Tierausbeuter torpedieren Kennzeichnung für pflanzliche Produkte
Das BLV will Bezeichnungen wie «veganes Hackfleisch» verbieten. Die Fleischlobby torpediert klare Kennzeichnung pflanzlicher Produkte.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sieht vor, dass Produkte pflanzlicher Herkunft auf der Verpackung nicht in Verbindung mit Tierarten gebracht werden dürfen.
Laut einem aktuellen Medienbericht besagt die Regelung Folgendes: «Die Nennung der Tierart wie z. B. Rind, Kalb oder Thunfisch ist nicht erlaubt, auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft ergänzt werden.» PETA sieht darin einen Versuch der Fleisch- und Milchindustrie, über staatliche Instanzen den Markt für pflanzliche Produkte zu manipulieren, um ihre eigenen Profitinteressen zu wahren. Die Tierrechtsorganisation fordert ein Ende dieser Regelung, da sowohl Fleisch als auch Milch keineswegs nur vom Tier stammen müssen.
Immer weniger Menschen wollen bis zur Unkenntlichkeit verarbeitete Tierleichen oder Produkte aus Tiererzeugnissen essen. Die Fleisch- und Milchlobby behauptet, Produktbezeichnungen wie «Veggie-Wurst» oder «vegane Joghurt-Alternative» würde die kaufende Zielgruppe verwirren, da dahinter Fleisch-, und Milch- anstatt Pflanzenprodukte vermutet würden. Dabei wurde bereits eine Studie durchgeführt, die belegt, dass 95 % der Kundschaft eine Tofu-Wurst nicht mit einem toten Tier verwechselt. Die wahre Verbrauchertäuschung findet auf den Verpackungen tierischer Produkte statt: Man sieht glückliche Tiere oder Bezeichnungen wie «Hof» und «Natur» – so wird von Leid und Tod abgelenkt.
Ilana Bollag im Namen von PETA Schweiz.
Markt für pflanzliche Produkte boomt
Eine stetig wachsende Anzahl von Menschen entscheidet sich für eine gesunde pflanzliche Ernährung. Statt tierischem Fleisch und Käse landen immer häufiger klimaschonende und tierleidfreie Produkte im Einkaufskorb. Dadurch steigen auch die Umsätze von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs rapide an. Das Geschäft für Klima und Tierwohl boomt – vielen Konsumierenden wird mehr und mehr bewusst, dass Tiere nicht für unsere Ernährung ausgebeutet und qualvoll in Schlachthäusern getötet werden müssen.
Das Problem: Aufgrund nicht ausreichender Kennzeichnung greifen viele Verbrauchende immer noch versehentlich zu Tierprodukten. Ein Verbot von bezeichnenden Produktnamen wie «veganes Hackfleisch» oder «Milchalternative» würde also eher für zusätzliche Verwirrung sorgen, statt Transparenz zu schaffen. Die wenigsten könnten sich wohl etwas unter «Kichererbsenfaserscheibe gefüllt mit Sojaaufschnitt» vorstellen, wenn veganes Cordon bleu als Produktbezeichnung viel treffender und verständlicher ist.
Weitere Informationen:
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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