Zehn Tagessätze Unterschied: Wie ein betrunkener Hobby-Jäger den Weg zurück zur Waffe offenhält
Ein Strafmass knapp unter der Schwelle hält einem Hobby-Jäger aus Mecklenburg-Vorpommern den Weg zur Waffe offen. In den meisten Schweizer Kantonen fehlt schon die Promillegrenze.
Symbolbild. Foto: Michael Förtsch / Unsplash
Zielwasser
Ein 32-jähriger Hobby-Jäger aus der Region Penzlin in Mecklenburg-Vorpommern flüchtet mit knapp 2 Promille vor einer Polizeikontrolle. Er prallt mit seinem Geländewagen gegen einen Baum und wehrt sich gegen die Festnahme. Das Amtsgericht Waren an der Müritz verurteilt ihn zu 50 Tagessätzen. Für die waffenrechtlichen Folgen ist vor allem diese Zahl entscheidend. Sie liegt knapp unter der Grenze, ab der ein Waffenbesitzer in Deutschland in der Regel als unzuverlässig gilt.
Was in der Nacht geschah
Am 11. April 2026 wollte der Mann nach einem Abend mit Freunden und Bier die wenigen Kilometer nach Hause fahren, wie der Nordkurier berichtet. Als die Polizei ihn anhalten wollte, gab er Gas, verlor die Kontrolle über den Wagen und landete an einem Baum. Die Blutprobe gegen 3.45 Uhr ergab knapp 2 Promille.
Aussteigen wollte er nicht. Im Auto sass sein Jagdhund, von dem sich die Beamten bedroht fühlten. Nach seiner Darstellung kündigten die Beamten an, den Hund ins Tierheim zu bringen. Daraufhin widersetzte er sich der Kontrolle und der Fesselung mit Handschellen.
Die Folgen waren erheblich. Der Führerschein wurde eingezogen, der Job war weg, und die Jagdbehörde entzog ihm die Jagderlaubnis. Vor Gericht räumte er die Vorwürfe weitgehend ein. Für die Alkoholfahrt und die anschliessenden Vorfälle verurteilte ihn das Gericht zu 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 750 Euro. Die Staatsanwältin hatte 60 Tagessätze verlangt. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden, voraussichtlich erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Der Mann nahm das Urteil noch im Saal an.
Die Schwelle von 60 Tagessätzen
Der Unterschied von zehn Tagessätzen ist kein Detail. Nach § 5 Abs. 2 des deutschen Waffengesetzes gilt in der Regel fünf Jahre lang als unzuverlässig, wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird. Genau darauf zielte der Verteidiger. Er sagte vor Gericht offen, dass es ihm vor allem um eine Strafe unter dieser Grenze gehe. Den Verlust der Jagderlaubnis nannte er einen tiefen Einschnitt in die Identität seines Mandanten.
Mit 50 Tagessätzen greift bei dem bislang nicht vorbestraften Mann die Regelvermutung aufgrund der Strafhöhe nicht. Eine Rückkehr zur Waffe ist damit keineswegs gesichert, denn die Behörde kann seine Zuverlässigkeit unabhängig davon verneinen. Das Urteil bleibt aber genau unter jener Schwelle, die der Verteidiger wegen ihrer Folgen für die Jagderlaubnis vermeiden wollte.
Einen ähnlichen Fall gab es im Mai. Das Landgericht Neubrandenburg milderte die Strafe für einen Hobby-Jäger aus der Region Demmin deutlich ab, der mit geladener Waffe auf dem Beifahrersitz unterwegs war. Laut Nordkurier kann er damit versuchen, seinen Jagdschein zurückzuerlangen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2014, dass bereits ein einmaliger Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen kann. Wie solche Verfahren ablaufen, zeigt der WBW-Beitrag Alkohol am Steuer: Verlust des Jagdscheins für Hobby-Jäger.
Die Schweiz: nicht einmal eine Promillegrenze
In Deutschland wird darüber gestritten, wie schnell ein betrunkener Hobby-Jäger seine Waffe zurückbekommt. In den meisten Schweizer Kantonen fehlt dagegen eine ausdrücklich festgelegte Promillegrenze für die Hobby-Jagd. Zürich und Neuenburg wenden auf der Hobby-Jagd die Alkoholregeln des Strassenverkehrs an.
Vorstösse scheitern regelmässig:
- In Bern lehnte der Grosse Rat eine Motion von Casimir von Arx mit 74 zu 64 Stimmen ab (Hobby-Jagd unter Alkoholeinfluss bleibt in Bern erlaubt).
- In Freiburg scheiterte am 23. Mai 2025 eine Motion zur Einführung einer Promillegrenze für die Jagd.
- Graubünden kippte bereits 2016 eine geplante Grenze (Schiessen auf Promille).
Das Standardargument lautet, die Hobby-Jagd habe kein Alkoholproblem. Ob Alkohol bei Jagdunfällen mitspielt, wird mangels obligatorischer Tests allerdings gar nicht systematisch erfasst. Wer behauptet, die Hobby-Jagd habe kein Alkoholproblem, sollte sich obligatorischen Alkoholtests nach Jagdunfällen nicht widersetzen. Was sonst hinter der Fassade liegt, zeigt der Beitrag Alkohol und Waffen: Das Trinkproblem der Hobby-Jäger.
Petition: Nulltoleranz im Revier
Die IG Wild beim Wild fordert mit der Petition «Promillegrenze für Hobby-Jäger» Folgendes:
- 0,0 Promille für bewaffnete Hobby-Jäger im Revier
- einen obligatorischen Alkoholtest nach jedem Jagdunfall
- eine unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen ausserhalb der Jagdverwaltung
- ein Waffentrageverbot unter Alkoholeinfluss
Wer mit einer Schusswaffe durch Wälder mit öffentlichen Wanderwegen geht, muss mindestens die gleichen Regeln erfüllen wie jemand am Steuer. Jetzt die Petition unterschreiben
Wer grundsätzlicher fragen will, ob jemand überhaupt eine Waffe tragen sollte, unterstützt zusätzlich die Petition für eine psychologische Eignungsprüfung für Waffenbesitzer.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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