Der Kanton St. Gallen hat die Abschussbewilligung für drei der sechs Wolfswelpen des Calfeisental-Rudels erteilt.
Damit sollen weitere Risse verhindert werden, heisst es vom Kanton.
Auf der Alp Gafarra im Weisstannental seien im laufenden Alpsommer über acht Schafe (kann man bei der Jagdverwaltung keine genauen Angaben machen?) durch Wolfsangriffe gerissen worden oder mussten schwer verletzt getötet werden. Die Risse erfolgten, weil die Alp immer noch ungenügend mit Zäunen und Herdenschutzhunden geschützt ist. Von vollumfänglichen Herdenschutz auf der Alp Gafarra kann also keine Rede sein. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung ist die Schadenschwelle für eine Rudelregulation angeblich überschritten. Das Tagblatt berichtete, dass es insgesamt genau 8 Schafe waren und in der folgenschweren Nacht vom 8. auf den 9. August sogar nur drei Schafe gerissen wurden. Von früheren Rissen seit Juni ist der Öffentlichkeit nichts bekannt.
Die Schäden können dem Calfeisental-Wolfsrudel angerechnet werden. Das Rudel pflanzte sich in diesem Jahr zum zweiten Mal erfolgreich fort. Die Alp Gafarra liegt mitten im Streifgebiet des Calfeisental-Rudels. Der Leitrüde des Rudels konnte genetisch an den Rissen bestätigt werden.
Um weitere Risse zu verhindern, verfügt der Kanton deshalb die Rudelregulation und somit den Abschuss von drei der sechs Welpen. Durch die Abschüsse soll auch eine Vergrämung des Rudels von den Nutztierherden und den Alpen erzielt werden. Die Abschussbewilligung gilt ab sofort und bis am 31. März 2024.
Neu sollen auch Hobby-Jäger einbezogen werden, die, wenn ihnen das Rudel vorbeiläuft, auch drauflosschiessen sollen. In der Mitteilung von der Jagdabteilung steht klar, dass man damit die Wölfe von den Alpen, dem Stamm-Territorium der Wildtiere vergrämen will.
Wieso kann jeder Hanswurst und Heiri Schafe, Ziegen usw. in den Alpen parkieren und sich breit machen, wo eigentlich Wildtier-Territorium ist? Über 200’000 Schafe werden jährlich für ein paar Monate in die Berge gekarrt, was den Steuerzahler dutzende Millionen Franken an Subventionsbeiträgen kostet. Fressen und weiden Reh, Hirsch und Gämse weniger gut?
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Die schönsten und artenreichsten Orte findet man in der Schweiz dort, wo diese Hanswurst und Heiris abgewandert sind, zum Beispiel im Nationalpark oder Centovalli.
Sieben Tiere umfasse das Rudel, fünf Jungtiere und die Elterntiere. Richtig zählen muss man bei der Jagdverwaltung St. Gallen offenbar auch nicht können. Einmal ist von fünf Jungtieren die Rede, dann wieder von sechs. Dies kann bei einem Abschussgesuch einen Unterschied machen, bis zur Ungültigkeit. Zudem ist es fraglich, wegen den ungenauen Angaben beim Kanton, ob diese Abschüsse auch gesetzeskonform sind mit der aktuellen Jagdverordnung vom 1.7.2023.

Wenn man davon ausgeht, das rund 50 % der Jungwölfe das erste Lebensjahr sowie die Abwanderung nicht überlebt und jetzt noch 50 % abschiesst, muss man von einem Massaker sprechen.

Wieso den Schadenstifter abschiessen, wenn man das halbe Rudel unschuldiger Wölfe wegballern kann?
Mit diesen Regulationsabschüssen sei die Hoffnung verbunden, eine nachhaltige Vergrämungswirkung bei den Wölfen zu erzielen, damit sie Abstand zu Vieh und Menschen halten.
Wieso soll einem Rudel die Scheu vor Menschen antrainiert werden, obwohl sie den Menschen gar nichts gemacht haben? Wölfe sind per se menschenscheu. Logischerweise müssten doch eigentlich die Herdenschutzmassnahmen auf den Prüfstand und nicht populistisch Wölfe gemeuchelt werden.
Der normale – nicht hobby-jäger-geprägte – Menschenverstand fragt sich zudem, wie soll ein Rudel durch Abschüsse deren Jungtiere lernen, was Elterntiere vor Wochen an einem für sie unbekannten Ort provoziert haben? Auf welche pädagogischen oder wild biologischen Erfahrungen beziehen sich diese Entscheidungsträger? Wie sollen die Wölfe diese Abschüsse ihrer Familienmitglieder richtig zuordnen, wenn Heckenschützen in St. Gallen oder im Kanton Glarus sie in einer anderen Lokalität Wochen oder Monate später terrorisieren? Und warum werden unschuldige Jungtiere geschossen, wo doch der Täter (M269) ein ganz anderer ist, der selbst nach den Abschüssen der Jungtiere, sein schadenstiftendes Verhalten weitergeben kann? Wissenschaft geht anders! Solch dilettantisches Vorgehen ist doch näher bei der Wilderei als dem Sachverstand.
Es hat sich in der Literatur weltweit unter Fachleuten längst erwiesen, dass Abschüsse keinerlei „erzieherische“ Wirkung auf Wölfe haben können. Diejenigen, die solch eine Entscheidung fällen, sollten erst einmal studieren, wie ein Wolf (oder ein Hund) Ereignisse und Erfahrungen verknüpft.
Europaweit ist der Wolf ein streng geschütztes Tier
Es ist erschreckend, wie wenig Gehör die Schweiz praktischen Erfahrungen und Studien schenkt, und sich stattdessen vom Druck von Einzelinteressen, auch aus dem militanten Hobby-Jäger-Milieu leiten lässt. Die Schweiz tritt, sowohl auf Gesetzesebene als auch auf Verordnungsebene, diesen Schutzstatuts mit den Füssen. Die Schweiz hat auch die Berner Konvention unterschrieben. Ein genereller Abschuss von Wölfen, um die Population zu verringern, ist nach aktuell geltendem Recht nicht zulässig, denn der Wolf steht unter strengem Naturschutz. Nur in Ausnahmen dürfen einzelne Tiere von den Behörden zum Abschuss freigegeben werden.
Der Wolfsschutz soll in der Schweiz nicht gelockert werden. Das hat das Stimmvolk im Herbst 2020 beschlossen. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) scheint der Volkswille aber sowenig wie der Bundesrat zu kümmern.
Rückblende:
Im Rahmen einer Tierschutzarbeit belügt der skrupellose Hobby-Jäger und Abteilungsleiter für Jagd in St. Gallen, Simon Meier, bewusst öffentlich die Bevölkerung und unterstellte dem Schweizer Tierschutz (STS), dass er schäbiges Verhalten seinesgleichen gutheisse.
Sogar der Schweizer Tierschutz ist dafür, dass die Jagdhunde aus Tierschutzgründen an Wildschweinen ausgebildet werden.
Hobby-Jäger Simon Meier
Eine Lüge: Der Schweizer Tierschutz (STS) hat ein Positionspapier veröffentlicht, was von der Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden in der Schweiz zu halten ist. Nämlich rein gar nichts (ausser der Nachsuche). Auch der Zürcher Tierschutz wurde in der gleichen Angelegenheit dabei fälschlicherweise von Hobby-Jägern instrumentalisiert.
Oder, Simon Meier unterstellt den Genfer Wildhüter, dass sie im Kanton Drückjagden mit Jagdhunden veranstalten. Was für ein Blödsinn und Lüge!
Und ich kenne diverse Wildhüter, die nicht im Kanton Zürich tätig sind. Ich kenne auch Genfer Wildhüter. Und glauben Sie mir. Auch diese nehmen an Drückjagden teil. Entweder teils in ihren Gebieten oder sind von Freunden anderswo eingeladen.
Hobby-Jäger Simon Meier
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