EuGH: Veggie-Burger darf «Burger» heissen
Der EU-Gerichtshof erlaubte 2024 Begriffe wie «Burger» und «Steak» für pflanzliche Produkte; 2026 hat die EU Bezeichnungen für Tierarten und Fleischstücke reserviert, der Veggie-Burger bleibt erlaubt.
Die EU-Mitgliedstaaten können Lebensmittelhersteller nicht daran hindern, vegetarische Lebensmittel mit Bezeichnungen zu versehen, die traditionell mit Fleisch assoziiert werden.
Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4.10.2024. Die Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Inhaltsstoffe deutlich gekennzeichnet sind.
Gängige Bezeichnungen wie Steak, Wurst, Schnitzel und Burger dürfen für die Vermarktung vegetarischer Lebensmittel verwendet werden, solange ein Land keine spezielle gesetzliche Bezeichnung für ein Lebensmittel auf pflanzlicher Eiweissbasis eingeführt hat, so der Gerichtshof.
Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2021, das die Transparenz für die Verbraucher verbessern soll, verbietet die Verwendung von Begriffen wie «Veggie-Burger» oder «vegane Würstchen» bei der Vermarktung von Lebensmitteln aus pflanzlichen Proteinen.
Interessengruppen wie die Europäische Vegetarier-Union (EVU) und die Association Végétarienne de France (AVF) fochten das Dekret mit dem Argument an, es verstosse gegen EU-Recht.
Im August 2023 verwies der französische Staatsrat, ein Regierungsgremium, das sowohl die Exekutive als auch die Judikative berät, den Fall an den Europäischen Gerichtshof, die oberste Instanz für die Auslegung des EU-Rechts.
Nun haben die EU-Richter entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar rechtliche Bezeichnungen für Lebensmittel schaffen können, einschliesslich pflanzlicher Fleischalternativen. Jedoch können sie die Hersteller von pflanzlichen Eiweissnahrungsmitteln nicht daran hindern, gängige Namen zur Kennzeichnung ihrer Produkte zu verwenden.
Das Gericht betonte, dass seine Entscheidung nicht das Recht eines Mitgliedstaates berührt, Verbraucherschutzvorschriften durchzusetzen, wenn er die Vermarktung für irreführend hält.
«Indem wir für Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sorgen, können wir pflanzliche Alternativen fördern und auf das Erreichen von Umweltzielen hinarbeiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation in der EU stärken», sagte Rafael Pinto, EU-Politikmanager bei der Europäischen Vegetarier-Union, in einer Pressemitteilung als Reaktion auf das Urteil.
Weiterreichende Auswirkungen
Pflanzliche Eiweissprodukte erfreuen sich in der EU zunehmender Beliebtheit, aber es besteht nach wie vor Unsicherheit darüber, wie diese Produkte im Binnenmarkt gekennzeichnet und vermarktet werden sollten.
Das Urteil des EU-Gerichts wird wahrscheinlich weitreichende Folgen haben, da Länder wie Belgien und Italien die Einführung eines ähnlichen Gesetzes wie Frankreich in Erwägung ziehen.
Eine vergleichbare Rechtsfrage stellte sich 2017, als das oberste Gericht der EU gebeten wurde, sich mit Bezeichnungen von Milchprodukten für pflanzliche Produkte wie Soja- und Hafergetränke zu befassen.
Damals entschied der EuGH, dass nur Produkte, die tatsächlich Milch enthalten, Begriffe wie Milch, Butter oder Joghurt verwenden dürfen. Dies führte dazu, dass pflanzliche Alternativen in den europäischen Regalen als «Getränke» gekennzeichnet wurden.
Die Lebensmittelkennzeichnung in der EU ist seit Anfang der 1990er Jahre geregelt, wobei die Handelsvorschriften für die meisten in Europa verkauften Produkte unter die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fallen. Dieser Rahmen regelt die Produktion und den Handel sowohl mit tierischen als auch mit pflanzlichen Lebensmitteln in der EU.
Im Jahr 2020 lehnte das Europäische Parlament bei den Beratungen über die jüngste Reform der EU-Agrarsubventionen einen Versuch ab, Bezeichnungen für Fleischprodukte ausschliesslich für Produkte aus tierischen Bestandteilen zu reservieren. Diese Entscheidung folgte einem Votum der Abgeordneten gegen eine Reihe von Änderungsanträgen, die darauf abzielten, strengere Kennzeichnungsvorschriften für pflanzliche Produkte einzuführen.
Wie es weiterging: Die EU reserviert Fleischbegriffe
Das Urteil des EuGH betraf nationale Verbote wie jenes in Frankreich. Auf EU-Ebene hat sich die Lage seither grundlegend geändert. Nach dem Vorschlag von 2025, über den Wild beim Wild im Beitrag EU will Fleischbegriffe auf Pflanzenprodukten verbieten berichtete, einigten sich Parlament, Rat und Kommission Anfang März 2026 auf einen Kompromiss. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 mit 560 zu 75 Stimmen zu, Ende Juni bestätigten die Mitgliedstaaten die Änderung der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation.
Rund 30 Begriffe, die sich auf Tierarten oder Fleischstücke beziehen, dürfen für pflanzliche Produkte nicht mehr verwendet werden, darunter «Steak», «Speck», «Hähnchen», «Rippchen» und «Kotelett». Das Verbot gilt auch für kultiviertes Fleisch. Allgemeine Bezeichnungen für die Form eines Produkts wie «Burger», «Wurst» oder «Nuggets» bleiben erlaubt. Der Veggie-Burger darf also weiterhin so heissen, das Veggie-Steak dagegen nicht mehr. Hersteller haben drei Jahre Zeit, Verpackungen umzustellen und Lagerbestände abzuverkaufen.
In der Schweiz gilt das EU-Recht nicht. Hier hat das Bundesgericht am 2. Mai 2025 entschieden, dass pflanzliche Produkte keine Tierarten im Namen tragen dürfen, wie im Fall planted.chicken. Allgemeine Begriffe wie «Steak» oder «Filet», die keine Tierart nennen, bleiben in der Schweiz hingegen zulässig.
Aus Sicht der nichtmenschlichen Tiere ist die neue EU-Regel ein Rückschritt: Sie schützt nicht Konsumentinnen und Konsumenten, die einen klar als pflanzlich deklarierten Artikel kaum verwechseln, sondern die Absatzinteressen der Fleischbranche. Weitere Beiträge zum Thema finden sich in der Kategorie Tierrechte.
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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