21. April 2026, 18:24

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Kantonale Volksinitiative – Kanton St. Gallen

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 43 der Verfassung des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2001 und auf das Gesetz über Referendum und Initiative

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton St. Gallen stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2001 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons St. Gallen untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Die Regierung erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Die Regierung stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton St. Gallen, dem fünftgrössten Kanton der Schweiz mit rund 520’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 2’026 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in St. Gallen als Revierjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Behauptung übernehmen die Patentinhaber keine ökologische Verantwortung, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen der Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton St. Gallen sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der politische Druck auf weitere Arten wie Luchs, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu. Der Kanton St. Gallen ist ein vielfältiger Wildtierkanton: Der Wolf ist in den Churfirsten und im Alpstein dokumentiert. Der Steinadler brütet im Alpstein. Der Luchs ist in den Voralpen präsent. Der Biber besiedelt den Rhein, die Thur, die Sitter und ihre Zuflüsse. Das Bodensee-Südufer und das Rheintaler Riet sind Wasservogelgebiete von überregionaler Bedeutung (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton St. Gallen hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren. Die Population bewegt sich in einer für die Waldfläche verträglichen Dichte.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, mit biologischer Ausbildung und im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags. Ihr Ziel ist die Erhaltung gesunder Wildtierpopulationen, nicht die Maximierung der Abschusszahlen (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören Elektrozäune, Vergrämung, Lebensraumgestaltung, Umsiedlung, Geschmacksrepellentien und bauliche Schutzmassnahmen. In Genf werden Obstbäume mit Netzen geschützt. Für Wildschweine stellt der Kanton den Bauern Elektrozäune zur Verfügung.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert. Die Initiative verankert die Genehmigungspflicht verfassungsmässig.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig. Die Hobby-Jagd stört diesen natürlichen Prozess, indem sie Sozialstrukturen zerstört, Reproduktionsraten künstlich erhöht und Wanderungsbewegungen verändert.

4. Warum St. Gallen?

Der Kanton St. Gallen eignet sich aus mehreren Gründen besonders für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Vielfältigster Wildtierkanton der Ostschweiz. St. Gallen vereint Bodensee, Rheintal, Mittelland und Alpen (Alpstein, Churfirsten, Sarganserland) in einem Kanton. Der Steinadler brütet im Alpstein. Der Wolf ist in den Churfirsten dokumentiert. Der Luchs ist in den Voralpen präsent. Der Biber besiedelt Rhein, Thur und Sitter. Das Bodensee-Südufer und das Rheintaler Riet sind Wasservogelgebiete von überregionaler Bedeutung. Diese Vielfalt macht St. Gallen zu einem idealen Testfall für professionelles Wildtiermanagement (vgl. wildbeimwild.com zu Beutegreifern).

Bodensee-Parallele. Wie der Thurgau profitiert auch St. Gallen vom Bodensee-Argument: Am Genfersee hat die Abschaffung der Hobby-Jagd die Wasservögel von hundert auf 30’000 vervielfacht. Das Bodensee-Südufer und das Rheintaler Riet haben das gleiche Potenzial. Der Artenschutz-Paragraph schützt insbesondere den Gänsesäger und andere Wasservogelarten.

Wolfspolitik im Alpstein und in den Churfirsten. Der Wolf ist in St. Gallen dokumentiert. Die kontroversen Wolfsabschüsse haben die Debatte politisiert. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

4’000 Unterschriften. Bei 520’000 Einwohnern sind 4’000 Unterschriften weniger als ein Prozent der Bevölkerung. In St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil, Buchs, Rorschach und Gossau lässt sich effizient sammeln (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Biber an Rhein, Thur und Sitter. Der Biber ist an mehreren St. Galler Gewässern dokumentiert. Seit Februar 2025 darf er schweizweit auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Die Initiative schützt den Biber im Kanton.

Revierjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung. Die bestehenden Patente erlöschen und bereits bezahlte Gebühren werden anteilig rückerstattet.

Signalwirkung für die Ostschweiz. St. Gallen ist der grösste Kanton der Ostschweiz. Ein Erfolg hier hätte Signalwirkung für die gesamte Region (TG, AR, AI, SH, GL).

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Revierjagd durch Privatpersonen ist der Kern der Initiative. Es entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz hierfür ist unbestritten: Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich den Kantonen (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme der Schweiz – Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd – sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert die Regiejagd seit 1974 bundesrechtskonform.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Passive Massnahmen haben Vorrang. In Genf werden jährlich rund 250 Wildschweine durch Wildhüter erlegt (gemäss BAFU-Jagdstatistik), hauptsächlich Jungtiere, wobei Leittiere explizit geschont werden.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie stellt sicher, dass Tier- und Naturschutzverbände ein Mitspracherecht haben und verhindert, dass die Regierung eigenständig Ausnahmen bewilligt. Die Einbindung der Wissenschaft gewährleistet evidenzbasierte Entscheidungen (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in St. Gallen insbesondere die Sicherung und Vernetzung von Wildtierkorridoren entlang des Rheins, der Thur und der Sitter, die ökologische Aufwertung des Rheintaler Riets und des Bodenseeufers und die Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten gegenüber Wildtieren (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt der Regierung genügend Zeit, die Ausführungsgesetzgebung zu erarbeiten, professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager einzustellen und die Wildtierkommission zu konstituieren. Das bestehende Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) kann als institutionelle Basis dienen.

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Artikel ist für St. Gallen besonders relevant. Der Wolf ist in den Churfirsten und im Alpstein dokumentiert. Der Steinadler brütet im Alpstein. Der Luchs ist in den Voralpen präsent. Der Biber besiedelt Rhein, Thur und Sitter. Das Bodensee-Südufer und das Rheintaler Riet sind Wasservogelgebiete von überregionaler Bedeutung. Die «insbesondere»-Formulierung ist als dynamische Verweisung auf das Bundesrecht konzipiert und schützt auch künftige Rückkehrer, insbesondere den Fischotter (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für St. Gallen

Das Genfer Referenzbudget

In Genf, das mit 282 km² rund siebenmal kleiner ist als St. Gallen und rund 500’000 Einwohner zählt, belaufen sich die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Konservative Hochrechnung für St. Gallen

Für St. Gallen mit 2’026 km² Fläche und rund 520’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung. Diese rechnet grosszügig und berücksichtigt alpine Zusatzkosten, die in Genf nicht anfallen:

Personalkosten: 960’000 bis 1’680’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 8 bis 12 Vollzeitstellen. Eine Vollzeitstelle im kantonalen Dienst kostet inklusive Sozialabgaben und Arbeitgebernebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich. St. Gallen ist siebenmal grösser als Genf und topographisch anspruchsvoll: Alpstein, Churfirsten und Sarganserland erfordern Fachpersonen mit alpiner Erfahrung.

Sachkosten: 200’000 bis 350’000 Franken jährlich. Dazu gehören Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur (Fotofallen, GPS-Sender), bauliche Schutzmassnahmen, Elektrozäune und Öffentlichkeitsarbeit. Im alpinen Gelände sind die Sachkosten höher als im Flachland.

Schadensvergütung: 150’000 bis 300’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft, Verbissschäden im Wald, Biberschäden an Gewässern und allfällige Wolfsrissschäden. Die höhere Schätzung berücksichtigt mögliche Zunahme der Wolfspräsenz.

Herdenschutz-Startinvestition: 500’000 bis 1’000’000 Franken. In den ersten drei bis fünf Jahren nach dem Systemwechsel braucht es eine einmalige Startinvestition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Churfirsten und das Sarganserland: Herdenschutzhunde-Programme, mobile Zäune, Nachtpferche, Ausbildung von Hirten. Diese Investition ist nicht wiederkehrend und wird über drei bis fünf Jahre amortisiert.

Gesamtkosten: 1’310’000 bis 2’330’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.50 bis 4.50 Franken pro Einwohner und Jahr.

Rothirsch-Übergangsmanagement

Der Rothirsch ist in den St. Galler Alpen in grossen Beständen präsent. In den ersten Jahren nach dem Systemwechsel braucht es ein gezieltes Übergangsmanagement, weil die kompensatorische Reproduktion – die durch Jagddruck künstlich erhöhte Fortpflanzungsrate – erst nach einigen Jahren abklingt. Die wissenschaftliche Literatur belegt diesen Effekt eindeutig: Hoher Jagddruck führt zu früherer Geschlechtsreife, grösseren Würfen und höherer Überlebensrate der Jungtiere. Nach dem Wegfall des Jagddrucks normalisiert sich die Reproduktionsrate innerhalb von drei bis fünf Jahren. Dieses Übergangsmanagement ist in den höheren Stellenzahlen bereits eingerechnet (vgl. Studien auf wildbeimwild.com).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen erhebliche Einsparungen gegenüber: Der Kanton muss keine Jagdprüfungen mehr abnehmen, keine Patente ausstellen und verwalten, keine Abschussplanung erstellen und keine Jagdaufsicht organisieren. Die derzeit mit diesen Aufgaben betrauten Ressourcen innerhalb des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei können teilweise umgewidmet werden. Hinzu kommen die Kosten, die heute für Wolfsabschüsse anfallen: Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken (Helikoptereinsätze, Koordination, juristische Verfahren). Bei mehreren Abschüssen pro Jahr summiert sich das rasch.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 600’000 bis 900’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 800’000 bis 1’500’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.55 bis 2.90 Franken pro Einwohner entspricht. Selbst wenn man grosszügig rechnet: Das sind weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 5.3 Milliarden Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) sind das weniger als 0.03 Prozent (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Das eidgenössische Jagdgesetz (JSG) überlässt den Kantonen die Regelung der Jagdberechtigung, des Jagdsystems, des Jagdgebiets und der Jagdaufsicht ausdrücklich (Art. 3 Abs. 1 JSG). Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Der Kanton Genf praktiziert seit 1974 die Regiejagd und hat in über 50 Jahren nie eine bundesrechtliche Beanstandung erfahren.

Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht den Kantonen die präventive Regulierung, verpflichtet sie aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Die Initiative wahrt die Einheit der Materie, da sich sämtliche Bestimmungen beider Artikel auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«St. Gallen hat Alpen und Alpwirtschaft – das Genfer Modell passt nicht»

Die Fakten: St. Gallen vereint alle Landschaftstypen: Bodensee, Mittelland, Voralpen und Alpen. Im Mittelland (Fürstenland, Wil, Rapperswil-Jona) ist die Landschaft direkt vergleichbar mit Genf. In den Alpen (Alpstein, Churfirsten, Sarganserland) ist die Besiedlung dünn und die Konfliktzonen sind weniger. Die Alpwirtschaft erfordert professionellen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd. Diese grosse landschaftliche Vielfalt macht St. Gallen zum idealen Testfall: Wenn es hier funktioniert, funktioniert es überall in der Ostschweiz (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton St. Gallen).

Kommunikative Kurzformel: «Das St. Galler Mittelland ist die gleiche Landschaft wie Genf. Und in den Alpen braucht es professionellen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd.»

«Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren. Professionelles Wildtiermanagement ermöglicht dem Wolf, seine ökologische Funktion auszuüben, und schützt gleichzeitig die Nutztierherden durch professionelle Prävention.

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.»

«Die Kosten steigen – das zahlt am Ende der Steuerzahler»

Die Fakten: Selbst bei grosszügiger, konservativer Rechnung rund 1.55 bis 2.90 Franken pro Einwohner und Jahr – weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Das schliesst alpine Zusatzkosten, Herdenschutz-Startinvestition und Rothirsch-Übergangsmanagement bereits ein. Im Bereich des Genfer Niveaus (2.40 Franken). Genf macht es seit 50 Jahren, und 90 Prozent der Bevölkerung wollen es behalten. Weniger als 0.1 Prozent des kantonalen Budgets.

Kommunikative Kurzformel: «Selbst grosszügig gerechnet: weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets. Die Zürcher 20 Millionen waren eine Erfindung.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der St. Galler Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell und ersetzt die Hobby-Jagd durch professionellen Wildtierschutz. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Steinadler im Alpstein, den Wolf in den Churfirsten, den Biber an Rhein, Thur und Sitter und die Wasservögel am Bodensee. Als grösster Kanton der Ostschweiz hätte ein Erfolg in St. Gallen eine Signalwirkung für die gesamte Region.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Die folgenden Dossiers und Quellen stützen die Argumentation dieser Initiative und stehen als Beilagen zur Verfügung:

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien zur Selbstregulation von Wildtierpopulationen.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht zur Schweizer Jagdpolitik.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton St. Gallen: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton SG – Kantonsspezifische Analyse.

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd – Übergreifende Beiträge.

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet – Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen – Faktencheck.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt – Die Vorlage für die gesamte Initiativ-Serie.

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 4’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über Referendum und Initiative.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton St. Gallen Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

St. Gallen ist der grösste Kanton der Ostschweiz und der vielfältigste Wildtierkanton der Region. Er vereint Bodensee, Rheintal, Mittelland und Alpen. Der Steinadler brütet im Alpstein, der Wolf ist in den Churfirsten dokumentiert, der Biber besiedelt Rhein, Thur und Sitter. 4’000 Unterschriften bei 520’000 Einwohnern sind machbar. Die Pro-Kopf-Kosten liegen unter dem Genfer Niveau. Der Revierjagd-Systemwechsel ist administrativ einfach. Ein Erfolg hätte Signalwirkung für die gesamte Ostschweiz.

1. Warum ausgerechnet St. Gallen?

Vielfältigster Wildtierkanton der Ostschweiz. Bodensee, Rheintal, Mittelland, Alpen. Steinadler, Wolf, Luchs, Biber, Wasservögel.

Bodensee-Parallele. Was am Genfersee die Wasservögel vervielfacht hat, kann am Bodensee dasselbe bewirken.

Wolfspolitik im Alpstein. Wolf dokumentiert. Artenschutz-Paragraph mobilisiert.

4’000 Unterschriften bei 520’000 Einwohnern. Unter einem Prozent. Machbar.

Revierjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Signalwirkung für die Ostschweiz. Grösster Kanton der Region.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz» statt «Wildhüter statt Jäger».

Konkrete Budgetrechnung. Rund 1.55 bis 2.90 Franken pro Kopf. Unter Genfer Niveau.

Parteiunderstützung früh sichern. SP, Grüne, GLP früh einbinden.

Artenschutz als Koalitionsverbreiterung. Steinadler, Wolf, Biber, Wasservögel mobilisieren breit.

3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «St. Gallen hat Alpen und Alpwirtschaft»

Die Fakten: Das St. Galler Mittelland ist die gleiche Landschaft wie Genf. In den Alpen: dünne Besiedlung, weniger Konflikte, professioneller Herdenschutz statt Hobby-Jagd.

Kommunikative Kurzformel: «Das St. Galler Mittelland ist Genf. Die Alpen brauchen Herdenschutz, nicht Hobby-Jagd.»

Gegenargument 2: «Der Wolf braucht die Hobby-Jagd»

Die Fakten: Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört. Genf beweist es seit 50 Jahren.

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf reguliert. Die Hobby-Jagd stört.»

Gegenargument 3: «Die Kosten steigen»

Die Fakten: Selbst grosszügig gerechnet: weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Kantonsbudgets.

Kommunikative Kurzformel: «Weniger als ein Kaffee pro Person und Jahr. Weniger als 0.1 Prozent des Budgets.»

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» Mehr Biodiversität, stabile Populationen, minimale Kosten, 90 Prozent Zustimmung.

«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.

«Rund 1.55 bis 2.90 Franken pro Person und Jahr.» Unter dem Genfer Niveau.

5. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit SG-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei St. GallenMonat 3–4
Veröffentlichung & SammelstartZiel: 5’000+ Unterschriften als PufferMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP; Pro Natura SG; BirdLife SG; WWF OstschweizMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
KantonsratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung, Bodensee-Argument, Steinadler-ArgumentVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton St. Gallen angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →