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Jagd

Hobby-Jäger erschiesst eigene Katze mit Schrotflinte

Statt seine alte und gebrechliche Katze einschläfern zu lassen, erschoss er sie mit seiner Schrotflinte.

Redaktion Wild beim Wild — 29. März 2024

Schrotflinte statt Tierarzt

Ein 48-jähriger Hobby-Jäger aus dem Kanton St. Gallen erschoss seine alte Katze mit einer Schrotflinte, ohne die erforderliche Fachkunde zu haben oder das Tier zu betäuben.

Er begrub die Katze im Garten, um den Gang zum Tierarzt zu vermeiden. Dies verstiess gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes und des Waffengesetzes.

Jagdausbildung reicht nicht für Haustiere

Gemäss der Tierschutzverordnung ist das Töten des eigenen Haustieres verboten. Für die fachgerechte Tötung gibt es in der Schweiz Vorschriften. So muss die Person fachkundig sein. «Die Jagdausbildung, die sich ausschliesslich auf wildlebende Tiere bezieht, kann der Fachkunde zum Töten von Haustieren nicht gleichgesetzt werden», so die Staatsanwaltschaft. Nur Tierärzte dürfen Heimtiere wie Katzen euthanasieren, sofern kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund wie eine Notsituation vorliegt, schreibt 20min.ch.

Schiessen, schaufeln und schweigen

Wenig überraschend, sind auch in St. Gallen die Hobby-Jäger nicht gut ausgebildet und ihr ethischer Kompass in arger Schieflage (Schiessen, schaufeln und schweigen).

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

Als Folge wurde der Hobby-Jäger zu einer Geldstrafe von 1’900 Franken verurteilt, einschliesslich einer Busse von 1’500 Franken und zusätzlichen Gebühren und Auslagen in Höhe von 400 Franken.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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