Südtirol: Abgeschossene Wölfin hatte kurz zuvor Welpen geworfen
Die Provinz Bozen hat im Sommer zwei Wölfinnen töten lassen. Akten zeigen, dass die erste womöglich Welpen säugte, dass keine der beiden genetisch mit den untersuchten Rissen verknüpft war und dass die Angriffe auf Nutztiere danach weitergingen.
Symbolbild. Foto: Ma Ti / Unsplash
Vier Welpen
Die Wölfin mit der Kennung WBZ-F023, die das Südtiroler Landesforstkorps am 5. Juli 2026 auf der Alm Fojedöra in der Gemeinde Enneberg erschoss, hatte kurz vor ihrem Tod Welpen geworfen. Das geht aus dem Nekropsiebericht hervor, den der Verein «Io non ho paura del lupo» per Akteneinsicht bei der Autonomen Provinz Bozen erhalten hat. Die Wölfin könnte bis zu sieben Welpen gesäugt haben. Was aus ihnen wurde, ist nicht bekannt. Der Verein hat sich deshalb an das italienische Umweltministerium, an die staatliche Umweltbehörde ISPRA und an die Provinz gewandt, wie Greenreport und Nordest24 am 2. November berichteten.
Zwei Wölfinnen getötet, die Risse gingen weiter
Den ersten Abschuss hatte das Landesforstkorps mit «zahlreichen Wolfsrissen» auf der Alm begründet (STOL). Am 31. August 2026 folgte eine zweite Wölfin, WBZ-F058. Den Nekropsiebericht zu diesem Tier verweigert die Provinz dem Verein, nach dessen Darstellung ohne ausreichende Begründung.
Die Abschussdekrete galten laut den Akten für das gesamte Gemeindegebiet von Enneberg, Prags und Olang, zusammen rund 300 Quadratkilometer. Kriterien, wo genau geschossen werden durfte, nennen die Unterlagen nicht. Genetische Analysen haben keine der beiden Wölfinnen individuell mit den untersuchten Nutztierrissen in Verbindung gebracht. Eine Beteiligung der getöteten Tiere war damit nie nachgewiesen. Der Verein räumt ein, dass die fehlende Zuordnung eine Beteiligung nicht ausschliesst. Er verlangt auch nicht, jedes Tier zu identifizieren, sondern dass Abschüsse in unmittelbarer Nähe der Rissorte erfolgen, wie es die ISPRA empfiehlt. Genau das liessen Dekrete für ein Gebiet von 300 Quadratkilometern offen.
Die Risse hörten trotzdem nicht auf: Zwischen dem 7. Juli und dem 27. August 2026, also nach dem Tod der ersten Wölfin, wurden auf den Almen elf weitere Tiere gerissen. Auch nach dem zweiten Abschuss kam es zu neuen Angriffen. «Es wurden zwei Wölfinnen getötet, aber die Tierhalter haben weiterhin Schäden erlitten», hält der Verein fest.
Was die ISPRA dazu sagt
Die Provinz stützt sich auf ein Gutachten der ISPRA, das für 2026 höchstens drei Wölfe als verträgliche Entnahme für Südtirol ansetzt. Nach Angaben des Vereins hat die ISPRA am 19. Oktober 2026 klargestellt, dass diese Zahl keine Abschussbewilligung ist. Jeder einzelne Abschuss müsse drei Bedingungen erfüllen: schwere Schäden oder eine Gefahr für die Sicherheit, keine wirksamen Alternativen und keine Gefährdung der Population. Zudem verlangt die ISPRA einen vorab vorgelegten Kontrollplan oder, falls es keinen gibt, eine spezifische Bewertung für jeden einzelnen Eingriff. Aus den Akten geht laut dem Verein weder das eine noch das andere hervor, sondern nur die allgemeine Zahl drei.
Die ISPRA hält laut dem Verein ausserdem fest, dass der Misserfolg einer Entnahme keine neuen Abschüsse rechtfertigt und jeder Eingriff mit verstärkter Prävention einhergehen muss. «Die Möglichkeit, bis zu drei Wölfe zu töten, bedeutet nicht, dass die Provinz eigenmächtig darüber entscheiden kann», schreibt der Verein. Er verlangt eine Prüfung, ob die Dekrete mit Artikel 19 des italienischen Jagdgesetzes 157/1992 und mit dem EU-Recht vereinbar sind, und stellt auch das Landesgesetz zu den sogenannten geschützten Weiden in Frage.
Dritter Abschuss vom Gericht gestoppt
Im September wollte die Provinz einen dritten Wolf töten lassen, diesmal in Ulten und Kastelbell-Tschars auf über 260 Quadratkilometern. Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete das Dekret am 11. September 2026. Es verweist auf 22 Schafe und vier Ziegen, die zwischen dem 15. Juni und dem 8. September tot aufgefunden wurden oder verschwunden sind (heidelberg24). Der WWF Italien nannte die Strategie der Provinz «inakzeptabel und wirkungslos».
Der Abschuss fand nicht statt. Auf Antrag von LNDC Animal Protection setzte der Präsident des Verwaltungsgerichts Bozen das Dekret bereits am 14. September aus. Am 15. Oktober bestätigte das Gerichtskollegium die Aussetzung wegen Mängeln in der Abklärung und in der Begründung («difetto di istruttoria e di motivazione») und setzte die Hauptverhandlung auf den 27. Januar 2027 an (ANSA, STOL). Laut der Verfügung hat die Provinz mit ihren drei Dekreten das Kontingent für 2026 zudem ausgeschöpft.
Das Muster kennt man aus der Schweiz
Der Fall Enneberg folgt einem Schema, das Wild beim Wild auch nördlich der Grenze dokumentiert. Im Kanton Schwyz wurden in der Regulierung 2026 vier Welpen des Chöpfenberg-Rudels getötet, nicht aber die nachgewiesenen Rissverursacher. Wie viele Wölfe in der laufenden Regulierungsperiode in der Schweiz getötet wurden, zeigt der Wolfszähler 2026/27. Auch Südtirol selbst ist kein neuer Fall: Schon für einen früheren Abschuss gab die Provinz rund 50'000 Euro für einen einzigen Wolf aus.
In Italien dürfte der Druck auf den Wolf weiter steigen. Das sogenannte «Sparatutto»-Gesetz, das der Senat bereits verabschiedet hat und über das die Abgeordnetenkammer am 27. November berät, würde das Jagdgesetz von 1992 ersetzen und die Gutachten der ISPRA abschwächen.
Einordnung
Ein Abschuss soll nach europäischem Recht die Ausnahme sein, die einen konkreten Schaden verhindert. In Enneberg traf er ein Tier, das niemand als Täterin identifiziert hatte, und zwar in den Wochen, in denen Welpen stark von der Fürsorge der Alttiere abhängen. Die Risse hörten danach nicht auf. Das zeigt, wie wenig Abschüsse ausrichten, wenn die Almen nicht konsequent mit Herdenschutz, Behirtung und Nachtpferchen gesichert werden. Dass das Verwaltungsgericht den dritten Abschuss wegen mangelhafter Abklärung und Begründung gestoppt hat, bestätigt die Kritik an der Praxis der Provinz. Wenn eine Behörde dann auch noch die Nekropsie des zweiten Tieres unter Verschluss hält, entsteht der Eindruck, dass die Abschüsse vor allem ein politisches Signal an die Almwirtschaft sind. Die Provinz Bozen sollte die Akten offenlegen und erklären, was mit den Welpen geschehen ist.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Wildtiere brauchen eine Stimme
Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →