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Tierrechte

Anbindehaltung von Greifvögeln und Eulen

PETA-Aufnahmen zeigen angekettete Greifvögel und Eulen in acht deutschen Tierparks. Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot der Anbindehaltung.

Redaktion Wild beim Wild — 15. November 2021

Angekettete Vögel als «Naturerlebnis»? Zwischen Juni und Oktober dieses Jahres sind Aufnahmen in acht deutschen Tierparks entstanden.

Strafanzeigen gegen Tierparks

Das von PETA veröffentlichte Online-Video zeigt, wie Greifvögel und Eulen dort angekettet gehalten werden, um sie dem Publikum zu präsentieren. Um gegen diese tierquälerische Praxis vorzugehen, erstattete PETA Anfang November Strafanzeigen gegen die Tierparks wegen mutmasslichen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz. Die Tierrechtsorganisation fordert das Ende der «Anbindehaltung» von Greifvögeln und Eulen und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung von Vögeln in Gefangenschaft aus.

«Die «Herrscherinnen und Herrscher der Lüfte» sind in der sogenannten Anbindehaltung dazu verdammt, einen grossen Teil ihres Lebens vor sich hin zu vegetieren, nur damit sie den Gästen der Tierparks vorgeführt werden können», so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche. «Für die Greifvögel und Eulen bedeutet das ein Leben voller Entbehrung und Leid. Nach unserem Ermessen ist dies nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar – die Haltungsform muss deshalb endlich verboten werden.»

Bei dieser sogenannten falknerischen Anbindehaltung sind die Wildvögel stunden- oder gar tagelang in Bodennähe angeleint. Wenn sie versuchen zu fliegen, werden die Tiere von dem kurzen Lederriemen an ihren Füssen zurückgerissen. Nur während Flugshows oder wenn die Falknerinnen und Falkner ihnen «Freiflug» gewähren, dürfen die Tiere sich kurzzeitig artgemäss bewegen. Viele von ihnen werden monatelang hauptsächlich angekettet gehalten. Den Tieren wird durch die Haltungsform alles genommen, was ihr Leben in Freiheit ausmacht.

PETA hat Tier- und Wildpark-Verantwortliche im ganzen Bundesgebiet angezeigt: den Kurpfalz-Park Wachenheim (Rheinland-Pfalz), den Tierpark Sababurg, den Wild- und Freizeitpark Willingen, den Wildtierpark Edersee (alle drei in Hessen), das Wildparadies Tripsdrill (Baden-Württemberg), den Wildpark Schloss Tambach (Bayern), das Wisentgehege Springe (Niedersachsen) sowie den Wildpark Gangelt (Nordrhein-Westfalen). Laut Tierschutzgesetz muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. In der «falknerischen Anbindehaltung» sind Greifvögel und Eulen jedoch in ihrem natürlichen Flugverhalten erheblich eingeschränkt. Nach Auffassung von PETA stellt diese daher einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz dar.

Gefangenschaft ist Tierquälerei

Die angebunden gehaltenen Vögel wie Falken, Adler und Uhus werden oftmals bei Schauflügen eingesetzt und so zu Unterhaltungszwecken missbraucht. Meist werden die Greifvögel oder Eulen bereits als Jungtiere auf den Menschen fehlgeprägt und unter Nahrungsentzug abgerichtet. Dadurch werden die Wildtiere abhängig und gefügig gemacht, sodass sie immer wieder zur Falknerin oder zum Falkner zurückkehren. Teilweise müssen die Tiere auch als Attraktion herhalten, um vom Publikum für Selfies auf dem Arm gehalten oder sogar gestreichelt zu werden. Für die Wildvögel ist dieser unfreiwillige Kontakt zum Menschen mit enormem Stress verbunden. Bei Eulen, die meist nacht- oder dämmerungsaktiv sind, kommt hinzu, dass die Tiere entgegen ihrem natürlichen Aktivitätsrhythmus oftmals tagsüber zur Schau gestellt werden. In Ketten gelegte oder in Volieren eingesperrte Vögel spiegeln kein realistisches Bild der Tierwelt wider. Heimische Wildvögel lassen sich auch beim Spaziergang in freier Natur beobachten. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation sollten Greifvögel und Eulen – mit Ausnahme von Rehabilitationsmassnahmen in anerkannten Auffangstationen – niemals angekettet gehalten werden.

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