Nach wie vor wird sehr einseitig auf eine Bejagung gesetzt, obwohl die zugrunde liegende EU-Verordnung dies für bereits grossflächig verbreitete Arten gar nicht so vorsieht.
Ferner bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht letalen Massnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind.
Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über Bestrebungen, die Jagd auf Tiere dieser invasiven Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u. a. des Waschbären wieder zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. „Raubwild“ wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. in einer Stellungnahme mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit diesen Tieren beschäftigt, mit einem klaren Ergebnis: Auch wenn im Einzelfall Managementmassnahmen für erforderlich gehalten werden, ist das keine Lizenz zum Töten.
Hier geht es zum Bericht: LINK
- Auch Waschbären haben ein Recht auf Leben
- Der Umgang mit „invasiven“ Arten – eine kritische Analyse aus biologischer und rechtlicher Sicht
- Neozoen
- Basel will Waschbären töten
- Waschbären sind keine Gefahr
- Offener Brief an Katrin Schneeberger vom BAFU
- Streichung des Waschbären von den Listen der sogenannten invasiven Arten
- Fakten statt Jägerlatein über Waschbären
- Amt für Jagd und Blödsinn im Kanton Aargau will Waschbär abschiessen