25. Juni 2026, 13:48

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Graubünden schickt Hobby-Jäger auf nächtliche Wildschweinpirsch

Graubünden schickt 22 Hobby-Jäger nachts auf Wiesen in der Mesolcina — ohne Lohn, dafür mit dem Recht auf das Fleisch. Das Problem: Im benachbarten Tessin hat ganzjährige Intensivjagd die Wildschweinabschüsse in zehn Jahren verdoppelt, ohne den Bestand zu senken. Und das Fleisch ist möglicherweise radioaktiv belastet.

Redaktion Wild beim Wild — 25. Juni 2026

Weil Wildschweine in der Mesolcina immer mehr Landwirtschaftsflächen aufwühlen, testet der Kanton Graubünden seit 2025 ein Konzept, das ebenso simpel wie bezeichnend ist: Speziell bewilligte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger bejagen Wildschweine nachts und ausserhalb der regulären Hochjagd – ohne Entschädigung, dafür mit dem Recht, das Fleisch der erlegten Tiere zu behalten.

Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei weitet dieses Pilotprojekt im Sommer 2026 aus. Auf elf ausgewählten Wiesen in der Mesolcina dürfen Lizenzierte vom 1. Juli bis 10. August zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens auf Wildschweine ansitzen. Voraussetzung: ein gültiges Hochjagdpatent sowie mindestens zehn Nächte Ansitz auf der zugeteilten Fläche. 39 Personen haben sich 2026 beworben, 22 wurden ausgelost – in diesem Jahr ausschliesslich männlich.

Ein Pilotprojekt ohne Erfolgskriterium

Das Ziel ist laut Lukas Walser, Jagdplaner beim Bündner Amt für Jagd und Fischerei, ausdrücklich nicht die maximale Reduktion des Wildschweins. Es soll untersucht werden, ob gezielte Nachtbejagung auf besonders gefährdeten Wiesen Schäden in der Landwirtschaft verhindert. Im ersten Projektjahr 2025 wurden 14 Wildschweine erlegt.

Was dabei auffällt: Das Projekt benennt kein konkretes Erfolgskriterium. Woran gemessen wird, ob es funktioniert – Schadensrückgang in Franken, Populationsentwicklung, Rückkehrverhalten der Rotten – bleibt offen. Ohne definierte Messgrösse lässt sich nach mehreren Jahren lediglich festhalten, dass «Erfahrungen gesammelt» wurden. Parallel erprobt der Kanton nicht-tödliche Massnahmen wie akustische Vergrämungsgeräte (Wildschweinschrecke), die in unregelmässigen Abständen bedrohliche Geräusche abspielen. Diese Massnahmen werden im Bericht jedoch als Randnotiz behandelt.

Der Tessiner Beweis: Mehr Abschüsse, kein Rückgang

Dass intensive Bejagung Wildschweinbestände nicht kontrolliert, lässt sich im unmittelbaren geografischen Kontext belegen. Die Mesolcina grenzt direkt ans Tessin, und gehört klimatisch und ökologisch zum selben Lebensraum. Im Tessin wird Schwarzwild ganzjährig bejagt.

Die kantonale Abschussstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt den Verlauf ohne jeden Interpretationsspielraum: 2015 wurden im Tessin 1’437 Wildschweine erlegt. Im Jahr 2024 waren es 2904 – eine Verdoppelung innert zehn Jahren (+102 Prozent). Allein zwischen 2022 und 2024 stiegen die Abschüsse um 73 Prozent. In keinem einzigen Jahr dieser Dekade ging die Zahl der erlegten Tiere trotz gesteigerter Jagdintensität dauerhaft zurück.

Wichtig ist dabei die korrekte Einordnung: Diese Zahlen belegen jedoch eindeutig, dass keine wirksame Bestandskontrolle stattgefunden hat – und das trotz ganzjähriger, flächendeckender Bejagung durch rund 880 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die allein in der ersten Sommerjagdsaison 2023 über 1’100 Tiere erlegten. Steigende Abschusszahlen spiegeln primär eine wachsende Population wider, nicht eine erfolgreiche Regulierung.

Der zugrunde liegende Mechanismus ist wissenschaftlich detailliert beschrieben: Wildschweine weisen eine kompensatorische Reproduktionsdynamik auf. Verluste durch Abschuss werden durch gesteigerte Fortpflanzungsraten ausgeglichen, da Einzeltiere mehr Nachwuchs produzieren und Jungtiere früher geschlechtsreif werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2014 berechnet, dass eine jährliche Entnahmerate von über 67 Prozent des Bestands nötig wäre, um eine dauerhafte Reduktion zu erreichen – ein Wert, der in offenen Populationen mit Zuwanderung aus Nachbargebieten praktisch nicht erreichbar ist. Tatsächlich liegt die Abschussquote in der Schweiz bei rund 40 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass intensive Hobby-Jagd die Sozialstruktur der Rotten zerstört: Ohne erfahrene Leitbachen dehnen jüngere Tiere ihre Streifgebiete aus und verursachen Schäden in breiteren Zonen.

Radioaktiv belastet und das Fleisch als Anreiz

Das Tessin-Problem hat eine zweite Dimension, die im Bündner Pilotprojekt bemerkenswert unerwähnt bleibt. Wildschweine aus der Mesolcina und dem angrenzenden Tessin sind infolge des Tschernobyl-Fallouts von 1986 nachweislich mit Cäsium-137 kontaminiert. Das Tessin war von allen Schweizer Kantonen am stärksten betroffen – starke Regenfälle nach dem Reaktorunfall trugen radioaktive Partikel direkt in den Waldboden der Region. Die Grenze zwischen Graubünden und Tessin liegt laut dem Bündner Kantonstierarzt im Bereich eines geografischen und saisonalen Hotspots mit besonders hoher Bodenbelastung.

Das BAG untersucht seit 2013 systematisch erlegte Wildschweine im Tessin. Rund zwei bis fünf Prozent der Tiere überschreiten den Vermarktungsgrenzwert von 600 Bq/kg; Einzeltiere wurden mit Werten bis 4’721 Bq/kg gemessen. Der Kanton Graubünden führte 2020 erstmals flächendeckende Kontrollen durch, nachdem überraschend viele positive Befunde in Südbünden aufgetreten waren. Seither wird auch hier kontrolliert.

Nun zur entscheidenden Rechtslage, die im Kontext des Pilotprojektes problematisch ist: Wer das selbst erlegte Wildschwein nicht verkauft, sondern privat konsumiert, ist in Graubünden von der Messpflicht ausgenommen. Der Kanton verzichtet laut einer Aussage von Regierungsrat Marcus Caduff im Kantonsparlament (Oktober 2021) bewusst darauf, die private Nutzung zu regulieren, und setzt auf die Eigenverantwortung der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Das BAG empfiehlt zwar, entsprechendes Fleisch nicht der Familie aufzutischen. Eine Pflicht besteht nicht.

Das Pilotprojekt bietet den 22 ausgelosten Hobby-Jägern das Fleisch der erlegten Tiere als einzigen Anreiz an. In einem Gebiet mit bekannter Cäsium-Belastung, ohne verpflichtende Einzeltierkontrolle im Projektrahmen, ist das eine relevante gesundheitliche Lücke – zumal eine Studie der TU Wien und der Leibniz-Universität Hannover (2023, «Environmental Science & Technology») zeigt, dass das eigentliche Tschernobyl-Cäsium noch nicht sein Maximum im Waldboden erreicht hat und die erhöhten Werte noch einige Jahre anhalten werden.

Was wirkt wirklich und warum fehlt es im Konzept?

Wer die wissenschaftliche Literatur zur Wildschweinprävention konsultiert, findet klare Evidenz für nicht-tödliche Massnahmen, die im Bündner Pilotprojekt bestenfalls am Rand vorkommen. Elektrische Litzenzäune um gefährdete Wiesen gelten als wirksamste Einzelmassnahme zur Schadensverhütung – nicht billig, aber nachweislich effektiv. Hinzu kommen Anpassungen im Flächenmanagement: Erntezeitpunkte, Maisanbau-Abstände zum Wald, Vermeidung von Lockstrukturen. Fütterungsverbote reduzieren die Konzentration von Rotten in landwirtschaftlichen Zonen nachweislich. Und eine kantonsübergreifende Koordination – Wildschweine kennen keine Kantonsgrenzen – fehlt im Bündner Konzept vollständig.

Ein Wildhütermodell nach Genfer Vorbild würde all diese Massnahmen unter staatlicher Verantwortung bündeln: ohne Interessenskonflikt, mit wissenschaftlicher Begleitung und klarem Auftrag. Im Kanton Genf, wo die Hobby-Jagd seit 1974 verboten ist, werden Wildschäden durch staatliche Wildhüterinnen und Wildhüter gezielt und dokumentiert gemanagt. Dieses Modell ist nicht auf den Kanton Genf beschränkt – es ist auf jeden Kanton übertragbar, der bereit wäre, Wildschadenmanagement als staatliche Aufgabe zu verstehen.

Nachtjagd: Tierwohlrisiken, die niemand benennt

Wildtiere haben sich evolutionär auf einen Rhythmus eingestellt, der Ruhe und Aktivität trennt. Für viele Arten ist die Nacht traditionell die Zeit geringsten Jagddrucks – eine ökologisch notwendige Erholungsphase. Technisch aufgerüstete Nachtjagd mit Nachtsichtgeräten, Wärmebildoptik und schalldämpfenden Vorrichtungen hebt diesen Schutz strukturell auf.

Die Forschung dokumentiert die Folgen präzise. Eine breit angelegte Metaanalyse von Gaynor et al. (2018, Science) untersuchte 76 Säugetierarten auf allen Kontinenten und kam zu einem eindeutigen Befund: Tiere erhöhten ihre Nachtaktivität um den Faktor 1,36 als direkte Reaktion auf menschliche Störungen – konsistent über Arten, Lebensräume und Störungsformen hinweg. Die Wissenschaft spricht von einer «Landscape of Fear»: einer Risikolandschaft, in der Wildtiere dauerhaft unter Anspannung stehen, selbst wenn kein unmittelbarer Angriff erfolgt. Dr. Konstantin Börner vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung fasst den Mechanismus so zusammen: Wildtiere entscheiden sich eher zu hungern, als sich in eine wahrgenommene Gefahr zu begeben. Das heisst: Sie bleiben in Deckung, statt auf den Wiesen und Feldern nach Nahrung zu suchen.

Für das Graubündner Pilotprojekt bedeutet das eine tierschutzrechtlich relevante Paradoxie. Ziel ist es, Wildschweinen auf elf ausgewählten Wiesen nachzustellen. Wissenschaftlich vorhersehbar ist jedoch, dass die Tiere die betroffenen Flächen in ihrer Aktivitätszeit zunehmend meiden und stattdessen angrenzende, unbejagte Gebiete frequentieren. Schäden verlagern sich, sie verschwinden nicht. Gleichzeitig haben die Tiere nun weder tagsüber Ruhe vor menschlicher Präsenz noch nachts vor bewaffneten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern mit Nachtsichttechnik.

Das hat auch eine konkrete tierschutzrelevante Dimension: Nachtsichtgeräte sind kein Ersatz für das Ansprechen von Wildtieren unter geeigneten Sichtverhältnissen. Sie ermutigen zu Schüssen unter Bedingungen, in denen Alter, Geschlecht und Führungsstatus – bei Wildschweinen entscheidend für die Sozialstruktur der Rotte – kaum sicher beurteilbar sind. Verletzt ein Schuss ein Tier ohne sofortige Tötung, ist eine Nachsuche in der Nacht de facto unmöglich; das Tier erleidet unter Umständen einen langsamen Tod. Diese Tiere tauchen in keiner Abschussstatistik auf und in keiner Projektbilanz des Kantons.

Interessenskonflikt mit System

Das Graubündner Wildschwein-Pilotprojekt steht nicht isoliert. Es ist Teil eines kantonalen Jagdsystems, dessen strukturelles Grundproblem seit Jahrzehnten ungelöst ist: Das Amt für Jagd und Fischerei plant die Jagd, legt die Abschusspläne fest, führt die Statistik, kontrolliert die Abschüsse — und bewertet den eigenen Erfolg. Eine unabhängige externe Evaluation findet nicht statt. Die Jagdkommission, die das Amt beaufsichtigen soll, ist selbst jagdnah besetzt. Tierschutz- und Wildbiologiefachleute ohne jagdliche Interessenbindung sind in diesen Gremien strukturell nicht paritätisch vertreten.

Die Folgen dieses geschlossenen Systems sind in Graubünden messbar. Jedes Jahr, in dem die Abschusspläne der regulären Hochjagd nicht erfüllt werden, folgt eine Sonderjagd im November und Dezember — mit erheblich gelockerten Jagdbetriebsvorschriften. Was als Ausnahme konzipiert war, ist seit über drei Jahrzehnten Regelfall. Während der Hochjagd 2024 wurden rund 3’432 Rothirsche und 2’502 Rehe erlegt — das Amt bezeichnete das Ergebnis als Erfolg und rief dennoch die Sonderjagd aus. Während der Hochjagd, so die Erhebungen auf Basis der kantonalen Wildabschussstellen, wird rund jeder zehnte Hirsch nur angeschossen statt erlegt; rund 9 Prozent der Abschüsse erfolgen widerrechtlich.

Tierschutzrechtlich ist die Sonderjagd besonders problematisch. Anders als auf der Hochjagd im September dürfen dabei auch säugende Hirschkühe und Rehgeissen sowie deren Jungtiere geschossen werden. Das Bundestierschutzgesetz (TSchG) gilt zwar auch während der Jagdausübung vollumfänglich — eine explizite Ausnahmeregelung durch das Bundesjagdgesetz (JSG) besteht hier nicht. In der Praxis ist die Unterscheidung führender von nicht führenden Weibchentieren unter den Bedingungen der Sonderjagd — hoher Jagddruck, kurze Sichtfenster, winterliche Lichtverhältnisse — nach übereinstimmender Einschätzung von Fachleuten kaum zuverlässig möglich.

Das Governance-Problem, das das Wildschwein-Pilotprojekt aufwirft, ist damit nur eine Erscheinungsform eines grösseren Musters: Jagdintensität wird durch das Amt ausgedehnt — mehr Arten, mehr Zeiten, mehr Befugnisse — während die Erfolgskontrolle in denselben Händen liegt, die von der Ausweitung profitieren. Wer als Hobby-Jagd-Lizenzinhaber davon profitiert, in der Mesolcina nachts Wildschweine bejagen zu dürfen, hat keinen Anreiz, die Wirkungslosigkeit dieser Massnahme zu dokumentieren. Das Amt, das das Pilotprojekt ausgeschrieben hat, wird es auch bewerten. Ein zivilgesellschaftlicher oder wissenschaftlich unabhängiger Evaluationsmechanismus ist weder im Pilotprojekt noch im Bündner Jagdsystem insgesamt vorgesehen.

Wie weit der Kanton bereit ist, demokratische Kontrolle über das Jagdsystem zu blockieren, zeigt der Verlauf von zwei Volksinitiativen. Die erste wurde 2013 mit über 10’000 Unterschriften eingereicht – mehr als dreimal so viele wie nötig – und verlangte die Abschaffung der Sonderjagd. Regierung und Grosser Rat erklärten sie für ungültig. Was das Parlament dabei nicht wusste: Das BAFU hatte in einem Schreiben vom 5. Januar 2015 festgehalten, dass die Initiative nicht gegen übergeordnetes Bundesrecht verstosse. Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP), damals Departementsvorsteher für Jagd und Fischerei, hatte dieses Schreiben dem Parlament und selbst den Mitgliedern der vorberatenden Kommission vorenthalten. Erst unter Druck in der Parlamentsdebatte der Dezembersession 2017 räumte Cavigelli ein, das BAFU-Schreiben hätte vorgelegt werden sollen. Die Initianten mussten den kostspieligen Weg bis vor das Bundesgericht in Lausanne gehen – das die Initiative für gültig erklärte. An der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 scheiterte sie mit 54 Prozent Nein-Stimmen.

Eine zweite Initiative – «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» – forderte unter anderem paritätische Vertretung von Tierschützenden, Jägern und Nichtjägern im Amt für Jagd und Fischerei. Wieder erklärten Regierung und Grosser Rat drei der neun Forderungen für ungültig. Wieder zog das Initiativkomitee ans Bundesgericht – und gewann erneut. Das Bundesgericht hielt fest, die Paritätsforderung verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht. Die Regierung Cavigelli wurde vom Bundesgericht in Lausanne und vom BAFU mehrfach gerügt und zurechtgewiesen wegen Fehleinschätzungen im Jagdbereich.

Beide Initiativen scheiterten letztlich – eine davon an der Urne, die andere auf dem Rechtsweg –, aber nicht wegen fehlender demokratischer Legitimation. Das strukturelle Grundproblem, das sie adressierten, ist ungelöst: Das Amt für Jagd und Fischerei besteht weiterhin ohne paritätische externe Kontrolle.

Dass Wildschweine erhebliche landwirtschaftliche Schäden verursachen können, ist unbestritten. Dass Abschuss das wirksamste Mittel dagegen ist – das zeigt die Tessiner Abschussstatistik der letzten zehn Jahre so klar wie kaum ein anderes Datenmaterial. Und dass ein System, das seinen eigenen Erfolg misst, diesen tendenziell findet, ist kein Problem der Jagd allein, aber in der unwissenschaftlichen Jagdpolitik des Kantons Graubünden lässt es sich besonders präzise belegen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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