Wegen der Tötung eines streng geschützten Seeadlers ist ein Hobby-Jäger aus Salzwedel (Sachsen-Anhalt) vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1’800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden.
Ausserdem wurde sein Jagdschein eingezogen. Die Staatsanwaltschaft Stendal sah es als erwiesen an, dass der Mann den seltenen Greifvogel am 24. Februar 2022 mit einem Jagdgewehr in seinem Revier erlegt und zu sich nach Hause genommen hatte. Das Urteil erfolgte auf dem Wege des Strafbefehls und ist mittlerweile rechtskräftig.
Zum Verhängnis wurde dem Beschuldigten ein am Adler angebrachter GPS Sender, mit dessen Daten Vogelforscher die Spur des toten Vogels bis zum Haus des Hobby-Jägers verfolgen konnten „Als der Mann das Gerät am Tag nach der Tat bemerkte, versuchte er die Tat zu verschleiern, indem er den Sender an ein Stück Holz befestigte und dieses in einen Fluss warf„, so Mag. Rainer Raab vom Forschungsprojekt LIFE EUROKITE, das den Adler als Jungtier besendert und seitdem in Echtzeit verfolgt hatte. Sowohl der Sender als auch der tote Vogel konnten später gefunden und als Beweismittel sichergestellt werden.
„Wir begrüßen, dass die Justiz mit 90 Tagessätzen hier ein klares Zeichen gegen Wildtierkriminalität gesetzt hat. Auch wenn die Gesamthöhe der verhängten Geldstrafe in keinem Verhältnis zu dem in der Natur angerichteten Schaden steht, hoffen, wir dass andere Täter dadurch abgeschreckt werden„, so Biologe Marvin Fehn vom Komitee gegen den Vogelmord, das den Fall zusammen mit LIFE EUROKITE zur Anzeige gebracht und öffentlich gemacht hatte. Wie der Verband mitteilt ist es das erste Mal, dass in Deutschland ein Täter mit Hilfe von Senderdaten identifiziert und rechtskräftig verurteilt wurde. Fehn: „Wir bedanken uns bei Polizei, Kreisverwaltung und Justiz für die zügige Aufarbeitung und Ahndung der Tat„.
Die illegale Verfolgung von streng geschützten Greifvögeln mit Fallen, Gift und Schusswaffen ist in Deutschland weit verbreitet. In den Jahren 2005 bis 2022 wurden nach Angaben der bundesweiten Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) in Deutschland über 1.716 Fälle mit mehr als 2.384 Opfern bekannt, darunter 70 Seeadler. Jüngste Fälle sind die gezielte Vergiftung eines Seeadlers im Landkreis Peine (Niedersachsen) im April 2023 sowie der Abschuss eines Seeadlers im Kreis Coesfeld (NRW) im März 2023. Auch diese beiden Vögel konnten nur gefunden und untersucht werden, weil sie GPS-Sender trugen. „Die Dunkelziffer solcher Taten ist extrem hoch. Wir gehen davon aus, dass auf jeden nachgewiesenen Fall mindestens 20 unentdeckte Sachverhalte kommen„, so Mag. Rainer Raab.
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8 Kommentare
Geldstrafen erzeugt bei vielen nur ein müdes Lächeln. Es muss körperlich wehtun.;))
Wir brauchen keine Hobby Jäger. Das sind Menschen, die gerne töten.
Recht so! Nur die Geldstrafe ist viel zu gering, das muß richtig weh tun. Es müßte auch eine Waffen DNA geben die in einer Datenbank registriert ist und man somit auf jeden Täter zurückverfolgen kann.
Es ist höchste Zeit, die Jagd abzuschaffen.
Wie kann es sein, dass ein Mensch Freude dabei empfindet, ein lebendes Wesen zu töten ohne einen vernünftigen Grund dafür zu haben. Diese Hobbyjäger sind sogar stolz darauf und brüsten sich mit dieser „Heldentat“ …widerlich. Die Geldstrafe ist meiner Meinung nach viel zu gering und das Jagdverbot sollte lebenslang verhängt werden. Aber man muss ja schon dankbar sein, wenn überhaupt eine Strafe verhängt wird.
Bei derartigen Straftaten ,bei denen es auch noch geschützte Tiere betrifft wünsche ich mir keine Geldstrafen aus der Portokasse ,sondern Haftstrafen nicht unter fünf Jahren ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung und lebenslanges Jagdverbot
Wie kann man nur so etwas tun. 😭😡 . Hoffentlich eine empfindliche Geldstrafe.
Leider noch zu wenig Bestrafung