll. Gemäss SRF soll es sich bei der mutmasslichen Tatwaffe um eine halbautomatische Kalaschnikow AK-74 handeln, die der Mann vor rund zwanzig Jahren zusammen mit weiteren Waffen legal im Kanton Jura erworben haben soll, zu einer Zeit, als das noch erlaubt war. Für damals rechtmässig erworbene halbautomatische Waffen gilt heute grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Der Fall hat eine Debatte über das Schweizer Waffenrecht ausgelöst.

In dieser Debatte fällt ein Argument auf, das über den Einzelfall hinausweist. Der parteilose Ständerat Daniel Jositsch brachte es gegenüber SRF auf den Punkt: Je schwieriger es für Menschen mit erhöhtem Risiko sei, an eine Waffe zu gelangen, desto kleiner sei die Wahrscheinlichkeit für Taten. Jositsch könne sich vorstellen, Besitzer altrechtlicher Waffen nachträglich zu einem Nachweis als Sportschütze oder Sammler zu verpflichten. SP-Ständerätin Franziska Roth geht weiter und erwägt, halbautomatische Waffen künftig ausnahmslos zu verbieten und bereits gekaufte einzuziehen.

Die Stossrichtung ist klar: Wer über erhöhtes Risiko verfügt, soll seinen fortdauernden Waffenbesitz künftig rechtfertigen müssen. In dieser Debatte bleibt allerdings ein ganzer Bereich privaten Waffenzugangs unerwähnt.

Der Zugang zu Jagdwaffen fehlt in der Debatte

Im Jagdjahr 2025 übten in der Schweiz 29’328 Personen die Jagd aus. Die Eidgenössische Jagdstatistik weist für dieses Jahr 74’914 erlegte Wildhuftiere sowie 23’152 erlegte Beutegreifer wie Füchse und Marder aus. Diese beiden vielzitierten Zahlen erfassen jedoch nur einen Ausschnitt: Nicht enthalten sind Federwild, Feldhasen und weiteres Kleinwild. Rechnet man diese Arten hinzu, werden in der Schweiz jährlich über 120’000 Wildtiere meist grundlos durch die Hobby-Jagd getötet. Die Jagdausübung bedeutet damit für eine grosse, institutionell organisierte Gruppe regelmässigen Zugang zu Schusswaffen. Jagdwaffen sind dafür bestimmt, Wildtiere zu töten. Gerade deshalb verlangt ihr privater Besitz und Einsatz aus Sicht des Tierschutzes und der öffentlichen Sicherheit besondere Sorgfalt und Kontrolle.

Anders als bei den nun diskutierten altrechtlichen halbautomatischen Waffen wird der fortdauernde Waffenzugang von Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhabern öffentlich kaum unter dem Gesichtspunkt von Eignung, gesundheitlicher Veränderung und Gefährdung überprüft. Zugleich fehlt eine schweizweit systematische Statistik dazu, ob und wie häufig Personen mit Jagdpatent bei Gewaltdelikten Waffen einsetzen. Wie wir bereits aufgearbeitet haben, weiss in der Schweiz niemand, wie viele solcher Taten von Personen mit Jagdpatent begangen werden, weil die Erhebung schlicht fehlt. Diese Datenlücke verhindert eine seriöse Risikobewertung.

Kein nationales Problem: eine Serie, die sich über Ländergrenzen zieht

Wer meint, es handle sich um ein Schweizer Sonderproblem, verkennt die Faktenlage. In unserer Rubrik Kriminalität und Jagd dokumentieren wir seit Jahren gleichartige Fälle, in denen Hobby-Jäger ihren legalen Zugang zu Jagdwaffen und ihre Vertrautheit mit tödlicher Gewalt gegen Menschen richteten, in der Schweiz wie im Ausland.

In der Schweiz erschoss im Juli 2026 ein 59-jähriger Tessiner Hobby-Jäger im Bleniotal seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Beim tödlichen Schuss hörte niemand einen Knall, weshalb die Tessiner Polizei laut RSI von einer Schalldämpfer-Nutzung ausgeht. Bereits 2019 tötete in Courfaivre im Kanton Jura ein 47-jähriger Hobby-Jäger, im kantonalen Jagdverband als Jagdlehrer und Präsident der Trophäenbewertung verankert, seine Ehefrau. Wenige Tage zuvor hatte sie Anzeige erstattet, sie sei unter Waffenbedrohung festgehalten und vergewaltigt worden; es galt ein Näherungsverbot, mehrere Schusswaffen waren sichergestellt. Ein Anwalt der Familie warf der Justiz später vor, dem Mann seien zwar die Handfeuerwaffen abgenommen worden, die Kontrolle aber unvollständig geblieben.

Im Ausland reihen sich die Fälle: In Deutschland erschoss im Februar 2026 in Strullendorf bei Bamberg ein 52-jähriger Hobby-Jäger mutmasslich seine Frau und seine beiden Kinder und beging danach Suizid; wenige Monate zuvor, im November 2025, tötete ein 63-jähriger Hobby-Jäger im Raum Reutlingen fünf Angehörige. In Schweden verübte im Februar 2025 ein 35-jähriger Mann mit einer Bewilligung für vier Jagdwaffen in Örebro den schwersten Amoklauf der Landesgeschichte mit zehn Toten. Diese Fälle tauchen in keiner Jagdunfall-Statistik auf, weil sie als Straftaten geführt werden, nicht als Jagdunfälle.

Was die Forschung zeigt

Der Zusammenhang ist nicht bloss anekdotisch. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus: Unter den mit Schusswaffen verübten Femiziden wurden rund 71 Prozent mit Jagdgewehren begangen. Der Grund liege in der Verfügbarkeit, Jagdwaffen sind «Gelegenheitswaffen», die im Haushalt griffbereit stehen. Der Psychiater Jean-Louis Terra hielt fest, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünffach höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bezeichnete.

Hinzu kommt die Persönlichkeitsforschung. Die Dissertation von Ursula Grohs, die bislang einzige systematische Untersuchung im deutschsprachigen Raum, kam zum Ergebnis, dass Hobby-Jäger sich selbst signifikant aggressiver einschätzen als Nichtjäger und Konflikte häufiger über Dominanz und Kontrolle lösen. Internationale Studien zu den «Dark Triad»-Persönlichkeitsmerkmalen (Kavanagh et al., ausgewertet von Beattie 2019) verweisen in dieselbe Richtung: Die Bereitschaft, Tiere ohne Notwendigkeit zu töten, korreliert mit Persönlichkeitsmustern, die in anderen Kontexten als Risikofaktoren gelten. Bezeichnend ist, dass es zu diesen Befunden im deutschsprachigen Raum, wo über eine halbe Million Menschen legal Jagdwaffen führen, bis heute kaum unabhängige Folgeforschung gibt.

Genau hier liegt der sicherheitspolitische Punkt: Wer über längere Zeit Zugang zu tödlichen Waffen hat, sollte bei konkreten Risiken wirksam und fortlaufend überprüft werden können, unabhängig davon, ob die Waffe ein altrechtliches Sturmgewehr ist oder ein Jagdgewehr. Dass es zur Häufigkeit solcher Taten keine schweizweite Datengrundlage gibt, ist kein Argument gegen die Prüfung, sondern eines dafür.

Alter und Eignung

Mit zunehmendem Alter können Sehfähigkeit, Reaktionszeit und kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein. Bei einer Tätigkeit, die den Umgang mit Schusswaffen im Gelände einschliesst, spricht das für regelmässige, risikoorientierte Eignungsüberprüfungen. Ob zusätzlich eine feste Altersobergrenze sinnvoll und verhältnismässig ist, muss anhand von Unfall- und Gesundheitsdaten geprüft werden. Auch dafür braucht es zuerst eine belastbare Erhebung, die heute fehlt.

Was daraus folgt

Wenn die Politik nach Aarau ernsthaft über Risiko, Eignung und fortlaufende Kontrolle beim privaten Waffenbesitz diskutiert, darf sie den Zugang zu Jagdwaffen nicht ausblenden. Die IG Wild beim Wild fordert regelmässige medizinisch-psychologische Eignungsprüfungen für Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhaber nach niederländischem Vorbild sowie eine wissenschaftlich begründete Regelung für das höhere Lebensalter. Eine Waffenrechtsdebatte, die altrechtliche Sturmgewehre überprüft, den regelmässigen privaten Zugang zu Jagdwaffen aber ausspart, bleibt unvollständig.

Wieder tödlicher Jagdunfall: Hobby-Jäger auf Hochsitz erschossen

Ein 58-jähriger Jagdpächter traf gegen 00.25 Uhr einen 50-jährigen Kollegen auf dem Hochsitz. Beide erfahren, eine Wärmebildkamera vor Ort, und trotzdem ein Toter: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Im Westerwald ist ein Hobby-Jäger bei einer nächtlichen Jagd ums Leben gekommen.

In der Nacht auf den 30. August, gegen 00.25 Uhr, gab ein 58-jähriger Jagdpächter in einem Maisfeld bei Dürrholz im Landkreis Neuwied einen Schuss ab. Getroffen wurde ein 50-jähriger Kollege, der auf einem rund drei Meter hohen Hochsitz sass. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte den Vorfall und ermittelt gegen den Schützen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

Beide Männer gelten als erfahrene Hobby-Jäger. Nach bisherigem Kenntnisstand befand sich eine Wärmebildkamera am Ort des Geschehens. Ob das Gerät im Moment der Schussabgabe genutzt wurde, ist offen und Teil der Ermittlungen. Der nächtliche Einsatz im Maisfeld deutet auf eine Jagd auf Schwarzwild hin, wie sie in der warmen Jahreszeit vielerorts stattfindet.

Das «Sicherheits»-Versprechen der Technik

Genau hier liegt das Problem, das die Hobby-Jagd nicht wegargumentieren kann. Wärmebildtechnik wird der Öffentlichkeit als Garant für die «sichere Ansprache» verkauft, als Instrument, das Verwechslungen ausschliesst und Unfälle verhindert. Die Realität sieht anders aus. Wie unser Dossier zur Nachtjagd und Hightech-Jagd zeigt, verlagert diese Technik das Töten in die Dunkelheit und entzieht es jeder Kontrolle in Echtzeit. Wildhüter sind dünn gesät, die Reviere gross, und die Nacht schützt vor allem die Schützen. In dieser Nacht hat die Hightech einen Menschen nicht geschützt.

Bemerkenswert ist die Konstellation. Das Opfer wurde nicht als vermeintliches Wildschwein im Feld verwechselt, sondern auf einem erhöhten Hochsitz getroffen, an einem festen und bekannten Standort. Zwei erfahrene Hobby-Jäger, moderne Ausrüstung, ein toter Mensch: Das gängige Argument, Übung und Technik würden solche Fälle verhindern, hält der Wirklichkeit nicht stand.

Kein Einzelfall

Der Fall reiht sich in eine lange Kette ein. In Deutschland häufen sich Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen. Erst im August 2025 erschoss ein polnischer Hobby-Jäger seinen Nachbarn, den er nachts im Maisfeld für ein Wildschwein hielt. Im Januar 2026 traf ein junger Hobby-Jäger in Ostwestfalen einen Kollegen auf dem benachbarten Hochsitz tödlich. Auch in der Schweiz enden Hobby-Jagden immer wieder mit Toten und Schwerverletzten. Getroffen werden längst nicht nur Hobby-Jäger, sondern auch Treiber, Angehörige, Spaziergängerinnen, Radfahrer und Kinder.

Jeder dieser Vorfälle wird für sich als «tragischer Einzelfall» eingeordnet. In der Summe ergibt sich ein anderes Bild: Die Hobby-Jagd ist eine Freizeitbeschäftigung mit Schusswaffen im öffentlichen Raum, und sie fordert regelmässig Menschenleben. Wildtiere sind keine Zielscheiben. Und die Sicherheit von Mensch und Tier lässt sich am zuverlässigsten dadurch gewährleisten, dass gar nicht erst geschossen wird.

«Vegan-Zwang» sei «brandschwarz gelogen»: Was der Fall über SVP-Abstimmungskampagnen zeigt

Wie dieselbe Partei bei der Ernährungsinitiative und der Zürcher Jagdinitiative dieselbe Zuspitzungs-Taktik nutzt

Am 27. September stimmt die Schweiz über die Ernährungsinitiative ab.

SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh warnte in einem Instagram-Video vor einem angeblichen Vegan-Zwang, der Cervelat, Fondue und Spiegeleier verschwinden lasse. Auf Nachfrage relativierte er selber: Das mit dem Vegan-Zwang sei eine Zuspitzung. Initiantin Franziska Herren konterte, viele Gegner hätten den Initiativtext gar nie gelesen, sondern würden «brandschwarz» lügen. Tatsächlich verlangt die Initiative nur eine vermehrte Förderung pflanzlicher Ernährung, keinen Konsumzwang.

Wer unsere Berichterstattung zur Hobby-Jagd seit Jahren verfolgt, kennt dieses Muster. Genau dieselbe Machart erlebten wir bereits 2017 beim Bericht des Zürcher Regierungsrats zur kantonalen Jagdinitiative «Wildhüter statt Jäger», verfasst unter der Federführung des damaligen SVP-Baudirektors Markus Kägi, selbst Hobby-Jäger. Auch dort wurde mit Zahlen gearbeitet, die einer Überprüfung nicht standhielten: angeblich 400’000 geleistete Arbeitsstunden der Zürcher Hobby-Jäger, weit über den Werten des Dachverbands JagdSchweiz, sowie die Behauptung, es gebe kein Sicherheitsproblem, obwohl allein zwischen 2011 und 2015 über 1500 Jagdunfall-Verletzte registriert wurden. Unseren vollständigen Faktencheck zum Bericht finden Sie in unserem Jagd-Dossier.

Zwei Fälle, fast ein Jahrzehnt auseinander, ein Muster: Wer mit einem Zwang Angst schürt, den der Initiativtext gar nicht vorsieht, hofft, dass niemand nachliest. Warum ausgerechnet in der Politik so oft mit Übertreibung statt mit dem Wortlaut argumentiert wird, haben wir in unserem Beitrag Ein Mystiker über die Jagd und die Macht eingeordnet: Wer selbst nach Macht über andere strebt, neigt demnach dazu, auch im politischen Diskurs auf Dominanz statt auf Fakten zu setzen.

Auffällig ist zudem, wer bei der Ernährungsinitiative fehlt: Pro Natura hatte die Unterschriftensammlung ursprünglich mit grossem Mehr des Delegiertenrats unterstützt und fasste nun als einziger grosser Umweltverband die Nein-Parole. Greenpeace Schweiz gibt Stimmfreigabe, Vier Pfoten möchte sich «nicht aktiv zur Initiative äussern». Zurück bleiben die Initiantin und unzählige Freiwillige, die viel Geld, Energie und Zeit investiert haben.

Der Schweizer Tierschutz STS ist dabei nicht gänzlich untätig: Er unterstützt aktuell zwei Volksinitiativen gegen Importe von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten und von Stopfleber, und seine Statuten nennen politische und rechtliche Massnahmen, «namentlich durch Initiativen, Petitionen und Vernehmlassungen», ausdrücklich als Mittel zum Vereinszweck. Das wirft aber die Frage auf, weshalb der mitglieder- und spendenstarke Dachverband angesichts von über 85 Millionen jährlich in der Schweiz geschlachteten Tieren keine eigene, landesweite Initiative gegen die systematische Ausbeutung in der Nutztierhaltung lanciert oder eine Initiative wie die Ernährungsinitiative im Abstimmungskampf sichtbar unterstützt. Die kleinere Organisation Animal Rights Switzerland hat mit einer Petition gegen die «Schlachtzahlen-Explosion» immerhin 72 Stimmen im Nationalrat für eine Annahme gewonnen. Wer über die grössten Mittel und die grösste Reichweite verfügt, aber bei der weitaus grössten Zahl betroffener Tiere nichtselbstr initiativ wird, sollte sich diese Frage von der eigenen Basis stellen lassen.

Auch hier zeigt sich ein Muster: Lanciert wurden beide Initiativen nicht vom STS, sondern von der kleinen Alliance Animale Suisse, getragen von der Stiftung Animal Trust sowie den Vereinen Animal Equité und Wildtierschutz Schweiz und unterstützt beim Sammeln von rund zwanzig weiteren Organisationen wie Swissveg, Animal Rights Switzerland und dem VgT. Der STS reihte sich mit seiner Reichweite und seinen Mitteln erst später als Unterstützer ein, anstatt selbst voranzugehen.

Bezeichnend ist, dass in beiden Fällen dieselbe Partei die Zuspitzung anführte. Das macht die SVP nicht zur einzigen Partei, die im Abstimmungskampf übertreibt. Es zeigt aber: Wer eine Vorlage ablehnen will, sollte den Initiativtext zuerst lesen, bevor er sie öffentlich falsch darstellt. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine ehrliche Debatte, ob es um Ernährung oder um die Hobby-Jagd geht.

Krieg im Wald, und die anderen sollen aufpassen

Solange im Kanton geschossen wird, tragen andere das Risiko und die Wildtiere den Preis.

Es ist wieder Hochjagd im Kanton Graubünden, und mit ihr erscheint der jährliche Ratgeber, wie Wanderer, Bikerinnen, Pilzsammler und Hündeler «sicher durch die Jagdzeit» kommen.

Hunde an die Leine, Warnfarben tragen, sich bemerkbar machen, nicht querfeldein laufen, die Dämmerung meiden. Die Botschaft ist immer dieselbe. Gefährlich sei es nicht, solange alle Rücksicht nehmen.

Für die Wildtiere und für alle, die den Wald sonst nutzen, wirkt die Jagdzeit dennoch wie ein monatelanger Ausnahmezustand, ein Krieg im Wald, bei dem sich alle anderen anpassen sollen. Denn es geht längst nicht nur um die drei Hochjagdwochen im September. Auf die Hochjagd folgen Niederjagd und Sonderjagd, parallel dazu läuft die proaktive Wolfsregulation. Je nach Jagdart, Tierart und Region reicht der Jagdbetrieb von September bis in den Winter; die Pass- und Fallenjagd ist gesetzlich sogar bis Ende Februar vorgesehen. Und die Botschaft bleibt dieselbe. Nicht die Tausenden Personen, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen sich einschränken, sondern alle anderen.

Der Wald gehört der Allgemeinheit, aber nicht während der Jagd?

Diese Umkehrung lohnt einen zweiten Blick. Der Wald gehört allen. Doch nicht nur während der Hochjagd im September wird er faktisch zum Jagdraum erklärt. Über rund ein halbes Jahr hinweg wird der öffentliche Naturraum in wechselnden Formen jagdlich beansprucht. Der Preis dieser Priorisierung wird nicht von jenen getragen, die schiessen, sondern von den Wildtieren und von allen anderen Menschen, die den Wald zur Erholung, für Bewegung oder mit ihren Tieren nutzen. Sie sollen sich anpassen, damit die private Patentjagd einer Minderheit möglichst störungsfrei ablaufen kann.

Man stelle sich vor, eine andere Hobby-Gruppe würde verlangen, dass Familien, Reiterinnen und Mountainbiker über Monate hinweg ihre Wege im Wald anpassen. Der Aufschrei wäre gewiss.

Der «wichtige Auftrag» hält der Prüfung nicht stand

Mit dem Satz, die Jagd erfülle einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit», rechtfertigt die Behörde die Patentjagd. Genau dieser Satz verdient eine kritische Prüfung. Robert Brunold, Ex-Präsident des militanten kantonalen Patentjäger-Verbands Graubünden, sagte über die Niederjagd: «Nötig ist die Niederjagd nicht, aber berechtigt

Das ist bemerkenswert. Denn es zeigt, wie offen sich in der Hobby-Jagdlobby Notwendigkeit und Berechtigung voneinander lösen. Wo eine Jagdart nicht nötig sein soll, aber dennoch als legitim gilt, wird sichtbar, worauf die Patentjagd tatsächlich beruht. Nicht allein auf ökologischem Management, sondern ebenso auf Tradition, Anspruch und Freizeitinteresse. Wenn das für die Niederjagd offen ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, wie viel anders es bei der Hochjagd wirklich liegt.

Die Praxis stützt diese Skepsis. Der Kanton hält neben der Hochjagd an der Sonderjagd im November und Dezember als zusätzlichem Instrument fest. Das wirft die Frage auf, wie tragfähig das System der Patentjagd als eigenständiges Managementmodell überhaupt ist. Wo intensiv bejagt wird, gleicht die Natur den Verlust zudem teilweise durch stärkere Fortpflanzung aus. Ein Managementmodell, das regelmässig zusätzliche Jagden benötigt, trägt seine Fragwürdigkeit in sich.

Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf seit 1974. Dort übernehmen fachlich ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben, ohne Privatpersonen mit Patent. Die prophezeiten Probleme sind in über fünfzig Jahren nicht eingetreten. Im Schweizerischen Nationalpark funktioniert der jagdfreie Raum seit über hundert Jahren.

Warum es ein Hobby ist, auch wenn das Amt es anders nennt

Das Amt spricht von einem «wichtigen Auftrag», doch die nüchterne Begriffsprüfung führt woanders hin. Ein Hobby ist eine Freizeitbeschäftigung, die man freiwillig und regelmässig betreibt, die dem eigenen Vergnügen oder der Entspannung dient und die zum Selbstbild beiträgt. Genau das trifft auf die Patentjagd zu. Sie wird in der Freizeit berufstätiger Menschen ausgeübt, niemand muss heute jagen, um sich zu ernähren, und das Patent löst man freiwillig. Der Begriff Hobby-Jagd beschreibt damit sprachlich präzise, was tatsächlich geschieht. Er ist keine Erfindung von Gegnern, sondern die zutreffende Bezeichnung.

Dass ein Hobby trotzdem gut ausgebildet sein kann, ändert daran nichts. Auch ambitionierte Amateure bleiben Amateure, solange sie keine angestellten Wildhüter im professionellen Dienst sind. Der Vergleich mit dem Sport bringt es auf den Punkt. Niemand käme auf die Idee, einem Freizeitturnier denselben Rang zuzusprechen wie einer Profiliga, nur weil beide dasselbe Spielfeld nutzen.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Professionelles Wildtiermanagement wird an nachvollziehbaren Kriterien gemessen: am konkreten Bedarf, an Effizienz, an Schussqualität, an der Nachsuche, am Tierwohl und an transparenter Kontrolle. Genau daran muss sich auch die Patentjagd messen lassen. Der Blick auf die belegten Einzelfälle fällt ernüchternd aus. Im Kanton Genf wendet ein professioneller Wildhüter für einen nötigen Eingriff in die Wildschweinpopulation nach Angaben aus der Jägerschaft selbst rund acht Stunden auf, während Hobby-Jäger im Umland dafür zwischen 60 und 80 Stunden benötigen, und der Wildhüter kommt mit wenigen Patronen pro Tier aus. Aus Graubünden ist dagegen dokumentiert, dass laut kantonaler Jagdstatistik jeder zehnte Hirsch nur angeschossen statt sauber erlegt wird.

Damit kippt die Rechtfertigung. Wer einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit» erfüllen will, organisiert diesen Auftrag effizient, treffsicher und tierschonend, so wie es das professionelle Modell vormacht. Ein Freizeitbetrieb, der ein Vielfaches an Zeit braucht, deutlich schlechter trifft und sich an festen Jagdzeiten statt am konkreten Bedarf orientiert, ist kein Auftrag. Er ist ein Hobby, das sich als Auftrag ausgibt.

Das zeigt sich auch daran, wie die Hobby-Jagd organisiert wird. Recherchen zum Jagdtourismus legen nahe, dass es dabei über weite Strecken wie in einem Reisebüro um das Bereitstellen attraktiver Jagderlebnisse geht, geplant und terminiert von der Behörde selbst. Attraktive Jagd nach Kalender, nicht nach Notwendigkeit. Wer ein Angebot schnürt, das Freude machen soll, verwaltet kein Wildtierproblem, sondern eine Volkskrankheit. Er bedient eine Nachfrage. Und eine Nachfrage nach einem Freizeitvergnügen ist per Definition ein Hobby, kein Auftrag der Allgemeinheit.

Die natürlichen Regulatoren werden gezielt zurückgedrängt

Es gibt mit dem Wolf einen natürlichen Prädator, der auf Huftierbestände und ihr Verhalten einwirkt. Seine Wirkung hängt von Lebensraum, Beutetieren, Populationsdichte und menschlicher Nutzung ab. Anders als die Patentjagd braucht seine ökologische Funktion weder Jagdpatente noch die Mobilisierung Tausender Privatpersonen mit Gewehren. Statt diese Funktion stärker zu berücksichtigen, beantragt Graubünden weitreichende Abschüsse.

Für die Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 hat das Bundesamt für Umwelt die Gesuche des Kantons bewilligt. In zwölf Rudeln dürfen bei bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der Jungtiere erlegt werden, bei vier weiteren Rudeln ist dies bei nachgewiesenem Nachwuchs möglich. Das Rudel Calderas in Mittelbünden darf vollständig entnommen werden. Während der Hoch- und Sonderjagd wird zusätzlich die Jägerschaft in die Wolfsregulation einbezogen.

Hier verdient ein verbreitetes Missverständnis Klarstellung. Diese Eingriffe sind kein Naturgesetz und keine automatische Bundesvorgabe. Der Kanton hat die Gesuche selbst eingereicht und entscheidet damit politisch, wie umfassend er den bundesrechtlichen Spielraum für proaktive Abschüsse ausschöpft. Was hier als Regulation verkauft wird, ist in Wahrheit ein unnötiges Massaker ohne wissenschaftliche Grundlage. Dass dabei gezielt Jungtiere und, im Fall Calderas, ein ganzer Familienverband ins Visier geraten, ist eine Entscheidung der kantonalen Jagdverwaltung, nicht des Zufalls. Ein Kanton, der den natürlichen Regulator derart zurückdrängt und gleichzeitig behauptet, die Hobby-Jagd erfülle einen unverzichtbaren Auftrag, bewegt sich in einem Widerspruch. Eine einfache kantonale Volksinitiative könnte dem einen Riegel vorschieben.

Auch bei der Wolfsregulation wird nicht wissenschaftlich gearbeitet. Das Amt räumt selbst ein, dass eine belastbare Beurteilung der Auswirkungen Daten aus mehreren Jahren bräuchte, reguliert aber weiter, bevor diese Grundlage vorliegt. Umweltverbände kritisieren seit Jahren die fehlende Wirkungskontrolle und die gezielte Tötung von Jungtieren als kollektive Bestrafung ganzer Familienverbände. Die Behauptung, Abschüsse machten Wölfe scheuer, ist wissenschaftlich nicht belegt und zugleich in sich widersprüchlich, weil dieselbe Scheu die weiteren Abschüsse erschwert. Was hier verwaltet wird, ist weniger ein Wildtierbestand als ein politischer Dauerkonflikt. Am Ende geht es darum, eine gesellschaftliche Feindschaft gegen den Wolf am Leben zu halten, und die Kosten dafür tragen die Schutzbedürftigsten, nämlich die Jungtiere und die Rudel selbst.

Graubünden ist damit kein Einzelfall, sondern das sichtbare Beispiel eines Musters. Für die laufende Regulierungsperiode haben mehrere Kantone beim Bund Gesuche zur Wolfsregulierung eingereicht, darunter Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin, und auch das Wallis bindet dabei wie Graubünden die Hobby-Jägerschaft in die Abschüsse ein. Dasselbe gilt für die Grundstruktur der Hobby-Jagd, die in weiteren Berg- und Alpenkantonen wie dem Tessin, dem Wallis oder Uri auf denselben Prinzipien beruht. Die Kritik an Graubünden ist deshalb keine Kritik an einem Ausreisser, sondern an einem System, das sich in Kanton um Kanton wiederholt.

Jagd während der Brunft und das Ideal der Waidgerechtigkeit

Die Bündner Hochjagd fällt in eine Zeit, in der in vielen Regionen ab Mitte September die Hirschbrunft einsetzt. Die Tiere sind dann auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert. Genau in dieser Phase auf sie zu schiessen, steht in einem Spannungsverhältnis zum oft beschworenen Ideal der Waidgerechtigkeit. Ein Handwerk, das Tiere in einer Phase bejagt, in der sie auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert sind, beruft sich nur schwer glaubwürdig auf den Respekt vor dem Tier.

Wie sehr es um Freude und nicht um Auftrag geht, hat ausgerechnet ein früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden offen ausgesprochen. Über das Erlegen eines vertrauten Tieres sagte Georg Brosi: «Das macht einem ganz besonders Freude, wenn man ein Tier schiessen kann, das man kennt.» Deutlicher lässt sich der Widerspruch zur amtlichen Auftragsrhetorik kaum formulieren. Nicht die Notwendigkeit steht im Zentrum, sondern das persönliche Vergnügen am Töten, und zwar gesteigert dann, wenn Nähe und Vertrautheit zum Tier bestehen.

Georg Brosi, früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden, mit erlegter Gämse. Zitat: Das macht einem ganz besonders Freude, wenn man ein Tier schiessen kann, das man kennt.
Georg Brosi, früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden.

Man stelle sich vor, jemand ausserhalb der Hobby-Jagd würde öffentlich sagen, es bereite ihm besondere Freude, ein Lebewesen zu töten, das er kennt. Die Reaktion wäre eindeutig. Innerhalb der Hobby-Jagdkultur hingegen fällt ein solcher Satz aus dem Mund eines Amtsleiters, ohne dass er Folgen hat. Das sagt weniger über einen einzelnen Menschen aus als über eine Kultur, die das Töten aus Freude normalisiert und es zugleich als «wichtigen Auftrag» an die Allgemeinheit verkauft.

Uneins sogar in der Jägerschaft, bekämpft aus Amt und Politik

Dass die Bündner Hobby-Jagd nicht der einmütige Volksauftrag ist, als der sie dargestellt wird, zeigt sich am deutlichsten dort, wo die Kritik aus der Jägerschaft selbst kommt. Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd wurde 2013 aus Jäger- und Naturschutzkreisen lanciert und mit über 10’000 Unterschriften eingereicht, einer Rekordzahl. Ein Teil der Jägerschaft trägt den Ablauf von Hoch- und Sonderjagd also ausdrücklich nicht mit.

Statt diese Kritik ernst zu nehmen, wurde sie aus Amt und Politik bekämpft. Regierung und Grosser Rat erklärten die Initiative für ungültig. Erst das Bundesgericht in Lausanne entschied 2017, dass sie sehr wohl gültig ist, und zwang den Kanton, sie zur Abstimmung zu bringen. Dasselbe Muster wiederholte sich bei der Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», die Regierung, Parlament und Verwaltungsgericht teilweise für ungültig erklärten, bis das Bundesgericht 2020 den Initianten recht gab. Zweimal musste das höchste Gericht die Bündner Politik korrigieren.

Am schwersten wiegt, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Rund einen Monat bevor der Grosse Rat über die Sonderjagdinitiative befand, hatte das Bundesamt für Umwelt dem zuständigen Regierungsrat Mario Cavigelli schriftlich mitgeteilt, dass die Initiative nicht offensichtlich gegen Bundesrecht verstösst. Cavigelli legte dieses Schreiben dem Parlament nicht vor. In Unkenntnis der BAFU-Beurteilung erklärte der Grosse Rat die Initiative für ungültig. Erst unter Druck einer parlamentarischen Anfrage räumte Cavigelli in der Fragestunde vom Dezember 2017 selbst ein: «Ich hätte das Schreiben dem Grossen Rat vorlegen sollen.» Auch das Verwaltungsgericht hielt später fest, es wäre wünschenswert gewesen, wenn er die BAFU-Stellungnahme im Sinne der Transparenz vorgelegt hätte.

Für die IG Wild beim Wild war das keine blosse Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Irreführung des Parlaments, weshalb sie Strafanzeige einreichte. Die Folge trugen die Initianten. Sie mussten den kostspieligen Weg nach Lausanne gehen und rund 113’000 Franken Anwaltskosten vorstrecken, nur damit über ihr Anliegen überhaupt abgestimmt werden durfte.

Das rundet das Bild ab. Ein System, das nicht einmal in den eigenen Reihen unbestritten ist, das kritische Volksbegehren mit Ungültigkeitserklärungen ausbremst und dessen zuständiger Regierungsrat dem Parlament die entscheidende Beurteilung vorenthält, beruft sich zu Unrecht auf einen breiten, unbestrittenen Auftrag der Allgemeinheit.

Schlecht für die Wildtiere, schlecht für den Tourismus

Graubünden ist mit Davos, St. Moritz, Lenzerheide, Arosa und Flims/Laax einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz. Der Kanton lebt davon, dass Gäste seine Wälder und Berge als offenen, erholsamen Raum erleben. Ein Naturraum, in dem über Monate hinweg gejagt wird, in dem Ratgeber zu Warnfarben und Leinenzwang erscheinen und in dem Reitpferde erschrecken und Hunde in Gefahr geraten können, steht in Spannung zu diesem Versprechen. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern liessen sich als Argument für nachhaltigen Tourismus nutzen. Die Hobby-Jagd taugt dazu nicht.

Ein Kurswechsel wäre möglich

Politisch wäre ein Kurswechsel möglich, und zwar ohne Bundesrevision und ohne jahrelange Blockade. Art. 3 Abs. 1 des Jagdgesetzes lässt den Kantonen Spielraum bei der Regelung der Jagd. Graubünden könnte die private Patentjagd schrittweise durch ein professionelles, transparent kontrolliertes Wildtiermanagement ersetzen, nach dem Modell Genfs, das seit Jahrzehnten ohne Patentjagd arbeitet. Eine kantonale Volksinitiative könnte diesen Weg anstossen. Die Mustertexte dazu sind ausgearbeitet.

Solange das nicht geschieht, wiederholt sich von September bis weit in den Winter dieselbe Verkehrung der Verantwortung: Nicht jene, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen ihren Betrieb begrenzen. Wandernde, Familien, Bikerinnen, Pilzsuchende, Reiterinnen und Hundehalter sollen sich anpassen. Der Wald und die Berge sind kein exklusiver Hobby-Jagdraum. Sie gehören der Allgemeinheit und sind vor allem Lebensraum für Wildtiere.

4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist

Der Kanton Graubünden plant 2026 die Tötung von 4'616 Rothirschen. Eine Prüfung der kantonalen Planung, der Jagdvorschriften und der Bestandsdaten zeigt: Hinter der Zahl stehen ein dauerhaftes Zweistufensystem, offene Fragen zur Wirksamkeit der Hobby-Jagd und eine Debatte über Tierleid, Beutegreifer und Waldschutz.

Der Kanton Graubünden plant 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen.

Darunter sind 2’514 weibliche Tiere. Der geschätzte Frühlingsbestand wird mit 13’485 Rothirschen angegeben, nach 13’585 im Vorjahr. Die Zahlen sind öffentlich: Das Amt für Jagd und Fischerei publiziert seine Planung, die Bestandsannahmen und die jagdrechtlichen Grundlagen.

Doch aus einer publizierten Abschusszahl wird noch kein Nachweis dafür, dass die Tötung von 4’616 Wildtieren ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar ist. Hinter der nüchternen Zahl steht ein System aus Hochjagd, Sonderjagd, Abschussquoten und staatlich organisierter Hobby-Jagd. Dieses System macht aus fühlenden Tieren «Stücke», aus Muttertieren und Kälbern «Kategorien» und aus einer Gewaltpraxis eine Frage der Planerfüllung.

Eine kritische Prüfung der kantonalen Planung, der Jagdvorschriften und der Jagdergebnisse zeigt: Die Bündner Jagdverwaltung legt viel offen. Was fehlt, ist der unabhängige Beweis, dass gerade diese Jagdform die behaupteten Ziele erreicht und es keine wildtiergerechteren Alternativen gibt.

Die Sonderjagd ist kein Ausrutscher

Die Bündner Hochjagd findet im September statt. Danach entscheidet das zuständige Departement aufgrund der Hochjagdstrecke, ob und wo eine Sonderjagd angeordnet wird. Für 2026 ist sie je nach Region zwischen dem 31. Oktober und dem 20. Dezember möglich; pro Gebiet sind maximal zehn halbe Jagdtage vorgesehen.

Rechtlich ist die Sonderjagd also eine separat anzuordnende zweite Jagdphase. Sie findet nicht automatisch statt. Politisch und organisatorisch ist sie aber kein fremder Ausnahmezustand, sondern ein fest vorgesehenes Instrument des Bündner Jagdsystems. Die Frage ist deshalb nicht, ob der Kanton ihre rechtliche Grundlage publiziert. Das tut er. Die Frage lautet: Weshalb reicht die reguläre Hochjagd so oft nicht aus, um die von der Behörde selbst gesetzten Ziele zu erreichen?

Das Jagdjahr 2023 zeigt, wie gross die Bedeutung dieser zweiten Phase sein kann. Der kantonale Abschussplan sah 5’278 Rothirsche vor. Für die sogenannte qualitative Planerfüllung sollten mindestens 3’050 weibliche Hirsche erlegt werden. Nach Ende der Hochjagd erklärte der Kanton, dass während der Sonderjagd noch 2’218 weibliche Hirsche und deren Kälber getötet werden müssten, damit der jagdliche Auftrag erfüllt werde.

Am Ende kamen laut detaillierter kantonaler Auswertung 4’928 Rothirsche zur Strecke. Die quantitative Zielerfüllung lag bei 93,4 Prozent. Von den vorgesehenen 3’050 weiblichen Tieren wurden 2’463 erlegt. Die für die Regulierung besonders relevante qualitative Zielerfüllung lag damit bei 80,8 Prozent. Die kantonale Medienmitteilung nannte mit 4’909 Hirschen ein fast gleiches Gesamtergebnis.

Das beweist nicht, dass die Sonderjagd jedes Jahr zwingend sei. Es zeigt jedoch, dass die zweite Jagdphase eine erhebliche Rolle spielt, sobald die Hochjagd die gewünschte Zahl weiblicher Tiere nicht liefert. Der Kanton bezeichnet sie als Instrument der Regulation. Aus Sicht des Tierschutzes stellt sich eine andere Frage: Weshalb wird nicht zuerst ernsthaft geprüft, ob Jagdzeiten, Ruhegebiete, Störungsreduktion oder die Organisation der Hochjagd so verändert werden könnten, dass die spätere Jagd auf weibliche Hirsche und Kälber überflüssig wird?

Der «hohe Bestand» braucht Kontext

Die kantonale Planung schätzt den Frühlingsbestand 2026 auf 13’485 Rothirsche. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 100 Tiere. Der Kanton ordnet den aktuellen Wert in seine Strategie «Lebensraum Wald-Wild» ein und bewertet ihn als Teil einer seit 2020 angestrebten Bestandsreduktion.

Doch Bestandszahlen sind keine direkten Kopfzählungen. Sie beruhen auf Taxationen, Jagdstrecken, Fallwild, regionalen Beobachtungen und rechnerischen Annahmen. Sie sind für die Planung wichtig, aber sie besitzen nicht die Genauigkeit, die politische Debatten oft suggerieren. Eine Schätzung von 13’485 Tieren bedeutet nicht, dass genau 13’485 Rothirsche im Kanton leben und dass die Tötung von exakt 4’616 Tieren daraus zwangsläufig folgt.

Auch die historische Entwicklung spricht gegen eine einfache Alarmrhetorik. Der Rothirschbestand in Graubünden verlief nie linear. Die BAFU-Zeitreihe zeigt über Jahrzehnte Phasen des Anstiegs und Rückgangs: von knapp 10’000 Tieren Ende der 1960er-Jahre auf rund 15’000 Tiere in den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren, danach wieder deutlich tiefer, später erneut auf ein Hoch von rund 16’600 Tieren in den Jahren 2017 bis 2019. Seither ist der Bestand nach kantonalen Schätzungen zurückgegangen.

Der aktuelle Wert liegt damit deutlich unter dem jüngsten Höchststand und innerhalb einer langfristig sichtbaren Schwankungsbreite. Daraus folgt nicht, dass es keine lokalen Probleme geben kann. Aber die Behauptung eines ausserordentlichen, zwingend durch die Hobby-Jagd zu lösenden «Überbestands» ist mit einer einzelnen Gesamtzahl nicht belegt.

Noch deutlicher wird das beim Blick auf die Jagdstrecke. Während in den 1930er- und 1940er-Jahren meist nur einige Hundert Rothirsche pro Jahr erlegt wurden, liegen die Abschüsse heute regelmässig bei mehreren Tausend Tieren. Um 2018 erreichten sie rund 6’500 Tiere. Die steigende Jagdstrecke beweist jedoch nicht automatisch einen entsprechend steigenden Bestand. Sie zeigt zunächst, wie stark die staatlich organisierte Entnahme tierquälerisch ausgeweitet wurde.

Jagd ist kein neutraler Regler

Die Jagdbehörde behandelt die Hobby-Jagd als Mittel zur Bestandsregulierung. Auch die BAFU-Vollzugshilfe beschreibt die Regulierung von Rothirschen über mehrere Kriterien: Geschlechterverhältnis, Anteil der Jungtiere und eine Entnahme, die je nach Zielsetzung über dem jährlichen Zuwachs liegen muss.

Doch eine Abschusszahl ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen Bestandsreduktion. Wildtierpopulationen reagieren auf starke Eingriffe. Wenn weniger Tiere um Nahrung konkurrieren, können die Überlebenden besseren Zugang zu Futter haben, in besserer körperlicher Verfassung durch den Winter kommen und sich früher oder erfolgreicher fortpflanzen. Solche kompensatorischen Reaktionen sind aus der Populationsbiologie bekannt.

Das bedeutet nicht, dass jeder Abschuss wirkungslos wäre oder Jagd zwingend zu steigenden Beständen führt. Wie stark solche Effekte ausfallen, hängt von Dichte, Altersstruktur, Geschlechterverhältnis, Nahrungsangebot, Klima, Lebensraum, Wanderungen und Beutegreifern ab. Für Graubünden kann diese Frage nur mit regionalen Langzeitdaten beantwortet werden.

Gerade deshalb ist es problematisch, wenn die Jagd sich selbst mit Abschusszahlen als erfolgreiche Regulierungsinstanz bestätigt. Eine hohe Strecke beweist nicht, dass ein Problem gelöst wurde. Sie beweist zunächst, dass viele Tiere getötet wurden. Entscheidend wären unabhängige Antworten auf andere Fragen: Sinkt der Verbiss in den tatsächlich belasteten Waldflächen? Verändern sich Wilddichte und Raumnutzung? Welche Rolle spielt die Jagdstörung? Und welchen Anteil haben Winter, Lebensraum und Beutegreifer?

Wolf und Luchs gehören dazu

Der Kanton anerkennt selbst, dass Beutegreifer Teil der Bestandsdynamik sind. Die Jagdbetriebsvorschriften halten fest, dass Kälber in Regionen mit Wolfsrudeln in ihren ersten Wochen und Monaten häufig von Wölfen erbeutet werden. In den Regionen Surselva, Mittelbünden und Heinzenberg wurde der weibliche Anteil des Abschussplans deshalb von 60 auf 50 Prozent reduziert.

Das ist mehr als eine technische Anpassung. Es zeigt, dass die Jagd nicht die einzige Kraft ist, welche die Zahl und Struktur einer Hirschpopulation beeinflusst. Wölfe und Luchse verändern die Kälbersterblichkeit, die Raumnutzung und das Verhalten von Huftieren. Winterverluste, Nahrung, Lebensraumqualität und Wanderbewegungen wirken ebenfalls.

Der Rückgang des Rothirschbestands seit dem jüngsten Höchststand kann deshalb nicht einer einzigen Ursache zugeschrieben werden. Die Jagd kann ihn beeinflussen. Beutegreifer können ihn beeinflussen. Auch Wintersterblichkeit, Lebensraum und kantonale Planung wirken gleichzeitig. Es ist daher irreführend, wenn die Hobby-Jagd sinkende Bestandszahlen allein als eigenen Regulierungserfolg verbucht.

Gerade die Präsenz von Wolf und Luchs stellt die alte Jagderzählung infrage, wonach der Mensch als bewaffneter Freizeitjäger unverzichtbar sei, um «das Gleichgewicht» herzustellen. Beutegreifer sind keine Störung eines angeblich natürlichen Jagdsystems. Sie sind ein Teil funktionierender Ökosysteme – und sie erfüllen ihre Rolle ohne Trophäe, Patent und Abschusskontingent.

Der Etikettenschwindel mit dem «Waldschädling»

Um hohe Abschüsse zu rechtfertigen, wird der Rothirsch oft zum Waldschädling erklärt. Er behindere die Verjüngung des Schutzwaldes, verursache Verbiss und gefährde damit Sicherheit und Infrastruktur. Diese Erzählung klingt einfach. Die ökologische Realität ist es nicht.

Wald-Wild-Konflikte entstehen nicht allein aus der Zahl der Tiere. Entscheidend sind auch Waldstruktur, Baumarten, Futterangebot, Ruhe- und Rückzugsräume, touristische Nutzung, Forstarbeiten, Verkehr, Fütterung, Beutegreifer und die Intensität der Hobby-Jagd. Wer den Verbiss allein auf eine vermeintlich zu hohe Zahl Rothirsche reduziert, blendet diese Faktoren aus.

Die Hobby-Jagd kann Wildtiere selbst in problematische Räume drängen. Forschung zeigt, dass Hirsche auf Jagddruck mit Flucht, erhöhter Wachsamkeit und veränderter Aktivität reagieren. Sie verlagern sich in störungsärmere Gebiete, nutzen dichte Deckung und werden stärker nachtaktiv. Es ist deshalb plausibel, dass die Hobby-Jagd beeinflusst, wo und wann Rothirsche fressen – unter Umständen gerade in jenen Waldflächen, deren Verbiss später als Argument für weitere Abschüsse dient.

Das bedeutet nicht, dass die Hobby-Jagd allein den Verbiss verursacht. Aber sie ist Teil des Problems, das sie zu lösen vorgibt. Wer den Schutzwald schützen will, muss Störung, Lebensraumqualität und die räumliche Nutzung der Tiere ebenso ernst nehmen wie Abschussquoten. Eine Politik, die zuerst Unruhe erzeugt und danach die Reaktion der Tiere als Begründung für ihre Tötung verwendet, ist keine neutrale Wildtierpolitik.

Wenn Tiere zu Beeren werden

Wie brüchig die Behauptung einer ökologisch notwendigen «Regulation» ist, zeigt die Niederjagd. Sie betrifft Arten wie Feldhase, Fuchs, Dachs, Marder, Birkhahn, Schneehuhn, Ringeltaube, Krähe, Elster, Kormoran, Stockente und weitere Tiere. Die Bündner Jagdvorschriften geben damit nicht nur Huftiere frei, bei denen sich die Hobby-Jagd wenigstens rhetorisch auf Wald- oder Bestandsziele beruft.

Der frühere Präsident des Bündner Patentjäger-Verbands, Robert Brunold, brachte die Haltung 2015 gegenüber SRF auf den Punkt. Die Niederjagd sei nicht nötig, aber berechtigt. Man könne sich ebenso fragen, ob es sinnvoll sei, Beeren und Pilze im Wald zu sammeln. Mit der Niederjagd nutze man ein «Naturprodukt».

Dieser Vergleich offenbart mehr, als er verdecken soll. Beeren und Pilze empfinden keine Angst. Sie fliehen nicht vor Menschen, sie werden nicht angeschossen, sie verbluten nicht, sie versorgen keine Jungen und leben nicht in sozialen Beziehungen. Ein Fuchs ist keine Waldfrucht. Ein Feldhase ist kein Vorrat. Ein Birkhahn ist kein «Produkt», das es zu bewirtschaften braucht.

Brunold sprach ausdrücklich über eine Hobby-Jagd, die er selbst nicht als notwendig bezeichnete. Damit fällt die Schutzbehauptung der Regulierung weg. Was bleibt, ist eine Praxis, in der Tiere getötet werden, weil Menschen das Töten als Tradition, Freizeitbeschäftigung oder erlaubte Aneignung beanspruchen.

Genau darin zeigt sich der Kern der Hobby-Jagd. Sie ist nicht bloss eine technische Massnahme für den Waldschutz. Sie ist eine kulturell und politisch geschützte Gewaltpraxis, die Tiere zu verfügbarer Beute erklärt. Die Niederjagd entlarvt damit die Regulierungserzählung: Wo keine Notwendigkeit behauptet wird, bleibt nur das Vergnügen an der Verfügung über Leben und Tod.

Tierleid mit System

Die Sprache der Jagdplanung ist nüchtern: «Abschussplan», «Freigabe», «Kategorien», «Strecke», «qualitative Zielerfüllung». Sie lässt verschwinden, was diese Worte bedeuten: Tiere werden gehetzt, erschreckt, voneinander getrennt, angeschossen, getötet oder verletzt zurückgelassen.

Während der Hochjagd 2022 wurden in Graubünden knapp 9’200 Hirsche, Gämsen, Rehe und Wildschweine erlegt. Rund 790 davon – nahezu jeder zehnte Abschuss – betraf Tiere, die nach den geltenden Jagdvorschriften nicht jagbar waren. Ein Wildbiologe des Amts für Jagd und Fischerei erklärte gegenüber SRF, dieser Anteil sei «jährlich immer etwa gleich».

Nicht jedes nicht jagbare Tier ist gleichzusetzen mit einem absichtlichen Verstoss. Aber die Zahl zeigt ein strukturelles Problem. Sie umfasst zudem nicht die gesamte Dimension des Tierleids. Anschüsse, Nachsuchen und Tiere, die verletzt entkommen und nicht gefunden werden, sind davon zu unterscheiden. Eine Hobby-Jagd, bei der nach Angaben der Behörden regelmässig ungefähr jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier betrifft, kann sich nicht glaubwürdig als präzise, kontrollierte und «waidgerechte» Praxis darstellen.

Auf der Sonderjagd verschärft sich die ethische Frage. Die Hobby-Jagd richtet sich dort regional und nach Kategorie zusätzlich auf weibliche Hirsche und Kälber. Diese Freigaben gehen über jene Kategorien hinaus, die während der Hochjagd gelten. Das System erhöht den Druck gerade dann, wenn die behördliche Abschussquote nicht erfüllt wurde.

Aus Sicht des Tierschutzes ist dies besonders problematisch: Die rechtliche Freigabe verhindert nicht, dass Muttertiere und von ihnen abhängige Kälber betroffen sind. Sie findet zudem in einer Jahreszeit statt, in der Wildtiere Energie sparen und sich auf den Winter vorbereiten müssen. Während die Hobby-Jagd im Herbst «Waidgerechtigkeit» beschwört, weitet sie ihre Eingriffe aus, sobald die Quote nicht stimmt.

Die BAFU-Statistik weist für Graubünden zusätzlich «Spezialabschüsse» aus. In mehreren Jahren, insbesondere zwischen 2007 und 2020, betrafen diese nicht nur Stiere, sondern auch Kühe und Kälber. Die Statistik bildet nicht die gesamte Sonderjagd ab. Sie zeigt aber, dass zusätzliche Eingriffe wiederholt gerade jene Tiergruppen trafen, die für Nachwuchs, soziale Organisation und Fortpflanzung einer Hirschpopulation entscheidend sind.

Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist

Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.

Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.

Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.

Fazit

Die Zahl 4’616 ist nicht geheim. Graubünden publiziert sie, begründet sie mit eigenen Bestandsannahmen und ordnet sie in seine Wald-Wild-Strategie ein. Das ist besser als eine Politik im Verborgenen. Doch Transparenz über die Zahl ist nicht dasselbe wie ein Nachweis ihrer Notwendigkeit.

Eine behördlich veröffentlichte Abschussplanung zeigt, wie viele Tiere der Kanton töten lassen will. Sie beweist nicht automatisch, dass diese Tötungen die mildeste, wirksamste oder ethisch vertretbare Antwort auf Wald- und Wildtierfragen sind. Sie beweist auch nicht, dass die zweite Jagdphase unverzichtbar ist, dass Jagdstörung den Verbiss nicht mitverursacht oder die Hobby-Jagd ihren eigenen Einfluss auf Populationsdynamik und Raumnutzung ausreichend berücksichtigt.

Der eigentliche Skandal liegt nicht in einer einzelnen Zahl. Er liegt in der politischen Normalisierung eines Systems, das jährlich Tausende fühlende Wildtiere zu Planpositionen macht. Die Sonderjagd ist rechtlich separat anzuordnen, aber als zweites Instrument fest im Jagdsystem vorgesehen. Die Niederjagd zeigt zudem, dass es der Hobby-Jagd nicht nur um behauptete Regulation geht, sondern auch um die gesellschaftlich erlaubte Tötung von Tieren, die selbst ihre Vertreter als nicht notwendig bezeichnen.

Solange sich die Jagdbehörde vor allem an Abschussquoten misst und keine unabhängige, umfassende Bilanz zu Jagdstörung, Waldwirkung, Fehlabschüssen, Anschüssen, Nachsuchen und Tierleid vorliegt, bleibt die 4’616 für uns die Buchhaltung eines sektiererischen Rituals.

Wie der Kanton Bern die Gewissensfreiheit an der Jagd vorbei regiert

Wer die Tötung von Tieren aus Überzeugung ablehnt, muss die Hobby-Jagd auf dem eigenen Land trotzdem dulden. Ein Berner Entscheid zeigt, wie die Schweiz hinter mehreren europäischen Staaten zurückbleibt, die ethische Einwände von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern längst rechtlich berücksichtigen.

Es gibt eine Frage, die in der Schweizer Jagddebatte fast nie gestellt wird – und die zunächst nicht vom Tierschutz handelt.

Sie lautet: Darf ein Mensch gezwungen werden, auf dem eigenen Grundstück eine Praxis zu dulden, die seinen tiefsten ethischen Überzeugungen widerspricht?

Für die Hobby-Jagd lautet die Antwort in fast allen Kantonen bis heute: ja.

Der Berner Regierungsrat hat diese Haltung kürzlich bekräftigt. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation zur jagdlichen Befriedung von Privatgrund hielt er fest, das geltende System wahre die Grundrechte. Eine gesetzliche Regelung, mit der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Hobby-Jagd auf ihrem Land aus Gewissensgründen untersagen könnten, lehnte er ab.

Der Entscheid ist aufschlussreich. Nicht primär wegen dem, was er sagt, sondern wegen dem, was er auslässt.

Der Kern des Konflikts: Eigentum und Gewissen

Der Regierungsrat stützt seine Ablehnung wesentlich auf einen juristischen Befund: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Zwangsbejagung beruhe auf dem Schutz des Eigentums nach Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Schweiz habe dieses Protokoll zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.

Das ist formal richtig. Die Schweiz gehört zusammen mit Monaco zu den wenigen Mitgliedstaaten des Europarats, in denen das erste Zusatzprotokoll zur EMRK nicht in Kraft steht.

Doch damit ist der Konflikt nicht beantwortet. Er betrifft Eigentum und Gewissen zugleich.

Die bisherigen Strassburger Leitentscheide beurteilten die Zwangsbejagung vor allem anhand des Eigentumsschutzes. Für die Schweiz rückt deshalb eine andere, bislang nicht abschliessend beantwortete Frage ins Zentrum: Darf der Staat Menschen verpflichten, auf ihrem eigenen Land eine Praxis zu dulden, die ihrer gefestigten ethischen Überzeugung widerspricht?

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in der Schweiz doppelt geschützt: durch Art. 15 der Bundesverfassung und durch Art. 9 EMRK. Wer die Jagd aus einer gefestigten, ernsthaften und ethisch begründeten Überzeugung ablehnt, kann sich grundsätzlich auf diesen Schutz berufen.

Das bedeutet nicht, dass jede persönliche moralische Haltung automatisch staatliches Recht übersteuert. Es bedeutet aber, dass der Staat eine solche Überzeugung nicht einfach übergehen darf. Soweit die erzwungene Duldung der Jagd als Eingriff in die Gewissensfreiheit zu qualifizieren ist, müsste dieser Eingriff auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, einem legitimen öffentlichen Interesse dienen und verhältnismässig sein.

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Antwort selbst, dass die ethische Ablehnung der Jagd vom Schutzbereich der Gewissensfreiheit erfasst sein kann. Gerade deshalb genügt der Verweis auf das nicht ratifizierte Eigentumsprotokoll nicht.

Bemerkenswert ist, was Bern an dieser Stelle einräumt und gleichzeitig beiseiteschiebt: Ob die Pflicht, Jagd auf dem eigenen Grund zu dulden, einen zulässigen Eingriff in die Gewissensfreiheit darstellt, habe der EGMR gar nicht geprüft, weil bereits eine Verletzung des Eigentumsrechts vorlag.

Das ist richtig – aber daraus folgt nicht, dass die Gewissensfreiheit keine Rolle spielt.

Der EGMR hat Art. 9 EMRK in den bisherigen Leitfällen nicht separat entschieden, weil die festgestellte Eigentumsverletzung für das Urteil genügte. Die eigenständige Frage, welche Anforderungen sich aus der Gewissensfreiheit für eine erzwungene Duldung der Jagd ergeben, bleibt damit für einen Schweizer Fall offen.

Mehr zu den grundrechtlichen Zusammenhängen im Dossier Jagd und Menschenrechte.

Was «nicht unmittelbar verbindlich» wirklich bedeutet

Der Regierungsrat schreibt, die EGMR-Rechtsprechung sei für die Schweiz «nicht unmittelbar verbindlich». Auch das ist im engen Sinn korrekt: Ein Urteil gegen Frankreich, Luxemburg oder Deutschland ist kein automatisches Präjudiz für einen Schweizer Einzelfall.

Doch «nicht unmittelbar verbindlich» heisst nicht «folgenlos».

Art. 9 EMRK ist für die Schweiz verbindliches, individualrechtlich geltend zu machendes Konventionsrecht. Kantone dürfen kein Recht anwenden, das mit der EMRK unvereinbar ist. Eine betroffene Grundeigentümerin oder ein betroffener Grundeigentümer könnte deshalb den kantonalen Rechtsweg ausschöpfen und die Frage bis vor Bundesgericht tragen. Nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel wäre eine Beschwerde an den EGMR möglich.

Die Urteile Chassagnou und andere gegen Frankreich von 1999, Schneider gegen Luxemburg von 2007 und Herrmann gegen Deutschland von 2012 zeigen, dass ethisch jagdablehnende Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vor einer unverhältnismässigen Zwangsbejagung geschützt wurden. Der EGMR stellte in diesen Fällen Verletzungen des Eigentumsschutzes aus Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls fest. Für die Schweiz wäre wegen des nicht ratifizierten Protokolls allerdings eigenständig zu klären, welche Schutzpflichten sich aus Art. 9 EMRK ergeben.

Die Schweiz ist deshalb kein Sonderfall, der sich einer europäischen menschenrechtlichen Entwicklung entziehen könnte. Sie ist vielmehr ein Nachzügler. Offen ist nur, ob die Kantone eine gesetzliche Grundlage aus eigenem Antrieb schaffen oder erst nach einem langwierigen Gerichtsverfahren handeln.

Deutschland und Italien zeigen Wege

Der Berner Regierungsrat argumentiert, ein Befriedungssystem sei praktisch kaum umsetzbar. Der Berner Wald sei auf rund 36’000 Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Ein Verfahren zur Erfassung und Kontrolle individueller Gesuche würde einen kaum bewältigbaren Aufwand verursachen.

Dieses Argument wird durch die Praxis anderer Staaten widerlegt.

Deutschland ging den gesetzlichen Weg. Nach dem Urteil Herrmann gegen Deutschland führte der Gesetzgeber mit § 6a Bundesjagdgesetz ein Verfahren für die ethische Befriedung ein. Natürliche Personen können beantragen, dass die Jagd auf ihren Flächen ruht, wenn sie die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen glaubhaft machen. Die Befriedung wird durch die zuständige Behörde verfügt und gilt nicht schrankenlos.

Sie bedeutet insbesondere nicht, dass auf einer Fläche keinerlei staatliche Wildtier- oder Gefahrenabwehr mehr möglich wäre. Die Behörde kann eine beschränkte Jagdausübung anordnen, wenn dies etwa zur Abwehr übermässiger Wildschäden, bei Tierseuchen, aus Natur- oder Tierschutzgründen, für die Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer erheblicher Gefahren erforderlich ist.

Deutschland zeigt damit: Gewissensfreiheit und Wildtiermanagement lassen sich rechtlich verbinden. Eine ethische Befriedung schafft keinen rechtsfreien Raum, sondern einen kontrollierten Ausgleich zwischen individuellen Grundrechten und nachweislich notwendigen öffentlichen Interessen.

Italien zeigt einen zweiten Weg: die grundrechtskonforme Auslegung bestehenden Jagdrechts durch die Gerichte.

Das Verwaltungsgericht der Region Abruzzen, Aussenstelle Pescara, entschied mit Urteil Nr. 254/2026 vom 11. Mai 2026, dass ethische Gründe ein zulässiges Argument sein können, um die Jagd auf dem eigenen Grundstück auszuschliessen. Eine Behörde darf einen solchen Antrag nicht pauschal abweisen. Sie muss vielmehr objektiv begründen, weshalb gerade die konkrete Fläche für die Ziele des regionalen Wildtier- und Jagdplans unverzichtbar wäre.

Das Gericht schuf kein völlig neues Jagdrecht. Es legte das bestehende Recht im Licht der Grundrechte und der Strassburger Rechtsprechung aus. Ethische und moralische Gründe dürfen bei einem Antrag auf Ausschluss einer Fläche nicht von vornherein als unbeachtlich behandelt werden.

Der Fall ist im Beitrag Italien: Gericht erlaubt Jagdverbot auf eigenem Grund aus ethischen Gründen dokumentiert.

Die Schweiz verfügt bis heute über keine vergleichbare, allgemein zugängliche Regelung. Weder hat sie ein gesetzliches Verfahren nach deutschem Vorbild geschaffen, noch wurde die Gewissensfrage bislang auf gerichtlichem Weg geklärt.

Polen: Jagdfreie Grundstücke per Erklärung

Polen zeigt, dass auch ein flächendeckendes Jagdsystem rechtlich veränderbar ist.

Nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von 2014 wurde die damalige Einteilung privater Grundstücke in Jagdbezirke grundlegend in Frage gestellt. Das Gericht beanstandete, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu wenig Möglichkeiten hatten, gegen die Jagd auf ihrem Land vorzugehen. Die polnische Diskussion und Rechtsprechung nahm dabei auch Bezug auf die Strassburger Urteile zur Zwangsbejagung.

Seit einer Reform im Jahr 2018 können natürliche Personen bei den zuständigen lokalen Behörden erklären, dass auf ihrem Grundstück nicht gejagt werden darf. Das Grundstück bleibt zwar Teil des Jagdbezirks. Es kann etwa für eine erforderliche Nachsuche betreten werden. Die Jagdausübung und das Schiessen auf der Fläche sind jedoch grundsätzlich untersagt.

Polen wählte damit ein anderes Modell als Deutschland. Während Deutschland ein behördliches Verfahren mit Glaubhaftmachung ethischer Gründe vorsieht, kennt Polen eine vergleichsweise niederschwellige Erklärungsmöglichkeit. Auch dieses Modell hat Grenzen, unter anderem weil juristische Personen wie Tier- oder Naturschutzorganisationen nicht dieselben Rechte geltend machen können. Der Grundsatz ist dennoch klar: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen die Jagd auf ihrem Land nicht ausnahmslos dulden.

Mehr dazu im Beitrag Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke.

Die 100-Meter-Regel schützt Häuser, nicht Gewissen

Als Beleg für einen bereits bestehenden Schutz verweist der Berner Regierungsrat auf das Jagdverbot im Umkreis von 100 Metern um ständig bewohnte Gebäude.

Dieser Verweis geht am Kern der Sache vorbei.

Die Regelung ist eine örtliche Sicherheitsvorschrift. Sie schützt Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gebäude vor bestimmten Gefahren der Jagdausübung. Sie gibt einer Grundeigentümerin jedoch keinerlei individuellen Anspruch, die Jagd auf ihrem Land aus ethischen Gründen zu untersagen.

Hinzu kommt: Die 100-Meter-Regel gilt nicht absolut. Sie entfällt, wenn Wald, waldähnliche Bestockung oder eine sichtbehindernde Hecke zwischen dem Gebäude und der jagdberechtigten Person liegt. Für bestimmte Tierarten kann die Jagd mit Einwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner sogar innerhalb der 100-Meter-Grenze zulässig sein.

Ein Schild mit der Aufschrift «Jagen verboten» verschafft einer Grundeigentümerin oder einem Grundeigentümer im Kanton Bern nach geltendem Jagdrecht keinen individuellen, durchsetzbaren Anspruch, die Jagd aus Gewissensgründen vom eigenen Grundstück fernzuhalten.

Gerade darin liegt der Unterschied zu den Verfahren in Deutschland, Italien oder Polen: Dort müssen Behörden und Gerichte die persönliche ethische Ablehnung der Jagd zumindest rechtlich prüfen. Bern verweist dagegen auf einen Gebäudeschutz, der das Gewissen der betroffenen Person nicht schützt.

Ein Blick nach Genf

Der Regierungsrat verteidigt das «bewährte Milizsystem» mit dem Argument, eine professionelle Lösung wäre teurer und brächte keinen sichtbaren Zusatznutzen.

Der Kanton Genf zeigt, dass es auch anders geht.

Nach einer Volksabstimmung führte Genf 1974 ein allgemeines Jagdverbot für Säugetiere und Vögel ein. Seither wird die private Jagd nicht mehr über Jagdpatente organisiert. Aufgaben wie Wildtiermonitoring, Schadenprävention, Schutzgebietsaufsicht und – wo nötig – gezielte Interventionen werden durch staatliche Fachkräfte wahrgenommen.

Der zuständige kantonale Wildtierinspektor bezeichnete dieses Modell öffentlich als kostengünstig. Der kantonale Biodiversitätsdirektor erklärte, ein Jagdverbot könne ein Mittel sein, um die Biodiversität zu fördern. Ob und unter welchen Bedingungen das Genfer Modell auf andere Kantone übertragbar ist, müsste Bern anhand eigener Flächen-, Personal- und Wildtierdaten prüfen.

Für die hier zentrale Frage genügt jedoch ein einfacher Befund: Ein Schweizer Kanton kann die private Hobby-Jagd abschaffen und Wildtieraufgaben durch staatliche Fachkräfte organisieren.

Mehr dazu im Tages-Anzeiger sowie im Dossier Genf und das Jagdverbot.

Worum es wirklich geht

Der Berner Entscheid beantwortet die menschenrechtliche Frage nicht, sondern verlagert sie.

Dass der Eigentumsschutz des 1. Zusatzprotokolls in der Schweiz nicht gilt, entbindet den Kanton nicht davon, die Gewissensfreiheit nach Art. 9 EMRK ernsthaft zu prüfen.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob jede einzelne Fläche der Jagd entzogen werden kann. Sie lautet, ob der Staat für Menschen mit einer gefestigten ethischen Ablehnung der Jagd ein verhältnismässiges Verfahren schaffen muss – eines, das die Gewissensfreiheit schützt und zugleich konkret belegte Interessen des Wildtier-, Natur-, Seuchen- und Sicherheitsschutzes berücksichtigt.

Deutschland zeigt, wie ein solcher Ausgleich gesetzlich organisiert werden kann. Italien zeigt, dass Gerichte ethische Gründe bei der Auslegung bestehenden Jagdrechts ernst nehmen können. Frankreich und Luxemburg belegen, dass die Zwangsbejagung ethisch ablehnender Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vor dem EGMR keinen Bestand hatte. Polen zeigt, dass selbst ein flächendeckendes Jagdsystem durch Verfassungsrecht und Gesetzgebung zugunsten privater Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer korrigiert werden kann.

Bern kann diese Frage weiterhin offenlassen. Erledigt ist sie damit nicht.