23.10.2026, 21:48

Suchen

Tierwelt

Tollhaus BAFU

Im Berner Oberland wurde der Luchs B903 zum Abschuss freigegeben, nachdem er mehrfach Schafe gerissen hatte. Normalerweise darf ein geschützter Luchs erst abgeschossen werden, wenn er im Umkreis von fünf Kilometern innerhalb eines Jahres mindestens 15 Nutztiere getötet hat. Diese Schwelle wurde nicht erreicht.

Redaktion Wild beim Wild · 29. September 2025

Trotzdem beantragte der Kanton Bern jetzt beim Bundesamt für Umwelt eine Ausnahmebewilligung, da B903 als auf Nutztiere spezialisiert gilt.

Das BAFU genehmigte diese Ausnahme. Bundesrat Albert Rösti, in dessen Departement das BAFU angesiedelt ist, war laut Angaben des Amts nicht in den Entscheid eingebunden, schreibt blick.ch. Politisch steht er aber einer Partei nahe, die Abschüsse befürwortet. Die SVP nutzt solche Fälle, um das Bild einer «Bundespolitik gegen die Landbevölkerung» zu zeichnen.

Der Luchs ist in der Schweiz eine streng geschützte Art nach dem Jagdgesetz (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, JSG).

Ein Abschuss soll nur erfolgen, wenn zumutbarer Herdenschutz vorhanden war und dennoch Risse passiert sind, was hier klar nicht der Fall ist, so ein Sprecher der IG Wild beim Wild.

Der Fall sorgt politisch für Diskussionen: Mehrere SVP-Politiker hatten den Abschuss gefordert, während Berner Regierungsrat Christoph Ammann (SP) anfangs ablehnte und den öffentlichen Druck kritisierte.

Die IG Wild beim Wild warnt nun vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der den Schutz von Luchsen schwächen könnte. Befürworter sehen im Abschuss eine notwendige Massnahme gegen problematisches Verhalten einzelner Tiere, obwohl jetzt keine ungeschützten Schafe mehr auf den Alpen sind. Bis 17. November dürfen Wildhüter auf den Luchs anlegen.

Der Fall B903 ist politisch deshalb brisant, weil er über den Einzelfall hinausgeht. Er ist Testfeld für das Spannungsfeld zwischen Artenschutz und Landnutzungsinteressen. Jede Seite sieht darin ein Signal:

  • Befürworter des Abschusses wollen zeigen, dass «problematische» Tiere schnell entfernt werden können.
  • Gegner sehen darin den Beginn einer schleichenden Normalisierung von Abschüssen streng geschützter Arten.

Weiterführende Artikel

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Wildtiere brauchen eine Stimme

Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden →