Wolfsschutz in Deutschland: Lockerung zu früh
Während sich die Wolfspopulation in Deutschland noch ausweitet, ist der günstige Erhaltungszustand nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für den Grossteil des Bundesgebiets bzw. der tangierenden biogeografischen Regionen längst nicht erreicht.
Das gilt insbesondere für den Westen mit den Flächenländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und den Südwesten Deutschlands mit Baden-Württemberg und Bayern.
Angesichts der aktuellen politischen Debatte und der Bestrebungen, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland herabzusetzen, warnen führende Naturschutzorganisationen davor, voreilig einen «günstigen Erhaltungszustand» der Wolfspopulation in Deutschland zu erklären. Eine solche Feststellung würde wissenschaftlichen Fakten widersprechen und könnte schwerwiegende Konsequenzen für den Artenschutz in Europa haben, erklärt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.
Die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands ist ein komplexes Kriterium der FFH-Richtlinie, das weit über die reine Anzahl von Individuen hinausgeht. Es umfasst Aspekte wie die langfristige Lebensfähigkeit der Population, die genetische Vielfalt, die Vernetzung von Populationen und die Verfügbarkeit geeigneter Lebensräume. Der günstige Erhaltungszustand kann für Deutschland erst dann erreicht sein, wenn der Grossteil der geeigneten Lebensräume von Wölfen besiedelt ist. Dies ist mitnichten der Fall, da eine weitgehende Besiedlung der adäquaten Lebensräume nur für grosse Teile der Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vorliegt.
Der Europäische Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands auf belastbaren wissenschaftlichen Daten basieren muss und sozioökonomische Argumente – wie die Auswirkungen auf die Weidetierhaltung – keine gültigen Gründe für eine Herabsetzung des Schutzstatus unter der FFH-Richtlinie darstellen.
Die Wolfspopulation in Deutschland, wenngleich wachsend, ist Teil eines grösseren europäischen Netzwerks. Die Behauptung, die Wolfspopulationen seien flächendeckend stabil, wird von aktuellen Daten widerlegt.
Im Rahmen einer anhängigen Klage vor dem EuGH wird derzeit die Rechtmässigkeit der EU-Kommissionsentscheidung zur Herabstufung des Wolfsschutzes geprüft. Eine vorzeitige Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes, bevor diese Urteile ergangen sind, wäre nicht nur präventiv unsicher, sondern könnte sich später als unvereinbar mit dem EU-Recht erweisen. Die Bundesregierung sollte die gewährte Anpassungsfrist von 18 Monaten nutzen, um Rechtssicherheit abzuwarten.
Die FFH-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, strengere Schutzstandards beizubehalten, insbesondere wenn die wissenschaftliche Evidenz einen anhaltenden Schutzbedarf aufzeigt. Dies ist im Fall des Wolfes in weiten Teilen Europas und auch in Deutschland gegeben.
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