Alkohol am Steuer: Verlust des Jagdscheins für Hobby-Jäger
Wer zur Jagd fährt, nimmt seine Waffe meistens im Auto mit. Nach dem Schüsseltreiben ist Vorsicht geboten: Wer betrunken mit der Waffe unterwegs ist, riskiert einen Jagdschein.
Eine Gerichtsentscheidung in Deutschland verdeutlicht, dass die Sicherheit im Umgang mit Waffen oberste Priorität geniesst.
Ein Hobby-Jäger war nach einer Jagdveranstaltung auf dem Heimweg, seine Waffe befand sich im Auto. Während der Fahrt fuhr er von der Fahrbahn ab, fuhr zwei Verkehrsschilder um und prallte in eine Hauswand, wobei ein Schaden in Höhe von etwa 50.000 EUR entstand. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.
Waffe nicht betrunken transportieren
Nach dem Unfall entwendete der Kläger seine Langwaffe aus dem Fahrzeug und stellte sie in ein nahes Wartehäuschen, wo sie von der Polizei sichergestellt wurde. Im Verlauf des Strafverfahrens wurde die Waffenbesitzkarte des Mannes widerrufen, sodass er seine Schusswaffen abzugeben hatte. Als sein Jagdschein auslief, wurde er von der Behörde abgewiesen. Der Kläger zog vor Gericht, blieb jedoch ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Kläger waffenrechtlich unzuverlässig ist. Unabhängig davon, ob die Waffe im Auto geladen oder nicht geladen gewesen sei, rechtfertigten die Tatsachen die Annahme, dass er mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäss umgehe oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahrt werden.
Es besteht die Gefahr, dass die Waffe verloren geht oder in Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund alkoholbedingter Ausfallerscheinungen eingesetzt wird. Wenn es zu einem Unfall kommt, besteht das Risiko, dass der Betroffene die Waffe nicht mehr kontrollieren kann.
Aus Sicht der IG Wild beim Wild muss die Grenze für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss bei Hobby-Jägern konsequent bei 0,0 Promille Blutalkohol liegen. Dasselbe gilt bei der Wildhut sowie im Militär- und Polizeidienst und dies aus gutem Grund. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Schusswaffe hantieren oder schiessen.
Die Hobby-Jagd dient dem Töten von Tieren. Wer dabei eine Waffe führt, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Mensch und Tier. Alkohol oder Drogen sind damit unvereinbar. Personen mit Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen ihren Jagd– und Waffenschein umgehend verlieren.
Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtests zwingend einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild der Niederlande regelmässige medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie eine verbindliche Altersobergrenze.
Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist 65+. Genau in dieser Gruppe treten vermehrt altersbedingte Einschränkungen bei Sehvermögen, Konzentration, Reaktionsfähigkeit sowie Defizite in Ausbildung und Training auf. Gleichzeitig ist bekannt, dass Alkohol konsumiert wird, um einen vermeintlich ruhigen Finger zu haben. Andere verzichten auf Alkohol, sind den körperlichen Anforderungen jedoch dennoch nicht mehr gewachsen.
Die zahlreichen Fehlschüsse, Nachsuchen und das damit verbundene massive Tierleid lassen sich anders kaum erklären.
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