Armand Clesse: Jagdgegner wird symbolisch verurteilt
Je einen Euro Schadenersatz muss der Politikwissenschaftler und Tierrechtsaktivist Armand Clesse (70) zwei Hobby-Jägern in Luxemburg zahlen, die ihn wegen Beleidigung vor Gericht verklagt hatten. Dazu kommt ein geringes Bussgeld. Mit einem Bussgeld in Höhe von 100 Euro endete am Freitag in erster Instanz der Prozess, den zwei Hobby-Jäger gegen einen Tierrechtsaktivisten angestrengt hatten. Der
Armand Clesse Jagdgegner wird symbolisch verurteilt
Je einen Euro Schadenersatz muss der Politikwissenschaftler und Tierrechtsaktivist Armand Clesse (70) zwei Hobby-Jägern in Luxemburg zahlen, die ihn wegen Beleidigung vor Gericht verklagt hatten. Dazu kommt ein geringes Bussgeld.
Mit einem Bussgeld in Höhe von 100 Euro endete am Freitag in erster Instanz der Prozess, den zwei Hobby-Jäger gegen einen Tierrechtsaktivisten angestrengt hatten.
Der ehemalige Universitätsprofessor und Tierrechtler Armand Clesse hatte am 23. Februar 2019 in einer RTL-Radiosendung die Hobby-Jäger und die Jagd heftig kritisiert: Hobby-Jäger seien barbarisch und die Jagd vorsätzlicher Mord.

Zwei Hobby-Jäger, Marc Glesener und Jean-Claude Hosch, sahen sich von dieser Darstellung als Mörder diffamiert und beleidigt – und reichten deswegen eine Privatklage ein. Darin forderten sie die strafrechtliche Verurteilung von Clesse sowie jeweils Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro.
Je einen Euro Schadenersatz
Dem leistete die Strafkammer des Bezirksgerichts Diekirch am Freitag nur zum Teil Folge. Die Richter verurteilten Armand Clesse wegen Beleidigung zu einem Bussgeld in Höhe von 100 Euro. Dazu muss Clesse Hosch und Glesener Schadenersatz in Höhe von jeweils einem Euro zahlen – und insgesamt 500 Euro Verfahrenskosten.
Die Begründung des Urteils in erster Instanz liegt zwar noch nicht vor, aus dem Strafmaß lässt sich aber ableiten, dass die Richter den Tatbestand der Beleidigung zwar als erwiesen ansahen, die Schwere der Schuld und den Schaden aber als äußerst gering einstuften.
Am Ende des Prozesses gaben Armand Clesse und sein Anwalt Me Daniel Baulisch bekannt, dass sie Berufung einlegen würden. „Ich bin 70 Jahre alt. Bis zu meinem Lebensende werde ich mich für Tiere einsetzen. Der Siebzigjährige, der sich während des Prozesses als„ Anwalt der Tiere, die keine Stimme haben“ deklariert hat, hat sich zum Ziel gesetzt, bis nach Strassburg zu gelangen. Er beabsichtigt, Hobby-Jäger weiterhin als «Tiermörder» zu bezeichnen. In der Hoffnung, dass eines Tages eine ethische Revolution stattfinden wird und wir eine andere Haltung gegenüber Tieren einnehmen. Er hoffe sehr, diesen von ihm nicht gewollten, aber für die Meinungs- und Redefreiheit paradigmatischen Prozess bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg führen zu können.
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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