Kriminalität

Hobby-Jäger wegen Fleisch-Betrug verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verurteilt einen 40-jährigen Schweizer Hobby-Jäger der Metzgerei Metzger aus dem Toggenburg zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse, weil er Fleisch falsch deklarierte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) des Kantons St.Gallen erstattete bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen Anzeige, da aufgrund eines Konsumentenhinweises und damit verbundener Kontrollen bei einem Metzgereibetrieb im Toggenburg Unregelmässigkeiten bei der Fleischdeklaration festgestellt wurden. Es bestand der Verdacht, dass Lammfleisch als einheimisches Wild deklariert und vertrieben wurde. Deshalb beauftragte die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei St.Gallen in Zusammenarbeit mit den Spezialisten des AVSV Hausdurchsuchungen bei den Standorten der besagten Metzgerei sowie den von ihr belieferten Restaurationsbetrieben durchzuführen.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem AVSV ist abgeschlossen. Es konnte festgestellt werden, dass Proben des Wildpfeffers der Saison Herbst 2015 nicht nur das auf der Packung deklarierte Fleisch enthielten. Ferner wurde nachgewiesen, dass im Zeitraum Juli 2014 bis November 2015 importiertes Fleisch verkauft wurde, das als Schweizer Fleisch deklariert war. Durch die falsche Deklaration ist die Kundschaft über den Inhalt und die Herkunft getäuscht worden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erliess am 9. Januar 2018 einen Strafbefehl gegen den verantwortlichen 40-jährigen Schweizer Fleischfachmann wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mehrfacher vorsätzlicher Übertretung sowie fahrlässiger Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG). Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 100.00 bestraft. Diese Geldstrafe muss er nicht bezahlen, sofern er in den nächsten zwei Jahren nicht erneut straffällig wird. Bezahlen muss er hingegen eine Busse von CHF 8‘000.00 und die Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Metzgerei Metzger

Hobby-Jäger Philipp Metzger

Nebst dem eigenen breiten Fleisch- und Wurstwarensortiment sowie den Toggenburger Spezialitäten bietet Metzger Metzger auch besonders köstliche Jagdspezialitäten. Geschäftsleiter Philipp Metzger ist selbst ein begeisterter Jäger. Er verfügt seit mehr als 15 Jahren über den Jagdausweis und ist langjähriges Mitglied der Jagdgesellschaft Stein, dem Ort, in dem er selber aufwuchs. Die Spezialitäten, die teils nur saisonal erhältlich sind, tragen den stolzen Vermerk «aus eigener Jagd». Wie bei den Tieren fürs allgemeine Sortiment ist auch Philipp Metzgers Verhältnis zu den Wildtieren geprägt von Achtung vor der Kreatur, steht auf der Homepage der Metzgerei Metzger…